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Bundesgericht neue Urteile vom 01.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_672/2024: Urteil zur Rentenrevision im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, erhielt aufgrund von Rückenbeschwerden und nach mehreren Operationen zwischen 2016 und 2018 Invalidenrenten in unterschiedlichen Abstufungen (ganz, halb, Viertelsrente). Die IV-Stelle des Kantons Zürich führte ein Revisionsverfahren durch, in welchem die Beschwerdeführerin eine psychisch bedingte Gesundheitsverschlechterung geltend machte. Ein Gutachten stellte keine revisionsrelevante Veränderung fest, sodass der Anspruch auf eine Viertelsrente beibehalten wurde. Die Beschwerdeführerin forderte vor dem Sozialversicherungsgericht Zürich eine höhere Rente, was abgelehnt wurde, ebenso ihre Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Es wird die Rechtsgrundlage zur Beschwerdeprüfung sowie die eingeschränkte Sachverhaltskontrolle des Bundesgerichtes dargestellt. - **E.2:** Streitpunkt ist die Frage, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzte, indem sie keine revisionsrelevante Veränderung der Arbeits- oder Haushaltseinschränkungen zugunsten der Beschwerdeführerin anerkannt hat. - **E.3:** Die Vorinstanz hat die geltenden Regeln zur Rentenrevision sowie den Beweiswert externer Gutachten korrekt angewandt. - **E.4:** Die Vorinstanz stützte sich auf ein interdisziplinäres Gutachten, das keine relevante gesundheitliche Verschlechterung feststellte. Die bestehenden Einschränkungen von 50 % Arbeitsunfähigkeit und 28 % im Haushalt blieben unverändert. - **E.5:** Es konnte keine offensichtlich unrichtige Sachverhaltsfeststellung oder Bundesrechtsverletzung festgestellt werden. Die vom Gutachten abgedeckten Aspekte wurden umfassend geprüft und auf frühere Abklärungen verwiesen, wodurch keine weiteren Beweise erforderlich waren. - **E.6:** Im vereinfachten Verfahren nach Art. 109 BGG wird die Beschwerde summarisch begründet abgewiesen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und Gerichtskosten wurden auferlegt.


7B_162/2025: Entscheid zur Frage der Ricusation eines Staatsanwalts im Kanton Ticino

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im Rahmen eines Strafverfahrens des Ministeriums des Kantons Tessin wegen Vermögensdelikten angeklagt. Er stellte einen Antrag auf Ablehnung der Staatsanwältin Chiara Borelli mit der Begründung, dass sie durch Aussagen während einer Vernehmung am 20. November 2024 ihre Parteilichkeit gezeigt habe. Der Staatsanwältin wurde unter anderem vorgeworfen, das vom Antragsteller vorgelegte medizinische Attest als „wertlos“ eingestuft und abfällige Bemerkungen gemacht zu haben. Die kantonale Instanz wies die Ablehnungsanträge zurück, und A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeitskriterien für den vorliegenden Fall und erklärt den Rekurs als formell zulässig. Das Gericht erläutert die formalen Anforderungen für die Begründung des Rekurses nach Art. 42 und 106 Abs. 2 BGG. Es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer die Argumentation der Vorinstanz nicht klar widerlegt hat und keine Willkür im Sinne von Art. 9 BV vorliegt. Untersucht wird, ob die Äusserungen der Staatsanwältin objektiv geeignet sind, eine Befangenheit oder den Anschein von Parteilichkeit zu begründen. Das Gericht hält fest, dass die Äusserungen im Kontext betrachtet weder eine Befangenheit noch ein legitimes Risiko auf Parteilichkeit erkennen lassen. Es wird hervorgehoben, dass die Staatsanwältin sich angesichts eines kurzfristig vorgelegten Attests und einer geplanten Vernehmung aufdringlich hätte äussern dürfen, ohne an ihre Unparteilichkeit Zweifel zu begründen. Nach einer Prüfung des medizinischen Attests und des Vorgehens der Staatsanwältin sieht das Bundesgericht keine weiteren Verfahrensfehler, die eine Befangenheit oder Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers belegen könnten. Die von der kantonalen Instanz getroffenen Feststellungen werden als willkürfrei bestätigt. Der Spesenentscheid wird als korrekt dargestellt. Die Verfahrenskosten gehen zulasten des unterlegenen Beschwerdeführers.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Rekurs wurde abgewiesen, die Gerichtskosten wurden dem Angeklagten auferlegt, und die Mitteilung erfolgte an die Parteien.


5A_151/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Kindeswohl und Verfahren vor kantonalem Gericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft eine Streitigkeit zwischen A.________ und B.________ über die Obhut eines minderjährigen Kindes. Der Beschwerdeführer A.________ hatte sich auf Verfahrensmängel und angebliche Fehler der kantonalen Instanzen berufen.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das kantonale Gericht wies die Anträge des Beschwerdeführers als verspätet beziehungsweise unzulässig zurück. Die beantragte Disziplinaruntersuchung, Schadenersatzforderungen sowie strukturelle Empfehlungen und Revision bisheriger Entscheidungen lagen ausserhalb der Kompetenz der angerufenen Behörde. Das Bundesgericht bestätigte die Unzulässigkeit der Eingaben, da keine substantiierten Kritikpunkte gegen die kantonalen Argumente vorlagen. Zudem genüge der vorgebrachte Vorwurf angeblicher Verfahrensverletzungen sowie die Forderung nach staatlicher Verantwortung nicht für eine sachliche Auseinandersetzung mit der kantonalen Entscheidung. Die kantonalen Entscheide zur Unzuständigkeit und Verspätung sind für das Bundesgericht ausreichend begründet und abschließend. Weiterer Prüfung bedarf es daher nicht.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


6B_456/2025: Entscheid betreffend Fristwiederherstellung und verspätete Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin A.________ wurde vom Kantonsgericht Graubünden wegen einer Übertretung der Chauffeurverordnung zu einer Busse verurteilt. Die Beschwerdefrist beim Bundesgericht wurde jedoch versäumt. A.________ beantragte die Wiederherstellung der Frist mit der Begründung, ihr Anwalt habe den Auftrag zur Einreichung der Beschwerde nicht umgesetzt, obwohl sie ihn dazu angewiesen habe.


8C_742/2024: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und Rückerstattungspflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ehemaliger Verwaltungsdirektor der B.________ SA, wurde im März 2023 wirtschaftsbedingt entlassen und beantragte anschliessend Arbeitslosenentschädigung. Die Arbeitslosenkasse SYNA verweigerte den Anspruch, da A.________ aufgrund seiner Funktion als Verwaltungsrat und Sekretär des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis September 2023 als arbeitgeberähnlich eingestuft wurde. Zudem forderte die Kasse eine Rückerstattung von CHF 15'955.30 für bereits ausbezahlte Entschädigungen. Das kantonale Gericht wies die Beschwerde von A.________ ab, worauf er das Urteil beim Bundesgericht anfocht.


9C_382/2024: Urteil zum Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, geboren 1959, leidet an verschiedenen somatischen und/oder psychischen Beschwerden und hat wiederholt Leistungen der Invalidenversicherung beantragt. Nach einer erneuten Anfrage im Jahr 2020 gewährte die IV-Stelle des Kantons Freiburg ihn ab Januar 2021 eine Viertelsrente basierend auf einem medizinischen Gutachten. Der kantonale Entscheid reduzierte den Beginn der Rentenzahlung auf März 2021 und liess die Viertelsrente bestehen. A.________ verlangte vor Bundesgericht stattdessen eine höhere Rente (drei Viertel), was das Bundesgericht teilweise abwies und ihm schliesslich eine halbe Rente ab März 2021 zusprach.


5A_457/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, wurde am 20. Mai 2025 durch ärztliche Einweisung in der psychiatrischen Klinik C.________ fürsorgerisch untergebracht. Gegen die Unterbringung erhob sie am 26. Mai 2025 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Uri. Nach Aufhebung der fürsorgerischen Unterbringung durch den behandelnden Arzt erklärte das Obergericht die Beschwerde als gegenstandslos und schrieb sie ab. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin am 11. Juni 2025 an das Bundesgericht.


5A_459/2025: Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des Obergerichts des Kantons Zürich im Zusammenhang mit vorsorglichen Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bezirksgericht Zürich erliess am 11. März 2025 einen vorsorglichen Massnahmeentscheid im Zusammenhang mit einem Persönlichkeitsrechtsschutz zugunsten der Beschwerdegegnerinnen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung gegen diesen Entscheid, welche vom Obergericht Zürich wegen nicht bezahltem Kostenvorschuss abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht, das ebenfalls nicht auf die Beschwerde eintrat.


7B_272/2023: Urteil zum Strafprozess bezüglich sexueller Delikte und Fragen der Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, angeklagt wegen sexueller Straftaten an einer minderjährigen Person und weiteren Straftatbeständen, wurde durch das kantonale Gericht des Wallis zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Er stellte ein Rechtsmittel vor Bundesgericht. Die Vorinstanzen stützten ihre Verurteilung wesentlich auf die Aussagen des Opfers, die als konstant, kohärent und durch weitere Beweise gestützt bewertet wurden. A.________ bestritt die Vorwürfe und beschuldigte die kantonalen Gerichte, willkürlich geurteilt und den Grundsatz \"in dubio pro reo\" verletzt zu haben.


8C_251/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs zu Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen eine Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern ein, die sein Revisionsgesuch betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV für unzulässig erklärte und darauf nicht eintrat. Der Beschwerdeführer richtete sich hierbei gegen die vom kantonalen Gericht getroffene Beweiswürdigung im ersten Urteil und beantragte unter anderem die unentgeltliche Rechtspflege.


6B_238/2025: Rechtsfrage zu Kosten und Entschädigung im Kontext einer Strafrechtsentscheidung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage der Verteilung von Verfahrenskosten und der Ablehnung einer Entschädigung gemäss Art. 429 Abs. 1 StPO. Der Beschwerdeführer A.________ wendete sich gegen Entscheidungen kantonaler Instanzen, die ihm Verfahrenskosten auferlegten und ihm eine Entschädigung verweigerten, obwohl das Strafverfahren gegen ihn wegen Verjährung eingestellt wurde. A.________ argumentierte, die Vorgehensweise verletze die Unschuldsvermutung und stelle eine unzulässige \"verdeckte Strafe\" dar.


5A_767/2024: Streit um Massnahmen im Rahmen der Schutzmassnahmen für die eheliche Gemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, verheiratet seit 2016 und Eltern eines Kindes (C.________), stritten sich über Schutzmassnahmen der ehelichen Gemeinschaft. Aufgrund wiederholter Berichte über häusliche Gewalt und der alkoholbedingten Probleme der Mutter erliess das Gericht verschiedene Massnahmen. Die Mutter konsultierte seit Herbst 2023 einen Arzt für Suchterkrankungen im Hinblick auf ihre Alkoholabhängigkeit. Ein Sozialbericht des SEASP empfahl eine geteilte Obhut für das Kind und verpflichtete die Mutter zu einem regelmässigen Nachweis ihrer Abstinenz und zu einem psychiatrischen Follow-up. Die Mutter erhob vor dem Bundesgericht Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Vorlage einer monatlichen Bestätigung eines psychiatrischen Nachfolges und einer Weiterführung eines entsprechenden Follow-ups.


8C_333/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde aufgrund verspäteter Einreichung und fehlender sachbezogener Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hat eine Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt eingereicht, das die Verfügung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) betreffend Unfallversicherung geschützt hat. Die Beschwerde wurde verspätet eingereicht und genügte nicht den sachbezogenen Anforderungen gemäss Bundesgerichtsgesetz (BGG).


2C_139/2024: Urteil betreffend die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, gebürtig aus der Türkei und seit 1999 in der Schweiz, ersuchte um eine Aufenthaltsbewilligung, nachdem mehrere gleichartige Gesuche zuvor abgelehnt worden waren. Sie besitzt den Status der vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) und argumentierte unter Berufung auf Art. 8 EMRK hinsichtlich eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls. Dabei brachte sie ihre langjährige Anwesenheit und die Schwierigkeiten der Wegweisung vor, erlebte jedoch eine Abweisung aufgrund mangelnder Integration und mehrfacher Straffälligkeiten.


7B_281/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels in einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte am 31. Oktober 2024 beim Staatsanwalt des Bezirks Nordwaadt Beschwerde gegen dessen Schreiben vom 21. Oktober 2024 sowie dessen Einstellungsverfügung ein. Die Vorinstanz, die Strafrechtsbeschwerdekammer des Kantonsgerichts Waadt, erklärte die Beschwerde als unzulässig, da der Beschwerdeführer und seine Schwester weder als nahe Angehörige des Verstorbenen im Sinn von Art. 116 Abs. 2 StPO anerkannt wurden noch eigene zivile Ansprüche geltend gemacht hatten. Die Beschwerdeführer stützten sich dabei auf ihre Stellung als Neffe und Nichte des Verstorbenen.


7B_131/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. Am 30. September 2024 stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg eine Nichtanhandnahmeverfügung aus, gegen die A.________ erfolglos bei der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg am 20. Dezember 2024 Beschwerde einlegte. B. A.________ reicht daraufhin am 12. Februar 2025 Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


5A_201/2025: Urteil betreffend die Kosten des Rechtsbeistands in einem Rückführungsverfahren nach der Haager Konvention

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Vater eines 2023 geborenen Kindes beantragte im September 2024 die Rückführung seines Sohnes nach Italien basierend auf der Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (CArap). Die kantonale Behörde des Kantons Tessin wies den Antrag zurück, ordnete keine Gerichtskosten oder Parteientschädigungen an, gewährte jedoch beiden Elternteilen unentgeltliche Rechtspflege. Der Vater rief das Bundesgericht an, um zu erreichen, dass die Kosten seines Rechtsbeistands direkt vom Staat übernommen werden.


8C_332/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde und Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte eine Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt betreffend Unfallversicherung ein. Die Beschwerde erfolgte nach Ablauf der gesetzlichen Rechtsmittelfrist. Zudem fehlte eine hinreichende Begründung, weshalb gegen Bundesrecht verstossen worden sein soll.


8C_700/2024: Leistungseinstellung der Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erlitt am 13. März 2020 eine Knieverletzung bei einem Arbeitsunfall, in dessen Folge die Suva zunächst Versicherungsleistungen erbrachte. Nach Einholung eines Gutachtens stellte die Suva die Leistungen per 13. September 2020 ein, da der Zustand des Versicherten laut medizinischer Beurteilung (Status quo sine) die Folgen des Unfalls über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr einschliesse. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte die Leistungseinstellung. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht, mit der er eine zusätzliche Abklärung zur Teilursächlichkeit der Unfallfolgen beantragte.


6B_701/2024: Urteil betreffend fahrlässige Körperverletzung und Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 11. Juli 2020 verursachte A.________ beim Auffahren auf die Autobahn durch einen pflichtwidrig unvorsichtigen Spurwechsel eine gefährliche Annäherung zu einem Fahrzeug von B.________. Dies führte dazu, dass B.________ ein Ausweichmanöver ausführen musste, dabei die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor und mit beiden Leitplanken kollidierte. Sie erlitt ein Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule. A.________ wurde vorgeworfen, die für ihn vorhersehbaren und vermeidbaren Folgen seines Fahrverhaltens durch Missachtung der Sorgfaltspflichten verursacht zu haben.


9C_218/2025: Steuerliche Behandlung von Unterhaltsbeiträgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine ledige Mutter von zwei minderjährigen Kindern, wurde für die Steuerperiode 2021 veranlagt. Dabei wurden Alimente, die sie für ihre Kinder erhielt, zu ihrem steuerbaren Einkommen hinzugezählt. Die Steuerverwaltung reduzierte nach einer Einsprache das steuerbare Einkommen hinsichtlich der direkten Bundessteuer und der Staats- und Gemeindesteuern. A.________ verlangte unter anderem die Revision sämtlicher Veranlagungen bis ins Jahr 2008. Ihre Beschwerde gegen den Einspracheentscheid wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz abgewiesen.


5A_466/2025: Urteil zur Erweiterung einer Vertretungsbeistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft die Erweiterung einer Vertretungsbeistandschaft für den 1933 geborenen A.________ durch die KESB Liestal. Der Beschwerdeführer ist aufgrund einer fortschreitenden Demenz und einer Abhängigkeit vom Sohn nicht mehr fähig, seine Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Es liegt übergriffiges Verhalten des Sohnes vor, was unter anderem zu finanzieller Ausnutzung und Konflikten im häuslichen Umfeld führte. Gegen die Erweiterung der Beistandschaft wurden durch Vater und Sohn mehrere Beschwerden eingereicht, die vom Kantonsgericht Basel-Landschaft abgewiesen wurden. Streitig war schliesslich die Ausdehnung der Beistandschaft auf den Bereich der Gesundheit. Das Kantonsgericht trat wegen Prozessunfähigkeit des Vaters und Eigeninteressen des Sohnes nicht auf die Beschwerde ein.


5A_469/2025: Entscheid zum Ausstand eines erstinstanzlichen Scheidungsrichters

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin führte ein Verfahren über den Ausstand des erstinstanzlichen Richters beim Bezirksgericht. Das Gesuch wurde abgewiesen, ebenso wie die hiergegen erhobene kantonale Beschwerde. Parallel dazu forderte sie die Nichtigerklärung des Teilurteils über den Scheidungspunkt, was ebenfalls zurückgewiesen wurde.


7B_441/2025: Entscheid zur Fortsetzung einer massnahmenrechtlichen therapeutischen Institution im Kontext sicherheitsrechtlicher Haft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Schweizer Staatsbürger, seit 2006 unter einer therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB, hatte gegen eine kantonale Entscheidung Beschwerde eingelegt. Streitig war die Verlängerung seiner Haft unter einer Massnahme als Ersatz für sicherheitsrechtliche Haft, die während der Prüfung seiner massnahmenrechtlichen Situation angeordnet wurde. Der Beschwerdeführer machte eine Verletzung seiner Rechte gemäss Art. 3, Art. 5 und Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geltend und forderte seine sofortige Freilassung. Das Bundesgericht setzte sich mit der Rechtsmässigkeit seiner Verlängerung unter der Massnahme auseinander.


5A_453/2025: Entscheid zur Genehmigung von Schlussbericht und Schlussrechnung einer Beistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft die Genehmigung des Schlussberichts und der Schlussrechnung einer Beistandschaft für C.________ durch die KESB der Stadt Zürich. Die Beschwerdeführer, A.________ und E.________, beanstanden die Genehmigung und machen Schadenersatzansprüche geltend. Der Bezirksrat Zürich trat auf ihre Beschwerde nicht ein, und das Obergericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde ab. Gegen dieses Urteil legten die Beschwerdeführer erneut Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_95/2025: Urteil zur Straf- und Zivilklagebehandlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde ursprünglich vom Bundesstrafgericht wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase, qualifiziertem Diebstahl und qualifizierter Sachbeschädigung (Art. 224 Abs. 1 StGB, Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 3 Abs. 4 aStGB, Art. 144 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 aStGB) verurteilt. Nach einem Freispruch durch die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts und der darauf folgenden Revision wurde A.________ schuldig gesprochen. Er beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des Urteils und einen Freispruch sowie die Abweisung der Zivilklagen. Das Bundesgericht befasste sich mit mehreren Rügen, darunter die Verletzung des Grundsatzes \"in dubio pro reo\", des rechtlichen Gehörs sowie Fragen zur Konstitution der Zivilklägerin.


5A_301/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend die Vollstreckung eines Faustpfandes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft die Vollstreckung eines Faustpfandes, konkret die Versteigerung eines gemalten Kunstwerks zur Befriedigung einer Forderung der B.________ SA gegen C.________. Nach mehrjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen verstarb C.________ im Dezember 2023. Sein Sohn A.________ reichte später ein Rechtsmittel gegen die Versteigerung des Kunstwerks ein, stellte jedoch laut den kantonalen Instanzen keine ausreichenden Anträge in Bezug auf die Schätzung des Pfandes.


5A_479/2025: Unzulässigkeit in Bezug auf ambulante Behandlung gemäss kantonalem Recht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer leidet an chronisch paranoider Schizophrenie und wurde wiederholt fürsorgerisch untergebracht. Mit Entscheid vom 23. April 2025 verlängerte die KESB Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein eine auf ambulante Behandlung gerichtete Massnahme um zwei Jahre. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wies die hiergegen erhobene Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer erhob am 16. Juni 2025 Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_328/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels im Bereich der Strafrechtsordnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte beim Bundesgericht ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis ein, welche ein früheres Rechtsmittel bezüglich eines Bußgeldbescheids als unzulässig erklärt hatte. Der Bußgeldbescheid war ihm am 25. November 2024 zugestellt worden.


6B_385/2025: Unzulässigkeit eines verspäteten Strafrechtsrekurses

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch das Genfer Polizeigericht am 18. März 2024 wegen einer Verletzung von Art. 115 Abs. 1 lit. a, b, und c LEI (Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration) zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Seine Berufung gegen das Urteil wurde von der Chambre pénale d'appel et de révision der Justiz des Kantons Genf am 22. August 2024 als unzulässig erklärt. A.________ erhob am 25. April 2025 einen Rekurs beim Bundesgericht, welcher jedoch als verspätet eingestuft wurde.


6B_1363/2023: Menschenhandel und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Beschwerdeführer A.________ wird vorgeworfen, er habe die Beschwerdegegnerin B.________ durch falsche Versprechungen über Arbeitsbedingungen und Einkommensmöglichkeiten zur Prostitution in der Schweiz verleitet. Dabei habe er ihre wirtschaftliche Vulnerabilität ausgenutzt.


6B_896/2024: Urteil betreffend sexuelle Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person, Ausweisung und lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, ein indischer Staatsangehöriger, wurde wegen sexueller Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person verurteilt. Die Tat ereignete sich während eines Massageservices, wobei die minderjährige B.B.________ missbraucht wurde. Das Strafgericht verurteilte A.________ zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten (bedingt) mit einer zweijährigen Probezeit sowie zu einer Ausweisung aus der Schweiz für acht Jahre und einem lebenslangen Verbot, Tätigkeiten mit Minderjährigen auszuüben. Eine Berufung wurde vollständig abgelehnt.


5A_475/2025: Streit über Obhutsregelung und vorsorgliche Massnahmen im kantonalen Beschwerdeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mutter A.________ und der Vater B.________ stritten um die Obhutsregelung ihrer Tochter C.________. Die KESB hatte dem Vater die alleinige Obhut ab dem 28. Mai 2025 zugesprochen, nachdem festgestellt wurde, dass die alternierende Betreuungsweise aufgrund der grossen Distanz zwischen den elterlichen Wohnorten nicht mehr praktikabel war. Die Mutter wandte sich gegen diese Entscheidung und beantragte im kantonalen Verfahren unter anderem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung sowie vorsorgliche Massnahmen. Das Obergericht wies diese Anträge am 12. Juni 2025 zurück, weshalb die Mutter beim Bundesgericht Beschwerde einlegte.


6B_316/2025: Entscheid über die formelle Unzulässigkeit einer Strafrechtsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Strafrechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Freiburg, Cour d'appel pénal, vom 17. März 2025 ein. Die Beschwerde wurde vom Bundesgericht als unzulässig erklärt, da A.________ die verlangte Verfahrenskostenvorschuss nicht innerhalb der gesetzten Fristen überwiesen hatte und die Beschwerde auch inhaltlich unzureichend begründet war.


9C_18/2025: Ablehnung einer Hilflosenentschädigung im Zusammenhang mit Diabetes Typ 1

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eltern eines Minderjährigen (Jahrgang 2011) stellten gestützt auf diagnostizierten Diabetes Typ 1 einen Antrag auf Hilflosenentschädigung. Nach umfangreichen Abklärungen lehnte die IV-Stelle Schwyz den Anspruch mit Verfügung ab, was durch das Verwaltungsgericht Schwyz bestätigt wurde. Die Eltern erhoben darauf Beschwerde ans Bundesgericht.


7F_10/2025: Unzulässigkeit einer Ablehnungsbeschwerde gegen einen Richter

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 8. Januar 2025 erklärte das Bundesgericht den von A.________ eingereichten Beschwerde gegen einen Entscheid der kantonalen Strafkammer vom 2. September 2024 als unzulässig. In diesem Entscheid wurde die Anfechtung der Unparteilichkeit eines Genfer Polizeirichters abgewiesen. Am 26. Februar 2025 reichte A.________ eine Revisionsgesuch ein, das mehrfach ergänzt wurde und behauptete Verfahrensfehler sowie Vorwürfe der Voreingenommenheit gegenüber dem Polizeirichter und dem Bundesgericht. Das Bundesgericht weist die Revisionsgesuche zurück.


9C_68/2025: Urteil zur Aufhebung einer Invalidenrente aufgrund einer Meldepflichtverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, seit 1993 Bezüger einer ganzen Invalidenrente aufgrund eines Verkehrsunfalls, hatte in den Folgejahren keine Änderungen seiner Invalidität gemeldet. Im Jahr 2017 wurde durch die IV-Stelle eine neue Prüfung seines Falles eingeleitet, da Informationen über eine Erwerbstätigkeit vorlagen. Es folgten umfassende medizinische und erwerbliche Abklärungen. Die IV-Stelle stellte fest, dass der ursprüngliche Rentenentscheid von 1997 zweifellos unrechtmäßig war und dass der Beschwerdeführer eine Meldepflichtverletzung begangen hatte. Mit Verfügung vom September 2024 wurde die Rente rückwirkend auf den 31. Oktober 2021 aufgehoben. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde durch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern abgewiesen, was der Beschwerdeführer vor Bundesgericht weiterzog.


5A_461/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen fürsorgerische Unterbringung und Behandlung ohne Zustimmung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hatte beim kantonalen Gericht gegen die fürsorgerische Unterbringung und die Behandlung ohne Zustimmung Beschwerde eingelegt, welche abgewiesen wurde. Mit einer Weiterleitung durch das kantonale Gericht gelangte die Eingabe an das Bundesgericht.


9C_191/2025: Verfügung des Bundesgerichts zu einem Rückzug der Beschwerde im Bereich Krankenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte eine Beschwerde gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 30. Januar 2025 eingereicht. Am 12. Mai 2025 zog er diese Beschwerde zurück.


9C_115/2025: Entscheid zur Versicherung aus Invalidität

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1969, beantragte 2021 Leistungen der Invalidenversicherung. Nach einer bidisziplinären Expertise kam die Invalidenversicherung des Kantons Genf (IV-Stelle) zum Schluss, dass A.________ in seiner bisherigen Tätigkeit arbeitsunfähig sei, jedoch bei einer angepassten Tätigkeit Vollzeit arbeitsfähig. Daher wies die IV-Stelle den Antrag ab, und die kantonale Instanz bestätigte diese Entscheidung. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht, unter anderem zur Anerkennung seiner vollständigen Arbeitsunfähigkeit und verlangte eine zusätzliche Klärung über die zumutbaren Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt.


5A_474/2025: Urteil betreffend vorsorgliche Massnahmen zum Kindeswohl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die nicht miteinander verheirateten Eltern eines Kindes stritten über dessen Obhut und weitere Kindesbelange. Nach anfänglichen Entscheidungen des Regionalgerichts (Obhut beim Vater) entzog das Obergericht Graubünden beiden Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und platzierten das Kind vorsorglich bei einer Pflegefamilie unter verdeckten Umständen. Die Mutter erhob Beschwerde und beantragte die Rückführung des Kindes in ihre Obhut sowie die Entlassung der Beiständin.


9C_436/2024: Entscheid zur Versicherung bei Invalidität und zur Kompensation von Forderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte 2014 Leistungen der Invalidenversicherung. Die Versicherung gewährte ihm und seinen Kindern Renten, wobei allfällige rückwirkende Zahlungen mit Forderungen verschiedener öffentlicher Stellen verrechnet wurden. A.________ focht die Entscheidungen an und erhielt teilweise Recht vor dem kantonalen Gericht, das den Verrechnungsprozess modifizierte und bestimmte Beträge direkt A.________ zusprach. Das Bundesgericht prüfte die durch die Invalidenversicherung eingelegte Beschwerde.


6F_8/2025: Revision eines früheren Urteils betreffend Unterhaltspflichtverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.A.________, beantragte die Revision eines Urteils des Bundesgerichts vom 8. Januar 2025 (6B_756/2024), in welchem ein Strafentscheid der Genfer Justiz zu einer Verurteilung wegen Verletzung einer Unterhaltspflicht (Art. 217 StGB) bestätigt wurde. Bereits vor diesem Antrag hatte er mehrere erfolglose Beschwerden eingereicht. Mit dem Revisionsgesuch macht A.A.________ diverse Fehler geltend, insbesondere eine angebliche Nichtberücksichtigung seiner Vorbringen und eine systematische Benachteiligung durch die Justiz.


7F_9/2025: Entscheid zur Revision eines früheren Bundesgerichtsurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 8. Januar 2025 (7B_1073/2024), welches selbst einen als ungenügend begründeten und damit unzulässigen Rekurs gegen die Abweisung seines Gesuchs um Ablehnung eines Genfer Polizeirichters durch die kantonale Instanz behandelte. A.________ machte geltend, das Bundesgericht habe relevante Tatsachen nicht berücksichtigt und seine Anträge nicht ausreichend geprüft.


6F_9/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasste sich mit einem Revisionsgesuch von A.________ gegen mehrere frühere Entscheide, insbesondere gegen das Urteil des Bundesgerichts vom 8. Januar 2025 (6B_755/2024). A.________ beantragte die Revision und Annullierung dieser Entscheide sowie seinen vollständigen Freispruch.