Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_411/2025: Entscheid über die Anordnung einer superprovisorischen Massnahme durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Bezirke Martigny und St-Maurice (APEA) ordnete am 14. April 2025 eine superprovisorische Curatelle zugunsten der minderjährigen Kinder von A.A.________ an, um deren Interessen im Rahmen der Erbfolge ihrer verstorbenen Mutter zu schützen. Der Vater der Kinder, A.A.________, erhob gegen diese Massnahme Beschwerde bei der Präsidentin der kantonalen Beschwerdebehörde, welche diese am 25. April 2025 als unzulässig zurückwies, da superprovisorische Entscheide nicht direkt angefochten werden können. A.A.________ legte dagegen am 26. Mai 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.3:** Das Bundesgericht betrachtete die superprovisorische Massnahme der APEA vom 14. April 2025 als durch die am 20. Mai 2025 bestätigten vorsorglichen Massnahmen ersetzt. Dadurch entfiel für den Beschwerdeführer das aktuelle rechtliche Interesse an der Beschwerde (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG). Die superprovisorischen Massnahmen werden gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts durch die vorsorglichen Massnahmen ersetzt und daher als gegenstandslos/obsolet betrachtet.
- **E.4:** Die Beschwerde gegen die superprovisorische Massnahme war zudem unzulässig, da hierfür keine kantonalen Instanzen vor der Anrufung des Bundesgerichts erschöpft wurden (Art. 75 Abs. 1 BGG).
- **E.5:** Die Beschwerde hinsichtlich der kantonalen Entscheidung wurde als ungenügend motiviert erachtet (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG). Der Beschwerdeführer ging in seiner Argumentation nicht auf die Gründe der kantonalen Irrelevanzerklärung ein und ignorierte einschlägige bundesrechtliche Rechtsprechung (ATF 140 III 289).
- **E.6:** Aufgrund der offensichtlichen Unzulässigkeit wurde der Fall gemäss vereinfachtem Verfahren behandelt (Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG). Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde für unzulässig erklärt und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
4A_91/2025: Urteil zur Patentnichtigkeit und erfinderischen Tätigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ AG (Beschwerdegegnerin) beantragte die Nichtigkeit des Streitpatents EP xxx der A.________ GmbH (Beschwerdeführerin), das ein Dosierungsschema für den Wirkstoff Rivaroxaban beansprucht. Das Bundespatentgericht erklärte den Schweizer Teil des Patents für nichtig, da es an erfinderischer Tätigkeit mangelte. Das Urteil wurde vor Bundesgericht angefochten.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Beschwerde ist zulässig und es wird darauf eingetreten. Das Bundespatentgericht stellte korrekt fest, dass Anspruch 1 des Patents keine erfinderische Tätigkeit aufweist. Es wandte den \"Aufgabe-Lösungs-Ansatz\" rechtmässig an, um das Naheliegen der patentierten Lösung aus dem Stand der Technik zu beurteilen. Der nächstliegende Stand der Technik (Abstract #3003 und Harder Poster) liefert deutliche Hinweise, dass eine einmal tägliche Verabreichung des Wirkstoffs geeignet ist. Die Prüfung des Naheliegens durch das Bundespatentgericht wurde von der Beschwerdeführerin nicht überzeugend widerlegt. Die Hilfsanträge der Beschwerdeführerin scheiterten daran, dass deren erfinderische Tätigkeit bis zum Aktenschluss nicht substantiiert wurde. Spätere Ausführungen wurden wegen Verspätung verworfen. Das Bundesgericht bestätigte die rechtliche und methodische Beurteilung des Bundespatentgerichts, dass weder Anspruch 1 noch die Hilfsanträge auf erfinderischer Tätigkeit beruhen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und es wurden Gerichtskosten sowie Zahlungen an die Beschwerdegegnerin angeordnet.
6B_25/2024: Bundesgerichtsurteil zu lebenslänglichem Tätigkeitsverbot wegen mehrfacher Pornografie
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Bezirksgericht March wegen mehrfacher Pornografie schuldig gesprochen und erhielt eine bedingt ausgefällte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 130 sowie eine Busse von Fr. 3'900.--. Das Gericht verzichtete auf ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot und ordnete die Einziehung von beschlagnahmten Gegenständen an. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft und Anschlussberufung des Angeklagten änderte das Kantonsgericht Schwyz das Urteil, erhöht die Geldstrafe und ordnete ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot an. A.________ erhob Beschwerde gegen dieses Urteil, um eine geringere Geldstrafe sowie den Verzicht auf die Verbindungsbusse und das Tätigkeitsverbot zu erwirken.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. Der Beschwerdeführer bekämpft die Strafzumessung und spricht von willkürlicher Sachverhaltsfeststellung. 1.1. Für die Korrektur der Sachverhaltsfeststellung sind strenge Maßstäbe anzulegen. Willkür liegt nur vor, wenn die Beweiswürdigung unhaltbar ist. 1.2. Die Vorinstanz berücksichtigt sowohl objektives als auch subjektives Verschulden des Täters. 1.3. Der Beschwerdeführer handelte gedankenlos und zeigt keine echte Reue, was sich negativ auf die Strafzumessung auswirkt. 1.4. Die Vorinstanz hält die Verbreitung des Materials für schwerwiegender als die bloße Weitergabe physischer Kopien, was als sachgemäß erachtet wird. 2. Zudem wird die Auferlegung einer Verbindungsbusse als angemessen erachtet, um eine spürbare Sanktion zu erzeugen. 3. Schließlich wird das lebenslängliche Tätigkeitsverbot als notwendig befunden, um Wiederholungstaten zu verhindern.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde des Angeklagten wurde abgewiesen, und ihm wurden die Gerichtskosten auferlegt.
4D_66/2025: Nichtleistung des Kostenvorschusses und Begründungsmangel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hat eine Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 12. Februar 2025 erhoben, welche im Zusammenhang mit einer definitiven Rechtsöffnung und der Nichtleistung eines Kostenvorschusses stand. Die Beschwerde wurde vom Bundesgericht aufgrund der Nichtzahlung des Kostenvorschusses und ungenügender Begründung nicht behandelt.
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4D_80/2025: Nichtanhandnahme einer Beschwerde wegen ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin strebt vor dem Bundesgericht eine Überprüfung einer Verfügung des Kantonsgerichts Schwyz an, in welcher ihr Gesuch um Erlass von Verfahrenskosten, die Übertragung der Kostenpflicht auf ihre Vertreterin sowie die erneute Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege abgewiesen wurden. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde mangels rechtsgenügender Begründung ab.
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4D_83/2025: Urteil betreffend Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde wegen formeller Mängel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob am 7. Mai 2025 Beschwerde an das Bundesgericht gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 26. März 2025. Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens war eine definitive Rechtsöffnung.
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4A_89/2025: Zustellung nach Haager Zustellungsübereinkommen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zug stellte einem Beschwerdeführer aus der Schweiz Gerichtsurkunden gemäss dem Haager Zustellungsübereinkommen (HZUe65) zu. Der Beschwerdeführer beantragte daraufhin Einsicht in die Akten und verlangte, dass keine Zustellungsbestätigung ausgestellt werde, wobei er zahlreiche Fehler im Verfahren rügte. Mit Beschwerde ans Bundesgericht verlangte er die Nichtanwendung des Rechtshilfeersuchens und eventualiter den Erlass einer anfechtbaren Verfügung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde wegen Unzulässigkeit ab.
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4A_66/2025: Urteil betreffend Krankentaggeldversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin verlangte von der Beschwerdegegnerin, einer Krankentaggeldversicherung, die Zahlung ausstehender Taggelder für eine angeblich fortbestehende 100%-Arbeitsunfähigkeit ab dem 22. April 2023 bis zum 20. April 2024. Da ihr Arbeitgeber den vollen Lohn ungeachtet der Einstellung der Taggeldzahlungen weiter ausgerichtet hatte, bestritt die Beschwerdegegnerin sowohl die Leistungspflicht als auch das Vorliegen eines Schadens.
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4A_666/2024: Urteil betreffend Lizenzvertrag und Schadenersatz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Klägerin A.________ s.r.l. (Beschwerdeführerin) und die Beklagte Ba.________ GmbH (Beschwerdegegnerin) sind langjährige Geschäftspartner im Bereich Textilindustrie und Lizenzvergaben. Der Streit betrifft die Einhaltung von Lizenzverträgen, insbesondere in Bezug auf eine behauptete Exklusivität, sowie geltend gemachter Schadenersatzansprüche und ausstehender Lizenzzahlungen. Das Handelsgericht des Kantons Zürich sprach der Klägerin teilweise Schadenersatz zu und verurteilte sie zur Bezahlung offener Lizenzgebühren. Vor Bundesgericht beanstandete die Beschwerdeführerin die Abweisung ihrer weitergehenden Schadenersatzansprüche und das Urteil betreffend Lizenzgebühren. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten werden konnte.
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6B_1053/2023: Urteil zur Beschwerde gegen eine Verurteilung wegen mehrfachen Diebstahls und Überlassens eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne erforderlichen Ausweis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte den Beschwerdeführer A.________ wegen mehrfachen Diebstahls und Überlassens eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne erforderlichen Ausweis zu einer bedingten Geldstrafe und einer Verbindungsbusse, verlängerte zudem die Probezeit einer früheren Verurteilung. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte einen Freispruch.
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4D_91/2025: Urteil zum Streitwert bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten und unentgeltlicher Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, welches auf eine Rechtsöffnungsbeschwerde des Beschwerdeführers nicht eingetreten ist. Gegenstand des Rechtsöffnungsverfahrens war eine Forderung von Fr. 8'138.55. Der Streitwert unterschreitet die Grenze von Fr. 30'000.-- gemäss Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG, weshalb die Beschwerde in Zivilsachen unzulässig ist. Der Beschwerdeführer beantragte auch unentgeltliche Rechtspflege für das Bundesgericht, was aufgrund der Aussichtslosigkeit des Verfahrens abgelehnt wurde.
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4A_199/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Rechtsöffnungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte vor dem Bezirksgericht Baden provisorische Rechtsöffnung für einen Betrag von CHF 32'500 zuzüglich Zinsen erwirkt. Gegen diesen Entscheid legte die Beschwerdegegnerin erfolgreich Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau ein, welches das Rechtsöffnungsbegehren abwies. Der Beschwerdeführer focht den Entscheid des Obergerichts mit Beschwerde vor dem Bundesgericht an.
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6B_354/2023: Urteil zur Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz im Zusammenhang mit der Maskenpflicht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Infolge der Covid-19-Pandemie hatte die Gemeinde U.________ ein Schutzkonzept erlassen, das definierte Zonen mit Maskenpflicht im Aussenbereich vorsah. A.B.________ wurde vorgeworfen, am 10. Januar 2021 auf einer als Maskenpflicht-Zone ausgewiesenen Strasse keine Maske getragen zu haben, obwohl er darauf hingewiesen wurde. Er wurde durch die Polizei verzeigt und später vom Bezirksgericht Visp sowie vom Kantonsgericht Wallis schuldig gesprochen und mit einer Busse von CHF 250 bestraft.
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2C_198/2025: Urteil zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, deutsche Staatsangehörige, reiste 2008 in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Nach einer kurzen Phase der Erwerbstätigkeit bezog sie über Jahre Sozialhilfe und später Ergänzungsleistungen. Aufgrund mutwilliger Verschuldung und Sozialhilfebezugs verweigerte die Einwohnergemeinde Biel die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung und ordnete ihre Wegweisung an. Nach erfolglosem Durchlaufen der kantonalen Rechtsmittel erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.
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2C_307/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Asylgesuch und Fristwiederherstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein türkischer Staatsangehöriger, hatte gegen die Abweisung seines Asylgesuchs durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die Wegweisung aus der Schweiz Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Nachdem er den Kostenvorschuss nicht fristgerecht bezahlt hatte, trat das Bundesverwaltungsgericht auf seine Beschwerde nicht ein. Ein später eingereichtes Fristwiederherstellungsgesuch wurde ebenfalls abgewiesen. A.________ reichte daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht ein.
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4A_117/2025: Urteil zur Vertragsbeendigung und Forderung zwischen A.________ AG und B.________ AG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ AG, spezialisiert auf IT-Dienstleistungen, und die A.________ AG, operierend im Bereich Finanz- und Private Equity-Branche, schlossen am 28. Dezember 2020 einen Vertrag über IT-Leistungen. Nachdem die Beklagte Zahlungen eingestellt hatte, kündigte die Klägerin den Vertrag per Ende 2022. Mit Klage forderte die Klägerin Fr. 39'264.05 für ausstehende Zahlungen. Die Beklagte machte eine Vertragsverletzung geltend, stellte Schadenersatzforderungen zur Verrechnung und beantragte Abweisung der Klage. Das Handelsgericht des Kantons Zürich verpflichtete die Beklagte, den eingeforderten Betrag zu zahlen.
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4D_77/2025: Entscheid betreffend definitive Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonsgericht Nidwalden erteilte die definitive Rechtsöffnung in einer Betreibung für CHF 5'200.-- nebst Zinsen. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Obergericht Nidwalden ein, das jedoch auf die Beschwerde nicht eintrat, da der Gerichtskostenvorschuss nicht bezahlt wurde. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.
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6B_345/2025: Nichteintreten auf Beschwerde gegen Verfügung des Kantonsgerichts Luzern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonsgericht Luzern trat auf eine Berufung mangels rechtzeitiger Einreichung der Berufungserklärung nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, wobei er insbesondere Formmängel der Verfügung des Kantonsgerichts rügte. Er bemängelte die formelle Nachvollziehbarkeit der Legitimation der zur Verfügung beteiligten Personen sowie deren handschriftliche Unterzeichnung.
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7B_420/2025: Entscheid zu einer Beschwerde betreffend Haftentlassung im vorzeitigen Massnahmenvollzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, gegen den ein Strafverfahren wegen zahlreicher Delikte läuft, befindet sich seit dem 13. Februar 2025 im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Er stellte ein Gesuch um Haftentlassung, das von der Staatsanwaltschaft Graubünden abgelehnt und vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Graubünden mit Entscheid vom 24. April 2025 ebenfalls abgewiesen wurde. Auf seine darauffolgende Beschwerde trat das Obergericht Graubünden aufgrund ungenügender Begründung nicht ein.
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1C_714/2024: Urteil betreffend Lärmschutzmassnahmen und Assainierung einer Scierie
Zusammenfassung des Sachverhalts
D.________ SA betreibt seit über fünfzig Jahren eine Scierie in der Gemeinde Riddes, deren Betrieb aufgrund Lärmbelästigungen regelmässig Gegenstand von Streitigkeiten mit den Anwohnern (B.A.________ und weitere) war. Mehrere Studien empfahlen technische Maßnahmen zur Lärmminderung, welche jedoch teilweise nicht umgesetzt wurden oder einer Genehmigung bedurften. Die Anwohner beantragten verschiedene Massnahmen, einschliesslich einer Einschränkung der Betriebszeiten der Scierie, welche vorliegend streitgegenständlich waren.
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6B_353/2023: Urteil zu einer Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.B.________ wurde vorgeworfen, am 10. Januar 2021 auf einer Strasse in U.________ ohne Gesichtsmaske unterwegs gewesen zu sein, obwohl dort gemäss Schutzkonzept der Gemeinde während der Covid-19-Pandemie eine Maskentragepflicht galt. Trotz mehrfacher Aufforderungen seitens Sicherheitsbeamter und der Polizei verweigerte sie die Maske. Das Bezirksgericht Visp sprach sie als schuldig und belegte sie mit einer Busse von CHF 250.--. Das Kantonsgericht Wallis bestätigte dieses Urteil in Berufung.
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4A_236/2025: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer ersuchte im Rahmen eines vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich anhängigen Zivilprozesses um unentgeltliche Rechtspflege. Das Handelsgericht wies das Gesuch aufgrund der Aussichtslosigkeit der Klagebegehren ab und setzte eine Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses. Der Beschwerdeführer focht diesen Entscheid beim Bundesgericht an, das ihm jedoch die aufschiebende Wirkung der Beschwerde verweigerte. Das Gesuch um Wiedererwägung wurde ebenfalls eingereicht.
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