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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 27.08.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_423/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend internationale Rechtshilfe an Deutschland

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bundesanwaltschaft ordnete mit einer Schlussverfügung vom 11. Juni 2026 die Übermittlung eines Protokolls der Einvernahme von A.________ an Deutschland an. Dagegen reichte B.________ \"in Vertretung\" seines Sohnes A.________ eine Beschwerde beim Bundesstrafgericht ein, ohne eine aktuelle oder verfahrensspezifische Vollmacht vorzulegen. Das Bundesstrafgericht trat daher auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte B.________ die Gerichtskosten. Dagegen wurde beim Bundesgericht Beschwerde erhoben.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Das Bundesstrafgericht forderte zurecht die Nachreichung einer aktuellen und ausdrücklich verfahrensbezogenen Vollmacht. B.________ konnte eine solche nicht einreichen. - **E.3**: Nach Art. 42 Abs. 2 BGG ist die Begründung einer Beschwerde darzulegen. Zusätzlich ist darzulegen, weshalb ein besonders bedeutender Fall gemäss Art. 84 BGG vorliegt. Dies wurde nicht getan. - **E.4**: Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass ein besonders bedeutender Fall vorliegt, auch ist dies nicht erkennbar. Das Vorgehen der Vorinstanz entspricht gefestigter bundesgerichtlicher Rechtsprechung. - **E.5**: Die Beschwerde ist offensichtlich unzulässig und wird im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG behandelt. Ausnahmsweise werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht tritt nicht auf die Beschwerde ein und erhebt keine Gerichtskosten. Die Verfahrensbeteiligten erhalten das Urteil in schriftlicher Form.


1C_418/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Herausgabe von Bankunterlagen an Deutschland

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die deutsche Staatsanwaltschaft Mühlhausen führt ein Strafverfahren wegen Bankrotts gegen einen deutschen Staatsangehörigen. Sie ersuchte die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich um Herausgabe von Bankunterlagen bezüglich einer Kreditkarte, die über ein Konto bei einer liechtensteinischen Bank abgedeckt wird. Die A.________ AG, auf deren Namen das Konto lautete, machte Einwendungen gegen die Rechtshilfeverfügung geltend, wurde jedoch durch die Staatsanwaltschaft und das Bundesstrafgericht abgewiesen.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1.1:** Das Verfahren betrifft die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und ist grundsätzlich der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht zugänglich. Die Zulässigkeit hängt jedoch davon ab, ob ein besonders bedeutender Fall im Sinne von Art. 84 BGG vorliegt, was restriktiv geprüft wird. - **E.1.2.1:** Die Beschwerdeführerin rügte Verfahrensfehler aufgrund einer falschen Kreditkartennummer, zeigte jedoch nicht auf, weshalb diese einen besonders bedeutenden Fall begründen sollen. Dass ein offensichtliches Versehen vorlag, war der Beschwerdeführerin erkennbar. - **E.1.2.2:** Die Beschwerdeführerin monierte eine unzureichende Prüfung der Verhältnismässigkeit durch die Vorinstanzen. Das Bundesgericht verwies jedoch auf die ausführlichen Darlegungen der Vorinstanz, die sich mit dieser Frage im Detail befasst hatte. Eine eigenständige Begründung einer Verletzung der Verhältnismässigkeit blieb aus. - **E.1.2.3:** Insgesamt konnte die Beschwerdeführerin keinen besonders bedeutenden Fall im Sinne von Art. 84 BGG darlegen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte der Beschwerdeführerin die Gerichtskosten von CHF 2'000.--.


5A_560/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Fristversäumnis im Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts des östlichen Waadtlands am 11. März 2026 in einem Konkursverfahren für zahlungsunfähig erklärt. Das Urteil beruhte auf einem Antrag des Kantons Waadt, vertreten durch das Steueramt der betroffenen Bezirke. A.________ erhob am 30. März 2026 gegen dieses Urteil Beschwerde, welche durch die Cour des poursuites et faillites des Kantonsgerichts Waadt am 3. Juni 2026 mangels Einhaltung der Beschwerdefrist als unzulässig erklärt wurde. Gegen diesen Entscheid wandte sich A.________ am 9. Juni 2026 mit einer Beschwerde an das Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bezirksgericht erklärte A.________ nach Anhörung in Abwesenheit am 11. März 2026 für zahlungsunfähig; die Beschwerdefrist von zehn Tagen endete am 23. März 2026, weshalb die erst am 30. März 2026 eingereichte Beschwerde gegenstandslos war. Die vom Beschwerdeführer eingereichten Ausführungen bezogen sich lediglich auf die behauptete Tilgung der Schulden, gingen jedoch nicht auf die Frage der Fristversäumnis ein. Dadurch erfüllte die Beschwerde die Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht. Eine materielle Prüfung des Vorbringens konnte somit nicht erfolgen. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Vorinstanz zu Recht die Fristüberschreitung festgestellt hat und die Beschwerde als unzulässig erklärt hat.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, und A.________ muss die Gerichtskosten tragen. Der Entscheid wird weitergegeben an die beteiligten Behörden.


7B_999/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend mutmassliche Straftaten im Zusammenhang mit der Tötung von zwei Hunden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüfte eine Beschwerde von A.________, B.________ und C.________ SA gegen die Bestätigung von Verfügungen der Staatsanwaltschaft Neuenburg durch das Kantonsgericht Neuenburg, mit welchen Beweisanträge abgelehnt, Nichtanhandnahmen verfügt und ein Strafverfahren sistiert wurden. Die Beschwerdeführer hatten wegen mutmasslicher Straftaten im Zusammenhang mit der Tötung von zwei Hunden, einer mutmasslichen Verletzung des Hausrechts sowie weiterer Handlungen gegen D.________ und E.________ Strafanzeige erstattet.


5A_743/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Lohnpfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt die Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid der Vorinstanz hinsichtlich der Lohnpfändung. Die Vorinstanz hatte den Existenzminimumbetrag der Beschwerdeführerin angepasst und die Lohnpfändung auf CHF 1'829.65 reduziert. Die Beschwerdeführerin rügt den Berechnungsansatz und fordert die Suspendierung der Lohnpfändung.


8C_565/2025: Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend Unfallkausalität bei Knorpelschaden am Knie

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, erlitt beim Handballtraining am 19. September 2023 eine Knieverletzung. Zunächst übernahm die Unfallversicherung Visana die Leistungen, stellte jedoch diese per 14. November 2023 ein, gestützt auf die Beurteilung ihrer versicherungsinternen Ärzte. Ein Einspracheentscheid bestätigte diese Haltung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies die Beschwerde der Versicherten gegen diesen Entscheid ab. Die Versicherte erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Weiterführung der Versicherungsleistungen.


6B_74/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anordnung der Verwahrung und Ablehnung eines ergänzenden Gutachtens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft A.________, der unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes, versuchter einfacher Körperverletzung, Drohung, Nötigung sowie Verstössen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich belangt wurde. Das Genfer Kriminalgericht sprach ihn schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 10 Monaten sowie eine Massnahme der stationären Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. a StGB. Die Vorinstanz reduzierte die Freiheitsstrafe auf 16 Jahre, bestätigte jedoch im Wesentlichen das Urteil. A.________ wendet sich nun an das Bundesgericht und beanstandet unter anderem die Anordnung der Verwahrung sowie die Ablehnung eines ergänzenden psychiatrischen Gutachtens.


7B_757/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten

Zusammenfassung des Sachverhalts

- **Kriminalgericht Luzern**: C.________ wurde wegen mehrerer Straftaten wie gewerbsmässigem Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und betrügerischem Konkurs zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Ein Berufsverbot gemäss Art. 67 Abs. 1 StGB, eine Ersatzforderung des Staates in Höhe von CHF 2 Mio. und verschiedene Zivilforderungen wurden verfügt. - **Kantonsgericht Luzern**: C.________ wurde u. a. in einem Anklagepunkt freigesprochen, die Ersatzforderung auf CHF 2,8 Mio. erhöht, Zivilforderungen bestätigt und Präzisierungen vorgenommen. A.________ und B.________ reichten Beschwerde in Strafsachen ein, insbesondere bezüglich der Aufhebung der Beschlagnahme einer Liegenschaft, von Weinflaschen und einer Briefmarken-/Luftpostsammlung.


7B_831/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unzulässige Eingabe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte eine Beschwerde gegen den Entscheid der Einzelrichterin der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis ein, die diese am 26. Mai 2026 als unzulässig erklärt hatte. Hintergrund war die Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft des Zentralwallis vom 21. April 2026.


8C_223/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend fristgerechte Einreichung des Urteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 18. März 2026 Beschwerde gegen ein Urteil der Verwaltungsrekurskommission der Cour de justice des Kantons Genf vom 17. Februar 2026 ein. Die Beschwerdeführerin reichte das angefochtene Urteil zunächst nicht ein, obwohl das Bundesgericht ihr am 24. März 2026 eine Frist bis zum 20. April 2026 setzte, um das Fehlende nachzureichen. Das Schreiben des Bundesgerichts wurde von der Beschwerdeführerin nicht abgeholt. Später bat sie das Gericht um eine erneute Übersendung. Sie reichte das Urteil schlussendlich am 22. April 2026 ein, was nach Ablauf der festgesetzten Frist erfolgte.


7B_370/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ablehnung des zuständigen Staatsanwalts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte am 23. Januar 2026 beim zentralen Amt der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis eine Strafanzeige gegen B.________ ein, die Mutter seiner minderjährigen Kinder, wegen Tätlichkeiten gegen Minderjährige (Art. 126 StGB), Verletzung der Unterhaltspflicht (Art. 219 StGB) und Nichtbefolgung einer amtlichen Verfügung (Art. 292 StGB). Nach Übertragung des Dossiers an die zuständige Staatsanwaltschaft des Unterwallis forderte A.________ am 14. Februar 2026 die Ablehnung des zuständigen Staatsanwalts Grégoire Comtesse wegen Befangenheit. Die Juge unique der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis wies die Ablehnungsforderung am 4. März 2026 zurück.


7B_585/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausweisungsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Staatsangehöriger von B.________, wurde mehrfach strafrechtlich verurteilt, darunter wegen Geldwäscherei und schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und für acht Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Die Vollstreckung der Ausweisung wurde wegen der unsicheren Verhältnisse in seinem Herkunftsland wiederholt verschoben. Im März 2026 verweigerte die Vorinstanz die weitere Verschiebung der Ausweisung.


1C_436/2025: Abweisung der Beschwerde betreffend baurechtlichen Vorentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Planungs- und Baukommission Richterswil (heute -ausschuss) setzte 2022 das massgebende Terrain für ein Grundstück fest und erteilte später eine Baubewilligung. Nach Aufhebung der Baubewilligung durch das Baurekursgericht hielt dieses den Vorentscheid aufrecht. Eine Beschwerde des betroffenen Nachbarn gegen den Vorentscheid wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ab. Der Nachbar reichte vor Bundesgericht Beschwerde ein.


5F_32/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revision eines bundesgerichtlichen Urteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller, Vater eines minderjährigen Sohnes, beantragte die Revision, eventuell die Erläuterung oder Berichtigung des bundesgerichtlichen Urteils 5A_606/2026 vom 7. Juli 2026. Im ursprünglichen Verfahren trat das Bundesgericht auf die Beschwerde des Gesuchstellers nicht ein, da sie ungenügend begründet war.


4A_351/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Forderungsklage auf Zahlung eines Lohnes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob Forderungsklage auf Zahlung eines ausstehenden Lohnes von CHF 112'500.-- (abzüglich Sozialabgaben, zuzüglich Zinsen). Die Klage richtete sich zunächst gegen ihre Mutter, nach deren Tod aber gegen ihre beiden Schwestern. Das Kreisgericht Rheintal wies die Klage ab. Auf die Berufung der Beschwerdeführerin trat das Kantonsgericht St. Gallen nicht ein.


1C_417/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Herausgabe von Beweismitteln an Deutschland

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Beschwerde der A.________ AG gegen die Herausgabe von Beweismitteln im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeersuchens der deutschen Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Dabei handelt es sich um Angaben zu einer Kreditkarte, die über ein Konto der Beschwerdeführerin abgerechnet wird. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich entsprach dem Ersuchen, wobei das Bundesstrafgericht eine Beschwerde gegen diese Anordnung abwies.


5F_38/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________, gegen den eine Betreibung durch die B.________ AG läuft, beantragte vor dem Kreisgericht St. Gallen die Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist, was abgewiesen wurde. Seine Beschwerde wurde vom Kantonsgericht St. Gallen als unzulässig erachtet. Später beantragte A.________ die Wiederaufnahme des Verfahrens, das ebenfalls abgelehnt wurde. Gegen diesen Entscheid erhob er eine Beschwerde in Zivilsachen, auf die das Bundesgericht mit Urteil 5A_994/2025 nicht eintrat. A.________ beantragte daraufhin die Revision dieses Bundesgerichtsurteils.


5A_779/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zwischenentscheid über DNA-Gutachten in Vaterschaftsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

In einem Verfahren über die Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltspflichten wurde ein DNA-Gutachten angeordnet. Der Beschwerdeführer beantragte eine erneute Prüfung des Sachverhalts und das Absehen von Zwangsmassnahmen. Das Bezirksgericht wies sein Wiedererwägungsgesuch ab, und das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht ein. Mit Beschwerde ans Bundesgericht begehrte der Beschwerdeführer die Aufhebung des obergerichtlichen Beschlusses und eine Rückweisung der Sache.


4A_295/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob am 3. Juni 2026 beim Bundesgericht Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung im Zusammenhang mit Schreiben des Kantonsgerichts Schwyz vom 28. Mai und 2. Juni 2026. Trotz einer Nachfrist leistete er den angeforderten Kostenvorschuss nicht.


8C_317/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invaliditätsrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geboren 1958, war als Generaldirektor tätig und bei der Zurich Versicherung gegen Unfallrisiken versichert. Nach einem Unfall am 18. März 2020 wurde eine Invalidenrente auf Basis eines Invaliditätsgrades von 87 % und weiteren Ansprüchen zugesprochen. Nach einer Opposition wurde der Invaliditätsgrad leicht angepasst und ab 1. Juli 2022 eine Rente basierend auf 88 % Invalidität festgelegt. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht eine Invaliditätsrente von 100 %.


5D_22/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) wandte sich gegen einen Entscheid der kantonalen Instanz (Cour des poursuites et faillites des Tribunal cantonal du canton de Vaud), welcher ihn zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von 300 CHF bis spätestens zum 02.07.2026 aufforderte. Der Beschwerdeführer verlangte die aufschiebende Wirkung der Beschwerde sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


9C_721/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Gesetzesänderungen zur Angehörigenpflege im Kanton Thurgau

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, eine Spitex-Organisation im Kanton Thurgau, und ihr Geschäftsführer B.________ beantragen die abstrakte Normenkontrolle zweier kantonaler Erlasse: einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes und Gesundheitsgesetzes des Kantons Thurgau sowie einer Änderung der Krankenversicherungsverordnung (TG KVV). Sie wenden sich insbesondere gegen die Regelung der kantonalen Restfinanzierung und Tarife für Pflegeleistungen durch Angehörige. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hatte einen fixen Tarif von CHF 50.50 pro Stunde für die Angehörigenpflege festgelegt (§ 43a Abs. 3 TG KVV). Die Beschwerdeführer kritisieren diese Regelung als bundesrechtswidrig und diskriminierend.


5A_579/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zustellfiktion im Betreibungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob im Zusammenhang mit einer Betreibung Beschwerde gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft. Diese wies die Beschwerde am 12. Mai 2026 ab. Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage der Zustellfiktion, der Beschwerdefrist sowie mit einem Gesuch um Wiederherstellung der Frist.


7B_758/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend gewerbsmässigen Betrug und wiederholte Veruntreuung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde erstinstanzlich vom Kriminalgericht des Kantons Luzern unter anderem des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Veruntreuung und weiterer Delikte schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten sowie einem Berufsverbot verurteilt. Im Rahmen eines Berufungsverfahrens bestätigte das Kantonsgericht Luzern die Strafe, stellte jedoch eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest und reduzierte die Strafe um zwei Monate. A.________ erhob Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts beim Bundesgericht und beantragte unter anderem eine Herabsetzung der Strafe, das Absehen von einem Berufsverbot sowie eine Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft.


9C_368/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückzug der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hatte am 4. Juni 2026 eine Beschwerde gegen den Entscheid des Tribunal cantonal des Kantons Waadt, Cour de droit administratif et public, vom 7. Mai 2026 (Betreff: Steuerperioden 2011 bis 2020 sowie direkte Bundessteuer) eingereicht. Durch Brief vom 12. August 2026 erklärte sie jedoch den Rückzug der Beschwerde.


4A_235/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anfangsmietzins

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin war Mieterin einer Wohnung, deren Anfangsmietzins sie gerichtlich festsetzen lassen wollte. Zudem verlangte sie Rückerstattungen von angeblich zu viel bezahlten Miet- und Nebenkosten. Im Verfahren wurden der Anfangsmietzins und ein reduzierter Nettomietzins festgelegt, weitere Rückforderungen wurden jedoch abgelehnt. Nach Berufung und mehreren Instanzenentscheidungen legte die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_418/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Neuanmeldung bei IV-Stelle

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, legte beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug Beschwerde gegen eine Verfügung der IV-Stelle des Kantons Zug ein, welche auf eine Neuanmeldung nicht eingetreten war. Da er weder den Kostenvorschuss geleistet noch ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege eingereicht hatte, schrieb die Vorinstanz das Verfahren ab. A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte u.a. die materielle Beurteilung seiner Angelegenheit, die Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügung und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


7B_1325/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ehrverletzung und Amtsmissbrauch

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte am 8. Januar 2025 eine Strafanzeige gegen eine Polizeipatrouille wegen Ehrverletzung (Art. 173 und 174 StGB), Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) und Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) ein. Das Ministerium verweigerte mit Verfügung vom 31. Januar 2025 das Eintreten auf die Strafanzeige. Die Vorinstanz, das Waadtländer Kantonsgericht, wies die gegen diese Verfügung gerichtete Beschwerde ab.


7B_403/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Justizverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Aufhebung eines angeblichen Justizverweigerungsakts des kantonalen Tribunals im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren (MPG 21 631). Er rügte zudem institutionelle Hindernisse und eine fehlende Unparteilichkeit der Behörden.


4D_116/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Mietverhältnis und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) und der Beschwerdegegner (B.________) schlossen im Jahr 2021 einen Mietvertrag ab und bewohnten gemeinsam eine Wohnung. Der Beschwerdegegner forderte nach seinem Auszug die Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden einfachen Gesellschaft sowie die alleinige Übernahme des Mietverhältnisses durch die Beschwerdeführerin. Das Regionalgericht Bern-Mittelland entschied, dass die einfache Gesellschaft zu liquidieren sei und die Beschwerdeführerin den Mietvertrag kündigen müsse. Das Obergericht des Kantons Bern trat auf die Berufung der Beschwerdeführerin nicht ein und wies ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab.


4A_347/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Partei- und Prozessfähigkeit einer kirchlichen Stiftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte gegen die Abtei B.________ eine Schadenersatzklage ein. Das Kantonsgericht Obwalden trat auf die Klage nicht ein, da weder ein Nachweis für das Rechtsdomizil der Abtei B.________ vorlag noch klar war, ob die Abtei überhaupt im zivilrechtlichen Sinne existiere. Das Obergericht Obwalden bestätigte den erstinstanzlichen Entscheid und stellte fest, dass der Beklagten keine zivilrechtliche Rechtspersönlichkeit und damit keine Partei- und Prozessfähigkeit zukommt. Der Beschwerdeführer zog mit einer Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht.


5A_764/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zwangsvollstreckungsmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Beim Beschwerdeführer waren im Zusammenhang mit mehreren hängigen Betreibungen beim Betreibungsamt Flawil verschiedene Zwangsvollstreckungsmassnahmen getroffen worden, darunter der Einzug von Miet-/Pachtzinsen. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde, auf die Vorinstanzen (Kreisgericht Wil und Kantonsgericht St. Gallen) jedoch nicht eintraten. Dagegen wurde Beschwerde an das Bundesgericht erhoben.


5A_785/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betraf geschiedene Eltern, denen das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihr Kind (geb. 2019) entzogen wurde. Das Kind sollte fremdplatziert werden. Das Familiengericht entzog einer Beschwerde gegen diese Anordnungen die aufschiebende Wirkung. Der Vater wehrte sich hiergegen vor dem kantonalen Obergericht, das sein Gesuch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ablehnte. Daraufhin beschwerte sich der Vater beim Bundesgericht.


7B_989/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Strafanzeige wegen Missbrauchs treuhänderischer Erbgelder

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ reichte am 12.03.2024 eine Strafanzeige gegen ihre Schwester C.A.________ ein wegen angeblichen Missbrauchs treuhänderisch verwalteter Erbgelder sowie weiterer Handlungen. Hintergrund des Streits ist eine Erbregelung, die zwischen den Geschwistern vereinbart wurde, wobei C.A.________ die Verwaltung eines Bankkontos übernahm, das je zur Hälfte den beiden Schwestern gehörte. Im Zuge der weiteren Zahlungen, Verträge und Abrechnungen kam es zu Uneinigkeiten, insbesondere in Bezug auf angeblich nicht zurückgeführte Gelder sowie steuerliche Verpflichtungen. Das Strafverfahren wurde im Kanton Genf eingestellt, da die Anzeige angeblich zu spät eingereicht wurde und es sich nach Ansicht der Vorinstanzen primär um zivilrechtliche Angelegenheiten handle.


5A_610/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Pfändungsurkunde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Betreibungsamt Basel-Landschaft pfändete den Liquidationsanteil des Beschwerdeführers an einer im Gesamteigentum stehenden Liegenschaft. Der Beschwerdeführer erhob gegen die Pfändungsurkunde Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, welche diese abwies, soweit darauf eingetreten wurde. Daraufhin wandte sich der Beschwerdeführer an das Bundesgericht mit einer Beschwerde in Zivilsachen.


5D_31/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenerlassgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer gelangte gegen einen Entscheid der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen betreffend Ablehnung seines Erlassgesuchs für Verfahrenskosten an das Bundesgericht. Dieses Verfahren steht im Zusammenhang mit einem früheren Kindesschutzverfahren, in dem ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt und infolgedessen ein Entscheid ergangen war. Die Beschwerde richtete sich gegen die Abweisung des Kostenerlassgesuchs. Der Beschwerdeführer beantragte zusätzlich die Aufhebung des angefochtenen Entscheids, die Rückweisung zur vollständigen Prüfung sowie die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege.