Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_690/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Klassenzuteilung einer Primarschülerin
Zusammenfassung des Sachverhalts
C.A.________, eine Schülerin der Primarstufe, wurde von der Schulleitung der Volksschule U.________ für das Schuljahr 2025/2026 in eine altersdurchmischte Klasse (3c/4c) eingeteilt. Diese Klassenzuteilung basierte auf der Absicht, bestehende Fördergemeinschaften aufrechtzuerhalten, unter Berücksichtigung der beschränkten Klassenkapazität und einer ausgewogenen Verteilung nach Förderbedarf und Geschlechterverteilung. Die Eltern beanstandeten diese Zuteilung und machten geltend, dass ihre Tochter aufgrund der Aufteilung sozial isoliert und benachteiligt werde. Sie forderten eine Umteilung in eine andere Klasse. Nach erfolglosen Anträgen gegenüber der Schulpflege und unterschiedlichen Entscheiden der nachfolgenden Instanzen gelangte der Fall ans Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wurde geprüft und bestätigt. Die anderen mitangefochtenen Akte unterliegen dem Devolutiveffekt, weshalb sich die Prüfung auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts beschränkt. - **E.2:** Das Bundesgericht stellt fest, dass kein Anspruch auf freie Klassenwahl besteht und dass die kantonale Regelung der Klassenzuteilung einen Ermessensspielraum der zuständigen Organe vorsieht. - **E.4:** Zu den Förderbedürfnissen von C.A.________ stellte die Vorinstanz fest, dass diese aufgrund einer Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwäche sowie eines logopädischen Unterstützungsbedarfs besondere Förderung benötigt. Die gemeinsame Förderung mit einer Mitschülerin, die ähnliche Bedürfnisse hat, wurde im Sinne einer optimalen Lernumgebung als vorrangiges Kriterium bewertet. Die Zahl der weiblichen Schülerinnen in der entsprechenden Klasse wurde als sekundär eingestuft. - **E.5:** Die rechtliche Würdigung der Vorinstanz wurde bestätigt: Die Priorisierung der Förderbedürfnisse gegenüber einer ausgewogenen Geschlechterverteilung ist nach § 25 VSV/ZH vertretbar, da eine völlige Ausgewogenheit der Geschlechter aufgrund der Schülerzahlen nicht möglich war. Die Zuteilung wurde weder als willkürlich noch als diskriminierend befunden, da sachliche Gründe hierfür vorlagen und keine unzulässige Ungleichbehandlung nach Artikel 8 BV dargelegt werden konnte. - **E.6:** Das Kostenbefreiungsgesuch der Beschwerdeführenden wurde abgelehnt, jedoch eine ermässigte Gerichtsgebühr festgelegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und den Beschwerdeführenden wurden reduzierte Gerichtskosten auferlegt. Es wurden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
4D_78/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Wiederherstellung der Beschwerdefrist und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im zugrundeliegenden Verfahren erteilte das Zivilgericht des Sensebezirks dem Staat Freiburg in einer Betreibung gegen den Beschwerdeführer definitive Rechtsöffnung für einen Betrag von CHF 675.- nebst Zinsen und Kosten. Das Kantonsgericht Freiburg wies die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen diesen Entscheid ab. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte unter anderem die Wiederherstellung der Beschwerdefrist und unentgeltliche Rechtspflege.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Die Zulässigkeit der Beschwerde wurde geprüft. Das angefochtene Urteil gilt nach Art. 44 Abs. 2 BGG als am 9. April 2026 zugestellt. Die gesetzliche Beschwerdefrist wurde mit der Postaufgabe am 7. Mai 2026 eingehalten, womit das Gesuch um Fristwiederherstellung gegenstandslos ist.
- **E.2**: Der Beschwerdeführer machte geltend, das Urteil sei nicht rechtzeitig avisiert worden. Dies wurde jedoch nicht als hinderlich betrachtet, da er dennoch rechtzeitig Kenntnis erlangt hatte.
- **E.3**: Die Beschwerde erfüllt die Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht. Aufgrund der mangelnden Substantiierung wurde auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG nicht eingetreten.
- **E.4**: Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen (Art. 64 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
8C_318/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sistierung eines Einspracheverfahrens zu Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonsgericht Luzern bestätigte mit Urteil vom 23. April 2026 (5V 26 32) die Sistierung des Einspracheverfahrens durch die Ausgleichskasse Luzern, das sich auf die Neufestsetzung des Ergänzungsleistungsanspruchs (EL-Anspruch) ab Januar 2026 bezog. Die Sistierung erfolgte aufgrund der präjudiziellen Bedeutung eines parallelen, noch beim Kantonsgericht hängigen Verfahrens (5V 25 235).
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass das kantonale Urteil einen Zwischenentscheid im Sinne von Art. 92 f. BGG darstellt. Es wird auf die Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden gemäss Art. 93 Abs. 1 BGG eingegangen. Ein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil liegt nicht vor, und die Beschwerdeführerin konnte keinen solchen darlegen. Sistierungsentscheide können nur gerügt werden, soweit eine Verletzung verfassungsmässiger Rechte vorliegt. Die Beschwerdeführerin begründete keine entsprechende Rüge ausreichend. Ein bloss tatsächlicher Nachteil (z.B. Verfahrensverlängerung) begründet kein rechtliches Interesse. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil war nicht ersichtlich. Die Beschwerde ist offensichtlich unzulässig und unzureichend begründet. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgelehnt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht tritt nicht auf die Beschwerde ein und weist das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
8C_452/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Versicherungsleistungen bei Unfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wandte sich gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 11. Mai 2026, welcher den Einspracheentscheid der Suva bestätigte. Dieser hatte festgestellt, dass für die beim Unfall am 6. März 2024 erlittenen Verletzungen (Verdrehung/Verstauchung des rechten Knies und der Halswirbelsäule) keine Leistungspflicht über den 21. Oktober 2024 hinaus bestehe. Das kantonale Gericht verneinte insbesondere den natürlichen Kausalzusammenhang zwischen dem Versicherungsfall und den fortbestehenden Beschwerden.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_150/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen einen Entscheid des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft Ost, mit dem die definitive Rechtsöffnung in einer Betreibung gewährt wurde. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft trat auf die Beschwerde nicht ein, da der Beschwerdeführer den geforderten Kostenvorschuss auch nach einer angesetzten Nachfrist nicht vollständig leistete und kein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege eingereicht hatte. Der Beschwerdeführer focht diesen Entscheid beim Bundesgericht an, ohne sich hinreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinanderzusetzen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_41/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invaliditätsgrad und Rentenanspruch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine 1977 geborene Technikerin beantragte im Juni 2021 Leistungen der Invalidenversicherung. Nach einer medizinischen Einschätzung wurde für sie eine Arbeitsfähigkeit von 70 % in einer angepassten Tätigkeit ab Februar 2022 festgestellt. Das zuständige Amt gewährte eine Halb-Rente von Dezember 2021 bis April 2022 und eine Teil-Rente von 37,5 % ab Januar 2024. Die Versicherte verlangte jedoch eine höhere Rente für die Zeit von Mai 2022 bis Dezember 2023.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_619/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Prozesskaution
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland beschloss am 2. März 2026, eine Strafuntersuchung wegen Veruntreuung und weiteren Delikten nicht an die Hand zu nehmen. Der Privatkläger A.________ erhob dagegen Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich, welches ihn aufforderte, eine Prozesskaution von 6'000 CHF zu leisten. A.________ beantragte daraufhin die Aufhebung der Kautionspflicht mit Verweis auf die Unmöglichkeit der Zahlung aufgrund internationaler Sanktionen gegen Russland. Das Obergericht wies seinen Antrag ab und trat auf die Beschwerde mangels Leistung der Kaution nicht ein. A.________ erhob anschliessend Beschwerde an das Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_218/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Mietzinsreduktionen und Zutrittsverweigerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft einen Streit zwischen der A.________ AG (Vermieterin) und den B.________ SA und C.________ (Mieter) eines Restaurants in U.________ über unterlassene Instandhaltungsarbeiten und die daraus resultierenden Mietzinsreduktionen. Die Auseinandersetzung dreht sich um diverse Gebäudemängel, insbesondere die Tragfähigkeit der Böden und hygienische Probleme, die zur Schließung des Restaurants führten. Die Mieter weigerten sich temporär, der Vermieterin den Zugang zu den Mieträumen zu gewähren, und verlangten umfangreiche Mietzinsherabsetzungen. Der Fall wurde durch mehrere Gerichtsinstanzen getragen, wobei insbesondere die Dauer und Höhe der Mietreduktionen sowie die Zulässigkeit des Zugangsverbots durch die Mieter strittig waren.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_60/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Prüfungsanträge an der Pädagogischen Hochschule FHNW
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Student der Pädagogischen Hochschule FHNW, sah in der Nichterledigung seiner Anträge auf Prüfungsbewertung eine Rechtsverweigerung bzw. -verzögerung. Nachdem sein Rechtsmittel an die Beschwerdekommission FHNW behandelt und später durch eine Verfügung der Hochschule beantwortet wurde, erklärte das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau das Verfahren als gegenstandslos. A.________ forderte daraufhin, dass dem Verfahren und seinen Anliegen dennoch materielle Behandlungen zuteilwerden.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4D_92/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsöffnung in einem Betreibungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 11. November 2025 verpflichtet, den Beschwerdegegnern (einer Kirchgemeinde und weiteren öffentlichen Institutionen) in einem Betreibungsverfahren definitive Rechtsöffnung zu gewähren. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die dagegen gerichtete Beschwerde am 10. April 2026 ab. Mit Eingabe vom 22. Mai 2026 reichte die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesgericht ein und beantragte unentgeltliche Rechtspflege.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_504/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zugang zu personenbezogenen Daten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ehemaliger Professor des IHEID, verlangte Zugang zu einem internen Untersuchungsbericht, welcher von der Stiftung zum Zweck der Analyse des Arbeitsklimas im betreffenden Departement in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht enthielt auch personenbezogene Daten des Beschwerdeführers. Die Stiftung verweigerte ihm den Zugang unter Verweis auf den Datenschutz gegenüber Dritten.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_261/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend alternierende Obhut
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und C.________ sind nicht verheiratete Eltern des Kindes B.________, geboren 2020. Nach der Trennung im Dezember 2021 lebt B.________ bei der Mutter. Im Rahmen der Erstinstanz wurde eine zunächst progressiv erweiterte Besuchsregelung für den Vater und eine ab August 2025 geltende alternierende Obhut beschlossen. In zweiter Instanz wurde die Obhut dauerhaft der Mutter zugesprochen und der Besuchsrecht des Vaters angepasst. A.________ erhob dagegen Beschwerde vor dem Bundesgericht und beantragte die Einführung einer alternierenden Obhut spätestens mit der Einschulung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
6B_510/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und Geldwäscherei
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vorgeworfen, zwischen 2010 und 2019 mittels eines gefälschten Fachausweises als Finanzleiter bei mehreren Firmen unter falschen Angaben beschäftigt gewesen zu sein und ungerechtfertigte Banktransaktionen zu seinen Gunsten durchgeführt zu haben. Die Gelder überwies er auf ein Konto eines Mittäters, der sie in bar an ihn weitergab. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer bedingten Geldstrafe. Das Obergericht Aargau bestätigte den Entscheid und stellte zudem eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_225/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Allgemeine Installationsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Inhaber eines Einzelunternehmens, verfügte seit dem 22. Juni 2004 über eine Allgemeine Installationsbewilligung. In dieser wurde C.________ als technische Verantwortliche Person (20 % Beschäftigungsgrad) aufgeführt. Gemäss einer Änderung der Niederspannungs-Installationsverordnung (OIBT) erforderte der technische Verantwortliche ab dem 1. Januar 2018 einen Mindestbeschäftigungsgrad von 40 %. A.________ konnte diesen Nachweis trotz mehrfacher Aufforderungen durch das ESTI (Ispettorato federale degli impianti a corrente forte) bis Ende der Übergangsfrist Ende 2020 nicht erbringen. Das ESTI widerrief daraufhin die Bewilligung am 13. Juli 2023, was vom Bundesverwaltungsgericht am 10. März 2025 bestätigt wurde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_476/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ansprüche aus Aktienverkauf
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ SA (Beschwerdeführer) waren Verkäufer von Aktien eines bahamaisch domizilierten Fonds E.________, dessen Vermögenswerte unter anderem durch Bernard Madoff verwaltet worden waren. C.________ SA (Beschwerdegegnerin) kaufte die Aktien im Jahr 2019 gemäss einer Vereinbarung, die eine variable Nachzahlung abhängig von der Auflösung einer Rückstellung für Gerichtsverfahren vorsah. Die Beschwerdeführer forderten später Zahlungen aus dieser Rückstellung, da sie eine Überdeckung vermuteten. Die Beschwerdegegnerin weigerte sich mit der Begründung, die Rückstellung sei durch eigene Forderungen und die anderer Gläubiger vollständig aufgebraucht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_490/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend alternierende Obhut
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Mutter) und B.________ (Vater) sind seit 2017 getrennt. Sie haben eine gemeinsame Tochter, geboren 2015. Die eheliche Trennung wurde im Februar 2021 durch eine Maßnahmenvereinbarung geregelt, die eine alleinige faktische Obhut der Mutter sowie ein erweitertes Besuchsrecht des Vaters vorsah. Während des laufenden Scheidungsverfahrens beantragte der Vater eine alternierende Obhut, die vom Zivilgericht teilweise bewilligt wurde. Gegen die Entscheidung legte die Mutter Berufung ein, die in letzter kantonaler Instanz zum Teil abgewiesen wurde. Mit der Beschwerde an das Bundesgericht beantragte die Mutter die Aufrechterhaltung der alleinigen faktischen Obhut und die bisherigen Besuchsrechte des Vaters.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_337/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Patentanmeldung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte ein Patentanmeldegesuch beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein. Das IGE forderte ihn auf, Mängel im Gesuch zu beheben, andernfalls es zurückgewiesen werde. Der Beschwerdeführer focht dieses Schreiben mit einem unsignierten E-Mail beim Bundesverwaltungsgericht an, welches auf die Beschwerde nicht eintrat. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
6B_404/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend mehrfache Nötigung im Zustand der nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich. Dieses hatte die teilweise Rechtskraft eines früheren Urteils festgestellt, die Beschwerdeführerin der mehrfachen Nötigung im Zustand der nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit für schuldig befunden und eine einjährige stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Vom Vorwurf des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen wurde die Beschwerdeführerin freigesprochen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_319/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin bezog seit 2019 Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung. Die Beschwerdegegnerin setzte den Anspruch mit mehreren rechtskräftigen Verfügungen neu fest, zuletzt für den Monat April 2025. In einem kantonalen Verfahren wurde dieser Anspruch aufgrund eines höheren Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf CHF 619.– reduziert. Die Beschwerdeführerin führte dagegen Beschwerde vor Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_678/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Informationspraxis zur Volksinitiative
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Volksinitiative \"Für eine Schweiz, die sich engagiert (Bürgerdienst-Initiative)\" zielte darauf ab, einen allgemeinen Bürgerdienst für Schweizer Bürger einzuführen und Artikel 59 der Bundesverfassung entsprechend abzuändern. Die Initiative wurde von der Bundesversammlung zur Ablehnung empfohlen und am 30. November 2025 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt (84,15 % Nein). Mehrere Einzelpersonen und eine Interessengruppe kritisierten die Informationspraxis der Behörden zur Abstimmung und erhoben Beschwerde gegen verschiedene Entscheidungen des Staatsrats des Kantons Waadt und gegen die Bundesbehörden.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
6B_638/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Pfändungsbetrug und Geldwäscherei
Zusammenfassung des Sachverhalts
C.________ wurde beschuldigt, zusammen mit A.________ in den Jahren 2010 bis 2019 Geldwäscherei betrieben zu haben, indem unrechtmässig erlangte Gelder auf ein von ihm eröffnetes Konto überwiesen und teilweise bar an A.________ weitergegeben wurden. Darüber hinaus soll er in den Jahren 2013/2014 mehrere Vermögenswerte im Rahmen eines Betreibungsverfahrens verheimlicht und so Pfändungsbetrug begangen haben. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte ihn zunächst zu einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren und einer bedingten Geldstrafe. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte diese Strafe und passte die bedingte Geldstrafe an, reduzierte die Tagessätze aufgrund einer Verletzung des Beschleunigungsgebots, behielt jedoch die Ersatzforderung in gleicher Höhe bei. C.________ reichte daraufhin eine Beschwerde in Strafsachen ein, in der er unter anderem die Tatsachenfeststellung und die Strafzumessung beanstandete.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_603/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Umbau einer Mobilfunkanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Swisscom (Schweiz) AG beantragte 2021 den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone in Kirchlindach. Nach Einsprüchen und Beschwerden verschiedener Parteien, inklusive der Beschwerdeführenden A.A.________ und B.A.________, erteilten die Verwaltungsinstanzen des Kantons Bern die Bau- und Ausnahmebewilligung. Die Beschwerdeführenden wandten sich an das Bundesgericht, um die Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Entscheids zu erwirken. Während des Verfahrens trat der neue Art. 24bis Abs. 3 RPG in Kraft, der Anpassungen an bestehenden Mobilfunkanlagen als standortgebunden definiert.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_1031/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kosten- und Entschädigungsregelung in einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde richtete sich gegen eine Kosten- und Entschädigungsregelung in einer Strafuntersuchung im Zusammenhang mit Vorwürfen des betrügerischen Verhaltens, die von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Der Beschwerdeführer, ehemaliger Direktor bei einer Reinigungsfirma, wurde zur Tragung von Teilen der Verfahrenskosten und zur Zahlung einer Entschädigung an die Privatklägerin verpflichtet. Er focht die Entscheidung wegen Verletzung seines rechtlichen Gehörs, falscher Sachverhaltsfeststellung und Verletzung der Unschuldsvermutung an.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
6B_462/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH und die B.________ GmbH hatten Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau, Strafgericht, 1. Kammer, vom 13. Mai 2026 eingereicht. Mit Eingabe vom 29. Juli 2026 zogen sie die Beschwerde zurück.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_775/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme einer Strafanzeige
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Strafanzeige des Beschwerdeführers A.________ gegen eine Polizeibeamtin wegen Amtsmissbrauchs, Irreführung der Rechtspflege und Urkundenfälschung wurde von der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben nicht anhand genommen. Das Obergericht des Kantons Bern wies die dagegen erhobene Beschwerde ab (soweit es darauf eintrat). Der Beschwerdeführer legte Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids sowie eine Rückweisung an die Vorinstanz oder die Staatsanwaltschaft zur materiellen Prüfung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_43/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Maßnahmen der Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________, gegen den Vorwürfe von sexueller und psychologischer Gewalt gegenüber seiner Ehefrau und Gewalt gegenüber den gemeinsamen Kindern erhoben wurden, wurde durch den Polizeikommissar des Kantons Genf eine elftägige Wegweisung auferlegt, die durch das erstinstanzliche Verwaltungsgericht bestätigt und später verlängert wurde. Die Verwaltungsgerichtskammer des Gerichtshofs der Republik und des Kantons Genf erklärte die dagegen erhobene Beschwerde als unzulässig, da kein aktuelles Interesse bestehe.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_144/2026: Gutheissung der Beschwerde betreffend Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegnerin (geb. Dezember 2001) leidet seit ihrer Kindheit an einem globalen Entwicklungsrückstand sowie am Autismus-Spektrum-Störungen. Es wurden durch das zuständige kantonale Amt für die IV verschiedene Leistungen wie spezialisierte Beschulung und berufliche Massnahmen übernommen. Nach Abschluss ihrer Ausbildung durchlief die Beschwerdegegnerin diverse Phasen der beruflichen Wiedereingliederung und beantragte ab September 2024 die Zusprechung einer ordentlichen Invalidenrente. Ihre Klage wurde erstinstanzlich teilweise gutgeheissen und eine Rente i.H.v. 1331/3 % des Mindestbetrags einer ordentlichen Vollrente anerkannt. Dagegen erhob das IV-Amt Beschwerde zum Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_469/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sozialhilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 21. Mai 2026 im Zusammenhang mit einem sozialhilferechtlichen Prozess. Die Beschwerde enthielt jedoch einen Formmangel, da der vorinstanzliche Entscheid nicht beigelegt war.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
6B_425/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kosten- und Entschädigungsfolgen eines Berufungsverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft einen Strafprozess um die Kosten- und Entschädigungsfolgen eines Berufungsverfahrens. Der Beschwerdeführer (A.________) wendet sich dagegen, dass er nach dem Freispruch des Beschwerdegegners (B.________) von den Vorwürfen der Anstiftung zu unbefugtem Aufzeichnen von Gesprächen einerseits sämtliche Berufungskosten tragen und andererseits eine vollständige Entschädigung an den Beschwerdegegner leisten soll.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_1199/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme einer Strafanzeige
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, reichte am 31. Oktober 2023 eine Strafanzeige ein, in der sie gravierende Misshandlungen und sexuellen Missbrauch durch ihren Onkel und andere Personen schilderte. Die Straftaten sollen in ihrer Kindheit und Jugend stattgefunden haben. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Ost-Waadt entschied am 21. Mai 2024, keine Strafuntersuchung zu eröffnen. Dieser Entscheid wurde von der Beschwerdekammer des Waadtländischen Kantonsgerichts am 2. September 2024 bestätigt.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_381/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird verdächtigt, in eine kriminelle Organisation involviert zu sein, die unter anderem Drogengelder im Umfang von Millionenbeträgen gewaschen haben soll. Er befindet sich seit dem 7. September 2024 in Untersuchungshaft, welche zuletzt bis zum 3. Juni 2025 verlängert wurde. Ein Gesuch von A.________ um Haftentlassung wurde abgelehnt, ebenso sein Begehren um unentgeltliche Rechtspflege vor der Vorinstanz.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_15/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zwischenentscheid zur Überwachungsbehörde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine betagte Bewohnerin eines Genfer Pflegeheims, vertreten durch ihren Sohn und Kurator, erhob mehrere Beschwerden bei der kantonalen Überwachungsbehörde. Die Beschwerden betrafen unter anderem Verletzungen des Berufsgeheimnisses und mangelhafte Schutzmassnahmen. Streitpunkt war die Kompetenz der Überwachungsbehörde und die Pflicht zur Einhaltung des Beschleunigungsgebots in der Verfahrensführung. Das Bundesgericht befasste sich mit einer Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid der Genfer Gerichte, welcher die Anträge abwies.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_232/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner A.________ machte im Zusammenhang mit einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellten Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche gegen den Kanton Aargau geltend. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau stellte fest, dass der Kanton für gewisse Forderungen haftbar sei. Dagegen erhob der Kanton Beschwerde ans Bundesgericht. Während des Verfahrens schlossen die Parteien jedoch einen aussergerichtlichen Vergleich, sodass das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben wurde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2F_11/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch zur Caducité der Aufenthaltsbewilligungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, französischer Staatsangehöriger, und seine Tochter wurden in einem früheren Urteil die Caducité ihrer Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA bestätigt. Das Bundesgericht hatte zuletzt am 18. Juli 2024 (2C_210/2024) entschieden, dass die Bewilligungen aufgrund von Art. 61 Abs. 2 AIG erloschen seien, da ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen während der relevanten Periode (1. Mai 2018 bis 31. Oktober 2018) nach Frankreich verlegt worden war. Mit seiner am 30. April 2026 eingereichten Revisionsgesuch gestützt auf Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG beantragte A.________ die Aufhebung des früheren Urteils und eine neue Entscheidung, gestützt auf ein Urteil des französischen Berufungsgerichts Chambéry vom 5. Februar 2026, das den schlechten Zustand der in Frankreich gemieteten Wohnung nachweist.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_502/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Vorsteuerabzug und Abrechnungsmethode bei der Mehrwertsteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegnerin, die A.________ AG, rechnete bis Ende 2015 nach der Saldosteuersatzmethode und ab 2016 effektiv ab. Nach einer Mehrwertsteuerkontrolle 2019 durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellte sich heraus, dass Leistungen der B.________ AG an die A.________ AG in den Jahren 2014 und 2015 zwar fakturiert, jedoch keine Mehrwertsteuer deklariert und bezahlt worden war. 2020 erfolgte eine korrigierte Rechnungsstellung inkl. Mehrwertsteuer durch die B.________ AG, woraufhin die A.________ AG den Vorsteuerabzug geltend machte. Die ESTV verweigerte diesen Vorsteuerabzug, da die damalige Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode erfolgt war.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_147/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend berufliche Vorsorge der G.________ SA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein rechtliches Verfahren umfasste die Frage, ob die G.________ SA weiterhin unter das Regime der Allgemeinen Verordnung zur Ausweitung der Gesamtarbeitsverträge (ACF ECA CCT RA) für die Altersvorsorge fallen sollte. Die Foundation FAR hatte die G.________ SA in der Vergangenheit als beitragspflichtig anerkannt, diese jedoch für den Zeitraum ab 31. August 2017 von der Beitragspflicht entbunden. Streitpunkt war, ob diese retroaktive Abänderung vertretbar war und welche Übergangsregelungen anzuwenden waren. Zudem wurde diskutiert, ob ein bestimmter Unternehmenssektor als \"autonome Unternehmenseinheit\" gelten könnte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
