Der Steuerrechts-Korpus des Lexplorer Tax-Law MCP wurde per Stichtag 15. September 2026 vollständig gegen die offiziellen Publikationsorgane von Bund und Kantonen abgeglichen. Nachfolgend ausschliesslich, was die Behörden im Berichtszeitraum seit dem letzten Korpus-Stand (3. Juli 2026) neu publiziert oder inhaltlich aktualisiert haben, jeweils mit Publikationsdatum und Link zur Quelle.
Jedes Dokument trägt im Korpus einen Rechtsstatus, den das Modell bei jeder Abfrage sieht: in Kraft, künftig in Kraft, aufgehoben, Entwurf in Konsultation und Materialien (Botschaften, Vorstösse, Protokolle, Stellungnahmen). Die Neuerungen sind nach diesem Status geordnet, Bund zuerst.
Übersicht nach Kanton
Gezählt sind nur Dokumente, die die Behörden zwischen dem 3. Juli und dem 15. September 2026 publiziert oder inhaltlich geändert haben.
Bund
In Kraft
Die Multilaterale Vereinbarung über den Austausch von GloBE-Informationen (SR 0.653.3) liegt in der konsolidierten Fassung mit Stand 10. Juli 2026 vor, das Addendum zur AIA-MCAA (SR 0.653.11) mit Stand 16. Juli 2026. Die Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungs- und Konkursverfahren gilt in der Fassung vom 15. September 2026. Die Gemeindesteuerfüsse 2026 wurden für die Kantone Freiburg, Solothurn und Tessin nachgeführt.
Aufgehoben oder ersetzt
Zwei Rundschreiben der ESTV-Fachinformationen werden nicht mehr publiziert und stehen im Korpus auf ausser Kraft: das Rundschreiben zu den Zinssätzen 2005 und ein Rundschreiben von 2011, das durch eine spätere Fassung ersetzt wurde.
Entwurf in Konsultation
Die ESTV hat am 15. Juli 2026 den Entwurf der Praxisanpassungen MWSTG zum Thema E-Sport in die Konsultation gegeben. Der Text ist als Entwurf gekennzeichnet und wird nicht als geltende Praxis zitiert.
Materialien
Der Bundesrat hat am 12. August 2026 die Botschaft 26.051 zur Finanzierung der Rüstungsausgaben durch Erhöhung des MWST-Satzes verabschiedet. Ebenfalls erfasst sind der Vorstoss 26.4067 zum gezielten Einsatz der Prämien- und Steuergelder (20. August 2026) sowie zwei Vorstösse vom 14. und 15. September 2026 zur Sicherheitsfinanzierung über MWST und Zoll und zum Datenleck bei französischen Steuerdaten im automatischen Informationsaustausch.
Kantone
Bern
In Kraft: Die Steuerverwaltung hat 13 TaxInfo-Artikel zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ESchG) mit Fassung vom 11. September 2026 neu gefasst, darunter Steuerbetrag (Art. 19 ESchG), Tarif (Art. 18 ESchG), sachliche Bemessung und Abzüge (Art. 11 und 16), Berechnungsregeln (Art. 20), Zuwendungen unter Ehegatten und an Nachkommen (Art. 9) sowie die Anzeigepflicht (Art. 26). Bereits Ende Juli wurden Anwendungsbereich, Steuerpflicht und Ausnahmen (Art. 2 bis 6, 8, 10, 12 und 13) neu gefasst. Weitere neue Fassungen betreffen Debt push-down bei Beteiligungserwerb (10. Juli), Ausgleich der kalten Progression (14. Juli), Steuerruling (3. August), Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen (13. August), Krankheits- und Unfallkosten (1. September) und den Parteispendenabzug (4. September 2026). Die Vorfassungen dieser Artikel sind damit ersetzt.
Materialien: Wortlautprotokoll der Herbstsession 2026 des Grossen Rates (9. September 2026) zu den Steuer-Traktanden.
Thurgau
In Kraft: Die Änderungen per 11. August 2026 der Thurgauer Steuerpraxis umfassen 23 Weisungen. Neu ist StP 206a Nr. 1 «Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen». Vollständig überarbeitet wurde StP 79 Nr. 4 (Spaltung von Kapitalgesellschaften); Praxisänderungen betreffen unter anderem die Verrechnung von Säule-3a-Beiträgen (StP 34 Nr. 16), Drittbetreuungskosten (StP 34 Nr. 24), behinderungsbedingte Kosten (StP 34 Nr. 21), Kapitalleistungen aus Vorsorge (StP 39 Nr. 1), die Quellensteuer auf Kapitalleistungen und Mitarbeiterbeteiligungen (StP 119 Nr. 1, 120a Nr. 1), die Anlagekosten bei der Grundstückgewinnsteuer (StP 133 Nr. 1) und das Ruling bei Liegenschaften- und Wertschriftenhandel (StP 154 Nr. 2). Die bisherigen Fassungen der 22 geänderten Weisungen sind aufgehoben.
Materialien: Protokolle der Grossratssitzungen vom 19. August und 2. September 2026 sowie die Tagesordnung vom 16. September 2026 mit Steuer-Traktanden.
St. Gallen
In Kraft: StB 132 Nr. 1 «Steueraufschub bei Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung» und StB 143 Nr. 1 «Gemischte Schenkung» gelten in neuen Fassungen vom 1. August 2026. Der Schwellenwert für die gemischte Schenkung sinkt von 25 auf 10 Prozent, mit Verweis auf das Bundesgerichtsurteil 9C_271/2025. Neu ist die Hotline-Übersicht des Steuerbuchs.
Aufgehoben: Die Vorfassungen von StB 132 Nr. 1 (1. Januar 2021) und StB 143 Nr. 1 (1. Juli 2017) sind ersetzt.
Materialien: Neun Dokumente des Kantonsrats aus dem Berichtszeitraum, darunter drei Nachträge zum Steuergesetz im Rahmen des Entlastungspakets 2026.
Graubünden
In Kraft: Die Praxisfestlegungen 043-01-02 «Gemischte Schenkung / teilentgeltliche Rechtsgeschäfte» (23. Juli 2026) sowie 156-01 «Steuererlass» und 156a-01 «Nullveranlagung» (28. August 2026) gelten in neuer Fassung.
Entwurf in Konsultation: Die Regierung hat am 27. August 2026 die Vernehmlassung zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und zur Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer eröffnet.
Materialien: Protokoll der Junisession des Grossen Rates (publiziert 3. August 2026) und die Antwort der Regierung auf den Auftrag Pfäffli zum Ressourcenausgleich (August 2026).
Zürich
In Kraft: Im Zürcher Steuerbuch gelten ZStB 3.1 (10. Juli), ZStB 22.2 (1. September) und ZStB 133.1 «Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärungen im Jahr 2027» (5. August 2026) in neuen Fassungen.
Aufgehoben: Die Vorjahresfassung von ZStB 133.1 für das Jahr 2026 ist ersetzt.
Materialien: Sieben Kantonsratsgeschäfte aus dem Berichtszeitraum, darunter die Antwort des Regierungsrats zur Anfrage 174/2026 über die Einschätzung der Quellensteuern für Gemeinden (26. August 2026), zwei Sitzungen mit Steuer-Traktanden (24. August und 7. September 2026) sowie die Stellungnahme des Kantons zur Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung.
Solothurn
Materialien: Der Regierungsrat hat am 11. August 2026 die Botschaft und den Entwurf zur Steuerstrategie 2030 (SGB 0157/2026) publiziert. Der zustimmende Antrag der Finanzkommission folgte am 12. August, der Kantonsratsbeschluss am 10. September 2026. Die Gesetzesänderungen sind noch nicht in Kraft. Im Steuerbuch tragen 13 Weisungen den Vermerk «in Überarbeitung»; sie gelten bis zur Neufassung unverändert.
Basel-Landschaft
In Kraft: Die Weisungen 29 Nr. 14 «Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen (Säule 3a)» und 73 Nr. 1 «Steuerfreie Veräusserungen» gelten in der revidierten Fassung vom 7. Juli 2026; die Vorfassungen sind ersetzt.
Materialien: Drei Interpellationen zur Steuerverwaltung und zu kantonalen Abgaben (27. August und 10. September 2026) sowie das Landratsprotokoll vom 27. August 2026.
Basel-Stadt
Künftig in Kraft: Der Grosse Rat hat am 9. September 2026 die Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern (26.0600) beschlossen (Ratschlag des Regierungsrats). Das Inkrafttreten steht nach Ablauf der Referendumsfrist fest.
Materialien: Schreiben des Regierungsrats zum Wohneigentum für junge Familien (19. August) und Bericht zur Kaufkraft-Initiative (2. September 2026).
Luzern
In Kraft: Zehn Weisungen des Luzerner Steuerbuchs gelten mit Stand 1. Juli 2026, darunter die Kapitel zur Quellensteuer, zur Steuerausscheidung und zur Grundstückgewinnsteuer.
Materialien: Am 7. und 8. September 2026 wurden im Kantonsrat mehrere Vorstösse zur Handänderungssteuer eingereicht, darunter M 895 zur Abschaffung der Handänderungssteuer für Wohneigentum, P 893 zur Steuerbefreiung von der Handänderungssteuer und P 931 zum Stockwerkeigentum, zudem A 934 zur Beteiligung am NFA-Kompetenzzentrum, M 938 zu den SNB-Geldern sowie die Synopse zu B 102 (Verkehrssteuern und Schwerverkehrsabgabe).
Schwyz
In Kraft: Das Merkblatt «Abzug für Kinderdrittbetreuung» gilt in der Fassung vom 27. August 2026; die Vorfassung ist ersetzt.
Materialien: Stellungnahmen des Regierungsrats zur Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben (15. September), zum Finanzausgleich 2027 und zur MWST-Erhöhung für die Rüstungsausgaben (6. August 2026) sowie das Postulat P 6/26 zur Digitalisierung der Steuerverwaltung.
Zug
In Kraft: Im Zuger Steuerbuch wurde das Blatt zum Bundesgerichtsurteil vom 12. März 2010 (§ 33, Einkauf Vorsorge) am 7. Juli 2026 aktualisiert.
Materialien: Stellungnahme des Regierungsrats zur Anhörung zum EFV-Bericht Finanzausgleich 2027 (18. August 2026), Kantonsratsbeschluss zum Beitrag an das Kompetenzzentrum NFA/IWP (7. Juli), eine Interpellation dazu (20. August), eine Kleine Anfrage zur Steuerbefreiung einer Stiftung (27. August) und die Kurzprotokolle der Sitzungen vom 1./2. Juli und 27. August 2026.
Neuenburg
Materialien: Stellungnahme des Staatsrats zur Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (OIMin) vom 6. Juli 2026 sowie Traktandenliste und Abstimmungsprotokoll der Septembersession des Grand Conseil (1. September 2026) zum Geschäft «Majorité qualifiée pour les hausses ou baisses fiscales».
Waadt, Genf, Tessin, Freiburg
In Kraft: Waadt: Die Notices zur Besteuerung des Feuerwehrsolds (Ausgaben 2024 bis 2026) gelten in der revidierten Fassung vom 2. September 2026; die Obergrenze des Bundesabzugs beträgt neu CHF 5'400. Genf: Die AFC hat am 8. September 2026 den Guide fiscal 2025 pour les indépendants publiziert. Tessin: Die Circolare n. 32/2026 zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen datiert vom 1. August 2026. Freiburg: Die Praxisseiten zur Erbschafts- und Schenkungssteuer gelten in der Fassung vom 14. September 2026.
Materialien: Tessin: Der Gran Consiglio behandelte am 14. September 2026 mehrere parlamentarische Initiativen zur Legge tributaria. Freiburg: Im Grossen Rat wurden am 8. Juli 2026 Anfragen zur Steuerpraxis bei Grossanlässen und Vereinsanlässen eingereicht.
Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schaffhausen, Uri, Nidwalden
In Kraft: Appenzell Ausserrhoden: Merkblatt «Kinderabzug ab 2020», Stand 18. August 2026; die Fassung vom 25. September 2025 ist ersetzt. Glarus: Weisung über die Auskunft über Steuerdaten vom 10. Juli 2026. Schaffhausen: Verzeichnis der abzugsfähigen Zuwendungen und Spenden, Stand 21. Juli 2026.
Entwurf in Konsultation: Uri: Vernehmlassung zur Teilrevision der Löschsteuer-Verordnung, eröffnet am 11. September 2026.
Materialien: Nidwalden: Medienmitteilung zur Steuergesetzrevision 2029, publiziert Ende Juli 2026. Der Regierungsrat verzichtet auf eine kantonale Objektsteuer auf Zweitliegenschaften.
Bestandesbestätigung
Die Steuererlasse aller 26 Kantone und die Bundessteuer-Gesetzgebung wurden gegen den amtlichen Publikationsstand geprüft und sind unverändert. Die Steuerbücher und Praxispublikationen von 24 Kantonen wurden byte-genau mit der Quelle abgeglichen; ausser den oben genannten Fassungen ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen. Die Kreisschreiben, Mitteilungen und Fachinformationen der ESTV sowie die Kreisschreiben der SSK sind unverändert; das SSK-Kreisschreiben Nr. 28 liegt im Kommentar 2025 in der Fassung vom 15. Juni 2026 vor.
