Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
9C_176/2026: Ungültiges Befristen der Invalidenrente bei fehlender Selbsteingliederung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Jahrgang 1968, führte seit 2019 ein Verfahren zur Prüfung seines Leistungsanspruchs bei der Invalidenversicherung. Nach weiteren medizinischen und versicherungstechnischen Abklärungen gewährte die IV-Stelle des Kantons Aargau eine befristete ganze Invalidenrente (1. Januar 2020 bis 31. August 2021). Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Versicherungsgericht des Kantons Aargau abgewiesen. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht eine unbefristete Rente oder alternativ ein neues Gutachten und Eingliederungsmassnahmen.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1 Das Bundesgericht prüft den Anspruch auf Invalidenrente, während berufliche Eingliederungsmassnahmen nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Es untersucht die Vorbringen des Beschwerdeführers im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 95 f. BGG, Art. 105 Abs. 1 und 2 BGG). E.2 Diskutiert wird einzig der Rentenanspruch ab September 2021. Das intertemporale Recht sowie die bis Ende 2021 geltenden Bestimmungen des IVG, IVV und ATSG sind anwendbar. Rückwirkende Rentenbefristungen und -abstufungen setzen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse voraus (Art. 17 ATSG, Art. 88a Abs. 1 IVV). E.3 Das kantonale Gericht stützte sich auf medizinische Berichte, nach denen ab Mai 2021 eine Steigerung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit gegeben war. Die Annahme von Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit und die Befristung auf Ende August 2021 begründete es mit einem hypothetischen Invalideneinkommen. E.4 Der Beschwerde führte aus, dass ihm angesichts seines Alters (56 Jahre) und fehlender Eingliederungsmassnahmen keine Selbsteingliederung zumutbar sei. Nach bundesgerichtlicher Praxis ist bei Personen über 55 Jahren vor Rentenaufhebung die Zumutbarkeit der Selbsteingliederung besonders zu beachten. E.4.3–E.4.4 Das Bundesgericht hatte keine Hinweise auf eine zumutbare Selbsteingliederung ab dem 4. Mai 2021. Eine dauerhafte Verwertung des medizinischen Leistungspotentials war ohne Eingliederungsmassnahmen nicht möglich. Die Altersgrenze von 55 Jahren war überschritten, und die Invalidenversicherung konnte keine Ausnahmen beweisen. E.4.6 Das kantonale Gericht hätte die Rente nicht befristen dürfen, da die rechtliche Vermutung der Unzumutbarkeit der Selbsteingliederung nicht entkräftet werden konnte.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht sprach der Beschwerde statt und änderte die Verfügung der IV-Stelle, indem eine unbefristete Invalidenrente zugesprochen wurde. Zudem wurden die Gerichtskosten und Parteientschädigungen neu geregelt und die Sache an das kantonale Gericht zurückverwiesen.
6B_40/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend versuchte vorsätzliche Tötung und Vergewaltigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch das Strafgericht des Kantons Genf wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung, Diebstahl, gewerbsmässigen Betrugs und gewerbsmässigen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Vorinstanz bestätigte die Verurteilung in Bezug auf mehrere Anklagepunkte und erhöhte den Zivilanspruch auf Schmerzensgeld. A.________ focht das Urteil beim Bundesgericht an.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1: Das Bundesgericht stellte fest, dass es nicht als Berufungsinstanz fungiert und die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz nur überprüft, wenn diese offensichtlich unhaltbar oder rechtswidrig sind. Die Argumentation des Beschwerdeführers erfüllte die Anforderungen an die Rügepflicht (Art. 106 Abs. 2 BGG) nicht. - E.1.2: Die Vorinstanz hatte die Glaubwürdigkeit der Aussagen von B.________ und A.________ sorgfältig geprüft. Die Aussagen von B.________ wurden als glaubwürdiger eingestuft, da sie durch objektive Beweise und medizinische Berichte gestützt wurden. - E.1.3: Der Beschwerdeführer konnte keinen Beweisführungsfehler der Vorinstanz aufzeigen, der die Ergebnisse infrage stellen würde. - E.2: Der Einwand der Notwehr gemäss Art. 15 StGB wurde abgelehnt, da die Vorinstanz nachvollziehbar die Glaubwürdigkeit der Darstellung des Beschwerdeführers in Zweifel gezogen hatte. - E.3: Der Vorwurf einer Verletzung von Verfahrensrechten (Art. 428 StPO) war gegenstandslos.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Verfahrenskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
5A_634/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die KESB der Stadt Zürich ordnete für den Beschwerdeführer eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung an. Der Beschwerdeführer legte dagegen beim Bezirksrat Beschwerde ein, welche aufgrund verspäteter Einreichung nicht behandelt wurde. Eine weitere Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich wurde mangels sachgerecht begründeter Ausführungen ebenfalls nicht behandelt. Daraufhin gelangte der Beschwerdeführer an das Bundesgericht und ersuchte um Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids und um Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass es im vorliegenden Verfahren primär um die Frage geht, ob das Obergericht zu Recht auf die Beschwerde des Beschwerdeführers nicht eingetreten ist. Eine genügende Begründung seitens des Beschwerdeführers ist nach Art. 42 Abs. 2 BGG erforderlich. Die Eingabe des Beschwerdeführers beschränkt sich auf allgemeine Polemik und erhebt Vorwürfe von Diskriminierung und Amtsmissbrauch, ohne aber in hinreichender Weise auf die Erwägungen des Obergerichts einzugehen. Damit erfüllt die Beschwerde nicht die Begründungsanforderungen. Die Beschwerde an das Bundesgericht ist offensichtlich nicht genügend begründet, weswegen darauf im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten werden kann (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). Angesichts der Umstände verzichtet das Bundesgericht auf die Erhebung von Gerichtskosten gemäß Art. 66 Abs. 1 BGG.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein, erhob keine Gerichtskosten und teilte das Urteil den beteiligten Parteien mit.
8C_387/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sozialhilfeleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein französischer Staatsbürger, bezog seit 2012 Sozialhilfe. Nach dem Entzug seiner Niederlassungsbewilligung im Mai 2025 reduzierte das zuständige kantonale Amt seine Sozialleistungen auf Nothilfe. Er focht diese Budgetkürzung mehrfach vor Verwaltungs- und Gerichtsinstanzen an und beantragte deren Wiederherstellung. Die vorinstanzliche Entscheidung vom 2. Juni 2026 (Tribunal cantonal des Kantons Wallis) bestätigte die Kürzung; dagegen legte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_714/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung nach Heirat
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine peruanische Staatsangehörige (A.________) beantragte eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, um ihren italienischen Partner (B.________) zu heiraten. Während B.________ mit einer Niederlassungsbewilligung ausgestattet ist, bezieht er seit 2019 eine Teil-IV-Rente und unterstützende Sozialleistungen. Die zuständigen Behörden verweigerten A.________ die Aufenthaltsbewilligung und ordneten ihre Rückkehr an. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde der beiden ab. Im Anschluss reichten sie Beschwerde vor dem Bundesgericht ein, um die Bewilligung zu erwirken und den Rückweisungsentscheid aufzuheben.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_555/2025: Einkommens- und Vermögensschätzung bei fehlender Steuererklärung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ betreibt ärztliche Praxen in Zürich und Deutschland und wurde für das Steuerjahr 2021 beim Kanton Zürich einer Ermessensveranlagung unterzogen, da er eine Steuererklärung nicht eingereicht hat. Es wurden ein Einkommen von CHF 1'200'000 und ein Vermögen von CHF 200'000 geschätzt. Seine Einsprache gegen den Entscheid blieb erfolglos, und auch die Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Zürich wurde abgewiesen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_16/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ablehnung des Gesuchs um Ablehnung der Mitglieder der Waadtländer Anwaltskammer
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein im Anwaltsregister des Kantons Waadt eingetragener Rechtsanwalt, reichte ein Gesuch ein, mit dem er die Ablehnung der Mitglieder der Waadtländer Anwaltskammer in corpore sowie ihres Präsidenten und der beauftragten Ermittlerin beantragte. Hintergrund waren diverse Disziplinar- und Strafverfahren, in die der Beschwerdeführer verwickelt war und die zu einer Verurteilung wegen Verleumdung sowie zur vorübergehenden Untersagung beruflicher Tätigkeiten führten. Das Kantonsgericht Waadt wies das Ablehnungsgesuch ab. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
6B_176/2026: Gutheissung der Beschwerde betreffend Einstellung eines Strafverfahrens wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Vorinstanz stellte das Strafverfahren gegen die Beschwerdegegner ein. Sie begründete dies mit einer angeblichen Befangenheit des ursprünglich zuständigen Staatsanwalts Peter Giger und der Unverwertbarkeit der dadurch gewonnenen Beweise. Als weiterer Grund wurde eine massive Verletzung des Beschleunigungsgebots genannt.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_549/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichteinhalten von Fristen im Zusammenhang mit einem Strafbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Einsprache gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau betreffend das Nichteinholen des Schweizerischen Führerausweises. Das Bezirksgericht Lenzburg trat auf die Einsprache nicht ein und stellte die Rechtskraft des Strafbefehls fest. Das Obergericht des Kantons Aargau trat auf eine dagegen erhobene Beschwerde wegen Verspätung ebenfalls nicht ein. A.________ gelangte schliesslich mit Beschwerde an das Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_503/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückerstattung von Retrozessionen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ Ltd eröffnete 2005 ein Konto bei der B.________ SA, wobei Retrozessionen gemäss Vertrag erlaubt waren. Zwischen 2009 und 2010 wurden \"Dual Currency Deposits\" (DCD) auf Anweisung des Vertreters von A.________ abgeschlossen. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung forderte A.________ 2019 die Rückerstattung erhaltenen Retrozessionen in Höhe von über 800'000 USD, was sowohl vom erstinstanzlichen Gericht als auch von der Cour de justice des Kantons Genf abgelehnt wurde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_601/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausstellung einer Erbbescheinigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Nachlass des verstorbenen C.________ eröffnete das Bezirksgericht Meilen das Testament und stellte der Beschwerdegegnerin die Erbscheinausstellung in Aussicht. Nach Einsprache der Beschwerdeführerin stellte das Bezirksgericht keine Erbbescheinigung aus, sondern ordnete die Erbschaftsverwaltung an. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Berufung der Beschwerdeführerin aus formellen Gründen nicht ein. Dagegen führte die Beschwerdeführerin Beschwerde ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_606/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Genehmigung des Rechenschaftsberichts einer Beiständin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Vater eines unter Beistandschaft stehenden Kindes, erhob eine Beschwerde gegen die Genehmigung des von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) St. Gallen genehmigten Rechenschaftsberichts der Beiständin für die Jahre 2023 bis 2025. Die Beschwerde betrifft frühere Entscheidungen, insbesondere den Nichteintritt der Verwaltungsrekurskommission auf eine Beschwerde wegen nicht erbrachtem Kostenvorschuss und das abgewiesene Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege. Die Vorinstanz (Kantonsgericht St. Gallen) trat auf die Beschwerde teilweise ein und wies diese ab. Der Beschwerdeführer verlangte beim Bundesgericht die Aufhebung des Entscheids des Kantonsgerichts und stellte mehrere weitere Anträge, darunter ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
1C_450/2025: Baugesuch: Anforderungen an Zugang für Personen mit Behinderungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft eine Baugesuchsstreitigkeit bezüglich der Renovierung eines Gebäudes in der Gemeinde Mont-la-Ville, welches den Bau eines Restaurants, einer Konferenzhalle und andere Räume vorsieht. Der Streitpunkt drehte sich um die Zugänglichkeit des Gebäudes für Personen mit Mobilitätseinschränkungen und besonders die Notwendigkeit einer Aufzugs- oder Treppenhebebühne zwischen den Stockwerken.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_850/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Strafverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte gegen eine Strafverfügung vom 6. März 2026 eine verspätete Einsprache ein, weshalb das zuständige Polizeigericht diese als unzulässig erklärte. Die Berufung dagegen wurde von der Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts am 22. Mai 2026 abgewiesen. Am 29. Juni 2026 erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_739/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein seit 2020 bei einer Firma als Kurier angestellter Arbeitnehmer mit einem Pensum von 50 %, erlitt am 7. November 2020 einen Unfall (Sturz auf einer Treppe), bei dem er eine komplexe Verletzung am linken Handgelenk davontrug. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) übernahm die Kosten für die Heilbehandlung und bezahlte Taggeld bis zum 31. März 2023. In ihrer Verfügung vom 23. Juli 2024, bestätigt durch Einspracheentscheid vom 5. November 2024, verweigerte die CNA eine Invalidenrente, gewährte jedoch eine Integritätsentschädigung von 10 %. Die Vorinstanz, das kantonale Gericht des Wallis, wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 1. Dezember 2025 ab.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_501/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückerstattung von Retrozessionen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin eröffnete 2005 bei der Beschwerdegegnerin ein Konto im *execution only*-Modus. Zwischen 2009 und 2010 führte die Bank Dual Currency Deposits (DCD) aus, wobei sie von den Produktanbietern Retrozessionen erhielt. Das Verhältnis endete 2011, und 2017 erhielt die Beschwerdeführerin Einsicht in die Retrozessionszahlungen. Sie verlangte die Rückerstattung dieser Beträge, was die Bank verweigerte. Die Vorinstanz wies die Klage ab, woraufhin die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht erhob.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_410/2024: Verantwortlichkeit des Architekten im Zusammenhang mit Nichterfüllung von Servituten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelte eine Beschwerde einer Architekturfirma, die in einem Bauprojekt für die Errichtung von Servituten (Zufahrtswege und Leitungen) verantwortlich gemacht wurde. Dem Architekten wurde vorgeworfen, diese Vorgaben trotz vertraglicher Verpflichtung nicht erfüllt zu haben, was den Bauherrn finanzielle Nachteile einbrachte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_621/2026: Entscheid zur unentgeltlichen Rechtspflege in Kindesbelangen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer ist Vater des Kindes B.________ und war in diversen Verfahren bezüglich der Kindesbelange involviert. Das Bezirksgericht Willisau hatte am 19. Februar 2026 die elterliche Sorge der Mutter zugesprochen sowie den Kinderunterhalt und das Besuchsrecht geregelt. Gegen dieses Urteil hat der Beschwerdeführer Berufung eingelegt und gleichzeitig vorsorgliche Massnahmen beantragt. Das Kantonsgericht Luzern verlangte Kostenvorschüsse und wies die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege für die Verfahren ab. Auf ein erneutes Gesuch des Beschwerdeführers, gestützt auf unveränderte finanzielle Tatsachen, trat das Kantonsgericht im Hauptverfahren nicht ein und wies auch den Antrag auf Ratenzahlung ab.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7B_688/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, ehemalige Präsidentin des Verwaltungsrats der B.________ SA, befindet sich seit dem 26.03.2026 in Untersuchungshaft. Ihr wird unter anderem Missbrauch des Vertrauens (Art. 138 Ziff. 1 StGB) und ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) vorgeworfen. Die ihr zur Last gelegten Handlungen umfassen zweckwidrige Verwendung von Gläubigerobligationsgeldern sowie finanzielle Transaktionen und Kompensationen, die der B.________ SA erheblichen Schaden zugefügt haben sollen. Das Genfer Tribunal des mesures de contraintes ordnete am 29.03.2026 die Untersuchungshaft. Einen kantonalen Beschwerdeentscheid gegen diese Verfügung wies die Chambre pénale de recours vom 22.04.2026 ab.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_550/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Grundbuchbereinigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erbengemeinschaft A.________ ist Gesamteigentümerin zweier Liegenschaften und war im Rahmen einer Grundbuchbereinigung des Kantons Schwyz betroffen. Nach der Verweigerung der Unterzeichnung der Bereinigungsblätter wurden die vorgesehenen Erbgänge im Grundbuch nicht vollzogen. Eingaben der Erbengemeinschaft beim Grundbuchbereinigungsamt sowie eine Beschwerde beim Kantonsgericht Schwyz wurden abgewiesen. Vor Bundesgericht beantragte die Erbengemeinschaft primär die Aufhebung des kantonalen Nichteintretensentscheids und eine eigentliche Sachentscheidung, sekundär eine Rückweisung zur Neubeurteilung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_99/2026: Entscheid betreffend Liefervertrag und Schiedsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ LLC, eine russische Gesellschaft, und die B.________ GmbH, eine deutsche Gesellschaft, schlossen einen Liefervertrag über einen Schubförderer (\"side pusher\"). Zahlungen wurden geleistet, aber die Lieferung verzögerte sich. Sanktionen der Europäischen Union und der Schweiz gegen Russland spielten eine Rolle. In einem Schiedsverfahren nach ICC-Regeln forderte A.________ LLC die Rückerstattung gezahlter Vorschüsse, was der Schiedsrichter \"ohne Präjudiz\" (ohne Rechtskraftwirkung) ablehnte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_620/2026: Abweisung der Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Massnahmenverfahren zu Kindesbelangen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Seit der Trennung der Eltern des Kindes stehen diese in zahlreichen Verfahren betreffend die Kindesbelange einander gegenüber. Das Bezirksgericht Willisau übertrug die alleinige elterliche Sorge der Mutter. Das Kantonsgericht Luzern wies das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege ab. Ein erneutes Gesuch im Massnahmenverfahren wurde mangels neuer Tatsachen oder Unterlagen ebenfalls abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_370/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rekurs gegen Disziplinarbehandlungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
1. Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ reichten eine Anzeige bei der Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Kantons Basel-Stadt ein, die entschied, kein Disziplinarverfahren gegen den beanzeigten Anwalt einzuleiten. Ein dagegen erhobener Rekurs wurde vom Appellationsgericht Basel-Stadt nicht behandelt, da den Beschwerdeführern die Legitimation fehlte (E. 1.1–1.2). Vor Bundesgericht beantragten die Beschwerdeführer u. a., das Appellationsgericht zu verpflichten, auf ihren Rekurs einzutreten (E. 1.3).
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
6B_254/2026: Bundesgerichtsurteil betreffend Straf- und Ausweisungssachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Tribunal correctionnel des Kantons Genf am 02.07.2025 wegen Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 2 StGB) und illegalen Aufenthalts (Art. 115 Abs. 1 lit. b AuG) zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten (18 Monate unbedingt, 4 Jahre Bewährungsfrist) verurteilt. Die Ausweisung aus der Schweiz wurde unterlassen. Zudem wurde A.________ verpflichtet, B.________ CHF 10'000 Schmerzensgeld zuzüglich Zinsen zu zahlen. Die Vorinstanz (Chambre pénale d'appel et de révision, Genf) bestätigte dieses Urteil grösstenteils, änderte es jedoch dahingehend ab, dass die Bewährungsfrist auf 5 Jahre verlängert, die Ausweisung für 5 Jahre angeordnet und eine Eintragung im SIS vorgenommen wurde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2D_25/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anwaltsprüfung im Kanton Neuenburg
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer, der nach dreimaligem Antreten an der Anwaltsprüfung des Kantons Neuenburg endgültig scheiterte, wurde von der Prüfungskommission das Bestehen verweigert. Seine Beschwerde gegen den Entscheid bei der kantonalen Instanz wurde abgewiesen. Mit der vorliegenden Beschwerde verlangte er vor Bundesgericht die Aufhebung des Urteils, die Anerkennung seiner Leistung als bestanden oder eine Anordnung zur wiederholten Prüfung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_287/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend gesellschaftsrechtliche Fragen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA (Beschwerdeführerin) hatte gegen ein Urteil der Zivilkammer der Cour de justice des Kantons Genf vom 23. April 2026 Beschwerde in Zivilsachen eingereicht. In der Beschwerde ging es um gesellschaftsrechtliche Fragen. Die Beschwerdeführerin zog mit Schreiben vom 2. Juli 2026 ihre Beschwerde zurück.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_123/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kommentarlöschung und Nichtveröffentlichung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Beim Bundesgericht wurde Beschwerde gegen die Nichtveröffentlichung und nachträgliche Löschung von Kommentaren zu drei Artikeln auf der SRF-Website erhoben. Die SRG verweigerte deren Aufschaltung unter Berufung auf Diskriminierung, fehlenden Themenbezug oder Verstoss gegen die Netiquette. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte die Beschwerde des Nutzers abgewiesen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_595/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Mindestlohn im Arbeitsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Zentrum des Verfahrens steht ein arbeitsrechtlicher Streit zwischen der Arbeitnehmerin B.________ und der Arbeitgeberin A.________ Sàrl bezüglich der Einhaltung des Mindestlohns im Kanton Genf. Die Arbeitnehmerin forderte die Differenz zwischen dem erhaltenen und dem geschuldeten Mindestlohn sowie eine Entschädigung für nicht bezogene Urlaubstage. Die Vorinstanzen entschieden zugunsten der Arbeitnehmerin und verurteilten die Arbeitgeberin zur Nachzahlung.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_643/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Konkursandrohung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhielt am 19. Juni 2026 vom Betreibungsamt Berner Jura-Seeland eine Konkursandrohung. Er legte dagegen am 22. Juni 2026 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern ein, die am 30. Juni 2026 abgewiesen wurde, soweit darauf eingetreten wurde. Mit seiner Beschwerde in Zivilsachen vom 7. Juli 2026 gelangte der Beschwerdeführer ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_651/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend missbräuchlicher Kündigungsschutz und rückwirkende Anwendung eines Sozialplans
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer arbeitete als Kundenberater bei der Beschwerdegegnerin. Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten kündigte die Beschwerdegegnerin sein Arbeitsverhältnis im Jahr 2022. Ein Sozialplan trat später, im März 2023, in Kraft. Während die Vorinstanz die Anwendbarkeit des Sozialplans sowie die Geltendmachung einer missbräuchlichen Kündigung verneinte, beantragte der Beschwerdeführer vor Bundesgericht eine erneute Überprüfung des Falls.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_616/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sistierung im Rahmen vorsorglicher Massnahmen während eines Ehescheidungsverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien (beide polnische Staatsangehörige) stehen in einem Scheidungsverfahren vor dem Bezirksgericht Horgen, wobei beide vorsorgliche Massnahmen beantragt haben. Der Beschwerdeführer stellte ein Sistierungsgesuch, das mit einem hängigen Strafverfahren sowie weiteren persönlichen Gründen begründet wurde. Dieses wurde vom Bezirksgericht abgewiesen. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen diesen Entscheid mangels Darlegung eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils und prozessualer Mängel nicht ein.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_704/2025: Öffentlichkeitsgrundsatz bei Urteilsberatungen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, im EU-/EFTA-Anwaltsregister des Kantons Basel-Stadt eingetragen, wurde in einem Kindesschutzverfahren als unentgeltlicher Rechtsbeistand eingesetzt und später entlassen. Aufgrund seines Verhaltens leitete die Anwaltsaufsichtskommission Basel-Landschaft ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein und sprach einen Verweis aus. Die Frage, ob die öffentliche Urteilsberatung zum Entscheid über die Disziplinarmassnahme zulässig sei, wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft bejaht. A.________ verlangte daraufhin den Ausschluss der Öffentlichkeit und gelangte nach Abweisung seines Antrags durch die kantonale Instanz mit seiner Beschwerde ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_523/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltserlaubnis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein portugiesischer Staatsangehöriger, A.________, beantragte die Umwandlung seiner Kurzaufenthaltsbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, nachdem er zuvor mehrfach straffällig geworden war (u.a. wegen Gewaltstraftaten) und falsche Angaben in seiner Einreiseerklärung gemacht hatte. Das Migrationsamt des Kantons Waadt wies den Antrag ab, ebenso das Kantonsgericht. Dagegen richtet sich die Beschwerde ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_47/2026: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsangehörige (geb. 1956), lebte mit Unterbrüchen seit 2009 wiederholt in der Schweiz auf der Grundlage verschiedener Aufenthaltsbewilligungen. Zuletzt wurde ihr 2022 eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA als Nichterwerbstätige/Rentnerin erteilt und 2023 bis 2024 verlängert. Seit Juni 2024 bezog sie Ergänzungsleistungen, was das Migrationsamt des Kantons Solothurn veranlasste, ihre Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern und ihre Wegweisung zu verfügen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wies die gegen diese Verfügung gerichtete Beschwerde ab.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
6B_307/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenvorschusszahlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen ein Urteil des Strafappellationshofs des Kantonsgerichts Freiburg vom 27. Februar 2026 ein. Die Kostenregelung (Art. 62 Abs. 1 BGG) verpflichtete ihn zur Zahlung eines Kostenvorschusses von CHF 3'000.-- bis zum 20. Mai 2026; eine Nachfrist bis zum 12. Juni 2026 wurde gesetzt. Der Kostenvorschuss wurde weder innert Frist noch nach den gesetzlichen Bestimmungen geleistet oder nachgewiesen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5F_28/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revision und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller wurde am 10. Februar 2026 fürsorgerisch untergebracht, wogegen er Beschwerde erhob. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau ordnete am 24. Februar 2026 die Aufhebung der fürsorgerischen Unterbringung an, wies jedoch die Beschwerden gegen Massnahmen wie Isolation und Medikation ab. Eine dagegen gerichtete Beschwerde an das Bundesgericht wurde im Urteil 5A_388/2026 vom 15. Mai 2026 wegen verspäteter Einreichung abgewiesen. Mit Eingabe vom 26. Juni 2026 verlangt der Gesuchsteller die Revision dieses Urteils sowie Akteneinsicht und unentgeltliche Rechtspflege.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_600/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Genehmigung eines Berichts und einer Rechnung im Zusammenhang mit einer Vertretungsbeistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Innerschwyz errichtete am 11. November 2021 eine Vertretungsbeistandschaft für den Beschwerdeführer. Am 15. Dezember 2025 reichte die Beistandsperson den Bericht für die Periode von November 2023 bis Oktober 2025 ein, beantragte die Fortführung der Beistandschaft und schlug Änderungen bezüglich des Vertretungsauftrags im Bereich Wohnen vor. Die KESB genehmigte am 10. März 2026 Bericht und Rechnung, nahm Anpassungen im Dispositiv zum Wohnbereich vor und ordnete die Vermögensverwaltung gemäss Art. 408 ZGB und der Verordnung über die Vermögensverwaltung (VBVV) an. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz trat am 1. Juni 2026 nicht auf die Beschwerde ein, leitete jedoch das Begehren um Aufhebung der Beistandschaft zur näheren Prüfung an die KESB weiter.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_510/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kindes- und Ehegattenunterhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ und die Beschwerdegegnerin B.________, beide deutsche Staatsangehörige, haben sich 2022 getrennt. Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens vereinbarten sie die Obhut der Kinder der Mutter zu übertragen. Hinsichtlich des Kindes- und Ehegattenunterhalts erliess die erste Instanz eine Regelung. Der Beschwerdeführer legte Berufung beim Obergericht des Kantons Aargau ein, das diese abwies. Mit Beschwerde ans Bundesgericht verlangte er eine Neubeurteilung bzw. Rückweisung an die Vorinstanz.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
6B_1003/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte A.________ am 15. Januar 2024 wegen mehrfacher Drohung, versuchter einfacher Körperverletzung, mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz und Tätlichkeiten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Busse von CHF 1'000.--. Es sprach ihn vom Vorwurf der Nötigung frei. Das Obergericht des Kantons Zürich änderte das Urteil am 27. Oktober 2025 ab und sprach A.________ grösstenteils frei. Es verurteilte ihn ausschliesslich wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 50.--. A.________ legte Beschwerde in Strafsachen ein und beantragte, vom Vorwurf des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz vollumfänglich freigesprochen zu werden.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_270/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtveröffentlichung eines Kommentars
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Nutzer beantragte am Bundesgericht, die Nichtveröffentlichung seines Kommentars zu einem Online-Artikel durch SRF News als grundrechtswidrig festzustellen. Die Redaktion von SRF hatte die Publikation abgelehnt, da der Kommentar als persönlicher Angriff auf Mitarbeitende interpretiert wurde. Die Vorinstanz, die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), wies eine entsprechende Beschwerde des Nutzers ab.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
4A_583/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Mängelbeseitigung bei Betonmauerbau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________ Sàrl, hatte 2016 für die Beschwerdegegner B.B.________ und C.B.________ einen Betonmauerbau auf deren Grundstück übernommen. Nach Fertigstellung beanstandeten die Beschwerdegegner die Qualität der Arbeiten (u.a. Betonqualität und Etanchéitätsprobleme) und beauftragten nach einer ergebnislosen Aufforderung zur Nachbesserung Dritte mit der Erstellung eines Gutachtens. Es folgte ein langjähriger Rechtsstreit über die Kosten der Mängelbeseitigung, zuletzt vor dem Kantonsgericht Waadt.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_1003/2025: Die Beschwerde betreffend Testamentsauslegung und Erbunwürdigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der unverheiratete Erblasser C.________ verstarb 2023 und hinterliess ein eigenhändiges Testament von 2015, das B.________ als Alleinerbin benennt. Der Sohn des Erblassers, A.________, klagte auf Nichtigkeit oder Ungültigkeit des Testaments sowie auf Erbunwürdigkeit von B.________. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in Zivilsachen, insbesondere mit Bezug auf die Auslegung des Testaments und angebliche Erbunwürdigkeit der Beschwerdegegnerin.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7F_30/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.A.________ stellte eine Revisionsgesuch gegen einen früheren Entscheid des Bundesgerichts (Urteil 7B_1353/2025 vom 11. März 2026). Dieses Urteil hatte den von der Beschwerdeführerin erhobenen Beschwerde als unzulässig erklärt, da sie nicht legitimiert gewesen sei, im Sinne von Art. 81 Abs. 1 BGG Beschwerde zu führen. Weiter verlangte die Gesuchstellerin im Revisionsverfahren die Ablehnung des Präsidenten der II. Strafrechtlichen Abteilung, da sie eine Befangenheit geltend machte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_323/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sozialhilfeleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein französischer Staatsangehöriger, der seit 2012 Sozialhilfe bezieht, beschwerte sich über die Anpassung seiner Sozialhilfeleistungen durch den Centre médico-social (CMS) nach der Aufhebung seiner Niederlassungsbewilligung. Sowohl der Dienst für soziale Angelegenheiten des Kantons Wallis als auch der Staatsrat lehnten seine diesbezüglichen Beschwerden ab. A.________ erhob schliesslich eine \"Beschwerde wegen Rechtsverweigerung\" beim Bundesgericht mit der Forderung, das kantonale Gericht anzuweisen, innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung zu treffen und ihn rückwirkend ordentliche Sozialhilfeleistungen zuzusprechen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_265/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend AHV-Beiträge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde von der Ausgleichskasse des Kantons Wallis zur Zahlung von persönlichen AHV-Beiträgen für die Jahre 2023 und 2024 verpflichtet. Nach erfolgslosem Einspracheverfahren wandte sie sich an das kantonale Gericht, welches jedoch eine Vorauszahlung der Gerichtskosten verlangte. Da die Beschwerdeführerin die Vorauszahlung nicht fristgerecht leistete, erklärte das Gericht ihren Rechtsbehelf für unzulässig. Das Bundesgericht befasst sich mit der dagegen erhobenen Beschwerde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
