Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_702/2024: Urteil zum Kindes- und Ehegattenunterhalt im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, Eltern einer Tochter, sind seit 2018 getrennt. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens beantragte B.________ vorsorgliche Unterhaltsleistungen. Das Bezirksgericht hiess das Gesuch teilweise gut. Das Obergericht des Kantons Aargau passte die Unterhaltsbeiträge an. A.________ wandte sich mit Beschwerde an das Bundesgericht, sodass die Höhe der Unterhaltsleistungen sowie die Zulässigkeit der Weiterleitung von Boni strittig waren.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (1.1) Das Bundesgericht bestätigt die Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen, da es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid handelt. Der Streitwert ist erreicht. (1.2) Es wird festgehalten, dass A.________ zulässig die Aufhebung bestimmter Dispositivziffern des Obergerichts beantragt.
2. Festgelegt wird, dass nur die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten gerügt werden kann. Die Begründung muss gemäss Art. 106 Abs. 2 BGG klar und substanziiert sein. Appellatorische Kritik wird nicht geprüft.
3. (3.1) Der Beschwerdeführer bringt materielle Gesetzesverletzungen vor, die jedoch nicht überprüft werden können. Auch sein Vorwurf der Willkür ist ungenügend begründet. (3.2) Eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung wird ebenfalls nicht hinreichend dargetan. Seine Kritik bleibt appellatorisch und genügt den Anforderungen nicht.
4. Der Vorwurf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs wird geprüft, jedoch wegen ungenügender Begründung und fehlender Darlegung einer möglichen Ergebnisrelevanz nicht anerkannt.
5. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Gerichtskosten trägt der Beschwerdeführer.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
8C_608/2024: Ablehnung einer Invalidenrente durch die IV-Stelle des Kantons Aargau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte A.________, die auf psychosomatische Störungen und eine Depression hinwies, beantragte im November 2020 Leistungen der Invalidenversicherung. Nach medizinischer Begutachtung und einem Belastbarkeitstraining wies die IV-Stelle des Kantons Aargau das Rentenbegehren ab. Das kantonale Versicherungsgericht bestätigte die Verfügung, worauf die Versicherte Beschwerde beim Bundesgericht einreichte und die Zusprache einer ganzen Invalidenrente oder erneute Abklärungen verlangte.
Zusammenfassung der Erwägungen
**1.** Das Bundesgericht prüft als Rechtsmittelinstanz nur die in der Beschwerde gerügten Punkte, wobei der Sachverhalt der vorinstanzlichen Feststellungen zugrunde gelegt wird, sofern diese nicht offensichtlich unrichtig oder rechtsfehlerhaft sind.
**2.** Die zentrale Frage war die Verletzung von Bundesrecht durch die Vorinstanz, insbesondere bei der Verneinung eines Rentenanspruchs.
**3.** Die Vorinstanz hat nach den geltenden rechtlichen Grundlagen hinsichtlich der Weiterentwicklung der IV (WEIV) korrekt gehandelt und sowohl die altrechtlichen als auch die neuen Bestimmungen der IVG und des ATSG angewendet.
**4.** Das kantonale Gericht hat sich auf das Gutachten vom 8. September 2023 gestützt, das eine 70%ige Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit seit Ende 2019 sowie keine Einschränkungen im Haushaltsbereich festgestellt hat. Die gesetzlich geforderte durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40% während eines Jahres gemäss Art. 28 IVG war somit nicht gegeben. Die Beschwerdeantwort der Versicherungsrichter war bundesrechtlich korrekt.
**5.** Die Beweiswürdigung der Vorinstanz, insbesondere bezüglich des Gutachtens, war nicht offensichtlich unrichtig oder rechtsfehlerhaft. Antizipierende Beweiswürdigung und der Verzicht auf weitere Abklärungen waren gerechtfertigt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten auferlegt.
5A_206/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerde gegen Nichteintretensbeschluss der Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG in Liquidation wurde durch das Landgericht Uri am 20. November 2024 in den Konkurs versetzt. Ihre kantonale Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Obergericht Uri am 13. Februar 2025 mangels Leistung des Gerichtskostenvorschusses mit einem Nichteintretensentscheid abgewiesen. Die Gesellschaft erhob am 11. März 2025 Beschwerde an das Bundesgericht, welches aufgrund verspäteter Eingabe sowie mangelnder Begründung gemäss Artikel 108 BGG auf die Beschwerde nicht eingetreten ist.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (E. 1) Feststellung des Verfahrensgangs: Die Beschwerdeführerin hat den Kostenvorschuss im kantonalen Verfahren nicht geleistet, weshalb das Obergericht nicht auf die Beschwerde eingetreten ist. Die Frist zur Einreichung der Beschwerde an das Bundesgericht wurde überschritten. 2. (E. 2) Zustellfiktion: Der angefochtene Entscheid wurde am 21. Februar 2025 als zugestellt behandelt, daher war die Beschwerdefrist am 24. März 2025 abgelaufen. Die Einreichung am 25. März 2025 war verspätet. 3. (E. 3) Substantielle Prüfung der Beschwerde: Die Anliegen der Beschwerdeführerin sind unzureichend begründet. Der nicht geleistete Kostenvorschuss sowie die behauptete regionale Zuständigkeitsfrage hatten keine hinreichende rechtliche Grundlage. Formelle Vorwürfe gegen die Unterschriften und andere Parteien wurden nicht schlüssig untermauert. 4. (E. 4) Offensichtliche Unzulässigkeit: Die Beschwerde ist offensichtlich unzulässig und erweist sich mangels substantieller Begründung als nichtigerklärungsreif gemäss Art. 108 BGG. 5. (E. 5) Kostenregelung: Die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Es wird nicht auf die Beschwerde eingetreten, und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
9C_245/2024: Frage der Leistungspflicht bei Prostatakarzinom-Behandlung mittels HIFU
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Versicherte A.________ forderte von seiner obligatorischen Krankenpflegeversicherung die Kostendeckung für eine Behandlung seines Prostatakarzinoms mittels hochintensivem fokussiertem Ultraschall (HIFU), die im Jahr 2021 durchgeführt wurde. Die damalige Arcosana AG (später CSS Kranken-Versicherung AG) lehnte die Kostenübernahme aufgrund von Vorgaben in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ab, da es sich um eine Nichtpflichtleistung handelte. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen wies die Sache an die Versicherung zurück, um sie so zu behandeln wie bei einer Pflichtleistung. Gegen diesen Entscheid erhoben die CSS Krankenversicherung und das Bundesamt für Gesundheit Beschwerden ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_64/2024: Anspruch auf Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, erlitt einen Unfall und meldete sich aufgrund der daraus entstandenen Beschwerden (Ellenbogen- und Schulterproblematik) bei der IV-Stelle Obwalden zur Invalidenversicherung an. Nach Gewährung von Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen lehnte die IV-Stelle einen Anspruch auf eine Invalidenrente ab, da sie einen Invaliditätsgrad von lediglich 27 % ermittelte. Dieser Entscheid sowie ein darauf folgendes Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden wurden vom Beschwerdeführer vor Bundesgericht angefochten.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_244/2025: Unzulässigkeit von Ausbildungsbeiträgen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte Ausbildungsbeiträge für zwei Studienjahre (2022/2023 und 2023/2024). Die Gesuche wurden vom Amt für Jugend und Berufsberatung sowie den kantonalen Instanzen abgewiesen, da A.________ bereits zwei Ausbildungen abgebrochen hatte. A.________ brachte das Anliegen ans Bundesgericht und machte geltend, dass § 17f Abs. 2 des Bildungsgesetzes des Kantons Zürich in seinem Fall nicht anwendbar sei.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_372/2024: Urteil zur Invalidenrente in der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt 2019 bei einem Arbeitsunfall Verletzungen am rechten Ellbogen. Die Suva gewährte initial Heilbehandlungen und Taggelder. Später sprach sie A.________ eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 18 % sowie eine Integritätsentschädigung von 10 % zu. A.________ wandte sich mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden und beantragte eine Invalidenrente von 66 %. Das Verwaltungsgericht bestätigte jedoch die Einschätzung der Suva. A.________ erhob darauf Beschwerde ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_886/2024: Unterhaltsregelung: Abänderung von Eheschutzmassnahmen im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der Beschwerdeführer, verlangt in einem laufenden Scheidungsverfahren die Abänderung der im Eheschutzverfahren festgelegten Unterhaltsbeiträge für seine Kinder und Ehefrau, gestützt auf eine behauptete Veränderung seiner Einkommensverhältnisse und ein hypothetisches Einkommen der Beschwerdegegnerin (B.________). Das Bundesgericht prüft die Abänderung unter Berücksichtigung von Art. 276 ZPO und Art. 98 BGG, wobei auch die vorherige Teilvereinbarung der Parteien zu beachten ist, insbesondere deren Vergleichscharakter.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_334/2025: Streit um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege in einem Abänderungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Beschwerdeführerin) beantragte unentgeltliche Rechtspflege für ein Verfahren zur Abänderung eines Scheidungsurteils, das beim Bezirksgericht Zurzach anhängig war. Das Gesuch wurde mangels Nachweis der Prozessarmut abgewiesen. Die dagegen erhobenen Beschwerden an das Obergericht des Kantons Aargau und schliesslich an das Bundesgericht blieben erfolglos.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_587/2024: Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger, reiste 2022 zwecks Familiennachzugs in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. Nach der Trennung von seiner Ehefrau 2023 widerrief das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau seine Aufenthaltsbewilligung und ordnete die Wegweisung. Dagegen erhobene Beschwerden blieben auf kantonaler sowie bundesgerichtlicher Ebene erfolglos.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_239/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Asylverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Vier ukrainische Staatsbürger (geb. 1986, 1987, 2011, 2017) beantragten in der Schweiz im Mai 2024 vorübergehenden Schutz. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wies das Gesuch im November 2024 ab und ordnete die Wegweisung nach Polen oder in einen anderen aufnahmebereiten Staat an. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht im April 2025 abgewiesen. Die Betroffenen reichten daraufhin gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, welche auf Deutsch behandelt wurde.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_283/2025: Urteil betreffend Verwertung im Betreibungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen Entscheidungen des Bezirksgerichts Arbon und des Obergerichts des Kantons Thurgau im Zusammenhang mit der Verwertung eines Grundstücks im Rahmen eines Betreibungsverfahrens. Dabei wurde insbesondere die unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt, und es wurden Verfahrenskosten auferlegt. Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass die Vorinstanzen ihr rechtliches Gehör verletzt hätten und sich fehlerhaft mit ihren zentralen Beschwerdepunkten auseinandergesetzt hätten.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_621/2024: Urteil betreffend die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines kongolesischen Staatsangehörigen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, hatte aufgrund der Familienzusammenführung nach der Heirat mit einer in der Schweiz ansässigen kongolesischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Nach der Scheidung und infolge seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie seiner Verurteilung wegen häuslicher Gewalt und laufender Strafverfahren beantragte er eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung, die von den kantonalen Behörden verweigert wurde. Das Bundesgericht musste prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung nach Art. 50 Abs. 1 lit. a aLEI erfüllt waren.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_178/2025: Urteil betreffend die restitutio in integrum eines gesetzten Termins und die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen nach EU/EFTA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von zwei italienischen Staatsangehörigen (A.________ und B.________), die sich gegen die Nichtgewährung der restitutio in integrum eines Fristsatzes sowie gegen die Ablehnung der Verlängerung bzw. den Entzug ihrer Aufenthaltsbewilligungen durch die Kantonalen Behörden des Kantons Tessin wenden. Hintergrund ist ein Streit um die rechtzeitige Einreichung eines Dokuments und die Frage, ob ein unverschuldetes Hindernis vorlag, das eine Fristwiederherstellung rechtfertigt.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
7F_14/2025: Revisionsgesuch betreffend Urteil des Bundesgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ reichte ein als \"Widerspruch\" betiteltes Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_609/2024 des Bundesgerichts vom 31. Juli 2024 ein, das auf seine Beschwerde betreffend eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern zur Beschlagnahme nicht eingetreten war.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_646/2024: Invalidenversicherung: Streit über Revision der Invalidenrente und Arbeitsunfähigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt nach einem Arbeitsunfall im Jahr 2001 eine Quetschverletzung und leidet laut medizinischen Erkenntnissen an psychischen Beeinträchtigungen, die ihn arbeitsunfähig machten und zu einer Rentenzusprache führten. Nach Überwachung, medizinischen Gutachten und einer Rentenüberprüfung entschied die IV-Stelle, die Rente per Ende 2015 aufzuheben, da der Invaliditätsgrad neu nur 26 % betrage. Das Versicherungsgericht hob diese Verfügung auf und erkannte weiterhin auf eine vollständige Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdegegners, gestützt auf ein neues Gerichtsgutachten. Die IV-Stelle erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_355/2025: Unzulässigkeit einer Rechtsverzögerungsbeschwerde im Kontext einer Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ befand sich unter einer von der KESB Arbon errichteten Beistandschaft. Er und sein Bruder beantragten mehrfach die Aufhebung der Beistandschaft, was jeweils abgelehnt wurde. Eine Rechtsverzögerungsbeschwerde des Bruders wurde vom Obergericht nicht behandelt, da die KESB zwischenzeitlich einen Entscheid in der Sache getroffen hatte. Der Beschwerdeführer reichte schliesslich eine persönliche Eingabe ans Bundesgericht ein, in der er die Aufhebung der Beistandschaft und den Verzicht auf Gerichtskosten verlangte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_423/2024: Entscheid betreffend Nutzung des öffentlichen Grundes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde La Chaux-de-Fonds erteilte der B.________ SA eine temporäre Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grunds bei ihren Hockeyspielen, mit der Möglichkeit, Bedingungen für die Zulassung von ambulanten Verkäufern in einer Sicherheitszone festzulegen. Die A.________ Sàrl, die sich durch diese Bedingungen wirtschaftlich benachteiligt sah, focht die Bewilligungen und Entscheidungen vor kantonalen und Bundesinstanzen an.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_238/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde betreffend Einstellung der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragt die Überprüfung eines Entscheids des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau. Dieses hatte eine von der kantonalen Arbeitslosenversicherung verfügte Einstellung der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung für 38 Tage bestätigt. Der Beschwerdeführer kritisierte die Höhe des ihm bei einer zugewiesenen Arbeit angebotenen Lohnes, ohne dies ausreichend zu belegen oder rechtliche Argumente vorzubringen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
9C_195/2025: Sicherstellungsverfügung betreffend Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Thurgau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Steuerpflichtige A.________, heute wohnhaft in U.________ (Deutschland), erzielte zwischen 2003 und 2008 sowohl selbständige als auch unselbständige Erwerbseinkünfte im Kanton Thurgau, die zu Ermessensteuerveranlagungen führten, da er keine Steuererklärungen einreichte. Diese Steuerforderungen wurden in Verlustscheinen dokumentiert. Die Steuerverwaltung erliess 2024 eine Sicherstellungsverfügung über einen reduzierten Betrag nach teilweiser Verjährung. Der Steuerpflichtige bestritt die endgültige Steuerpflicht und verlangte die Aufhebung der Sicherstellungsverfügung, was die Steuerrekurskommission des Kantons Thurgau teilweise ablehnte.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
5A_235/2025: Urteil zur konkursamtlichen Siegelung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde der A.________ AG in Liquidation gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Uri, welcher die Siegelung einer Liegenschaft durch das Konkursamt bestätigt hatte. Die Siegelung wurde aufgrund der Vermutung angeordnet, dass sich in der betreffenden Liegenschaft Gegenstände im Gewahrsam der Konkursitin und somit in der Konkursmasse befinden könnten.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_245/2025: Urteil zum Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA in der Schweiz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, Staatsangehörige Nordmazedoniens, lebte seit 2013 überwiegend mit einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA in der Schweiz, basierend auf zwei gescheiterten Ehen mit EU-Staatsangehörigen. Nach dem Widerruf ihrer Aufenthaltsbewilligung und mehreren Rechtsmittelverfahren wurde ihr gesamter Aufenthalt über elf Jahre rechtlich bewertet. Streitpunkt war ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, unter anderem aufgrund sozialer und beruflicher Integration sowie Härtefallgründen.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
8C_545/2024: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde in einem Sozialhilfeverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Freiburg vom 25. Juli 2024 ein. Das Bundesgericht wies ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit ab und forderte den Beschwerdeführer mehrfach auf, den Kostenvorschuss zu leisten. Der Beschwerdeführer kam dieser Aufforderung auch nach Ablauf der Nachfrist nicht nach.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.
2C_227/2024: Widerruf einer Niederlassungsbewilligung und Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung: Klärung der Beweislast und Vorwerfbarkeit von Verschuldung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über die Rechtmässigkeit der Rückstufung der Niederlassungsbewilligung eines seit 1989 in der Schweiz lebenden nordmazedonischen Staatsangehörigen zu entscheiden. Grund für die Schlussverfügung waren die finanzielle Überschuldung des Beschwerdegegners und seine wiederholten strafrechtlichen Verurteilungen. Die Vorinstanz verneinte die Voraussetzungen für eine Rückstufung, da die Zusammensetzung der Schulden des Beschwerdegegners aufgrund mehrfacher Wohnsitzwechsel unklar sei und keine mutwillige Schuldenwirtschaft ersichtlich wäre. Das Bundesgericht hob dieses Urteil auf und wies die Dinge zur vertieften Abklärung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.
Vollständige Zusammenfassung des Urteils finden Sie im Portal.