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Bundesgericht neue Urteile vom 30.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_984/2024: Aufhebung von Siegeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Vorliegend geht es um drei Beschwerden von A.________, B.________ sowie C.A.________ Sàrl gegen drei separate Entscheide des Genfer Zwangsmassnahmengerichts, die die Aufhebung von Siegeln betreffend beschlagnahmter Daten und Unterlagen zum Gegenstand haben. Die Ermittlungen basieren auf einer Straftatvermutung betreffend Veruntreuung (Art. 158 StGB) im Zusammenhang mit der Geschäftsführung von Investitionsportfolios. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass die Siegel aufgrund von Geheimhaltungsinteressen (berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten, Geschäftsgeheimnisse, Privatsphäre) aufrechterhalten bleiben sollten.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Die drei Fälle wurden aufgrund derselben Tatsachen- und Rechtslage sowie ähnlicher Anliegen zusammengelegt. 2. Das Bundesgericht prüfte seine Zuständigkeit und befand die Beschwerden zulässig, da die Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts nicht abschliessend waren und ein irreparabler Nachteil drohte. 3. Das Gericht hielt fest, dass ein hinreichender Tatverdacht sowie die potenzielle Relevanz der beschlagnahmten Daten für die Ermittlungen bestehen. Die Beschwerdeführer konnten die Richtigkeit der entscheidenden Argumente des Zwangsmassnahmengerichts nicht effektiv widerlegen. 4. Der Anspruch auf Wahrung von Berufsgeheimnissen gemäss Art. 264 Abs. 1 lit. d StPO wurde geprüft, jedoch konnten die Beschwerdeführer den Schutzumfang der betroffenen Berufsgeheimnisse nicht hinreichend dokumentieren oder nachweisen. 5. Geschäftsgeheimnisse konnten gemäss Art. 264 Abs. 1 StPO nicht als Grund für die Aufrechterhaltung der Siegel angeführt werden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden wurden abgewiesen und die Beschwerdeführer müssen die Verfahrenskosten tragen.


8C_230/2025: Urteil betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde in Unfallversicherungsangelegenheiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 5. Februar 2025, welches einen Einspracheentscheid der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG bestätigte. Es wurde festgestellt, dass für einen Zahnschaden, der am 19. Oktober 2021 gemeldet wurde, keine Leistungspflicht besteht, da kein Unfall im Sinne von Art. 4 ATSG vorliegt und kein Kausalzusammenhang gegeben ist.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Die Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG wurden erläutert. Es reicht nicht aus, den angefochtenen Entscheid einfach zu kritisieren oder Behauptungen aufzustellen, ohne konkret darzulegen, welche Vorschriften weshalb verletzt wurden. (E. 1)
2. Das kantonale Gericht argumentierte, dass weder ein Unfall im Rechtssinne vorliegt noch ein Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis und dem Zahnschaden gegeben ist. (E. 2)
3. Der Beschwerdeführer äusserte sich letztinstanzlich nur zum Kausalzusammenhang; er versäumte jedoch, die Feststellungen der Vorinstanz zum Unfallbegriff sachgerecht zu bestreiten und darzulegen, weshalb die Sachverhaltsfeststellungen unrichtig seien. Das pauschale Verweisen auf ein Foto genügt nicht. (E. 3)
4. Aufgrund des mangelnden Nachweises führte dies zum Nichteintreten auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG. (E. 4)
5. Gerichtskosten wurden ausnahmsweise nicht erhoben. (E. 5)

Zusammenfassung des Dispositivs

Es wurde entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten und keine Gerichtskosten zu erheben.


6B_1298/2023: Urteil über Pornografie und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde erstmals am 9. November 2020 vom Kantonsgericht Basel-Landschaft wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind sowie mehrfacher Pornografie zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 13 Monaten und einer ambulanten therapeutischen Massnahme verurteilt, mit einem 10-jährigen Tätigkeitsverbot bezüglich Minderjähriger. Am 19. September 2022 folgte eine weitere Verurteilung wegen Pornografie, die zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten führte. Am 5. Mai 2023 wurde die ambulante Massnahme aufgehoben, was zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe führte. A.________ legte am 17. November 2023 Beschwerde ein, um sich vom Vorwurf der verbotenen Pornografie freizusprechen und die Landesverweisung anzufechten. Er beantragte die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege und den Beizug weiterer Akten.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, somit ist A.________s Antrag auf aufschiebende Wirkung nicht zu prüfen (Ziff. 1.1). 1.2. Das Bundesgericht zieht die Akten von Amts wegen bei. Über den Beweisantrag des Beschwerdeführers wird nicht entschieden, da das Bundesgericht an den kantonalen Sachverhalt gebunden ist.
2. A.________ bestreitet den objektiven Sachverhalt nicht, rügt jedoch die Verletzung des subjektiven Tatbestandes (Ziff. 3.1).
3. Es ist zu prüfen, ob der angefochtene Entscheid Bundesrecht verletzt, wobei der Beschwerdeführer nachweisen muss, wie die Vorinstanz Recht verletzt hat (Ziff. 3.3). 4.1. Die Vorinstanz hat festgestellt, dass A.________ von der Weiterverbreitung der kinderpornografischen Videos wusste (Ziff. 4.1).
5. Die Vorinstanz verneint die Verletzung des Grundsatzes 'ne bis in idem'; die Dateien auf dem Datenträger waren nicht Teil des früheren Verfahrens (Ziff. 5.2) und die Vorinstanz hat für die Strafzumessung auch den Anteil der Duplikate berücksichtigt (Ziff. 5.3). 6.1. A.________ verweist auf einen Härtefall und auf seine Schwierigkeiten, sich in der Schweiz zu integrieren (Ziff. 6.1); die Vorinstanz entschied, dass ein schwerer persönlicher Härtefall nicht vorliegt, da sein Verhalten nicht die Integration unterstützt hat (Ziff. 6.2). 6.4. Beide Instanzen sind einig, dass die öffentliche Sicherheit über den privaten Interessen am Verbleib in der Schweiz überwiegt (Ziff. 6.4).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden A.________ auferlegt.


5A_311/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte als Eigentümer einer biologisch bewirtschafteten Landparzelle Maßnahmen gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf einer benachbarten Parzelle sowie unentgeltliche Rechtspflege für ein Berufungsverfahren. Sowohl auf kantonaler Ebene als auch vor dem Bundesgericht wurde die unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt.


2C_237/2024: Entscheid über das Unterstellungsverfahren nach LAFE

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Immobiliengesellschaft (A.________ SA), ausschliesslich von einer EU/EFTA-Bürgerin (C.________) gehalten, beantragte die Feststellung, dass der Erwerb von Kaufrechten auf Grundstücken in mehreren Gemeinden des Kantons Tessin nicht unter die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LAFE) fällt. Nach Ablehnung ihrer Anträge durch die kantonale Erstinstanz und das Verwaltungsgericht wurde das Bundesgericht angerufen.


2C_645/2024: Urteil zur Fristversäumnis bei der Einzahlung des Kostenvorschusses im Beschwerdeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hat im Herbst 2023 zum dritten Mal die höhere Fachprüfung \"diplomierter Elektroinstallateur\" nicht bestanden. Gegen die entsprechende Verfügung legte er am 22. Dezember 2023 Beschwerde beim SBFI ein, konnte jedoch den geforderten Kostenvorschuss nicht fristgerecht entrichten. Das SBFI trat daraufhin auf die Beschwerde nicht ein und wies ein später gestelltes Gesuch um Fristwiederherstellung ab. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheide. Der Beschwerdeführer zog den Fall daraufhin an das Bundesgericht.


7B_109/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerde vor Bundesgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland entschied am 20. September 2024, eine Strafuntersuchung gegen die Baugenossenschaft B.________ wegen Verleumdung nicht an die Hand zu nehmen. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die dagegen erhobene Beschwerde mit Verfügung vom 28. Januar 2025 nicht ein, da der Beschwerdeführer die verlangte Sicherheit nicht fristgerecht geleistet hatte. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde ans Bundesgericht ein.


8C_6/2025: Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bei gemeinsamen Wohnverhältnissen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Ehepaar A.________ und B.________, Rentenbezüger der AHV, wohnt mit ihrer Tochter und deren zwei Kindern in einem gemeinsamen Haus. Die Tochter, als Hauptmieterin, hat das Haus teilweise an ihre Eltern untervermietet. Die Beschwerdeführer bestritten die Berechnung der von der zuständigen Ausgleichskasse bewilligten Ergänzungsleistungen und verlangten eine höhere Anerkennung des Mietanteils. Die kantonale Instanz wies die Beschwerde ab.


7B_769/2023: Widerhandlungen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ kaufte und vermittelte verbotene Waffen und Sprengstoffe ohne die erforderlichen Bewilligungen und transportierte eine Armeepistole wiederholt ohne Waffentragbewilligung. Das Bezirksgericht sprach ihn zunächst frei. Das Kantonsgericht verurteilte ihn danach wegen mehrfacher Verstösse gegen das Sprengstoff- und Waffenrecht sowie wegen Hehlerei und setzte eine bedingte Geldstrafe fest. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Bundesgericht eine härtere Strafe und die Verurteilung wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffenrecht.


7B_665/2023: Entscheidung betreffend die Zulässigkeit einer Strafklage wegen Diffamation und Verleumdung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer reichten am 19. April 2023 eine Strafanzeige gegen einen Arzt wegen Diffamation und Verleumdung im Zusammenhang mit Aussagen in einem medizinischen Bericht vom 14. Oktober 2021 ein. Der Bericht war Teil eines zivilrechtlichen Rechtsstreits, der im Jahr 2019 initiiert wurde. Das kantonale Strafgericht verweigerte die materielle Prüfung der Strafanzeige mit der Begründung, sie sei verspätet eingereicht worden.


7B_1451/2024: Unzulässigkeit eines bundesgerichtlichen Rechtsmittels im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte im Zusammenhang mit einer einstweiligen Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Lausanne (19.08.2024) Beschwerde bei der Strafrechtskammer des Kantonsgerichts Waadt ein. Diese wies die Beschwerde wegen nicht geleisteter Sicherheitsleistung und fehlender Unterschrift als unzulässig zurück (22.11.2024). A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht, welches sich mit der Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels befasste.


9C_294/2024: Entscheid zu Steuerstreitigkeiten und Verfahrensfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte gegen die Steuerveranlagungen 2021 betreffend die direkte Bundessteuer (DBSt) sowie die kantonalen und kommunalen Steuern (KSt) des Kantons Waadt Beschwerde ein. Diese wurde vom Steueramt zurückgewiesen. Das Kantonsgericht erklärte die Beschwerde von A.________ als nichtig, da er die angeforderte Kostenvorschusszahlung von 12'500 CHF nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichtete. Gegen diese Entscheidungen erhob A.________ zwei Beschwerden an das Bundesgericht.


9C_621/2024: Streit um Kostenübernahme eines Treppenlift-Seilersatzes bei Besitzstandsgarantie in der AHV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, seit einem Gleitschirmunfall im Jahr 1992 sensomotorisch komplett paraplegisch, erhielt 1993 einen Treppenlift von der IV leihweise. Nach Erreichen des AHV-Rentenalters im Jahr 2017 wurden Reparaturkosten des Treppenlifts von der Invalidenversicherung nicht mehr übernommen. Im Jahr 2023 beantragte der Beschwerdeführer die Kostenübernahme eines Zug- und Stützseilersatzes, was seitens der Ausgleichskasse abgelehnt wurde. Die kantonalen sowie bundesgerichtlichen Verfahren drehten sich um die Anwendbarkeit der Besitzstandsgarantie und die Frage, ob der Treppenlift weiterhin als Hilfsmittel vergütet werden müsste.


8C_714/2024: Entscheid betreffend Höhe der zugesprochenen Parteientschädigung im kantonalen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft einen Streit zwischen A.________ und der SWICA Assurances SA. Gegenstand des Rechtsstreits ist die Höhe der Parteientschädigung, die dem Versicherten für das kantonale Verfahren zugesprochen wurde. Im zentralen Verfahren ging es ursprünglich um die Reduktion von Versicherungsleistungen nach einem Unfall. A.________ verlangte eine höhere Parteientschädigung, da der ihm zugesprochene Betrag von 2'770 CHF seiner Ansicht nach nicht angemessen sei. Das Bundesgericht hat den darauf bezogenen Entscheid des kantonalen Gerichts überprüft.


5A_354/2025: Anforderungen an Nachweise von Ausgaben im Zusammenhang mit der Berechnung des Existenzminimus

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin (A.________) verlangt die Berücksichtigung zusätzlicher monatlicher Kosten von CHF 350 für ein ärztlich verordnetes spezielles Diätregime im Rahmen der Berechnung ihres Existenzminimums. Das zuständige Betreibungsamt fordert jedoch zur Prüfung einen Nachweis über die entsprechenden Ausgaben über eine Dauer von drei Monaten. Dagegen legte die Beschwerdegegnerin Beschwerde ein, die vom kantonalen Gericht abgewiesen wurde.


1C_165/2025: Unzulässigkeit des Rückbaus in landwirtschaftlicher Zone

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer einer Parzelle in Anières, führte in einer landwirtschaftlichen Zone unbewilligte Bauvorhaben und Fahrzeuglagerungen durch. Nach mehreren kantonalen Verfahren bestätigte das Bundesgericht im Jahr 2005 die Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Grundstücke. Spätere kantonale Entscheide ordneten wiederholt eine Umsetzung der Massnahmen zum Rückbau sowie zur Entfernung von Fahrzeugen und anderen nicht genehmigten Installationen an. Im Jahr 2023 wurde A.________ durch das Departement des Territoriums erneut verpflichtet, die Parzelle zu bereinigen. Dieser Entscheid wurde auf kantonaler Ebene bestätigt.


5A_290/2025: Entscheid betreffend den Rückzug eines Rechtsmittels in einer Angelegenheit des Arrestes

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte gegen einen Entscheid der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts, welcher den Arrest betraf, ein zivilrechtliches Rechtsmittel beim Bundesgericht ein. Mit Erklärung vom 16. Mai 2025 zog sie das Rechtsmittel zurück.


1C_674/2023: Genehmigung einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Sachverhalt betrifft die Genehmigung einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone in Cronay, einem Dorf von nationaler Bedeutung gemäss ISOS. Die Gemeinde Cronay beantragt die Ablehnung der Genehmigung durch die kantonale Behörde, da die geplante Bauanlage ihrer Meinung nach sowohl gegen das Raumplanungsrecht (Art. 24 LAT) als auch gegen die Schutzbestimmungen des ISOS verstosse. Der Bundesgerichtshof überprüft die Rechtmässigkeit der Genehmigung der kantonalen Behörden und weist den Rekurs der Gemeinde Cronay ab.


5A_100/2025: Weisung zur Erneuerung eines Reisepasses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegenstand des Urteils sind Kindesschutzmassnahmen, insbesondere die Erneuerung eines Reisepasses für ein Kind. Die Mutter (Beschwerdeführerin) ist zur Mitwirkung aufgefordert worden, konnte oder wollte diese jedoch nicht ausreichend leisten. Das Familiengericht Aarau und das Obergericht des Kantons Aargau erliessen Weisungen und erweiterten die Befugnisse der Beiständin des Kindes. Der Entscheid des Obergerichts wurde vor Bundesgericht angefochten.


5A_301/2024: Anfechtung eines Eheschutzurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft den Eheschutz zwischen A.A.________ und B.A.________. Umstritten sind insbesondere die Unterhaltsbeiträge für die Kinder und die Ehefrau sowie die Gerichtskostenregelung. Der Beschwerdeführer beantragte beim Bundesgericht eine Neufestsetzung der Unterhaltsregelungen sowie der Kostenverteilung aufgrund aktenwidriger Einkommensberechnungen und fehlerhafter Substanziierung durch die Vorinstanzen.


2C_486/2024: Entscheid betreffend Alterslimite für die Bewilligung zur Ausübung des Arztberufes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Arzt, dessen Bewilligung zur Ausübung des Arztberufs im Kanton Neuenburg nicht über das 80. Lebensjahr hinaus verlängert wurde, focht die kantonale Regelung an, da er diese als bundesrechtswidrig betrachtete. Das Bundesgericht überprüfte, ob die kantonale Altersgrenze mit der Regelung der Bundesgesetzgebung über die medizinischen Berufe (LPMéd) vereinbar ist und entschied in der Sache zugunsten des Arztes.


7B_183/2025: Unzulässigkeit eines Beschwerderechts vor Bundesgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ legte gegen die Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts des Kantons Genf eine Beschwerde ein, die von der Strafrekurskammer der Justizbehörde des Kantons Genf zurückgewiesen wurde. Danach erhob sie eine Beschwerde ans Bundesgericht, um die Nichtanhandnahmeverfügung anzufechten. Die Beschwerde betrifft Vorwürfe gegen ihre Schwester B.________, unter anderem wegen Missbrauchs von Vertrauensstellung (Art. 138 StGB), unlauteren Wettbewerbs (Art. 158 StGB), Identitätsmissbrauch (Art. 179decies StGB) und Urkundenfälschung (Art. 252 StGB).


6B_128/2025: Zulässigkeit einer neuen Verhandlung nach einer Verurteilung in Abwesenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt die Beschwerde eines Verurteilten, der eine neue Verhandlung nach einem Urteil in Abwesenheit verlangt. Der Beschwerdeführer behauptet, aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben. Das kantonale Gericht hat diese Erklärung nicht als ausreichend angesehen und die Durchführung einer neuen Verhandlung abgelehnt.


6B_821/2024: Urteil zur Anfechtung einer Verurteilung wegen Schändung und weiterer Straftaten sowie zur Landesverweisung und Tätigkeitsverbot

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein ausländischer Staatsbürger, wurde von den kantonalen Gerichten wegen Schändung, Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte sowie weiterer Delikte verurteilt. Es wurden eine Freiheitsstrafe von insgesamt 4½ Jahren, eine Geldstrafe sowie eine 9-jährige Landesverweisung und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot bezüglich Minderjähriger angeordnet. Er beantragte in seiner Beschwerde Freisprüche, eine mildere Strafzumessung, das Absehen von der Landesverweisung und des Tätigkeitsverbots sowie unentgeltliche Rechtspflege.


5A_29/2025: Entscheid zur Aufhebung eines Verwaltungsvertrags im Miteigentum

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Geschwister B.C.________, D.C.________ und E.C.________ kauften gemeinsam ein Grundstück und verpflichteten sich, es später in drei Parzellen aufzuteilen. Bis dahin wurde die Verwaltung der Liegenschaft der A.________ Immobilien AG übertragen, einer Firma unter Kontrolle von B.C.________. Nach dem Tod des Vaters regelten die Geschwister im Erbteilungsvertrag eine zukünftige Teilung des Grundstücks und vereinbarten weiterhin die Verwaltung durch die A.________ Immobilien AG. 2017 kündigten D.C.________ und E.C.________ den Verwaltungsvertrag, was von B.C.________ bestritten wurde. Es folgten gerichtliche Verfahren, in denen die Kündigung als rechtswirksam erachtet wurde.


8C_219/2025: Entscheid betreffend die Zulässigkeit eines Rechtsmittels in einer sozialrechtlichen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Jahrgang 1960, erhielt finanzielle Unterstützung vom Hospice général. Aufgrund einer Altersrente der brasilianischen Sozialversicherung und einer AHV-Rente wurden mehrere Rückzahlungen von zu viel bezogenen Sozialleistungen verlangt. Die Kantonale Kammer für Verwaltungsrecht wies das Rechtsmittel von A.________ gegen diese Rückforderungsentscheidungen ab, woraufhin sie ein Rechtsmittel beim Bundesgericht einreichte.


1C_200/2025: Urteil zur Datenänderung im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS)

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, afghanischer Staatsangehöriger, stellte ein Asylgesuch in der Schweiz, gab dabei sein Geburtsdatum als 8. April 2007 an und beantragte die Berichtigung des abweichenden Geburtsdatums (1. Januar 2006) im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS). Nach Altersgutachten und Prüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie das Bundesverwaltungsgericht wurde die Berichtigung abgelehnt. A.________ wandte sich an das Bundesgericht, das sowohl das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als auch die SEM-Verfügung stützte.


8C_451/2024: Urteil betreffend Unfallversicherung und Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine frühere Hausangestellte, war seit einem Verkehrsunfall im Jahr 1988 bei der Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) für die Folgen des Unfalls versichert. Die UVZ hatte ihr zunächst eine Invalidenrente zugesprochen, später jedoch wieder entzogen. Nach mehreren Revisionen und gerichtlichen Verfahren wurde eine neue polydisziplinäre Begutachtung durchgeführt. Die UVZ hob die Rente 2017 auf, was der vorinstanzliche Entscheid teilweise korrigierte und A.________ eine Rente bei einem Invaliditätsgrad von 10 % zusprach. UVZ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.


5A_382/2025: Entscheid über die Zulässigkeit eines verspäteten Rechtsmittels

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Beschwerde gegen eine Verfügung der Präsidentin der Überwachungskammer des Genfer Kantonsgerichts vom 2. Mai 2025. Diese lehnte das Gesuch um aufschiebende Wirkung in einer gegen die Beschwerdeführerin gerichteten Schuldbetreibung ab. Die vorliegende Beschwerde wurde beim Bundesgericht eingereicht, jedoch nach Ablauf der zehntägigen Frist gemäss Art. 100 Abs. 2 lit. a BGG.


8C_273/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde bezüglich Arbeitslosenentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 17. März 2025 ein, in dem die Einstellung seiner Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung für 35 Tage gemäss Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG und Art. 44 Abs. 1 lit. a AVIV bestätigt wurde. Der Einspracheentscheid der Unia Arbeitslosenkasse datiert vom 30. August 2024.


5D_14/2024: Vollstreckung von Tagesordnungsbussen in einer Nachlasssache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wehrte sich gegen mehrere kantonale Entscheide, welche sie zur Zahlung von Tagesordnungsbussen in einer Nachlassangelegenheit verpflichteten. Diese Entscheidungen basierten auf Art. 343 Abs. 1 lit. c ZPO und wurden jeweils durch die Vorinstanzen bestätigt. Die Beschwerdeführerin erhob vor dem Bundesgericht subsidiäre Verfassungsbeschwerden, um diese Sanktionen anzufechten.


9C_196/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Kostenvorschuss in einem Zwischenentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte am 2. April 2025 eine Beschwerde an das Bundesgericht gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug ein. Mit dieser Verfügung wurde ein Kostenvorschuss in Höhe von CHF 3'000.- verlangt, zahlbar bis zum 9. April 2025, unter Androhung des Nichteintretens bei Nichtzahlung. Der Beschwerdeführer wurde zudem darauf hingewiesen, dass er innerhalb derselben Frist ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung beantragen könne.


7B_1216/2024: Zulässigkeit eines Rechtsmittels im Bereich der Verwertbarkeit von Beweismitteln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer focht beim Bundesgericht ein Urteil der Genfer Strafkammer an, das die Verwertbarkeit seiner Aussagen in einer polizeilichen Befragung, den Zugang zu einer geschwärzten Version des entsprechenden Protokolls sowie die Beschlagnahmung seines Mobiltelefons bestätigte.


2C_415/2024: Gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Nichteintretensentscheids bezüglich eines privatrechtlichen Kursausschlusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ besuchte ab Herbst 2023/2024 die Ausbildung \"Kaufmännische Grundbildung für Erwachsene\" bei der Wirtschaftsschule B.________. Aufgrund mehrfacher Verstösse gegen die Schulordnung wurde sie im Mai 2024 von dem Kurs ausgeschlossen. Ein Rekurs an die Bildungsdirektion des Kantons Zürich scheiterte, da kein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis vorlag. Das Verwaltungsgericht Zürich wies den Rekurs ab. Die Beschwerdeführerin focht diesen Entscheid vor dem Bundesgericht an.


6B_978/2024: Bundesgerichtsurteil über sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Prostitution

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Tribunal correctionnel wegen sexueller Handlungen mit Kindern und der Komplizenschaft bei der Anstiftung zur Prostitution verurteilt und erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er war zuvor bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. C.________, ein anderer Beschuldigter, wurde für seine Rolle in der Anstiftung zur Prostitution einer Minderjährigen verurteilt und erhielt eine längere Freiheitsstrafe. A.________ beschwerte sich über den Urteil vom 10. Oktober 2024, das zu seinen Ungunsten entschieden wurde, und legte gegen die Entscheidung beim Bundesgericht Rekurs ein.


1C_670/2024: Planungsrecht: Umzonung und Plan für ein Wohnquartier in Monthey

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eigentümerin einer Parzelle in Monthey, A.________, stellte sich gegen eine geplante Umzonung und einen Quartierplan, der eine Verdichtung des Baugebiets vorsah. Sie bemängelte u.a. die zulässige Bauhöhe und die erwartete Verkehrsbelastung. Nach Ablehnung ihrer Opposition durch die kommunalen Behörden und den Staatsrat des Kantons Wallis wandte sie sich an das kantonale Gericht, welches den Quartierplan und diese Änderungen bestätigte. Daraufhin erhob sie Beschwerde beim Bundesgericht.


1C_134/2024: Baubewilligung für den Umbau zweier Mobilfunkanlagen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die F.________ AG beantragte Baubewilligungen für den Umbau bestehender Mobilfunkanlagen an zwei Standorten in Dornach. Die Bau-, Werk- und Planungskommission erteilte die Bewilligungen unter Auflagen. Einsprachen von Anwohnern wurden abgewiesen. Gegen die Baubewilligungen legten die betroffenen Einsprecher Beschwerden bis zum Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn ein, das diese ebenfalls abwies. Darauf erhoben die Beschwerdeführenden Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht, welches die Fälle aufgrund des sachlichen Zusammenhangs vereinigte.


5A_650/2024: Entscheidung zur Arresteinsprache in einem Schuldbetreibungs- und Konkurssachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Arrestgläubigerin (A.________ GmbH) beantragte einen Arrest auf Vermögensgegenstände des Arrestschuldners (B.________). Sie stützte sich auf ein Urteil sowie einen Verlustschein und wollte die Eigentumswohnung des Arrestschuldners in V.________ (GR) mit Arrest belegen, die jedoch im Eigentum der Drittperson C.________ AG steht. Die Eigentumsverhältnisse und die wirtschaftliche Identität zwischen dem Arrestschuldner und der Drittperson (über eine Lebenspartnerin als Organ der Gesellschaft) waren strittig. Die kantonalen Instanzen hiessen die Einsprachen gegen den Arrest gut, worauf die Arrestgläubigerin die Angelegenheit letztinstanzlich an das Bundesgericht weiterzog.


7B_369/2025: Entscheid zur Untersuchungshaft wegen qualifizierter Wiederholungsgefahr

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, über einen Zeitraum von mehreren Jahren mehrere Frauen im betäubten Zustand sexuell missbraucht und andere Straftaten begangen zu haben (inkl. Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz). Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern beantragte seine Untersuchungshaft, die das Zwangsmassnahmengericht und das Kantonsgericht genehmigten. Der Beschwerdeführer verlangte vor dem Bundesgericht seine Haftentlassung oder Ersatzmassnahmen.


1C_531/2024: Urteil über Schutz des Kulturerbes und Wiederherstellung eines Baudenkmals

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob die Wandmalereien im Gebäude „Grand Hôtel Moderne“ in Bulle, die durch Renommierte Künstler im Jahr 1985 geschaffen wurden, als kunsthistorische und kulturelle Elemente gemäß den einschlägigen baurechtlichen Normen geschützt werden sollten. Der Eigentümer, A.________, führte ohne Bewilligung Arbeiten durch, die diese Wandmalereien beschädigten, worauf der Präfekt des Bezirks Gruyère die Wiederherstellung anordnete. Diese Anordnung wurde vom kantonalen Gericht bestätigt, gestützt auf ein Gutachten, das die kulturelle und künstlerische Bedeutung der Werke hervorhob.


8C_680/2024: Urteil zur Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1969, beantragte am 2. November 2022 Leistungen aus der Invalidenversicherung. Nach umfassenden medizinischen und beruflichen Abklärungen wies die IV-Stelle des Kantons Aargau seinen Antrag auf eine Invalidenrente mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid am 18. September 2024. Gegen dieses Urteil erhob A.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht und machte eine Verletzung von Bundesrecht geltend.


5A_309/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien A.A. und B.A. wurden durch Urteil des Zivilgerichts des Bezirks La Côte am 13. Januar 2025 rechtskräftig geschieden. Es wurde beiden Eltern das Recht entzogen, den Aufenthaltsort des gemeinsamen Kindes zu bestimmen, und die Obhut sowie Betreuung des Kindes unter der Aufsicht der Direktion für Kindheit und Jugend (DGEJ) geregelt. Die elterliche Sorge verblieb bei beiden Eltern, mit einer Einschränkung bezüglich der Freizeitgestaltung, die der DGEJ übertragen wurde. Ein von der Mutter A.A. gegen dieses Urteil eingelegtes Rechtsmittel beim Kantonsgericht Waadt wurde am 14. März 2025 wegen fehlender genügender Begründung als unzulässig erklärt. Im weiteren Verlauf reichte A.A. beim Bundesgericht Beschwerde ein, die ebenfalls als unzulässig eingestuft wurde.


9C_51/2025: Steuerliche Berücksichtigung von Liegenschaftsunterhaltskosten während bestimmter Steuerperioden

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümerin von mehreren Grundstücken, machte in ihren Steuererklärungen 2020 und 2021 Liegenschaftsunterhaltskosten geltend, darunter substanzielle Ausgaben für die Liegenschaft B.B.________. Die kantonale Steuerverwaltung Freiburg verweigerte teilweise deren Abzug, da die Kosten nicht in den betreffenden Steuerperioden angefallen seien. Das Kantonsgericht Freiburg bestätigte diese Entscheidung, was A.________ vor Bundesgericht bestritt.


9C_13/2025: Entscheid zu Steuerfragen betreffend die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine ehemalige Mitarbeiterin des Unternehmens B.________, wechselte mehrfach zwischen Arbeitsorten und kündigte ihren Aufenthalt in der Schweiz im Jahr 2018 ab. In der Steuerperiode 2020 erhielt sie Einkünfte aus Mitarbeiterbeteiligungen (15-KM-RSU, 17-LTIP-RSU, 17-LTIP-AA), auf die in der Schweiz Quellensteuer erhoben wurde. Die Steuerpflichtige beantragte eine Berichtigung der Steuerveranlagung, da ihrer Ansicht nach der gesamte Betrag durch Spanien besteuert werden dürfe. Nach einem Gang durch die kantonalen Instanzen wurde ihre Klage schliesslich vom Bundesgericht beurteilt.


9C_52/2025: Nichtleistung des Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hat gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 20. November 2024 betreffend Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer für die Steuerperiode 2022 Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt. Im Verlauf des Verfahrens wurde sie zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von CHF 1'200.- verpflichtet. Trotz einer gesetzten Nachfrist blieb die Zahlung aus, weshalb die Beschwerde nicht weiterbehandelt wurde.


6B_1080/2023: Urteil zur Anfechtung einer strafrechtlichen Verurteilung und einer verfügten Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Kantonsgericht Bern wegen Beihilfe zu einer qualifizierten Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, sowie anderen Straftaten verurteilt und zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten (bedingt) sowie einer Landesverweisung für fünf Jahre mit Schengen-Eintrag verurteilt. A.________ focht diese Entscheidung auf Bundesebene primär hinsichtlich des Schuldspruchs der Beihilfe zu einer Betäubungsmittelübertretung und der Landesverweisung an.


7B_141/2025: Entscheid betreffend Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens gegen B.________ wegen Rassismus und Nötigung. Der Beschwerdeführer, A.________, fühlt sich aufgrund seines Autismus diskriminiert und sieht seine Rechte verletzt, insbesondere die Rechtsgleichheit. Seine Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft und gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern wurde abgewiesen.


6B_236/2025: Urteil bezüglich mehrfacher Verleumdung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.A.________, wird beschuldigt, in einem Schreiben vom 9. Dezember 2019 gegenüber dem Betreibungsamt Kreuzlingen wider besseres Wissen ehrenrührige Vorwürfe gegen die Organe der B.________ A.G. erhoben zu haben. Sie habe diese krimineller Machenschaften bezichtigt, obwohl ein Zivilverfahren über die Kaufverträge rechtskräftig abgeschlossen und strafrechtliches Verhalten durch Verfügung verneint worden sei. Die Vorinstanzen sprachen A.A.________ der mehrfachen Verleumdung schuldig und bestrafen sie mit einer Geldstrafe und Busse. Die Beschwerdeführerin focht diesen Entscheid beim Bundesgericht an.


8C_466/2024: Rentenrevision einer Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die 1970 geborene Beschwerdeführerin erlitt 1988 einen Verkehrsunfall und war seitdem in verschiedenen Verfahren bezüglich Invalidenversicherung (IV) und Unfallversicherung (UV) involviert. Nach jahrelanger Rentenbewilligung wurde bei einer Gesundheitsüberprüfung im Jahr 2016 eine Verbesserung ihres psychischen Gesundheitszustands festgestellt. Daraufhin hob die IV-Stelle des Kantons Zürich ihre Rente ab September 2017 auf. Die vorinstanzliche Entscheidung bestätigte die Renteneinstellung; die Beschwerdeführerin legte dagegen Beschwerde ein.


9C_607/2024: Berechnung der AHV-Altersrente und Anwendung des Grundsatzes der Plafonierung bei Ehepaaren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ bezog eine Invalidenrente sowie eine Hilflosenentschädigung. Nach dem Erreichen des Rentenalters seiner Ehefrau wurde die Altersrente des Beschwerdeführers von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse unter Anwendung des Grundsatzes der Plafonierung berechnet. A.________ verlangte die Zuerkennung einer nicht plafonierten vollen Altersrente von Dezember 2018 bis September 2022. Die kantonale Vorinstanz wies seine Beschwerde ab.


9C_167/2025: Urteil betreffend Streit um Krankenkassenprämien

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, obligatorisch bei der Atupri Gesundheitsversicherung AG versichert, wurde wegen ausstehender Krankenkassenprämien für die Jahre 2022 und 2023 betrieben. Die von ihm erhobenen Rechtsvorschläge wurden von der Krankenkasse und daraufhin vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht, argumentierte u.a. mit vermeintlichen Verfahrensmängeln sowie der Übermittelung von angeblichen \"Verrechnungschecks\" als Zahlung.


1C_440/2024: Beschwerde gegen Rechtsverweigerung im Zusammenhang mit Lärmschutz am Grenzacherweg

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer einer Liegenschaft am Grenzacherweg, beschwert sich über jahrelange Lärmbelastung und wirft der Gemeinde Riehen Rechtsverweigerung vor, da diese bislang keine Sanierungsmassnahmen getroffen habe. Eine Lärmsanierungsverfügung des kantonalen Amtes für Umwelt und Energie (AUE) vom 27. September 2023 wurde von der Gemeinde mit Rekurs angefochten. Das Appellationsgericht Basel-Stadt wies die Rekurse von A.________ und der Gemeinde Riehen ab. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht, das die Frage einer Rechtsverweigerung durch die Gemeinde prüfte.


6B_724/2023: Urteil zu fahrlässiger Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ kollidierte am 9. August 2019 mit ihrem Personenwagen auf der vortrittsbelasteten V.________strasse mit einem Motorrad, welches mit übersetzter Geschwindigkeit fuhr. Der Motorradfahrer verstarb infolge der Kollision. Das Kantonsgericht verurteilte A.________ wegen fahrlässiger Tötung und grober Verletzung von Verkehrsregeln. Das Obergericht sprach sie in der Berufung frei. Die Staatsanwaltschaft und die Privatkläger erhoben Beschwerde ans Bundesgericht.


5A_368/2025: Nichteintretensentscheid betreffend Kindesunterhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ und die Beschwerdegegnerin C.________ trafen eine Vereinbarung im Rahmen einer Hauptverhandlung, wonach C.________ die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind B.________ allein ausüben und A.________ monatlich Fr. 1'120.-- Kindesunterhalt zahlen soll. Diese Vereinbarung wurde vom Kreisgericht genehmigt. Der Beschwerdeführer stellte nach Abschluss des Verfahrens erneut einen Antrag, der als Rechtsmittel ans Kantonsgericht St. Gallen weitergeleitet wurde. Das Kantonsgericht trat mangels hinreichender Begründung nicht darauf ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


7B_341/2025: Entscheid zum Ausstandsgesuch gegen Ersatzrichter im Berufungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, der zuvor wegen verschiedener Straftaten verurteilt und dessen Berufung vom Obergericht abgewiesen wurde, stellte Ausstandsgesuche gegen Ersatzrichterin Hammer und Ersatzrichter Dubach. Er argumentierte, diese seien wegen ihrer Mitwirkung am zuvor aufgehobenen Berufungsurteil befangen. Das Obergericht wies das Ausstandsgesuch im Entscheid vom 25. März 2025 ab, woraufhin A.________ Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.


5A_750/2024: Entscheid zur Aufhebung einer Weisung bezüglich des persönlichen Verkehrs zwischen einem Kind und seiner Grossmutter

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt die Beschwerde einer Mutter (A.________) gegen die Aufhebung einer Weisung, wonach der Vater (B.________) angewiesen war, bei Kontakten seines Sohnes C.________ mit dessen Grossmutter D.________ stets anwesend zu sein. Die Weisung wurde ursprünglich aus Sorge um das Kindeswohl erlassen. Im Rahmen einer Veränderung der Verhältnisse hob die KESB Mittelland Süd diese Weisung auf, was die Beschwerdeführerin nun beanstandet.


8C_464/2024: Urteil zur Revision einer Invalidenrente in der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) erlitt 1988 einen Verkehrsunfall in Slowenien. Sie wurde in der Folge teilpensioniert und erhielt ab 2004 eine Invalidenrente der Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) bei einem Invaliditätsgrad von 100 %, hauptsächlich basierend auf psychischen und physischen Beschwerden. Nach mehreren Revisionsverfahren wurde die Invalidenrente ab September 2017 aufgehoben, was die Beschwerdeführerin vor Gericht anzweifelte. Das Sozialversicherungsgericht Zürich sprach ihr eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 10 % zu, was sie vor Bundesgericht weiter anzufechten versuchte.


6B_874/2024: Teilweise gewährter Strafsursis

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahrens trotz Unfähigkeit und Fahrens ohne Berechtigung verurteilt. Das Strafgericht des Bezirks La Broye und Nord Vaudois verhängte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wovon 14 Monate mit einem dreijährigen Bewährungsfrist ausgesetzt wurden, sowie eine Geldstrafe von 800 CHF und eine Forderung von 15'000 CHF an den Staat Vaud. Dies wurde vom Kantonsgericht Vaud teilweise abgeändert: die Freiheitsstrafe wurde auf 16 Monate reduziert, wovon 10 Monate ausgesetzt wurden, und die Forderung auf 10'000 CHF gesenkt. A.________ beantragte vor dem Bundesgericht eine vollständige Aussetzung der Strafe.


5A_292/2025: Rückzug einer Beschwerde in einer Zivilsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

C.________ legte im Zusammenhang mit einem Verfahren über einen Arrest eine Beschwerde vor dem Bundesgericht gegen das Urteil der zivilrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts Genf vom 6. März 2025 ein. Am 16. Mai 2025 zog C.________ die Beschwerde zurück.


7B_762/2023: Urteil zur versuchten schweren Körperverletzung und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, im September 2017 eine Person ohne Anlass massiv angegriffen und verletzt zu haben. Der Tatbestand wurde von zwei kantonalen Instanzen beurteilt, wobei die Landesverweisung und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedingt ausgesprochen wurden. A.________ streitet die Tat weiterhin ab.


5A_374/2025: Beschwerde betreffend Berichts- und Rechnungsprüfung sowie Weiterführung einer Beistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreuzlingen errichtete im Juni 2022 für den Beschwerdeführer eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB. Im Bericht der Beiständin im September 2024 ersuchte sie um Genehmigung des Berichts und der Rechnung sowie um Weiterführung der Beistandschaft. Mit Entscheid vom Februar 2025 bestätigte die KESB die Beiständin und wies den Antrag des Beschwerdeführers auf Wechsel der Beistandsperson ab. Eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen diesen Entscheid wies das Obergericht des Kantons Thurgau im April 2024 ab. Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer weiteren Beschwerde ans Bundesgericht.


9C_462/2024: Einkommens- und Vermögensbesteuerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ sowie seine frühere Ehefrau B.________, erklärten für die Steuerperiode 2012 ein Einkommen von CHF 181'700 und kein Vermögen. Sie gaben dabei eine Schuld gegenüber ihrer früheren Gesellschaft C.________ Sàrl an. Die Steuerbehörden betrachteten dieses Darlehen als eine steuerbare geldwerte Leistung. Nach mehreren Entscheiden über die Höhe des steuerbaren Einkommens und Vermögens wurde durch das kantonale Gericht für das Vermögen schliesslich eine Grundlage von null festgelegt, während die Änderungen beim Einkommen erhalten blieben. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht, um die wiederholte Besteuerung aufgrund der angeblichen geldwerten Leistung durch das Darlehen anzufechten.


5A_874/2024: Entscheidung zu vorsorglichen Massnahmen und unentgeltlicher Rechtspflege im Zusammenhang mit der Abänderung eines Scheidungsurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ (Vater) und B.________ (Mutter) sind geschiedene Eltern der Tochter C.A.________. Das ursprüngliche Scheidungsurteil sah eine gemeinsame elterliche Sorge und die Obhut der Mutter vor, mit geregeltem persönlichen Verkehr zwischen Vater und Tochter. Die KESB entzog dem Vater später das persönliche Kontaktrecht aufgrund seines problematischen Verhaltens. Die Mutter beantragte daraufhin eine Abänderung des Scheidungsurteils, insbesondere die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge. Der Vater stellte umfangreiche Anträge im Zusammenhang mit vorsorglichen Massnahmen, die abgelehnt wurden. In der Folge begehrte er sowohl beim Obergericht als auch vor Bundesgericht die Wiederherstellung seines persönlichen Verkehrsrechts sowie unentgeltliche Rechtspflege.


5A_142/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die zweite Pfändungsankündigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen der Betreibung Nr. xxx erging am 20. September 2023 eine zweite Pfändungsankündigung. Die Beschwerdeführerin erhob rechtliche Einwände auf verschiedenen Instanzen gegen diese Massnahmen. Nachdem ihre Beschwerden sowohl vor dem Bezirksgericht Zürich als auch vor dem Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen wurden, rief sie das Bundesgericht an. Hauptgegenstand der Beschwerde war die Nichtigkeit der Pfändungsankündigung sowie einzelner darauf bezogener Akte.


5D_26/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH beantragte die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für Gipser- und Unterlagsbodenarbeiten auf einem Grundstück. Das Richteramt Olten-Gösgen wies das Gesuch ab, da die Beschwerdeführerin weder die Berechtigung glaubhaft machen konnte noch Urkunden vorlegte, welche den Anspruch stützen würden. Das Obergericht des Kantons Solothurn wies die Berufung ebenfalls ab, da die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts wegen Fristversäumnis verwirkt sei. Vor dem Bundesgericht machte die Beschwerdeführerin geltend, die vorinstanzlichen Erwägungen zur Frist seien fehlerhaft.


8F_1/2025: Unzulässigkeit einer Revisionsanfrage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Versicherte A.________ erlitt am 26. November 2019 einen Verkehrsunfall, bei dem sie eine mittelschwere Halswirbelsäulenzerrung erlitt. Die Bâloise Assurances SA stellte ihre Leistungen per 27. November 2020 ein, da kein Kausalzusammenhang zwischen Unfall und fortbestehenden Beschwerden bestehe. Der Beschluss wurde durch die kantonalen Gerichte und das Bundesgericht bestätigt. Mit Schriftsatz vom 20. Dezember 2024 beantragte A.________ die Revision des Urteils des Bundesgerichts vom 28. November 2022 (Fall 8C_259/2022). Die gewährte Nachfrist zur Zahlung einer Kostenvorschuss von 1'000 CHF wurde nicht eingehalten, weshalb die Revisionsanfrage für unzulässig erklärt wurde.


9C_489/2024: Urteil zum interkantonalen Steuerdomizilstreit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, mit Sitz im Kanton Zug (seit 2015), wurde für die Steuerperioden 2015 bis 2018 definitiv veranlagt. Das Kantonale Steueramt Zürich vermutete, dass der tatsächliche Verwaltungssitz im Kanton Zürich liege, und beanspruchte Steuerhoheit ab 2015. Ein Revisionsgesuch der A.________ AG beim Kanton Zug wurde wegen Fristversäumnis abgelehnt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug bestätigte diese Ablehnung, worauf die A.________ AG Beschwerde beim Bundesgericht erhob.


6B_993/2024: Urteil zur Straf- und Zivilrechtlichen respons im Zusammenhang mit falscher Anschuldigung und unerlaubtem Gesprächsaufzeichnen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Strafanzeige gegen B.________ wegen falscher Anschuldigung und unerlaubtem Gesprächsaufzeichnen. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte B.________ zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen mit zweijährigem bedingtem Strafvollzug und verwies die Zivilansprüche von A.________ auf das Zivilgericht. Die Berufungsinstanz hob das Urteil auf, sprach B.________ von allen Vorwürfen frei und wies die Zivilansprüche von A.________ zurück. Dagegen legte A.________ eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, welche die Annullierung des Urteils und den Neuentscheid durch die Vorinstanz forderte.


8C_165/2025: Entscheid zur Prozessvoraussetzung in der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau, welches die Einstellung der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung für die Dauer von 43 Tagen bestätigte. Diese war gestützt auf Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG erfolgt und wurde auf eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit zurückgeführt.


7B_731/2023: Urteil zur groben Verkehrsregelverletzung durch Rechtsüberholen auf der Autobahn

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vorgeworfen, am 10. August 2021 auf der A2 rechts überholt und knapp vor einem anderen Fahrzeug auf die Überholspur eingebogen zu sein, wodurch eine Gefährdung entstand. Das Einzelgericht verurteilte ihn wegen einer groben Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Das Obergericht wies die Berufung von A.________ ab. Dieser erhob daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde mit dem Ziel eines Freispruchs oder eines milderen Schuldspruchs wegen einfacher Verkehrsregelverletzung.


8C_664/2024: Leistungspflicht des Unfallversicherers bei neuropsychologischer Funktionsstörung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, erlitt am 12. Juli 2020 bei einem Fahrradsturz ein leichtes Schädelhirntrauma. Die obligatorische Unfallversicherung der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG übernahm zunächst die Heilbehandlung und Taggeldleistungen, stellte diese jedoch per 30. September 2022 ein, da die Beschwerden nicht mehr unfallkausal seien. Ein interdisziplinäres Gutachten sowie dessen Ergänzung dienten als Basis für die Beurteilung. Die Vorinstanz bestätigte den Fallabschluss im kantonalen Verfahren, worauf die Beschwerdeführerin Beschwerde ans Bundesgericht einreichte.


9D_2/2025: Beschwerde bezüglich Erlass von Steuerforderungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte den Erlass seiner Steuerforderungen aus den Steuerperioden 2021 bis 2023, bestehend aus Staats-, Gemeindesteuern des Kantons Solothurn und der direkten Bundessteuer, da er aufgrund finanzieller und gesundheitlicher Schwierigkeiten nicht in der Lage sei, diese zu begleichen. Sein Gesuch wurde von den zuständigen Behörden sowie dem Kantonalen Steuergericht Solothurn abgelehnt. A.________ erhob daraufhin subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht.