Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_384/2025: Entscheid betreffend Beschwerde über eine angeordnete Curatelle
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ widersetzte sich der angeordneten curatelle provisoire de représentation et de gestion. Sie legte zunächst beim zuständigen kantonalen Gericht Beschwerde ein, wobei diese aufgrund mangelnder Klarheit und formaler Mängel als unzulässig erklärt wurde. Gegen diesen Entscheid erhob sie Beschwerde ans Bundesgericht, insbesondere gegen die Anordnung der Curatelle und die Erlaubnis zur Veräusserung zweier Wohnungen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht hält fest, dass der Inhalt der Beschwerde von A.A.________ unklar, zusammenhangslos und schwer verständlich war. Das kantonale Gericht hatte korrekt erkannt, dass die Anfechtung einer früheren Entscheidung zur Curatelle nicht Gegenstand des angefochtenen Entscheids ist. - **E.4.1**: Der angefochtene Entscheid betreffend die Curatelle wurde korrekt als unzulässig eingestuft, da dessen Grundlage bereits durch frühere gerichtliche Entscheidungen geregelt war. - **E.4.2**: Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde von A.A.________ keine ausreichende und klare rechtliche Begründung enthält, um den Entscheid des kantonalen Gerichts zu beanstanden. Es führt zudem aus, dass die Beschwerde lediglich materiell den Verkaufserlös der Wohnungen angreift, was nicht zentraler Bestandteil des vorinstanzlichen Entscheids war.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, A.A.________ muss Gerichtskosten bezahlen und der Entscheid wird schriftlich übermittelt.
9C_132/2022: Rückerstattungspflicht für unwirtschaftliche Behandlungsweise in der Krankenversicherung: Rückweisung ans Schiedsgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dr. med. A.________, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, wurde vom Branchenverband Santésuisse und verschiedenen Krankenversicherern wegen angeblich unwirtschaftlicher Behandlungsweise verklagt. Das Schiedsgericht des Kantons Bern verpflichtete ihn zur Rückerstattung von Vergütungen für das Jahr 2017 (Fr. 146'894.75) und 2018 (Fr. 139'417.20). Dr. med. A.________ und die Krankenversicherer erhoben jeweils Beschwerde gegen dieses Urteil vor Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
(E.1) Die Verfahren 9C_132/2022 und 9C_134/2022 werden vereinigt. (E.2) Ansprüche bei Fusionen oder Änderungen von Krankenversicherern gehen auf Rechtsnachfolger über; entsprechende Anpassungen erfolgten im Rubrum. (E.3) Das Bundesgericht prüft die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit oder Rechtsverletzung; Rechtsnormen werden von Amtes wegen angewendet. (E.4) Strittig ist die Anwendung von Art. 59 Abs. 1 lit. b KVG im Hinblick auf Rückzahlungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise. (E.5) Die Wirtschaftlichkeitsprüfung basiert auf gesetzlichen Anforderungen an Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 32 und Art. 56 KVG). Die Methode des Screenings wird als erster Schritt der Wirtschaftlichkeitsprüfung angewandt, gefolgt von einer Einzelfallprüfung zur Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten. (E.6) Die vorinstanzliche Methodik entsprach nicht den aktualisierten bundesgerichtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, insbesondere zur Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten und Toleranzmargen. (E.7) Dr. med. A.________ bemängelt die Zusammensetzung des Vergleichskollektivs und die Bestimmung der Toleranzmarge im Screening-Verfahren. Seine Praxisbesonderheiten (z. B. Behandlung von Schmerzpatienten) wurden von der Vorinstanz unzureichend berücksichtigt. (E.8) Die Krankenversicherer rügen eine unzureichende Rückforderung und bemängeln die Berechnungsformeln für die Indexwerte. Das Bundesgericht legt neue Vorgaben für die Rückerstattungsberechnung fest. (E.9) Das Urteil wird aufgehoben, die Vorinstanz muss eine vollständige Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen und unter Berücksichtigung der aktualisierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung entscheiden.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Verfahren werden vereinigt, die Beschwerde von Dr. med. A.________ wird teilweise gutgeheissen und die Vorinstanz zur neuen Entscheidung angewiesen.
7B_132/2025: Urteil zur Beschwerdelegitimation eines Strafantragstellers
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Beschwerdeführer) stellte nach eigener Aussage Strafanträge gegen seine Schwager B.________ und C.________ wegen Drohung, Tätlichkeiten und Hausfriedensbruchs. Die Staatsanwaltschaft Zürich nahm die Verfahren nicht an Hand, da die Strafanträge nicht fristgerecht oder formgerecht eingereicht worden seien. Die Beschwerden des Beschwerdeführers gegen diese Entscheide wurden vom Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen. Der Beschwerdeführer focht die Entscheide vor Bundesgericht an, beantragte deren Aufhebung und die Eröffnung der Strafuntersuchungen sowie unentgeltliche Rechtspflege.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1: Die Verfahren 7B_132/2025 und 7B_133/2025 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs vereinigt (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 24 Abs. 2 lit. b BZP). E.2: Die Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG nicht. Der Beschwerdeführer trägt appellatorische Kritik vor, welche sich nicht hinreichend mit den Erwägungen des Obergerichtes auseinandersetzt. Die Privatklägerschaft ist zur Beschwerde in Strafsachen nur legitimiert, wenn die Beurteilung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche berührt wird (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG) oder bei Verletzungen im Zusammenhang mit dem Strafantragsrecht (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 6 BGG). Der Beschwerdeführer erfüllt keine der Anforderungen. E.3: Die Vorinstanz hat den angeblichen Strafantragswillen aus der Aussage des Beschwerdeführers und einer ungesicherten E-Mail als unzureichend bewertet. Sie stellte fest, dass die eingereichten Strafanträge verspätet und nicht formgerecht waren. Diese Erwägungen des Obergerichts wurden im bundesgerichtlichen Verfahren nicht substantiiert widerlegt. E.4: Aufgrund mangelnder Aussicht auf Erfolg werden die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer unter Berücksichtigung seiner finanziellen Verhältnisse auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerden werden nicht behandelt und die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.
1F_10/2025: Entscheid zum Revisionsgesuch bezüglich eines Waldgrenzenplans
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin A.________ beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils vom 10. Februar 2025 (1C_228/2024) betreffend einen kantonalen Waldgrenzenplan. Das ursprüngliche Urteil wies die Beschwerde der Gesuchstellerin gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau ab, soweit darauf eingetreten wurde. Im Revisionsgesuch führte A.________ den Grund von Art. 121 lit. d BGG an und beantragte eine gesetzeskonforme Neubeurteilung ihres Falles.
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5A_450/2025: Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid betreffend Sorgerecht und Besuchsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ und die Beschwerdegegnerin B.________ sind die Eltern der Tochter C.________. Das Kreisgericht Rorschach hatte die Mutter mit dem alleinigen Sorgerecht betraut, das Besuchsrecht des Vaters in Phasen zunehmend ausgestaltet und eine Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 2 ZGB errichtet. Das Kantonsgericht St. Gallen trat auf die vom Vater erhobene Berufung nicht ein, da dieser den Kostenvorschuss nicht geleistet hatte. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.
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1C_194/2025: Nicht-Eintreten auf eine öffentlich-rechtliche Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch die Bauverwaltung der Gemeinde Oberbüren Kosten in Höhe von CHF 2'821.15 für die Entfernung und Entsorgung von dieselkontaminierten Materialien sowie die Wiederherstellung des Bodens und der Gartenplatten auferlegt. Die Kontamination wurde bei einer Durchsuchung festgestellt. A.________ wehrte sich gegen die Kostenpflicht, wobei seine Rechtsmittel vom Gemeinderat, dem Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen und schliesslich auch vom Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen abgewiesen wurden.
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5A_61/2025: Entscheid zu vorsorglichen Massnahmen betreffend Kindesunterhalt und Betreuung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ sind unverheiratete Eltern und leben getrennt. Die gemeinsamen Kinder C.________ und D.________ (geb. 2019 bzw. 2020) stehen unter ihrer gemeinsamen elterlichen Sorge. Nach der Trennung kam es zu einem Streit über Obhut, Besuchsrecht und Betreuungsanteile sowie über den Kindesunterhalt. Das Bezirksgericht March regelte diese Punkte am 24. November 2023 vorsorglich (alternierende Obhut und Unterhaltszahlungen des Vaters an die Mutter). Beide Parteien legten gegen diesen Entscheid Berufung ein. Das Kantonsgericht Schwyz entschied am 17. Dezember 2024 und legte die Unterhaltsbeiträge des Vaters in sechs Phasen fest. A.________ erhob Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht.
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6B_504/2024: Urteil betreffend grobe Verkehrsregelverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vorgeworfen, am 6. Mai 2020 innerorts mit seinem Motorrad die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h überschritten zu haben, was eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG darstellt. Das Kreisgericht Wil verurteilte ihn am 17. August 2021 zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Dieses Urteil wurde durch das Kantonsgericht St. Gallen am 28. Februar 2024 in leicht abgeänderter Form bestätigt. Mit Beschwerde vor Bundesgericht verlangte A.________ eine Aufhebung des Schuldspruchs sowie einen Freispruch.
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5F_34/2025: Revision eines bundesgerichtlichen Urteils betreffend Stockwerkeigentum
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, Stockwerkeigentümerin von Gewerbe-/Dienstleistungsräumen, begehrte deren Umnutzung in Wohnräume. Nach Ablehnung ihres Antrags durch andere Stockwerkeigentümer stellte sie verschiedene Gesuche, darunter vorsorgliche Massnahmen und ein Ausstandsgesuch. Sowohl die kantonalen Instanzen als auch das Bundesgericht traten mangels hinreichender Begründung nicht auf die Gesuche ein. Die A.________ AG verlangt nun Revision des Urteils 5A_319/2025 und eine Rückweisung zur Neubeurteilung durch eine unbefangene Instanz.
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5A_388/2025: Entscheid zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei fehlender Handlungsfähigkeit aufgrund einer allgemeinen Vertretungsbefugnis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte eine Rechtsmittelschrift an das Bundesgericht gerichtet, um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt anzufechten. Dieses hatte seine Berufung gegen einen Entscheid des Friedensrichters für unzulässig erklärt. Der Grund war eine Massnahme der allgemeinen Vertretungsbefugnis (Art. 398 ZGB), die dem Beschwerdeführer die Handlungsfähigkeit entzieht, solange diese nicht durch seine Curatorin unterstützt oder ratifiziert wird.
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5D_25/2025: Entscheid zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach Massgabe der Handlungsfähigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ war Gegenstand einer Massnahme der allgemeinen Beistandschaft seit dem 14. Dezember 2022 und dadurch gemäss Art. 398 Abs. 3 ZGB von der Ausübung der zivilrechtlichen Handlungsfähigkeit ausgeschlossen. Er reichte am 12. Mai 2025 eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Kantonsgerichts Waadt vom 3. April 2024 ein. Seine Beiständin verweigerte am 3. Juni 2025 die Genehmigung des Rechtsmittels, worauf das Bundesgericht die offensichtliche Unzulässigkeit des Beschwerdeschreibens feststellte.
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1F_12/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch zu einem Kontaktverbot
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelt ein Revisionsgesuch von A.________ gegen sein eigenes Urteil vom 1. November 2024 (1C_596/2024), in welchem das Gericht auf die Beschwerde von A.________ nicht eingetreten ist. A.________ beruft sich auf neue Tatsachen und Beweismittel, die jedoch keinen Revisionsgrund gemäss Art. 121 ff. BGG darstellen, da sie nicht die Frage des Eintretens betreffen, sondern eine materielle Prüfung.
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1C_199/2025: Entscheidung zur Löschung von Personendaten im Zusammenhang mit Einzelinitiativen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.________, der die Löschung seiner Personendaten beim Kantonsrat Zürich verlangt hatte. Der Beschwerdeführer hatte seit 2012 diverse Einzelinitiativen eingereicht, die nicht ausreichend unterstützt wurden. Sein Löschungsbegehren wurde sowohl von der Geschäftsleitung des Kantonsrates als auch vom Verwaltungsgericht Zürich abgewiesen. Das Bundesgericht prüft die Rechtmässigkeit der vorinstanzlichen Entscheidungen.
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1C_456/2024: Entscheid betreffend Rückbau eines Stegs und Beschwerdelegitimation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erbengemeinschaft B.C.________, Eigentümerin einer Liegenschaft in Küssnacht am Rigi, wurde aufgefordert, ein nachträgliches Baugesuch für einen bestehenden Steg einzureichen. Nachdem das Gesuch zurückgezogen und ein Rückbauprojekt eingereicht worden war, wies der Bezirksrat Küssnacht den Rückbau gestützt auf kantonale Vorgaben an. A.________, Mieterin der Liegenschaft, bestritt den Entscheid und reichte mehrere Beschwerden ein, mit denen sie erfolglos versuchte, Einsicht in die Vorakten zu erhalten und ihre Rechte geltend zu machen. Der Fall gelangte schliesslich ans Bundesgericht.
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8C_198/2025: Urteil zu Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, welche von der Ausgleichskasse Glarus verweigert wurden, da ihr Vermögen die gesetzliche Schwelle von CHF 100'000 gemäss Art. 9a Abs. 1 lit. a ELG überschritt. Ihre Einsprache und die Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus blieben erfolglos. Sie wandte sich daher ans Bundesgericht.
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5A_448/2025: Entscheid zur subsidiären Verfassungsbeschwerde betreffend mündliche Urteilsbegründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, Vater von zwei Kindern, erhob eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen eine Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt. Dieses hatte ein Gesuch des Beschwerdeführers um vollständige schriftliche Ausfertigung einer mündlich verkündeten Urteilsbegründung abgelehnt. Der Beschwerdeführer machte geltend, durch die fehlende schriftliche Ausfertigung seien sein Anspruch auf rechtliches Gehör und seine Beschwerdefähigkeit verletzt.
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8C_167/2025: Entscheid über die Berechnung der Beschwerdefrist im Versicherungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, versichert bei der Groupe Mutuel Assurances GMA SA, hatte die Übernahme der Kosten für eine in Finnland durchgeführte medizinische Intervention beantragt. Dies wurde seitens der Versicherung am 4. September 2024 und nach Einsprache am 23. Dezember 2024 abgelehnt. Der daraufhin beim kantonalen Gericht eingelegte Rekurs wurde am 14. Februar 2025 wegen Fristversäumnis als unzulässig erklärt. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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6B_225/2025: Zustellfiktion und Fristwahrung im Beschwerdeverfahren nach der StPO
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Kantonsgericht Schaffhausen im Abwesenheitsverfahren wegen mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von CHF 210 verurteilt. Sein Gesuch um Neubeurteilung wurde abgelehnt. Gegen diese Verfügung erhob er Beschwerde, welche das Obergericht des Kantons Schaffhausen als verspätet qualifizierte und darauf nicht eintrat. Vor Bundesgericht beanstandet der Beschwerdeführer die Anwendung der Zustellfiktion und kritisiert die Verspätungsbeurteilung der Vorinstanz.
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5A_338/2025: Streit um die Anfechtung des Anerkenntnisses der Vaterschaft im Zusammenhang mit internationaler Zuständigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte die Anerkennung der Vaterschaft seiner Kinder C.________ und D.________ angefochten. D.________ war durch ein italienisches Gerichtsurteil als sein Sohn festgestellt worden, während C.________ in der Schweiz von ihm anerkannt wurde. Das Kantonsgericht hatte die Anfechtung der Vaterschaft hinsichtlich D.________ für unzulässig erklärt, da die italienische Feststellung keine freiwillige Anerkennung darstellte.
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5A_286/2025: Entscheidung über die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hat am 17. Juni 2024 eine Klage zur Anfechtung der Vaterschaft bezüglich C.________ und D.________ eingereicht und gleichzeitig um unentgeltliche Rechtspflege ersucht. Der zuständige Pretore des Bezirks Lugano wies beides ab und begründete dies mit der fehlenden Erfolgsaussicht der Klage (Art. 117 lit. b ZPO). Gegen diese Entscheidung legte A.________ Beschwerde beim kantonalen Gericht ein, welches die Vorinstanz bestätigte und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ebenfalls verweigerte. A.________ brachte die Angelegenheit vor das Bundesgericht.
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5D_35/2024: Entscheidungen des Bundesgerichts zu Zwangsvollstreckung und Amenden in erbrechtlicher Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich mit acht Verfassungsbeschwerden gegen kantonale Entscheide, die tägliche Ordnungsbussen wegen Nichtvornahme von Handlungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft bestätigten. Die kantonalen Instanzen setzten die Bussen gemäss Art. 343 Abs. 1 lit. c ZPO um. Die Streitfragen und die beanstandete Rechtsanwendung waren primär in den vorherigen Urteilen des Bundesgerichts behandelt worden.
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9C_583/2024: Rechtsgültiger Rücktritt einer Säule-3a-Lebensversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt 2006 einen Autounfall und machte gesundheitliche Beschwerden geltend, die ihn zur Inanspruchnahme von Leistungen aus seiner gebundenen Vorsorgeversicherung (Säule 3a) veranlassten. Die Versicherungsdeckung wurde von der Generali Personenversicherungen AG in Frage gestellt, die nach einer Observation und einem medizinischen Gutachten den Verdacht äusserte, A.________ habe seinen Gesundheitszustand absichtlich falsch dargestellt. Die Versicherung trat 2015 rückwirkend per Schadensdatum vom Vertrag zurück. A.________ klagte erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Nidwalden und verlangte unter anderem die Nachzahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente.
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5D_21/2024: Entscheid zur Vollstreckung von Massnahmen bei einer Erbschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde von der Justiz de paix des Bezirks Lausanne zur Bezahlung von Bussen für jeden Tag der Nichtbefolgung einer Anordnung gemäss Art. 343 Abs. 1 lit. c Zivilprozessordnung (ZPO) verpflichtet. Die Anordnungen betrafen Massnahmen zur Sicherung von Erbschaftsgütern und zur Regelung der Nachlassverwaltung. Einsprüche der Beschwerdeführerin gegen diese Entscheidungen wurden vom kantonalen Zivilgericht und später vom Bundesgericht zurückgewiesen. Die Streitfragen betrafen insbesondere die Vollstreckbarkeit der Anordnungen und die Rolle des Administrators der Erbschaft.
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6B_994/2024: Urteil zur Verletzung des Amtsgeheimnisses durch Weitergabe polizeilicher Informationen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein Polizist der Stadtpolizei, wurde vom Obergericht des Kantons Zürich zweitinstanzlich wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Hintergrund ist die Weitergabe polizeiinterner Informationen an Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung, die nicht zum beschränkten Kreis der polizeilichen Kenntnisberechtigten gehörten. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht die Aufhebung des Urteils und Freispruch.
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1C_675/2023: Urteil zur Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus im Gewässerschutzbereich A
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ GmbH, Eigentümerin eines unüberbauten Grundstücks in Bad Ragaz, erhielt von der Gemeinde eine Baubewilligung für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellgarage und Luft-Wasser-Wärmepumpe. Nachbar A.________ sowie andere betroffene Personen erhoben Einsprache, da das Bauprojekt im besonders gefährdeten Gewässerschutzbereich A geplant ist. Die Einsprache wurde vom Gemeinderat, dem Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen und letztlich vom Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen abgewiesen. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht und verlangte die Aufhebung der Baubewilligung, da eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons fehle.
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5A_385/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit einer Beschwerde betreffend Bauhandwerkerpfandrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH ersuchte um die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf einem Grundstück für eine Pfandsumme von CHF 660'064.95. Das Handelsgericht des Kantons Aargau bestätigte die vorläufige Eintragung lediglich für eine reduzierte Summe von CHF 160'880.-- und setzte eine Klagefrist zur definitiven Eintragung. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen eine verspätete Beschwerde ans Bundesgericht, die daher nicht behandelt wurde.
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1C_657/2024: Entscheid zum Baugesuch und zur Ablehnung einer Änderung der Nutzungsart einer Immobilie
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA ist Eigentümerin einer Parzelle in Renens, auf der ein Gebäude steht, dessen Nutzungszweck im Rahmen eines Teilnutzungsplans ('PPA P 32') von 1989 festgelegt wurde. Ohne Genehmigung richtete sie Wohnungen ein und vermietete diese. Später beantragte sie sowohl die nachträgliche Genehmigung dieser Wohnungen als auch weitere Änderungen. Die Gemeinde verweigerte die Bearbeitung der neuen Baugesuche, da eine verbindliche Entscheidung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Kraft war.
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5A_404/2025: Besuchsrecht und unentgeltliche Rechtspflege im Rahmen eines Eheschutzverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Eheschutzverfahren betrifft die Anordnung des Besuchsrechts für die 2023 geborene Tochter der Beschwerdegegnerin und des Beschwerdeführers. In früheren Entscheiden wurde das Besuchsrecht schrittweise erweitert, und die Obhut über das Kind wurde der Mutter übertragen. Der Beschwerdeführer forderte ein stufenweise ausgeweitetes Besuchsrecht, unbegleitete Besuche, Übernachtungen und alternierende Obhut sowie die unentgeltliche Rechtspflege. Das Obergericht des Kantons Graubünden hatte das Besuchsrecht bereits angepasst, weitere Begehren jedoch abgelehnt. Das Bundesgericht überprüfte die kantonal letztinstanzlichen Entscheidungen zu den Besuchsregelungen und zur unentgeltlichen Rechtspflege.
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8C_593/2024: Restitution von gesetzlich bezogenen Ergänzungsleistungen: Anspruch gegenüber der Erbmasse
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, ob die Forderung des Service des prestations complémentaires (SPC) des Kantons Genf auf Rückerstattung von gesetzlich bezogenen Ergänzungsleistungen gegenüber der Erbmasse des verstorbenen Herrn A.A.________ zulässig ist. Streitpunkt ist insbesondere die Frage der Verjährung des Rückerstattungsanspruchs gemäss Art. 16b LPC. Die Erben haben sich gegen die Forderung von 38'820 Franken gewehrt und geltend gemacht, die Forderung sei verjährt.
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8C_573/2024: Urteil zur Leistungspflicht der Unfallversicherung bei Rückfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein durch die Suva gegen Unfallfolgen versicherter Maler, erlitt 2019 eine rechtsseitige Calcaneusfraktur. Die Heil- und Taggeldleistungen wurden per Ende 2020 eingestellt, eine Integritätsentschädigung gewährt. Mitte 2021 meldete er einen Rückfall mit Fuss-, Becken- und Lendenwirbelsäulenbeschwerden. Die Suva verneinte eine Leistungspflicht, da keine Kausalität zum ursprünglichen Unfall ersichtlich war. Die gleiche Haltung nahm sie gegenüber Fussbeschwerden vor der Operation im Mai 2023 ein, weil keine relevante Verschlechterung festgestellt wurde. Die Vorinstanz bestätigte dies.
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9C_142/2025: Entscheidung zur Frage der Invalidenrente im Rahmen einer neuen Antragstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte A.________, früher als Reinigungsgehilfin tätig, beantragte erstmals 2012 Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund von posttraumatischen Beschwerden. Nach anfänglicher Gewährung einer ganzen Invalidenrente wurde diese nach einer Revision 2014 aufgehoben. Eine erneute Antragstellung im Jahr 2017 wurde nach umfassenden medizinischen Abklärungen abgelehnt. Nach mehreren gerichtlichen Verfahren und medizinischen Gutachten, darunter eine umfassende multidisziplinäre Begutachtung durch das SAM 2023, stellte das kantonale Gericht fest, dass keine relevante Arbeitsunfähigkeit vorliegt, welche eine Rente rechtfertigen würde.
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1C_427/2024: Führerausweisentzug aufgrund einer Wiederholungstat im Ausland
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ überschritt in Deutschland die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 58 km/h, was als schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften gemäss Schweizer Recht qualifiziert wurde. Aufgrund eines früheren Führerausweisentzugs wegen Auslandstat wurde ihm vom Strassenverkehrsamt Zürich erneut der Führerausweis für zehn Monate entzogen. A.________ bestritt die Dauer des Entzugs und verlangte die Anwendung der milderen Regelung für Ersttäter nach Art. 16c bis Abs. 2 SVG. Seine Beschwerden an die Sicherheitsdirektion, das Verwaltungsgericht Zürich und das Bundesgericht blieben erfolglos.
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6B_876/2024: Ersatzforderung nach betrügerischem Konkurs und Vermögensminderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Strafgericht Basel-Landschaft wegen betrügerischen Konkurses, Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, mehrfacher Urkundenfälschung und Unterlassung der Buchführung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten und einer Ersatzforderung von 350'000 Franken verurteilt (Art. 71 Abs. 1 StGB). Die Vorinstanz wies seine Berufung ab. Vor Bundesgericht beantragt A.________, die Ersatzforderung teilweise oder ganz aufzuheben, da sie aus seiner Sicht unbegründet sei oder bereits durch Tilgungen und Zahlungen geleistet worden sei.
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5D_29/2025: Entscheid zu Unterhaltsbeiträgen im Rahmen von Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Entscheid betrifft eine Auseinandersetzung zwischen A.________ (Vater) und B.________ (Mutter) bezüglich Unterhaltsbeiträgen für drei minderjährige Kinder im Rahmen von Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft. Der Vater hatte eine Anpassung der Unterhaltsbeiträge beantragt, die ihm zunächst teilweise zugesprochen wurde. Dieses Urteil wurde in der kantonalen Instanz wieder rückgängig gemacht, sodass das ursprüngliche Urteil vom 1. Februar 2023 bestehen blieb. Der Vater erhob schliesslich eine Beschwerde ans Bundesgericht.
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9C_236/2025: Urteil zur verweigerten unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, beantragte vor dem Bundesverwaltungsgericht die unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen eine Verfügung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit. Das Gesuch wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, da A.________ die angeforderten Nachweise zu ihrer Bedürftigkeit nicht hinreichend erbrachte. Gleichzeitig wurde sie zur Leistung eines Kostenvorschusses aufgefordert. Sie wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde an das Bundesgericht, um die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege anzufechten.
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7B_280/2025: Entscheid zur Frage der Beschwerdeberechtigung in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts Genf (vom 28. Februar 2025) ein. Der kantonale Entscheid wies eine Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung des Genfer Staatsanwalts vom 17. Dezember 2024 zurück.
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8C_305/2025: Urteil zur Prozessvoraussetzung im Bereich der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen einen Einspracheentscheid der Vaudoise Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft AG, welcher eine weitere Leistungspflicht der Unfallversicherung verneinte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid mit der Begründung, dass die Gesundheitsschäden nicht mehr in einem natürlichen Kausalzusammenhang zum Unfall vom 17. Oktober 2024 stehen würden.
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1C_552/2024: Entscheid zu einer definitiven Änderung der Funktion im öffentlichen Dienst im Kanton Genf
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ war seit 2004 im Dienst des Kantons Genf beschäftigt und wurde 2017 zum stellvertretenden Direktor einer Strafanstalt ernannt. Nach einem ad interim-Direktorat wurde er ab Januar 2022 in eine andere Strafanstalt versetzt. Im Dezember 2022 informierte ihn der zuständige Staatsrat über seine definitive Versetzung zum stellvertretenden Direktor der neuen Strafanstalt mit einer Gehaltsklasse unterhalb seines bisherigen Status. Die kantonale Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Staatsrat beurteilten den Wechsel als eine organisatorisch notwendige Massnahme, die keine Sanktion darstelle. Der Beschwerdeführer erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen diese Entscheidung.
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1C_133/2025: Gesuch um Löschung von Daten aus der Entscheiddatenbank
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte beim Zuger Verwaltungsgericht die Löschung sämtlicher Verweise auf ein früheres Bundesgerichtsurteil, das Hinweise auf seinen Gesundheitszustand enthielt, aus Akten und der öffentlich zugänglichen Datenbank. Das Verwaltungsgericht wies sein Gesuch ab. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht.
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7B_150/2025: Urteil über die Zulässigkeit von Beschwerden gegen die Rückweisung einer Anklage durch ein Bezirksgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht hatte die Anklage wegen formeller Mängel zurückgewiesen und das Verfahren als erledigt abgeschlossen. Das Obergericht wies die Beschwerden der Beschwerdeführenden gegen diesen Rückweisungsentscheid ab, da es sich um einen verfahrensleitenden und nicht um einen verfahrensbeendenden Entscheid gehandelt habe und somit kein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne des Gesetzes vorliege.
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8C_419/2024: Urteil betreffend Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt 1988 einen Autounfall mit schweren Verletzungen am linken Oberschenkel und Fuss. Frühe Revisionsanträge führten ab 1997 zu einer halben Invalidenrente (50 %). Basierend auf einem durch mehrere Rückfälle und Operationen verschärften Gesundheitszustand beantragte A.________ ab Oktober 2019 die Erhöhung dieser Rente. Nach initialer Ablehnung durch die CNA und weiteren medizinischen Abklärungen wurde eine vollständige Invalidenrente durch die kantonale Instanz zuerkannt.
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4D_99/2025: Entscheid betreffend verspäteten Rechtsmittelgegenstand
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts des Kantons Tessin vom 8. April 2025 ein, welche die Ausweisung durch die B.________ SA bestätigte. Die A.________ SA argumentierte, dass der Zustand ihres Verwaltungsratspräsidenten eine rechtzeitige Einreichung der Beschwerde wegen Krankenhausaufenthalts verhinderte. Eine Verlängerung der Frist wurde beantragt, zusammen mit einem Antrag auf Sistierung der angefochtenen Entscheidung.
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6B_912/2024: Entscheid über Landesverweisung und DNA-Profilierung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde von A.________ gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, mit welchem eine Landesverweisung und die Erstellung eines DNA-Profils bestätigt wurden. Der Beschwerdeführer argumentierte, er sei aufgrund seiner Homosexualität in seiner Heimat Honduras ernsthaft gefährdet, und die Landesverweisung sei ein unverhältnismässiger Eingriff in seine Rechte. Zudem bemängelte er die Anordnung einer DNA-Probe und eines DNA-Profils, da keinerlei Wiederholungsgefahr vorliege.
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8C_216/2025: Einstellung der Sozialhilfeleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war seit Juni 2011 durch den Sozialdienst Schüpfen sozialhilferechtlich unterstützt. Aufgrund einer Zuweisung zur Arbeit in einem Abklärungsplatz (80% Pensum) und der anschliessenden Weigerung von A.________, die Tätigkeit aufzunehmen, stellte der Sozialdienst die wirtschaftliche Hilfe per 30. April 2023 ein. Die teilweise Gutheissung der Beschwerde durch das Regierungsstatthalteramt Seeland führte zur rückwirkenden Zahlung von Fr. 66.20 für Mai, Juni und Juli 2023. Eine weitere Beschwerde wurde durch das Verwaltungsgericht Bern abgewiesen. Das Bundesgericht prüft in diesem Verfahren insbesondere die rechtlichen Aspekte der definitiven Einstellung der Sozialhilfe und deren Zumutbarkeit, sowie die Frage der Entschädigungsleistungen.
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1C_94/2025: Zugang zu Dokumenten und Ausstandsbegehren vor Bundesgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte Zugang zu Dokumenten einer Abklärung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bezüglich einer Applikation der Y.________ AG. Dies führte zu Streitigkeiten zwischen A.________ und Y.________ AG, welche vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurden. A.________ stellte ein Ausstandsbegehren gegen den verfahrensleitenden Richter und den Gerichtsschreiber sowie einen Antrag auf Offenlegung der Identität der Y.________ AG, welche abgelehnt wurden. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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8C_197/2025: Verfügung betreffend Rückzug einer Beschwerde im Bereich Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A.________ hat am 1. April 2025 eine Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 24. Januar 2025 eingereicht. Mit Schreiben vom 23. Mai 2025 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück.
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5F_33/2025: Urteil betreffend Revision eines früheren Urteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, Stockwerkeigentümerin in einer Wohnüberbauung, strebte eine Umnutzung ihrer Gewerberäume zu Wohnräumen an, welche seitens anderer Stockwerkeigentümer, B.________ und C.________, verweigert wurde. Nach erfolglosem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen und einem Negativentscheid des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren, forderte die Gesuchstellerin die Revision des Urteils.
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8C_208/2025: Entscheid über den Rückzug eines Rechtsmittels bezüglich der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, hatte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Urteil des kantonalen Gerichts des Kantons Waadt (Cour des assurances sociales) vom 10. März 2025 eingereicht. In seiner Korrespondenz vom 3. Juni 2025 erklärte A.________ den Rückzug der Beschwerde.
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1C_619/2024: Urteil zur Nichtigerklärung einer erleichterten Einbürgerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde am 26. November 2018 erleichtert eingebürgert. Die Ehe mit seiner schweizerischen Ehefrau hatte jedoch kurz nach der Einbürgerung durch Trennung und Scheidung ihr Ende gefunden. Aufgrund dessen führte das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Verfahren zur Nichtigerklärung der Einbürgerung durch und erklärte diese am 30. März 2023 für nichtig. A.________ legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, das diese abwies. Mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten verlangte er die Aufhebung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.
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5A_307/2025: Entscheid zur vorzeitigen Vollstreckung eines Urteils in einer Ehescheidungssache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien, A.________ und B.________, hatten nach ihrer Scheidung zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen über Unterhaltsbeiträge und die Liquidation ihres Güterstands. Die Streitfrage im vorliegenden Fall konzentrierte sich auf die vorzeitige Vollstreckung eines Urteils, das eine Unterhaltszahlung ausschloss. A.________ argumentierte, dass sie durch diese Entscheidung schwerwiegende Nachteile erleide.
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