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Bundesgericht neue Urteile vom 28.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_681/2024: Entscheid zur Akteneinsicht in ein forensisch-psychiatrisches Gutachten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde wegen Drohung, falscher Anschuldigung und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen strafrechtlich untersucht. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt. Die KESB Meilen beantragte Einsicht in dieses Gutachten, was von der Staatsanwaltschaft bewilligt und nach Beschwerde durch den Beschwerdeführer vom Obergericht des Kantons Zürich geschützt wurde. Der Beschwerdeführer strebte daraufhin eine Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht an und verlangte unter anderem die Verweigerung oder Vernichtung des Gutachtens.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Eintretensvoraussetzungen (1.1) Die Beschwerde in Strafsachen ist zulässig, jedoch darf sie nur bei einem nicht wieder gutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur eingereicht werden. Diese Frage wird offengelassen, da die Beschwerde keinen Erfolg hat. (1.2) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Akteneinsicht durch Dritte nicht automatisch einen Rechtsnachteil begründet, insbesondere wenn die Einsichtnahme durch kantonale Behörden gemäß Art. 101 Abs. 2 StPO genehmigt wird. (1.3) Behandelt werden nur Rügen, die sich auf die Akteneinsicht der KESB beziehen, und nicht andere rechtlich abgeschlossene Streitgegenstände. 2. Anspruch auf rechtliches Gehör (2.1) Der Beschwerdeführer behauptet, ihm sei keine Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gutachten gewährt worden. (2.2) Gemäß rechtlichem Gehör wurde das Gutachten seiner amtlichen Verteidigung ausgehändigt, sodass eine Stellungnahme möglich war. Der Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör wurde durch die Vorinstanz nicht verletzt. 3. Akteneinsicht gemäß Art. 101 Abs. 2 StPO (3.1) Ein berechtigtes Interesse der KESB Meilen an der Einsichtnahme wird festgestellt, da das Gutachten im Zusammenhang mit offenen Verfahren zur Kontaktregelung und elterlicher Sorge wichtig ist. (3.2) Die Interessenabwägung durch die Vorinstanz wurde als umfassend und rechtskonform erachtet. Gegen die Ergebnisse der Abwägung bringt der Beschwerdeführer keine substantiierte Kritik an. (3.3) Die Vorinstanz hat berücksichtigt, dass sich die Einsichtnahme begrenzt auf die KESB und nicht rechtsmissbräuchlich auf die Eltern der Kinder ausweiten sollte. 4. Ausstandsbegehren betreffend Vorinstanz (4.1) Es bestehen keine Anhaltspunkte für Befangenheit oder Mehrfachbefassung gemäß Art. 56 lit. b und f StPO. (4.2) Die frühere Beteiligung von Gerichtspersonen an anderen Verfahren des Beschwerdeführers hat keinen Einfluss auf das vorliegende Verfahren.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


5A_553/2024: Unterhaltsabänderung für ein volljähriges Kind

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt die Streitigkeit zwischen Vater und Sohn bezüglich Abänderung des Kindesunterhalts für den volljährigen Sohn, der ein Wirtschaftsstudium absolviert. Der Vater beantragt den Wegfall seiner Unterhaltsverpflichtung, während der Sohn deren Erhöhung verlangt. Angefochten sind zwei separierte Berufungsentscheide des Kantonsgerichts Basel-Landschaft aus demselben Ausgangssachverhalt.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1.1): Die Verfahren werden zusammengelegt, da beide denselben Sachverhalt und Streitgegenstand betreffen. Es handelt sich um zwei zulässige Endentscheide. (2): Das Bundesgericht prüft rechtliche Fragen von Amtes wegen, verlangt jedoch klar begründete Einwände und hält sich an strenge Anforderungen zur Zulässigkeit und Begründung. (3): Die Vorinstanz wendet die Dispositionsmaxime an, nicht die neue Offizialmaxime, da das neue Recht erst nach dem Entscheid in Kraft trat und somit hier nicht relevant ist. Der Umgang mit der Dispositionsmaxime ist jedoch vertretbar und entspricht dem bisherigen Rechtsstand. (4): Es wird geprüft, ob die Eigenversorgungskapazität des Sohnes und die Unterhaltspflicht der Mutter korrekt berücksichtigt wurden. Das Bundesgericht erachtet den Ermessensentscheid hinsichtlich der Eigenversorgungsfrage sowie die grobe Festlegung der Unterhaltspflicht der Mutter als bundesrechtskonform. Der Vater konnte keine rechtsrelevanten Fehler nachweisen. (5): Die Trennung der Berufungsverfahren durch die Vorinstanz stellt keinen Fehler dar. Es führt zu keiner Neuverteilung der Prozesskosten. (6): Die Beschwerden werden letztlich abgewiesen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden des Vaters wurden abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.


4A_14/2025: Urteil betreffend Haftpflichtrecht und Kausalzusammenhang

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger B.________ erlitt am 1. Juli 2003 einen Verkehrsunfall, bei dem sein Fahrzeug von einem Lastwagen touchiert wurde. Dabei entstand eine psychische Beeinträchtigung. Der Kläger machte gesundheitliche und wirtschaftliche Folgeschäden geltend. Die Beklagte A.________ AG, die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeuglenkers, bezweifelte den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und den Beschwerden. In den Vorinstanzen wurde sowohl der natürliche als auch der adäquate Kausalzusammenhang bejaht.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des Rechtsmittels gemäss Art. 29 Abs. 1 und Art. 93 BGG und trat darauf ein. (2) Es stellte fest, dass die Beschwerdeführerin deutlich häufiger appellatorische Vorbringen als substanzielle Rügen erhob und überprüfte die Schlüssigkeit der Beschwerde begrenzt nach den gesetzlichen Vorgaben. (4) Die Beschwerdeführerin griff die Sachverhaltsfeststellungen an, insbesondere bezüglich des Gesundheitszustands des Klägers vor dem Unfall. Das Bundesgericht sah die diesbezüglichen Ausführungen der Vorinstanz als nachvollziehbar an, gestützt auf das Gerichtsgutachten, und bestätigte, dass kein relevanter Vorzustand vorlag, der die Beeinträchtigungen unabhängig vom Unfall verursacht hätte. (5) Das Bundesgericht beurteilte das Gerichtsgutachten als schlüssig und klar. Es wies den Wunsch auf ein Obergutachten oder alternative Beweismittel ab, da keine ernsthaften Zweifel an der Schlüssigkeit des Gutachtens bestanden. (6) Ein Vorwurf der Verletzung des rechtlichen Gehörs bezüglich unbehandelter Beweisanträge wurde zurückgewiesen, da die vorinstanzliche Beweiswürdigung fundiert erfolgte. (7) Das Bundesgericht bestätigte, dass die Beschwerdeführerin in der Berufung keine ausreichende Begründung bezüglich der Adäquanz vorbrachte und die Vorinstanz korrekt darauf nicht einging.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten auferlegt und der Kläger muss den Beschwerdegegner entschädigen.


1C_476/2024: Urteil zu einer Photovoltaik-Anlage in einem geschützten Ortsbild

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer eines Grundstücks in Schänis, erstellte eine Photovoltaik-Anlage auf einem Gebäude, obwohl das Baugesuch dafür rechtskräftig abgelehnt wurde. Das Grundstück befindet sich in einem für das Ortsbildschutzgebiet bedeutenden ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A. Die Politische Gemeinde Schänis ordnete daher den Rückbau der Anlage an. Diese Verfügung sowie ein Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen bestätigten die Wiederherstellungsanordnung. Die Beschwerde von A.________ gegen diese Entscheide ans Verwaltungsgericht sowie an das Bundesgericht war erfolglos.


6B_362/2024: Urteil zum Vorwurf des Abuses von Vertrauen und der Diffamation

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen Abuses von Vertrauen, Fälschungen von Titeln und Diffamation gemäss einem Urteil der Vorinstanz zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem wurden Entschädigungsansprüche zurückgewiesen. Die Vorwürfe betreffen finanzielle Unregelmässigkeiten während der Tätigkeit von A.________ für die Organisation C.________ und angebliche Diffamation gegenüber B.________. A.________ focht das Urteil bis vor das Bundesgericht an.


5A_190/2025: Entscheid im Zusammenhang mit einer Pfändung und Sicherungsmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wehrte sich gegen die Blockierung seiner Bankkonten im Rahmen von Betreibungen. Das Kreisgericht Toggenburg und später das Kantonsgericht St. Gallen wiesen seine Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin eine Rechtsverweigerungsbeschwerde an das Bundesgericht und beantragte vorsorgliche Massnahmen. Das Bundesgericht setzte ihn auf eine Zustelladresse in der Schweiz nach Art. 39 BGG hin. Seine Eingabe sowie das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen wurden wegen Verfristung und mangelnder Begründung abgelehnt.


5D_20/2025: Unzulässigkeit auf eine Kollokationsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte beim Kantonsgericht Zug eine Kollokationsklage ein. Aufgrund der Nichtleistung eines Kostenvorschusses trat das Kantonsgericht auf die Klage nicht ein. Nachfolgende Beschwerden beim Kantonsgericht und Obergericht des Kantons Zug wurden zurückgewiesen, insbesondere mangels Begründung und Verspätung. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht, wobei die Eingabe in unzulässiger Form (Englisch) verfasst war und keine hinreichende Begründung vorlag.


7B_247/2023: Entscheid betreffend die Nicht-Eintretensverfügungen und Einstellungsbeschlüsse

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hat verschiedene Strafanzeigen gegen B.________ (u.a. wegen Unterhaltsverletzung gemäss Art. 217 StGB) und dessen Anwalt C.________ eingereicht. Das Strafverfahren wurde sowohl bezüglich der Vorwürfe gegen B.________ als auch gegen C.________ vom Staatsanwalt des Kantons Neuenburg eingestellt bzw. es wurde auf die Eröffnung eines Strafverfahrens verzichtet. Die kantonale Rechtsmittelbehörde bestätigte diese Entscheide. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte unter anderem, dass für zusätzliche Zeiträume wegen Unterhaltsverletzungen gegen B.________ vorgegangen werde.


5A_263/2025: Entscheid betreffend den partiellen Ablehnungsbescheid eines Gesuchs um Arrest

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA beantragte am 14. Februar 2025 beim Tribunal de première instance in Genf den Arrest von Forderungen von B.________, welche sich gegen das Betreibungsamt Genf und dessen Anwalt Me C.________ richteten. Das Tribunal wies das Gesuch hinsichtlich der Forderungen gegen Me C.________ teilweise ab. Die Cour de justice des Kantons Genf bestätigte diesen Entscheid am 13. März 2025. A.________ SA focht daraufhin den Entscheid beim Bundesgericht an.


5A_622/2024: Entscheidung zur Sicherstellung von Gerichtskosten im Erbschaftsfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ eröffnete eine Klage gegen B.________, die Mutter seines verstorbenen Partners C.________, bezüglich der Erbschaft des Letzteren und verlangte die Sicherung von Gerichtskosten (126'000 CHF) durch B.________. Diese Anträge wurden von den kantonalen Instanzen abgelehnt, weshalb A.________ Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.


4A_569/2024: Entscheidung betreffend Arbeitsvertrag und Kollektivarbeitsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwischen der A.________ SA (Arbeitgeberin) und B.________ (Arbeitnehmer) bestand ein Arbeitsverhältnis, welches durch einen Kollektivarbeitsvertrag (CCT) geregelt war. Streitpunkt war die Entschädigung für den sogenannten „Nachtstundenurlaub“, welcher in den Artikeln des CCT 2012 geregelt wurde und für Mitarbeiter ab 50 Jahren mit über 1’200 geleisteten Nachtstunden Anspruch auf einen bezahlten Ruheurlaub versprach. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses war unklar, ob der Anspruch auf diesen Urlaub durch Entschädigung abgegolten werden konnte, da die Partei nicht in der Lage war, den Urlaub während der Arbeitslaufzeit in Natura zu beanspruchen.


8C_730/2024: Entscheid zum Invaliditätsgrad bei der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte, Geschäftsführer und Eigentümer einer Metallbauabbruchfirma, erlitt mehrere Arbeitsunfälle zwischen 2013 und 2015, die zu gesundheitlichen Einschränkungen führten. Die Schweizerische Unfallversicherung (CNA) gewährte eine Invalidenrente aufgrund einer Spitzeninvalidität von 37 %. Das kantonale Gericht hob diese Festsetzung auf und erhöhte den Invaliditätsgrad auf 49 %. Dagegen erhob der Versicherte vor Bundesgericht Beschwerde mit dem Antrag, den Invaliditätsgrad auf mindestens 66 % festzulegen.


5A_583/2024: Entscheidung betreffend Informationspflicht des Schuldners und Dritter bei einem Pfändungsfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Bei einem Pfändungsverfahren zwischen A.________ (Schuldner) und seiner früheren Ehefrau B.________ (Gläubigerin) beschloss das Betreibungsamt Lugano die Pfändung und forderte eine Schweizer Bank auf, Informationen über Konten des Schuldners aus den letzten fünf Jahren zu liefern. Der Schuldner bestritt die Rechtmässigkeit dieser Aufforderung und wandte sich an die Aufsichtsbehörde des Kantons sowie schliesslich an das Bundesgericht.


5A_251/2025: Angelegenheit der Rechtsverweigerung betreffend Nutzungsentschädigung in einer Erbschaftssache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beanstandete eine angebliche Rechtsverweigerung durch das Bezirksgericht Brugg, welches auf eine Klage nicht eingetreten war, sowie durch das Obergericht des Kantons Aargau, das seine Rechtsverweigerungsbeschwerde abwies. Die Klage drehte sich um eine Nutzungsentschädigung von Fr. 96'300.-- aus einem Nachlass. Der Beschwerdeführer verlangte unter anderem die Neuaufsetzung des Rubrums sowie die Rückweisung des Falles an das Bezirksgericht mit einer anderen Besetzung.


9C_488/2023: Urteil zu Steuerdomizil zwischen Kanton Zürich und Kanton Zug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH, mit statutarischem Sitz im Kanton Zug, wird von ihrem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer, der im Kanton Zürich wohnt, geleitet. Der Kanton Zürich beansprucht für die Steuerperioden 2015-2018 die Steuerhoheit, da der statutarische Sitz als Scheindomizil beurteilt wird und die tatsächliche Verwaltung schwergewichtig am Wohnsitz des Geschäftsführers erfolge. Die Beschwerde der Gesellschaft dagegen gelangt ans Bundesgericht unter der Berufung auf interkantonale Doppelbesteuerung.


8C_458/2024: Invalidenrente und Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, gelernter Motorradmechaniker und Vermögensverwalter, beantragte zuerst 2013 und später erneut 2020 eine Invalidenrente. Die IV-Stelle des Kantons St. Gallen verneinte den Anspruch jeweils aufgrund medizinischer Gutachten. Nach erneuter Anmeldung im Jahr 2020 wurden verschiedene aktuelle gesundheitliche Beschwerden geltend gemacht. Die IV-Stelle gestützt auf ein PMEDA-Gutachten vom März 2022 erkannte keine anspruchserhebliche Änderung des gesundheitlichen Zustands und verneinte erneut den Rentenanspruch. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen wies die Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle ab.


4D_68/2025: Urteil 4D_68/2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Wallis, Zivilkammer, vom 14. März 2025 ein. Diese Beschwerde wurde am 8. Mai 2025 zurückgezogen, woraufhin das Verfahren vom Bundesgericht abgeschlossen wurde.


4D_56/2025: Urteil betreffend definitive Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH wurde durch das Bezirksgericht Visp verpflichtet, dem Staat Wallis eine definitive Rechtsöffnung über zwei Beträge (Fr. 100.-- und Fr. 65.--) zu gewähren. Die dagegen erhobene Beschwerde an das Kantonsgericht Wallis wurde mit Entscheid vom 18. Februar 2025 als unzulässig erklärt. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin an das Bundesgericht, konnte jedoch den verlangten Kostenvorschuss nicht fristgerecht leisten.


5A_68/2025: Urteil zum Ausstandsgesuch im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Ausstandsgesuch der Beschwerdeführerin gegen die Instruktionsrichterin wurde aufgrund verschiedener Verfahrenshandlungen, darunter die Fristansetzung und ein Verkehrswertgutachten zu zwei Liegenschaften, gestellt. Die Beschwerdeführerin sah darin Indizien für Befangenheit.


2C_490/2024: Rückforderung von Härtefallbeiträgen durch den Kanton Aargau

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH, ein Gastronomiebetrieb, erhielt vom Kanton Aargau Covid-19-Härtefallbeiträge von insgesamt CHF 170'719.--. Nach Beschluss einer Dividendenausschüttung von CHF 150'000.-- im Jahr 2022 widerrief der Kanton die Zuwendungen infolge Missachtung einer Verwendungsbeschränkung, wonach während dreier Jahre keine Dividenden ausgeschüttet werden dürfen. Die GmbH wehrte sich gegen die Rückforderung, jedoch ohne Erfolg vor dem kantonalen Verwaltungsgericht.


4A_54/2025: Urteil betreffend einen Genugtuungsanspruch wegen fehlerhafter Behandlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin erlitt am Abend des 17. Mai 2003 eine beinbetonte Hemiparese und wurde zunächst im Spital C.________ untersucht, dann ins Regionalspital D.________ verlegt. Nach einer Verschlechterung ihres Zustands am Mittag des 18. Mai 2003 kam es zu einer vollständigen linksseitigen Lähmung, weshalb sie notfallmässig zurück ins Spital C.________ verlegt wurde. Trotz Operation und weiterer Behandlungen blieb eine dauerhafte Halbseitenlähmung. Die Beschwerdegegnerin machte gegenüber der Spital Stiftung eine Entschädigung geltend und stellte ein Staatshaftungsgesuch um Teilgenugtuung, das letztlich zur gerichtlichen Auseinandersetzung führte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bejahte eine Sorgfaltspflichtverletzung und wies die Sache zur weiteren Behandlung zurück. Die Beschwerdeführerin focht dies beim Bundesgericht an.


4A_309/2024: Beschwerde betreffend Massnahmen zur Organisation einer Gesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Aktionärin von B.________ SA (32% der Aktien), A.________, leitete mehrere Verfahren ein, darunter eine Klage zur Auflösung der Gesellschaft aufgrund organisatorischer Mängel (Art. 731b Abs. 1 und Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Sie stellte zudem Anträge auf vorsorgliche Massnahmen, darunter die Einsetzung eines Kommissars für die Gesellschaft. Die kantonale Instanz entschied, dass die Aufgaben des Kommissars auf die Vertretung der Gesellschaft im Auflösungsverfahren beschränkt werden. A.________ reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4A_133/2024: Entscheide zu Anträgen auf Feststellung der Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft die Anfechtung und Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlungen zweier Immobiliengesellschaften. Die Geschwister A.________ und E.________, Erben ihrer verstorbenen Eltern, sind seit Jahren hinsichtlich der Verwaltung und Nutzung des Gesellschaftseigentums sowie der Verteilung der Stimmrechte uneinig. A.________ bestritt die Rechtmässigkeit von mehreren Generalversammlungsbeschlüssen und klagte auf deren Feststellung der Nichtigkeit sowie auf Einberufung neuer Generalversammlungen. Die Vorinstanzen wiesen seine Klagen ab, weswegen er beide Fälle ans Bundesgericht brachte.


9C_516/2024: Entscheidung zur Frage des Anspruchs auf Leistungen der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Versicherte, A.________, verlangte aufgrund gesundheitlicher Probleme Leistungen der Invalidenversicherung. Das zuständige kantonale Amt stellte eine volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit fest und lehnte die Leistungsanfrage ab. Nach Ablehnung des kantonalen Rekurses durch das Tribunal cantonal des Kantons Waadt brachte die Versicherte den Fall vor das Bundesgericht.


5A_191/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde bezüglich Pfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer focht eine Pfändungsurkunde beim Kreisgericht Toggenburg und später beim Kantonsgericht St. Gallen an, dabei machte er auch eine Rechtsverweigerung geltend. Das Kantonsgericht wies die Beschwerden ab. Der Beschwerdeführer erhob eine Rechtsverweigerungsbeschwerde an das Bundesgericht, ohne eine Zustelladresse in der Schweiz anzugeben.


5A_735/2024: Verzicht auf die Prozessführung und Abtretung der Masseansprüche nach Art. 260 Abs. 1 SchKG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen zweier Konkursverfahren der Firmen C.________ SA und D.________ SA hatte die Konkursverwaltung den Verzicht der Gläubigermasse auf die Fortführung von Prozessen in Genf erklärt. Der Beschwerdeführer A.________ wollte diese Prozesse als Abtretungsgläubiger weiterführen, zahlte jedoch die erforderlichen Kostenvorschüsse nicht. Streitig war, ob die Konkursverwaltung dennoch verpflichtet sei, die Prozesse zur Wahrung der Interessen der Masse fortzuführen oder wenigstens deren Aussetzung zu beantragen.


6B_111/2024: Entscheid zum Berufungsverfahren betreffend Straf- und Verwaltungsansprüche im Kanton Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft Konflikte um die Verwaltung von Immobilien zwischen Familienangehörigen. Eine ursprünglich strafrechtliche Beschuldigung wegen rechtswidriger Bereicherung und Verwaltung wurde ergänzt durch Zivilansprüche. Das Berufungsverfahren wurde nach dem Tod des Hauptbeschuldigten abgeschlossen, wobei bestimmte zivilrechtliche Ansprüche und Kostenregelungen diskutiert wurden. Ehefrau und eine Gesellschaft, die von ihr geleitet wird, wurden in das Verfahren einbezogen.


6B_30/2025: Urteil betreffend Betrug und versuchtes Vergehen gegen das Waffengesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Horgen wegen Betrugs und eines versuchten Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Das Obergericht Zürich bestätigte die erstinstanzlichen Schuldsprüche und reduzierte die Geldstrafe. A.________ reichte daraufhin Beschwerde in Strafsachen ein, mit dem Begehren um Freispruch vom Betrugsvorwurf, oder eventualiter Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung.


6B_86/2025: Urteil zur Anklage wegen Erpressung und Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde erstinstanzlich vom Strafgericht Basel-Stadt unter anderem der mehrfachen Drohung, der versuchten Nötigung und des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen und teilweise freigesprochen, darunter auch vom Vorwurf der Erpressung. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt sprach ihn in Berufung der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerin B.________ zudem der Erpressung schuldig und erhöhte die Freiheitsstrafe zusätzlich auf 23 Monate. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, mit der er sich gegen die Verurteilung wegen Erpressung und die Strafzumessung wandte, während er die übrigen Schuldsprüche aus dem erstinstanzlichen Urteil akzeptierte.


4A_564/2024: Urteil zu einer Vermögensübertragung und negativer Feststellungsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Aa.________ AG setzte eine Forderung von CHF 440'346.50 nebst Zins gegen B.________ (Erbe von C.________) in Betreibung, basierend auf Kreditorenzahlungen aus der Immobilienbewirtschaftung für Nachlassliegenschaften. Dabei machte die Aa.________ AG geltend, dass diese Forderungen im Rahmen einer Vermögensübertragung von der Ab.________ AG auf sie übergegangen seien. B.________ erhob Rechtsvorschlag und klagte darauf, dass die Forderung nicht bestehe. Die Vorinstanzen wiesen die Berufung der Aa.________ AG ab.


5A_714/2024: Urteil zur Anfechtung von Betreibungsabrechnungen ohne Rechtsmittelbelehrung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Betreibungsamt Pfannenstiel stellte bei den Betreibungsschuldnern A.________ und B.________ zwei Betreibungsabrechnungen nach Durchführung der Verwertung mit voller Deckung aus. Diese erhoben Beschwerde beim Bezirksgericht Meilen, welches auf die Eingabe wegen verspäteter Einreichung nicht eintrat. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid. Die Schuldenverantwortlichen beantragten vor Bundesgericht eine Berichtigung der Abrechnungen wegen behaupteter Verdoppelung des Betreibungsbetrages.


6B_115/2024: Entscheidung betreffend Erbschaft, Rückerstattung von Vermögenswerten und Kostenverteilung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwischen zwei Brüdern entstand ein Streit über die Verwaltung eines Immobilienbesitzes, bei dem einer dem anderen vorwarf, sich ungerechtfertigt bereichert zu haben. Das Strafverfahren gegen den beschuldigten Bruder wurde aufgrund seines Todes eingestellt. Zentrale Fragen in der Entscheidung betrafen die Rückerstattung eingezogener Gelder und die Festlegung einer Ersatzforderung. Der Rechtsstreit wurde schliesslich vor das Bundesgericht getragen, um die Entscheidungen der Vorinstanz zu überprüfen.


7B_217/2025: Urteil zur Frage der Entsiegelung eines Mobiltelefons

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat beschuldigt. Sein Mobiltelefon wurde sichergestellt, und die Vorinstanz, das Bezirksgericht Winterthur (Zwangsmassnahmengericht), hat die Entsiegelung des Mobiltelefons und dessen Nutzung für die Durchsuchung bewilligt. A.________ verlangt die Aufhebung dieser Verfügung, die Verweigerung der Entsiegelung sowie die Herausgabe des Geräts.


5A_192/2025: Entscheid betreffend Rechtsverweigerungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen mehrere Entscheide kantonaler Behörden, darunter die Ablehnung superprovisorischer Massnahmen und die Abschreibung einer Rechtsverweigerungsbeschwerde durch das Kantonsgericht. Die Beschwerde wurde verspätet eingereicht, und der Beschwerdeführer kritisierte die Publikation des Entscheids und die Rechtsmittelbelehrung, ohne diese Kritik hinreichend zu begründen.


4A_611/2024: Urteil zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus Werkvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft Gewährleistungsansprüche aus einem Werkvertrag, in dem Mangelrechte nach der SIA-Norm 118 geregelt waren. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Beschwerdegegnerinnen als Rechtsnachfolger des ursprünglichen Verkäufers die Kosten einer Fassadensanierung wegen Mängeln am Gebäude zu tragen haben. Die Beschwerdeführer machten geltend, dass durch Nachbesserungshandlungen Verjährungsfristen unterbrochen wurden und somit Ansprüche weiterhin bestehen.


6B_109/2024: Entscheidung zur Frage der Creance Compensatrice

Zusammenfassung des Sachverhalts

C.________, der seinen Bruder A.A.________ wegen verschiedener Vermögensdelikte verklagt hatte, wandte sich gegen ein Urteil der Genfer Berufungsinstanz, welches die Verfahren gegen A.A.________ in Folge dessen Todes eingestellt und D.A.________ freigesprochen hatte. Es setzte zudem mehrere compensatorische Forderungen zugunsten des Staates fest. C.________ beantragte beim Bundesgericht, diese Forderungen samt Zinsen ihm direkt zuzuteilen. Das Bundesgericht befasste sich mit der Zulässigkeit und den Bedingungen zur Anwendung von Art. 73 und Art. 71 StGB.