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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 02.10.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_617/2026: Einsetzung und Berichtigung der Einsetzung eines a.o. Oberstaatsanwalt-Stellvertreters

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.A.________ und A.A.________ erstatteten Strafanzeigen gegen mehrere im Kanton Obwalden tätige Personen und verlangten den Ausstand der gesamten Staatsanwaltschaft. Nachdem die Staatsanwaltschaft aus dem Ausstand genommen worden war, bestellte das Obergericht Stefan Lenz zum a.o. Oberstaatsanwalt-Stellvertreter für das Strafverfahren gegen die Vizepräsidentin des Obergerichts und berichtigte anschliessend das Dispositiv. Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerden in Strafsachen gegen die Verfügung und die Berichtigung.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Die Verfahren 7B_617/2026 und 7B_884/2026 werden wegen ihres engen sachlichen Zusammenhangs vereinigt; eine Vereinigung mit dem Verfahren 7B_913/2025 ist nicht angezeigt. E.2.1: Die angefochtenen Entscheide sind selbstständig eröffnete Zwischenentscheide in einer Strafsache; das rechtlich geschützte Interesse kann mit Blick auf den Verfahrensausgang offenbleiben. E.2.2: Es liegen weder Zwischenentscheide über die Zuständigkeit noch über ein Ausstandsbegehren im Sinne von Art. 92 BGG vor. E.2.3: Die Entscheide sind andere Zwischenentscheide nach Art. 93 BGG. Die Beschwerdeführer legen keinen nicht wieder gutzumachenden rechtlichen Nachteil dar; insbesondere ergibt sich aus der Berichtspflicht keine Offenlegung geheimhaltungsbedürftiger Untersuchungsinhalte. Auch die behauptete Nichtigkeit kann später im Verfahren in der Sache geltend gemacht werden. E.3.1: Eine Berichtigung nach Art. 83 StPO dient der Klarstellung oder der Korrektur offensichtlicher Versehen, nicht der materiellen Überprüfung eines Entscheids. E.3.2: Die Vorinstanz durfte das offensichtliche Versehen in Dispositiv-Ziffer 1 von Amtes wegen berichtigen, da sich aus den Erwägungen eindeutig ergab, dass Stefan Lenz für die Strafuntersuchung gegen die Vizepräsidentin von Rotz eingesetzt werden sollte. E.4: Die Beschwerden sind abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist; die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern solidarisch auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Verfahren wurden vereinigt. Die Beschwerden wurden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde, und die Gerichtskosten von Fr. 4'500.-- den Beschwerdeführern solidarisch auferlegt.


1C_665/2025: Verfügungskompetenz der ausserparlamentarischen Kommission beim Zugang zu amtlichen Dokumenten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG und B.________ verlangten von der EKQMB gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu verschiedenen Dokumenten im Zusammenhang mit einer Empfehlung zur Beendigung der Auftragsvergabe an die A.________ AG. Nach dem Schlichtungsverfahren und einer Empfehlung des EDÖB erliess die EKQMB keine Verfügung. Das Bundesverwaltungsgericht trat auf die Rechtsverweigerungsbeschwerde nicht ein, worauf die Beschwerdeführenden das Bundesgericht anriefen.

Zusammenfassung der Erwägungen

E. 1: Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich zulässig. Der Streitgegenstand ist auf den Nichteintretensentscheid und die Frage der Zuständigkeit zum Erlass einer Verfügung beschränkt; auf weitergehende Sachanträge und den Feststellungsantrag wird nicht eingetreten. Die Beschwerdeführenden sind legitimiert und die A.________ AG trotz Liquidation prozessfähig. E. 2: Eine Verletzung des Rechtsverweigerungsverbots durch das Bundesverwaltungsgericht liegt nicht vor, da dieses den beantragten Zugang nicht ohne Begründung übergangen hat. E. 3: Die Rüge der Verletzung von Art. 29 Abs. 1 BV und Art. 15 BGÖ wird geprüft. E. 4.1–4.3: Die EKQMB ist eine ausserparlamentarische Kommission und gehört als dezentrale Verwaltungseinheit zum persönlichen Geltungsbereich des BGÖ. Ohne formell-gesetzliche Grundlage besitzt sie zwar keine allgemeine Befugnis zum Erlass rechtlich bindender Verfügungen. E. 4.4–4.5: Nach dem klaren Wortlaut von Art. 15 BGÖ ist die Behörde, an welche das Zugangsgesuch zu richten ist, auch für den Erlass der Verfügung zuständig. Art. 15 Abs. 2 BGÖ ermächtigt und verpflichtet diese Behörde, eine Verfügung zu erlassen. E. 4.6: Die EKQMB hätte nach Art. 15 BGÖ eine Verfügung erlassen müssen. Durch das Unterlassen verletzte sie Art. 15 BGÖ und das Verbot der formellen Rechtsverweigerung gemäss Art. 29 Abs. 1 BV. E. 5: Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben und die Sache an die EKQMB zurückgewiesen. Es werden keine Gerichtskosten erhoben; die EKQMB hat Parteientschädigungen für beide Verfahren zu bezahlen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, soweit darauf einzutreten war, und der angefochtene Entscheid aufgehoben. Die Sache wurde an die EKQMB zurückgewiesen; Gerichtskosten wurden keine erhoben und Parteientschädigungen zugesprochen.


5A_655/2026: Begründungsanforderungen bei einer Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid betreffend eine Vertretungs- und Vermögensverwaltungsbeistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant des Kantons Genf errichtete zugunsten von A.________ eine Vertretungs- und Vermögensverwaltungsbeistandschaft und ernannte zwei Beistände. Die kantonale Aufsichtskammer trat auf die dagegen erhobene Beschwerde mangels ausreichender Begründung nicht ein. A.________ gelangte dagegen an das Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

(E. 4) Die Eingabe wird als Beschwerde in Zivilsachen behandelt; die weiteren Eintretensvoraussetzungen werden nicht geprüft, da die Beschwerde offensichtlich erfolglos ist. (E. 5.1) Die Beschwerde muss begründet sein und sich bei einem Nichteintretensentscheid mit der Frage der Zulässigkeit auseinandersetzen; Grundrechtsverletzungen sind ausdrücklich und detailliert zu rügen. Das Bundesgericht ist grundsätzlich an die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen gebunden. (E. 5.2) Die pauschale Rüge der Verletzung von Verfahrensrechten und des rechtlichen Gehörs setzt sich nicht mit dem tragenden Nichteintretensgrund auseinander, wonach die kantonale Beschwerde keine den Anforderungen von Art. 450 Abs. 3 ZGB genügende Begründung enthielt. Die Beschwerde ist deshalb insoweit unzulässig. (E. 6) Die Beschwerde ist im vereinfachten Verfahren als unzulässig zu erklären; aufgrund der Umstände wird ausnahmsweise auf Gerichtskosten verzichtet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.


5A_672/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenvorschuss bei einer Klage zum Schutz der Persönlichkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte beim Tribunal de première instance du canton de Genève eine Klage zum Schutz der Persönlichkeit gegen mehrere Personen und Unternehmen ein. Wegen des ausländischen Wohnsitzes einer beklagten Partei setzte das Gericht eine Kostenvorschuss von 3'000 Franken fest. Die Chambre civile der Cour de justice wies die dagegen erhobene Beschwerde ab, worauf A.________ an das Bundesgericht gelangte.


5A_924/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde mit ärztlicher Einweisung fürsorgerisch untergebracht. Das Obergericht des Kantons Bern wies ihre dagegen erhobene Beschwerde ab. Vor Bundesgericht erhob sie Vorwürfe gegen ihren Ehemann, einen Polizisten und eine weitere Person, ohne sich konkret mit der fürsorgerischen Unterbringung oder dem angefochtenen Entscheid auseinanderzusetzen.


8C_578/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anspruch auf eine Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Juli 2026. Dieses hatte bestätigt, dass die IV-Stelle mit Verfügung vom 2. Oktober 2025 von einem fehlenden Anspruch auf eine Invalidenrente ausgehen durfte.


8C_503/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Unfallversicherung und Kausalzusammenhang

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer klagte über den 31. Oktober 2024 hinaus über organisch nicht hinreichend nachweisbare Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls vom 8. August 2022. Die Suva verneinte einen anspruchsbegründenden Kausalzusammenhang und hielt am folgenlosen Fallabschluss per 31. Oktober 2024 fest; das Kantonsgericht Luzern wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.


5A_897/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Akteneinsicht im Alimenteninkasso

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer schuldet seiner minderjährigen Tochter Unterhaltsbeiträge, für deren Inkasso das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich auf Gesuch der Mutter hin Inkassohilfe leistet. Sein Gesuch um Akteneinsicht wurde teilweise abgewiesen. Im anschliessenden Beschwerdeverfahren wurde sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und nach unbenutztem Ablauf der Nachfrist zur Zahlung des Kostenvorschusses auf die Beschwerde nicht eingetreten. Das Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer beantragt vor Bundesgericht die Aufhebung dieses Urteils und die Rückweisung der Sache sowie die unentgeltliche Rechtspflege.


5A_671/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend ungerechtfertigte Verzögerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ stellte ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gegen B.________ und erhob wegen ungerechtfertigter Verzögerung Beschwerde an die kantonale Rechtsmittelinstanz. Nachdem der Präsident des Bezirksgerichts über das Gesuch entschieden hatte, erklärte die kantonale Einzelrichterin die Beschwerde als gegenstandslos und schrieb das Verfahren ab. A.________ gelangte dagegen an das Bundesgericht.


5A_878/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Beschwerden gegen Betreibungs- und Konkursbehörden

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob gegen das Betreibungsamt und das Konkursamt des Kantons Genf Beschwerden wegen behaupteter schwerer Berufspflichtverletzungen bei einer gegen eine Aktiengesellschaft gerichteten Betreibung und bei deren Konkursliquidation. Die kantonale Aufsichtsbehörde vereinigte die Verfahren und erklärte beide Beschwerden als verspätet, mangels direktem Interesse sowie teilweise mangels zulässigen Beschwerdegegenstands unzulässig. A.________ erhob dagegen Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.


7B_1071/2026: Beschleunigungsgebot in Haftsachen und Ersatzmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen verschiedener Vermögens- und Urkundendelikte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt und befindet sich seit dem 10. Juli 2024 in Sicherheitshaft. Das Obergericht wies sein Haftentlassungsgesuch ab und setzte die Berufungsverhandlung auf den 5. März 2027 an. A.________ beantragte vor Bundesgericht seine Haftentlassung beziehungsweise Ersatzmassnahmen sowie die Feststellung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen.


7B_15/2026: Rechtzeitigkeit eines Ausstandsgesuchs gegen eine Strafrichterin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde wegen Diffamierung verurteilt, nachdem sie E-Mails über eine angebliche Aggression versandt hatte. Während der Hauptverhandlung kam es zu gesundheitlichen Problemen. Sie verlangte in der Folge die Ausstandsnahme der zuständigen Richterin, wobei die kantonale Beschwerdeinstanz das Gesuch wegen Verspätung als unzulässig erklärte.


8C_290/2026: Rückzug der Beschwerde betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob gegen den Entscheid der Chambre des assurances sociales der Cour de justice der Republik und des Kantons Genf vom 14. April 2026 eine Beschwerde betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Mit Schreiben vom 16. September 2026 erklärte er den Rückzug der am 22. Mai 2026 eingereichten Beschwerde.


9C_468/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend verspätete Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid der Eidgenössischen Ausgleichskasse

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob gegen den Einspracheentscheid der Eidgenössischen Ausgleichskasse vom 26. Januar 2026 eine kantonale Beschwerde. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich trat wegen verspäteter Einreichung nicht darauf ein. Die beim Bundesgericht eingereichten Eingaben setzten sich nicht mit diesem Nichteintretensgrund auseinander.


5A_902/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Persönlichkeitsverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer war Pensionär in einem von einer Stiftung betriebenen Alterswohnheim. Nach einem Vorfall mit einer minderjährigen Lernenden wurde sein Pensionsvertrag fristlos aufgelöst. Seine gegen den Stiftungsratspräsidenten persönlich erhobene Klage wegen Persönlichkeitsverletzung wurde wegen ungültiger Klagebewilligung nicht an die Hand genommen. Das Obergericht trat auf die Berufung mangels hinreichender Begründung nicht ein. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen und ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege.


5A_646/2026: Alternierende Obhut, Kindesunterhalt und Familienname

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die nicht miteinander verheirateten Eltern eines 2022 geborenen Sohnes leben getrennt und üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Das Appellationsgericht ordnete eine alternierende Obhut mit einem väterlichen Betreuungsumfang von rund 40,5 Prozent an, verpflichtete den Vater zu abgestuften Kindesunterhaltsbeiträgen und bestätigte den Familiennamen des Kindes. Der Vater beantragte vor Bundesgericht eine Ausdehnung seiner Betreuungszeiten, die Aufhebung der Unterhaltspflicht, die Änderung des Familiennamens sowie weitere Genugtuungs-, Sanktions- und Versicherungsbegehren.


5A_786/2026: Rückzug der Beschwerde betreffend Wiedererwägung der aufschiebenden Wirkung im Eheschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Eheschutzverfahren wurde die eheliche Liegenschaft bis zu einem allfälligen Verkauf der Beschwerdegegnerin zugewiesen. Nachdem das Obergericht des Kantons Zürich ein zweites Wiedererwägungsgesuch betreffend die aufschiebende Wirkung abgewiesen hatte, erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht, zog diese jedoch vor dem Entscheid zurück.


9C_467/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ermessensveranlagung und Einsprache gegen die direkte Bundessteuer

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte trotz Mahnungen keine Steuererklärung für die Steuerperiode 2022 ein und wurde nach Ermessen veranlagt sowie mit einer Ordnungsbusse belegt. Die Steuerverwaltung trat auf seine Einsprache gegen die Ermessensveranlagung nicht ein; die kantonalen Gerichte wiesen die dagegen erhobenen Rechtsmittel ab. Vor Bundesgericht beantragte er die Aufhebung des kantonsgerichtlichen Urteils und die Rückweisung zur materiellen Prüfung.


9C_465/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ordnungsbusse wegen nicht eingereichter Steuererklärung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte die Steuererklärung für die Steuerperiode 2022 trotz zweier Mahnungen nicht ein. Er wurde deshalb nach Ermessen veranlagt und mit einer Ordnungsbusse von Fr. 400.- belegt; die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos. Vor Bundesgericht beantragte er die Aufhebung des kantonsgerichtlichen Urteils und der Ordnungsbusse.


6B_326/2026: Vorsätzliche Tötung durch bucco-nasale Asphyxie und Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde wegen Mordes und schwerer Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt, nachdem er seine Ehefrau durch eine mindestens drei Minuten dauernde bucco-nasale Asphyxie mit einem Federkissen getötet hatte. Nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht bestätigte die kantonale Instanz die Verurteilung wegen Mordes und setzte die Freiheitsstrafe auf zwölf Jahre fest; der Beschwerdeführer verlangte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine mildere Strafe.


5A_914/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal brachte den Beschwerdeführer auf Antrag des Notarztes fürsorgerisch in einer Klinik unter. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies die dagegen erhobene Beschwerde ab, woraufhin der Beschwerdeführer an das Bundesgericht gelangte.


8C_511/2026: Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen das Bundesverwaltungsgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ warf dem Bundesverwaltungsgericht eine Rechtsverzögerung in der Angelegenheit C-581/2022 betreffend die Verfügung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA vom 24. Januar 2022 vor. Das Bundesverwaltungsgericht brachte die Angelegenheit mit Urteil vom 14. September 2026 zum Abschluss.


4A_69/2026: Kündigung eines Geschäftsmietverhältnisses wegen geplantem Abbruch und Neubau

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mieterin mietete seit 1998 eine Geschäftsarcade in einem geschützten Gebäude. Die Vermieterin plante seit 2019 den Abbruch und Neubau der Liegenschaft und kündigte das Mietverhältnis per 31. August 2023, um ein umfangreiches Bauprojekt zu ermöglichen. Die kantonalen Instanzen erklärten die Kündigung für gültig und gewährten der Mieterin eine einmalige Erstreckung von sechs Jahren bis zum 31. August 2029. Das Abbruch- und Bauprojekt wurde im September 2023 aufgegeben.


9C_466/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ermessensveranlagung für die Steuerperiode 2022

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeindeverwaltung mahnte den Beschwerdeführer erfolglos zur Einreichung der Steuererklärung für die Steuerperiode 2022. Daraufhin wurde er nach Ermessen veranlagt und mit einer Ordnungsbusse belegt. Die Steuerverwaltung trat auf seine Einsprache nicht ein; die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Vor Bundesgericht beantragte er die Aufhebung des kantonsgerichtlichen Urteils und die Rückweisung zur materiellen Prüfung.


2C_486/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für Studien

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der kanadische Beschwerdeführer beantragte eine Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für ein Physikstudium an der Universität Genf. Die kantonalen Behörden wiesen sein Gesuch ab, weil er bereits über einen universitären Bachelorabschluss verfügte und seit mehreren Jahren beruflich integriert war. Gegen den ablehnenden Entscheid der Cour de justice erhob er beim Bundesgericht Beschwerde, wobei er sich inhaltlich gegen den ursprünglichen Entscheid des kantonalen Migrationsamts richtete.


8C_265/2026: Valideneinkommen und Anwendung des LSE-Kompetenzniveaus bei der Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erlitt 2005 eine schwere Verletzung an der linken Hand und 2021 einen Bruch des rechten Handgelenks. Die Suva sprach ihm ab 1. November 2024 eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 17 % zu. Umstritten war vor Bundesgericht einzig die Höhe des Valideneinkommens, insbesondere die Anwendung des Kompetenzniveaus 1 oder 2 der LSE-Tabelle.


8C_499/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Erlass von Rückforderungen unrechtmässig bezogener Arbeitslosenentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer bezog unrechtmässig Arbeitslosenentschädigung, weil er Nebenerwerbstätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen nicht meldete. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Solothurn hielt an Rückforderungen von Fr. 10'556.05 und Fr. 12'815.50 fest; die Erlassgesuche wurden wegen fehlenden guten Glaubens abgewiesen und der Entscheid vom Versicherungsgericht des Kantons Solothurn bestätigt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.


5A_877/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Änderung des Unterhaltsbeitrags für ein Kind

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die unverheirateten Eltern eines 2012 geborenen Kindes hatten eine gerichtlich festgelegte Unterhaltsbeitragspflicht des Vaters. Der Vater verlangte deren Änderung und beantragte sinngemäss eine Neubeurteilung seiner finanziellen und persönlichen Situation. Die kantonale Vorinstanz wies sowohl seine Änderungsklage als auch das Widerklagebegehren der Mutter ab; dagegen erhob der Vater Beschwerde an das Bundesgericht.


1C_250/2026: Rekurslegitimation von Heimatschutzorganisationen gegen eine Baubewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG beantragte den Abbruch des Hotels Metropol und die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle in Arbon. Der Thurgauer Heimatschutz und der Schweizer Heimatschutz erhoben Einsprache gegen die Baubewilligung. Nachdem das Departement für Inneres und Volkswirtschaft ihre Rekurslegitimation bejaht hatte, verneinte das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau diese. Dagegen erhoben beide Organisationen Beschwerde beim Bundesgericht.


8C_168/2026: Invalidenrente und Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte war selbstständiger Parkettleger und stellte nach zwei abgewiesenen Leistungsgesuchen ein drittes Gesuch. Die IV-Stelle sprach ihm gestützt auf eine polydisziplinäre Expertise eine halbe Invalidenrente ab 1. Januar 2020 zu; das kantonale Gericht erhöhte diese auf drei Viertel. Der Versicherte beantragt vor Bundesgericht eine ganze Invalidenrente.


5A_918/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aberkennung der Vaterschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin wurde während der Ehe ihrer Mutter mit dem Beschwerdeführer geboren und gilt deshalb als dessen rechtliche Tochter. Ein DNA-Gutachten wies die biologische Vaterschaft eines anderen Mannes nach; das Regionalgericht hiess die Klage auf Aberkennung der Vaterschaft gut, und das Obergericht wies die Berufung sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Der Beschwerdeführer gelangte dagegen an das Bundesgericht.


5A_739/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bezirksgericht Weinfelden eröffnete auf Begehren des Kantons Thurgau den Konkurs über die Beschwerdeführerin. Das Obergericht des Kantons Thurgau wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin an das Bundesgericht und machte insbesondere geltend, die in Betreibung gesetzte Forderung sei nicht belegt und es sei Rechtsvorschlag erhoben worden.


7B_20/2025: Arglistige Täuschung bei Aktienübertragung und Nichtanhandnahme wegen Betrugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ SA und A.________ erstatteten Strafanzeige gegen mehrere Beschuldigte wegen Betrugs, Verleumdung und übler Nachrede. Sie warfen ihnen vor, durch ein Lügengebäude, insbesondere die Behauptung einer Tätigkeit als verdeckter CIA-Agent, die Übertragung von Aktien und weitere Vermögensdispositionen herbeigeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft verfügte die Nichtanhandnahme, welche die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte. Dagegen erhoben B.________ SA und A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.


4D_85/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Gebühren für verspätete Rückgabe von Bibliotheksdokumenten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwischen der Stadt Lausanne und der Beschwerdeführerin bestand ein finanzieller Streit über Gebühren für verspätet zurückgegebene Bibliotheksdokumente sowie administrative Kosten. Nach der Verurteilung der Beschwerdeführerin zur Zahlung von insgesamt 267 Franken mit teilweise geschuldeten Verzugszinsen erklärte die kantonale Rechtsmittelinstanz deren Beschwerde wegen nicht bezifferter Rechtsbegehren und ungenügender Begründung für unzulässig. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde und beantragte die Kostenlosigkeit des Verfahrens.


8C_633/2025: Invalidenrente und Ermittlung des Invalideneinkommens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte erlitt während seiner Arbeitslosigkeit eine Messerattacke mit Verletzungen am linken Unterarm und wurde von der CNA unfallversicherungsrechtlich betreut. Nachdem die CNA einen Rentenanspruch verneint hatte, sprach das kantonale Gericht eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 19 % zu, wobei es das tatsächlich erzielte Einkommen als Invalideneinkommen berücksichtigte. Die CNA beantragte vor Bundesgericht die Festsetzung des Invaliditätsgrades auf 10 %.


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