Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
9C_25/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend AVS/IV-Beitragszahlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Caisse suisse de compensation forderte von A.________, einer in Singapur wohnhaften Schweizer Bürgerin, eine freiwillige AVS/IV-Beitragszahlung für das Jahr 2024. Gegen die deswegen ergangene Verfügung legte die Versicherte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Mangels Zahlung eines Kostenvorschusses innerhalb der vorgegebenen Frist wurde die Beschwerde als unzulässig erklärt.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das angefochtene Urteil ist eine endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts, weshalb das ordentliche Verfahren der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 90 ff. BGG eröffnet ist. Das Bundesgericht prüft das Recht von Amtes wegen. Abweichungen vom Sachverhalt der Vorinstanz sind nur bei qualifizierten Fehlern zulässig (Art. 105 Abs. 2 BGG). Die Beschwerdeführerin macht keine ausreichenden Gründe geltend, die eine Sachverhaltsabweichung rechtfertigen würden. Streitfrage ist, ob das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses zu Recht als unzulässig erklärt hat. Die Beschwerdeführerin behauptet, die Anordnung zur Kostenvorschusszahlung sei ihr verspätet zugegangen. Sie habe den Betrag unmittelbar nach Erhalt beglichen. Das Bundesgericht sieht jedoch keinen Fehler im Vorgehen des Bundesverwaltungsgerichts und bestätigt den rechtzeitigen Zugang der Anordnung. Die Beschwerde wird aus diesen Gründen als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Das Urteil wird den beteiligten Parteien zugestellt.
7B_558/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Entsiegelung von Mobiltelefon und USB-Stick
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Bern stellte in einem Verfahren betreffend unerlaubte Pornografie bei einer Hausdurchsuchung bei einer nicht beschuldigten Person (A.________) ein Mobiltelefon und einen USB-Stick sicher, die auf Antrag des Betroffenen versiegelt wurden. Sie beantragte die Entsiegelung. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht hiess das Gesuch uneingeschränkt gut. A.________ verlangte vom Bundesgericht eine zeitliche und sachliche Einschränkung der Entsiegelung, unter Berufung auf seine Privatsphäre sowie das Arztgeheimnis, da er das Mobiltelefon beruflich nutzte.
Zusammenfassung der Erwägungen
Gegenstand ist ein Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG. Der Beschwerdeführer ist im Sinne von Art. 81 Abs. 1 BGG legitimiert, da ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Eine Durchsuchung sichergestellter Gegenstände setzt gemäss StPO voraus, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Massnahme verhältnismässig ist. Der Beschwerdeführer, obwohl nicht beschuldigt, ist zur Siegelung wegen des Schutzes von Privatgeheimnissen und des Arztgeheimnisses berechtigt. Ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich der Verbreitung von kinderpornografischem Material liegt vor. Eine vollständige Durchsuchung ist aufgrund des fehlenden Deliktskonnex und des Schutzes der Privatsphäre nicht gerechtfertigt. Eine zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre vor und einige Monate nach der mutmasslichen Tat ist ausreichend. Eine Einschränkung in sachlicher Hinsicht auf spezifische Daten (z.B. für Discord relevante Daten) ist fehl am Platz, da die Untersuchung weitere Kanäle einbeziehen muss. Die Nutzung des Mobiltelefons für berufliche Zwecke, insbesondere die Speicherung von Patientendaten, begründet ein besonderes Schutzinteresse. Vor einer Entsiegelung ist eine Triage durchzuführen, um sensible Daten auszusondern oder zu anonymisieren.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut und wies den Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts zur neuen Entscheidung zurück. Es wurden keine Gerichtskosten auferlegt und eine Parteientschädigung von CHF 3'000.– beschlossen.
6B_223/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine brasilianische und portugiesische Staatsangehörige, wurde vom Genfer Polizeigericht unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, ausgesetzt mit einer Probezeit von drei Jahren, sowie eine Ausweisungsverfügung für fünf Jahre. Im Berufungsverfahren wurde der Schuldspruch teilweise abgeändert, die Strafe und die Ausweisung aber bestätigt. Die Beschwerdeführerin erhebt Beschwerde beim Bundesgericht und beantragt insbesondere die Aufhebung der Ausweisungsverfügung.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht verweist auf die Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG. Die Beschwerdeführerin muss konkret darlegen, inwiefern die angegriffene Entscheidung gegen das Recht verstossen soll. Die Beschwerdeführerin bestreitet ihre Ausweisung und beruft sich auf Art. 66a Abs. 2 StGB sowie Art. 8 EMRK. Nach Art. 66a Abs. 1 StGB sei die Ausweisung grundsätzlich zu bejahen, wenn der Ausländer wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt wird. Eine Ausnahme gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB komme nur in Betracht, wenn die Ausweisung eine persönliche Härte darstellen würde und das private Interesse der betroffenen Person das öffentliche Interesse überwöge. Die Vorinstanz hat dargelegt, dass das öffentliche Interesse an der Ausweisung der Beschwerdeführerin in Anbetracht der Schwere der Straftat und der Höhe des Schadens, den sie der öffentlichen Hand zugefügt hat, erheblich sei. Ihre längere Aufenthaltsdauer in der Schweiz sowie ihre familiäre und gesundheitliche Situation wurden berücksichtigt, waren aber nicht ausreichend, um das öffentliche Interesse an ihrer Ausweisung zu überwiegen. Das Bundesgericht bestätigt die Würdigung der Vorinstanz. Die Beschwerdeführerin habe ihre medizinische Situation nicht in genügender Weise dargelegt, um eine Ausnahme von der Ausweisung gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB zu rechtfertigen. Ihre Argumente seien weitgehend appellatorisch und damit unzulässig. Die Beschwerde sei offensichtlich unbegründet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ebenfalls. Die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.
6G_1/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Auslegung einer früheren Entscheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte am 18. März 2026 beim Bundesgericht ein Gesuch ein, die Auslegung der früheren bundesgerichtlichen Entscheidung 6B_306/2019 vom 22. Mai 2019 zu klären, insbesondere im Hinblick darauf, ob und in welchem Umfang die Entscheidung der kantonalen Instanz (CARP) vom 29. Januar 2019 noch eigenständige Rechtswirkungen entfalten könne. A.________ beantragte ausserdem, die Vollstreckung der Entscheidung der CARP vorübergehend auszusetzen.
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7B_476/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unzulässiges Rechtsmittel gegen Vorführungsbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte Beschwerde gegen ein Urteil der Strafrechtlichen Beschwerdekammer des Genfer Justizhofs vom 6. März 2026 ein. Diese hatte eine kantonale Beschwerde als unzulässig erklärt, die sich auf eine angebliche Rechtsverweigerung, offensichtlichen Rechtsmissbrauch und Verfahrensmängel stützte. Kern der Auseinandersetzung war ein mündlich übermittelter Vorführungsbefehl, der nicht schriftlich bestätigt wurde.
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1C_228/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend internationale Rechtshilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über die Rechtshilfe zwischen der Schweiz und Lettland zu befinden. Die Schweizer Behörden waren ersucht worden, Gelder der A.________ LLP in Höhe von USD 4'076'800.-- aus einem eingefrorenen Bankkonto für Beschlagnahme und Einziehung an Lettland zu übermitteln. Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts und forderte, sowohl diesen als auch die Schlussverfügung der Bundesanwaltschaft aufzuheben.
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1C_572/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend öffentliche Baurechtsangelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ sind Eigentümer zweier Grundstücke in der Gemeinde Essertines-sur-Yverdon, die sich in landwirtschaftlicher und geschützter landwirtschaftlicher Zone befinden. Sie führten auf einem dieser Grundstücke diverse Bauarbeiten ohne Genehmigung durch und nahmen Baumpflanzungen auf dem anderen Grundstück vor. Nach einer Verfügung der kantonalen Behörden aus dem Jahr 2021 und entsprechenden kantonalen Gerichtsentscheiden wurden die Eigentümer verpflichtet, die unzulässigen Pflanzungen zu entfernen. Ein nachfolgender „Rekurs und Antrag auf Interpretation“ des Dispositivs des kantonalen Gerichtsentscheids von 2023 wurde abgewiesen. Die Beschwerdeführer legten daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.
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7B_65/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Entsiegelung und Durchsuchung elektronischer Datenträger
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt ein Strafverfahren wegen Straftaten wie gewerbsmässiger Betrug, mehrfacher Veruntreuung, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und qualifizierter Geldwäscherei. Dabei wurden bei einer Hausdurchsuchung elektronische Datenträger sichergestellt, deren Siegelung sowohl von der B.________ AG als auch von A.________ beantragt wurde. Das Bezirksgericht Zürich, Zwangsmassnahmengericht, genehmigte die Entsiegelung, ordnete jedoch eine Triage an, um Daten, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, auszuschliessen. A.________ erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht.
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7B_242/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Widerruf der amtlichen Verteidigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit Verfügung vom 3. Februar 2026 hat die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern unter anderem die amtliche Verteidigung von B.________ mit sofortiger Wirkung widerrufen. A.________ erhob gegen diese Verfügung am 22. Februar 2026 eine Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
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4A_523/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Zulässigkeit der Widerklage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA hatte im Rahmen eines Zivilprozesses vor dem Genfer Erstgericht eine Widerklage eingereicht und wurde aufgefordert, eine Vorschusszahlung von CHF 80'000 zu leisten. Nach mehreren bewilligten Fristverlängerungen blieb die Zahlung innerhalb des letztmals verlängerten Termins aus. Das erstinstanzliche Gericht erklärte die Widerklage daraufhin für unzulässig, da der Kostenvorschuss nicht fristgerecht erbracht wurde. Die Berufung der A.________ SA wurde von der Genfer Zivilkammer abgewiesen. Dagegen richtete sich die Beschwerde der A.________ SA an das Bundesgericht mit dem Antrag, einen weiteren Zahlungsaufschub (Drucklegung) für den Vorschuss zu gewähren oder die Widerklage als zulässig zu erklären.
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6B_955/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend mehrfacher falscher Anschuldigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Fahrlehrer, wurde vorgeworfen, im Jahr 2021 wiederholt bei der Staatsanwaltschaft falsche Anschuldigungen gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber B.________ erhoben zu haben, darunter der Vorwurf des Betrugs sowie der Erteilung von Fahrstunden unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Ziel war, eine Strafverfolgung gegen B.________ einzuleiten, obwohl A.________ die Unwahrheit dieser Behauptungen kannte. Die Staatsanwaltschaft trat auf die Strafanzeigen nicht ein. Das Appellationsgericht bestätigte die Verurteilung von A.________ wegen mehrfacher falscher Anschuldigung und verhängte eine Geldstrafe.
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5A_1037/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Einsetzung einer Kindesvertretung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Nordbünden (KESB) eröffnete im April 2025 von Amtes wegen ein Abklärungsverfahren bezüglich Kindesschutzmassnahmen für die Kinder C.________ und D.________, nachdem bereits im Jahr 2024 ein ähnliches Verfahren ohne Massnahmen abgeschlossen worden war. Im Zuge des neuen Verfahrens wurde lic. iur. E.________ als Kindesvertreterin eingesetzt. Diesen Entscheid focht die Elternschaft (A.________ und B.________) erfolglos beim Obergericht des Kantons Graubünden an. Die Eltern gelangten daraufhin mit einer Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
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7B_335/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Prozesskaution
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verpflichtete A.________ am 18. Dezember 2025 zur Leistung einer Prozesskaution mit der Androhung, dass ihr Strafantrag bei Nichtbezahlung als zurückgezogen gelte. A.________ erhob hiergegen am 12. Februar 2026 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich, das darauf am 17. Februar 2026 wegen versäumter Frist nicht eintrat und ein Wiederherstellungsgesuch ablehnte. Mit Eingabe vom 13. März 2026 wandte sich A.________ an das Bundesgericht.
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9C_211/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Quellensteuer und nachträgliche ordentliche Veranlagung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der seinen Wohnsitz 2023 von Deutschland in die Schweiz verlegte, wandte sich gegen die nachträgliche ordentliche Veranlagung seiner Einkünfte durch das Kantonale Steueramt Zürich. Nach zweimaligem Nichteintreten seiner Beschwerden durch das Steuerrekursgericht und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gelangte er mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht. Er beantragte u.a. die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die Feststellung einer fehlenden oder reduzierten Steuerpflicht sowie die Reduktion der vorinstanzlichen Gerichtskosten.
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1C_213/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein schweizerischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Liechtenstein, wird verdächtigt, im Jahr 2017 mittels betrügerischer Machenschaften EUR 100'000 von B.________ erwirkt und auf ein Konto der D.________ AG überwiesen zu haben. Die liechtensteinischen Behörden, die ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscherei führen, ersuchten die schweizerischen Behörden um Informationen über den Stand der Strafuntersuchung und Auswertung von Kontoauszügen. Das Kantonale Untersuchungsamt St. Gallen entsprach diesem Rechtshilfeersuchen. Eine dagegen von A.________ erhobene Beschwerde wurde vom Bundesstrafgericht nicht behandelt, woraufhin dieser ans Bundesgericht gelangte.
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7B_66/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Entsiegelung und Durchsuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigem Betrug, mehrfacher Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei. Im Zug einer Hausdurchsuchung bei der A.________ AG wurden elektronische Datenträger sichergestellt. Die A.________ AG verlangte deren Siegelung. Das Bezirksgericht Zürich, Zwangsmassnahmengericht, ordnete die Entsiegelung eines Teils dieser Datenträger an.
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1C_311/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Verlängerung der Zone réservée im Kanton Waadt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht beurteilte eine Beschwerde von A.________ und B.________, Eigentümer einer Parzelle in Montreux, gegen die Verlängerung einer kantonalen Zone réservée durch den Kanton Waadt. Die Maßnahme dient der vorübergehenden Nicht-Bebaubarkeit während der Revision der kommunalen Planungsinstrumente. Die Beschwerdeführer machten geltend, dass die Verlängerung unrechtmäßig sei, da die Fünfjahresfrist der Geltungsdauer bereits abgelaufen sei.
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1C_10/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Auskunft über Umsetzung von Empfehlungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ ersuchte die Gemeinde Yverdon-les-Bains am 6. März 2025 gestützt auf das Waadtländer Informationsgesetz (LInfo) um Auskunft über die Umsetzung von Empfehlungen des Berichts 38 betreffend interkommunale Verbände. Die Gemeinde lehnte am 20. März 2025 die Erteilung der verlangten Informationen ab, da sie diese nicht besitze, und wies auf die Zuständigkeit der Verbände hin. A.________ rügte, dass die Gemeinde nach Art. 14 Abs. 3 LInfo verpflichtet gewesen wäre, sein Ersuchen direkt zuständigen Behörden zu übermitteln. Dies wurde von der Gemeinde mit Verweis auf die Schwierigkeit, zuständige Stellen eindeutig zu identifizieren, abgelehnt. Der Beschwerdeführer reichte am 26. Juni 2025 gegen die Entscheidung der Gemeinde beim Waadtländer Verwaltungsgericht (CDAP) Beschwerde ein, welche dieses am 26. November 2025 als unzulässig abwies, da keine Beschwerdefrist eingehalten wurde. Die Beschwerde an das Bundesgericht wurde mit der Forderung erhoben, den Entscheid des CDAP aufzuheben und die Angelegenheit zurückzuweisen, damit das Ersuchen des Beschwerdeführers an die zuständigen Stellen weitergeleitet werde.
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7B_270/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sistierung und Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, die eine Sistierung betraf. Das Bundesgericht forderte ihn zur Bezahlung eines Kostenvorschusses auf, der weder innerhalb der regulären noch innerhalb der nachgesetzten Frist geleistet wurde.
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7B_380/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird vorgeworfen, zusammen mit Komplizen manipulierte Spielautomaten einzusetzen, um unrechtmässig Gewinne zu erzielen. Die Untersuchungshaft wurde am 26. Februar 2026 vom Kantonalen Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern um drei Monate verlängert. Das Obergericht des Kantons Bern wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. A.________ verlangte vor Bundesgericht die sofortige Aufhebung der Untersuchungshaft.
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7B_569/2025: Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend Strafantragsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, amtlicher Verteidiger in einem öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren, erstattete Strafanzeige gegen diverse Personen wegen übler Nachrede und weiterer Delikte, unter anderem im Zusammenhang mit Online-Leserkommentaren. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hatte die Untersuchung gegen die Medienvertreter und unbekannte Täter eingestellt, was von der Vorinstanz, dem Obergericht des Kantons Zürich, bestätigt wurde. A.________ legte dagegen Beschwerde in Strafsachen ein.
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4D_36/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob gegen die Beschwerdegegnerin eine negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG, welche das Kreisgericht St. Gallen abwies. Eine hiergegen eingereichte Beschwerde wies das Kantonsgericht St. Gallen mit Entscheid vom 27. Februar 2026 indirekt zurück, indem es auf diese nicht eintrat. Ein Gesuch um Berichtigung des kantonsgerichtlichen Entscheids sowie weitere Anträge wurden vom Kantonsgericht am 11. März 2026 abgewiesen. Mit Eingaben vom 12. und 17. März 2026 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht gegen den Entscheid des Kantonsgerichts.
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8C_44/2026: Urteil zu den Arbeitgeberpflichten bezüglich Familienzulagen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG erbringt Dienstleistungen im Hotel- und Gastrobereich und betreibt einen Club, in dem erotische Dienstleistungen angeboten werden. Die Ausgleichskasse Schwyz setzte die definitiven Beiträge für die Familienausgleichskasse für das Jahr 2022 aufgrund von Lohnsummen in zwei Zeitphasen fest. Die A.________ AG legte Einspruch ein, der jedoch abgewiesen wurde. Daraufhin erhob die Gesellschaft Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz.
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6B_771/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Landesverweisung infolge unrechtmässigen Bezugs von Sozialleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft u. a. wegen mehrfach unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe schuldig gesprochen. Zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 8 Monaten und einer Landesverweisung für 5 Jahre wurde entschieden. Die Vorinstanz sah keinen Härtefall, der ein Absehen von der Landesverweisung rechtfertigen würde. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung der Landesverweisung.
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4A_42/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anspruch aus Krankentaggeldversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
C.________, geschäftsführender Gesellschafter der A.________ GmbH (Beschwerdeführerin), beanspruchte Leistungen aus einer kollektiven Krankentaggeldversicherung bei der B.________ AG (Beschwerdegegnerin). Nachdem die Versicherung zunächst Taggelder auszahlte, stellte sie die Leistungen ab dem 1. Februar 2023 ein. Die Beschwerdeführerin, an die C.________ seine Ansprüche abtrat, klagte auf Zahlung von Krankentaggeldern in Höhe von CHF 76'490.62 für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024. Die Vorinstanz wies die Klage ab. Die Beschwerdeführerin gelangte mit Beschwerde ans Bundesgericht.
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6B_631/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verletzung des Erziehungs- oder Beistandspflicht und Kindesentführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________, die Mutter eines 2015 geborenen Kindes, wurde wegen Verletzung des Erziehungs- oder Beistandspflicht und Kindesentführung verurteilt, da sie den Kontakt zwischen dem Vater und dem Kind verhindert und deren Aufenthaltsort verschleiert hatte. Verschiedene gerichtliche Verfahren auf zivil- und strafrechtlicher Ebene begleiteten den langjährigen Konflikt um das Sorgerecht und den Kontakt zum Kind. Sie legte gegen das Berufungsurteil des Kantonsgerichts Neuenburg, welches die Verurteilung bestätigte, Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_438/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sicherheitshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde erstinstanzlich vom Strafgericht Basel-Landschaft wegen verschiedener Delikte, darunter versuchter einfacher Körperverletzung, Drohung und Nötigung, verurteilt und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einem Führerausweisentzug von fünf Jahren verurteilt. Gleichzeitig wurde Sicherheitshaft bis zum 26. April 2026 angeordnet. A.A.________ legte erfolglos Berufung und Beschwerde gegen die Sicherheitshaft beim Kantonsgericht Basel-Landschaft ein. Mit Beschwerde ans Bundesgericht beantragt er die Aufhebung der Sicherheitshaft und seine unverzügliche Freilassung.
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5A_347/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Schutzmassnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin legte eine Beschwerde gegen einen im Zusammenhang mit einer Schutzmassnahme ergangenen Entscheid der Chambre des curatelles des Kantonsgerichts Waadt ein. Die Vorinstanz hatte die Beschwerde als offensichtlich verspätet eingestuft.
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5D_16/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Fristwiederherstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, ein Verein in Liquidation, beantragte die Wiederherstellung einer Frist zur Mängelbehebung, die das Bezirksgericht Zürich zunächst wegen unzureichender Nachweise der Zeichnungsberechtigung abwies. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die dagegen erhobene Berufung aufgrund verspäteter Einreichung nicht ein. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht und machte substantielle Begehren zum Organisationsmangel geltend.
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5A_947/2025: Abweisung der Beschwerde betreffend die Kosten der Fremdplatzierung eines Kindes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern A.A. und B.A. wehren sich gegen die finanzielle Haftung für die Kosten der Fremdplatzierung ihres Sohnes D.A. durch die Einwohnergemeinde U. Die Kosten entstanden zwischen Juli 2019 und Dezember 2020 durch die Platzierung in einem Jugendheim. Nachdem das Bundesgericht die vorhergehende Entscheidung des Obergerichts des Kantons Thurgau aufgehoben hatte (BGE 151 III 249), entschied das Obergericht erneut, die Eltern seien zur teilweisen Rückerstattung der Kosten in der Höhe von Fr. 69'715.10 nebst Zinsen verpflichtet. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragten die Eltern die Aufhebung des Entscheids und stellten verschiedene Eventualanträge.
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9C_397/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anspruch auf reduzierte Übergangsrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft den Anspruch eines Arbeitnehmers (A.________) auf eine reduzierte Übergangsrente wegen vorzeitiger Pensionierung gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die vorzeitige Pensionierung im Bauhauptgewerbe (CCL PEAN). Die Beschwerdeführerin, die Stiftung für vorzeitige Pensionierung im Bauhauptgewerbe (PEAN), verweigerte die Rente mit der Begründung, A.________ sei als Führungskraft einzustufen, auf die der GAV nicht anwendbar sei. Das kantonale Gericht entschied, dass A.________ nicht als Führungskraft anzusehen sei und hob die Verweigerung der Rente auf.
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9C_541/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Steuerbegrenzungsklausel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Kanton Waadt wurde eine Volksinitiative mit dem Titel „Baisse d'impôts pour tous : redonner du pouvoir d'achat à la classe moyenne“ eingereicht, die eine lineare Reduktion der kantonalen Einzel- und Vermögenssteuern um 12 % anstrebt. Parallel dazu verabschiedete der Grosse Rat eine Änderung des kommunalen Steuergesetzes (LICom), insbesondere zum Mechanismus des sogenannten Steuerbegrenzungssystems, mit einer Klausel, die das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung von der Ablehnung der Initiative abhängig machte. Drei Bürger des Kantons Waadt (A.________, B.________, C.________) reichten eine Beschwerde gegen diese Klausel ein, da sie eine Verletzung von Bundesverfassungsrecht, insbesondere des Prinzips der Einheit der Materie und der Einheitlichkeit der Stimmabgabe, rügten.
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4F_4/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch im Haftpflichtrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin reichte ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 14. Januar 2026 (Aktenzeichen 4A_620/2025) ein, mit dem das Bundesgericht auf ihre Beschwerde in einer Haftpflichtsache nicht eingetreten war. Zuvor hatten sowohl das Zivilgericht als auch das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt Klagen bzw. Rechtsmittel der Gesuchstellerin abgewiesen oder darauf nicht eingetreten.
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6B_622/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte den Beschwerdegegner A.________ der versuchten schweren Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wovon 257 Tage durch Untersuchungs- und Sicherheitshaft erstanden. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben, und die Probezeit auf drei Jahre festgelegt. Eine Landesverweisung wurde nicht angeordnet. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich legte Beschwerde ein. Sie beantragte eine vollziehbare Freiheitsstrafe von fünf Jahren, die Nichtanerkennung eines Notwehrexzesses und eine zehnjährige Landesverweisung. Eventualiter verlangte sie eine Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.
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7B_12/2026: Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend Entsiegelung und Durchsuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt ein Strafverfahren zu schweren Wirtschaftsdelikten und Sicherstellungen, bei denen A.________ unter Berufung auf Geheimnisse die Siegelung beantragte. Das Bezirksgericht Zürich, Zwangsmassnahmengericht, entschied über die Entsiegelung und ordnete eine Triage der durch Geheimnisse geschützten Daten an. A.________ focht diesen Entscheid vor dem Bundesgericht an.
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7B_17/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Triage von sichergestellten Daten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt ein Strafverfahren gegen mehrere Personen, darunter A.________, wegen verschiedener Wirtschaftsdelikte. Im Zuge der Untersuchung wurden elektronische Daten sichergestellt, deren Siegelung A.________ verlangte. Das Bezirksgericht Zürich, Zwangsmassnahmengericht, ordnete nach Antrag der Staatsanwaltschaft die Durchführung einer Triage zur Identifizierung von durch das Anwaltsgeheimnis geschützten Daten an. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ Beschwerde und verlangte u.a. eine zeitliche Einschränkung der Entsiegelung sowie die Herausgabe oder Löschung gewisser Daten.
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8C_688/2025: Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein ehemaliger Berufsschullehrer, meldete sich im Jahr 2019 bei der Invalidenversicherung des Kantons Thurgau wegen eines Burnout-Syndroms und mittelgradiger Depression zum Leistungsbezug an. Nach diversen beruflichen und medizinischen Abklärungen sowie der Einholung eines polydisziplinären Gutachtens durch die IV-Stelle, wurde sein Anspruch auf IV-Leistungen mit Verfügung vom 5. Juni 2025 abgelehnt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau sprach ihm jedoch für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2020 eine ganze Invalidenrente zu, wies im Übrigen die Beschwerde aber ab. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_44/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege und Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wendet sich mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen die Verfügung und den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 20. November 2025. Er beantragt unter anderem die Aufhebung der Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl zur Nichtanhandnahme einer Strafanzeige und die Durchführung einer Strafuntersuchung. Zudem beantragt er festzustellen, dass die Strafanzeige im Namen einer juristischen Person und seiner selbst als Privatperson gestellt wurde. Schliesslich verlangt er, die Meldung des Obergerichts an die Aufsichtskommission der Anwältinnen und Anwälte aufzuheben. Im Verfahren vor dem Bundesgericht ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege, was mit einer Verfügung vom 30. Januar 2026 abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer kam auch der Aufforderung zur Zahlung eines Kostenvorschusses nicht nach.
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7B_38/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege und Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer legte gegen einen Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 20. November 2025 Beschwerde in Strafsachen ein. Dieser Entscheid betrifft die Abweisung einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft St. Gallen, das Nichteintreten auf ein Ausstandsbegehren und die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege. Der Beschwerdeführer beantragte die Aufhebung des Entscheids und eine neue Beurteilung durch die Anklagekammer oder die Staatsanwaltschaft. Zudem stellte er vor Bundesgericht erneut ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.
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7B_177/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltlichen Rechtsanwalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, erhob gegen eine am 13.10.2025 vom Genfer Staatsanwalt ausgestellte Verfügung, in der ihr ein unentgeltlicher Rechtsanwalt verweigert wurde, Beschwerde. Die Beschwerde wurde am 07.01.2026 durch die Strafkammer der Genfer Justiz abgewiesen. Gegen diesen Entscheid reichte sie am 12.02.2026 beim Bundesgericht eine Beschwerde ein.
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5A_374/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Grundpfandverwertung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (A.________ AG) wurde vom Betreibungsamt Emmental-Oberaargau im Rahmen einer Grundpfandverwertung betrieben. Gegen die vom Betreibungsamt initiierte Steigerungs- und Spezialanzeige erhob sie Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern, welches diese abwies, soweit es darauf eintrat. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde vor Bundesgericht.
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4A_638/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Auslegung einer Mehrerlösklausel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG (Käuferin) und B.________ (Verkäufer) schlossen 2017 einen Grundstückkaufvertrag mit einer Nachzahlungsregelung bei Weiterveräusserung, wonach dem Verkäufer ein Anteil am Mehrerlös zusteht. Nach der Weiterveräusserung entfachte ein Streit über die Höhe des geschuldeten Mehrerlöses. Vorinstanzlich wurde entschieden, dass der Veräusserungsaufwand nicht mindernd zu berücksichtigen sei. Dagegen erhob die Käuferin Beschwerde ans Bundesgericht.
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1C_138/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zugang zu anonymisierten Dokumenten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte beim Établissement B.________ die Herausgabe anonymisierter Dokumente. Nachdem eine Antwort ausblieb, reichte er eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ein. Das Établissement leitete den Antrag an die DGEO (Direction générale de l’enseignement obligatoire et de la pédagogie spécialisée des Kantons Waadt) weiter, die die Herausgabe verweigerte. Der Beschwerdeführer wollte die vorinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Waadt (CDAP) überprüfen lassen, welches seine Beschwerde abgewiesen hatte.
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8C_206/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anspruch auf Insolvenzentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ machte einen Anspruch auf Insolvenzentschädigung geltend, welcher von der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau abgelehnt wurde. Diese Verneinung wurde durch das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigt, da der Beschwerdeführer durch zögerliches Einfordern ausstehender Lohnzahlungen seine Schadenminderungspflicht verletzt habe.
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8C_454/2025: Gutheissung der Beschwerde über Kostenübernahme für medizinisches Gutachten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Jg. 1960) beantragte am 24. Juni 2019 Leistungen aus der Invalidenversicherung. Das kantonale Amt für Invalidenversicherung (AI) liess am 2. Februar 2022 ein multidisziplinäres Gutachten bei CEMEDEX SA erstellen und wies am 26. Januar 2023 den Antrag ab. Nach einer Beschwerde beauftragte das kantonale Gericht das medizinische Gutachten Unisanté und sprach A.________ per 1. August 2020 eine volle Invalidenrente zu. Zudem wurde das kantonale AI zur Tragung der Gutachtenskosten verpflichtet. Hiergegen erhob das kantonale AI Beschwerde ans Bundesgericht, beschränkt auf die Tragung der Gutachtenskosten (Ziffer III des Dispositivs).
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2C_654/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Prüfungsnoten und Beschwerden zur Anonymität
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein Student an der Universität Genf, scheiterte an mehreren Prüfungen und beantragte die Neubeurteilung seiner Noten sowie eine sofortige Zuteilung des Bachelor-Diploms. Er machte eine Vielzahl von Ansprüchen geltend, unter anderem die Verletzung des Rechts auf Anonymität bei Prüfungen, den Ausschluss von Dozenten und Assistenten aus ihrem Amt sowie finanziellen Schadensersatz. Das Bundesgericht hatte über diese Beschwerden sowie über die frühere Entscheidung der Cour de justice von Genf zu urteilen.
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6B_46/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Geldwäschereivergehen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Strafkammer des Kantonsgerichts Tessin (CARP) hatte A.________ mit Urteil vom 20. Oktober 2025 unter anderem des wiederholten, teilweise versuchten Geldwäschereivergehens für schuldig befunden und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. Dagegen erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte insbesondere die Aufhebung des Urteils sowie seine Freisprechung.
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8C_74/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Sozialhilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 15. Dezember 2025 betreffend Sozialhilfe. Mit Verfügung vom 23. März 2026 wurde er zur Bezahlung eines Kostenvorschusses bis spätestens 20. April 2026 aufgefordert. Da er dieser Verpflichtung auch innerhalb der Nachfrist nicht nachkam, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.
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6B_615/2024: Abweisung der Beschwerde betreffend Nötigung und Drohung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde in den Vorinstanzen wegen verschiedener Delikte, darunter Nötigung, Drohung und ungebührliches Verhalten gemäss kantonalem Recht, verurteilt. Anlass war ein Vorfall am 29. Februar 2020, bei dem A.________ durch Blockierung einer Strasse und weiteren Verhaltensweisen B.________ an der freien Bewegung hinderte. Gegen die Verurteilung richtete sich die Beschwerde an das Bundesgericht, in der A.________ insbesondere die Tatsachenfeststellung, die rechtliche Subsumtion sowie prozessuale Punkte infrage stellte.
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8C_208/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anspruch auf eine Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, geboren 1969, beantragte im Juli 2024 bei der Invalidenversicherung Leistungen. Nach medizinischen und erwerblichen Abklärungen wies die IV-Stelle Bern den Anspruch mit Verfügung vom 7. Oktober 2025 ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte diese Ablehnung am 9. Februar 2026. Der Beschwerdeführer reichte beim Bundesgericht Beschwerde ein und forderte die Zusprechung einer ganzen Invalidenrente.
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5A_382/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Berücksichtigung krankheitsbedingter Selbstbehalte bei Lohnpfändung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verlangte, dass das Betreibungsamt Olten-Gösgen krankheitsbedingte Selbstbehalte in Höhe von CHF 1'835.95 bei der Berechnung seines betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt. Die Vorinstanz, die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn, wies seine Beschwerde ab, da es sich um vergangene und nicht aktuell fällige Ausgaben handelt. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde beim Bundesgericht.
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7B_470/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend zivilrechtliche Ansprüche gegen den Staat Genf
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer legte gegen den Staat Genf eine Strafanzeige ein, da er sich durch dessen Justizorgane (u. a. den Vollzugs- und Strafgerichtshof) unter Druck gesetzt fühlte, auf eine Berufung gegen ein Urteil zu verzichten. Er machte zivilrechtliche Ansprüche geltend, subsumiert unter die Kategorien Schadenersatz und Genugtuung. Die Vorinstanz wies die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung des Staatsanwalts ab. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege.
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1C_396/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baubewilligung im Zusammenhang mit neuer kommunaler Planungsgrundlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) beantragte eine Baubewilligung für ein Projekt, das die Demolierung bestehender Gebäude und den Neubau eines Wohngebäudes vorsieht. Die betreffende Parzelle unterlag zunächst einem älteren Planungs- und Baugesetz, wurde jedoch im Zuge einer neuen kommunalen Planung als Teil des Schutzgebiets eines historischen Bauensembles ausgewiesen. Vorinstanzen annullierten wiederholt Baubewilligungen mit der Begründung, dass der geplante Neubau nicht mit der neuen Planungsgrundlage vereinbar sei.
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5A_1042/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Ehescheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft eine Beschwerde gegen die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege in einem Ehescheidungsverfahren und einer dazugehörigen Massnahme zur Regelung des Kindesunterhalts. Die Vorinstanz, die Zivilkammer des Obergerichts Bern, hatte die Beschwerde des Ehemannes (A.________) gegen einen Entscheid des Regionalgerichts Jura bernois-Seeland abgelehnt, der die unentgeltliche Rechtspflege für das Scheidungsverfahren sowie die Berufungsverfahren verweigerte.
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5A_730/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Pfändung von Aktienanteilen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegen den Beschwerdeführer (A.________) wurden zahlreiche Betreibungen eingeleitet. Nach einer erfolglosen Pfändung am 4. Dezember 2024 wurde das Aktienkapital der B.________ AG, an der A.________ zu 65 % beteiligt ist, am 28. März 2025 erneut gepfändet. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung und die Pfändung dieser Aktienanteile. Die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft wies die Beschwerde am 26. August 2025 ab. A.________ gelangte mit Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Entscheids der Aufsichtsbehörde. Zudem verlangte er die Feststellung, dass die Pfändung seiner Aktienanteile unzulässig sei.
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