Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
8C_501/2026: Rückzug der Beschwerde im Verfahren betreffend Sozialhilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen eine Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich betreffend Sozialhilfe. Mit Schreiben vom 14. September 2026 zog sie die am 4. August 2026 eingereichte Beschwerde zurück.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Beschwerde ist infolge Rückzugs im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben (Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP). Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird gemäss Art. 66 Abs. 2 BGG verzichtet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
7B_68/2026: Beschlagnahme zur Deckung von Verfahrenskosten bei angekündigter Einstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegen den Beschwerdeführer wurde wegen Korruption ausländischer Amtsträger, Geldwäscherei und Datenbeschaffung ermittelt. Das kantonale Strafverfahren betraf insbesondere die Beschlagnahme des Verkaufserlöses einer Liegenschaft zur Deckung von Verfahrenskosten; nach einer teilweisen Aufhebung blieb ein Betrag von 100'000 Franken beschlagnahmt. Die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte diese Massnahme. Während des bundesgerichtlichen Verfahrens erliess die Staatsanwaltschaft eine Einstellungsverfügung und ordnete unter anderem die Verrechnung der Verfahrenskosten mit beschlagnahmten Vermögenswerten an.
Zusammenfassung der Erwägungen
(E.1) Das Bundesgericht bejaht die Zuständigkeit und die grundsätzliche Zulässigkeit der Beschwerde. Wegen der inzwischen erlassenen Einstellungsverfügung und der darin geregelten Verwendung der beschlagnahmten Mittel kann die Frage des aktuellen und praktischen Rechtsschutzinteresses offenbleiben. (E.2) Eine Beschlagnahme zur Deckung von Verfahrenskosten beruht auf Wahrscheinlichkeit. Vor dem Endentscheid ist sie nur aufzuheben, wenn von Anfang an offensichtlich ausgeschlossen ist, dass dem Beschuldigten Kosten oder Entschädigungen auferlegt werden können. Dies gilt auch, wenn die Staatsanwaltschaft in der Ankündigung des Verfahrensabschlusses eine Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts in Aussicht stellt, da eine Kostenpflicht nach Art. 426 Abs. 2 StPO sowie Entschädigungsansprüche weiterhin möglich sind. (E.2.3.4-E.2.3.5) Die angekündigte Einstellung genügt daher nicht zur Aufhebung der Kostendeckungsbeschlagnahme. (E.3) Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist gewahrt. Es bestehen Anhaltspunkte für ein späteres Nichtbezahlen der Verfahrenskosten, namentlich wegen des ausländischen Wohnsitzes des Beschwerdeführers und seines Verhaltens, mit dem er die Herausgabe der Mittel vor dem Endentscheid anstrebte. (E.4) Eine Verletzung der Rechtsgleichheit liegt nicht vor. Die Kostenverteilung gehört zum Entscheid über die Sache; für die vorsorgliche Massnahme genügt die Möglichkeit solidarischer Kostenhaftung. Der Beschwerdeführer weist zudem keine vergleichbare Behandlung anderer Beschuldigter nach. (E.5) Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann; die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Beschwerdeführer trägt die Gerichtskosten von 4'000 Franken; eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen.
1C_486/2026: Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verkehrsamt des Kantons Schwyz entzog dem Beschwerdeführer den Führerausweis für vier Monate. Nachdem dieser den vom Verwaltungsgericht angesetzten Kostenvorschuss auch innert Nachfrist nicht bezahlt und kein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt hatte, trat das Verwaltungsgericht auf seine Beschwerde nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte sinngemäss die Wiederherstellung der Nachfrist.
Zusammenfassung der Erwägungen
(E. 1) Das Verwaltungsgericht trat wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses innert der angesetzten Nachfrist auf die kantonale Beschwerde nicht ein und auferlegte dem Beschwerdeführer Verfahrenskosten. (E. 2) Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde beim Bundesgericht; Vernehmlassungen wurden nicht eingeholt. (E. 3.1) Die Beschwerde muss Begehren und eine hinreichende Begründung enthalten, welche sich mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzt. Bei ungenügender Begründung ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. (E. 3.2) Der Beschwerdeführer anerkannte, den Kostenvorschuss nicht geleistet und kein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt zu haben. Er legte nicht dar, weshalb der Nichteintretensentscheid Recht verletzen sollte, und stellte sinngemäss ein Gesuch um Wiederherstellung der Nachfrist. Ein solches Gesuch ist zunächst bei der letzten kantonalen Instanz zu stellen; die direkte Beschwerde an das Bundesgericht ist grundsätzlich unzulässig. Die Beschwerde genügte zudem den Begründungsanforderungen offensichtlich nicht. Die materiellen Ausführungen zum Führerausweisentzug gingen über den zulässigen Gegenstand des Verfahrens hinaus. Auf die Beschwerde war im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten; das Gesuch um aufschiebende Wirkung beziehungsweise vorsorgliche Massnahmen wurde gegenstandslos. Die Rechtsschrift wurde zur Behandlung als Fristwiederherstellungsgesuch an die Vorinstanz weitergeleitet. (E. 4) Trotz grundsätzlicher Kostenpflicht wurde auf eine Kostenerhebung verzichtet. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde gegenstandslos; Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Es werden keine Kosten erhoben und die Rechtsschrift wird zur Behandlung als Fristwiederherstellungsgesuch an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz weitergeleitet.
2C_112/2026: Begründungspflicht bei der Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege im Verfahren betreffend Familiennachzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eheleute A.A.________ und B.A.________ ersuchten im Verfahren betreffend Familiennachzug um unentgeltliche Rechtspflege. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wies das Gesuch wegen Aussichtslosigkeit ab, setzte einen Kostenvorschuss an und drohte bei Nichtbezahlung das Nichteintreten auf die Beschwerde an. Dagegen gelangten sie an das Bundesgericht.
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1C_492/2026: Auslieferung zur Vollstreckung einer ausländischen Freiheitsstrafe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Italien ersuchte die Schweiz um die Auslieferung von A.________ zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen betrügerischen Konkurses und weiterer Delikte. Das Bundesamt für Justiz bewilligte die Auslieferung teilweise; das Bundesstrafgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde und das Gesuch um Sistierung ab. A.________ gelangte an das Bundesgericht und machte insbesondere Verfahrensmängel im italienischen Strafverfahren sowie eine Verletzung von Art. 2 AIMP, der EMRK und des rechtlichen Gehörs geltend.
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7B_185/2026: Entsiegelung von Audioaufnahmen aus der Praxis eines beschuldigten Psychiaters
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegen einen Psychiater wurde wegen sexueller Handlungen gegenüber einer Patientin eine Strafuntersuchung eröffnet. Bei der Durchsuchung seiner Praxis wurden ein Server, ein Laptop und ein Mobiltelefon sichergestellt; der Beschwerdeführer verlangte wegen des medizinischen Berufsgeheimnisses die Versiegelung der Daten anderer Patientinnen und Patienten. Das Tribunal des mesures de contrainte hob die Siegel unter anderem auf 22 Audioaufnahmen, eine weitere Audiodatei sowie zahlreiche sexuelle Bilder und Videos auf, worauf der Beschwerdeführer Beschwerde erhob.
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7B_965/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend vorsorgliches Verbot verfahrensabschliessender Entscheide im Ausstandsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde in Strafsachen gegen eine verfahrensleitende Verfügung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft betreffend Ausstand. Die Vorinstanz hatte seinen Antrag abgewiesen, der Staatsanwaltschaft bis zum rechtskräftigen Entscheid über das Ausstandsbegehren vorsorglich zu verbieten, verfahrensabschliessende Entscheide zu erlassen.
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4F_24/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Fristwiederherstellung und Revision wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin ersuchte um Fristwiederherstellung und Revision zweier bundesgerichtlicher Urteile. Nachdem sie den auferlegten Kostenvorschuss weder innerhalb der ursprünglichen Frist noch innerhalb der angesetzten Nachfrist geleistet hatte, wurde ihr das Nichteintreten angedroht.
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4D_114/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Erlass beziehungsweise Stundung von Gerichtskosten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Bern wies das Gesuch des Beschwerdeführers um Erlass beziehungsweise Stundung von Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 450.-- ab, soweit es darauf eintrat. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht und ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege.
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13Y_3/2026: Zugang zu einem Expertenbericht über die Beziehung zwischen zwei Bundesgerichtsmitgliedern
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Reporter bei einem Medienunternehmen, ersuchte das Bundesgericht gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz um Zustellung einer geschwärzten Fassung eines Expertenberichts über die Beziehung zwischen zwei Bundesgerichtsmitgliedern. Der Generalsekretär des Bundesgerichts wies das Gesuch ab, worauf A.________ Beschwerde bei der Rekurskommission des Bundesgerichts erhob.
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8C_127/2026: Unfallkausalität später geltend gemachter Beschwerden nach Zeckenbiss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erlitt am 11. Juli 2021 bei Gartenarbeiten einen Zeckenbiss und wurde später positiv auf Borrelien getestet sowie mit Doxycyclin behandelt. Die AXA übernahm die unmittelbar nach dem Zeckenstich notwendige Behandlung, verneinte aber mangels nachgewiesener Brückensymptome die Unfallkausalität der ab Juli 2022 geltend gemachten Beschwerden. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.
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9C_643/2025: Abziehbarkeit zusätzlicher privater Betreuungskosten bei schwerem Handicap
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erben eines Ehepaars beantragten für die Steuerperioden 2011 und 2012 die vollständige Abziehbarkeit von Kosten im Zusammenhang mit der schweren Behinderung der Ehefrau. Die kantonalen Behörden anerkannten verschiedene medizinische Kosten, verweigerten jedoch den Abzug der zusätzlichen privaten Betreuungskosten von mehr als 600'000 Franken jährlich. Das Bundesgericht hatte über die dagegen erhobene Beschwerde zu entscheiden.
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4A_356/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Mieterausweisung wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich betreffend Mieterausweisung. Nachdem sie den verlangten Kostenvorschuss weder innert der ursprünglichen Frist noch innert der angesetzten Nachfrist geleistet hatte, wurde auf die Beschwerde nicht eingetreten.
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7B_8/2025: Beschwerdelegitimation bei Widerhandlung gegen das UWG und Datenentwendung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, einziger Verwaltungsrat von B.________ SA, erstattete im eigenen Namen und im Namen der Gesellschaft Strafanzeige gegen einen ehemaligen Verwaltungsmitarbeiter wegen unbefugter Fotografierung vertraulicher Dokumente über Ärzte der von der Gesellschaft betriebenen Klinik. Die Staatsanwaltschaft trat auf die Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Datenentwendung nicht ein. Die kantonale Beschwerdeinstanz erklärte die Beschwerde von A.________ als unzulässig und wies die Beschwerde der Gesellschaft ab, soweit sie darauf eintrat. Dagegen erhoben beide Beschwerde beim Bundesgericht.
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2C_429/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtverlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung und Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Amt für Migration des Kantons Zug verweigerte einem kanadischen Staatsangehörigen die Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung und die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung und wies ihn an, die Schweiz zu verlassen. Nachdem die Sicherheitsdirektion auf seine Beschwerde mangels Bezahlung des Kostenvorschusses nicht eingetreten war, hob das Verwaltungsgericht die vorläufig erteilte aufschiebende Wirkung hinsichtlich des Vollzugs auf. Der Betroffene beantragte beim Bundesgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und weitere vorsorgliche Massnahmen.
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4A_232/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Prozessfähigkeit und Zulässigkeit einer Zahlungsklage
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ Ltd erhob gegen A.________ SA vor dem Tribunal de première instance des Kantons Genf eine Zahlungsklage über 8'084'280.77 Franken nebst Zinsen. Das erstinstanzliche Gericht stellte die Prozessfähigkeit von B.________ Ltd fest; die Cour de justice des Kantons Genf bestätigte diesen Entscheid. A.________ SA focht den Zwischenentscheid beim Bundesgericht an und verlangte, die Klage als unzulässig zu erklären.
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5A_647/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausstand einer kantonalen Richterin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer verlangten die Ausstandsnahme einer kantonalen Richterin, die an früheren Verfahren beteiligt gewesen war. Nachdem die kantonale Verwaltungsgerichtsbarkeit das Ausstandsbegehren als unzulässig erklärt hatte, trat die kantonale Zivilrekurskammer auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht ein. Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen, eventualiter subsidiäre Verfassungsbeschwerde, und ersuchten um unentgeltliche Rechtspflege.
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7B_1013/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Einstellung und Begründungsanforderungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Bern wies die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Einstellungsverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland ab, soweit es darauf eintrat. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
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8C_282/2026: Invalidenrente bei angeborener partieller Hemimelie
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die 1962 geborene Beschwerdeführerin leidet an einer angeborenen partiellen Hemimelie des linken Unterarms. Nach verschiedenen Abklärungen verneinte die IV-Stelle ihren Anspruch auf eine Invalidenrente; das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Verfügung. Die Beschwerdeführerin verlangt vor Bundesgericht eine ganze Invalidenrente, eventualiter weitere Abklärungen.
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2C_224/2026: Entbindung vom anwaltlichen Berufsgeheimnis zur Durchsetzung einer Honorarforderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Rechtsanwalt D.________ verlangte die Entbindung vom Berufsgeheimnis gegenüber seiner ehemaligen Klientschaft, der Erbengemeinschaft A.________ sel. und der C.________ AG, um eine offene Honorarforderung von Fr. 50'181.70 durchzusetzen und sich gegen Ehrverletzungsvorwürfe zu verteidigen. Die Aufsichtskommission entband ihn im beantragten Umfang vom Berufsgeheimnis; das Obergericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Die Erbengemeinschaft und die C.________ AG gelangten an das Bundesgericht.
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9C_578/2026: Nichteintreten auf die Beschwerden betreffend Prämien und Kostenbeteiligungen aus obligatorischer Krankenpflegeversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Mutuel Krankenversicherung AG beseitigte in vier Betreibungssachen betreffend Prämien und Kostenbeteiligungen aus obligatorischer Krankenpflegeversicherung die Rechtsvorschläge von A.________. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz wies die Beschwerden ab, bestätigte die Aufhebung der Rechtsvorschläge und erteilte definitive Rechtsöffnung. A.________ gelangte gegen alle vier Entscheide an das Bundesgericht.
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5A_637/2026: Ausstandsbegehren gegen eine Gerichtspräsidentin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer verlangten die Ausstandnahme der Präsidentin C.________ in drei Verfahren betreffend superprovisorische und vorsorgliche Massnahmen gegen das Centre hospitalier universitaire vaudois. Das Tribunal civil de l'arrondissement de Lausanne wies das Ausstandsbegehren ab; die Cour administrative des Tribunal cantonal bestätigte diesen Entscheid. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen, subsidiär subsidiäre Verfassungsbeschwerde.
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5A_226/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend vorsorgliche Massnahmen, Persönlichkeitsschutz und Ausstand
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin beantragte vorsorgliche Massnahmen zum Schutz ihrer Persönlichkeit gegen einen Arzt und eine kantonale Direktion. Das erstinstanzliche Gericht wies das Gesuch ab; die kantonale Einzelrichterin wies das Ausstandsbegehren gegen den erstinstanzlichen Richter ab und erklärte die kantonale Berufung mangels hinreichender Begründung für unzulässig. Vor Bundesgericht verlangte die Beschwerdeführerin den Ausstand der kantonalen Richterin sowie eines Bundesrichters und erhob Beschwerde in Zivilsachen.
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7B_889/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Wiederherstellung der Einsprachefrist gegen einen Strafbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft erliess gegen die Beschwerdeführerin einen Strafbefehl wegen geringfügigen Diebstahls. Die Beschwerdeführerin erhob Einsprache und beantragte vorsorglich die Wiederherstellung der Einsprachefrist; nachdem die Staatsanwaltschaft dieses Gesuch abgelehnt hatte, trat das Kantonsgericht auf die dagegen gerichtete Beschwerde nicht ein. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin an das Bundesgericht.
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4A_53/2026: Mediationsklausel im Verfahren der Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gläubigerin gewährte der Schuldnerin ein Darlehen von 450'000 Franken, das in drei Raten zurückzuzahlen war, sowie einen pauschalen Zins von 200'000 Franken. Der Darlehensvertrag enthielt eine vorgängige Mediationsklausel. Nachdem die Schuldnerin die Rückzahlung nicht leistete, leitete die Gläubigerin die Betreibung ein und erwirkte die provisorische Rechtsöffnung; die kantonale Beschwerde der Schuldnerin wurde abgewiesen.
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5A_709/2026: Ausstandsbegehren gegen kantonale Richter und Anforderungen an die Beschwerdebegründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern A.________ und B.________ beantragten den Ausstand von drei kantonalen Richtern, die an einem Entscheid betreffend die Einschränkung ihrer elterlichen Sorge und vorsorgliche Kindesschutzmassnahmen mitgewirkt hatten. Die Cour administrative erklärte das Ausstandsbegehren für unzulässig; die Chambre des recours civile trat auf die dagegen erhobene Beschwerde ebenfalls nicht ein. Dagegen erhoben die Eltern Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
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4D_132/2026: Abschreibung eines unklaren Beschwerdeverfahrens betreffend Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Beschwerde des Gesuchsgegners gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Zürich nicht ein, mit welchem das Rechtsöffnungsgesuch der Gesuchstellerin abgewiesen worden war. Der Gesuchsgegner reichte beim Obergericht eine unklare Eingabe ein, die an das Bundesgericht weitergeleitet wurde; trotz Aufforderung bestätigte er nicht, ein formelles Beschwerdeverfahren zu wünschen.
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4A_421/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Mieterausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Regionalgericht Oberland hiess das Ausweisungsgesuch der Beschwerdegegnerin gut und verpflichtete die Beschwerdeführerin, eine 4.5-Zimmer-Wohnung samt Keller und Aussenparkplatz zu räumen und die Schlüssel auszuhändigen. Das Obergericht des Kantons Bern wies die dagegen erhobene Berufung ab. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin mit Beschwerde an das Bundesgericht und ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege sowie aufschiebende Wirkung.
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4A_463/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Berichtigung von Handelsregistereinträgen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Befreiung von der Kostenvorschusspflicht im Verfahren betreffend Berichtigung von Handelsregistereinträgen. Das Verwaltungsgericht wies das Gesuch ab und reduzierte die Kaution auf Fr. 1'320.--. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.
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2C_485/2026: Nicht wieder gutzumachender Nachteil beim Entzug der Berufsausübungsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer wurde die Berufsausübungsbewilligung als Arzt vollständig und auf unbestimmte Zeit entzogen; einer Verwaltungsbeschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Regierungsrat wies das Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab, worauf das Obergericht auf die dagegen erhobene Beschwerde mangels eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils nicht eintrat.
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4A_70/2026: Vertragliche Restvergütung und clausula rebus sic stantibus bei COVID-19-Massnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien schlossen am 18. Februar 2020 einen Vertrag über operative Unterstützung und Entwicklung eines saisonalen Restaurants für die Saisons 2020 bis 2022. Nach den behördlichen COVID-19-Massnahmen kündigte die Beschwerdeführerin die Saison 2020 und die Zusammenarbeit faktisch auf, worauf die Beschwerdegegnerin die vertraglich vereinbarte Restvergütung von 99'262.85 Franken einklagte. Das Tribunal de première instance verpflichtete die Beschwerdeführerin zur Zahlung; die Cour de justice des Kantons Genf wies die Berufung ab.
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