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Bundesgericht neue Urteile vom 15.05.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_134/2025: Entscheid zum Thema Aide sociale (Unzulässigkeit aufgrund unzureichender Begründung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ focht eine Entscheidung des Service de protection des mineurs (SPMi) an, die eine finanzielle Beteiligung von 31.55 CHF pro Tag für die Fremdplatzierung ihrer Kinder vorsah. Die Kantonsgerichte wiesen die Beschwerde ab. Das Bundesgericht hatte über die Zulässigkeit der von der Beschwerdeführerin erhobenen Beschwerde zu entscheiden.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Der SPMi legte den Beitrag der Beschwerdeführerin an den Platzierungskosten ihrer Kinder fest. (2) Die kantonale Instanz wies die Beschwerde in der Sache ab, teilweise wegen fehlender Begründung. (3) Die Beschwerdeführerin legte am 3. März 2025 Beschwerde vor dem Bundesgericht ein und reichte am 10. April 2025 eine Ergänzung nach. (4) Das Bundesgericht prüft von Amts wegen die Zulässigkeit von Beschwerden. Eine unzureichende Begründung führt zur Nichtbehandlung (Art. 108 Abs. 1 lit. b LTF). (5) Die Ergänzung der Beschwerde vom 10. April 2025 wurde nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht und ist daher verspätet. (6) Die Begründung muss präzise darlegen, inwiefern die angefochtene Entscheidung Recht verletzt. Die Beschwerdeführerin erfüllte diese Anforderungen nicht. (7) Die Beschwerde ist nicht ausreichend begründet. Es fehlt an Argumenten zu den konkreten Vorwürfen gegen die angefochtene kantonale Entscheidung. (8) Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und im vereinfachten Verfahren behandelt. (9) Ausnahmsweise wird auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.


4A_441/2024: Urteil betreffend Spielrechtsvertrag und Kündigung aus wichtigem Grund

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Betriebsgesellschaft A.________ AG betreibt einen Golfplatz und hat mit B.________, einem Mitglied des Golfvereins C.________, einen Spielrechtsvertrag abgeschlossen, der bis April 2058 einseitig verlängert oder gekündigt werden kann. Die Betriebsgesellschaft hat mehrfach versucht, den Vertrag fristlos aufzulösen und dem Kläger Haus- und Platzverbot zu erteilen, was vom Kläger angefochten wurde. Der Kläger verlangt die Erfüllung des Vertrages und Zutritt zu allen Golfanlagen, ungeachtet der Kündigungen.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an und prüft die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz nur bei offensichtlichen Fehlern oder Rechtsverletzungen. Die Vorinstanz hat die Sachverhaltskritik der Beschwerdeführerin bezüglich vermeintlicher Mobbingvorwürfe nicht als rechtserheblich betrachtet und keine Beweisaufnahme durchgeführt.
(2) Es wird festgestellt, dass die Vorwürfe der Betriebsgesellschaft gegen den Kläger (Mobbing) nicht mit klassischen Mobbingfällen vergleichbar sind. Der Kläger ist kein Angestellter, sondern Vertragspartner und Aktionär; daher gelten andere rechtliche Regeln für den behaupteten Konflikt mit dem Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft A.________ AG.
(2.3) Die Vertragsauflösung aufgrund der behaupteten Persönlichkeitsverletzungen des Geschäftsführers wurde vom Bundesgericht als ungeeignet gesehen, um die angeblichen Schutzpflichten zu erfüllen. Es wurden andere Massnahmen, wie die gerichtliche Durchsetzung von Vereinsdisziplin oder ein Vorgehen nach Art. 28a ZGB, als mögliche und geeignete Alternativen genannt.
(2.6) Die Betriebsgesellschaft hätte gemäss Spielrechtsvertrag und Kooperationsvereinbarung vom Golfverein Disziplinarmassnahmen gegen den Kläger verlangen können. Dies hätte eine koordinierte Lösung ermöglicht, die den Schutz ihres Geschäftsführers wirksam sicherstellt, was durch eine Vertragsaufhebung nicht erzielt werden kann.
(2.7) Das Bundesgericht ist der Auffassung, dass die Kantonsgerichte zu Recht keinen wichtigen Grund für die Vertragsauflösung sahen, da sie andere Möglichkeiten für den Schutz des Geschäftsführers nicht als unzumutbar ausschlossen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten sowie eine Entschädigung auferlegt.


4A_581/2024: Entscheid betreffend Krankentaggeldleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) war kollektiv krankentaggeldversichert bei der Beschwerdegegnerin (B.________ AG). Nach Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses per Ende Februar 2021 und attestierter voller Arbeitsunfähigkeit ab Ende Januar 2021 meldete sie sich bei der Versicherung für Krankentaggelder. Die Versicherung reduzierte ihre Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäss den Höchstbeträgen gemäss AVIG und stellte diese schliesslich per Ende Juli 2022 ein. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die Klage auf Zahlung von Fr. 30'000.-- an Krankentaggeldern ab. Die Vorinstanz verneinte die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Beschwerdeführerin ohne Krankheit weiterhin erwerbstätig gewesen wäre. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Die Sachurteilsvoraussetzungen sind erfüllt, die Beschwerde kann im Hauptantrag geprüft werden. (E. 1)
2.-3. Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an, prüft jedoch den vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt nur auf Willkür und offensichtliche Rechtsverletzungen. (E. 2-3)
4.-6. Die Vorinstanz hatte korrekt geprüft, dass die Kündigung der Beschwerdeführerin bereits vor Eintritt ihrer attestierten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen wurde und somit die tatsächliche Vermutung gemäss Rechtsprechung nicht greift. Weitergehende Unterlagen zu ersten Anzeichen der Erkrankung waren nicht entscheidend, da die Vermutung nur bei ungekündigter Stelle Anwendung findet. (E. 4-6)
7. Die Vorinstanz wertete die Bewerbungsbemühungen sowie die vorgelegten Indizien zur angeblichen Erwerbstätigkeit im Gesundheitsfall und gelangte zu Recht zum Schluss, dass kein ausreichender Nachweis erbracht wurde, dass die Beschwerdeführerin eine ähnliche Erwerbstätigkeit mit vergleichbarem Einkommen hätte ausüben können. Auch die antizipierte Beweiswürdigung zu den angebotenen Beweisen war nicht willkürlich. Die Vorinstanz folgte einer klaren und bundesrechtlichen Rechtsanwendung. (E. 7)

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, und es werden Gerichtskosten auferlegt. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.


8C_690/2024: Entscheidung betreffend Unfallversicherung und Kausalzusammenhang

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, war bei der Suva unfallversichert und meldete Kniebeschwerden nach zwei Vorfällen, einem Sturz im Jahr 1998 und einem Fehltritt im Jahr 2018. Die Suva stellte ihre Leistungen für die Kniebeschwerden per entscheidendem Datum ein. Der Beschwerdeführer erhob zunächst Einsprache, später Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht und schliesslich Beschwerde ans Bundesgericht, da er die Einstellung der Leistungen als bundesrechtswidrig erachtete und eine weitere medizinische Abklärung forderte.


6B_217/2025: Urteil betreffend Opposition gegen eine Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 11. Oktober 2024 Einsprache gegen einen Strafbefehl des Genfer Staatsanwalts vom 11. Oktober 2022 ein. Der Strafbefehl wurde per Einschreiben an die von A.________ angegebene Adresse zugestellt, aber nicht abgeholt. Deshalb wurde die Einsprache wegen Fristversäumnis als unzulässig beurteilt. Die Vorinstanzen wiesen A.________s Rekurse ab und bestätigten die Unzulässigkeit.


1C_137/2025: Beurteilung einer Beschwerde betreffend Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von der Gemeinde Ermatingen aufgefordert, ein nachträgliches Baugesuch für bauliche Erweiterungen einer Normgarage einzureichen. Nach mehrfacher Fristverlängerung und einer Ablehnung seiner Einwände durch die Gemeinde sowie das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau wandte er sich an das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau. Dieses trat teilweise nicht auf die Beschwerde ein und wies sie in anderen Teilen ab. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.


5A_440/2024: Beurteilung der Nachrangigkeit von Darlehensforderungen im Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die F.________ AG Bauunternehmung wurde von nahestehenden Personen (u.a. Aktionäre und Verwaltungsräte der Gesellschaft) mit Darlehen unterstützt, obwohl sie sich in einer prekären finanziellen Lage befand. Nach Konkurseröffnung im Jahr 2018 wurden die entsprechenden Forderungen teilweise als nachrangig (dritter Rang mit Rangrücktritt) behandelt. Die betroffenen Gläubiger erhoben Klage gegen die Konkursmasse, um die Kollokation ihrer Forderungen ohne Rangrücktritt in der dritten Klasse zu erreichen. Die kantonalen Instanzen bestätigten weitgehend die Nachrangigkeit. Das Bundesgericht hat sich mit der Rechtsfrage und der Sachverhaltswürdigung auseinandergesetzt.


4A_17/2025: Urteil betreffend Markenschutz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien streiten über die Verwendung des Zeichens \"Lemania\" im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich Finanzen, Vorsorge und Vermögensverwaltung. Die Klägerinnen, welche Inhaberinnen verschiedener Marken mit dem Begriff \"Lemania\" sind, verlangen die Entfernung des Begriffs aus der Firmenbezeichnung und Werbung der Beklagten. Diese beanstanden im Gegenzug die Schutzfähigkeit der Marke mit der Begründung, es handle sich dabei um eine geografische Herkunftsangabe, die keinen Markenschutz beanspruchen könne.


4A_662/2024: Urteil zu Stundenüberschuss und Arbeitsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine landwirtschaftliche Angestellte mit einem Arbeitspensum von 65 %, forderte die Vergütung von 2572 Stundenüberschuss (Art. 321c OR) für den Zeitraum von November 2015 bis Ende 2019. Nach ihrer Entlassung im Jahr 2020, reichte sie Klage ein. Das erstinstanzliche Gericht gab der Klage teilweise statt, die kantonale Berufungsinstanz hingegen hob die Entscheidung bezüglich der Vergütung des Stundenüberschusses auf.


7B_305/2025: Offensichtliche Unzulässigkeit eines Beschwerderechts in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte am 6. Juni 2024 beim Genfer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Diffamation und Verleumdung gegen eine Ärztin ein. Die Staatsanwaltschaft erliess daraufhin eine Nichtanhandnahmeverfügung. Die Beschwerde gegen diese Verfügung wurde von der Genfer Strafkammer am 28. Februar 2025 abgewiesen. A.________ legte daraufhin am 2. April 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege.


9C_161/2025: Urteil zum Krankenversicherungsrecht (Nicht-Eintreten auf Beschwerde)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, erhob eine Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 17. Januar 2025. Der Streitpunkt betraf Fragen zur Krankenversicherung, unter anderem die Anerkennung einer von der Beschwerdeführerin gegründeten Einrichtung als Krankenkasse im Sinne des Gesetzes sowie mögliche Unregelmässigkeiten bei der Unterzeichnung des Urteils der Vorinstanz.


7B_687/2023: Urteil zur groben Verletzung von Verkehrsregeln und willkürlicher Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 28. Oktober 2019 fuhr A.________ im Schweizerhalle-Tunnel bei Muttenz mit einer Geschwindigkeit von 97 km/h und einem Abstand von 12 Metern (0,44 Sekunden) zum vorausfahrenden Fahrzeug, was die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft als grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG) bewertete. Das Strafgerichtspräsidium verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und Busse; das Kantonsgericht verschärfte diese Sanktionen. Mit seiner Beschwerde ans Bundesgericht beantragte A.________ einen Freispruch oder eine Verurteilung wegen einfacher Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 1 SVG).


2C_166/2023: Urteil über die Kostenübernahme für den Besuch einer Privatschule

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein minderjähriges Kind mit ADHS und Hochbegabung, wurde von seinen Eltern eigenmächtig von einer öffentlichen Schule in U.________ auf eine private Tagesschule in W.________ umgeschult. Streitgegenstand ist die Frage, ob der Kanton Freiburg verpflichtet ist, die Kosten dieser Privatschule zu übernehmen oder die Beschulung in einer Sonderschule für Hochbegabte sicherzustellen.


6B_670/2024: Entscheid betreffend eine illegale Leistung aus der Sozialversicherung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein französischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz, wurde vom Strafgericht des Bezirks Ost-Waadt wegen unrechtmässigen Bezugs von Arbeitslosenversicherungsleistungen für einen Zeitraum von Oktober 2017 bis Januar 2018 verurteilt. Er hatte während dieser Zeit im Ausland gearbeitet, ohne dies der zuständigen Behörde zu melden. Der bezogene Betrag belief sich auf 6'304.15 CHF, wobei eine teilweise Rückzahlung erfolgte. Die Strafe umfasste eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 CHF mit einer zweijährigen Bewährungsfrist sowie eine fünfjährige Landesverweisung. Der Entscheid wurde in der Berufung sowie vom Bundesgericht im Ergebnis bestätigt.


4A_622/2023: Entscheid zum vorläufigen Rechtsöffnungsbegehren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bank B.________ SA gewährte A.________ und dessen verstorbener Ehefrau C.________ im Jahr 2006 ein Hypothekardarlehen über CHF 370'000.-- zur Finanzierung eines Grundstückskaufs. Ab 2017 entbrannte eine rechtliche Auseinandersetzung hinsichtlich der Kündigung des Darlehens und der geschuldeten Beträge. Nach verschiedenen Instanzenbeschlüssen und einer Teilrechtsöffnung durch das kantonale Gericht legte A.________ Rekurs beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht hatte unter anderem die Zulässigkeit und Wirkungen der Darlehenskündigung zu beurteilen.


9C_242/2022: Urteil betreffend berufliche Vorsorge und Verantwortung in der Verwaltung einer Stiftung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die Verantwortlichkeit der Banque Cantonale Vaudoise (BCV) und von Mitgliedern des Stiftungsrats einer Vorsorgestiftung, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befand und schliesslich in Liquidation ging. Der Fonds de garantie LPP reichte Klage ein, um Schadenersatz für die Insolvenz der Stiftung geltend zu machen. Zudem wurden Forderungen gegen die BCV erhoben, deren Mandate unter anderem die Anlageberatung und administrative Betreuung der Stiftung umfassten.


2C_545/2024: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die kosovarische Staatsangehörige A.________ heiratete 2021 einen schwedischen Staatsangehörigen und erhielt daraufhin eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Nach weniger als zwei Monaten trennte sie sich von ihrem Ehemann unter Bezugnahme auf häusliche Gewalt. Das Migrationsamt des Kantons Zürich widerrief 2023 ihre Aufenthaltsbewilligung und wies sie aus der Schweiz weg; diese Entscheide wurden von den kantonalen Instanzen bestätigt.


1C_563/2024: Urteil zum Bau einer Mobilfunkantenne in Eschenbach SG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Swisscom plante den Bau einer Mobilfunkanlage mit einem 25 Meter hohen Mast und nicht adaptiven Antennen auf einer eigenen Parzelle in Eschenbach SG. Die Gemeinde hatte keine Einwände gegen den Standort geäussert und eine Baubewilligung erteilt. Nachbarinnen und Nachbarn erhoben dagegen Einsprachen, scheiterten jedoch in allen kantonalen Rechtsmitteln. Sie rügen das Vorgehen der Gemeinde, insbesondere im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen der Vereinigung der st. gallischen Gemeindepräsidentinnen und Mobilfunkbetreiberinnen über die Standortevaluation.


6B_9/2024: Gültigkeit eines Strafbefehls bei Formmängeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde mit einem Strafbefehl vom 21. Juli 2021 wegen Verletzung der Verkehrsregeln und Nichtmitführens eines Fahrzeugausweises gemäss SVG zu einer Busse von Fr. 120.-- verurteilt. Der Strafbefehl wies einen Formmangel auf, da er lediglich mit einem Faksimile-Stempel und nicht eigenhändig unterzeichnet war. Nach Einsprache sandte die Staatsanwaltschaft am 11. Juli 2022 eine handschriftlich unterschriebene Kopie des Strafbefehls ein. Die anschliessenden Instanzen hielten die Nachbesserung für ausreichend, was der Beschwerdeführer rügte.


9C_410/2023: Urteil zum Strassen- und Parkplatzreglement der Korporation - Alpgenossenschaft Kerns

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil behandelt die Beschwerde eines Miteigentümers einer Ferienliegenschaft auf Melchsee-Frutt gegen das Strassen- und Parkplatzreglement der Korporation - Alpgenossenschaft Kerns. Dieses Reglement normiert die Benutzung und Gebühren für die Strasse Stöckalp-Melchsee-Frutt-Tannen sowie für öffentliche Parkplätze und die Weiterfahrt ab dem Parkplatz Dämpfelsmatt. Der Beschwerdeführer rügt unter anderem Verstösse gegen das Gebühren-, Gleichheitsgebot sowie das Legalitätsprinzip.


4A_554/2024: Entscheid zum Werkvertrag und Mehrleistungen im Baugewerbe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG als Totalunternehmerin und die Schweizerischen Bundesbahnen SBB stritten über Mehrvergütungen im Zusammenhang mit Zusatzarbeiten beim Rohbau des Aufgangs Europaallee, basierend auf einem Werkvertrag. Die A.________ AG machte Vergütungen für diverse Zusatzarbeiten geltend, während die SBB die Klage abwies und argumentierte, die Vereinbarungen des Pauschalpreises seien eingehalten worden. Das Handelsgericht des Kantons Zürich wies die Klage vollumfänglich ab, was die A.________ AG vor Bundesgericht weiterzog. Das Bundesgericht hob das Urteil teilweise auf und wies die Sache zur Neubeurteilung der Verzugszinsforderung an die Vorinstanz zurück.


1C_162/2025: Entscheid über die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Zusammenhang mit einer nachträglichen Baubewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG wurde vom Baukontrolleur der Stadt Winterthur aufgefordert, ein nachträgliches Baugesuch für bauliche Änderungen wie die Aufhebung von Grünflächen und deren Umwandlung in Abstellplätze sowie die Erstellung einer Aussenrampe einzureichen. Gegen diese Verfügung erhoben die Beschwerdeführerin mehrere Rechtsmittel. Das Bauinspektorat sowie die kantonalen Gerichte befassten sich mit den verschiedenen Punkten der Anfechtung, wobei die Aussenrampe zuletzt aus den Anforderungen herausgenommen wurde. Vor Bundesgericht beantragte die A.________ AG die Aufhebung der Verfügung bezüglich der Grünflächen.


1C_464/2024: Entscheid betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Verfahren zum Führerausweisentzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde ein Führerausweisentzug für drei Monate wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (Art. 16c Abs. 1 lit. b, Abs. 2 lit. a, und Art. 16 Abs. 3 SVG) auferlegt. Er begehrte vor der kantonalen Rekurskommission die unentgeltliche Rechtspflege, die mit der Begründung abgewiesen wurde, dass seine Beschwerde aussichtslos sei. Dagegen erhob er Beschwerde beim Bundesgericht und argumentierte, dass kein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorliege und dass die Berechnung der Atemalkoholkonzentration in das Strafverfahren einbezogen werden sollte.


8C_507/2024: Rückforderung von unrechtmässig bezogener Arbeitslosenentschädigung und Erlassprüfung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin A.________, welche zu 80% arbeitsunfähig war, bezog Arbeitslosenentschädigung, wobei diese auf einem Vermittlungsgrad von 85% berechnet wurde. Nach einer rechtskräftigen Abweisung ihres IV-Begehrens durch die IV-Stelle Basel-Landschaft wurde festgestellt, dass die von ihr ab Dezember 2021 bis Mai 2022 bezogene Arbeitslosenentschädigung unrechtmässig war. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Basel-Landschaft forderte die Rückzahlung von Fr. 17'757.30. Das KIGA lehnte den Erlass der Rückforderung wegen fehlenden guten Glaubens ab. Die Vorinstanz bejahte den guten Glauben der Beschwerdegegnerin und wies die Sache zur weiteren Prüfung an das KIGA zurück.


9C_16/2025: Anspruch auf eine Invalidenrente – Rückweisung zur weiteren Sachverhaltsabklärung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte ab März 2019 Leistungen der Invalidenversicherung. Nach umfangreichen medizinischen Abklärungen und Behandlungen, darunter ein psychiatrisches Gutachten und ein polydisziplinäres Gutachten, verweigerte die IV-Stelle aufgrund einer unter 40 % liegenden Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf eine Invalidenrente. Die Versicherte erhob Beschwerde, die vom Sozialversicherungsgericht abgewiesen wurde. Vor Bundesgericht beantragte sie die ganze Invalidenrente ab März 2020.


5A_655/2024: Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Entscheid betrifft ein Ehepaar, das über das Sorgerecht und den Unterhalt des gemeinsamen Kindes stritt, nachdem beide getrennt lebten. Das Gericht sprach dem Vater das alleinige Sorgerecht für das Kind zu und gewährte der Mutter lediglich ein Besuchsrecht. Die Mutter führte Beschwerde und argumentierte, ihre Beziehung zum Kind sowie ihre psychologische Betreuung würden eine andere Regelung rechtfertigen. Auf der Grundlage einer umfassenden Expertise und verschiedener Berichte, die eine unzureichende elterliche Kompetenz der Mutter und Konflikte betonten, bestätigte das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz.


7B_232/2025: Urteil zur Nichtanhandnahmeverfahren im Kanton Wallis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wollte ein Strafverfahren aufgrund eines Beziehungskonflikts einleiten, was die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis mit Verfügung vom 24. Januar 2025 jedoch nicht an Hand nahm. Nach diversen Eingaben und nachfolgenden Beschwerden trat das Kantonsgericht des Kantons Wallis am 7. März 2025 auf die Eingaben nicht ein. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin eine Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.


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