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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 07.05.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_452/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird verdächtigt, im Januar 2026 im Rahmen eines Konflikts seinen Nachbarn mit einem Messer bedroht und Tötungsabsichten geäussert zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ordnete das Haftgericht Untersuchungshaft an. Das Obergericht des Kantons Solothurn wies die Beschwerde dagegen ab. A.________ reichte daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, machte u.a. geltend, die Haftgründe seien nicht erfüllt, und rügte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde in Strafsachen zulässig ist, da die formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird betont, dass die Begründungspflicht der Beschwerde voraussetzt, dass eine klare und substantiierte Darlegung der gerügten Rechtsverletzungen erfolgt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Untersuchungshaft gemäss Art. 221 StPO werden dargelegt, insbesondere die Haftgründe wie Flucht-, Kollusions- und Wiederholungsgefahr. Der Beschwerdeführer bezweifelt die Vorliegen besonderer Haftgründe und argumentiert, dass die von der Vorinstanz angenommene qualifizierte Wiederholungsgefahr und Ausführungsgefahr nicht gegeben seien. Die Vorinstanz nimmt an, dass beim Beschwerdeführer aufgrund des Vorfalls, seines Verhaltens und seiner psychischen Erkrankung eine erhebliche qualifizierte Wiederholungsgefahr besteht. Das Bundesgericht erkennt die Argumentation zur schweren Beeinträchtigung der Integrität gemäss Art. 221 Abs. 1bis StPO an und hält die Begründung der Vorinstanz in Bezug auf die Gefährlichkeit und Rückfallprognose für bundesrechtskonform. Auf andere Haftgründe (z.B. Kollusionsgefahr) wird nicht weiter eingegangen, da die qualifizierte Wiederholungsgefahr ausreichend festgestellt wurde. Das Beschleunigungsgebot im Haftprüfungsverfahren wurde vom Beschwerdeführer gerügt. Die Vorinstanz und das Bundesgericht erachten die Dauer der Begründungseröffnung des Haftentscheids jedoch nicht als Verletzung des Beschleunigungsgebots, sodass diese Rüge unbegründet ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird gutgeheissen, wobei keine Gerichtskosten erhoben werden. Ein unentgeltlicher Rechtsvertreter wird eingesetzt und entschädigt.


1C_61/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend nachträgliche Baubewilligung für Lagerflächen im Freien

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine nachträgliche Baubewilligung für die Lagerung von Baumaterialien im Freien wurde von der zuständigen Gemeindebehörde abgelehnt. Die Beschwerdeführerin führte diverse Rechtsmittel, um die Bewilligung zu erwirken, zuletzt beim Bundesgericht. Streitgegenstand war insbesondere die Anwendung und Auslegung kommunaler Bauvorschriften.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1:** Die Beschwerde ist grundsätzlich zulässig, da es sich um eine kantonal letztinstanzliche Entscheidung im Bereich des öffentlichen Rechts handelt (Art. 82 lit. a und Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG). **E.2:** Rechtliche Grundlage für Baugesuche sind die zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Vorschriften, es sei denn, neuere Gesetze wären für den Bauherrn vorteilhafter. Im vorliegenden Fall gilt das Baureglement von 2015, welches unter gewissen Bedingungen Freilagerungen erlaubt (Art. 36 Abs. 5 NAPR 2015). **E.3:** Die kommunale Bestimmung (Art. 36 Abs. 5 NAPR 2015) sieht vor, dass Freilagerungen eine ausschließlich ergänzende Funktion zur Hauptnutzung eines Gebäudes haben müssen. Die Hauptnutzung des Gebäudes der Beschwerdeführerin wurde jedoch als rein kommerziell (Verkauf von Baumaterialien) eingestuft, weshalb die Lagerflächen nicht als zulässige Nebennutzung angesehen wurden. **E.4:** Die Lagerflächen verstießen zudem gegen die Vorschrift einer Mindestbegrünung von 30 % (Art. 36 Abs. 7 lit. a NAPR 2015), da ein Teil der Grünflächen mit Schotter oder Kunstrasen bedeckt ist. **E.5:** Es wurde weder eine willkürliche Auslegung der kommunalen Normen noch ein anderer Rechtsverletzungstatbestand festgestellt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.


8C_248/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein 1953 geborener Wittwer (A.________) wandte sich gegen die Einstellung seiner Wittwerrente der AHV und der dazugehörigen Ergänzungsleistungen durch die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden. Die Vorinstanz, das Obergericht Appenzell Ausserrhoden, stellte die Prozessvoraussetzungen für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen für bestimmte Zeiträume fest, trat jedoch auf ergänzende Rechtsbegehren des Beschwerdeführers nicht ein. Diese Entscheide wurden vor Bundesgericht angefochten.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Der Beschwerdeführer beantragte mit seiner Beschwerde die Nachzahlung von Ergänzungsleistungen samt Zinsen sowie Schadensersatz aufgrund der EMRK-widrigen Behandlung seiner Rentenangelegenheit. - **E.2:** Das Bundesgericht stellt fest, dass das vorinstanzliche Urteil zu den Ergänzungsleistungen keinen Endentscheid darstellt (Zwischenentscheid gemäss Art. 93 BGG) und keine Voraussetzungen für dessen Anfechtbarkeit direkt vor Bundesgericht gegeben sind. - **E.3:** In Bezug auf die ergänzenden Rechtsbegehren des Beschwerdeführers, auf welche die Vorinstanz nicht eingetreten ist, fehlt es an einer rechtsgenüglichen Begründung der Beschwerde gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG. - **E.4:** Aus diesen Gründen ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. - **E.5:** Aufgrund der Umstände wird auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege erübrigt sich.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein, erhob keine Gerichtskosten und verfügte die Mitteilung der Entscheidung an die Parteien und die Vorinstanz.


1C_197/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ordnungsbusse wegen Rückbauverfügungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ errichtete auf seinem Grundstück in Lauerz eine Grenzmauer ohne Baubewilligung. Nach mehreren Verfahren wurde ihm ein teilweiser Rückbau der Mauer auferlegt, da ein Abschnitt dieser innerhalb des Gewässerraums liegt. Nach erfolglosem Ablauf der Rückbaufrist setzte der Gemeindepräsident eine Ordnungsbusse in Höhe von CHF 3'000 für die Zeitspanne vom 1. bis 30. Dezember 2025 fest. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz wies eine dagegen gerichtete Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.


7B_361/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausstand

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ richtete eine Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegen die Verfügung und den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Strafkammer, vom 10. Februar 2026. Der Streitgegenstand betraf Fragen des Ausstands. Es wurden auch Anträge zur Koordination eines parallel laufenden Verfahrens gestellt.


2C_529/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenentscheid im Familiennachzugsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein afghanischer Staatsangehöriger (A.________), seit 2019 mit Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, beantragte 2019 den Familiennachzug seiner Ehefrau und seiner Kinder. Das Migrationsamt des Kantons Solothurn wies diesen Antrag 2025 wegen drohender Sozialhilfeabhängigkeit ab. Nach Einreichung zusätzlicher Belege (Arbeitsvertrag für die Ehefrau, Mietzinssenkung) bewilligte das Migrationsamt den Nachzug. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn schrieb die Beschwerde gegen den negativen Entscheid des Migrationsamtes wegen Gegenstandslosigkeit ab, verweigerte unentgeltliche Rechtspflege und auferlegte A.________ Fr. 500.– Verfahrenskosten. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, um von den Kosten befreit und entschädigt zu werden.


1C_612/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtigerklärung von Überweisungsentscheiden der Justizleitung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. und B. beantragten nach mehreren von der Justizleitung Aargau getroffenen Überweisungsentscheiden (2018, 2021, 2023), diese als nichtig zu erklären, da ihnen ein spezifischer organisatorischer Mangel anhaften würde. Das Justizgericht Aargau wies dieses Begehren ab, soweit es darauf eintrat. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden Beschwerde an das Bundesgericht ein, ebenfalls mit dem Ziel der Nichtigerklärung und der Beurteilung durch das eigentliche Bezirksgericht.


9C_456/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Beherbergungsabgabe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, mit Sitz in U.________, erhielt von der Gemeinde Val Müstair eine Rechnung zur Bezahlung einer Beherbergungsabgabe für das Jahr 2023. Die Abgabe betrug insgesamt CHF 1'096.-, bestehend aus einer Grundtaxe und einem Betrag, der auf der Fläche der Liegenschaft basiert. Nach erfolglosen kantonalen Rechtsmitteln gegen diesen Bescheid gelangte die Beschwerdeführerin mit Beschwerde an das Bundesgericht.


5A_339/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Abänderung der Kinderunterhaltsbeiträge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangt eine Abänderung der Kinderunterhaltsbeiträge für seine beiden Kinder aus einer früheren Beziehung. Nach Abweisung der Klage durch das Bezirksgericht Sense und der Berufung durch das Kantonsgericht Freiburg stellte er vor Bundesgericht das Begehren um Aufhebung des kantonalen Entscheids und Rückweisung der Sache zur neuen Beurteilung.


9C_75/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Beschwerdefrist

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte am 28. Januar 2026 eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour de justice de la République et canton de Genève, Chambre des assurances sociales, vom 25. November 2025 (ATAS/917/2025) ein. Aufgrund von Unklarheiten und einer fehlerhaften Angabe verzögerte sich die Konkretisierung des angefochtenen Entscheids. Letztlich klärte der Beschwerdeführer, dass sich die Beschwerde tatsächlich gegen das Urteil ATAS/917/2025 richte.


4A_159/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Räumung eines Mietobjekts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, Mieter eines Wohn- und Geschäftslokals in Delémont, wurden mit Entscheid des Präsidenten des Miet- und Pachtgerichts des Kantons Jura vom 8. Dezember 2025 (im Verfahren für klare Fälle) zur Räumung des Mietobjekts bis zum 12. Januar 2026 verpflichtet. Die dagegen erhobene Berufung wurde durch die Zivilkammer des Kantonsgerichts des Kantons Jura am 25. Februar 2026 abgewiesen. Dieser Entscheid wurde mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht weitergezogen.


5A_325/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Siegelungsgebühren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Einwohnergemeinde Köniz stellte dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Erbfall seiner verstorbenen Ehefrau eine Rechnung über CHF 2'905.--. Gegen die Höhe der verbleibenden Gebühren (insbesondere die Siegelungsgebühr und Gebühren für die Sperrverfügung) wehrte sich der Beschwerdeführer in verschiedenen Instanzen. Das Obergericht des Kantons Bern entschied teilweise zu seinen Gunsten bezüglich Verzugszinsen, wies jedoch sonst die Beschwerde ab.


2C_623/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend ausserkantonale Schulbildung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Streit betrifft die Frage, ob die Gemeinde Belprahon ihre Sekundarschüler der Stufe I (Sektionen M und P) weiterhin im Kanton Jura (Moutier) statt im neu errichteten Schulverband im Kanton Bern (Grandval) unterrichten lassen darf. Der Regierungsrat des Kantons Bern untersagte die ausserkantonale Schulbildung aufgrund einer Umstrukturierung der Schullandschaft, obwohl die Bildungsdirektion zuvor eine Genehmigung erteilt hatte.


1C_252/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend den Entzug des Führerausweises

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhielt am 6. Februar 2020 einen Führerausweis auf Probe mit einer Probezeit bis zum 5. Februar 2023. Am 22. Februar 2021 fuhr er mit einem Lieferwagen, dessen Front- und Seitenscheiben vereiste oder beschlagene Stellen aufwiesen, was zu einem Administrativverfahren wegen einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften führte. Nach rechtskräftigem Schuldspruch des Strafgerichts betreffend eine Übertretung und einer Bussenverhängung entzog das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) ihm den Führerausweis für einen Monat, verlängerte die Probezeit und stellte einen neuen Führerausweis auf Probe aus. Die Rekurskommission des Kantons Bern wies eine Beschwerde von A.________ ab, woraufhin er Beschwerde ans Bundesgericht erhob.


5F_8/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Überprüfung eines Urteils zur Nutzung von Bildern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH verlangte von der B.________ AG die Zahlung von Fr. 3'927.45 wegen unberechtigter Nutzung von Bildern eines vermittelten Modells. Nach teilweise Gutheissung der Klage durch das Bezirksgericht Winterthur und Abweisung der Beschwerde durch das Obergericht des Kantons Zürich trat das Bundesgericht auf eine erneute Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht ein. Mit Revisionsgesuch verlangte die A.________ GmbH eine Überprüfung dieses Urteils.


2C_518/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die serbische Staatsangehörige A.________, Mutter einer in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Tochter, lebte seit 2016 in der Schweiz. Nach der Trennung von ihrem slowenischen Lebenspartner beantragte sie die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung, welche jedoch aufgrund von Sozialhilfeabhängigkeit und unzureichender Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit abgelehnt wurde. Trotz des engen familiären Verhältnisses wurde das Gesuch abgewiesen. Ihre Tochter verfügt über ein gefestigtes Aufenthaltsrecht in der Schweiz.


7B_518/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Haftentlassungsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours der Cour de justice (Kanton Genf) Beschwerde ein, mit dem die Abweisung seines Gesuchs um Entlassung aus der Untersuchungshaft bestätigt wurde. Die Beschwerde wurde am 24. April 2026 beim Bundesgericht eingereicht.


7B_269/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Obergericht des Kantons Zürich trat mit Verfügung vom 26. Januar 2026 nicht auf eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich vom 15. Dezember 2025 ein. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


5F_10/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH verklagte die B.________ AG auf Zahlung von CHF 6'000 wegen angeblich widerrechtlicher Verwendung eines Bildes eines Fotomodells. Nach Abweisung der Klage und eines Protokollberichtigungsbegehrens sowie einer erfolglos gebliebenen Beschwerde ans Kantonsgericht Wallis trat das Bundesgericht auf eine Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht ein. Mit Revisionsgesuch machte die Gesuchstellerin geltend, das Bundesgericht habe aktenwidrig Tatsachen zur Höhe des Anspruchs nicht berücksichtigt.


5A_291/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nachbarrecht und Bepflanzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, Eigentümerin eines Grundstücks, rügt, dass die Grünhecke und eine Birkengruppe auf dem angrenzenden Grundstück der Beschwerdegegner ihre Aussicht, Besonnung und Tageslicht erheblich beeinträchtigen. Sie forderte die teilweise oder vollständige Beseitigung der Pflanzen. Nach erfolgloser Schlichtung sowie Klagen vor dem Bezirksgericht Höfe und nach Berufungsentscheiden des Kantonsgerichts Schwyz, gelangte der Streit nach erneuter Klage an das Bundesgericht.


1C_35/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend den Plan der Zonen der Naturgefahren im Kanton Tessin

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer von Grundstücken in Torricella-Taverne, focht den vom Kanton Tessin erstellten Plan der Zonen der Naturgefahren (PZP) an, da er die Berücksichtigung eines nördlich gelegenen Wasserlaufs forderte, der seiner Meinung nach gefährlicher sei als jene im Plan enthaltenen Rinnsale T.________ und U.________. Der Plan wurde nach Schutzmassnahmen der Gemeinde auf der Grundlage der kantonalen Gesetzgebung genehmigt, ohne die von A.________ vorgeschlagenen Änderungen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin wies die Beschwerde von A.________ ab.


7B_771/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verletzung der Unterhaltspflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ reichte am 17. März 2022 eine Strafanzeige gegen A.________ wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (Art. 217 StGB) ein. A.________ wurde vorgeworfen, zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Juli 2021 nur 750 CHF pro Monat statt der im Scheidungsurteil vom 11. Dezember 2018 festgelegten 1'500 CHF bezahlt zu haben. Nach Begleichung der ausstehenden Beträge und Beendigung eines Betreibungsverfahrens entschied die Staatsanwaltschaft des Zentralwallis am 10. August 2022, nicht auf die Strafanzeige einzutreten, auferlegte A.________ aber Prozesskosten und verpflichtete ihn zur Zahlung einer Entschädigung an B.________. Eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wies die Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis am 16. Juli 2024 ab.


1C_454/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend vorsorglichen Führerausweisentzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau entzog A.________ im September 2024 vorsorglich den Führerausweis wegen eines Vorfalls, bei dem am 28. August 2024 eine hohe Blutalkoholkonzentration nachgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer hatte sich daraufhin vom Unfallort entfernt. Nach Abweisungen seiner Beschwerden durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) und das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau gelangte er an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des vorsorglichen Führerausweisentzugs.


4A_615/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anwendung der clausula rebus sic stantibus

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ SA und B.________ SA schlossen am 18. Februar 2020 einen Vertrag über die Vermietung von Zelten für Veranstaltungen, einschliesslich deren Auf- und Abbau. A.________ SA beendete den Vertrag vorzeitig am 16. März 2020 aufgrund der staatlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Die Kammer für Vermögensstreitigkeiten des Kantons Waadt sprach der B.________ SA am 23. September 2024 eine Geldforderung zu, da die Leistungen aus ihrer Sicht ordnungsgemäss erbracht wurden und kein Fall höherer Gewalt oder Unvorhersehbarkeit (clausula rebus sic stantibus) vorlag.


2C_225/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung und aufschiebende Wirkung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die griechische Staatsangehörige A.________, 1958 geboren, reiste 2018 in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur selbständigen Erwerbstätigkeit im Kanton Zürich. Am 12. September 2024 wurde diese Bewilligung widerrufen, und A.________ wurde weggewiesen. Nach erfolglosen Rechtsmitteln beantragte sie am 6. März 2026 eine Wiedererwägung, die abgelehnt wurde. Die Beschwerde gegen die Weigerung, ihrem Rekurs die aufschiebende Wirkung zu erteilen, wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich nicht behandelt. Sie legte daher Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_143/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Assistenzbeitrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (vertreten durch seine Mutter) erhob Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle des Kantons Zürich vom 23. Juli 2024 betreffend Assistenzbeitrag. Das kantonale Gericht schrieb das Verfahren nach Rückzug der Beschwerde durch den Beschwerdeführer als erledigt ab. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht mit der Begründung, die angefochtene Verfügung basiere auf unvollständigen Angaben, da ihm eine massgebende Stellungnahme der Abklärungsstelle verspätet zugestellt worden sei.


7B_298/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 9. April 2025 ein. Das Obergericht des Kantons Bern wies diese Beschwerde am 5. Februar 2026 ab, soweit es darauf eintrat. Mit der Beschwerde in Strafsachen vom 7. März 2026 (Postaufgabe) wandte sich der Beschwerdeführer an das Bundesgericht.


5F_9/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH, tätig in der Vermittlung nichtprofessioneller Fotomodelle, forderte von der B.________ AG Schadenersatz für die behauptete unrechtmässige Verwendung von Bildern. Die Klage wurde erstinstanzlich vom Bezirksgericht Winterthur abgewiesen, und das Obergericht des Kantons Zürich wies das Rechtsmittel der Gesuchstellerin ebenfalls ab. Auf ihre Beschwerde trat das Bundesgericht am 4. März 2026 mangels hinreichender Begründung nicht ein. Mit ihrer Revisionsbeschwerde vom 7. April 2026 verlangte die A.________ GmbH die Aufhebung dieses Urteils.


8C_617/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend ganze Rente bei Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hatte als Podologin gearbeitet, bevor sie 2014 bei der IV um Leistungen ersuchte. Nach mehreren medizinischen Abklärungen sprach die IV-Stelle des Kantons Aargau zunächst eine befristete ganze Rente und später rückwirkend ab dem 1. März 2015 eine halbe Rente zu. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau änderte den Entscheid teilweise ab und sprach der Beschwerdeführerin eine halbe Rente bis Ende 2021 und ab 2022 eine Rente von 63 % einer ganzen Rente zu. Die Beschwerdeführerin beantragte vor Bundesgericht eine ganze Rente, eventuellerweise eine höhere Rate ab 2024.


7B_1209/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Strafanzeigen wegen angeblicher Delikte

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte Strafanzeigen wegen angeblicher Delikte (u. a. Ehrverletzung und Drohung) im Zusammenhang mit einer TikTok-Kampagne ein. Das Verfahren führte zur Nichtanhandnahmeverfügung durch die Staatsanwaltschaft und später zur teilweisen Gutheissung seiner Beschwerde durch die Vorinstanz. Er beantragte vor Bundesgericht u. a. die Eröffnung eines Strafverfahrens, Prozesskostenhilfe und Rückzahlung geleisteter Sicherheit.


1C_500/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baubewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Baukommission Wädenswil erteilte einer Bauherrschaft die Bewilligung für ein Mehrfamilienhaus. Mehrere Nachbarn sowie die Bauherrschaft selbst erhoben Rekurs gegen diese Bewilligung, worauf das Baurekursgericht und in der Folge das Verwaltungsgericht das Bauprojekt aufgrund von Mängeln ablehnten. Das Bundesgericht hob 2024 ein Urteil des Verwaltungsgerichts im ersten Rechtsgang auf und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück. Im zweiten Rechtsgang verweigerte das Verwaltungsgericht die Baubewilligung endgültig. Anschliessend reichte die Baukommission Beschwerde ans Bundesgericht ein, obwohl die Bauherrschaft auf eine Anfechtung verzichtet hatte.


5A_1121/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Konkurseröffnung und Verletzung des rechtlichen Gehörs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, B.________ AG, stellte ein Konkursbegehren gegen A.________. Das Bezirksgericht Hinwil eröffnete ohne Verhandlung den Konkurs. In der Beschwerde vor dem Obergericht des Kantons Zürich wurde argumentiert, das rechtliche Gehör sei nicht verletzt worden. Das Obergericht wies die Beschwerde ab. A.________ erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht und machte erneut eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend.


8C_303/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Arbeitslosenentschädigung bei arbeitgeberähnlicher Stellung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, beantragte ab dem 1. März 2024 Arbeitslosenentschädigung, nachdem seine Beschäftigungen bei drei Unternehmen durch Aufhebungsvertrag beendet worden waren. Die Arbeitslosenkasse lehnte den Antrag aufgrund einer arbeitgeberähnlichen Stellung des Beschwerdeführers ab. Nach erfolgloser Einsprache wurde die Beschwerde auch durch das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen abgewiesen.


7B_890/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Telekommunikationsüberwachung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Fälle betreffen mehrere Streitigkeiten über retroaktive Überwachungsmassnahmen und die Herausgabe von Informationen, insbesondere Daten aus Telekommunikationsüberwachungen sowie anderen Ermittlungsanordnungen (Bankunterlagen, Steuerdaten). Die betroffenen Personen, darunter Mitglieder einer aktivistischen Organisation, wurden beschuldigt oder mit Ereignissen in Verbindung gebracht, bei denen Verkehrsschilder und Fahrbahnmarkierungen mutmasslich illegal verändert wurden. Diese Vorfälle führten zu umfangreichen Ermittlungen, bei denen u.a. die Überwachung von Telekommunikationsanschlüssen sowie die Einforderung von Bank- und Steuerdaten eingesetzt wurden.


7B_364/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückzug der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte ein Schreiben ein, das von der Anklagekammer des Kantons St. Gallen dem Bundesgericht überwiesen wurde zur Prüfung, ob es eine Beschwerde darstelle. Das Bundesgericht forderte daraufhin einen Kostenvorschuss von Fr. 800.--. A.________ zog daraufhin die Beschwerde zurück.


1C_7/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Erstellung einer Liste amtlicher Dokumente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ verlangten von der Direktion für Umwelt des Kantons Waadt (DGE) gestützt auf die kantonale Gesetzgebung eine Liste der Typen von amtlichen Dokumenten, welche die Behörde hält. Nachdem sie lediglich ein als nicht aktuell bezeichnetes Dokument erhielten, gelangten sie an das kantonale Verwaltungsgericht, welches ihre Beschwerde abwies, weil die Erstellung der verlangten Liste einen unverhältnismässigen Aufwand erforderlich mache. Das Bundesgericht hiess jedoch eine Beschwerde der beiden teilweise gut und wies den Fall zurück, um zu klären, ob eine genügende gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer solchen Liste vorhanden sei. In der Folge verwarf das kantonale Gericht die Beschwerde erneut, da die gesetzliche Grundlage fehle.


1C_575/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Neubeurteilung der Funktion und Lohneinreihung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein kantonaler Angestellter des Kantons Genf, beantragte die Neubeurteilung seiner Funktion und der darauf basierenden Einreihung in die Lohngruppe. Nachdem der Staatsrat des Kantons Genf und die Verwaltungsgerichtskammer des Kantons Genf seinen Einwand zurückgewiesen hatten, wandte er sich an das Bundesgericht.


4A_105/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zuständigkeit in einem arbeitsrechtlichen Streit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft die A.________ SA, eine Gesellschaft mit Sitz im Kanton Tessin, die den ehemaligen Mitarbeiter C.________ (Wohnsitz in Italien) vor der Pretura von Mendrisio Süd auf Zahlung einer Konventionalstrafe von CHF 150'000.– verklagte. Gemäss Anstellungsvertrag war ein Konkurrenzverbot mit einer entsprechenden Konventionalstrafe vereinbart. Der Beklagte wurde vorgeworfen, gegen dieses Verbot verstossen zu haben. Die Pretura erklärte sich aufgrund einer Inkompetenzeinrede des Beklagten für unzuständig. Dieser Entscheid wurde vom Appellationsgericht des Kantons Tessin bestätigt.


7B_374/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsverzögerung gegen die Staatsanwaltschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) hatte am 12. Juli 2025 eine Strafanzeige gegen das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich eingereicht. Aufgrund fehlender Tätigkeit der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich erhob sie am 5. Februar 2026 eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Mit Verfügung vom 12. Februar 2026 trat die Vorinstanz mangels Zuständigkeit auf die Beschwerde nicht ein und lehnte eine Weiterleitung an das zuständige Obergericht des Kantons Zürich ab.


2C_198/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Amtshilfe gemäss Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-USA

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der vorliegende Fall betrifft ein Ersuchen um Amtshilfe der US-Steuerbehörden gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-USA. Konkret forderte die US-Behörde Informationen über die Steuerpflichtigen B.B.________ und C.B.________ betreffend die Jahre 2009–2021. Die Angelegenheit wurde vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips behandelt.


5F_11/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH, tätig in der Vermittlung von Fotomodellen, erhob ursprünglich Klage gegen die Gesuchsgegnerin B.________, ein Transportunternehmen, wegen angeblich unrechtmässiger Verwendung von Bildern der Modelle. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sowie das Obergericht des Kantons Bern wiesen die Klage ab. Die daraufhin erhobene Beschwerde vor dem Bundesgericht (5D_46/2025) wurde mangels hinreichender Begründung nicht behandelt. Mit einem Revisionsgesuch verlangt die Gesuchstellerin die Aufhebung dieses Entscheids und eine Neubeurteilung.


8C_207/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Leistungspflicht in der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 4. Februar 2026 ein. In diesem Urteil wurde der Einspracheentscheid der Suva vom 14. April 2025 bestätigt, der eine Leistungspflicht über den 11. November 2024 hinaus ablehnte. Die Ablehnung beruhte auf der Verneinung eines natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen dem Unfall vom 23. Mai 2024 und den körperlich erklärbaren Beschwerden sowie der Ansicht, dass psychische und organisch nicht objektivierbare Beschwerden aufgrund der Unfallschwere (mittelschwer, grenzwertig zu leicht) nicht adäquat kausal seien.


4A_103/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Konventionalstrafe wegen Wettbewerbshandlungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, eine Gesellschaft mit Sitz im Tessin, reichte Klage beim Regionalgericht Mendrisio-Süd gegen ihre ehemalige Arbeitnehmerin B.________, wohnhaft in Italien, ein. Gegenstand war die Einforderung einer Konventionalstrafe in Höhe von CHF 150'000.-- wegen behaupteter Wettbewerbshandlungen und Verstoss gegen vertragliche Geheimhaltungspflichten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der erstinstanzliche Richter wies dabei die Klage mangels Zuständigkeit der Pretura Mendrisio-Süd ab. Die II. Zivilkammer des Kantonsgerichts Tessin bestätigte diesen Entscheid und stellte fest, dass der ausschliessliche Gerichtsstand der Streitigkeit gemäss Art. 20 des Lugano-Übereinkommens (CLug) am Wohnsitz der Arbeitnehmerin in Italien liegt.


9C_219/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend rückwirkende Aufhebung einer Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Versicherte, die bei der IV-Stelle des Kantons Zürich eine Invalidenrente bezog, wurde wegen anonymer Meldungen observiert, was auf eine gesundheitliche Verbesserung hinwies. Die IV-Stelle hob die Rente rückwirkend per Mai 2021 aufgrund einer Meldepflichtverletzung auf. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die hiergegen erhobene Beschwerde ab.


7B_393/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Haftentlassung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ befindet sich seit dem 14. Juli 2024 in Untersuchungshaft wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei. Ihm wird vorgeworfen, im internationalen Drogenhandel tätig zu sein. Zahlreiche Haftverlängerungen wurden vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Graubünden angeordnet und durch Vorinstanzen bestätigt. Ein Gesuch um Haftentlassung wies das Zwangsmassnahmengericht am 23. Februar 2026 ab; das Obergericht des Kantons Graubünden bestätigte diesen Entscheid am 17. März 2026. Gegen die letztgenannte Verfügung erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht.


1C_627/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zugang zu Verwaltungsdokumenten und Datenschutz im Steuerbereich

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersuchte um Zugang zu einer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (AFC) am 24. Februar 2017 verfassten und an den Chef des EFD gerichteten Anfrage zur Genehmigung einer steuerrechtlichen Sonderuntersuchung gegen ihn. Sowohl das DFF als auch die AFC verweigerten den Zugang mit der Begründung des Schutzes der Ermittlungsstrategien. Das Verwaltungsverfahren mündete in ein abschlägiges Urteil des TAF, welches A.________ vor Bundesgericht anfocht.


1C_675/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Befangenheit von Richtern bei der Validierung einer Kandidatur

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführenden hatten beim Bundesgericht die Befangenheit von mehreren Richtern der Verfassungsabteilung des Kantonsgerichts Genf beanstandet, da diese Mitglieder der politischen Parteien Les Vert.e.s oder PS seien, deren potenzielle Nähe zu einem Kandidaten Gegenstand der Streitigkeit war. Hauptsächlich wurde beantragt, die betroffenen Richter aus der Instanz auszuschliessen und die Entscheidung über die Validierung einer Kandidatur aufzuheben. Die Vorinstanz hatte die Ablehnungsanträge abgewiesen.


9C_118/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Schenkungssteuer im Kanton Waadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft eine Steuerstreitigkeit im Zusammenhang mit der Schenkungssteuer im Kanton Waadt. Der Beschwerdeführer A.A.________ hatte im Jahr 2017 20 Aktien seines Sohnes C.A.________ zu ihrem Nominalwert von CHF 20'000 erworben, während ihr steuerlicher Wert CHF 6'862'000 betrug. Die Steuerbehörden des Kantons Waadt betrachteten dies als gemischte Schenkung und setzten einen Schenkungssteuerbetrag von CHF 1'029'300 sowie eine Busse gleicher Höhe wegen Steuerhinterziehung fest. Dies wurde von der Vorinstanz, dem Waadtländer Kantonsgericht, bestätigt. Der Beschwerdeführer führte aus, dass die Transaktion gemäss einer bereits 2008 abgeschlossenen Vereinbarung geschah, welche die Aktienübertragung zu Nominalwerten unter bestimmten Bedingungen festlegte, und die keine Schenkung darstelle.


2C_227/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausstandsbegehren im Zusammenhang mit einem Schengen-Visum

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, russischer Staatsangehöriger, stellte ein Ausstandsbegehren gegen sämtliche Richterinnen und Richter der Abteilung VI des Bundesverwaltungsgerichts, nachdem das Staatssekretariat für Migration die Erteilung eines Schengen-Visums verweigert hatte. Das Bundesverwaltungsgericht wies das Ausstandsbegehren als offensichtlich unzulässig ab. A.________ erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht.


4D_63/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unzulässiges Ablehnungsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte am 30. März 2026 Beschwerde gegen einen Entscheid der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts ein, welche zuvor seine Beschwerde gegen einen Entscheid der Delegation in Sachen Ablehnungsgesuche als unzulässig erklärt hatte. In der Sache ging es um ein Ablehnungsgesuch, das mangels Zahlung eines Kostenvorschusses von CHF 1'000.-- und später wegen eines verspäteten Rechtsmittels als unzulässig erklärt wurde.


2C_537/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführenden, Ehegatten aus Sri Lanka, reisten 2021 mit einem Schengen-Visum in die Schweiz ein, um bei ihrem Sohn, einem Schweizer Bürger, zu bleiben. Sie beantragten ein langfristiges Visum für den Aufenthalt bei ihrem Sohn, das abgelehnt wurde. Es folgten mehrere Beschwerden auf kantonaler Ebene, mit denen sie scheiterten. Hauptargument des Beschwerdeführers 1 war seine gesundheitliche Situation, darunter Demenz, die ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum Sohn begründen soll.


9F_2/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revision von Nachsteuern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision des bundesgerichtlichen Urteils 9C_228/2025 vom 25. November 2025, mit welchem eine Beschwerde gegen Nachsteuern für die Steuerperioden 2016 und 2017 abgewiesen wurde. Er machte u.a. geltend, dass im ursprünglichen Verfahren relevante Unterlagen übersehen worden seien, darunter Belege zu Bankguthaben und Fahrkosten.


4A_107/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Konventionalstrafe und Gerichtsstand

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine ehemalige Arbeitnehmerin (D.________) aus Italien wurde von ihrem früheren Arbeitgeber, der A.________ SA (Tessin), auf Zahlung einer Konventionalstrafe von CHF 150'000.— verklagt. Der Vorwurf lautete, sie habe konkurrierende Tätigkeiten ausgeübt und firmeneigene Daten verwendet. Der Vertrag enthielt eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten der Pretura Mendrisio süd und ein Konkurrenzverbot. Die Vorinstanzen stellten die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts fest.