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Bundesgericht neue Urteile vom 11.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

6B_655/2023: Urteil über Korruption und den Grundsatz \"in dubio pro reo\"

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft Korruptionshandlungen im Zusammenhang mit einer internationalen Rohstofffirma, bei der hohe Geldsummen an ausländische Amtsträger und deren Angehörige versprochen und gezahlt wurden. Ziel war der Erhalt von Bergbaurechten in Westafrika. Der Hauptakteur, A.________, wird hinsichtlich seiner Rolle bei der Planung und Durchführung der Korruptionsvorgänge belastet. Streitig sind die internationale Zuständigkeit und eine angeordnete Ersatzforderung. Die Maßnahmen stützen sich auf Artikel 322septies des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Korruption fremder Amtsträger).

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1:** Die Korruption erfolgte durch A.________ und andere Beteiligte mittels Versprechen eines Vorteils an den damaligen Präsidenten von U.________ sowie dessen Ehefrau. Ein zentraler Bestandteil war die Einbindung und Nutzung von Firmenstrukturen, die von der Schweiz aus verwaltet wurden. Die Schweizer Gerichte waren für die Angelegenheit zuständig, da ein Teil der korruptiven Handlungen in der Schweiz vollzogen wurde.
**E.2:** Es wurde festgestellt, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit einer bereits zu Lebzeiten des Präsidenten gemachten Zusage erfolgten. Der Tod des Präsidenten beeinflusst nicht die strafrechtliche Würdigung, da die Zusage vor seinem Tod bestand und die Zahlungen danach lediglich die Erfüllung dieser Verpflichtung darstellten.
**E.5:** Streitpunkt war die Höhe einer verfügten Ersatzforderung von 5 Millionen Franken. Die Begründung der Vorinstanz hinsichtlich der kausalen Verbindung zwischen der Korruption und dem wirtschaftlichen Vorteil, den A.________ aus der Transaktion zog, wurde jedoch als ungenügend betrachtet. Es wurde keine vertiefte Abwägung der Verhältnismäßigkeit oder des direkten kausalen Zusammenhangs angestellt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Urteil wurde teilweise angefochten; die Ersatzforderung muss neu beurteilt werden, während andere Punkte bestätigt wurden. Die Verfahrenskosten trägt A.________.


4A_196/2025: Nichterledigung einer Beschwerde mangels Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Obergericht des Kantons Glarus forderte den Beschwerdeführer in zwei Verfügungen zur Leistung des Gerichtskostenvorschusses auf. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen diese Verfügungen an das Bundesgericht, ohne den erforderlichen Kostenvorschuss zu leisten. Trotz Fristsetzung und Nachfrist seitens des Bundesgerichts blieb die Vorschussleistung aus. Der Beschwerdeführer beantragte eine Sistierung sowie eine Wiedererwägung zur Kostenvorschusszahlung, wobei neue tatsächliche Aspekte fehlten.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Das Bundesgericht stellte fest, dass keine besonderen Gründe vorlagen, um auf die Erhebung des Kostenvorschusses gemäss Art. 62 Abs. 1 Satz 2 BGG zu verzichten. - **E.2**: Ein Wiedererwägungsgesuch hinsichtlich der Kostenvorschussverfügung konnte nicht zugelassen werden, da keine neuen tatsächlichen Aspekte vorgebracht wurden (Art. 32 Abs. 3 BGG). Ein solches Gesuch ohne neue Umstände würde die Norm unterlaufen (vgl. bisherige Rechtsprechung). - **E.3**: Die Aufforderung zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses bleibt damit bestehen. - **E.4**: Mangels Zahlung des Kostenvorschusses innert Nachfrist wird auf die Beschwerde nicht eingetreten (Art. 108 Abs. 1 lit. a und Art. 62 Abs. 3 BGG). - **E.5**: Unabhängig davon genüge die Beschwerde auch inhaltlich den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht. - **E.6**: Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt, eine Parteientschädigung erfolgt nicht.

Zusammenfassung des Dispositivs

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten, und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


5A_486/2025: Entscheid zur Erteilung einer Reiseerlaubnis für eine minderjährige Person

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Vater und die Mutter sind getrennt und teilen die elterliche Sorge für ihren zehnjährigen Sohn. Die Mutter hat alleine die Obhut. Die Mutter beantragte bei Gericht eine Reiseerlaubnis, um mit dem Sohn nach Kreta zu reisen. Der Vater opponierte mit der Begründung eines möglichen internationalen Kindesentführungsrisikos, insbesondere in die Heimat der Mutter, Russland. Das kantonale Gericht erlaubte die Reise, wogegen der Vater ans Bundesgericht gelangte.

Zusammenfassung der Erwägungen

Der Vater bringt vor, der Reiseantrag der Mutter sei abzulehnen, da die Gefahr bestehe, dass diese ihren Sohn durch Kreta und die Türkei nach Russland verbringen könnte. Das kantonale Gericht hatte diese Gefahr auf Basis der konkreten Reiseumstände (Reiseziel Kreta und die systematischen Zollkontrollen) sowie des Zeitablaufs seit der Trennung (kein vorheriger Versuch eines Entführungsrisikos) als gering eingeschätzt. Das Bundesgericht prüft die Beschwerde im Rahmen von verfassungsrechtlichen Fragen (Art. 98 BGG). Es beurteilt keine appellatorische Kritik, sondern verlangt eine ausführliche Begründung für behauptete verfassungsrechtliche Verletzungen. Der Vater konnte keine Willkür des vorinstanzlichen Urteils nachweisen. Seine Argumente, die auf rein spekulativer Basis beruhen (z.B. mögliche Umgehung von Zollkontrollen), sind nicht ausreichend, um eine verfassungsrechtliche Verletzung zu begründen. Der Vater konnte auch nicht nachweisen, dass durch die Reise das Kindeswohl (Art. 3 Abs. 1 KRK) beeinträchtigt würde. Die kantonale Autorität hat angemessene Massnahmen getroffen. Die Kritik des Vaters, wonach die kantonale Instanz seine berufliche und soziale Situation diskriminiert habe, wird als irrelevant für den Sachentscheid beurteilt. Die Bemerkungen hatten keinen Einfluss auf die Entscheidung zur Reiseerlaubnis.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten auferlegt und keine superprovisorischen Massnahmen für notwendig erachtet.


2C_339/2025: Nichtleistung des Kostenvorschusses in einem migrationsrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein portugiesischer Staatsangehöriger, dessen Niederlassungsbewilligung wegen schwerwiegender Straftaten widerrufen wurde, erhob gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau Beschwerde, nachdem dieses auf seine Eingabe wegen nicht bezahltem Kostenvorschuss nicht eingetreten war. Der Beschwerdeführer argumentiert, u.a. gestützt auf internationale Regelwerke, dass sein Anliegen behandelt werden müsse, obwohl der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig überwiesen wurde.


6B_983/2024: Urteil betreffend eine Revision in einem Strafverfahren wegen Korruption von ausländischen Amtsträgern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall wird eine Revision eines Urteils der Genfer Gerichtsinstanz vom 28. März 2023 verfolgt, das den Beschwerdeführer A.________ wegen Korruption ausländischer Amtsträger (Art. 322septies StGB) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte, davon 18 Monate unbedingt und der Rest unter Aufschub mit einer Probezeit von drei Jahren. Zudem wurde eine Ersatzforderung von 50 Millionen Franken zugunsten des Kantons Genf ausgesprochen. Der Beschwerdeführer reichte die Revision unter Berufung auf angeblich neue Beweismittel und behauptete, es habe Absprachen zwischen dem zuständigen Staatsanwalt und Zeugen der Gegenpartei gegeben, die die Objektivität der Beweisführung infrage stellen könnten.


8C_278/2025: Unzulässigkeit eines sozialrechtlichen Verfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte beim Center Social Régional (CSR) die Übernahme seines gesamten Mietzinses im Rahmen des Revenu d'insertion. Die kantonale Behörde bewilligte die Übernahme eines reduzierten Mietbetrags gemäss den gesetzlichen Normen. Ein kantonaler Rekurs gegen diese Entscheidung blieb erfolglos. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, diese war jedoch unbegründet und nicht rechtsgenüglich motiviert.


1C_190/2024: Urteil zur Baubewilligung einer Mobilfunkanlage (5G)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Swisscom beantragte 2017 den Bau einer Mobilfunkanlage in Wattenwil. Nach Änderungen des Projekts (u.a. Einführung von adaptiven Antennen für 5G) kam es zu einer erneuten Baubewilligung durch den Regierungsstatthalter, welche durch Einsprachen angefochten wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte die Bewilligung, worauf mehrere Anwohner mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelangten. Hauptstreitpunkt war die geplante Installation von adaptiven 5G-Antennen und ihre Vereinbarkeit mit den geltenden Grenzwerten und technischen Anforderungen.


4D_75/2025: Unzulässigkeit eines Kostenvorschusses und die Anforderungen einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts Zürich, welches auf seine Eingabe nicht eingetreten war und die unentgeltliche Rechtspflege verweigerte. Er verlangte vom Bundesgericht die Bestellung eines Anwalts. Das Bundesgericht forderte einen Kostenvorschuss, welcher auch nach einer Nachfrist nicht geleistet wurde, und trat nicht auf die Beschwerde ein.


8C_502/2024: Invalidenrentenanspruch bei einem Invaliditätsgrad von über 40%

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, geboren 1995, hat eine Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung sowie Multiple Sklerose. Nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Hebamme und mit einer gesundheitlichen Einschränkung von 30% wurde ihr von der IV-Stelle Bern ein Invaliditätsgrad unter 40% festgestellt, weshalb kein Rentenanspruch gewährt wurde. Die Vorinstanz (Verwaltungsgericht des Kantons Bern) bestätigte die Verfügung der IV-Stelle. Die Beschwerdeführerin verlangte vor Bundesgericht die Festsetzung eines Invaliditätsgrades von über 40%, um einen Rentenanspruch begründen zu können.


9C_293/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Zusammenhang mit einer Kündigungsbestätigung durch die Krankenkasse

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich an das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, da die KPT Krankenkasse AG ihre Kündigung nicht bestätigte. Das Verfahren wurde gegenstandslos und abgeschrieben, da die Kündigungsbestätigung im Rahmen des Schriftenwechsels erfolgte. Mit ihrer Beschwerde ans Bundesgericht strebte A.________ unter anderem Schadenersatz und eine zusätzliche Prüfung des Falls an.


1C_355/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in internationalen Rechtshilfefällen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein US-amerikanischer und luxemburgischer Staatsbürger, wurde am 13. Mai 2025 in der Schweiz aufgrund einer provisorischen Festnahmeanordnung des Uffices federales de la justice (UFG) verhaftet. Diese erfolgte auf Grundlage einer Anfrage des US-Justizministeriums zur Auslieferung wegen strafrechtlicher Ermittlungen (Vorwürfe der Verschwörung und Korruption). A.________ focht die Festnahmeanordnung vor der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts an, welche das Rechtsmittel am 10. Juni 2025 abwies. Gegen diese Entscheidung erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.


8C_594/2024: Entscheidung zu Invalidenrente und Untersuchungsgrundsatz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ meldete aufgrund eines Diskusrisses Leistungen der Invalidenversicherung an. Die IV-Stelle des Kantons Aargau lehnte das Rentenbegehren nach Prüfung der medizinischen und beruflichen Verhältnisse ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diese Verfügung. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht mit dem Antrag auf Zusprechung von Leistungen, allenfalls Einholung eines Gutachtens und Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung.


1G_1/2025: Berichtigung eines bundesgerichtlichen Urteils zur Vergütung der Parteikosten gemäß Art. 129 Abs. 1 BGG

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte mit Schreiben ihres Rechtsvertreters eine Berichtigung des Urteils, da ein redaktioneller Irrtum zu einer fehlerhaften Auslegung des Dispositivs im früheren Entscheid (Abweichung von den klaren Erwägungen) führte.


7B_496/2025: Entscheid zur Verlängerung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ist im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Betäubungsmittelhandels, illegalem Waffenhandel, qualifizierter Geldwäscherei, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz sowie Urkundenfälschung beschuldigt. Nach mehrfacher Verlängerung seiner Untersuchungshaft ersuchte er in einer Beschwerde an das Bundesgericht um seine sofortige Entlassung. Die Vorinstanzen sahen weiterhin dringenden Tatverdacht, Kollusionsgefahr und qualifizierte Wiederholungsgefahr.


2C_148/2025: Entscheid zur Frage des Verfalls einer Aufenthaltsbewilligung UE/AELS

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der italienische Staatsbürger A.________, der seit 1964 in der Schweiz lebt und eine Aufenthaltsbewilligung UE/AELS besass, wurde von den kantonalen Behörden untersucht, weil Zweifel an seinem tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz bestanden. Aufgrund der festgestellten langdauernden Abwesenheit aus der Schweiz erklärten die Behörden die Bewilligung für verfallen. Diese Entscheidung wurde von allen kantonalen Instanzen bestätigt. A.________ reichte beim Bundesgericht Beschwerde ein, wobei er den Verfall der Bewilligung sowie die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit und der guten Glaubens beanstandete.


6B_1340/2023: Verfahren im Zusammenhang mit der Verletzung der LPC

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ und A.________ wurden zunächst durch die Strafgerichte des Kantons Ticino wegen Verletzung der Bundesgesetzgebung über Ergänzungsleistungen (LPC) und, im Fall von B.________, zusätzlich wegen Betrugs verurteilt. Die Verurteilung betraf die Nichtmeldung der Wiederaufnahme der gemeinsamen Lebensführung, was die Höhe der ausgezahlten Ergänzungsleistungen beeinflusste. Nach Berufung wurde B.________ vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, jedoch blieb die Verurteilung wegen Verletzung der LPC bestehen. Beide legten daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, strebten ihren vollständigen Freispruch und erneute Festlegungen bezüglich der Prozesskosten und weiterer Aspekte an.


1C_306/2024: Entscheid über eine Baubewilligung für eine Wärmepumpe und deren Standort

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ beanstandet den Standort und die Wahl der Wärmepumpen auf dem Nachbargrundstück von B.________. Nach ihrer Ansicht wurde das Vorsorgeprinzip verletzt und Alternativstandorte nicht ausreichend geprüft, trotz der Einhaltung der lärmschutzrechtlichen Planungswerte. Das Bundesgericht hatte über die Beschwerde gegen die Baubewilligung des Gemeinderats Grosswangen zu entscheiden.


4D_114/2025: Unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte unentgeltliche Rechtspflege vor der Schlichtungsbehörde Basel-Stadt, welche diese nur bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.-- und darüber hinaus aufgrund von Aussichtslosigkeit ablehnte. Das Appellationsgericht wies die dagegen eingereichte Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht.


2C_341/2025: Urteil betreffend Rechtsverzögerung und unentgeltliche Prozessführung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein portugiesischer Staatsangehöriger, der bereits aus der Schweiz weggewiesen wurde, erhob beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau eine Rechtsverzögerungsbeschwerde und beantragte unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung. Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben, und das Verwaltungsgericht forderte ihn zur Leistung eines Kostenvorschusses auf. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.


2C_299/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Heimkostenregelung im Kanton Tessin

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Vater eines im Zentrum C.________ untergebrachten Kindes, legte Rechtsmittel gegen die kantonale Regelung der Heimkosten ein, die ausschliesslich die Beziehung zwischen dem Kanton Tessin und dem Heim betraf. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin und das Bundesgericht stellten fest, dass A.________ kein rechtlich geschütztes Interesse hatte, da ihn die Entscheidung nicht konkret und unmittelbar betraf. Eine zukünftige Rückgriffsforderung des Staates auf ihn war hypothetisch.


4D_85/2025: Urteil zur Beschwerde im Rechtsöffnungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hat gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Wallis, mit welchem ihr Begehren auf Edition von Bankbelegen sowie ihre Beschwerde gegen die Erteilung einer definitiven Rechtsöffnung in Höhe von Fr. 2'300.-- nebst Zins abgewiesen wurden, Beschwerde an das Bundesgericht erhoben.


9C_449/2024: Entscheidung betreffend die Steuerjahre 2013 bis 2015 (Empfangsbedingungen)

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, wohnhaft im Kanton Neuenburg, sind unbeschränkt steuerpflichtig im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuer. Der Steuerdienst des Kantons Neuenburg (SCCO) bestätigte für die Steuerperioden 2013–2015 die definitiven Steuerveranlagungen für die direkte Bundessteuer (DBST) sowie die kantonalen und kommunalen Steuern (KCS) am 7. Juli 2023, nachdem die Reklamation von A.________ abgelehnt wurde. Das kantonale Gericht hob die Entscheidung des SCCO teilweise auf und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_656/2023: Urteil zu Korruption öffentlicher Beamter im Ausland und weiteren strafrechtlichen Fragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einem Fall, in dem die Beschwerdeführerin A.________ wegen des Vorwurfs der Korruption ausländischer öffentlicher Beamter gemäss Art. 322septies StGB verurteilt wurde. Die Korruption betraf den ehemaligen Präsidenten von U.________, F1.________, der zugunsten der Beschwerdeführerin und ihrer Geschäftspartner Rechte für Bergbauprojekte unter Missachtung von Vorschriften bereitstellte. Mehrere Personen und Gesellschaften waren in komplexe Finanzstrukturen involviert, um die Zahlungen und den Geschäftszweck zu verschleiern. A.________ war maßgeblich daran beteiligt, die Strukturen und Prozesse administrativ zu unterstützen und freiheitsberaubende Handlungen zu erleichtern.


6B_671/2024: Entscheidung zu einer Beschwerde betreffend erschlichene Leistungen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde beschuldigt, zwischen 2012 und 2021 Leistungen der Invalidenversicherung zu Gunsten seiner schwer erkrankten und bevormundeten Tochter B.________ durch Täuschung und Verschleierung erschlichen zu haben. Er hatte den tatsächlichen Aufenthalt der Tochter und sich selbst im Ausland (Chile) verschwiegen, um weiterhin nicht exportierbare Leistungen wie eine ausserordentliche Rente und ein grosses Invalidenpflegegeld zu beziehen.


7B_1257/2024: Rückweisung von Beschwerden betreffend die wiederholte Beantragung der Amtsenthebung eines Staatsanwalts sowie einer Gerichtsschreiberin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte wiederholt die Amtsenthebung eines Staatsanwalts und einer Gerichtsschreiberin in einer Strafuntersuchung, die gegen ihn geführt wird. Er führte verschiedene angebliche Verstösse und Unregelmässigkeiten während der Verfahrensführung an, darunter angebliche Voreingenommenheit sowie Missachtung seiner Rechte. Die Vorinstanz, die Chambre pénale de recours des Kantons Genf, wies diese Anträge zurück, weil sie entweder unbegründet oder verspätet waren. Das Bundesgericht behandelte die Beschwerden in zwei Verfahren (7B_1257/2024 und 7B_410/2025) und wies sie ebenfalls zurück.


6B_669/2023: Verurteilung wegen Korruption fremder Amtsträger

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Unternehmer, leitete ein internationales Unternehmen und war der wirtschaftliche Nutznießer des Bergbauprojekts. Es wurde festgestellt, dass er direkt und indirekt an der Organisation und Durchführung eines Korruptionsschemas beteiligt war, durch das Bergbaurechte von einem westafrikanischen Staatspräsidenten zugunsten seines Unternehmens vergeben wurden. Die Versprechen und finanziellen Zuwendungen an die Ehefrau des Präsidenten waren zentral für die Förderung des Projektes.


9C_245/2025: Unzulässigkeit im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 2. April 2025 ein. Kernpunkt war das Verfahren im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung. Der Beschwerdeführer ersuchte ausserdem um die unentgeltliche Rechtspflege und eine Verlängerung der Frist zur Einreichung weiterer Unterlagen und einer detaillierteren Begründung.


5A_473/2025: Entscheid zu Prozesskosten und Rechtsmittelverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen eine Aufforderung des Präsidenten der Kammer für Schutzmassnahmen des Kantonsgerichts Tessin, einen Prozesskostenvorschuss von CHF 500 bis zum 11. Juni 2025 zu leisten, und beantragte vor dem Bundesgericht unentgeltliche Rechtspflege und eine staatliche Kostenübernahme.


2F_10/2025: Urteil über eine Revision betreffend Staatshaftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Klage gegen die Stadt St. Gallen ein, unter anderem wegen gesundheitlicher Schäden aufgrund von Asbestexposition und mangelhaften Corona-Massnahmen. Die Klage wurde aufgrund fehlender Durchführung eines Schlichtungsverfahrens und mangelhafter Zuständigkeit des Gerichts abgewiesen. Verschiedene Beschwerden und ein Revisionsgesuch von A.________ gegen das ursprüngliche Urteil des Bundesgerichts wurden mangels rechtsgenügender Begründung ebenfalls nicht behandelt. Nun ersuchte A.________ erneut um Revision des letzten Revisionsurteils.


4D_82/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde gegen eine Verfügung des Kantonsgerichts des Kantons St. Gallen. Nach Aufforderung durch das Bundesgericht, einen Kostenvorschuss von CHF 500 zu leisten, erfolgte keine Einzahlung innerhalb der Frist. Eine Nachfrist wurde angesetzt, jedoch auch diese nicht eingehalten. Die Verfügung über die Nachfrist wurde als zugestellt behandelt, da der Beschwerdeführer für den Empfang an der von ihm angegebenen Adresse verantwortlich war.


4D_96/2025: Mieterausweisung – Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des Obergerichts Aargau

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde durch Entscheid des Bezirksgerichts Brugg vom 13. März 2025 zur Räumung eines Mietobjekts verpflichtet. Nachdem sie gegen diesen Entscheid Beschwerde erhoben hatte, trat das Obergericht des Kantons Aargau am 19. Mai 2025 auf die Beschwerde nicht ein, da der Kostenvorschuss nicht bezahlt wurde. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin mit einer Eingabe vom 27. Mai 2025 an das Bundesgericht.


4A_140/2025: Unzulässigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesellschaft A.________ Sàrl, die sich nun in Liquidation befindet, und deren Zweck Baumpflegearbeiten einschloss, wurde am 2. Februar 2022 durch die Gesellschafterversammlung aufgelöst. Mehrere wechselnde Liquidatoren wurden bestellt, wobei der letzte Liquidator, Prof. G.________, seine Funktion niederlegte, da keine ausreichenden finanziellen Mittel oder Informationen für die Erfüllung seines Mandats bereitgestellt wurden. B.________ beantragte vor dem erstinstanzlichen Gericht eine erneute Ernennung eines Liquidators. Das erstinstanzliche Gericht entschied jedoch, die Liquidation der Gesellschaft gemäss Konkursrecht zu vollziehen, da andere gesetzliche Massnahmen wirkungslos waren. Auf Berufung hin hob die zweite Instanz dieses Urteil auf und wies die Sache zur erneuten Beurteilung an das erstinstanzliche Gericht zurück.


9C_539/2024: Urteil zur Invalidenversicherung und Arbeitsfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ meldete sich im Januar 2020 bei der Invalidenversicherung (IV) aufgrund von Rücken- und Kopfschmerzen sowie psychischen Problemen zum Leistungsbezug an. Nach der gesundheitsbedingten Kündigung seines Arbeitsverhältnisses scheiterten verschiedene berufliche Eingliederungsmassnahmen, darunter ein Belastungstraining. Ein bidisziplinäres Gutachten attestierte ihm eine Arbeitsfähigkeit von 70 % in leichter, rückenadaptierter Tätigkeit. Die IV-Stelle lehnte daraufhin weitere Massnahmen und den Rentenanspruch ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn bestätigte diese Entscheidung.


5G_4/2025: Berichtigungsgesuch bezüglich eines bundesgerichtlichen Urteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin A.________ verlangte mit Eingabe vom 17. Juni 2025 die Berichtigung des bundesgerichtlichen Urteils 5D_8/2025 vom 21. Mai 2025. Sie beanstandete, dass die Sachverhaltsdarstellung bezüglich ihres Bezugs von Sozialhilfe und einer Invalidenrente falsch sei.


5A_809/2024: Entscheid zum Mandat für Kontrolle und Information gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mutter von B. (geboren 2015) wandte sich gegen eine Schutzmassnahme der regionalen Schutzbehörde Losone gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB. Diese hatte das Amt für soziale Unterstützung und Schutz ('UAP') mit einem Mandat für Kontrolle und Information beauftragt. Es ging um die Überprüfung der familiären Situation und eine mögliche psychologische Unterstützung für B. Das Bundesgericht musste die Verhältnismässigkeit und Notwendigkeit der Massnahme prüfen.


6B_657/2023: Urteil zur Strafzumessung bei Korruption ausländischer Amtsträger

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall wurden A.________, B.________ und C.________ wegen Korruption ausländischer Amtsträger (Art. 322septies StGB) sowie teilweise wegen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) verurteilt. Den Urteilen lagen komplexe Sachverhalte zugrunde, die im Zusammenhang mit der Zuweisung von Bergbaurechten in einem fremden Staat standen und über mehrere Jahre andauerten. Die Täter setzten dabei Korruption und Verschleierung durch Unternehmensstrukturen ein. Die Höhe der Strafen, die in den kantonalen Gerichtsinstanzen verhängt wurden, war Hauptgegenstand des vorliegenden Verfahrens.


4A_263/2025: Offensichtliche Unzulässigkeit eines Rechtsmittels wegen angeblichen irreparablen Nachteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Rechtsstreit zwischen A.________ (Rekursführer) und B.________ (Gegenpartei) betraf die Frage, ob der Rekursführer persönlich Mitmieter eines Gewerberaummietvertrages sei und daher solidarisch für die Zahlung der Miete hafte. Der Mietvertrag war zunächst von A.________ im Namen seiner Firma unterschrieben worden, später stellte die Gegenpartei bei der Firma eine Forderung geltend, die jedoch infolge Konkurses durch die Firma nicht gedeckt wurde. Danach klagte die Gegenpartei auf persönliche Haftung von A.________. Das Mietgericht von Waadt entschied, dass A.________ nicht persönlich als Partei des Mietvertrages anzusehen sei. Dieses Urteil wurde jedoch vom Kantonsgericht von Waadt im Berufungsverfahren aufgehoben, welches festhielt, dass A.________ solidarisch mit seiner Firma hafte.


8C_341/2025: Unzulässigkeit auf Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht, da die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich seiner Mutter für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2023 keine Ergänzungsleistungen zur AHV bewilligte. Das kantonale Gericht bestätigte den Entscheid zuvor mit der Begründung, dass eine Forderung des Beschwerdeführers gegenüber seiner Mutter in diesem Zusammenhang keine Berücksichtigung finden könne.


7F_13/2025: Entscheid betreffend Revisionsgesuch bezüglich früherer Entscheidungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hatte in vorangegangenen Verfahren vor der Strafkammer der Cour de justice des Kantons Genf seine Gesuche zur Ablehnung des Staatsanwalts Frédéric Scheidegger gegen sich erfolglos angefochten (Entscheid 7B_259/2023 und 7B_512/2024 vom 20.01.2025). Am 12.03.2025 reichte A.________ ein Revisionsgesuch beim Bundesgericht ein, wobei er als Begründung eine angebliche Nichterwähnung einer entscheidenden Akte im ursprünglichen Verfahren anführte.


9C_320/2022: Entscheidung zur Umschulung und Taggeldanspruch im Rahmen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt zwei Beschwerden von A.________ gegen Entscheidungen der Invalidenversicherung (IV-Stelle des Kantons Zürich). In einer ging es um den Taggeldanspruch für November 2021, in der anderen um den Abbruch einer bewilligten Umschulung zur Arbeitsagogin. Die IV-Stelle hatte den Abbruch der Umschulung mit der fehlenden aktiven Mitwirkung der Versicherten begründet und für November 2021 nur teilweise Taggeld bewilligt. Die Beschwerden der Versicherten wurden abgewiesen.


4A_216/2025: Rückzug des Rechtsmittels in einer mietrechtlichen Streitigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Rechtsstreit betraf einen Mietvertrag zwischen den Beschwerdeführern A.________ Sàrl, B.________ und C.________ und der Beschwerdegegnerin D.________ SA. Die Beschwerdeführer hatten am 8. Mai 2025 eine Beschwerde gegen ein Urteil der Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 8. April 2025 vor dem Bundesgericht eingereicht. Mit Schreiben vom 27. Juni 2025 teilten die Beschwerdeführer den Rückzug ihres Rechtsmittels mit.


6B_463/2024: Entscheid zu einer Revisionsbeschwerde im Zusammenhang mit Korruption von ausländischen Amtsträgern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Appellationsgericht des Kantons Genf wegen Korruption von ausländischen Amtsträgern (Art. 322septies StGB) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, teils mit bedingtem Vollzug. Zusätzlich wurde ihm eine Ersatzforderung zugunsten des Staats Genf auferlegt. Er beantragte eine Revision dieses Urteils, gestützt auf angeblich neu aufgetauchte Beweisstücke, darunter eine Entscheidung der höchsten Gerichtsbarkeit in W.________ und ein Affidavit eines Journalisten. Das Appellationsgericht wies die Revisionsbeschwerde ab, da die Anforderungen an neue und ernsthafte Beweismittel gemäss Art. 412 Abs. 2 StPO nicht erfüllt seien.


1C_348/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde betreffend aufschiebende Wirkung und vorsorgliche Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wehrte sich gegen eine Verfügung der Raumplanungs- und Baukommission Rüti, die ihn verpflichtete, Absturzsicherungen an Gebäuden anzubringen. Nachdem das Baurekursgericht die aufschiebende Wirkung seines Rekurses wiederhergestellt hatte, wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die dagegen erhobene Beschwerde ab. A.________ erhob schliesslich Beschwerde beim Bundesgericht.


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