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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 07.10.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

9C_542/2025: Überentschädigungsberechnung und Herabsetzung einer Invalidenrente der beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin bezog eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge. Nachdem die Unfallversicherung im Jahr 2022 eine jährliche Invalidenrente zugesprochen hatte, berechnete die Pensionskasse eine Überentschädigung neu und setzte die Invalidenrente der beruflichen Vorsorge rückwirkend herab. Die Beschwerdeführerin focht die berücksichtigten Einkommen und die Rentenkürzung mit einer neuen Klage an, worauf das kantonale Gericht wegen abgeurteilter Sache nicht eintrat.

Zusammenfassung der Erwägungen

(E.1) Das kantonale Gericht nahm an, die Klage von 2024 betreffe dieselbe Streitsache wie die Klage von 2019; die massgebenden Elemente seien durch die Abschreibung des früheren Verfahrens rechtskräftig beurteilt worden. (E.2) Die Beschwerdeführerin rügte eine offensichtlich unrichtige Sachverhaltsfeststellung und machte geltend, dass die Unfallversicherungsrente erst im späteren Überentschädigungsberechnung berücksichtigt worden sei. (E.3) Das Bundesgericht prüft die materielle Rechtskraft frei. (E.3.1) Die Vorsorgeeinrichtung darf Leistungen bei Überentschädigung herabsetzen und muss die Berechnung bei erheblicher Änderung der Verhältnisse anpassen; massgebend ist das hypothetische Einkommen im Zeitpunkt der Überentschädigungsberechnung. (E.3.2) Im Jahr 2020 bestand mangels Überentschädigung kein schutzwürdiges Interesse an einer Anfechtung der damals berücksichtigten Einkommen. Erst durch die zusätzliche Unfallversicherungsrente im Jahr 2022 wurde die berufliche Vorsorgerente erheblich gekürzt, sodass ein schutzwürdiges Interesse entstand. (E.3.3) Die frühere Berechnung war vorläufig, weil die Unfallversicherung noch nicht entschieden hatte. Die neue Klage betraf wegen der neuen tatsächlichen Grundlage und der erforderlichen Neuberechnung keine identische, bereits rechtskräftig beurteilte Forderung. (E.3.4) Das kantonale Gericht hätte auf die Klage eintreten und sämtliche für die Überentschädigungsberechnung massgebenden Einkommen prüfen müssen. Die Sache wird hierzu zurückgewiesen. (E.3.5) Es erscheint zudem zweifelhaft, ob die Waffengleichheit gewahrt wäre, wenn eine Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente einseitig mittels späterer Überentschädigungsberechnung herabsetzen könnte, ohne dass die versicherte Person sämtliche Berechnungselemente gerichtlich anfechten kann. (E.4) Die unterliegende Beschwerdegegnerin trägt die Gerichtskosten und hat der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung zu bezahlen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen und das angefochtene Urteil aufgehoben. Die Sache wurde zur Prüfung der massgebenden Einkommen und zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen; die Gerichtskosten und Parteientschädigung wurden der Beschwerdegegnerin auferlegt.


6B_282/2026: Verbindlichkeit der signalisierten Höchstgeschwindigkeit und Beweiskraft einer Geschwindigkeitsmessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, innerorts bei signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach Abzug der Toleranz mit 82 km/h gefahren zu sein. Das Obergericht des Kantons Graubünden verurteilte ihn wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 150.-- und einer Busse von Fr. 1'500.--. Mit Beschwerde in Strafsachen verlangte er die Aufhebung des Urteils, die Sistierung des Strafverfahrens zur verwaltungsrechtlichen Prüfung der Signalisation und eventualiter die Rückweisung zur Neubeurteilung.

Zusammenfassung der Erwägungen

(E.1) Die Beschwerde in Strafsachen ist grundsätzlich reformatorisch; trotz ausschliesslich kassatorischer Anträge ergibt sich aus der Begründung, dass der Beschwerdeführer einen Freispruch anstrebt. Die Beschwerde- und Willkürrügen müssen den gesetzlichen Begründungsanforderungen genügen; appellatorische Kritik genügt nicht. (E.2) Die Vorinstanz musste das Strafverfahren nicht sistieren. Signalisierte Höchstgeschwindigkeiten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit verbindlich und zu beachten, selbst wenn ihre Rechtmässigkeit verwaltungsrechtlich bestritten wird. Die Signalisation war zur Tatzeit unbestritten signalisiert, ein Verwaltungsverfahren war nicht eingeleitet, und ihre Gültigkeit war im Strafverfahren nicht zu überprüfen. (E.3) Die Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung der Vorinstanz sind nicht willkürlich. Das automatisch erstellte Messprotokoll, das Eichzertifikat, das Logbuch sowie die Ausricht- und Testbilder belegten die einwandfreie Funktionsfähigkeit des Messgeräts und die korrekte Messung. Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h war erstellt; die rechtliche Würdigung als grobe Verletzung der Verkehrsregeln und die Strafzumessung wurden nicht angefochten. (E.4) Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist; die Gerichtskosten trägt der Beschwerdeführer.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Die Gerichtskosten von Fr. 3'000.-- wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


5A_953/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kindesunterhaltsbeiträge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Zivilgericht Basel-Stadt schied die Ehe der Parteien und stellte die beiden Kinder unter die Obhut der Mutter. Es verpflichtete den Beschwerdeführer zunächst zu Kindesunterhaltsbeiträgen von je Fr. 300.--. Auf Klage der Mutter setzte es die Beiträge rückwirkend und für die Zukunft höher fest. Das Appellationsgericht trat auf die Berufung mangels reformatorischer Rechtsbegehren und mangels bezifferter Ausführungen in der Berufungsbegründung nicht ein. Der Beschwerdeführer verlangt vor Bundesgericht im Wesentlichen die Festsetzung der Beiträge auf je Fr. 300.-- sowie unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Da die Vorinstanz auf die Berufung nicht eingetreten ist, kann vor Bundesgericht grundsätzlich nur geprüft werden, ob der Nichteintretensentscheid rechtmässig war. Die Beschwerde muss sich sachbezogen mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen und eine Rechtsverletzung nach Art. 42 Abs. 2 BGG darlegen. E.2: Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und überspitzten Formalismus, setzt sich jedoch nicht substanziiert mit der Begründung auseinander, wonach seine Berufungsbegehren keine konkreten Unterhaltsbeiträge nannten. Er legt nicht konkret dar, dass aus der Berufungsbegründung bezifferte Berufungsbegehren hervorgegangen wären. Damit zeigt er keine Rechtsverletzung auf; auch für Kindesunterhaltsbeiträge bedarf es bezifferter Rechtsbegehren. E.3: Die Beschwerde ist offensichtlich nicht hinreichend begründet. Auf sie ist im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten. E.4: Da die Beschwerde von Anfang an keinen Erfolg haben konnte, fehlen die materiellen Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege; das Gesuch ist abzuweisen. E.5: Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.


5A_936/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Beaufsichtigung des Beistands

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer war an verschiedenen erwachsenenschutzrechtlichen Verfahren beim Bezirksgericht Aarau beteiligt und erhob am 17. September 2026 Beschwerde an das Bundesgericht. Er richtete sich gegen das Bezirksgericht beziehungsweise Familiengericht und die KESB Aarau sowie gegen eine Zwischenverfügung des Obergerichts des Kantons Aargau.


6B_354/2026: Landesverweisung nach qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kriminalgericht Luzern verurteilte A.________ wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und ordnete eine siebenjährige Landesverweisung sowie deren Ausschreibung im SIS an. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte die Landesverweisung. A.________ beantragte vor Bundesgericht, davon und von der SIS-Ausschreibung abzusehen, und ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege.


2D_17/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für Studien

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, gambischer Staatsangehöriger, beantragte bei der Schweizer Botschaft eine Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für ein Studium in Genf. Das kantonale Migrationsamt verweigerte die Bewilligung; die dagegen erhobenen Beschwerden wurden vom erstinstanzlichen Verwaltungsgericht und anschliessend von der Verwaltungsgerichtskammer des Genfer Kantonsgerichts abgewiesen.


2C_147/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufenthaltsbewilligung für Studien

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Staatsangehöriger von Burkina Faso und Inhaber eines Masters in Rechtswissenschaften, beantragte ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt sowie eine Aufenthaltsbewilligung für ein Masterstudium an der Universität Neuenburg. Das kantonale Migrationsamt verweigerte die Bewilligung; die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Gegen den kantonalgerichtlichen Entscheid erhob er subsidiäre Verfassungsbeschwerde und machte unter anderem eine Diskriminierung sowie Verletzungen verfassungsmässiger Rechte geltend.


5A_852/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Pfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde in zehn Betreibungen betrieben, die in einer Pfändungsgruppe zusammengefasst wurden. Die Pfändung wurde am 13. März 2026 vollzogen; seine dagegen beim Obergericht des Kantons Bern erhobene Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Die anschliessend beim Bundesgericht eingereichte Eingabe datiert vom 1. September 2026.


5A_591/2026: Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und ungerechtfertigter Rechtsverzögerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob beim Bundesgericht Beschwerde wegen Rechtsverweigerung beziehungsweise ungerechtfertigter Rechtsverzögerung. Er machte geltend, die kantonale Beschwerdeinstanz habe über eine frühere Beschwerde noch nicht entschieden, und beantragte unentgeltliche Rechtspflege sowie die Vereinigung mit einem weiteren Verfahren. Während des bundesgerichtlichen Verfahrens entschied die kantonale Beschwerdeinstanz über die betreffende Beschwerde.


5A_728/2026: Eigentumsansprache an gepfändeten und mit Arrest belegten Bankguthaben

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mitglieder der Erbengemeinschaft nach C.________ betrieben A.________ und liessen mehrere Bankkonten pfänden. Sie machten an den gepfändeten und mit Arrest belegten Konten Eigentumsrechte an angeblichen Vorsorgegeldern der Erblasserin geltend und verlangten die Durchführung des Widerspruchsverfahrens. Die kantonale Aufsichtsbehörde vereinigte die Verfahren, wies die behauptete Rechtsposition wegen Verspätung beziehungsweise fehlender Eignung als betreibungsrechtliche Eigentumsansprache zurück, hob die angesetzte Frist zur Klageerhebung auf und ordnete die Auszahlung eines gepfändeten Betrags an D.________ an.


7F_57/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch gegen ein bundesgerichtliches Urteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit Urteil vom 19. Juni 2026 erklärte die II. Cour de droit pénal des Bundesgerichts die von A.________ gegen einen Entscheid der Chambre des recours pénale des Tribunal cantonal vaudois erhobene Beschwerde als unzulässig. A.________ stellte am 15. August 2026 ein Revisionsgesuch gegen dieses Urteil und beantragte zusätzlich die unentgeltliche Rechtspflege.


5A_929/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Tribunal de première instance des Kantons Genf eröffnete auf Gesuch der Ausgleichskasse über A.________ SA den Konkurs. A.________ SA focht den Konkursentscheid an und machte geltend, die betriebene Schuld bezahlt zu haben und zahlungsfähig zu sein, reichte die ihre Zahlungsfähigkeit belegenden Unterlagen jedoch erst nach Ablauf der Beschwerdefrist ein. Die Chambre civile der Cour de justice des Kantons Genf wies die Beschwerde ab und bestätigte die Konkurseröffnung. Dagegen erhob A.________ SA Beschwerde an das Bundesgericht.


2C_740/2025: Sachgerechtigkeit einer Medienreportage über Online-Bewertungen und ärztliche Praxis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die RTS veröffentlichte eine Online-Reportage über die Zuverlässigkeit von Google-Bewertungen bei der Suche nach Ärzten und untersuchte dabei die Praxis eines Genfer Gynäkologen, gegen den negative Bewertungen und frühere aufsichtsrechtliche Beanstandungen vorlagen. Der betroffene Arzt erhob Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, die diese abwies; gegen diesen Entscheid gelangte er an das Bundesgericht.


6B_228/2026: Beweiswürdigung bei Vorwürfen der Vergewaltigung und Nötigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hatte ihren Ehemann wegen Vergewaltigung und Nötigung angezeigt. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte ihn wegen Nötigung und Vergewaltigung und sprach der Beschwerdeführerin eine Genugtuung von 5'000 Franken zu; die kantonale Berufungsinstanz sprach ihn von sämtlichen Vorwürfen frei und wies die Zivilansprüche ab. Die Beschwerdeführerin beantragte vor Bundesgericht die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, eventualiter die Aufhebung und Rückweisung.


5D_37/2026: Fällung einer Buche im Nachbarrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eigentümerinnen zweier benachbarter Grundstücke stritten über die Fällung einer Buche. Das Obergericht verpflichtete die Beschwerdeführerin zur Fällung, weil sie nicht bewiesen hatte, dass die Buche vor dem 1. Januar 1912 gepflanzt worden war; dagegen erhob sie Beschwerde in Zivilsachen, eventualiter subsidiäre Verfassungsbeschwerde.


5A_871/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege bei Insolvenzerklärung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer ersuchte um Konkurseröffnung durch Insolvenzerklärung und beantragte unentgeltliche Rechtspflege. Das Bezirksgericht wies das Gesuch wegen Aussichtslosigkeit ab und verlangte einen Kostenvorschuss; das Obergericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer gelangte anschliessend an das Bundesgericht.


7B_1097/2026: Verlängerung von Ersatzmassnahmen wegen Fluchtgefahr

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegen die Beschwerdeführerin und ihren Ehemann läuft ein Strafverfahren wegen Veruntreuung und Widerhandlung gegen das BewG. Nachdem die überwachte Eingrenzung aufgehoben worden war, verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die verbleibenden Ersatzmassnahmen der Sicherheitsleistung sowie der Ausweis- und Schriftensperre bis zum 29. September 2026; das Obergericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.


5A_922/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Nach einer tätlichen Ausschreitung mit seinem Sohn und seiner Ehefrau wurde der Beschwerdeführer wegen einer mutmasslichen psychiatrischen Symptomatik fürsorgerisch untergebracht. Das Gericht für fürsorgerische Unterbringungen des Kantons Basel-Stadt wies seine Beschwerde ab. Nach seiner Entlassung verlangte er vor Bundesgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der fürsorgerischen Unterbringung sowie weiterer Zwangsmassnahmen.


5A_868/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Vorladung zur Abholung von Betreibungsurkunden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Betreibungsamt der Stadt Luzern lud die Beschwerdeführerin ein, Betreibungsurkunden abzuholen. Nachdem das Bezirksgericht auf ihre Beschwerde nicht eingetreten war, trat auch das Kantonsgericht auf den Beschwerde-Weiterzug nicht ein. Die Beschwerdeführerin gelangte anschliessend an das Bundesgericht und beanstandete den Entscheid sowie die unterbliebene Weiterleitung ihrer Eingaben.


1C_173/2026: Parteistellung als geschädigte Person im Ermächtigungsverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erstattete Strafanzeige gegen einen Staatsanwalt und einen psychiatrischen Gutachter wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses beziehungsweise Anstiftung dazu. Er machte geltend, ein Gutachten aus einem separaten Strafverfahren sei ohne Einverständnis und ohne Rechtsgrundlage herausgegeben und für sein eigenes psychiatrisches Gutachten verwendet worden. Das Obergericht verneinte seine Parteistellung im Ermächtigungsverfahren, weil er nicht als geschädigte Person unmittelbar in eigenen Rechten verletzt worden sei.


2C_340/2025: Entbindung eines Notars vom Berufsgeheimnis zur Geltendmachung einer abgetretenen Forderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ SA, eine im Bereich Immobilien tätige Gesellschaft, schloss mit zwei Personen einen Rahmenvertrag über den Erwerb einer Wohnung und zahlte dem Notar B.________ Fr. 115'000.– als «Anzahlung und Reugeld». Nachdem die Gesellschaft das Grundstück erworben und die Anzahlung auf deren Wunsch freigegeben worden war, verzichteten die beiden Vertragspartner auf den Kauf. Der Notar erstattete ihnen den Betrag über seine Haftpflichtversicherung und liess sich deren Forderung von Fr. 107'900.– gegen A.________ SA abtreten. Zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Forderung ersuchte er um Entbindung vom Berufsgeheimnis gegenüber A.________ SA. Die zuständigen kantonalen Behörden bewilligten die Entbindung pro futuro und im notwendigen Umfang. A.________ SA focht dies vor Bundesgericht an.


7F_61/2026: Revision eines Urteils betreffend die Unzulässigkeit einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit Urteil vom 23. Juni 2026 erklärte die II. Cour de droit pénal des Bundesgerichts eine von A.________ gegen einen Entscheid der Chambre des recours pénale des Tribunal cantonal vaudois erhobene Beschwerde als unzulässig. A.________ stellte am 15. August 2026 ein Revisionsgesuch gegen dieses Urteil, beantragte unentgeltliche Rechtspflege und ersuchte um aufschiebende Wirkung.


6B_139/2026: Fahrlässige schwere Körperverletzung und Berücksichtigung einer überlangen Urteilsbegründung bei der Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, eine Privatklägerin bei einer Auseinandersetzung kraftvoll in Richtung einer Treppe gestossen und dadurch deren schwere Verletzungen fahrlässig verursacht zu haben. Das Obergericht verurteilte ihn zudem wegen einfacher Körperverletzung und mehrfacher Drohung und berücksichtigte eine frühere Verletzung des Beschleunigungsgebots, nicht aber die massive Verzögerung bei der Begründung seines Urteils.


2C_596/2026: Wegweisung und fehlender Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der algerische Beschwerdeführer hielt sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz auf, bezog Nothilfe und wurde mehrfach strafrechtlich verurteilt. Das Staatssekretariat für Migration erklärte sein Asylgesuch als gegenstandslos und verweigerte dessen Wiedereröffnung. Der Service de la population des Kantons Waadt verfügte den Wegweisung, welche das Kantonsgericht bestätigte. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht und berief sich insbesondere auf das rechtliche Gehör, das Verhältnismässigkeitsprinzip sowie Art. 8 EMRK und Art. 13 BV.


5A_923/2025: Kindesunterhalt bei alternierender Obhut und vereinbartem Scheidungsunterhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien sind geschieden und Eltern eines 2018 geborenen Kindes. In einer umfassenden Scheidungskonvention vereinbarten sie unter anderem die Obhut der Mutter, Betreuungs- und Ferienzeiten des Vaters sowie dessen Kindesunterhalt von Fr. 1'900.-- monatlich bis Januar 2036 und danach Fr. 1'000.-- bis zum ordentlichen Abschluss einer Erstausbildung. Das Obergericht ordnete auf Berufung des Vaters alternierende Obhut an, bestätigte jedoch im Übrigen die Regelung, insbesondere den Kindesunterhalt. Der Vater verlangte vor Bundesgericht, dass bei alternierender Obhut und ungefähr gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit kein zusätzlicher Barunterhalt geschuldet sei.


6B_500/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Luzern verurteilte den Beschwerdeführer wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer bedingt ausgefällten Freiheitsstrafe von 70 Tagen, unter Anrechnung eines Tages Polizeihaft und Festsetzung einer Probezeit von drei Jahren. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung des Urteils, eventualiter die Rückweisung der Sache oder einen Freispruch.


6B_921/2025: Mehrfacher Betrug durch Verschweigen von Erwerbseinkünften und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer bezog von 2016 bis 2022 wirtschaftliche Sozialhilfe und deklarierte Einkünfte aus seiner Arbeitstätigkeit bei einem Unternehmen in den Jahren 2016 bis 2021 nicht. Das Obergericht verurteilte ihn wegen mehrfachen Betrugs, sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten aus und ordnete eine fünfjährige Landesverweisung mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem an. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen und beantragte einen Freispruch, eventualiter eine Verurteilung wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfe sowie den Verzicht auf die Landesverweisung.


1C_528/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Herausgabe elektronischer Beweismittel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die österreichische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den in der Schweiz wohnhaften Beschwerdeführer wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung und ersuchte um Durchsuchung sowie Sicherstellung beweisrelevanter Gegenstände und Daten. Nach Sicherstellung, Entsiegelung und Triage bewilligte das Untersuchungsamt Altstätten die Herausgabe von Gegenständen, Unterlagen und 1'085 Dateien aus einem Smartphone; die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesstrafgericht ab. Der Beschwerdeführer gelangte daraufhin an das Bundesgericht und beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege sowie eine vorsorgliche oder prozessleitende Anordnung.


8C_624/2025: Anrechnung eines fiktiven Konkubinatsbeitrags bei der Sozialhilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die geschiedene Beschwerdegegnerin und ihr Ex-Ehemann wohnen weiterhin in derselben Wohnung. Nachdem der Ex-Ehemann AHV und Ergänzungsleistungen erhielt, rechneten die Sozialen Dienste der Beschwerdegegnerin einen Konkubinatsbeitrag als Einnahme an und kürzten ihre Sozialhilfe. Das Verwaltungsgericht hob diese Entscheide auf und wies die Sache zur Neuberechnung ohne Anrechnung von Einnahmen Dritter zurück.


7B_913/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausstand kantonaler Richter

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer beantragten die Ausstandserklärung von drei kantonalen Richtern. Die Cour d'appel pénale des Tribunal cantonal du canton de Vaud erklärte das Ausstandsbegehren als unzulässig, worauf die Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen erhoben und um unentgeltliche Rechtspflege ersuchten.


2C_513/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend internationale Amtshilfe in Steuersachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die peruanische Steuerbehörde ersuchte die ESTV gestützt auf das MAC um Informationen betreffend eine Gesellschaft für das Steuerjahr 2019. Die A.________ AG als Informationsinhaberin focht die von der ESTV angeordnete Übermittlung der Informationen an, blieb jedoch vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos und gelangte anschliessend an das Bundesgericht.


5A_867/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ steht unter einer Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft, erweitert auf die persönliche Fürsorge. Das Tribunal de protection bestätigte die Massnahme und die Beiständinnen mit Verfügung vom 4. Dezember 2025. Die Chambre de surveillance erklärte seine am 18. März 2026 eingereichte Beschwerde wegen Verspätung für unzulässig, da die Verfügung am 13. Februar 2026 zugestellt worden und die Beschwerdefrist am 16. März 2026 abgelaufen war. Dagegen erhob A.________ Beschwerde in Zivilsachen und subsidiäre Verfassungsbeschwerde.


5A_515/2026: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Regelung des Besuchsrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eltern eines minderjährigen Kindes leben getrennt. Nachdem die erstinstanzliche Präsidentin das Besuchsrecht des Vaters über Point Rencontre und mit schrittweiser Erweiterung angeordnet hatte, wies die kantonale Einzelrichterin den Antrag des Vaters auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung seiner Berufung ab. Der Vater verlangt vor Bundesgericht, dass während des Berufungsverfahrens weiterhin die weniger restriktiven Besuchsmodalitäten gemäss superprovisorischer Verfügung gelten.


2C_482/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Staatshaftung und Rechtsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und ungerechtfertigter Rechtsverzögerung gegen mehrere Behörden des Kantons Schaffhausen sowie eine Staatshaftungsklage gegen den Kanton ein. Er beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege und vorsorgliche Massnahmen.


5A_760/2026: Beschwerde gegen die Ernennung eines Vertretungsbeistands und eine vorsorgliche Beistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ steht unter einer Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft, erweitert auf die persönliche Betreuung. Er focht vor Bundesgericht den Entscheid der Genfer Chambre de surveillance an, soweit damit seine Beschwerden gegen die Ernennung eines Vertretungsbeistands und gegen die vorsorgliche Beistandschaft abgewiesen worden waren. Während des bundesgerichtlichen Verfahrens wurde der Beistand aus seinem Amt entlassen und die vorsorgliche Massnahme durch einen späteren Entscheid ersetzt.


2C_256/2026: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligungen wegen unzureichender Integration

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die kosovarischen Ehegatten A.A.________ und B.A.________ leben seit 1998 in der Schweiz. Ihre im Rahmen eines Härtefalls erteilten Aufenthaltsbewilligungen wurden wegen langjährigem Sozialhilfebezug, unzureichender Integration und fehlender wirtschaftlicher Selbstständigkeit nicht verlängert. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos; vor Bundesgericht machten sie eine Verletzung von Art. 8 EMRK geltend.


7B_635/2025: Entsiegelung und Durchsuchung elektronischer Datenträger

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher Sachentziehung, mehrfacher arglistiger Vermögensschädigung und weiterer Delikte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehrere Datenträger sichergestellt und auf Begehren des Beschwerdeführers versiegelt. Das Zwangsmassnahmengericht trat auf das Entsiegelungsgesuch nicht ein, stellte aber die Durchsuchungsbefugnis der Staatsanwaltschaft fest. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde in Strafsachen.


5A_539/2025: Unterhaltsbeiträge aus einer ausserhalb eines Gerichtsverfahrens geschlossenen Ehegattenvereinbarung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Ehegatten schlossen während ihrer Trennung eine nicht gerichtlich ratifizierte Vereinbarung über die Aufteilung der Patienten, die Beteiligung der Ehefrau an den Praxiskosten und eine monatliche Unterhaltsbeitragszahlung von 3'000 Franken. Im Scheidungsverfahren verlangte die Ehefrau rückständige Unterhaltsbeiträge; das erstinstanzliche Gericht sprach ihr 138'250 Franken zu, während die kantonale Berufungsinstanz diesen Anspruch wegen fehlender gerichtlicher Ratifikation verneinte. Die Ehefrau erhob dagegen Beschwerde in Zivilsachen.


2D_18/2026: Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung nach Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein israelischer Staatsangehöriger, hielt sich seit Dezember 2013 in der Schweiz auf und verfügte zuletzt über eine bis zum 10. Dezember 2020 verlängerte Aufenthaltsbewilligung. Die kantonalen Behörden verweigerten ihm die Niederlassungsbewilligung, stellten den Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung wegen eines mehr als sechsmonatigen Auslandaufenthalts fest und wiesen die Beschwerde dagegen ab. Der Beschwerdeführer gelangte mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht und machte eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung sowie Verletzungen des rechtlichen Gehörs, von Art. 8 EMRK, Art. 13 BV und Art. 3 KRK geltend.


6B_297/2026: Landesverweisung wegen qualifizierten Betäubungsmittelhandels und Ausschreibung im Schengener Informationssystem

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte den kosovarischen Beschwerdeführer wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz unter anderem zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten, verwies ihn für sieben Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem an. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung der Landesverweisung, eventualiter deren Verkürzung auf fünf Jahre und den Verzicht auf den SIS-Eintrag.


5A_839/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Behandlung eines Ausstandsbegehrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin stellte bei der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs ein Ausstandsbegehren. Nachdem die Aufsichtsbehörde angeordnet hatte, darüber zusammen mit der betreibungsrechtlichen Beschwerde zu entscheiden, verlangte die Beschwerdeführerin vor Bundesgericht die Weiterleitung des Ausstandsbegehrens an das Bundesgericht sowie die Koordination beziehungsweise Vereinigung mit einem bereits abgeschlossenen Verfahren.


7B_392/2026: Sistierung einer Strafuntersuchung und dringliche Untersuchungshandlungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegen die Beschwerdeführer wurde im Kanton Genf wegen verschiedener Vermögens- und Korruptionsdelikte ermittelt. Sie erstatteten ihrerseits Strafanzeigen gegen mehrere Personen und Gesellschaften, unter anderem wegen Verleumdung, falscher Anschuldigung, Geldwäscherei, Bestechung ausländischer Amtsträger, falscher Zeugenaussage und Datenbeschaffung. Die Staatsanwaltschaft sistierte diese Untersuchung bis zum Abschluss eines verbundenen Verfahrens. Die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte die Sistierung teilweise und trat bezüglich verschiedener Delikte mangels Beschwerdelegitimation beziehungsweise mangels Zuständigkeit nicht auf die Beschwerde ein.


5A_931/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kindesschutz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Vater eines unter der alleinigen Obhut der Mutter stehenden Kindes, erhob beim Kantonsgericht Wallis Beschwerde, ohne den angefochtenen Entscheid einzureichen oder ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen. Das Kantonsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, worauf der Beschwerdeführer beim Bundesgericht die Aufhebung dieses Urteils und eventualiter die Aufhebung der Gerichtskosten beantragte.


5A_881/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Pfändungsvollzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug in einer Betreibung. Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs trat auf die Beschwerde nicht ein; die dagegen gerichtete Eingabe wurde dem Bundesgericht verspätet übermittelt und setzte sich zudem nicht mit dem angefochtenen Urteil auseinander.


5A_860/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vorinstanz wies die Beschwerde gegen die Abweisung des Rechtsmittels gegen eine von einer Ärztin angeordnete fürsorgerische Unterbringung ab. Die Beschwerdeführerin gelangte dagegen an das Bundesgericht und ergänzte ihre Eingabe mehrfach.


2C_397/2026: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung nach Scheidung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der serbische Beschwerdeführer reiste im Januar 2022 in die Schweiz ein und heiratete im Februar 2022 eine Schweizer Bürgerin. Er erhielt eine Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug. Nach der Trennung im Februar 2025 und der rechtskräftigen Scheidung im März 2025 widerrief das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden die Aufenthaltsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz weg. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.


1C_247/2025: Parteistellung der Anstösserin und Baubewilligungspflicht eines Musik-Festivals

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Hotels und Restaurants, das unmittelbar an ein seit 2009 jährlich auf öffentlichem Grund durchgeführtes Musik-Festival angrenzt. Sie verlangte Einsicht in die Bewilligungsunterlagen sowie ein öffentliches Auflageverfahren und focht die ohne öffentliche Auflage erteilte verwaltungspolizeiliche Bewilligung an. Die kantonalen Behörden verneinten ihre Parteistellung beziehungsweise traten auf ihre Rechtsmittel nicht ein; das Verwaltungsgericht wies ihre Beschwerde ab.


1C_515/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Wiedererwägung der Delegation eines internationalen Rechtshilfeersuchens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die ukrainischen Behörden ersuchten um internationale Rechtshilfe in einem Strafverfahren, worauf das Bundesamt für Justiz die Ausführung des Rechtshilfeersuchens der Bundesanwaltschaft übertrug. Die betroffene Person verlangte später die Wiedererwägung und den Widerruf dieser Delegationsverfügung, was abgelehnt wurde; die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.


2C_534/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend vorsorgliche Massnahmen und Parteistellung im Amtshilfeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die französische Behörde stellte ein Amtshilfeersuchen an die ESTV. Die A.________ AG und B.________ verlangten Parteistellung, Sistierung des Amtshilfeverfahrens und die Schwärzung ihrer Namen und Daten. Nachdem die ESTV diese Anträge abgewiesen hatte, beantragten sie beim Bundesverwaltungsgericht vorsorgliche Massnahmen. Dieses wies das Gesuch ab, worauf sie Beschwerde an das Bundesgericht erhoben.


7B_183/2026: Beschlagnahme von Vermögenswerten zur Sicherung von Ersatzforderungen und Verfahrenskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegen die Beschwerdeführerin läuft ein Strafverfahren wegen verschiedener Vermögens- und Urkundendelikte. Vermögenswerte von ihr waren bereits beschlagnahmt worden; zusätzlich ordnete das Bezirksgericht die Beschlagnahme des Erlöses aus einem Liegenschaftsverkauf zur Sicherung von Ersatzforderungen und Verfahrenskosten an. Das Obergericht reduzierte die Beschlagnahme auf Fr. 152'896.70. Die Beschwerdeführerin verlangte eine weitere Reduktion und die unentgeltliche Rechtspflege.


5A_890/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Pfändungsankündigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Betreibungsamt Basel-Landschaft stellte in einer Betreibung eine Pfändungsankündigung aus. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, die darauf wegen fehlender hinreichend konkreter Rüge und materiellrechtlicher Vorbringen nicht eintrat. Gegen diesen Entscheid gelangte sie mit mehreren Eingaben an das Bundesgericht.