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Bundesgericht neue Urteile vom 26.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4F_9/2025: Entscheid betreffend Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien stritten ursprünglich über die Höhe eines Anfangsmietzinses für eine Wohnung. Nachdem der Mieter durch alle Instanzen unterlegen war, ersuchte er das Bundesgericht um Revision seines Urteils vom 21. Januar 2025. Das Gesuch stützte sich auf Art. 121 lit. d BGG und behauptete eine gerichtliche Irrtümlichkeit (Inadvertance). Konkret meinte der Mieter, das Bundesgericht habe wesentliche Tatsachen falsch interpretiert oder ignoriert, dies in Bezug auf den Baukostenbetrag im Zusammenhang mit den netten Fonds.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass Revisionen nur auf bestimmte, eng definierte Gründe (Art. 121 ff. BGG) und innerhalb normierter Fristen (Art. 124 BGG) gestützt werden können. Der Mieter hatte sein Gesuch rechtzeitig eingereicht und berief sich auf eine angebliche Unachtsamkeit des Gerichts. Nach Art. 121 lit. d BGG kann eine Revision verlangt werden, wenn das Bundesgericht eine offensichtliche Tatsachenverkennung begangen hat. Das Bundesgericht führte aus, dass solche Tatsachen nur dann relevant seien, wenn sie geeignet waren, zu einer anderen Lösung zugunsten des Revisionsgesuchstellers zu führen. Es setze zudem eine erhebliche Fehlinterpretation einer entscheidenden Akte voraus. Dies war hier nicht der Fall, da das Gericht die Angaben zum Baukostenbetrag korrekt als \"Konstruktionskosten\" und nicht als \"Gesamtwert des Objekts inklusive Bodenwert\" interpretiert habe. Das Bundesgericht wies den Vorwurf einer Fehldeutung des Baukostenbetrags im Zusammenhang mit den Fonds zurück. Es stellte klar, dass der genaue Kapitalaufwand für die fraglichen Immobilien weder vollständig aus den Akten hervorgehe, noch von der Vermieterin vollständig anerkannt sei. Der Mieter konnte auch keine neuen relevanten Tatsachen vorbringen, die eine Revision rechtfertigen könnten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Revision des Urteils wurde abgelehnt, und dem Gesuchsteller wurden Gerichtskosten auferlegt.


2C_116/2023: Entscheid zur Auslegung des Berufsgeheimnisses des Anwalts im Kontext der internationalen Amtshilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die französischen Finanzbehörden verlangten von der Schweiz Amtshilfe zur Erlangung von Informationen über Bankkonten eines Anwalts, die mutmasslich zur Steuerhinterziehung verwendet wurden. Der betroffene Anwalt und seine Ehefrau widersetzten sich der Übermittlung der Informationen unter Berufung auf das Berufsgeheimnis des Anwalts und andere Rechtsnormen. Die Schweizer Steuerverwaltung erklärte, das Berufsgeheimnis schütze keine Dokumente, die bei Banken lagern. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass gewisse Daten bezüglich des sogenannten \"Formular-R-Kontos\" teilweise vor der Übermittlung zensiert werden sollten. Beide Parteien legten Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht stellt fest, dass eine rechtliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt, insbesondere in Bezug auf das Berufsgeheimnis des Anwalts im Kontext der Amtshilfe. Es erklärt die beiden Beschwerden für zulässig. Das Bundesgericht bestätigt, dass das Berufsgeheimnis des Anwalts nach schweizerischem Recht Informationen schützt, wenn diese aus der typischen Anwaltstätigkeit stammen. Bankkonten, die mittels Formular R eröffnet wurden, geniessen grundsätzlich diesen Schutz, ausser es liegt eine missbräuchliche Verwendung vor. Da bei einem der geprüften \"Formular-R-Konten\" Unregelmässigkeiten festgestellt wurden, erlaubt das Gericht die Übermittlung der Kontodaten, jedoch mit einer zusätzlichen Zensur der Namen von zwei Personen. Das Bundesgericht weist Argumentationen der Beschwerdeführer zurück, die sich auf die Themen \"ne bis in idem\" und die angebliche unrechtmässige Verwendung von Daten durch die französischen Behörden stützen. Es gibt keine Hinweise auf eine Verletzung des Rechtsstaatsgrundsatzes oder des Prinzips des Vertrauens unter Staaten. Das Gericht ordnet an, dass Dokumente, die mit einer spezifischen zurückgenommenen Amtshilfe-Anfrage im Zusammenhang stehen, nicht übermittelt werden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Gericht ordnet die erweiterte Zensur von Namen und die Nichtübermittlung bestimmter Dokumente an und weist die übrigen Beschwerden ab.


6B_143/2025: Urteil zur Landesverweisung bei Wiederholungsdelinquenz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein brasilianischer Staatsbürger, wurde wegen schwerer Straftaten und der Missachtung einer bereits angeordneten Landesverweisung zu einer neuen Landesverweisung von 20 Jahren verurteilt. Er befindet sich aktuell im stationären Massnahmenvollzug. Trotz seines gesundheitlichen Zustands und seiner familiären Bindungen in der Schweiz wurde die Landesverweisung vom Bezirksgericht Zürich und vom Obergericht des Kantons Zürich bestätigt. A.________ focht die Entscheidung an und beantragte, auf die Landesverweisung zu verzichten.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Die Härtefallregel gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB wird restriktiv angewendet. Die Vorinstanz verneinte einen schweren persönlichen Härtefall, da die Interessen der Öffentlichkeit an einer Landesverweisung (Rechtsgüterschutz und Prävention) die privaten Interessen des Beschwerdeführers überwiegen (1.2–1.5). 2. Es bestehen Behandlungsmöglichkeiten in Brasilien, und trotz seiner psychischen Erkrankung und Bindungen in der Schweiz konnte der Beschwerdeführer die Kriterien für einen Härtefall nicht erfüllen (1.4–1.5). 3. Eine Verletzung von Art. 3 und 8 EMRK oder des rechtlichen Gehörs wurde ebenfalls verneint, da keine zwingenden humanitären Gründe oder unverhältnismässigen Eingriffe vorliegen (1.3, 1.5.5–1.6).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden abgewiesen, die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


6B_1254/2023: Urteil zur Strafzumessung und Kostenverlegung im Betäubungsmittelhandel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde zunächst durch das Bezirksgericht und später durch das Obergericht des Kantons Zürich unter anderem wegen Betäubungsmitteldelikten (Kokain- und Cannabishandel sowie mehrfacher Gehilfenschaft zu qualifiziertem Kokainhandel), Fahrens ohne Berechtigung und eines Umsatzerlöses von Fr. 267'640.-- schuldig gesprochen. Er beantragte unter anderem eine Reduktion der Strafe sowie Entlastung von Verfahrenskosten und Einspruch gegen den Schuldspruch der Gehilfenschaft. Das Bundesgericht überprüfte die Zulässigkeit der Strafzumessung, die Kostenverteilung und die rechtliche Grundlage des Schuldspruchs.


1C_381/2024: Kündigung eines öffentlichen Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ war seit 2001 im Staatsdienst des Kantons Genf tätig und wurde seit 2018 als Leiter in der Direktion für Informationssysteme eingesetzt. Nach wiederholten Konflikten, fachlichen Defiziten sowie Vorwürfen im Zusammenhang mit unangemessener Nutzung von Arbeitsressourcen und anderen Vorfällen wurde ihm am 29. August 2023 wegen ungenügender Leistungen und mangelnder Eignung zum Stellenprofil gekündigt. Der Beschwerdeführer bekämpfte die Kündigungsentscheidung erfolglos vor der kantonalen Justiz und legte anschliessend Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_160/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels in der AHV

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hat am 13. März 2025 ein Rechtsmittel gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg eingereicht. Trotz Aufforderung seitens des Bundesgerichts, das angefochtene Urteil bis spätestens 25. März 2025 vorzulegen, kam der Beschwerdeführer dieser Verpflichtung nicht nach. Die nachweisliche Zustellung der entsprechenden Aufforderung durch das Bundesgericht blieb unbeachtet.


5A_351/2025: Urteil zur fürsorgerischen Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, leidet an paranoider Schizophrenie und wurde aufgrund eines Entscheids der KESB Münchwilen fürsorgerisch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Obergericht des Kantons Thurgau wies seine Beschwerde gegen diese Massnahme ab. Er legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_216/2024: Beschwerde gegen die IV-Stelle Solothurn

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ verlangt Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund eines Bandscheibenvorfalls (Operation im Jahr 2017) und anhaltender Schmerzsyndrome. Die IV-Stelle Solothurn verneinte einen Leistungsanspruch basierend auf einem polydisziplinären Gutachten. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn wies die entsprechende Beschwerde ab. A.________ verlangt die Feststellung eines Invaliditätsgrades von mindestens 40 % oder die Rückweisung der Sache zur weiteren Abklärung.


1C_526/2023: Geruchs- und Lärmemissionen bei einer Abfallsammelstelle

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.________ und B.________, Eigentümer von Grundstücken in unmittelbarer Nähe der Abfallsammelstelle \"Curtin/Plaz\", beanstanden seit Jahren Geruchs- und Lärmemissionen. Die Gemeinde nahm auf gerichtliche Anweisung hin Abklärungen vor und ergriff diverse Massnahmen zur Reduktion dieser Immissionen, darunter Lärmdämmung und regelmässige Reinigung. A.________ und B.________ beantragten die Schliessung der Sammelstelle oder deren Redimensionierung, was die Gemeinde und das kantonale Verwaltungsgericht ablehnten.


5A_346/2025: Ausstandsbegehren und unentgeltliche Rechtspflege in einem Scheidungsfolgeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte beim Bezirksgericht Luzern einen Wechsel des zuständigen Instruktionsrichters im Verfahren zur Abänderung des Scheidungsurteils und im Verfahren für unentgeltliche Rechtspflege. Das Ausstandsbegehren wurde als verspätet abgewiesen. Auch die Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern gegen diese Entscheidung wurde mangels hinreichender Begründung nicht behandelt. Der Beschwerdeführer wendet sich daraufhin an das Bundesgericht.


4A_172/2025: Verfahren über unentgeltliche Rechtspflege und Abschreibung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte eine unentgeltliche Rechtspflege für ein Berufungsverfahren beim Obergericht Graubünden, nachdem das Regionalgericht seine Forderungsklage abgewiesen hatte. Das Obergericht lehnte das Gesuch ab und setzte ihm eine Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, verbunden mit einem erneuten Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Nachdem ihm ein Darlehen gewährt wurde, erklärte der Beschwerdeführer die Beschwerde und das Gesuch vor dem Bundesgericht für gegenstandslos.


5A_331/2025: Unzulässigkeit des Rechtsmittels betreffend Weisungen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin ist die Mutter von C.________ und D.________, die unter der alleinigen Obhut des Vaters stehen. Es besteht eine Erziehungsbeistandschaft gemäss Art. 308 ZGB. Nachdem die Mutter sich gegen Weisungen zum Nachweis ihrer Therapiesitzungen und zur Teilnahme am Kurs „Kinder im Blick“ wehrte, erteilte das Familiengericht eine reduzierte Weisung. Diese wurde vom Obergericht teilweise bestätigt und die Mutter verpflichtet, halbjährlich Nachweise über Therapiebesuche und Gespräche einzureichen. Die Mutter legte dagegen beim Bundesgericht Beschwerde ein.


5A_333/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Kinderbetreuung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen eine Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt, die unter anderem superprovisorisch das Besuchsrecht von A.________ regelte. Er reichte beim Appellationsgericht Eingaben ein, welche teilweise als sinngemässe Beschwerde an das Bundesgericht weitergeleitet wurden.


7B_1063/2024: Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung im Zusammenhang mit der Räumung einer Mietwohnung nach Todesfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhebt Strafanzeige wegen mutmasslicher Unterdrückung von Urkunden und Sachbeschädigung im Zusammenhang mit der Räumung der Mietwohnung des verstorbenen Erblassers. Die Staatsanwaltschaft verfügte die Nichtanhandnahme, was durch das Obergericht bestätigt wurde. Der Beschwerdeführer wandte sich ans Bundesgericht.


5F_25/2025: Nichteintreten auf Eingaben betreffend Revision und Rechtsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ streiten über das Besuchsrecht des Vaters für die Kinder C.________ und D.________. Nach wiederholten Einschränkungen des Besuchsrechts durch kantonale Gerichtsentscheide trat das Bundesgericht in zwei früheren Verfahren nicht auf Beschwerden bzw. Revisionsgesuche des Vaters ein. Mit neuen Eingaben vom April 2025, die unter anderem polemische Vorwürfe gegen Richter und die Schweiz enthalten, verlangte der Vater unter anderem erneut die Revision der Entscheide des Bundesgerichts sowie den Ausstand eines konkreten Bundesrichters.


9F_6/2025: Entscheid betreffend Versicherungsrecht und Verfahrensfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ein, welches zuvor seinen Anspruch auf eine Invalidenrente abgelehnt hatte. Das Bundesgericht hatte eine frühere Beschwerde wegen verspäteter Einreichung als unzulässig erklärt (Urteil 9C_80/2025). In seiner späteren Eingabe vom 9. April 2025 erhob A.________ erneut Beschwerde oder beantragte Revision, ohne jedoch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. A.________ beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege.


5A_348/2025: Entscheid zum Wechsel der Beistandsperson

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ und D.________ sind Eltern des Kindes C.________, für welches das Obergericht des Kantons Thurgau im Rahmen eines Eheschutzentscheides die Obhut dem Vater übertrug und eine Beistandschaft anordnete. Die Beschwerdeführerin beantragte später wegen Unstimmigkeiten einen Wechsel der Beistandsperson. Der Antrag wurde durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sowie die Vorinstanz abgelehnt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht.


1C_538/2024: Streit um Enteignungsentschädigung und Neuerschliessung einer Parzelle

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht urteilte über die Beschwerde von A.A.________ und B.A.________ gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden. Ausgangspunkt war die Enteignung und Neuerschliessung der Parzelle 889, wobei Streitpunkte die Höhe der Entschädigung für enteignetes Land, die Kosten für eine Torverlegung und die fehlende Entschädigung gefällter Nussbäume waren. Die Beschwerdeführenden verlangten darüber hinaus eine zonenkonforme und verkehrssichere Erschliessung ihrer Parzelle.


7B_337/2025: Entscheid über die Fortdauer der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein seit Jahrzehnten in der Schweiz lebender Mann, wurde in Untersuchungshaft genommen aufgrund von Vorwürfen schwerer Straftaten, darunter Drohung, Nötigung, Verletzung des Pflichtgefühls gegenüber Kindern und weiterer Delikte. Die Familie des Beschuldigten hatte mehrfach Ängste vor seinem Verhalten geäussert, das durch psychische Belastungen und Drogenkonsum geprägt war. Es bestehen Belastungen durch Aussagen seiner Familie sowie ein Verdacht auf fortwährende Beeinflussung und Gefährdung der Beweisfindung.


4F_6/2025: Revisionsgesuch betreffend Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller stellte ein Revisionsgesuch gegen das Bundesgerichtsurteil 4D_140/2024 vom 30. Januar 2025, in dem das Bundesgericht auf seine Beschwerde nicht eingetreten war. Dies erfolgte aufgrund mangelnder Begründung. Das Revisionsgesuch stützt sich auf verschiedene behauptete Rechtsfehler und eine falsche Anwendung von Verfahrensregeln.


4D_73/2025: Urteil zur Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdegegner, der Staat Solothurn, erhielt durch Urteil des Amtsgerichts definitive Rechtsöffnung über Fr. 225.--, Zinsen seit dem 15. Dezember 2022 und Mahngebühren von Fr. 50.--. Der Beschwerdeführer legte dagegen zunächst beim Obergericht Beschwerde ein. Diese wurde abgewiesen, ebenso das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


7B_1145/2024: Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung und Ablehnung des Opferstatus

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ reichte eine Beschwerde gegen zwei Verfügungen des regionalen Staatsanwaltschaft des zentralen Wallis ein, in denen die Nichtanhandnahme seiner Strafanzeige wegen Diffamierung und die Verweigerung des Opferstatus entschieden wurden. Die kantonale Strafkammer wies die Beschwerden zurück. A.A.________ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.


4A_683/2024: Entscheid zur provisorischen Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwischen der Beschwerdeführerin (A.________ Sàrl) und dem Beschwerdegegner (B.________) besteht ein Streit über die Qualifikation eines Vertrags vom 17. Oktober 2011, der als freie Geschäftsführung für ein Restaurant abgeschlossen wurde. Die Beschwerdeführerin zahlte die vereinbarten Beträge nicht regelmässig und beantragte später eine Umqualifizierung des Vertrags in ein Mietverhältnis sowie die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Der Beschwerdegegner verlangte ausstehende Zahlungen und leitete eine Betreibung ein. Nach der Opposition beantragte er die provisorische Rechtsöffnung, wobei er sich auf den Vertrag als Schuldanerkennung berief.


2C_480/2024: Entscheid zur Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Eheschliessung und Aufenthaltsbewilligungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, beide Staatsangehörige des Senegal, sowie ihre vier Kinder leben seit mehreren Jahren in der Schweiz ohne gültige Aufenthaltsbewilligung. Mehrfach gestellte Anträge auf Aufenthaltsbewilligungen und Kurzaufenthaltsbewilligungen zwecks Eheschliessung wurden durch das zuständige kantonale Amt und die Vorinstanzen abgelehnt.


5F_26/2025: Revisionsgesuch betreffend ein Urteil zu einem Kindesschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ wandte sich gegen einen Entscheid der KESB Bern betreffend die Entschädigung seines unentgeltlichen Rechtsvertreters und erhob Beschwerde an das Obergericht des Kantons Bern, welches nicht darauf eintrat. Sein anschliessender Gang vor das Bundesgericht wurde ebenfalls aus formellen Gründen nicht gutgeheissen, wobei ihm die Gerichtskosten auferlegt wurden. Gegen das Urteil des Bundesgerichts reichte er ein Revisionsgesuch ein, da die unentgeltliche Rechtspflege und bestimmte Beweisstücke nicht berücksichtigt worden seien.


7B_235/2025: Beschwerde gegen eine Verfügung betreffend Entsiegelungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

In einer Strafuntersuchung gegen A.________ wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei wurden elektronische Geräte sichergestellt. A.________ beantragte deren Siegelung unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis. Die Staatsanwaltschaft beantragte später die Entsiegelung, worauf das Zwangsmassnahmengericht die Angelegenheit als erledigt abschrieb, da eine Stellungnahme von A.________ formell nicht ordnungsgemäss eingereicht worden war. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte die Aufhebung dieser Verfügung.


2C_220/2024: Assujettissement an die LSE einer Transportfirma

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ SA, eine Gesellschaft zur Personen- und Objektbeförderung mit Chauffeur, wurde verpflichtet, sich aufgrund ihrer Tätigkeit der Vermittlung von Chauffeuren über die Plattform B.________ BV der Schweizer Gesetzgebung zur Arbeitsvermittlung und Personalverleih (LSE) zu unterstellen. Die Chauffeure sind angestellt bei A.________ SA, arbeiten aber über eine von B.________ BV betriebene Plattform. Verwaltungsgerichtlich und vor dem Bundesgericht wurde die Frage gestritten, ob A.________ SA als Dienstleistungsverleiher und B.________ BV als Dienstleistungsempfänger einzustufen sind.