Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
4A_589/2024: Urteil in einem zivilrechtlichen Streit über den Kauf eines Traktors
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verlangte die Herausgabe eines angeblich gekauften Traktors aus dem Nachlass des Erblassers oder die Rückerstattung des angeblichen Kaufpreises von CHF 50'000.–. Der Erblasser war Sammler von alten Traktoren. Der behauptete Kaufvertrag und die Geldübergabe wurden vom Bundesgericht aufgrund fehlender Beweise und Widersprüche nicht als erwiesen betrachtet.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (E. 1) Formelle Voraussetzungen für die Beschwerde sind erfüllt.
2. (E. 2) Das Bundesgericht prüft das angefochtene Urteil auf Rechtsverletzungen, behält sich jedoch eine strenge Beurteilung der Sachverhaltsrüge vor.
3. (E. 3)
- 3.1. (E. 3.1.1) Nach Art. 8 ZGB trägt der Beschwerdeführer die Beweislast für den Abschluss des behaupteten Kaufvertrags.
- 3.1.2 Ausnahme vom strikten Beweismass erfordert Beweisnot, welche nicht gegeben ist.
- 3.2. (E. 3.2.1 bis E. 3.2.3) Der Beschwerdeführer konnte weder den Vertragsschluss noch die Übergabe von CHF 50'000.– nachweisen. Die von ihm vorgetragenen Beweismittel wiesen erhebliche Widersprüche auf (z. B. Aussagen des Zeugen). Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz, die feststellte, dass keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Vertragsabschluss besteht.
- 3.3. (E. 3.3.1 bis E. 3.3.3) Die Kritik des Beschwerdeführers an der Beweiswürdigung der Vorinstanz ist unbegründet. Die Schlussfolgerungen der Vorinstanz sind schlüssig und nachvollziehbar.
4. (E. 4) Die Beschwerde ist unbegründet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten auferlegt und eine Entschädigung an die Gegenseite festgelegt.
7B_142/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde gegen eine polizeiliche Vorladung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird von der Staatsanwaltschaft Frauenfeld wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs strafrechtlich verfolgt. Die Kantonspolizei Thurgau lud ihn zur Einvernahme als beschuldigte Person vor. A.________ weigerte sich, dieser Vorladung Folge zu leisten, und reichte beim Obergericht des Kantons Thurgau eine Beschwerde ein, welche von der Vorinstanz mit der Begründung des Mangels an konkreten Beschwerdeanträgen und fehlendem aktuellen Rechtsschutzinteresse nicht behandelt wurde.
Zusammenfassung der Erwägungen
(1) A.________ hatte auf die Vorladung hin eine weitschweifige Eingabe gemacht, die keine klaren Beschwerdeanträge enthielt. Die Vorinstanz setzte ihm eine Frist zur Verbesserung der Eingabe, welche nicht genutzt wurde, sodass auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde.
(2) Die Vorinstanz argumentierte weiter, das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers sei durch den Ablauf des Datums der Einvernahme entfallen.
(3) Das Bundesgericht hält fest, dass Eingaben an das Bundesgericht den Anforderungen an eine Beschwerdebegründung gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG genügen müssen. Allgemeine Kritik und ausufernde Eingaben, die sich nicht mit den rechtlichen Erwägungen der Vorinstanz befassen, genügen nicht.
(4) A.________ beschäftigt sich mit keiner seiner Eingaben konkret mit den Erwägungen der Vorinstanz, sondern führt irrelevante und ausufernde Vorwürfe an, welche ausserhalb des Streitgegenstands liegen. Die Beschwerde ist offensichtlich ungenügend begründet.
(5) Aus diesen Gründen tritt das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.
Zusammenfassung des Dispositivs
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
5A_10/2025: Anfechtung des Inventars und der Abtretungsentscheide im Rahmen einer konkursrechtlichen Nachlassliquidation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft eine konkursrechtliche Auseinandersetzung um die Korrektur eines Inventars und die Abtretung von Ansprüchen im Rahmen der Nachlassliquidation des 2020 verstorbenen F.________ durch das Konkursamt des Bezirks La Côte. Im Zentrum steht eine strittige Forderung gegenüber der Gesellschaft B.________ Sàrl, die vom Konkursamt zunächst aufgegeben, später aber ins Inventar aufgenommen und den Gläubigern zur Abtretung angeboten wurde.
Zusammenfassung der Erwägungen
(1) Das Bundesgericht stellt fest, dass der Rechtsmittelweg offen ist, da es sich um eine abschliessende kantonale Entscheidung in Angelegenheiten des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts handelt.
(2) Das Gericht hebt hervor, dass die Beschwerde auf eine Verletzung von Bundesrecht gestützt werden kann, es aber nur die konkret vorgebrachten und hinreichend begründeten Rügen prüft.
(3) Das Gericht bestätigt, dass das Konkursamt verpflichtet war, auf eine Beschwerde hin das Inventar zu korrigieren und die strittige Forderung aufzuführen, da deren Aufgabe nicht rechtzeitig und ordnungsgemäss von den Gläubigern genehmigt wurde.
(4) Das Bundesgericht weist den Vorwurf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zurück, da das Konkursamt den Argumenten der Beschwerdeführer Rechnung getragen und die Streitfrage korrekt behandelt hatte.
(5) Zum Vorwurf der unzulässigen Aufgabe der Forderung führt das Gericht aus, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass diese korrekt erfolgt ist. Die Vorlage an die Gläubiger war im vorliegenden Fall rechtlich zwingend.
(6) Der Einwand der Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben wird zurückgewiesen, da das Konkursamt keine Entscheidungen getroffen hat, die gegen seine Zusicherungen verstossen hätten. Die Vertrauensschutzregelung kann keine rechtswidrigen Veränderungen am Inventar rechtfertigen.
(7) Der Anspruch der Beschwerdeführer auf eine Änderung des Inventars oder die Nichtigerklärung der Abtretungsentscheidungen wird vollumfänglich zurückgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Der Rekurs wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden den Rekurrenten auferlegt. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.
5A_316/2025: Entscheid zur Verlegung eines Kindesschutzverfahrens ins Ausland
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Vater des Kindes B.________, beantragt beim Bundesgericht die Verlegung des laufenden Kindesschutzverfahrens nach Portugal sowie die Rückführung des Kindes dorthin. Er führt Gründe wie mögliche Diskriminierung in der Schule, Mangelsituationen und bessere Lebensbedingungen in Portugal an. Die Vorinstanzen lehnten seine Beschwerden ab und wiesen auf durchgeführte Abklärungen und Massnahmen hin.
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1C_301/2024: Urteil zur streitigen Fristverlängerung in einer Nutzungsplanung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beanstandet die Revision von § 9a der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Freienwil, die eine Verlängerung der Frist für die Realisierung einer Nutzung innerhalb der Spezialzone \"Bücklihof\" auf den 25. September 2025 vorsieht. Er argumentiert, dass die ursprüngliche Frist bereits abgelaufen und die Spezialzone damit ungültig sei. Die kantonalen Instanzen wiesen seine Beschwerden aufgrund formeller Mängel teils ab und verneinten die Nichtigkeit des Planungsbeschlusses.
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9C_558/2024: Urteil zur Steuerhoheit über eine juristische Person
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG ist eine Holdinggesellschaft mit statutarischem Sitz im Kanton Zug. Das Steueramt Zürich vermutete aufgrund des Wohnsitzes der Verwaltungsratsmitglieder in W.________ (Kanton Zürich) eine tatsächliche Verwaltung im Kanton Zürich und löste ein Verfahren zur Klärung der Steuerhoheit aus. Eine interkantonale Doppelbesteuerung war Gegenstand des Rechtsstreits. Die Stellung der tatsächlichen Verwaltung und die Veranlagung der Steuerpflicht der Firma war strittig.
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2F_9/2025: Urteil über ein Revisionsgesuch betreffend Netznutzungstarife
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG stellte bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Gesuche, die Netznutzungstarife der B.________ AG für die Jahre 2009 bis 2016 zu prüfen. Die ElCom und das Bundesverwaltungsgericht erklärten die Tarife als gesetzmässig. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheide am 5. Februar 2025. Mit Revisionsgesuch vom 4. April 2025 verlangte die A.________ AG die erneute Prüfung dieses Urteils, unter Berufung auf angeblich unberücksichtigte Tatsachen.
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5A_321/2025: Entscheid zur Aussetzung einer Betreibung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhielt ein Zahlungsbefehl über CHF 97'613.25, ausgestellt vom Staat Wallis in einer Betreibung. Er erhob vollständigen Rechtsvorschlag und beantragte die Aufhebung der Betreibung gemäss Art. 85a SchKG vor dem zuständigen Bezirksgericht. Die Klage wurde abgewiesen, woraufhin der Staat Wallis eine definitive Rechtsöffnung beantragte. Die Rechtsöffnung wurde gewährt, und A.________ erhob erneut Rechtsmittel gegen die Entscheidung. Nach Ausstellung eines Zahlungsbefehls beantragte A.________ die Aussetzung der Betreibung, was vom Kantonsgericht Wallis abgelehnt wurde.
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4A_62/2025: Entscheid über ein zivilrechtliches Beschwerdeverfahren betreffend Ausstandsbegehren
Zusammenfassung des Sachverhalts
In einem Mietrechtsstreit zwischen der A.________ AG (Beschwerdeführerin) und der B.________ AG (weitere Verfahrensbeteiligte) beantragte die Beschwerdeführerin den Ausstand des Bezirksrichters Patrik Wüest (Beschwerdegegner) wegen einer vorläufigen Einschätzung der Rechtslage. Das Bezirksgericht Kriens und das Kantonsgericht Luzern lehnten das Gesuch ab, da kein Anschein der Befangenheit vorlag. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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5A_294/2025: Bundesgerichtsurteil zur betreibungsrechtlichen Existenzminimumberechnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht beurteilt eine Beschwerde gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft vom 25. März 2025 betreffend die Höhe des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Der Beschwerdeführer rügt die Nichtberücksichtigung seiner tatsächlichen Mietzinskosten sowie anderer persönlicher und familiärer Ausgaben.
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7B_311/2025: Inhaltliche Prüfung der Zulässigkeit eines Strafrechtsrekurses
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte gegen C.________ und die Anwältin D.________ eine Strafanzeige wegen Diffamierung, Verleumdung und Beleidigung erhoben. Das Ministerium des Kantons Tessin erliess einen Entscheid über eine \"Nichtanhandnahme\", welcher vom Beschwerdegericht des Kantons bestätigt wurde. A.________ rekurrierte gegen diesen Entscheid an das Bundesgericht und verlangte die Annullierung der kantonalen Entscheide und die Eröffnung einer Untersuchung. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des Rekurses.
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1C_204/2024: Unzulässigkeit einer Beschwerde im öffentlich-rechtlichen Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ focht die Baubewilligung für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe auf der Nachbarparzelle von B.C.________ und D.C.________ durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgericht an. Das von ihm vorgebrachte Anliegen betraf unter anderem Planungsmängel, Streitwertangaben und Verfahrenskosten.
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2C_175/2024: Sanktionierung einer Spielbank im Online-Spielbereich durch die Eidgenössische Spielbankenkommission
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, eine konzessionierte Betreiberin eines Spielcasinos und einer Online-Spielplattform, wurde von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) mit einer finanziellen Sanktion von Fr. 1'799'465.-- belegt. Beanstandet wurden unter anderem Verstösse gegen sozialschutzrechtliche Verpflichtungen, geldwäschereirechtliche Vorgaben sowie technische und organisatorische Pflichtverletzungen. Die A.________ AG focht die Verfügung der ESBK beim Bundesverwaltungsgericht teilweise erfolgreich an, das jedoch die Sanktion weitgehend bestätigte. Mit einer Beschwerde an das Bundesgericht verlangte die A.________ AG eine Reduktion der Sanktion.
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8C_566/2024: Urteil zur Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hatte erstmals 2005 Leistungen bei der Invalidenversicherung beantragt, jedoch mehrere abschlägige Verfügungen erhalten, die teilweise von Gerichten aufgehoben wurden und zu weiteren Abklärungen führten. Nach einer Neuanmeldung 2019 und umfassenden medizinischen Begutachtungen blieb die IV-Stelle 2023 bei ihrer Einschätzung einer 80%-igen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit, was keine Invalidenrente rechtfertige. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich sprach hingegen für einen bestimmten Zeitraum eine teilweise und später eine ganze Invalidenrente zu.
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5A_278/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die betreibungsamtliche Schätzung eines Grundstücks
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar und Gesamteigentümer eines Grundstücks, erhoben Beschwerde gegen die betreibungsamtliche Schätzung des Grundstücks im Rahmen von Zwangsvollstreckungen. Nachdem die kantonale Instanz die Beschwerde abgewiesen hatte, wandten sie sich an das Bundesgericht. Die vom Bundesgericht festgestellte Überschreitung der Beschwerdefrist führte zur Nichtzulässigkeit der Beschwerde.
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7B_210/2025: Nichteintreten auf Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Amtsgericht Solothurn-Lebern am 29. Oktober 2024 wegen mehrfachen Verweisungsbruchs zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde verfügt, dass er in Sicherheitshaft bleibt. Diese Haft wurde vom Obergericht des Kantons Solothurn am 24. Februar 2025 bis zum 22. April 2025 verlängert, da Fluchtgefahr angenommen wurde. A.________ erhob am 4. März 2025 Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte unentgeltliche Rechtspflege.
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4A_282/2024: Frage der Beweiszulässigkeit und Qualität für die Klageerhebung im Verfahren nach Art. 260 SchKG
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ klagte aus Art. 260 SchKG gegen A.________ auf Bezahlung von CHF 100'000, die angeblich der Konkursmasse der C.________ SA zustanden. B.________ hatte ein Cessionsformular eingereicht, das unvollständig war (fehlender Rückseite mit Datum und Unterschrift der Konkursverwaltung). Der kantonale Richter erklärte die Klage nachträglich für zulässig, da er der Meinung war, dass der Richter der ersten Instanz B.________ hätte zur Vervollständigung des Formulars auffordern müssen. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.
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7B_1215/2024: Entscheidung zur Anordnung der Saisie von Daten signalétiques und der DNA-Profilierung in einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein französischer Staatsbürger mit einer Aufenthaltsbewilligung B, wird beschuldigt, sexuelle Handlungen an der Beschwerdegegnerin B.________ vorgenommen zu haben. Im Rahmen der Strafuntersuchung ordnete die Staatsanwaltschaft kanton Waadt die Saisie von Daten signalétiques und den DNA-Abgleich an. A.________ widersetzte sich der Saisie von Fotografien und Fingerabdrücken, akzeptierte aber die Entnahme von DNA für die Beweisführung. Die Chambre des recours pénale des Kantons Waadt bestätigte teilweise die Ablehnung, worauf die Staatsanwaltschaft vor Bundesgericht Beschwerde erhob.
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5A_198/2025: Urteil über die Eröffnung einer Insolvenz ohne vorgängige Betreibung
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ verlangte die konkursrechtliche Liquidation von A.________ Sàrl ohne vorgängige Betreibung gemäss Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG. Das erstinstanzliche Gericht sowie die kantonale Berufungsinstanz bestätigten die Eröffnung des Konkursverfahrens. A.________ Sàrl focht die kantonale Entscheidung vor dem Bundesgericht an und beantragte deren Aufhebung mit der Begründung, die eigene Solvenz sei glaubhaft gemacht worden. Das Bundesgericht prüfte die vorgebrachten Argumente.
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9C_422/2024: Urteil zur Steuerdomizilfrage und interkantonalen Doppelbesteuerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, eine Vermögensberatungs- und Vermögensverwaltungsfirma, hat ihren Sitz im Jahr 2020 im Kanton Obwalden eingetragen. Das Steueramt des Kantons Zürich veranschlagte die Gesellschaft jedoch als unbeschränkt steuerpflichtig im Kanton Zürich, da die tatsächliche Verwaltung im Kanton Zürich vermutet wurde. Die Steuerverwaltung des Kantons Obwalden hatte bereits eine beschränkte Steuerpflicht veranlagt. Der Sachverhalt betraf die Steuerperioden 2020 und die Frage nach der Zulässigkeit der interkantonalen Doppelbesteuerung.
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4A_324/2024: Entscheid zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels in einem Fall von Beweisführung und angeblichem Schaden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, A.________ und die Stiftung B.________, verlangen in einem Hauptverfahren von den Beschwerdegegnern C.________, D.________ SA und E.________ SA Schadenersatz wegen angeblicher Verstösse gegen Vermögensverwaltungsmandate. Zur Unterstützung ihres Schadensnachweises hatten die Beschwerdeführer im Juli 2023 Massnahmen beantragt, um Dokumente von Drittparteien (Banken) zu erhalten. Diese Dokumente betreffen Transaktionen aus dem Jahr 2008. Das kantonale Gericht wies die Gesuche zurück und erklärte das Rechtsmittel gegen diese Entscheidung als unzulässig.
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7F_5/2025: Entscheid zu Revisionsgesuchen betreffend Urteile vom Dezember 2024
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision zweier Bundesgerichtsentscheidungen vom 16. Dezember 2024 (Verfahren 7F_67/2024) und 9. Dezember 2024 (Verfahren 7B_1179/2024). Die Begründung der Gesuche war identisch. Diese wurden durch das Bundesgericht zusammengeführt und in einem Entscheid behandelt.
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2C_442/2023: Sanktionierung von Publikumspreisempfehlungen für Hors-Liste-Medikamente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG vertreibt das Medikament Viagra. Zusammen mit weiteren Herstellern publizierte sie Publikumspreisempfehlungen (PPE), welche als unzulässige Wettbewerbsabrede qualifiziert wurden. Die Wettbewerbskommission (WEKO) verfügte 2009 eine Sanktion von CHF 2'860'174.—, welche über mehrere Rechtsgänge bestätigt wurde. Streitgegenstand war zuletzt die Sanktionsbemessung.
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7B_275/2025: Unzulässigkeit eines strafrechtlichen Beschwerdeverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der kantonalen Strafkammer ein, welche die Nichtanhandnahme seiner Strafanzeige bestätigte. Hauptgrund war die fehlende rechtzeitige Unterzeichnung der Strafanzeige durch den Beschwerdeführer.
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9C_498/2024: Streitigkeit bezüglich der Zahlung von Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, ehemalige Einwohnerin des Kantons Waadt, schuldet ihrer Krankenkasse Assura-Basis SA Prämien- und Kostenbeteiligungen aus den Jahren 2018 und 2019. Nach mehreren Mahnungen und Zahlungsbefehlen hob Assura die Einsprache gegen die Betreibungen definitiv auf. Die kantonale Instanz bestätigte diese Entscheide. Die Beschwerdeführerin reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte die Aufhebung dieser Entscheide sowie der Zahlungsbefehle.
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5A_358/2025: Nichteintretensentscheid betreffend superprovisorische Massnahme zur Regelung der Kinderbelange
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die unverheirateten Eltern des Kindes C.________ streiten über dessen Obhut und regelmässige Kontakte. Das Regionalgericht entzog der Beschwerdeführerin (Mutter) mit einer superprovisorischen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und übertrug die Obhut dem Beschwerdegegner (Vater). Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin beim Obergericht Graubünden ein Gesuch um Aufhebung dieser Massnahme mit Gewährung der aufschiebenden Wirkung ein, worauf nicht eingetreten wurde. Die Beschwerdeführerin legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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4A_456/2024: Verantwortung einer Fiduciaire im Zusammenhang mit Steuererklärungsfehlern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine Gesellschaft klagte gegen ihre Fiduciaire wegen angeblicher Verstösse gegen deren Verpflichtungen aus einem Mandatsvertrag. Die Fiduciaire hatte bei der Steuererklärung eine Reduktion für Beteiligungen beantragt, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren. Infolgedessen wurden die Steuern zunächst niedriger festgesetzt, später jedoch durch Korrektur der Steuerbehörde erheblich erhöht. Die Gesellschaft verlangte Schadenersatz für den Steuerzuschlag, der sich aus der fehlerhaften Steuerstrategie der Fiduciaire ergab.
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8C_404/2024: Verfahrenssistierung bei Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Zusammenhang mit laufendem Invalidenversicherungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, machte Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV geltend. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen sistierte das Verfahren, da der Anspruch nicht abschliessend geprüft werden konnte. Relevant war die Frage der Erwerbsfähigkeit des Ehepartners, die Gegenstand eines laufenden Rentenverfahrens der Invalidenversicherung war. Vorinstanz und Bundesgericht bestätigten die Sistierung.
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5A_491/2024: Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Vater und die Mutter sind seit 2008 verheiratet und haben zwei minderjährige Kinder. Nach der Trennung im Jahr 2019 wurde dem Vater durch erstinstanzliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft auferlegt, Unterhaltsbeiträge für die Kinder zu zahlen. Aufgrund seiner Arbeits- und Einkommenssituation beantragte der Vater, von dieser Verpflichtung ab 2022 befreit zu werden, was von der ersten Instanz teilweise akzeptiert wurde. In zweiter Instanz wurde ihm jedoch ein hypothetisches Einkommen angerechnet, und die Unterhaltsbeiträge für die Kinder wurden entsprechend angepasst. Der Vater legte gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht Berufung ein.
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9C_570/2024: Steuerdomizilentscheid betreffend Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Zürich, Steuerperioden 2017–2022
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (A.________ AG) wurde durch das Steueramt Zürich für die Steuerperioden 2017–2022 als unbeschränkt steuerpflichtig im Kanton Zürich betrachtet, da die tatsächliche Verwaltung der Gesellschaft laut dem Steueramt am Wohnsitz ihres damaligen Verwaltungsratsmitglieds in W.________ (Kanton Zürich) erfolgt sei. Die Beschwerdeführerin bestritt dies und machte geltend, dass die Geschäftsführung am statutarischen Sitz im Kanton Zug ausgeübt werde. Nach Einsprache und weiteren Rechtsmitteln, die von den Zürcher Behörden abgewiesen wurden, führte die Beschwerdeführerin Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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1C_83/2024: Urteil zur Baubewilligung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft die Baubewilligung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe für eine Liegenschaft in der Wohnzone W35, die der Lärmempfindlichkeitsstufe II zugeordnet ist. Die Beschwerdeführenden, Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks, rügten im öffentlichen Interesse die nicht rechtsgenügende Einhaltung von Lärmschutzvorschriften und das Vorsorgeprinzip. Nach mehreren kantonalen Instanzen wurde die Bewilligung bestätigt. Die Beschwerde der Nachbarn an das Bundesgericht wurde schliesslich abgewiesen.
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5A_868/2024: Urteil betreffend Revision eines Vaterschaftsurteils und Fristwiederherstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte im Jahr 2012 die Vaterschaft zu B.________ gerichtlich anerkannt. Im November 2022 ergab ein DNA-Test, dass er nicht der biologische Vater ist. Er reichte daraufhin ein Gesuch um Revision des Vaterschaftsurteils ein, verbunden mit einer beantragten Fristwiederherstellung nach Art. 329 Abs. 2 ZPO. Die erstinstanzliche Richterin wies das Gesuch um Fristwiederherstellung ab, was der Beschwerdeführer beim kantonalen Gericht anzufechten versuchte. Dieses erklärte jedoch seinen Rechtsbehelf als unzulässig. Nun beantragt der Beschwerdeführer beim Bundesgericht die Aufhebung der kantonalen Entscheidung und einen Rückweisungsbeschluss.
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2C_180/2025: Zugehörigkeit zum öffentlichen Beschaffungsrecht bei Rückzug der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht vergaben die Kantone Schwyz und Uri die Baumeisterarbeiten für das Baulos 400 der Neue Axenstrasse an eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE E.________). Eine unterlegene Bietergemeinschaft (BieGe A.________) erhob daraufhin Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und später an das Bundesgericht. Während des bundesgerichtlichen Verfahrens zog die Beschwerdeführerin die Beschwerde zurück.
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6F_12/2025: Fristwiederherstellung und Beschwerde gegen eine Nichteintretensverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller beantragt die Wiederherstellung einer Frist gemäss Art. 50 BGG, da er behauptet, erst nach Ablauf der Fristen von den relevanten Verfügungen und dem Urteil Kenntnis erhalten zu haben. Hintergrund ist eine Streitigkeit über die Zustellfiktion des Urteils des Bezirksgerichts Zürich und die daraus resultierende Fristversäumnis für eine Berufungserklärung.
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4A_596/2024: Urteil betreffend Vertrag über Krankentaggeldversicherung und Fragen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ Sàrl schloss mit der A.________ AG eine kollektive Krankentaggeldversicherung ab. Ihr Geschäftsführer (C.________) verschwieg bei der Gesundheitsdeklaration eine frühere Operation aufgrund einer Diskushernie. Nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit wurde das Vertragsverhältnis von der Versicherung rückwirkend (ex tunc) wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht aufgelöst. Der Versicherte focht die Auflösung an und machte geltend, die Rücktrittsfrist nach Art. 6 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (LCA) sei nicht eingehalten worden und die Versicherung könne sich nicht auf allgemeine Bestimmungen des Obligationenrechts, insbesondere Art. 28 OR (Täuschung), berufen.
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4F_24/2024: Revisionsgesuch betreffend Patentrechtsstreit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH, Inhaberin mehrerer Streitpatente, reichte eine Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 21.11.2023 ein, das die Nichtverletzung ihrer Patente durch die B.________ SA bestätigte. Der Revisionsgrund war die behauptete Befangenheit eines Bundespatentrichters wegen einer Verbindung zu einem Zulieferer der Gesuchsgegnerin.
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7B_113/2023: Entscheidung zum Vorwurf des fahrlässigen Tötens im Zusammenhang mit einer Barriere am Flughafen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einem Unfall am 13. September 2017, bei dem eine Motorradfahrerin tödlich verunglückte, nachdem sie eine schwer sichtbare Barriere am Flughafen von Genf gegenfuhr. Der Unfall ereignete sich aufgrund einer Veränderung der Verkehrsführung, die nicht ausreichend signalisiert war. Der Projektleiter A.________, der verantwortlich für die Einrichtung dieser Barriere war, wurde wegen fahrlässigen Tötens verurteilt und legte gegen das Urteil der kantonalen Instanz Berufung ein.
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