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Bundesgericht neue Urteile vom 17.06.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_295/2025: Urteil zum Betreibungsverfahren und Unzulässigkeit des Rechtsmittels

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird von B.________ betrieben, um Mietzinse und Nebenkosten in Höhe von CHF 29'110.-- zu begleichen. Das Betreibungsamt Bellinzona stellte ein Pfändungsprotokoll aus. A.________ focht dieses vor der kantonalen Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs an, die das Rechtsmittel mangels Beweisführung für eine fristgerechte Einsprache abwies und erklärte, dass Einwendungen gegen die Gültigkeit des in Betreibung gesetzten Anspruchs ausschliesslich vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden könnten. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht stellt fest, dass der Beschwerdegegenstand als ein Rechtsmittel in Zivilsachen gemäss Art. 72 Abs. 2 lit. a und Art. 74 Abs. 2 lit. c BGG behandelt werden kann. Es weist jedoch darauf hin, dass die Beschwerde gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG und bei Grundrechtsverletzungen gemäss Art. 106 Abs. 2 BGG spezifische Anforderungen an die Begründung stellt. Die Beschwerde von A.________ enthält keine ausreichende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Ausführungen der kantonalen Aufsichtsbehörde, insbesondere in Bezug auf die Regularität des Handelns des Betreibungsamtes. Stattdessen argumentiert A.________ ausschliesslich zur Gültigkeit des betriebenen Anspruchs, der nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Aufgrund der ungenügenden Begründung weist das Bundesgericht die Beschwerde als unzulässig zurück. Die Entscheidung wird im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG getroffen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, A.________ muss Gerichtskosten zahlen.


1C_21/2025: Auflösung der Dienstverhältnisse einer Lehrperson im öffentlichen Dienst

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine Lehrperson im Kanton Genf, wurde für unbestimmte Zeit angestellt und unterlag einer dreijährigen Probezeit. Während dieser Zeit wurde ihre Leistung mehrfach negativ bewertet, insbesondere in Bezug auf Unterrichtsmanagement, Verhalten gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Organisation. Trotz einer Verlängerung der Probezeit wurden Mängel festgestellt, die nicht behoben werden konnten. Am 4. Juli 2022 kündigte der zuständige Direktor die Dienstverhältnisse, was nachfolgend vom Staatsrat und der kantonalen Verwaltungsgerichtsbarkeit bestätigt wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1** Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des Rechtsmittels und stellt fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Rekurs erfüllt sind.
**E.2** Die Beschwerdeführerin kritisiert die Tatsachenfeststellungen des kantonalen Gerichts, unter anderem in Bezug auf die Umstände ihrer Unterrichtstätigkeit und die Bewertung ihrer Leistungen. Das Bundesgericht verneint eine willkürliche Tatsachenfeststellung, da die Vorinstanz ausführlich argumentiert und die wesentlichen Punkte berücksichtigt hat.
**E.3** Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs und verlangt zusätzliche Beweiserhebungen. Das Bundesgericht weist die Argumente zurück und bestätigt, dass die Vorinstanzen den Sachverhalt bereits umfassend geprüft haben und keine relevanten Nachweise übersehen wurden.
**E.4** Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie sei Opfer von Mobbing durch ihren ersten Direktor gewesen. Das Bundesgericht sieht keinen Grund für eine gerichtliche Prüfung dieses Vorwurfs, da die Beschwerdeführerin die zuständige Stelle für solche Anliegen (Gruppe des Vertrauens) nicht eingeschaltet hatte.
**E.5** In der Sache selbst prüft das Bundesgericht die Kündigung der Dienstverhältnisse wegen unzureichender Leistungen gemäss kantonalem Recht. Es weist die Beschwerde zurück, da die Feststellung der unzureichenden Leistungen weder willkürlich noch unverhältnismässig ist und die Lehrperson eine Verlängerung der Probezeit erhielt, was den Grundsatz der Verhältnismässigkeit erfüllt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Rekurs wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.


5F_12/2025: Entscheid zur Frage der Zulässigkeit eines Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA beantragte die Revision einer bundesgerichtlichen Entscheidung (5A_147/2025 vom 27.02.2025), die ein Rechtsmittel der A.________ SA gegen eine definitive Ablehnung des Einspruchs gegen einen Zahlungsbefehl der B.________ SA für CHF 869.25 für unzulässig erklärt hatte. Das Revisionsgesuch bezog sich auf Artikel 121 lit. c, 122 und 123 BGG und beinhaltete zusätzlich einen Antrag auf vorläufige Aussetzung der Vollstreckung.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Die A.________ SA versäumte die rechtzeitige Zahlung des geforderten Kostenvorschusses gemäss Art. 62 Abs. 1 und 3 BGG. Das Bundesgericht wiederholte die Praxis, dass eine Benachrichtigung gemäss Art. 44 Abs. 2 BGG als zugestellt gilt, wenn sie innerhalb der Frist der Postlagerung nicht abgeholt wird. **E.2**: Trotz der Verlängerung der Frist gemäss Art. 48 Abs. 4 BGG und einer klaren Mahnung über die Folgen der Nichtzahlung wurde der Vorschuss nicht bezahlt, weshalb das Bundesgericht entschieden hat, nicht auf die Revisionsklage einzutreten. **E.3**: Das Verfahren wurde aufgrund offensichtlicher Unzulässigkeit des Gesuchs gemäss der vereinfachten Regelung nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG erledigt. Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung wurde gegenstandslos und die Gerichtskosten wurden der unterliegenden Partei auferlegt (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Revisionsklage wurde für unzulässig erklärt, und die Gerichtskosten wurden der A.________ SA auferlegt.


1C_299/2024: Qualität für die Beschwerde von Umweltorganisationen hinsichtlich eines Windparkprojekts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen das Urteil der Cour de droit administratif et public des Tribunal cantonal du canton de Vaud vom 12. April 2024. Strittig ist die Qualität dreier Organisationen (Fédération Paysage Libre Suisse, Fédération Paysage-Libre Vaud, SOS Jura), um gegen die Baugenehmigungen für sechs Windkraftanlagen im Windpark \"Sur Grati\" vorzugehen. Die Organisationen wenden sich gegen die Auslegung ihrer Beschwerdeberechtigung durch die Vorinstanzen.


5F_14/2025: Entscheid über eine Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA beantragte die Revision der Bundesgerichtsentscheidung 5A_150/2025 vom 27. Februar 2025, in welcher ihr Rechtsmittel wegen ungenügender Begründung als unzulässig erklärt wurde. Die ursprüngliche Streitigkeit betraf den definitiven Rechtsöffnungstitel für die Betreibung durch die B.________ SA über CHF 1'125.10. Im Revisionsverfahren wurde zudem die Suspension der Vollstreckung der ursprünglichen Entscheidung beantragt.


5A_426/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde wegen unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau, welches sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte, und beantragte beim Bundesgericht unter anderem die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheides sowie die Überprüfung der Beistandschaft für seine Kinder. Das Bundesgericht prüfte lediglich die prozessualen und formellen Bedingungen des Rechtsmittelverfahrens.


5A_417/2025: Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit einer Beistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine minderjährige Person, stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens vor dem Obergericht des Kantons Aargau. Das Gesuch wurde vom Obergericht mit der Begründung abgewiesen, dass die elterliche Unterstützungspflicht gegenüber ihren Kindern der unentgeltlichen Rechtspflege subsidiär vorgeht. Dazu fehlten Angaben zu den finanziellen Verhältnissen der Eltern. Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Entscheids sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


5A_420/2025: Entscheid zur Wiedererwägung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Abweisung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege durch das Obergericht des Kantons Thurgau betreffend Kindesbelange. Er legte ein Wiedererwägungsgesuch beim Obergericht ein, welches ebenfalls abgewiesen wurde, da seine finanzielle Bedürftigkeit auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend belegt werden konnte. Mit Beschwerde vor Bundesgericht verlangte er die Aufhebung dieses Entscheides.


6B_1006/2024: Rekurs von A.________ gegen eine Entscheidung der Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit dem Rekurs von A.________ gegen eine Entscheidung der Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt. A.________ wurde der Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei beschuldigt, da er im Rahmen von Anträgen auf Kurzarbeitsentschädigungen während der COVID-19 Pandemie falsche Angaben gemacht hatte, um sich unrechtmässig zu bereichern. Die kantonalen Instanzen erkannten ihn als schuldig und verurteilten ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, teilweise bedingt. Das Bundesgericht prüft unter anderem die Angemessenheit der Strafe sowie die Einwände zur Verletzung des Grundsatzes der Anklage.


8C_627/2024: Entscheid des Bundesgerichts bezüglich einer Unfallversicherungssache

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine 1965 geborene Versicherte, erlitt am 21. Januar 2020 als Fussgängerin einen Verkehrsunfall und zog sich dabei ein Trauma am linken Bein zu. Die Allianz Suisse Gesellschaft für Versicherungen erkannte zunächst die gesetzlichen Leistungen an und stellte diese später aufgrund der medizinischen Beurteilungen ein. Die Versicherte erhob Einspruch, welcher von der Allianz in Nachfolgeentscheidungen bestätigt wurde. Sowohl das kantonale Versicherungsgericht des Kantons Tessin als auch das Bundesgericht befassten sich mit der Beurteilung medizinischer Berichte sowie der Frage der Anspruchsberechtigung auf Leistungen wie Taggelder, Heilkosten, Invalidenrente und Integritätsschadenentschädigung (IMI).


5A_430/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine kantonal letztinstanzliche superprovisorische Verfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall wandte sich der Beschwerdeführer A.________ gegen eine superprovisorische Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 27. Mai 2025. Die Verfügung betraf eine Änderung der Betreuungsregelung für seine beiden Kinder B.________ und C.________ sowie die Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft. Der Beschwerdeführer erhob eine als \"Verfassungsbeschwerde\" bezeichnete Eingabe beim Bundesgericht mit verschiedenen Begehren, u.a. um Aufhebung der Verfügung und Feststellung einer Grundrechtsverletzung.


9C_409/2024: Entscheidung des Bundesgerichts betreffend Taggeldanspruch während einer beruflichen Ausbildung nach LAI

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüfte den Anspruch von A.________ auf Invalidenversicherung-Taggelder während ihrer beruflichen Ausbildung an der Schule B.________ seit Oktober 2019. Die Versicherte führte an, dass sie wegen ihrer vollständigen Blindheit daran gehindert sei, parallel zu ihrer Ausbildung eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und daher einen wirtschaftlichen Nachteil erleide. Die Vorinstanz lehnte den Anspruch auf Taggeld und die Klage ab.


8C_324/2024: Urteil zur Einstellung von Unfallversicherungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte A.________ erlitt am 27. Oktober 2020 einen Auffahrunfall, bei dem ein Distorsionstrauma der Halswirbelsäule diagnostiziert wurde. Die Suva stellte mit Verfügung vom 23. November 2022 die Versicherungsleistungen per 15. Dezember 2022 ein, da die verbleibenden Beschwerden nicht mehr einem kausalen Zusammenhang zum Unfallereignis zugerechnet werden konnten. Der Einspracheentscheid bestätigte dies. Das kantonale Versicherungsgericht Solothurn wies die darauf folgende Beschwerde ab. A.________ verlangte vor dem Bundesgericht Klärung durch ein gerichtliches Gutachten und die Weiterführung der Leistungen.


5F_11/2025: Entscheid des Bundesgerichts bezüglich Unzulässigkeit einer Revisionsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA hatte eine Revisionsklage gegen ein früheres Urteil des Bundesgerichts (Urteil 5A_83/2025 vom 27. Februar 2025) eingereicht. Diese Revisionsklage stand im Zusammenhang mit einem Entscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde in einer Betreibungsangelegenheit sowie mit der Streitigkeit über ausstehende Zahlungsbeträge, die von der B.________ SA gegenüber der A.________ SA geltend gemacht wurden.


5A_419/2025: Entscheid zur unentgeltlichen Rechtspflege im Kindesschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Vater von drei Kindern, stellte im Zusammenhang mit der Anfechtung eines KESB-Entscheids ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Thurgau. Dieses Gesuch sowie ein anschliessendes Wiedererwägungsgesuch wurden abgewiesen. Der Beschwerdeführer verlangte vor dem Bundesgericht die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids, argumentierte jedoch primär appellatorisch.


6B_337/2024: Urteil betreffend Betrug, Strafzumessung und Begründungspflicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde erstinstanzlich wegen verschiedener Delikte, darunter Betrug (vorspiegeln eines Einbruchs), verurteilt. Die Vorinstanz bestätigte das Urteil teilweise, insbesondere den Schuldspruch betreffend den fingierten Einbruch und setzte die Freiheitsstrafe auf 39 Monate fest. Der Beschwerdeführer focht das Urteil mit der Hauptforderung des Freispruchs hinsichtlich des Betrugs an und beantragte eine mildere Strafe.


6B_51/2024: Urteil des Bundesgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde in den kantonalen Instanzen für mehrere Straftaten, darunter Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 und 3 StGB), Drohung (Art. 180 StGB), Ehrverletzung (Art. 177 StGB), Verstösse gegen das Migrationsgesetz und Betäubungsmittelgesetz, schuldig gesprochen. Ihm warfen insbesondere die besonderen Umstände seiner Beziehung zu B.________ sowie wiederholte Gewalt- und Drohungsvorfälle zwischen Juni 2021 und Juni 2022 vor. A.________ legte Berufung ein, was zu einer teilweisen Modifizierung der Verurteilung führte. Vor dem Bundesgericht focht A.________ das kantonale Urteil an, indem er unter anderem eine fehlerhafte Beweiswürdigung und die Verletzung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ geltend machte.


2C_295/2025: Entscheid über Einreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme bei einem Sohn nach Art. 28 AIG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die nordmazedonischen Staatsangehörigen A.________ und B.________, geboren 1946 und 1948, beantragten am 7. September 2023 beim Migrationsamt Zürich eine Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme beim Sohn, der Schweizer Bürger ist. Das Gesuch wurde abgelehnt, und die nachfolgenden Rechtsmittel vor der Sicherheitsdirektion sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich blieben erfolglos.


6B_39/2025: Urteil betreffend Straftaten gemäss LEI und Strafgesetzbuch sowie Verfahrensfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Tribunal de police des Kantons Genf für Straftaten nach der Bundesgesetzgebung über Ausländer und Integration (LEI), sowie wegen Urkundenfälschung und versuchten betrügerischen Verhaltens gegenüber Behörden verurteilt. Die Strafe umfasste 150 Tagessätze zu 90 CHF, ausgesetzt mit einer dreijährigen Probezeit. Die Vorwürfe betreffen unter anderem die Einreichung gefälschter Dokumente zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung. Die kantonale Berufungsinstanz bestätigte das Urteil. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht.


1C_16/2025: Entscheid zu einer Zwischenverfügung betreffend die Sistierung eines Baubewilligungsverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführenden A.A.________ und B.A.________ beantragten beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, das Verfahren zur Prüfung der Auflagen für zwei Bienenhäuser bis zur Inkraftsetzung einer Gesetzesrevision des Raumplanungsgesetzes zu sistieren. Der Instruktionsrichter wies das Gesuch ab. Die Beschwerdeführenden erhoben dagegen eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.


5D_55/2024: Streit um Erbenbescheinigung und Auslegung von Willensvollstreckerregelungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ und die Beschwerdegegnerin B.________, beide Töchter des vorverstorbenen Ehemannes der Erblasserin C.________, streiten über die Gestaltung und Kostenregelung des Erbscheins nach deren Tod. A.________ beantragte Änderungen des Erbscheins hinsichtlich der Kostenregelung und der Abbildung des Ersatzwillensvollstreckers, G.________ GmbH, und forderte, dass der ausgestellte Erbschein der Beschwerdegegnerin zurückgesendet und ein neuer ausgestellt werde. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die ersten Forderungen teilweise zurück und änderte die Kostenaufteilung, ohne jedoch einen neuen Erbschein auszustellen. Den Antrag zur Rückgabe des Erbscheins durch B.________ wies das Obergericht ab. Gegen dieses Urteil erhob A.________ eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht.


5F_13/2025: Revision der unzulässigen Entscheidung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA beantragte beim Bundesgericht die Revision der am 27. Februar 2025 ergangenen Entscheidung (5A_149/2025). Diese Entscheidung betraf ein in einem früheren Verfahren als unzulässig erklärtes Rechtsmittel der A.________ SA gegen einen provisorischen Rechtsöffnungsentscheid. Die Revision wurde gestützt auf Art. 121 lit. c, 122 und 123 BGG beantragt. Zudem ersuchte die A.________ SA um eine vorsorgliche Massnahme zur Aussetzung der Vollstreckung der Entscheidung des zuständigen Friedensrichters.