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Bundesgericht neue Urteile vom 08.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

2C_507/2023: Entscheid zur Staatshaftung wegen Sorgfaltspflichtverletzungen eines Notars

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegner A.A.________ und B.A.________, ehemalige Stockwerkeigentümer einer 2.5-Zimmerwohnung, forderten Staatshaftung vom Kanton Graubünden, da der zuständige Notar durch eine Sorgfaltspflichtverletzung im Zusammenhang mit einer Beurkundung des Kaufvertrags einen Vermögensschaden von CHF 490'000 verursacht habe. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden verpflichtete den Kanton zu einem Schadenersatz von CHF 245'000. Auf Beschwerde des Kantons prüfte das Bundesgericht die Haftungsfrage.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulässig ist, da die Streitwertgrenze erreicht ist und die Voraussetzungen von Art. 82 ff. BGG erfüllt sind. Das Gericht legt dar, dass der Kanton bei Verletzungen der Belehrungs- und Sorgfaltspflichten eines Notars durch die akzessorische Haftung des Staatshaftungsrechts der Bündner Gesetzgebung zur Verantwortung gezogen werden könnte. Es stellt jedoch klar, dass die Beurteilung der Anwendung des kantonalen Rechts nur unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots erfolgt. Unter Rückgriff auf den bundesrechtlichen Haftungsstandard (Art. 41 OR) erläutert das Gericht die Grundsätze zur Widerrechtlichkeit und Kausalität. Dabei wird betont, dass das Verhalten des Notars nicht alleinigen kausalen Bezug zum Schaden hat. Vielmehr sei entscheidend, ob die Machenschaften der Maklerin den Kausalzusammenhang zwischen der behaupteten Amtspflichtverletzung und dem Schaden unterbrechen. Das Bundesgericht begründet eingehend, dass die Vorinstanz den Kausalzusammenhang willkürlich festgestellt habe, indem sie das schwerwiegende deliktische Verhalten der Maklerin F.________ bei der Täuschung der Beteiligten ungenügend gewürdigt hatte. Die Betrugsakte von F.________ sei massgeblicher und unterbreche den Kausalzusammenhang zur allfälligen Verletzung der Notarspflichten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Staatshaftungsklage der Beschwerdegegner ab. Zudem wurden die Gerichtskosten den Beschwerdegegnern auferlegt.


8C_339/2025: Entscheid betreffend Sozialhilfe und Prozessvoraussetzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Fürsorgebehörde Küssnacht vom 28. November 2024. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz lehnte die Beschwerde ab, da die Antragstellung ungenügend begründet war. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, wies dabei jedoch ebenfalls keine substantiierten rechtlichen Argumente vor.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Nach Art. 95 lit. a BGG kann eine Beschwerde die Verletzung von Bundesrecht rügen. Bei der Geltendmachung der Verletzung von Grundrechten ist eine qualifizierte Rügepflicht erforderlich. - **E.2:** Das kantonale Gericht trat aus formellen Gründen gemäss § 38 VRP/SZ auf die Beschwerde nicht ein, da eine sachbezogene Begründung fehlte. - **E.3:** Der Beschwerdeführer erwähnte zahlreiche Verfassungsbestimmungen, ohne diese konkret auf den Fall anzuwenden. Stattdessen schilderte er allgemeine persönliche Umstände und kritisierte Behörden und Gerichte. - **E.4:** Die offensichtlich unzureichende Begründung der Beschwerde führt gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG zu einem Nichteintreten. - **E.5:** Das Bundesgericht weist darauf hin, dass zukünftig ähnliche Eingaben unbeantwortet abgelegt werden könnten. - **E.6:** Für das Verfahren werden keine Gerichtskosten erhoben.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und erhob keine Kosten.


9C_726/2024: Bundesgerichtsurteil zu einer Beschwerde über Einfuhrsteuern

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte gegen eine Zwischenentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.11.2024 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Streitfrage betraf Einfuhrsteuern. Das Bundesgericht wies am 05.05.2025 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zurück und forderte den Beschwerdeführer auf, innert Frist eine Gebühr von CHF 1'000 vorab zu bezahlen. Trotz zusätzlicher Frist bis zum 10.06.2025 erfolgte keine Zahlung.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht stellte fest, dass die zur Zahlung angeforderte Gebühr nicht innerhalb des verlängerten und nicht weiter verlängerbaren Zeitraums geleistet wurde. - **E.2:** Gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG wird ein Rechtsmittel wegen fehlender Vorauszahlung der Gerichtskosten als unzulässig erklärt. Die Entscheidung erfolgte nach der vereinfachten Verfahrensweise gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG. - **E.3:** Basierend auf Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG werden die Gerichtskosten von CHF 300 dem Beschwerdeführer auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und Gerichtskosten auferlegt.


6B_545/2024: none

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dieses Urteil des Bundesgerichts ist in elektronischer Form nicht verfügbar. Informationen zum Sachverhalt sind daher nicht zugänglich.


1C_169/2024: Urteil zum Bau einer Mobilfunkanlage in Luzern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Swisscom beantragte den Neubau einer Mobilfunkanlage in Luzern. Nach Eingang von Einsprachen erteilte die Baudirektion Luzern die Baubewilligung mit Auflagen. Das Kantonsgericht Luzern wies daraufhin die Beschwerden von Einsprechenden ab. Die Beschwerde an das Bundesgericht hatte das Ziel, die Baubewilligung aufzuheben und eine Ortsbesichtigung durch das Bundesgericht durchzuführen.


2C_457/2024: Zulässigkeit eines Rechtsmittels in Bezug auf Verfahrenskosten und Entschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Taxifahrer A.________ wurde vom kantonalen Dienst in Genf die Karte als Berufschauffeur entzogen und das Erlaubnisgesuch für die erweiterte Nutzung des öffentlichen Raums verweigert. Die Verwaltungsgerichtskammer in Genf hob diese Entscheidung teilweise auf und wies die Sache zur Neuentscheidung zurück, dabei stellte sie eine Verletzung des Verhältnismässigkeitsprinzips fest. A.________ beanstandete die ihm zugesprochene Prozessentschädigung von 500 Franken und forderte stattdessen 4'000 Franken. Die Verwaltungsgerichtskammer wies seinen Anspruch durch eine separate Entscheidung zurück. A.________ reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.


2C_511/2024: Prüfung der Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach erfolgter Trennung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Staatsangehöriger der Türkei, beantragte nach der Auflösung seiner Ehegemeinschaft mit B.________, die in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung besitzt, die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung. Die kantonalen Behörden verweigerten die Verlängerung unter Berufung auf Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG, da die Ehegemeinschaft nicht drei Jahre in der Schweiz bestanden habe. A.________ rekurrierte zuerst kantonal und schliesslich ans Bundesgericht, wobei er geltend machte, die Ehegemeinschaft habe auch Zeiten im Ausland umfasst und sei daher länger als drei Jahre gewesen.


8C_183/2025: Kompetenzstreit wegen Zuständigkeit in der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Caisse de chômage OCS (Arbeitslosenkasse) des Kantons Wallis verfügte gegenüber der versicherten Person A.________ eine Suspendierung der Arbeitslosenentschädigung für 31 Tage wegen selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit. Diese Entscheidung bestätigte die Arbeitslosenkasse nach Opposition, wobei die Zustellung an die Zweitresidenz der Versicherten im Kanton Freiburg erfolgte. Beide kantonalen Gerichte (Wallis und Freiburg) lehnten in der Folge die Zuständigkeit ratione loci ab, wodurch A.________ einen Beschwerdeweg an das Bundesgericht beschritt.


2C_308/2025: Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verlangte die Revision eines kantonalen Urteils, das ihm seit 2014 die Lizenz als Privatdetektiv und Informationsagent entzieht. Die Vorinstanz erklärte seine Revisionseingabe als unzulässig. Der Beschwerdeführer zog diese Entscheidung vor Bundesgericht und machte eine fehlerhafte Zustellung des ursprünglichen Urteils sowie eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend, ohne substanzielle Argumente vorzutragen.


2C_611/2024: Disziplinarverfahren gegen einen Anwalt im Zusammenhang mit der Wahrung des Sorgfaltsgebots

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Anwalt, D.________, wird wegen eines angeblichen Verstosses gegen das in Artikel 12 Buchstabe a LLCA verankerte Sorgfaltsgebot sanktioniert. Der Vorwurf betrifft seine Passivität in einer Berufungsverhandlung, bei der er sich vor der Frage des Rückzugs der Berufung einer anderen Partei „der Justiz überlassen“ und nicht aktiv zugunsten seines Mandanten eingeschritten sein soll. Die zuvor vom Berufungstribunal erlassene Sanktion wird von der Disziplinarkommission in Form eines *avertissement* bestätigt. Der Anwalt wehrt sich gegen diese Sanktion.


1C_392/2023: Urteil zur Baubewilligung für Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone

Zusammenfassung des Sachverhalts

Sunrise GmbH beantragte die Bewilligung für den Austausch von Antennen einer Mobilfunkanlage auf einem Grundstück in Malters, das sich ausserhalb der Bauzone in einer Landwirtschafts- und Landschaftsschutzzone befindet. Die Baubewilligung wurde vom Gemeinderat Malters und später vom Kantonsgericht Luzern erteilt, wobei eine Einsprache und anschliessende Beschwerde von Anwohnern, A.A.________ und B.A.________, abgewiesen wurden. Die Beschwerdeführenden wandten sich an das Bundesgericht, um die Bewilligung zu verweigern.


2C_461/2024: Anfechtung der Festsetzung von Verfahrenskosten und Parteientschädigung im Rahmen eines genfer Verwaltungsverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, einem Taxifahrer im Kanton Genf, wurde die berufliche Fahrerkarte entzogen, das erneute Verwenden des öffentlichen Raums verweigert, und die Rückgabe seiner Berufskarte sowie Fahrzeugkennzeichen angeordnet. Nach einem teilweisen Obsiegen in der ersten Verwaltungsinstanz mit einer Entschädigung von 500 Franken beantragte er höhere Parteientschädigungen, wurde jedoch vor der Cour de Justice von Genf erneut abgewiesen. Der Fall gelangte mittels Beschwerde ans Bundesgericht, wo er die Aufhebung der letzten Entscheidung sowie eine höhere Entschädigung forderte.


1C_195/2024: Entscheid zur Rückzonung bezüglich der Ortsplanung der Gemeinde Vitznau

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Vitznau hat aufgrund überdimensionierter Bauzonen eine Gesamtrevision der Ortsplanung vorgenommen und dabei 16.7 ha als Rückzonungsfläche identifiziert. Die Rückzonung von rund 12.64 ha (inkl. dem Gebiet Schwanden) wurde durch die Stimmberechtigten beschlossen. Dagegen erhoben mehrere Eigentümer und Eigentümerinnen von rückgezonten Grundstücken Beschwerde beim Regierungs- und Kantonsgericht. Nach Abweisung ihrer Beschwerden wurde die Angelegenheit dem Bundesgericht vorgelegt, wobei die Kläger insbesondere den Bestandsschutz und die Verhältnismässigkeit der Rückzonung rügten.


8C_37/2025: Urteil zur Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger A.________, unfallversichert bei der Suva, erlitt zwei Unfälle. Beim ersten Unfall im Jahr 2018 führte eine Diskusprotrusion zu einer vorübergehenden Verschlimmerung einer vorbestehenden degenerativen Wirbelsäulenerkrankung, worauf die Leistungen der Suva eingestellt wurden. Der zweite Unfall im Jahr 2022 führte zu Rücken- und Schulterbeschwerden. Die Suva erbrachte Heilbehandlung und Taggeld, stellte jedoch ihre Leistungen im Januar 2024 ein, da ein Status quo ante erreicht und die Beschwerden nicht mehr unfallbedingt seien. A.________ verlangte die Weiterführung der gesetzlichen Leistungen, seine Einsprache und Beschwerden wurden abgewiesen.


9C_75/2025: Entscheidung zur unentgeltlichen Rechtspflege bei Steuerstreitigkeiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragt die unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit einem Steuerstreit für die Steuerperiode 2020. Der Streit betrifft die Aufrechnung angeblich geschäftsmässig nicht begründeter Aufwände als geldwerten Vorteil. Das Kantonsgericht Luzern verweigerte die unentgeltliche Rechtspflege aufgrund der Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels und setzte eine Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses. Mit Beschwerde an das Bundesgericht begehrt A.________ die Aufhebung dieser Verfügung sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


2C_246/2024: Urteil zur Auslegung und Anwendung von Wasserkraftkonzessionen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft einen Streit zwischen mehreren Gemeinden und der A.________ AG über die Kostentragungspflicht für besondere Netzanschlüsse im Rahmen von Konzessionen zur Nutzung der Wasserkraft des Hinterrheins. Die Gemeinden fordern, dass die A.________ AG gemäss Konzessionsbestimmungen für die Netzanschlüsse von Ladestationen für Elektromobilität sowie energieintensive Datenverarbeitungsanlagen innerhalb der Bauzonen die Kosten übernimmt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hatte die Klage der Gemeinden teilweise gutgeheissen; zur Klärung der Konzession 3 war es aber nicht zuständig.


2C_588/2024: Urteil betreffend unentgeltliche Rechtspflege und Staatshaftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüfte die Rechtmässigkeit der Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege durch das Bezirksgericht Winterthur und das Obergericht des Kantons Zürich, welche auf mangelnden Nachweis der Bedürftigkeit des Beschwerdeführers gestützt war. Der Beschwerdeführer, der seit 2019 eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen bezieht, hatte Unterlagen aus dem Jahr 2022 vorgelegt, die nach Ansicht der Vorinstanzen nicht ausreichend oder aktuell genug waren, um die prozessuale Bedürftigkeit zu belegen. Auch wurde keine Nachfrist zur Verbesserung des Gesuchs angesetzt.


9C_257/2025: Rückzug des Rechtsmittels in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (vertreten durch seine Eltern) wandte sich ursprünglich an das Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid des Tribunals kantonal des Kantons Waadt, Cour des assurances sociales, vom 14. April 2025. Mit Schreiben vom 4. Juni 2025 wurde der Rückzug der Beschwerde erklärt.


2C_320/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit eines Rekurses betreffend die vorläufige Aufnahme eines Ausländers

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein algerischer Staatsangehöriger, wurde 2019 durch ein Urteil des Genfer Polizeigerichts aus der Schweiz für drei Jahre ausgewiesen. Seine 2022 gestellte Anfrage auf vorläufige Aufnahme wurde 2023 vom Genfer Amt für Bevölkerung und Migration abgelehnt. Anschliessende Rekurse beim Kantonsgericht und der Verwaltungsjustiz des Kantons Genf wurden ebenfalls abgewiesen, zuletzt wegen verspäteter Einreichung des Rekurses. A.________ legte daraufhin beim Bundesgericht einen nicht ausreichend begründeten Rechtsmittel ein.


2D_11/2025: Entscheid des Bundesgerichts bezüglich Unzulässigkeit eines Rechtsmittels im Ausländerrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, iranische Staatsangehörige, wurden 2023 in der Schweiz vorläufig aufgenommen (Ausweis F). Im Juni 2024 beantragten sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Überprüfung dieser Regelung mit dem Antrag auf Erteilung einer fünfjährigen Aufenthaltsbewilligung. Das SEM wies darauf hin, dass für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ein kantonales Gesuch mit positivem Vorentscheid erforderlich sei. Die Rekurrenten erhoben beim Bundesverwaltungsgericht Recht wegen Rechtsverweigerung, welches den Rechtsweg als unzulässig erklärte. Daraufhin legten sie beim Bundesgericht einen subsidiären Verfassungsrechtlichen Rekurs ein.


1C_252/2025: Nichteintretensbeschwerde gegen den vorsorglichen Führerausweisentzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) am 24. Dezember 2024 vorsorglich der Führerausweis für Motorfahrzeuge sowie der Schiffsführerausweis entzogen. Zudem wurde eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet. Eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde wurde von der Rekurskommission des Kantons Bern nicht behandelt, da der Beschwerdeführer den erforderlichen Kostenvorschuss auch nach Ablauf einer angesetzten Nachfrist nicht leistete. A.________ wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.


7B_466/2025: Entscheidung zur Verlängerung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Schweizer Staatsangehöriger, wurde am 24. Januar 2025 wegen des Verdachts auf Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz festgenommen. Ihm wird unter anderem Beteiligung am Handel mit mehreren Hundert Gramm Kokain sowie regelmässiger Konsum vorgeworfen. Der Beschwerdeführer leidet an medizinischen Problemen, insbesondere an Muskelkrämpfen, die seit seiner Inhaftierung verstärkt auftraten. Das Tribunal des mesures de contrainte verlängerte seine Untersuchungshaft bis zum 24. Juni 2025. Die Beschwerde gegen die Verlängerung wurde von der Chambre pénale de recours abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin am 22. Mai 2025 Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte seine Freilassung sowie unentgeltliche Rechtspflege.


2C_275/2025: Behandlung eines unzulässigen Rechtsmittels im Kontext eines Dublin-Verfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein tunesischer Staatsbürger, wurde aufgrund einer Dublin-Rückführung nach Deutschland vom Service de la population et des migrations des Kantons Wallis in Administrativhaft genommen. Gegen diese Haft sowie gegen die Rückführung nach Deutschland hat er mehrfach Rechtsmittel eingelegt. Der Rekurs beim Bundesgericht bezieht sich auf die angebliche Unzulässigkeit seines Aufenthalts in Deutschland wegen einer Einreisesperre, ohne jedoch direkt die Rechtmässigkeit der Haft anzufechten.


4A_277/2025: Entscheid zu einer Streitsache betreffend Kaufvertrag und Mängel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es handelt sich um eine Streitigkeit zwischen A.________ und der B.________ SA, die einen Kaufvertrag und Mängel betrifft. Die erstinstanzliche Entscheidung des Bezirksgerichts Lugano vom 22. Juli 2024 verpflichtete A.________ zur Zahlung von CHF 336'578.– an B.________ SA. Die kantonale Berufungsinstanz reduzierte den Betrag per Urteil vom 14. April 2025 auf CHF 225'060.73. A.________ legte gegen dieses Urteil beim Bundesgericht am 30. Mai 2025 Beschwerde ein, jedoch außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.