Neuigkeiten

Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 14.10.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_615/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Erlass zurückgeforderter Ergänzungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen bestätigte den Einspracheentscheid der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, wonach der Erlass zurückgeforderter Ergänzungsleistungen von Fr. 43'267.47 ausser Betracht fällt. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht und machte geltend, die Leistungen weder absichtlich noch fahrlässig bezogen zu haben.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Die Beschwerde muss Begehren und eine konkrete, auf die massgeblichen Erwägungen des angefochtenen Entscheids bezogene Begründung enthalten. Die blosse Wiedergabe der eigenen Sichtweise oder appellatorische Kritik genügt nicht. E.2: Die Vorinstanz verneinte den guten Glauben und prüfte deshalb die kumulative Erlassvoraussetzung der grossen Härte nicht. E.3: Der Beschwerdeführer zeigte weder eine offensichtlich unrichtige oder sonstwie bundesrechtswidrige Sachverhaltsfeststellung noch eine Verletzung von Bundesrecht oder einen anderen Beschwerdegrund auf. Seine Ausführungen zum fehlenden absichtlichen oder fahrlässigen Bezug und zur grossen Härte genügten den Begründungsanforderungen nicht. E.4: Mangels hinreichend sachbezogen begründeter Beschwerde ist im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten. E.5: Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird ausnahmsweise verzichtet; das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird dadurch gegenstandslos.

Zusammenfassung des Dispositivs

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben; das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wurde damit gegenstandslos.


7B_1143/2026: Verlängerung der Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachts auf gewerbsmässigen Waffenhandel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegen A.________ wird seit 2022 ein Strafverfahren wegen umfangreichen Betäubungsmittel- und Waffenhandels sowie weiterer Delikte geführt. Nach seiner erneuten Festnahme im Mai 2024 wurden zahlreiche Waffen, Handgranaten, Munition und Bargeld sichergestellt. Das regionale Zwangsmassnahmengericht verlängerte die Untersuchungshaft bis zum 18. August 2026; die Anklagekammer des Kantons St. Gallen wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. A.________ beantragt Haftentlassung beziehungsweise Ersatzmassnahmen sowie die Feststellung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Die Beschwerde in Strafsachen ist zulässig; auf die Beschwerde wird eingetreten. E.2: Aufgrund der Untersuchungsergebnisse besteht ein dringender Tatverdacht insbesondere wegen gewerbsmässigen Waffenhandels und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen. Das Haftgericht muss keine abschliessende Beweiswürdigung vornehmen. E.3: Die Voraussetzungen der einfachen Wiederholungsgefahr nach Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO sind erfüllt. Es liegen zwei einschlägige Vorstrafen vor, die drohenden Delikte gefährden die Sicherheit anderer unmittelbar erheblich, und die Rückfallprognose ist angesichts der qualitativen und quantitativen Eskalation der mutmasslichen Delinquenz ungünstig. E.4: Die Untersuchungshaft von rund 34 Monaten ist angesichts der in Aussicht gestellten langjährigen unbedingten Freiheitsstrafe verhältnismässig. Geeignete Ersatzmassnahmen zur Bannung der Wiederholungsgefahr bestehen nicht. E.5: Eine besonders schwere Verletzung des Beschleunigungsgebots liegt nicht vor. Die allgemeine Dauer des Vorverfahrens ist nicht im Haftverfahren zu prüfen. E.6: Die Beschwerde ist abzuweisen; die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen. Dem Beschwerdeführer werden Gerichtskosten von Fr. 3'000.-- auferlegt.


5A_670/2026: Eigentum an Fohlen und Voraussetzungen des Notverkaufs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte die Herausgabe von drei Fohlen, an denen er Eigentum geltend machte, sowie die Aufhebung der Pfändung und des freihändigen Notverkaufs. Die Pferde waren im Rahmen einer Ergänzungspfändung gepfändet und wegen der hohen Unterhalts- und Aufbewahrungskosten notverkauft worden; zwei der drei betroffenen Fohlen verstarben während des bundesgerichtlichen Verfahrens.

Zusammenfassung der Erwägungen

(E.1) Die Beschwerde in Zivilsachen ist grundsätzlich zulässig. Ein aktuelles schutzwürdiges Interesse fehlt hinsichtlich der mittlerweile verstorbenen Fohlen; die Frage eines weitergehenden Herausgabeantrags kann offenbleiben. (E.2) Das Bundesgericht prüft nur hinreichend begründete Rügen und ist grundsätzlich an den vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt gebunden. Die Sachverhaltsdarstellung und Beweisanträge des Beschwerdeführers genügen den Anforderungen nicht. (E.3) Die Rüge zur Akteneinsicht ist ungenügend begründet, da zunächst ein Gesuch beim Betreibungsamt hätte gestellt werden müssen. (E.4) Die Voraussetzungen für den Notverkauf nach Art. 124 Abs. 2 SchKG waren wegen der unverhältnismässig hohen Unterhalts- und Aufbewahrungskosten erfüllt. Der Gesundheitszustand der Pferde war nicht entscheidend; ein Drittanspruch war dem Betreibungsamt vor dem Verwertungsauftrag nicht bekannt. (E.5) Für Rügen betreffend die Modalitäten der rechtshilfeweise angeordneten Pfändung und die Aufnahme von Drittansprüchen war die bernische Aufsichtsbehörde nicht zuständig. Die entsprechende Beschwerdebegründung genügt zudem den Anforderungen nicht. (E.6) Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die vorsorglichen Massnahmen und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden gegenstandslos. Auf Gerichtskosten wird verzichtet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen wurde als gegenstandslos abgeschrieben, und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.


5A_818/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kuratel der Vertretung und Vermögensverwaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Cour de protection de l'enfant et de l'adulte des Tribunal cantonal des Kantons Freiburg erklärte eine von A.________ gegen ein Schreiben des Friedensrichters des Bezirks Saane erhobene Beschwerde für unzulässig, weil das Schreiben keine anfechtbare Verfügung darstellte. A.________ erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte zudem die Wiederherstellung der Beschwerdefrist.


8C_373/2025: Beweiskraft eines polydisziplinären Gutachtens und Anspruch auf eine Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die 1975 geborene Beschwerdeführerin meldete sich 2015 bei der Invalidenversicherung an. Nach mehreren Abklärungen, einem früheren Rückweisungsentscheid und einem polydisziplinären ABI-Gutachten vom 31. August 2023 verneinte die IV-Stelle bei einem Invaliditätsgrad von 25 % den Anspruch auf eine Invalidenrente. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin beantragte vor Bundesgericht die Einholung eines Gerichtsgutachtens, eventualiter die Sistierung des Verfahrens.


2C_440/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur selbständigen Erwerbstätigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der deutsche Staatsangehörige A.________ reiste in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur selbständigen Erwerbstätigkeit, die zuletzt bis Ende 2027 verlängert wurde. Das Migrationsamt widerrief die Bewilligung, weil keine reale wirtschaftliche Existenzgrundlage aus selbständiger Tätigkeit bestehe; die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts erhob A.________ Beschwerde und reichte eine Beschwerdeergänzung ein.


7B_633/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückweisung der Anklage im Verwaltungsstrafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesamt für Verkehr führte gegen zwei Personen ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Leistungsbetrugs und Erschleichens einer Falschbeurkundung beziehungsweise Versuchs dazu. Das Wirtschaftsstrafgericht wies die Sache wegen eines besonders schwerwiegenden Verfahrensfehlers zurück und ordnete die Entfernung, Versiegelung und spätere Vernichtung bestimmter Verfahrensakten an; das Obergericht bestätigte diesen Entscheid. Das Bundesamt für Verkehr beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des obergerichtlichen Beschlusses und die Feststellung der Rechtmässigkeit der Verfahrensführung.


2C_537/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Familiennachzug und Aufenthaltsbewilligung für die Mutter

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die in der Schweiz wohnhafte Beschwerdeführerin beantragte den Familiennachzug ihrer in Marokko lebenden, betagten Mutter. Das Migrationsamt wies das Gesuch ab; die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Vor Bundesgericht machte die Beschwerdeführerin insbesondere ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 8 EMRK geltend.


5A_776/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Vertretungsbeistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Friedensrichterbehörde änderte eine bestehende Beistandschaft für A.________ von einer Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft in eine reine Vertretungsbeistandschaft und ernannte einen neuen Beistand. Die kantonale Beschwerde wurde wegen verspäteter Einreichung für unzulässig erklärt; A.________ gelangte dagegen an das Bundesgericht.


2C_432/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Staatshaftung und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte von einer Einwohnergemeinde Schadenersatz von Fr. 505.-- wegen einer behaupteten Staatshaftung. Nachdem sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und der Kostenvorschuss nicht bezahlt worden war, trat das Verwaltungsgericht auf ein erneutes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sowie auf die Staatshaftungsklage nicht ein. Der Beschwerdeführer gelangte dagegen mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, eventualiter subsidiärer Verfassungsbeschwerde, an das Bundesgericht.


5D_7/2026: Begründung der Verweigerung einer Parteientschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Für eine verstorbene Person war eine Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft errichtet und ein Rechtsanwalt als Beistand eingesetzt worden. Die einzigen Erbinnen verlangten wiederholt die Aufhebung des Berufsgeheimnisses sowie Einsicht und Kopien verschiedener administrativer, finanzieller und rechtlicher Unterlagen. Nachdem die kantonale Beschwerde hinsichtlich des Zugangs zu den Unterlagen gutgeheissen worden war, verweigerte die kantonale Instanz jedoch die Parteientschädigung ohne Begründung. Dagegen erhoben die Erbinnen subsidiäre Verfassungsbeschwerde.


8C_48/2026: Qualifizierte Kausalität bei Beschwerden des Bewegungsapparats als Berufskrankheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte arbeitete von 1994 bis 2012 in körperlich belastenden Tätigkeiten und entwickelte Beschwerden an Schultern, Ellenbogen, Nacken und Rücken. Die CNA anerkannte die beidseitigen Ellenbogenenth sopathien bis zum 17. August 2009 als Berufskrankheit, lehnte jedoch eine weitergehende Kostenübernahme ab. Das Kantonsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.


7B_909/2026: Psychiatrische Begutachtung und Wegfall des aktuellen Interesses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegen A.________ wird ein Strafverfahren wegen Unterstützung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie Darstellung grausamer Gewalttätigkeiten geführt. Der Jugendanwalt ernannte eine Fachärztin zur psychiatrischen Gutachterin; die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte diese Ernennung. Während des bundesgerichtlichen Verfahrens erklärte der Jugendanwalt, eine neue Gutachterperson zu ernennen, weshalb das aktuelle Interesse an der Beschwerde entfiel.


5A_689/2026: Alleinige Obhut und Besuchsrecht bei unverheirateten Eltern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die unverheirateten Parteien sind Eltern eines Kindes. Nach mehreren Meldungen der Betreuungs- und Schulstrukturen sowie einem Bericht der DGEJ wurde die alleinige Obhut zunächst vorsorglich dem Vater übertragen, der Mutter ein beschränktes Besuchsrecht eingeräumt und eine Beistandschaft errichtet. Die Mutter focht den kantonalen Entscheid an und verlangte insbesondere eine alternierende oder alleinige Obhut sowie Unterhaltsbeiträge des Vaters.


8C_548/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Einstellung von Sozialhilfeleistungen wegen unzureichender Mitwirkung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das kantonale Gericht bestätigte die Einstellung der Sozialhilfeleistungen per 30. April 2025 wegen unzureichender Mitwirkung bei der Bedarfsabklärung. Anlass dafür waren regelmässige grössere Bareinzahlungen auf das Bankkonto des Beschwerdeführers, die nicht mit den deklarierten Einnahmen übereinstimmten, ohne dass dieser trotz Aufforderung eine schlüssige Erklärung lieferte.


5A_660/2026: Aktuelles schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung von Pfändungsvollzug und Notverkauf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Betreibungsamt Region Solothurn nahm bei der Beschwerdeführerin eine Ergänzungspfändung von fünf Pferden vor; kurz darauf wurde eines der Pferde geboren. Auf Verwertungsauftrag des Betreibungsamts Berner Jura-Seeland erfolgte ein Notverkauf von sechs Pferden. Die kantonale Aufsichtsbehörde wies die dagegen erhobene Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat. Die Beschwerdeführerin gelangte anschliessend mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.


2C_594/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nachzahlung von Verfahrens- und Anwaltskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verpflichtete den Beschwerdeführer zur Nachzahlung von Verfahrens- und Anwaltskosten in der Höhe von Fr. 4'958.55 in sieben Raten. Der Beschwerdeführer erhob am 21. September 2026 Beschwerde gegen dieses Urteil vom 14. August 2026.


7B_657/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme einer Strafanzeige

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft trat auf die Strafanzeige des Beschwerdeführers wegen einer Auseinandersetzung in einem Gebäude nicht ein. Die kantonale Beschwerdekammer wies die dagegen gerichtete Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer gelangte daraufhin mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


5A_714/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege für eine Klage auf Aufhebung von Betreibungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vizepräsidentin des Zivilgerichts des Kantons Genf wies das Gesuch von A.________ um unentgeltliche Rechtspflege für eine Klage auf Aufhebung von Betreibungen mangels glaubhaft gemachter Bedürftigkeit ab. Die Cour de justice des Kantons Genf bestätigte diesen Entscheid. A.________ erhob dagegen Beschwerde in Zivilsachen und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren.


2C_468/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der burundische Beschwerdeführer reiste 2010 in die Schweiz ein, erwarb ein eidgenössisches Arztdiplom und den Facharzttitel FMH für Ophthalmologie und erhielt eine Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung. Mehrere Gesuche um Aufenthaltsbewilligung und Niederlassungsbewilligung blieben erfolglos. Nachdem er 2024 erneut eine Aufenthaltsbewilligung für eine selbständige Tätigkeit beantragt hatte, verweigerten die kantonalen Behörden die Bewilligung und verfügten seine Wegweisung. Das Kantonsgericht wies seine Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat; vor Bundesgericht verlangte er zusätzlich die Rückweisung zur Beurteilung einer Genugtuungsforderung.


4A_452/2025: Zugang zu Verträgen über den Erwerb militärischer Aufklärungsdrohnen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer reichten beim Obergericht des Kantons Bern ein Gesuch um vorsorgliche Beweisführung ein, um Verträge über den Erwerb von ADS-15-Aufklärungsdrohnen durch die Schweizerische Eidgenossenschaft zu erhalten und eine spätere Klage auf Feststellung der Nichtigkeit dieser Verträge vorzubereiten. Das Obergericht wies die Eingabe gestützt auf Art. 132 Abs. 3 ZPO als missbräuchlich zurück, weil damit die Zugangsvorschriften des Öffentlichkeitsgesetzes umgangen und ein nicht in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fallendes politisches Anliegen verfolgt werde. Die Beschwerdeführer erhoben dagegen Beschwerde in Zivilsachen, subsidiäre Verfassungsbeschwerde und Rechtsverweigerungsbeschwerde.


1C_411/2026: Vorsorgliche Erteilung einer abfallrechtlichen Betriebsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführerin war eine befristete abfallrechtliche Betriebsbewilligung zur Annahme und Behandlung von Bauabfällen und unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial erteilt worden. Nachdem sie kein vollständiges Erneuerungsgesuch eingereicht hatte, untersagte das Departement den entsprechenden Betrieb ab dem 1. April 2026. Das Verwaltungsgericht wies das Gesuch um vorsorgliche Erteilung einer Betriebsbewilligung ab, worauf die Beschwerdeführerin beim Bundesgericht Beschwerde erhob.


7B_385/2026: Anfechtung der Ablehnung eines neuen forensisch-psychiatrischen Gutachtens im Verwahrungsvollzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der seit 2016 im Verwahrungsvollzug befindliche Beschwerdeführer beantragte unter anderem die Erstellung eines neuen forensisch-psychiatrischen Gutachtens sowie Abklärungen zu seiner Hafterstehungsfähigkeit, seinen Haftbedingungen und möglichen Vollzugslockerungen. Der Vollzugs- und Bewährungsdienst wies den Antrag auf Erstellung eines neuen Gutachtens ab. Das Kantonsgericht trat auf die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht ein.


1C_123/2025: Auszonung von Parzellen und Zuweisung zur Landschaftsschutzzone

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerinnen beantragten im Rahmen der Revision der Rahmennutzungsplanung der Gemeinde Ermatingen, mehrere bislang der Bauzone zugewiesene Parzellen dem Nichtbaugebiet beziehungsweise der Landschaftsschutzzone zuzuweisen. Das Departement für Bau und Umwelt wies die Rekurse ab, und das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Vor Bundesgericht beantragten die Beschwerdeführerinnen die Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen und kommunalen Entscheids sowie die Zuweisung der Parzellen zur Landschaftsschutzzone.


5A_738/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend aufschiebende Wirkung vorsorglicher Massnahmen im Persönlichkeitsschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

D.________ und E.________ SA verlangten im Zusammenhang mit einem Presseartikel superprovisorische und vorsorgliche Massnahmen zum Schutz ihrer Persönlichkeit, insbesondere die Entfernung von Namensnennungen und ein künftiges Veröffentlichungsverbot. Das erstinstanzliche Gericht wies die vorsorglichen Massnahmen ab und widerrief die superprovisorische Verfügung. Auf Berufung hin setzte die Cour de justice deren Vollstreckbarkeit, einschliesslich des Widerrufs, bis zum Entscheid über die Berufung aus. Dagegen erhoben A.________ SA, B.________ und C.________ Beschwerde in Zivilsachen sowie subsidiäre Verfassungsbeschwerde.


6B_624/2025: Rassendiskriminierung durch rassistische und Holocaustleugnende WhatsApp-Veröffentlichungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ veröffentlichte in einer WhatsApp-Gruppe zahlreiche herabsetzende Äusserungen über Personen verschiedener ethnischer und religiöser Zugehörigkeit. B.________ verbreitete in einer WhatsApp-Gruppe ein Bild mit einem Hakenkreuz sowie Bilder mit Aussagen, welche den Holocaust leugneten und rechtfertigten. Das Kantonsgericht sprach beide zunächst wegen Rassendiskriminierung schuldig; die kantonale Berufungsinstanz sprach sie frei. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde in Strafsachen.


5A_667/2026: Notverkauf gepfändeter Pferde wegen hoher Unterhalts- und Aufbewahrungskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde in einer Pfändungsgruppe betrieben. Im Rahmen einer Ergänzungspfändung wurden sechs Pferde gepfändet und wegen der hohen Unterhalts- und Aufbewahrungskosten freihändig notverkauft. Die kantonale Aufsichtsbehörde wies ihre Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat. Vor Bundesgericht rügte sie insbesondere die Voraussetzungen des Notverkaufs, die Unpfändbarkeit der Pferde und die fehlende Zuständigkeit der kantonalen Aufsichtsbehörde.


4A_12/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend internationale Sportschiedsgerichtsbarkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein bolivianischer Fussballclub focht einen Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport an, mit dem die gegen einen anderen Fussballclub und dessen Funktionäre verhängten Sanktionen wegen der Registrierung eines Spielers unter falscher Identität aufgehoben worden waren. Der Beschwerdeführer machte geltend, er sei durch die Aufhebung des Punkteabzugs besonders berührt und hätte am Schiedsverfahren beteiligt werden müssen.


5A_470/2026: Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit bei Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Konkursgericht des Bezirksgerichts Affoltern eröffnete über den im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmer A.________ den Konkurs wegen Forderungen des Kantons Zürich von Fr. 1'679.95 und Betreibungskosten von Fr. 158.--. Das Obergericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab, worauf A.________ beim Bundesgericht die Aufhebung des obergerichtlichen Urteils, des Konkurseröffnungsurteils und des Konkurses sowie die aufschiebende Wirkung beantragte.


5A_668/2026: Erbenbescheinigung und Anforderungen an die Begründung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ focht den Erbenbescheinigung vom 7. April 2026 und den Entscheid der Friedensrichterin an, wonach er nicht als Erbe seiner verstorbenen Mutter aufgeführt wurde. Die kantonale Rechtsmittelinstanz trat auf seine Beschwerde wegen fehlenden schutzwürdigen Interesses, verspäteter Rüge der örtlichen Unzuständigkeit und ungenügender Begründung nicht ein; dagegen erhob er Beschwerde in Zivilsachen, eventualiter subsidiäre Verfassungsbeschwerde.


5A_417/2026: Alternierende Obhut und Kindesunterhaltsbeiträge nach der Ehescheidung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die seit 2010 verheirateten Parteien haben zwei gemeinsame Kinder. Das Bezirksgericht schied die Ehe, beliess die gemeinsame elterliche Sorge, teilte die alleinige Obhut über den Sohn dem Vater zu und verpflichtete die Mutter zu Kindesunterhaltsbeiträgen. Das Obergericht wies die Berufung der Mutter ab, soweit es darauf eintrat. Vor Bundesgericht verlangt die Mutter insbesondere eine alternierende Obhut über den Sohn sowie eine Reduktion beziehungsweise Aufhebung der Kindesunterhaltsbeiträge.


2C_480/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Wiedererwägungsgesuch und Einspeisevergütung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Pronovo AG forderte vom Beschwerdeführer eine zu viel ausbezahlte Einspeisevergütung zurück. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht auf seine Beschwerde wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses und später auf sein Wiedererwägungsgesuch nicht eingetreten war, erhob er Beschwerde an das Bundesgericht.


4D_136/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend provisorische Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kantonsgerichtsvizepräsident trat auf die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Rechtsöffnungsentscheid des Einzelrichters am Bezirksgericht Küssnacht betreffend provisorische Rechtsöffnung nicht ein. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte zudem die aufschiebende Wirkung, welche abgewiesen wurde.


2C_218/2026: Beschwerde wegen Rechtsverzögerung im Verfahren betreffend Aufenthaltsbewilligungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________, syrische Staatsangehörige beziehungsweise Personen ungeklärter Nationalität, beantragten Aufenthaltsbewilligungen. Nachdem das Staatssekretariat für Migration das Genehmigungsverfahren wegen fehlender Legitimationspapiere sistiert hatte, erhoben sie beim Bundesverwaltungsgericht eine Rechtsverzögerungsbeschwerde. Wegen der ausbleibenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erhoben sie beim Bundesgericht Beschwerde wegen Rechtsverzögerung. Das Bundesverwaltungsgericht entschied während des bundesgerichtlichen Verfahrens über die ursprüngliche Rechtsverzögerungsbeschwerde.


5A_662/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Pfändungsvollzug und Notverkauf von Pferden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Betreibungsamt pfändete im Rahmen einer Ergänzungspfändung fünf Pferde. Nachdem eines der Pferde ein Fohlen geboren hatte, ordnete das zuständige Betreibungsamt deren vorzeitige Verwertung an. Der Beschwerdeführer, Lebenspartner der Schuldnerin, machte geltend, Eigentümer der drei Fohlen zu sein, und verlangte unter anderem die Feststellung der Rechtswidrigkeit von Pfändung und Notverkauf sowie die Herausgabe der Fohlen beziehungsweise des Verkaufserlöses. Die kantonale Aufsichtsbehörde wies die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat.


7B_347/2025: Überschreiten der zulässigen Parkzeit und Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Parkzeit zunächst zu einer Busse von Fr. 40.-- verurteilt. Nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht bestätigte das Obergericht den Schuldspruch und sprach eine Busse von Fr. 30.-- aus. A.________ beantragt vor Bundesgericht die Behandlung seines Ausstandsgesuchs und einen Freispruch sowie unentgeltliche Rechtspflege.