Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_167/2025: Nichtzulassung eines Revisionsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die Revision eines rechtskräftigen Urteils des Kantonsgerichts Luzern, welches ihn der qualifizierten Vergewaltigung, versuchten qualifizierten Vergewaltigung, qualifizierten Sachbeschädigung und Drohung schuldig gesprochen hatte. Das Revisionsgesuch wurde vom Kantonsgericht abgelehnt. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht erhoben.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. Das Bundesgericht hält fest, dass neue Beweismittel nur zulässig sind, wenn sie durch den vorinstanzlichen Entscheid veranlasst wurden (E.2). Die vom Beschwerdeführer eingereichten Beweismittel stammen teils aus der Zeit nach der angefochtenen Verfügung und können deshalb nicht berücksichtigt werden (E.2).
2. Rüge wegen angeblicher Mitwirkung einer Kantonsrichterin wird zurückgewiesen, da die Verfügung durch einen Einzelrichter erlassen wurde und die Rüge zudem verspätet erhoben wurde (E.3).
3. Gegenstand des Verfahrens ist einzig die Verfügung zur Ablehnung des Revisionsgesuchs. Kritik am ursprünglichen Urteil des Kantonsgerichts von 2021 wird nicht berücksichtigt (E.4).
4. Die Vorinstanz behandelte den Antrag des Beschwerdeführers auf Einholung eines chirurgischen Gutachtens und begründete dessen Nichterforderlichkeit (E.5).
5. Die geltend gemachten neuen Beweismittel wurden als unzulässig bzw. als unerheblich und unbegründet beurteilt:
- E-Mail-Korrespondenz zwischen Ärzten und Foto einer Verletzung: Die Beweismittel liefern keine relevanten neuen Erkenntnisse (E.6.2).
- Urkunde der Einwohnerkontrolle: Der dokumentierte Anmeldezeitpunkt ändert nichts an der Schuldirrelevanz eines mutmasslichen Tatzeitpunkts (E.6.3).
6. Die Beschwerde ist unbegründet. Weder wurden stichhaltige neue Erkenntnisse noch relevante Revisionsgründe vorgebracht. Auch wiederholte Argumentationen aus früheren Verfahren sind revisionsrechtlich nicht zulässig (E.6.4).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, und es wurden Gerichtskosten auferlegt.
7B_464/2024: Urteil betreffend Entschädigung nach Einstellung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Stadtrichteramt Zürich stellte gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen Teilnahme an einer nicht bewilligten Demonstration und Verstoss gegen Covid-19-Massnahmen ein. Dabei verzichtete es auf eine Entschädigung für A.________ und nahm die Verfahrenskosten auf die Staatskasse. A.________ erhob dagegen Beschwerde, welche das Obergericht des Kantons Zürich ablehnte und ihm eine Gerichtsgebühr auferlegte. Vor Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung dieses Entscheids und eine Festsetzung seiner Entschädigung.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (Art. 78 Abs. 1, Art. 80 und Art. 90 BGG) Die Beschwerde an das Bundesgericht ist zulässig, da die Voraussetzungen erfüllt sind. 2. (Art. 429 Abs. 1 lit. a, Art. 429 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2 lit. c, Art. 107 Abs. 1 lit. d StPO sowie Art. 29 Abs. 2 BV) - (2.1) Das Obergericht verneinte eine Rechtsverweigerung, da der Beschwerdeführer seine Ansprüche aus eigener Initiative hätte darlegen können. - (2.2) Zwar wurde A.________ vor der Einstellung des Verfahrens nicht zur Bezifferung seiner Entschädigungsansprüche angehört, was eine Gehörsverletzung darstellt. Diese ist jedoch nicht schwerwiegend, da sie im Rechtsmittelverfahren vor der Vorinstanz geheilt werden konnte. Die umfassende Kognition des Obergerichts erlaubte eine freie Überprüfung der Sach- und Rechtslage. - (2.3) Die Vorinstanz prüfte die Entschädigungsansprüche des Beschwerdeführers materiell und verneinte diese. Dies hält vor Bundesrecht stand. 3. (Art. 66 Abs. 1 BGG) Angesichts des Verfahrensausgangs wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
8C_193/2025: Urteil zur Nicht-Eintretensfrage bei einer Beschwerde betreffend Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wandte sich an das Bundesgericht, nachdem das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ein Urteil zugunsten der IV-Stelle des Kantons Zürich gefällt hatte. Diese hatte entschieden, dem Beschwerdeführer keine Invalidenrente zu gewähren. Gegenstand des Rechtsstreits waren die Prozessvoraussetzungen gemäss Bundesgerichtsgesetz (BGG).
Zusammenfassung der Erwägungen
- **(1)** Gemäss Art. 95 BGG kann mit der Beschwerde eine Verletzung von Bundesrecht gerügt werden. Dabei sind die Begehren und deren Begründung in gedrängter Form darzulegen, einschliesslich konkreter Hinweise auf Vorschriften, die von der Vorinstanz verletzt wurden (BGE 134 V 53 E. 3.3). Allgemeine Kritik am Urteil oder blosse Behauptungen genügen nicht. - **(2)** Das kantonale Gericht bestätigte die Verfügung der IV-Stelle, dass der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf Invalidenrente hat. Es würdigte die Aussagen der Parteien und berücksichtigte die vorliegenden Akten. - **(3)** Der Beschwerdeführer konnte in seiner Eingabe nicht darlegen, dass die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz offensichtlich unrichtig oder willkürlich waren (Art. 97 Abs. 1 BGG). Auch zeigte er nicht auf, inwiefern Bundesrecht verletzt wurde. - **(4)** Aufgrund der unzureichenden Begründung trat das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht ein. - **(5)** Gerichtskosten werden ausnahmsweise nicht erhoben (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und erhob keine Gerichtskosten.
6B_3/2025: Urteil zur Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die zweitinstanzlich vom Obergericht des Kantons Aargau angeordnete stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 StGB. Er bemängelt insbesondere die Qualität der psychiatrischen Begutachtung sowie die Verhältnismässigkeit der Massnahme. Das Bundesgericht prüft die Beschwerde auf ihre rechtlichen und formalen Grundlagen, tritt jedoch auf die Sachrügen nicht ein.
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7B_1222/2024: Urteil betreffend Fragen der Ablehnung von Magistratspersonen in einem Strafprozess
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Ablehnung von Mitgliedern der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg sowie des Staatsanwalts Raphaël Bourquin wegen behaupteter Befangenheit. Der Prozess betraf eine Strafanzeige gegen den Staatsanwalt wegen des Vorwurfs der Amtsgeheimnisverletzung nach einem Vorfall vom 8. Februar 2021. Die Anträge wurden von den Vorinstanzen zurückgewiesen, woraufhin A.________ ans Bundesgericht gelangte.
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2D_27/2024: Urteil betreffend Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine albanische Staatsangehörige, beantragte 2023 die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken, nachdem sie von der Universität Zürich an die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften wechselte. Das Migrationsamt und die kantonalen Instanzen verweigerten die Verlängerung und ordneten ihre Wegweisung aus dem Schengen-Raum an. Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde verlangte sie vor dem Bundesgericht die Aufhebung des kantonalen Entscheids sowie die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung.
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4D_37/2025: Urteil betreffend definitive Rechtsöffnung und Nichteintreten auf Beschwerden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer legte beim Bundesgericht gegen mehrere Entscheide des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerden ein, die Rechtsöffnungsangelegenheiten betreffen. Das Obergericht war auf die Beschwerden nicht eingetreten. Das Bundesgericht setzte eine Frist und anschliessend eine Nachfrist für die Zahlung der Kostenvorschüsse. Die Vorschüsse wurden nicht fristgerecht bezahlt.
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4D_57/2025: Entscheid über die Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen und subsidiären Verfassungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin reichte beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen sowie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. Beide Gesuche wurden abgewiesen und nicht ins Verfahren aufgenommen. Das Obergericht des Kantons Bern trat auf Berufung und Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts ebenso nicht ein. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin an das Bundesgericht, das die Eingabe prüfte.
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7B_223/2025: Nichtanhandnahme einer Strafanzeige und Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte eine Strafanzeige gegen die B.________ AG in Liquidation ein, welche von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug nicht an Hand genommen wurde. Die daraufhin erhobene Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug wurde ebenfalls nicht behandelt. Der Beschwerdeführer ging an das Bundesgericht mit der Bitte um Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheides.
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6B_843/2024: Urteil betreffend Strafrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Kantonsgericht Waadt wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung und schwerer Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Im Rahmen einer kritischen Mass-Fahrraddemonstration in Lausanne wurde er nach einer Konfrontation mit Radfahrern gewalttätig und verletzte mehrere Personen sowie beschädigte Fahrräder. Seine Berufung wurde teilweise abgewiesen und das Urteil bestätigt, ergänzt um Schadenersatz für einen der geschädigten Radfahrer.
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2C_350/2024: Entscheidung betreffend Familiennachzug im Rahmen einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der italienische Staatsangehörige B.________, der über eine Niederlassungsbewilligung EU/EFTA in der Schweiz verfügt, beantragte im Jahr 2023 den Familiennachzug seiner Mutter A.________, einer kosovarischen Staatsangehörigen, zwecks Wohnsitznahme bei ihm in der Schweiz. Das Gesuch wurde vom Migrationsamt des Kantons Zürich sowie in den nachfolgenden Rechtsmittelinstanzen abgelehnt, da die für den Familiennachzug erforderliche Unterstützungsbedürftigkeit sowie die regelmässige Unterhaltsgewährung durch ihren Sohn nicht hinreichend nachgewiesen wurden. Die Beschwerdeführerin gelangte mit ihrer Beschwerde an das Bundesgericht, welches sich mit den Nachweisanforderungen sowie der Beweiswürdigung der Vorinstanzen befasste.
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6B_1077/2023: Urteil betreffend Betrug und Strafzumessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Geschäftsführer der B.________ GmbH, wurde des Betrugs schuldig gesprochen. Er hatte über Jahre den Privatkläger C.________ beraten und diesen dazu gebracht, sein Freizügigkeitskapital bei der D.________ AG auf ein Konto der B.________ GmbH zu überweisen, um es für seinen eigenen Bedarf zu verwenden. Dies geschah mittels Irreführung durch teils verdeckte und unaufgeklärte Dokumente, ohne dass das Geld für den Privatkläger investiert wurde. Das Obergericht des Kantons Solothurn hatte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt und die Freiheitsstrafe auf zehn Monate reduziert. Vor Bundesgericht beanstandete der Beschwerdeführer die Schuldspruchsbegründung sowie die Strafzumessung.
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1C_158/2024: Warnungsentzug: Führerausweisentzug wegen grober Verkehrsregelverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ fuhr in Tägerwilen mit mehr als doppelter Geschwindigkeit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und verursachte eine Kollision mit einem einbiegenden Fahrzeug. Der Unfall führte zu einem Totalschaden beider Fahrzeuge und leichten Verletzungen der Insassen. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte A.________ wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Busse von Fr. 1'500.--. Das Strassenverkehrsamt des Kanton Thurgau entzog ihm daraufhin den Führerausweis für 24 Monate. Der Beschwerdeführer verlangte eine Reduktion des Führerausweisentzugs auf 12 Monate.
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4F_12/2025: Entscheidungen zum Revisionsgesuch und unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils vom 25. Februar 2025 (4A_16/2025), welches eine Beschwerde wegen fehlender Rechtsgenüglichkeit abgewiesen hatte. Sie behauptete, nach der Urteilsverkündung von der Gegenseite verbal bedroht und gedemütigt worden zu sein. Das Bundesgericht prüfte die Angaben unter den Vorschriften der Revisionsgründe gemäss Art. 121-123 BGG.
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6B_296/2024: Urteil zum Vorwurf der Menschenhandel und Usurpation gegen zwei Angeklagte
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Klägerin A.________, die 2011 aus Marokko in die Schweiz zog, war mehrere Jahre im Haushalt der beiden Beklagten C.B.________ und B.B.________ tätig, ohne dass sie dafür entlohnt wurde. Sie reichte 2018 eine Strafanzeige wegen Menschenhandel und Missbrauch ein. Die Vorinstanzen hatten die Tatvorwürfe nicht bestätigt; das Bundesgericht überprüfte diese Entscheidungen auf der Basis des geltenden Rechts.
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7B_176/2025: Urteil zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft das Begehren von A.A.________ und der B.________ AG, ein Strafverfahren wieder aufzunehmen, das 2010 aufgrund von Vorwürfen wie Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung und Betrug nicht eröffnet wurde. Mehrere Rechtsmittel der Betroffenen gegen die ursprüngliche Nichtanhandnahme scheiterten in den Jahren 2011 und 2025. Das Obergericht des Kantons Thurgau entschied im Januar 2025 über eine erneute Eingabe und trat nicht darauf ein, woraufhin die Beschwerdeführer ans Bundesgericht gelangten.
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9G_1/2025: Berichtigung eines bundesgerichtlichen Dispositivs im Zusammenhang mit Umsatzabgaben
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) reichte ein Berichtigungsgesuch zum Urteil 9C_41/2024 des Bundesgerichts vom 26. März 2025 ein. Im Urteil war ein Fehler im Dispositiv enthalten, der die Rückerstattung eines Betrags falsch wiedergab. Der fehlerhafte Betrag von Fr. 131'188.35 hätte korrekt Fr. 131'118.35 lauten sollen.
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2C_229/2025: Urteil betreffend Nichteintretensentscheid im Zusammenhang mit einem Einreiseverbot
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verfügte am 5. März 2025 ein dreijähriges Einreiseverbot gegen A.________, gültig vom 10. September 2027 bis 9. September 2030, und ordnete dessen Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) an. A.________ reichte gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein, welche aufgrund Verletzung der Formerfordernisse nicht behandelt wurde. A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht, vertreten durch seine Ehefrau.
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2C_77/2023: Beschwerde gegen die Nichtprüfung eines Gesuchs um Aufenthaltsbewilligung gemäss Härtefallbestimmung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin 1, seit 2006 in der Schweiz, reiste aus der Mongolei ein und stellte ein Asylgesuch unter falscher Identität, das im Jahr 2009 rechtskräftig abgewiesen wurde. Die Wegweisung wurde nicht befolgt, und die Beschwerdeführerin tauchte unter, lebte fortan illegal und gründete eine Familie. Mit ihrem Sohn B.A.________ und ihrer neu geborenen Tochter C.A.________ beantragte sie eine Härtefallbewilligung, was von der zuständigen Behörde nicht materiell geprüft wurde. Die kantonalen Instanzen und das Staatssekretariat wiesen die Gesuche ab.
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9C_423/2024: Verbindlichkeit von Zollanmeldungen bei der VOC-Abgabe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, eine Handelsgesellschaft, beantragte die Reduktion der VOC-Abgabe für das Jahr 2021, nachdem das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die abgabepflichtige Menge von flüchtigen organischen Verbindungen auf Basis der zollrechtlichen Ausfuhrdokumente korrigiert und erhöht hatte. Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass ausschliesslich die Zollanmeldung verbindlich zur Feststellung der Ausfuhrmenge herangezogen werden kann. Die A.________ AG erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.
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1C_309/2024: Ersatzvornahme: Streit um Ausstandsbegehren in öffentlich-rechtlichem Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Eigentümer einer Liegenschaft in der Gemeinde Warth-Weiningen ersucht um Ausstand zweier Amtspersonen des Amtes für Umwelt des Kantons Thurgau in einem Verfahren zur Ersatzvornahme. Die Vorinstanzen wiesen das Ausstandsbegehren ab, worauf der Eigentümer letztinstanzlich Beschwerde vor dem Bundesgericht erhob.
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8C_674/2024: Urteil zur Verweigerung einer Invalidenrente im Rahmen der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Bauarbeiter und bei der Suva unfallversichert, zog sich 2021 eine Bimalleolar-Luxationsfraktur am rechten Fuss zu. Die Suva erbrachte bis Januar 2023 Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen und sprach eine Integritätsentschädigung von 15 %. Eine Invalidenrente wurde aufgrund eines Invaliditätsgrades von lediglich rund 5 % verweigert. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid, worauf A.________ Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.
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7B_204/2025: Unzulässigkeit eines Strafrechtsrekurses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre pénale d'appel et de révision der Cour de justice des Kantons Genf ein, welcher ihre Ausstandsbegehren gegen die Richterin Gaëlle Van Hove abgelehnt hatte. Die Beschwerde enthielt zahlreiche formale und materielle Mängel, darunter eine fehlende gültige elektronische Signatur sowie eine unzureichende Begründung.
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7B_139/2025: Beschwerde gegen die Anordnung einer Verwahrung gemäss Art. 62c Abs. 4 StGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft die Anordnung einer Verwahrung gemäss Art. 62c Abs. 4 StGB. Der Beschwerdeführer A.________ beantragte unter anderem, die Staatsanwaltschaft vom Verfahren auszuschliessen, ihm einen zweiten amtlichen Verteidiger oder einen Forensiker seiner Wahl zuzuweisen, sowie den Ausstand des Gutachters Dr. B.________. Das Obergericht des Kantons Bern wies die Beschwerde grösstenteils ab und hob lediglich den Ausstand des Gutachters teilweise gutheissend auf. Daraufhin erhob A.________ Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
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4A_388/2024: Entscheidung zum angeblichen Arbeitsvertrag in der psychotherapeutischen Delegation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Streitparteien haben einen \"Vertrag für psychotherapeutische Delegation\" geschlossen, bei dem die Klägerin unter der Überwachung der Beklagten psychotherapeutische Leistungen erbrachte. Zudem bestand ein zusätzliches Untermietverhältnis für Räumlichkeiten. Uneinigkeit bestand insbesondere darüber, ob der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag als Arbeitsvertrag qualifiziert werden könne. Nach dem Urteil des kantonalen Gerichts wurde die Existenz eines Arbeitsverhältnisses verneint, da die Parteien keine tatsächliche und gemeinsame Absicht hatten, ein solches Verhältnis zu begründen.
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5A_296/2025: Urteil zu einem Zivilrechtsfall betreffend Betreuung und Platzierung zu Unterstützungszwecken
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ leidet seit seiner Jugend an schweren psychiatrischen und Persönlichkeitsstörungen, kombiniert mit einer langjährigen Drogenabhängigkeit und mehrfachen Rückfällen. Zahlreiche Unterstützungs- und Platzierungsmaßnahmen wurden über die Jahre angeordnet. Die Entscheidung des Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant des Kantons Genf vom 20. März 2025 bestätigte den stationären Platzierungsbeschluss, welcher am 30. Januar 2025 superprovisorisch erlassen wurde. Die Maßnahme wurde vom kantonalen Gericht als notwendig erachtet, da die Klinik der vorherigen Unterbringung nicht den erforderlichen Schutz und Rahmen bieten konnte. A.________ rekurrierte gegen diese Entscheidung bis zum Bundesgericht.
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2C_568/2024: Entscheid betreffend Familiennachzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein pakistanischer Staatsangehöriger mit Schweizer Niederlassungsbewilligung, beantragte im Dezember 2021 den Nachzug seiner zweiten Ehefrau sowie seines Sohnes aus seiner ersten Ehe. Die Vorinstanzen lehnten das Gesuch ab mit der Begründung, dass die gesetzliche Nachzugsfrist gemäss Art. 47 Abs. 1 AIG bereits abgelaufen sei und keine wichtigen familiären Gründe gemäss Art. 47 Abs. 4 AIG vorlägen.
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