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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 06.05.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_764/2023: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend qualifizierte Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, am 13. Oktober 2019 auf der Autobahn A1 ein unbewilligtes Rennen mit einem weiteren Fahrer durchgeführt zu haben. Dabei soll er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 76 km/h überschritten, den Sicherheitsabstand unterschritten und durch paralleles Nebeneinanderfahren sowie wiederholte Beschleunigung und Verlangsamung der Fahrzeuge einen Verkehrswettkampf ausgetragen haben.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass es sich um einen Endentscheid einer letzten kantonalen Instanz handelt, die Sachurteilsvoraussetzungen seien erfüllt, und es sei auf die Beschwerde einzutreten. Der Beschwerdeführer rügte eine willkürliche Beweiswürdigung und Verletzung des Grundsatzes \"in dubio pro reo\". Die Vorinstanz stützte ihre Feststellungen v.a. auf übereinstimmende Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, ein METAS-Gutachten sowie Aussagen des Beschwerdeführers und weiterer Beteiligter. Die vom Beschwerdeführer kritisierten Diskrepanzen zwischen Zeugenaussagen und Videoaufnahmen sah das Gericht als nicht willkürlich an. Die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz wurden bestätigt. Der Grundsatz \"in dubio pro reo\" wurde als nicht weitergehend als das Willkürverbot angesehen. Die Rüge der untersagten antizipierten Beweiswürdigung wurde mangels Begründung abgelehnt. Die Einwände zur Unverwertbarkeit der Videoaufnahmen wurden als unbegründet abgewiesen, da der Schuldspruch nach Art. 90 Abs. 3 SVG bestätigt wurde. Die Forderung des Beschwerdeführers, auf den Widerruf der früher bedingten Strafe zu verzichten, wurde aufgrund fehlender Begründung nicht weiter behandelt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Das Urteil wurde den Beteiligten schriftlich mitgeteilt.


7B_319/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Einsprache gegen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob Einsprache gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bischofszell vom 27. Juni 2025. Das Bezirksgericht Münchwilen schrieb das Einspracheverfahren am 9. Dezember 2025 ab, da die Einsprache zurückgezogen wurde. Das Obergericht des Kantons Thurgau wies die Beschwerde gegen diesen Entscheid am 22. Januar 2026 ab. Die Beschwerdeführerin legte dagegen Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Beschwerdeführerin erfüllt nicht die formellen Anforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG. Es fehlt an einer materiellen Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz. - **E.2:** Konkrete Punkte, die in der Beschwerde unzulänglich behandelt wurden, umfassen insbesondere: - Keine Stellungnahme zu der angeblichen Nichtzustellung eines Widerrufs der Vorladung vor der Verhandlung. - Kein Nachweis einer Verhandlungsunfähigkeit, obwohl ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis angefordert wurde. - Keine Auseinandersetzung mit den Belastungen durch das Strafverfahren, welche die Abwesenheit an der Verhandlung nicht rechtfertigen. - Appellatorische Kritik der Vorinstanz, welche den rechtlichen Begründungsanforderungen nicht genügt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte der Beschwerdeführerin die Gerichtskosten.


7B_1230/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufhebung der Siegelung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte über Beschwerden von A.________ gegen zwei Entscheide des Waadtländer Zwangsmassnahmengerichts zu befinden. Der erste Entscheid vom 13. Oktober 2025 erlaubte die Aufhebung der Siegelung eines Datenträgers mit Daten aus einem Laptop und einem USB-Stick, die im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern und andere Delikte beschlagnahmt wurden. Der zweite Entscheid vom 3. November 2025 regelte die Verfahrenskosten in Höhe von 114’755.51 CHF. A.________ begehrte die Verweigerung der Aufhebung der Siegelung, die Rückgabe der beschlagnahmten Geräte und die Nichtveröffentlichung des Urteils.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht verknüpft die beiden Beschwerden aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge und behandelt sie in einem Urteil. - **E.2:** Die Beschwerde ist zulässig, da der Beschwerdeführer hinreichend einen Eingriff in das Anwaltsgeheimnis geltend macht. - **E.3:** Die Einsetzung eines externen Experten für das Daten-Screening gegenüber der vorgesehenen Befassung der BATT wird als rechtens erachtet. Der Beschwerdeführer konnte aufgrund der Geheimhaltungspflichten der Polizei keine andere Lösung beanspruchen. - **E.4:** Es bestehen ausreichende Verdachtsmomente für die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Delikte, die die Aufhebung der Siegelung rechtfertigen. Es brauche keine detaillierte Beweiswürdigung wie bei einem Sachurteil. - **E.5:** Die behauptete Irrelevanz der Daten wird zurückgewiesen. Auch ein professionell genutzter Laptop könne relevante Daten zu den vorgeworfenen Taten enthalten. - **E.6:** Die Kostenfestsetzung für die Expertenarbeit wird als Verfahrensnebenfrage behandelt und deren Überprüfung im Rahmen eines allfälligen zukünftigen Hauptverfahrens für möglich erklärt. - **E.7:** Ein Anspruch auf Rückgabe der beschlagnahmten Geräte wird aufgrund der potenziellen Beweis- und Einziehungsrelevanz abgelehnt. - **E.8:** Der Antrag auf Verzicht der Veröffentlichung des Urteils wird unter Wahrung des Datenschutzes teilweise abgelehnt; Namen und identifizierende Details werden anonymisiert.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden wurden abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt. Der Antrag auf Nichtveröffentlichung wurde teilweise abgelehnt.


6B_762/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend mehrfachen Betrug und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte über die Strafsachen von A.________ zu befinden, der unter anderem wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs und der Unterlassung der Buchführung verurteilt worden war. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, einer Geldstrafe, einer Busse sowie einer siebenjährigen Landesverweisung verurteilt; zusätzlich wurde ihm eine reduzierte Ersatzforderung auferlegt. In seiner Beschwerde beantragte A.________ eine Herabsetzung der Strafe, den Wegfall der Landesverweisung sowie die Streichung der Ersatzforderung, unterlag jedoch in allen Punkten.


9C_230/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend erneute Prüfung des Invalidenanspruchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Invalidenversicherung des Kantons Waadt nach einer früheren Leistungszuerkennung eine erneute Prüfung ihres Anspruchs unter Berufung auf eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands. Da sie die behauptete Verschlechterung nicht innert angemessener Frist hinreichend glaubhaft gemacht hatte, trat die Verwaltung auf die neue Anmeldung nicht ein. Die kantonale Instanz wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.


5A_376/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unregelmässigen Zahlungsbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Aufhebung eines am 10. Dezember 2024 ausgestellten, unregelmässigen Zahlungsbefehls und erklärte die damit verbundene Betreibung und den Arrest für nichtig, hilfsweise für ungültig. Die Vorinstanz stellte fest, dass das Betreibungsamt Lugano bei der Ausstellung des Zahlungsbefehls und des Arrestprotokolls gegen die gesetzlichen Vorgaben der Schuldbetreibungs- und Konkursordnung (SchKG) verstossen hatte, lehnte jedoch die Aufhebung der Betreibung und des Arrests ab.


5A_452/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Persönlichkeitsverletzung durch Medienberichterstattung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht, nachdem das Bezirksgericht Aarau und das Obergericht des Kantons Aargau eine Klage auf Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung durch identifizierende Medienberichterstattung abgewiesen hatten. In den Artikeln wurde er im Zusammenhang mit einem schweizweit beachteten Wirtschaftsstrafprozess namentlich genannt.


4A_398/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kündigung und Schadenersatzforderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine langjährige Beratungstätigkeit einer Angestellten für ein Finanzdienstleistungsunternehmen führte nach Verhandlungen über Vertragsänderungen, einer daraufhin erfolgten Beendigung der Arbeitsverhältnisse sowie Streitigkeiten aufgrund einer angeblichen Konkurrenzsituation zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Arbeitnehmerin forderte Schadensersatz und weitere Forderungen, während die Arbeitgeberin eine Gegenforderung erhob. Hauptstrittig war die Frage der Rechtfertigung der fristlosen Kündigung.


4A_38/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausschluss aus Kollektivgesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es besteht ein Streit zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Ausschliessung aus einer Kollektivgesellschaft gemäss Art. 577 OR. Im Rahmen eines Gesuchs um superprovisorische und vorsorgliche Massnahmen beantragte die Antragsgegnerin, dem Beschwerdeführer wettbewerbswidrige Tätigkeiten zu untersagen. Dies führte in der ersten Instanz zu einer Beweisverfügung, die das Gericht mit Blick auf die Verfahrensbeschleunigung beschränkte. Auf kantonaler Ebene erklärte die Vorinstanz ein Rechtsmittel dagegen wegen fehlendem schwer wieder gutzumachendem Nachteil als unzulässig.


9C_95/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenvorschüsse in Steuerverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, die A.________ AG, legte Beschwerde gegen zwei Verfügungen des Appellationsgerichts Basel-Stadt ein, mit denen die Verfahren betreffend Nachsteuer- und Bussenverfügungen mangels rechtzeitiger Zahlung der Kostenvorschüsse abgeschrieben wurden.


5A_1127/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend fürsorgerische Unterbringung eines minderjährigen Kindes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mutter (A.A.) eines 13-jährigen Kindes (D.A.) wehrte sich gegen die am 8. April 2024 angeordnete fürsorgerische Unterbringung ihrer Tochter durch zwei Ärztinnen des Kantonsspitals Winterthur wegen einer akuten Selbstgefährdung. Das Kind befand sich am 8. April 2024 nach einem suizidalen Vorfall auf der Notfallstation des Spitals und ein anschliessender Klinikaufenthalt wurde als notwendig erachtet.


2C_689/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen aufgrund gefälschter Dokumente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Drei brasilianische Staatsangehörige (eine Mutter und ihre zwei Kinder) reisten 2023 bzw. 2024 in die Schweiz ein und erhielten Aufenthaltsbewilligungen UE/AELE, basierend auf portugiesischen Identitätsdokumenten. Später wurde festgestellt, dass die Ausweise gefälscht waren. Der Dienst für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg widerrief daraufhin die Bewilligungen, was vom kantonalen Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Die Betroffenen legten Beschwerde beim Bundesgericht ein mit der Forderung nach Aufhebung des Widerrufs und Verlängerung ihrer Bewilligungen.


1C_15/2026: Gutheissung der Beschwerde betreffend Entschädigung nach der Opferhilfegesetzgebung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) beanspruchte als Mutter zweier Opfer schwerwiegender sexueller Übergriffe ihres damaligen Lebenspartners eine Entschädigung nach der Opferhilfegesetzgebung (LAVI). Die Vorinstanz hatte die Entschädigung verweigert, da der Beschwerdeführerin nach ihrer Auffassung nicht die Qualifikation einer indirekten Opferin (Art. 1 Abs. 2 LAVI) zukomme. Die sexuellen Übergriffe hatten gravierende psychische und emotionale Auswirkungen auf die Beschwerdeführerin und ihre Töchter.


7B_765/2023: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen Beteiligung an einem nicht bewilligten Autorennen auf der Autobahn A1 verurteilt. Die Vorinstanzen befanden ihn der groben und qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln sowie verschiedener anderer Delikte für schuldig. Diese Handlungen schlossen unter anderem eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung (191 km/h bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h), Abbremsen und plötzliches Beschleunigen im Rahmen eines Rennens ein. Die Verurteilung umfasste eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten, verbunden mit einem Widerruf einer früheren bedingten Geldstrafe. A.________ begehrte mit der Beschwerde, das Verhalten nicht als qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln einzustufen, zu einer milderen Strafe verurteilt zu werden und vom Widerruf abzusehen.


7B_948/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend DNA-Profil-Erstellung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein guineischer Staatsangehöriger, wurde am 22. Mai 2025 in Genf kontrolliert. Es wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise und Verwendung eines falschen Ausweises eröffnet. Aufgrund seiner Vorstrafen, darunter Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, ordnete das Genfer Staatsministerium am 23. Mai 2025 die Erstellung eines DNA-Profils gemäss Art. 255 Abs. 1bis StPO an. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde von der kantonalen Beschwerdeinstanz am 11. Juli 2025 abgewiesen. Der Beschwerdeführer beantragte die Aufhebung der DNA-Profil-Erstellung beim Bundesgericht.


2C_221/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Fristwiederherstellung und Ausschaffungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Migrationsamt des Kantons Zürich ordnete die Ausschaffungshaft von A.________ an, was vom Zwangsmassnahmengericht des Bezirksgerichts Zürich bestätigt wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gewährte daraufhin die Beschwerde von A.________ und ordnete die Haftentlassung an. Mit über zwei Jahren Verspätung erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht und ersuchte um Wiederherstellung der Beschwerdefrist sowie um unentgeltliche Rechtspflege.


7B_153/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unleserliche Eingabe

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Strafanzeige gegen ein dreijähriges Kind wegen einer angeblichen Beschimpfung vom 10. September 2025 in Basel ein. Die Jugendanwaltschaft Basel-Stadt verfügte am 7. Oktober 2025 eine Nichtanhandnahme und trat auf die Anzeige nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde beim Appellationsgericht Basel-Stadt, welches diese am 18. Dezember 2025 abwies. Mit einer handschriftlichen Eingabe wandte sich der Beschwerdeführer anschliessend an das Bundesgericht.


4A_102/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend missbräuchliche Kündigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Arbeitnehmer (A.________), der seit 2003 bei einer Stiftung in Genf als \"Senior Fellow\" tätig war und später zum Chef einer Division mit 50 Mitarbeitenden befördert wurde, wurde im Januar 2018 durch seinen Arbeitgeber fristgerecht gekündigt. Der Kündigung ging ein von der Arbeitgeberin veranlasster externer Audit betreffend Managementpraktiken des Arbeitnehmers voraus, welcher u. a. Vorwürfe bezüglich eines stressbelasteten Arbeitsklimas und diskriminierendem Verhalten zu Tage brachte. Der Arbeitnehmer bestritt die Vorwürfe und machte eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend, weshalb er im Jahr 2018 die Kündigung anficht und Entschädigungsansprüche wegen missbräuchlicher Kündigung geltend machte. Das Genfer Arbeitsgericht hiess die Klage teilweise gut und sprach dem Arbeitnehmer eine Entschädigung von CHF 100'002.50 zu. Die Genfer Berufungsinstanz kippte das Urteil und wies die Klage ab. Daraufhin gelangte der Arbeitnehmer ans Bundesgericht.


4D_252/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsöffnung und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Beschwerdeführerin) wurde in einem Verfahren um die definitive Rechtsöffnung für mehrere Posten eines Zahlungsbefehls (darunter die Beträge 800 CHF und 4000 CHF) von B.________ (Beschwerdegegner) betrieben. Die Vorinstanz (Kammer der Zivilgerichtsbarkeit des Kantons Genf) hatte teilweise die Rechtsöffnung gewährt. Dagegen erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte die Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils sowie die Kostenbefreiung durch unentgeltliche Rechtspflege.


7B_339/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob eine Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg. Das Kantonsgericht Freiburg wies diese ab, soweit es darauf eintrat. Gegen dieses Urteil gelangte der Beschwerdeführer ans Bundesgericht.


8C_137/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Komplementärrente und Integritätsentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, erlitt 2008 einen Verkehrsunfall, infolgedessen sie erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, insbesondere eine Funktionsstörung des rechten Armes und der rechten Schulter, erlitt. Verschiedene Versicherungsleistungen wurden zugesprochen, insbesondere eine Rente der Invalidenversicherung (IV) und später eine Komplementärrente der Unfallversicherung von Helsana. Streitpunkt waren die Höhe der Komplementärrente und der Anspruch auf eine höhere Integritätsentschädigung (IPAI).


4A_658/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Beschwerdeführerin) verlangte die definitive oder provisorische Rechtsöffnung für den von B.________ SARL (Beschwerdegegnerin) bestrittenen Zahlungsbefehl, welcher durch das kantonale Betreibungsamt ausgestellt wurde. Das erstinstanzliche Gericht des Kantons Genf erklärte die Rechtsöffnungsbegehren für unzulässig. Die Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts hob diese Entscheidung auf und wies das Rechtsöffnungsbegehren ab. Gegen den Beschluss des Genfer Kantonsgerichts erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht.


2C_206/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der albanische Staatsangehörige A.________ heiratete 2019 eine Schweizer Bürgerin und erhielt 2021 eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Ehefrau. Aufgrund der Trennung der Ehegatten im Jahr 2022 wiesen die kantonalen Behörden sein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab. Nach Ablehnung seiner Beschwerde durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich focht er den Entscheid vor Bundesgericht an.


7B_254/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich. Das Obergericht des Kantons Zürich wies ihre Beschwerde ab.


8C_552/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Integritätsentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Unfall im Jahr 2021 führte zu einer Amputation der distalen Phalanx des rechten Grosszehs des Beschwerdeführers. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) verwehrte ihm eine Integritätsentschädigung (IPAI) mit der Begründung, dass keine anspruchsrelevante Beeinträchtigung vorliege. Der Beschwerdeführer reichte zunächst Opposition und später eine Beschwerde beim kantonalen Gericht ein, die beide abgewiesen wurden.


6B_763/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend qualifizierte Geldwäscherei

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch das Bezirksgericht Zürich unter anderem der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 lit. c StGB), des gewerbsmässigen Betrugs, des mehrfachen versuchten Betrugs, der Misswirtschaft und anderen Delikten schuldig gesprochen. Das Urteil wurde in der Berufung weitgehend durch das Obergericht Zürich bestätigt, inklusive der Freiheitsstrafe von 4½ Jahren und einer Ersatzforderung von CHF 100'000.--. A.________ legte Beschwerde in Strafsachen ein, um insbesondere vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen zu werden und eine mildere Strafe zu erhalten.


5A_193/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Persönlichkeitsverletzung durch Medienberichterstattung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ war Gegenstand eines Artikels der Neuen Zürcher Zeitung AG, der im Januar 2022 veröffentlicht wurde und unter anderem die Anklage wegen Beihilfe zu Betrug und ungetreuer Geschäftsbesorgung thematisierte. A.________ machte geltend, dass dieser Artikel seine Persönlichkeitsrechte verletze. Die Vorinstanz (Obergericht des Kantons Zürich) wies die Klage und die anschliessende Berufung ab. Das Bundesgericht hatte sich mit der daraufhin erhobenen Beschwerde zu befassen.


1C_314/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Wiederwahl eines Richters

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (geb. 1953) war seit 1992 als Richter am Kantonsgericht Wallis tätig. Seine Amtszeit lief zuletzt bis zum 31. Mai 2025. Er kandidierte für eine Wiederwahl für die Legislaturperiode 2025–2029. Der Grosse Rat des Kantons Wallis verweigerte ihm am 6. Mai 2025 die Wiederwahl mit der Begründung, dass er am Ende der neuen Amtszeit 76 Jahre alt wäre. A.________ erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte seine Wiederwahl.


2C_99/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Akteneinsicht im Enforcementverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die FINMA eröffnete ein Enforcementverfahren gegen den Beschwerdeführer (ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied der B.________ AG, heute C.________ AG) wegen mutmasslicher Verantwortlichkeit für Aufsichtsverletzungen. Dabei wurde ihm nur teilweise Akteneinsicht in beigezogene Akten aus einem abgeschlossenen Verfahren gewährt, unter Berücksichtigung von Geheimhaltungsinteressen der betroffenen Gesellschaften. Gegen eine entsprechende Zwischenverfügung der FINMA gelangte A.________ ans Bundesverwaltungsgericht, welches auf die Beschwerde nicht eintrat, da es keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil sah. Dagegen erhob A.________ Beschwerde vor Bundesgericht.