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Bundesgericht neue Urteile vom 23.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_345/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Bezug auf eine Vertretungsbeistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die KESB Pfäffikon ZH errichtete eine Vertretungsbeistandschaft für B.________. Dagegen erhob B.________ sowie dessen getrennt lebende Ehefrau A.________ jeweils eine separate Beschwerde. Die Beschwerde von A.________ wurde vom Bezirksrat Pfäffikon nicht behandelt, da aufgrund eines Kontaktverbots keine Beschwerdelegitimation vorlag. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die hiergegen erhobene Beschwerde ab. Mit einer weiteren Beschwerde wendete sich A.________ ans Bundesgericht und beantragte unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Die Eingabe muss nach Art. 42 Abs. 1 und Abs. 2 BGG ein Rechtsbegehren und eine substanzielle Begründung enthalten. 2. Die Beschwerde von A.________ erfüllt diese Anforderungen nicht. Es wird weder ein Rechtsbegehren formuliert, noch erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid. 3. Aufgrund der fehlenden Begründung wird die Beschwerde als offensichtlich ungenügend erachtet. Es wird im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht darauf eingetreten. 4. Auf Gerichtskosten wird verzichtet, weshalb das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gegenstandslos ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht behandelt, es werden keine Gerichtskosten erhoben und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist gegenstandslos.


5D_23/2025: Nichtantritt einer Verfassungsbeschwerde zu einem Prozesskostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Tochter des Beschwerdeführers beantragte einen Prozesskostenvorschuss von CHF 5'000.- in einem Verfahren betreffend Kindesunterhalt. Das Gerichtspräsidium Lenzburg verpflichtete ihn zur Zahlung und wies gleichzeitig sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Das Obergericht Aargau hielt an diesem Entscheid fest. Der Beschwerdeführer erhob subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht, wobei er geltend machte, Fahrkosten und Finanzierungskosten seines Privatfahrzeugs seien zu berücksichtigen. Zudem beantragte er unentgeltliche Rechtspflege im bundesgerichtlichen Verfahren.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (E. 1) Der Streitwert erlaubt lediglich eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Der Beschwerdeführer muss darlegen, wie verfassungsmässige Rechte verletzt wurden, jedoch fehlen entsprechende Hinweise in seiner Eingabe.
2. (E. 2) Statt Verfassungsverletzungen zu rügen, präsentiert der Beschwerdeführer appellatorische Argumente zur Nutzung seines Privatfahrzeugs. Diese genügen nicht, um eine Verfassungsverletzung darzutun.
3. (E. 3) Die Beschwerde ist offensichtlich unzureichend begründet, weshalb auf sie nicht eingetreten werden kann. Der Entscheid erfolgt im vereinfachten Verfahren.
4. (E. 4) Aufgrund der Aussichtslosigkeit der Beschwerde wird die unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt.
5. (E. 5) Die Gerichtskosten von CHF 1'000.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht angetreten, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


2C_27/2023: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.A., Staatsangehöriger der Elfenbeinküste, erhielt eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA in der Schweiz im Rahmen des Familiennachzugs zu seinem minderjährigen Sohn. Nach der Scheidung von seiner Ehefrau entzog das Migrationsamt des Kantons Solothurn ihm diese Bewilligung und ordnete seine Wegweisung an, was letztlich vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn bestätigt wurde. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht, mit der er beantragte, ihm die Aufenthaltsbewilligung zu gewähren, gestützt auf sein Recht auf Familienleben nach Art. 8 EMRK.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (E. 1.1-1.3): Die Beschwerde wurde als zulässig und die Verfahrenssprache Deutsch bestimmt. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurde als unzulässig erachtet. 2. (E. 2.1-2.2): Das Bundesgericht prüft die Rechtsfragen von Amtes wegen, hält jedoch an den Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz fest, solange diese nicht willkürlich sind. 3. (E. 3.1-3.4): Die Vorinstanz verneinte eine besonders enge Bindung zwischen Vater und Sohn, da der Beschwerdeführer sich vor seiner Einreise nur minimal um seinen Sohn gekümmert hatte und auch nach der Einreise die Intensität des Vater-Sohn-Kontakts begrenzt blieb. Diese Feststellungen sind nicht willkürlich. 4. (E. 4.1-4.4): Ein Anspruch auf umgekehrten Familiennachzug setzt gemäss Art. 8 EMRK eine besonders enge affektive und wirtschaftliche Beziehung sowie ein tadelloses Verhalten des ausländischen Elternteils voraus. Im Lichte der gesamten Umstände erfüllte der Beschwerdeführer diese Kriterien nicht. 5. (E. 5.1-5.6): Die affektive und wirtschaftliche Bindung zum Sohn reicht nicht aus, um einen Anspruch nach Art. 8 EMRK zu begründen. Das Verhalten des Beschwerdeführers, insbesondere das bewusste Verschweigen der Scheidung, widerspricht zusätzlich den Anforderungen. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der öffentlichen Interessen an einer Wegweisung des Beschwerdeführers aus. 6. (E. 6): Die Beschwerde ist abzuweisen, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird wegen Aussichtslosigkeit ebenfalls abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgelehnt. Zudem wurden die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_149/2025: Unzulässigkeit des Ausstandsbegehrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen mehrfacher Sachbeschädigung auf einem Grundstück in V.________ angezeigt. Er beantragte während einer polizeilichen Einvernahme, das Verfahren aufgrund der behaupteten Befangenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft an eine andere Strafverfolgungsbehörde weiterzuleiten. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen trat auf das entsprechenden Ausstandsbegehren nicht ein.


7B_267/2024: Ausstand eines Staatsanwalts im Strafverfahren gegen A.________

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ erstattete 2018 Strafanzeige wegen mehrfachen unlauteren Wettbewerbs gegen A.________ und C.________. Staatsanwalt Jürg Hitz führte die Ermittlungen, wobei im Verlauf des Verfahrens Anklagen erhoben, örtliche Zuständigkeiten beanstandet und das Verfahren schliesslich ins Regionalgericht Maloja verlegt wurden. A.________ stellte im September 2023 ein Ausstandsgesuch gegen Staatsanwalt Hitz, das vom Kantonsgericht Graubünden abgewiesen wurde. Dagegen erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht.


1C_654/2024: Ablehnung der erleichterten Einbürgerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der kosovarische Staatsangehörige A.________ stellte nach seiner Heirat mit einer Schweizerin im Jahr 2015 im Jahr 2020 einen Antrag auf erleichterte Einbürgerung. Dieser wurde abgelehnt, da A.________ die vorgeschriebenen schriftlichen Sprachkenntnisse (mindestens Niveau A2) nicht erreichte. Seine Beschwerden wegen gesundheitlicher Probleme nach einem Unfall sowie seine langjährige Integration wurden nicht als ausreichende Gründe für eine Ausnahme von den Anforderungen anerkannt.


5A_342/2025: Urteil zur Beistandschaftsanordnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die KESB Biel ordnete für die Beschwerdeführerin eine Verfahrensvertretung und vorsorglich eine Vertretungsbeistandschaft gemäss Art. 394 und Art. 395 ZGB an. Nach psychiatrischer Begutachtung und einer fürsorgerischen Unterbringung bestätigte die KESB die Beistandschaft, hob jedoch die Unterbringung auf. Die Vorinstanz (Obergericht des Kantons Bern) wies die Beschwerde gegen die Beistandschaft ab. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht.


4A_197/2025: Entscheid bezüglich unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob am 18. März 2024 eine Klage gegen seine ehemalige Arbeitgeberin B.________, Association cantonale C.________, und forderte 37'250 CHF im Zusammenhang mit einem angeblich missbräuchlichen Kündigungsfall. Am 3. Mai 2024 beantragte er die unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren. Diese wurde am 1. November 2024 von der Vorinstanz verweigert, da die Erfolgsaussichten der Klage als gering eingeschätzt wurden, insbesondere aufgrund unzureichender Belege und Berechnungen des Anspruchs. Der darauf erhobene kantonale Rekurs wurde am 12. März 2025 vom Gericht des Kantons Genf als unzulässig erklärt. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.


4A_633/2024: Urteil betreffend die Ablehnung von Massnahmen zur Erzwingung einer Geschäftsbeziehung zwischen einer Bank und einer Gesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Rekurrierende, eine Schweizer Gesellschaft (A.________ SA) mit Sitz in Lausanne, begehrte die Eröffnung eines Bankkontos bei der Antragsgegnerin (B.________ SA). Sie machte geltend, dass sie aufgrund der Kündigung ihrer bisherigen Bankverbindung und der Ablehnung mehrerer anderer Banken in Zahlungsunfähigkeit gerate und einen irreparablen Schaden erleide. Die Antragsgegnerin verweigerte die Eröffnung des Kontos unter Berufung auf ihre internen Richtlinien und die Sensibilität des Geschäftsmodells der Rekurrierenden, insbesondere aufgrund der Nationalitäten und Wohnsitze ihrer wirtschaftlich Berechtigten.


2C_226/2025: Unzulässigkeit eines verspäteten Rechtsmittels im Kontext von Ausländerrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, türkischer Staatsangehöriger, wurde am 17. Februar 2025 durch den Service de la population et des migrants des Kantons Freiburg gestützt auf Art. 64 Abs. 1 AuG zum Verlassen der Schweiz aufgefordert. Sein Rechtsmittel gegen die Wegweisungsentscheidung, eingereicht am 24. März 2025, wurde vom Kantonsgericht Freiburg als verspätet erklärt und daher nicht behandelt. Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der daraufhin erhobenen Beschwerde.


5A_281/2025: Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde mit einem Zahlungsbefehl betrieben, erhob jedoch keinen Rechtsvorschlag innerhalb der Frist. Er beantragte später beim Bezirksgericht Arbon die Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist, was abgelehnt wurde. Nach ebenfalls erfolgloser Beschwerde ans Obergericht wandte er sich ans Bundesgericht, welches die Beschwerde als ungenügend begründet erachtete und darauf nicht eintrat.


5A_339/2025: Entscheid betreffend superprovisorische Aufhebung der Pfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, dessen Lohnpfändung am 6. März 2025 angeordnet wurde, beantragte deren Aufhebung sowie eine superprovisorische Verfügung gegenüber seinem Arbeitgeber. Nach mehreren Beschwerden und Anpassungen der Lohnpfändung durch das Betreibungsamt wies das Bezirksgericht den Antrag auf superprovisorische Aufhebung wegen Gegenstandslosigkeit zurück. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheidung. Der Beschwerdeführer rekurrierte am Bundesgericht, welches auf seine Beschwerde nicht eintrat.


8C_215/2025: Urteil zur Arbeitslosenversicherung und Prozessvoraussetzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, verlangte den Erlass zurückgeforderter Taggeldzahlungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung. Die Vorinstanz verneinte den guten Glauben, wodurch die Prüfung der grossen Härte als zweite Erlassvoraussetzung nicht notwendig war. Gegen diese Entscheidung erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht.


8C_296/2024: Entscheid zur Arbeitslosenversicherung: Frage der Platzierungsfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdegegner A.________, ein ehemaliger Angestellter in Italien, meldete sich nach einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen beim schweizerischen Arbeitslosenamt an, um Taggelder zu beantragen. Die kantonale Arbeitslosenversicherung verweigerte jedoch ab Mai 2023 die Leistungen mit der Begründung, dass die von der Invalidenversicherung festgestellte Invalidität von über 80 % ihn als nicht platzierungsfähig qualifiziere. Das kantonale Gericht entschied anders und ordnete eine Überarbeitung des versicherten Einkommens unter Einbeziehung von Artikel 40b der OACI an. Der Fall wurde daraufhin vor das Bundesgericht gebracht.


7B_273/2024: Entscheidung über ein Ausstandsgesuch gegen einen Staatsanwalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________ erstattete im Jahr 2018 Strafanzeige wegen unlauteren Wettbewerbs gegen C.________. Staatsanwalt Jürg Hitz leitete die Untersuchung und erhob mehrfach Anklage; u.a. zunächst bei einem örtlich unzuständigen Gericht, später am korrekten Standort. C.________ stellte daraufhin ein Ausstandsgesuch gegen den Staatsanwalt, das vom Kantonsgericht Graubünden abgelehnt wurde. C.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_1051/2023: Landesverweisung eines Straftäters: Bundesgericht bestätigt kantonales Urteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein kubanischer Staatsangehöriger, wurde vom Bezirksgericht Winterthur wegen des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen aus einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1 StGB) zu einer Geldstrafe sowie einer Landesverweisung von fünf Jahren verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Landesverweisung. A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Landesverweisung aufgrund eines behaupteten Härtefalls.


5A_336/2025: Entscheid zur unentgeltlichen Rechtspflege in einem Abänderungsverfahren betreffend ein Scheidungsurteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Abänderung eines Scheidungsurteils superprovisorische Massnahmen und ersuchte dafür um unentgeltliche Rechtspflege. Das Bezirksgericht Zurzach wies dieses Gesuch mangels ausreichender Dokumentation zur Prozessarmut zurück. Auch das Obergericht des Kantons Aargau lehnte in der Folge sowohl die Beschwerde gegen diesen Entscheid als auch die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das kantonale Verfahren ab. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheide sowie unentgeltliche Rechtspflege für alle Verfahrensinstanzen.


5A_344/2025: Unzulässigkeit eines Kindesunterhaltsvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Vater A.________ forderte nach der Änderung der Obhut des Kindes beim Bezirksgericht die Bevorschussung von Kindesunterhaltsbeiträgen, da die Mutter finanziell nicht leistungsfähig sei. Aufgrund Aussichtslosigkeit wurde ihm die unentgeltliche Rechtspflege verweigert, und mangels Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses trat das Bezirksgericht auf die Klage nicht ein. Das Obergericht des Kantons Aargau trat auf die hiergegen erhobene Berufung des Vaters mangels hinreichender Begründung nicht ein. Der Vater erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.


5A_110/2025: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Unterbringung eines Kindes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mutter A.________ hat die alleinige elterliche Sorge über ihre Tochter B.________, die seit längerer Zeit Unterstützung benötigte. Aufgrund eines Vorwurfs der körperlichen Gewalt gegenüber dem Kind gemäss Aussage der Tagesmutter wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter durch die KESB superprovisorisch entzogen, und das Kind wurde in einer spezialisierten Institution untergebracht. Nach einer Anhörung wurde der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Platzierung von der KESB im September 2024 bestätigt. Die Mutter erhob Beschwerde, welche vom Obergericht Bern abgewiesen wurde, worauf sie vor Bundesgericht gelangte.


5D_10/2025: Urteil zur subsidiären Verfassungsbeschwerde betreffend negative Feststellungsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde vom Kanton Zürich in einer Betreibung für CHF 1'525.-- sowie Zins, Mahngebühren und Betreibungskosten belangt. Sie erhob daraufhin beim Bezirksgericht Zürich eine negative Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKG, die teilweise gutgeheissen und teilweise abgewiesen wurde. Ihre Beschwerde gegen diesen Entscheid an das Obergericht des Kantons Zürich blieb erfolglos. Gegen den obergerichtlichen Entscheid hat sie subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben.


5A_297/2025: Pfändbarkeit einer Liegenschaft gemäss Art. 92 Abs. 2 SchKG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beanstandet die Pfändung seiner Liegenschaft durch das Betreibungsamt Fischbach-Göslikon und macht geltend, diese sei unpfändbar gemäss Art. 92 Abs. 2 SchKG aufgrund einer Überschuldung durch vorhandene hypothekarische Belastungen. Das Bezirksgericht Bremgarten und das Obergericht des Kantons Aargau wiesen seine Beschwerden ab. Mit Eingabe an das Bundesgericht beantragt der Beschwerdeführer die Aufhebung des Entscheids sowie der Pfändung.


7B_375/2025: Sicherheitsverwahrung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von der ersten Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt wegen wiederholter schwerer Sexualdelikte, darunter Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern und Pornografie. Neben Straffolgen wurden lebenslange Berufs- und Tätigkeitsverbote im Umgang mit Minderjährigen sowie ambulante therapeutische Massnahmen angeordnet. Die Sicherheitsverwahrung bis zum 11. Juni 2025 wurde ebenfalls angeordnet. Die kantonalen Rechtsmittel der Beschwerde und der Klage vor der zweiten Instanz führten zur Bestätigung der Sicherheitsmassnahme durch das kantonale Gericht. A.________ legte daraufhin Rechtsmittel vor dem Bundesgericht ein.


9F_4/2025: Revisionsgesuch gegen ein Bundesgerichtsurteil zu Staats- und Gemeindesteuern sowie direkter Bundessteuer

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin A.________ beantragte die Revision eines Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts vom 30. Januar 2025 (9C_522/2024) betreffend Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Wallis sowie direkte Bundessteuer für die Steuerperiode 2020. Sie stützte sich dabei auf die Revisionsgründe von Art. 121 lit. a, b, c, d und Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG. Zudem verlangte sie den Ausstand der am ursprünglichen Urteil beteiligten Gerichtspersonen. Das Bundesgericht trat auf das Gesuch ein, wies es jedoch als unbegründet ab.


5F_21/2025: Revisionsgesuch gegen ein bundesgerichtliches Urteil betreffend Exmission einer Liegenschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin, Miteigentümerin einer Liegenschaft, hatte erfolglos zahlreiche Rechtsmittel gegen Betreibungs-, Zuschlags- und Ausweisungsentscheide eingelegt. Ein früheres Urteil des Bundesgerichts (5A_811/2017) wies ihre Beschwerde gegen die Exmission ab. Nach einer ersten erfolglosen Revision im Jahr 2024 reichte sie erneut ein Revisionsgesuch ein, indem sie geltend machte, dass die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Zürich damals bestritten worden sei, und sich auf eine neu erhaltene Transkription stützte.


5A_335/2025: Urteil betreffend fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde am 21. März 2025 durch ärztliche Einweisung in der Klinik C.________ fürsorgerisch untergebracht. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hob diese Massnahme am 2. April 2025 auf und wies die Klinik an, den Beschwerdeführer zu entlassen. Der Beschwerdeführer wendet sich am 3. Mai 2025 an das Bundesgericht.


5A_249/2025: Beschwerde gegen die Nichtbehandlung eines Gesuchs betreffend Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erklärte sich am 8. November 2024 beim Bezirksgericht Bülach für zahlungsunfähig und beantragte die Konkurseröffnung gemäss Art. 191 SchKG. Das Bezirksgericht wies das Gesuch am 13. Dezember 2024 ab. Mit Schreibens vom 10. und 17. März 2025 wandte sich der Beschwerdeführer erneut an das Bezirksgericht, welches die Eingaben an das Obergericht des Kantons Zürich weiterleitete. Mit Beschluss vom 28. März 2025 trat das Obergericht auf die Beschwerde infolge Verspätung nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob am 2. April 2025 Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_959/2024: Entscheid betreffend Entsiegelung im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen verschiedener Delikte (Inumlaufsetzen falschen Geldes, Markenrechtsverletzungen, betrügerischer Markengebrauch und Warenfälschung). Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden am 13. Mai 2024 ein Mobiltelefon und ein PC-Tower sichergestellt, deren Siegelung vom Beschwerdeführer verlangt wurde. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Thurgau genehmigte die Entsiegelung der Geräte am 2. September 2024. Mit Beschwerde ans Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung dieses Entscheids.


5A_225/2025: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der vorläufigen Platzierung von Kindern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eltern A.________ und B.________ sowie ihre minderjährigen Kinder C.________ und D.________ (geboren 2016 und 2018) sind betroffen. Der Friedensrichter des Bezirks Jura-Nord Waadt entzog den Eltern vorläufig das Recht, den Aufenthaltsort der Kinder zu bestimmen, und ordnete ihre Platzierung an. Die Eltern reichten sowohl eine Beschwerde als auch ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ein. Letztere wurde von der delegierten Richterin der kantonalen Kammer für Vormundschaften des Kantons Waadt abgelehnt. Die Eltern erhoben daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.


7B_82/2025: Rückzug des Rechtsmittels vor dem Bundesgericht und Kostenentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob am 29. Januar 2025 Beschwerde gegen einen Entscheid der Einzelrichterin der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis vom 30. Dezember 2024. Am 29. April 2025 zog sie ihren Rechtsmittelantrag zurück, nachdem sie aus einem Gerichtsschreiben vom 1. April 2025 erfahren hatte, dass eine Vorschusszahlung von 800 CHF erforderlich sei.


7B_1345/2024: Fahrlässige Tötung und Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Verkehrsregeln im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall am 25.12.2018 verfolgt. Das Kreisgericht Toggenburg verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe und einer Busse, was vom Kantonsgericht St. Gallen bestätigt wurde. Dieses stellte jedoch eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht, forderte einen Freispruch sowie die Übernahme der Verfahrenskosten durch die Staatskasse.


1C_567/2024: Urteil zur Unzulässigkeit der Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeifunktionäre

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte Strafanzeige gegen zwei Funktionäre der Kantonspolizei Zürich ein, denen er Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch und Nötigung vorwarf. Hintergrund war das Betreten seines privaten Grundstücks und der Zugang zu seiner Garage im Rahmen einer polizeilichen Untersuchung. Das Obergericht des Kantons Zürich verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung, da kein hinreichender Tatverdacht bestand. A.________ erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht.