Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_143/2025: Entscheid zur Frage der Fristenberechnung und Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine spanische Staatsangehörige, hat gegen den Entscheid der kantonalen Behörden zum Nichtverlängern ihrer Aufenthaltsbewilligung und den anschliessend als verspätet erklärten Beschwerde gegen die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Die verspätete Einreichung wurde mit einer Fehlrechnung der Fristen und medizinischen Umständen begründet.
Zusammenfassung der Erwägungen
(1) Das Bundesgericht überprüfte seine Zuständigkeit und stellte fest, dass der Rechtsweg gegen die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege aufgrund eines irreparablen Nachteils gegeben sein könnte (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). (4) Es wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin grundsätzlich Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung gestützt auf die Personenfreizügigkeit haben könnte, weshalb die öffentliche-rechtliche Beschwerde als zulässig erscheint. (5) Der berechnete Fristverlauf der kantonalen Instanz (unter Berücksichtigung der Ausnahmebestimmungen des Art. 145 Abs. 2 lit. a ZPO) wurde bestätigt. Die Beschwerdeführerin konnte keine Verletzung von verfassungsmässigen Rechten geltend machen, weshalb die umfassende Prüfung versagt bleibt. (6) Aufgrund der Aussichtslosigkeit des Antrags wurde die unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Jedoch wurde auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, die unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt und es werden keine Gerichtskosten erhoben.
2C_52/2025: Entscheid betreffend die Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der algerische Staatsangehörige A.________ lebte seit 2001 in der Schweiz und erhielt nach seiner Heirat mit einer Schweizerin im Jahr 2009 eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs. Aufgrund fortdauernder erheblicher Verschuldung sowie fehlender Integrationsbemühungen verweigerte das Migrationsamt des Kantons Bern die weitere Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und ordnete seine Wegweisung an. Nach diversen Rekursen wurde diese Entscheidung auf kantonaler Ebene bestätigt, worauf A.________ beim Bundesgericht Beschwerde einreichte.
Zusammenfassung der Erwägungen
(1) Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit von Beschwerden und stellt fest, dass der ordentliche Rechtsweg der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen steht. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist daher unzulässig. (3) Die Verschuldung des Beschwerdeführers wird als gravierend und freiwillig eingestuft, da trotz mehrerer offizieller Warnungen keine ausreichenden Schritte zur Schuldenreduzierung unternommen wurden. Es liegen über 82 offene Verlustscheine im Umfang von über CHF 164'000 vor. Der Mangel an Integrationsbemühungen sowie die geringe Anzahl dokumentierter Arbeitsbemühungen bekräftigen die Argumente der Behörden. (4) Unter Berücksichtigung von Art. 42 LEI, Art. 63 LEI und Art. 8 EMRK stellt das Bundesgericht fest, dass der öffentliche Sicherheits- und Ordnungsaspekt das Interesse des Beschwerdeführers und seiner Familie auf weiteren Aufenthalt überwiegt. Die Wegweisung wird als verhältnismässig beurteilt, da die familiäre Bindung mit der schweizerischen Tochter auch trotz Aufenthalts in Algerien aufrechterhalten werden kann und keine unüberwindbaren Hindernisse für eine Rückkehr bestehen. (5) Der Beschwerde wird in Anwendung der vereinfachten Verfahren nach Art. 109 LTF keine Folge gegeben.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird abgewiesen, die subsidiäre Verfassungsbeschwerde als unzulässig erklärt und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.
2C_537/2024: Disziplinarische Sanktion gegen einen Rechtsanwalt wegen Verletzung der Berufspflichten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Rechtsanwalt (A.________), der im Kanton Genf tätig ist, wurde vom ehemaligen Mandanten (B.________) wegen Verletzung seiner beruflichen Pflichten bei einer Strafverteidigung angezeigt. Der Anwalt hatte fehlerhafte Informationen über mögliche Einträge ins Strafregister und die finanzielle Belastung der Verfahren gegeben. Die genannte Verteidigung betraf Einspruch gegen eine frühere Ordnungsbusse, wobei B.________ letztlich zu einer höheren Summe verurteilt wurde. Daraufhin entschied die kantonale Kommission des Barreau, dem Anwalt eine disziplinarische Sanktion in Form eines \"Avertissements\" (Verwarnung) auszusprechen. Diese Entscheidung wurde vom kantonalen Gericht bestätigt und vom Bundesgericht nach Prüfung ebenfalls nicht geändert.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (1.1) Das Bundesgericht stellt fest, dass der Rechtsstreit einer disziplinarischen Sanktion im Bereich des öffentlichen Rechts unterliegt und der Rekurs formell zulässig ist. (1.2) Kritik an der kantonalen Kommission des Barreau wird nicht berücksichtigt, da sie nicht Gegenstand des Bundesgerichtsverfahrens ist. 2. Es liegt eine freie Prüfung der Verletzung des Bundesrechts vor, eingeschränkt durch die Notwendigkeit einer Begründung bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen. 3. Der Vorwurf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die kantonale Instanz wird zurückgewiesen. 4. Die Behauptungen des Anwalts bezüglich der Fakten sind nicht hinreichend belegt und werden als appellativ zurückgewiesen. 5. (5.1) Der Anwalt hat klar gegen seinen Sorgfalts- und Informationspflichten gemäss Art. 12 lit. a LLCA verstossen. (5.2–5.6) Insbesondere die fehlerhaften Aussagen über Einträge ins Strafregister, mangelhafte Beratung über finanzielle Risiken und die unzureichende Einschätzung der Erfolgsaussichten der Einspruchsstrategie wurden als signifikante Pflichtverletzungen angesehen. (5.7–5.8) Ein Vorwurf mangelnder Unabhängigkeit gegenüber dem Mandanten wurde nicht abschliessend bestätigt, ist jedoch unerheblich für die Beurteilung der gravierenden Pflichtverstösse. 6. Das Bundesgericht hält den \"Avertissement\" als disziplinarische Massnahme für gerechtfertigt und angemessen. 7. Andere, nicht hinreichend begründete Vorwürfe des Anwalt werden nicht behandelt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Rechtsmittel wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Rechtsmittelkläger auferlegt.
2C_141/2025: Abweisung der Beschwerden gegen die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung und den Wegweisungsentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine kamerunische Staatsangehörige, hielt sich ursprünglich aufgrund einer Aufenthaltsbewilligung für den Familiennachzug in der Schweiz auf. Nach einer Trennung und einem längeren Aufenthalt im Ausland wurde ihr Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung aus Härtefallgründen sowie für Studienzwecke abgelehnt. Das kantonale Gericht des Kantons Jura wies ihre Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht und beanstandete die Entscheidung unter Berufung auf verschiedene rechtliche Grundlagen, einschliesslich der Artikel 3 und 8 der EMRK sowie Artikel des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (LEI).
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6B_1032/2023: Urteil zur strafrechtlichen Qualifikation und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft A.________, der am 16. Oktober 2016 zwei Schüsse mit einer Pistole abgab, wobei ein Geschosskern B.________ schwer verletzte. A.________ wurde für schwere Körperverletzung sowie mehrfaches Gefährden des Lebens verurteilt und erhielt eine Landesverweisung von acht Jahren, die im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben werden sollte. Er focht die Qualifikation der Körperverletzung und die Landesverweisung an.
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2C_393/2024: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Aufenthaltstitel und Familienzusammenführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A. und C.A. sind Staatsangehörige von U.________ und leben zusammen mit ihrem Sohn B.A. in der Schweiz. Aufgrund gesundheitlicher Probleme von C.A., der sich einer Herztransplantation unterziehen musste, wurde ihm eine vorläufige Aufnahme gewährt. Seine Ehefrau und sein Sohn beantragten im Zuge eines Familiennachzugs Aufenthaltstitel, die jedoch vom zuständigen Amt und den kantonalen Behörden verweigert wurden. Infolge dieser Entscheidungen reicht die Familie Beschwerden bis zum Bundesgericht ein.
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8F_16/2024: Antrag auf Revision einer Bundesgerichtssendung betreffend Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Versicherte A.________ (Jg. 1941) beantragt die Revision von zwei früheren Bundesgerichtsurteilen (8C_257/2011 und 8F_2/2017), um die Verursachung seiner dermatologischen Beschwerden durch ein Unfallereignis im Jahr 1987 anerkennen zu lassen und die Kosten durch das INSAI übernehmen zu lassen. Er stützt sich auf neue medizinische Unterlagen aus den Jahren 2016, 2017 und 2024.
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2C_87/2024: Arbeitsverbot am Sonntag für Mitarbeitende eines Geschäfts im Bahnhofsumfeld
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG eröffnete ein Geschäft im Bahnhof Châtel-St-Denis mit Öffnungszeiten auch an Sonntagen. Auf Grundlage des Arbeitsgesetzes und der kantonalen Gesetzgebung wurde ihr untersagt, Mitarbeitende an Sonntagen zu beschäftigen. Die A.________ AG argumentierte, ihr Geschäft sei als Unternehmen für Dienstleistungen an Reisende im Sinne der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (OLT 2) zu betrachten. Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die gesetzlichen Ausnahmen vom Verbot des Sonntagsarbeits für solche Unternehmen auf die A.________ AG zutreffen.
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6B_212/2025: Abschreibungsverfügung wegen fehlender Berufungserklärung: Entscheidung über Nicht-Eintreten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ meldete innert Frist Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln an, versäumte jedoch, die erforderliche Berufungserklärung fristgerecht einzureichen. Das Kantonsgericht Schwyz schloss das Berufungsverfahren mittels Abschreibungsverfügung ab. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht.
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9C_151/2025: Nicht-Eintreten auf Beschwerde in einer sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, legte Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 22. Januar 2025 ein. Das Urteil betraf eine Verfügung über Verzugszinsen auf AHV-Beiträgen und die Aufhebung eines Rechtsvorschlags im Betreibungsverfahren. Die Beschwerdeführerin wandte sich vor dem Bundesgericht ausschliesslich gegen eine Passage in den Erwägungen des angefochtenen Urteils, welche mögliche Kosten wegen mutwilliger Prozessführung im Wiederholungsfall erwähnte.
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6B_4/2025: Verletzung von Verkehrsregeln durch Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vorgeworfen, während der Fahrt in Schaffhausen am 24. Oktober 2022 ein Mobiltelefon bedient und dabei seinen Blick für circa 3 Sekunden darauf gerichtet zu haben. Er wurde vom Obergericht des Kantons Schaffhausen der Verletzung von Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 1 SVG) für schuldig befunden und zu einer Busse von CHF 200 verurteilt. Zusätzlich musste er die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens (CHF 1'500) und des Berufungsverfahrens (CHF 2'000) tragen.
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2C_617/2024: Urteil zur Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein marokkanischer Staatsangehöriger, ersuchte um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung einer Eheschliessung mit einer Schweizer Bürgerin, mit der er ein Kind hat. Zuvor war er unter anderem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Antrag wurde durch die kantonalen Behörden und das Verwaltungsgericht Zürich abgelehnt. Gegen den Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht.
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6B_212/2024: Urteil zur Frage der Escroquerie und der Strafzumessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Gericht des Kantons Freiburg wegen gewerbsmässigem Betrug zur Zahlung einer Ersatzforderung von CHF 300'000 sowie zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, wovon zwölf Monate unbedingt und 24 Monate bedingt mit einer zweijährigen Probezeit. Hintergrund des Falls ist, dass der Beschwerdeführer mit falschen Angaben und Täuschungen Investitionen von USD 1'371'750 von B.________ erschlich. Nach Berufung des Beklagten bestätigte das Kantonsgericht das Urteil. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht, mit dem Ziel, das Urteil zu annullieren oder abzuändern und ihn freizusprechen.
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2C_162/2025: Entscheid zur Wiedererteilung einer Fahrlehrerbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein seit 2002 selbstständiger Fahrlehrer, musste mehrfach den Führerausweis und die Fahrlehrerbewilligung aufgrund fehlender charakterlicher Eignung abgeben. Nach einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten hob das Strassenverkehrsamt des Kantons St. Gallen 2024 den Entzug des Führerausweises und der Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport auf, nicht jedoch die Entziehung der Fahrlehrerbewilligung. Das Verwaltungsgericht St. Gallen trat auf die Beschwerde von A.________ zur Wiedererteilung der Fahrlehrerbewilligung nicht ein, da keine Verfügung des Strassenverkehrsamts vorlag. A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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7B_1055/2023: Urteil über Landesverweisung und SIS-Ausschreibung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, nordmazedonischer Staatsangehöriger, wurde strafrechtlich wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie weiteren Sanktionen verurteilt. Zudem ordnete die Vorinstanz eine Landesverweisung für die Dauer von acht Jahren mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) an. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung oder Reduktion der Landesverweisung und deren Ausschreibung sowie die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung.
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7B_6/2025: Unzulässigkeit eines bundesgerichtlichen Strafrechtsbeschwerdeverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A. legte Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafrekurskammer des Kantonsgerichts Waadt ein, die seinen Rekurs gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des zuständigen Bezirksstaatsanwalts abwies. A.A. behauptet Schadensersatzansprüche und wirft der Beschuldigten C. mehrere strafrechtliche Vergehen vor, darunter Aneignung unrechtmässig fremder Sachen und Verheimlichung privater Inhalte.
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2D_3/2025: Entscheid betreffend Aufenthaltsbewilligungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine kolumbianische Familie, bestehend aus A.________, B.________ und ihren beiden Kindern, sowie E.________, die sich als Arbeitgeberin von B.________ ausgibt, haben einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung gestellt. Das Gesuch wurde abgelehnt, ebenso wie ein späterer Rekurs vor kantonalen Instanzen, da die Voraussetzungen für eine Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b LEI nicht erfüllt waren. Der daraufhin erhobene subsidiäre Verfassungsrekurs beim Bundesgericht rügt unter anderem die Verletzung der Wirtschaftsfreiheit und des Gleichheitsrechts sowie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
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7B_118/2025: Nichteintreten auf Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme einer Strafanzeige wegen Beschimpfung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte am 18. Juni 2024 Strafanzeige gegen eine Drittperson wegen Beschimpfung ein, basierend auf mehreren E-Mails mit beleidigendem Inhalt aus März und Juni 2024. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl entschied am 16. September 2024, keine Strafuntersuchung einzuleiten (Nichtanhandnahme). Das Obergericht des Kantons Zürich wies die gegen diese Verfügung gerichtete Beschwerde am 28. Januar 2025 ab. Der Beschwerdeführer verlangte vor dem Bundesgericht die Aufhebung dieses Entscheids und die Rückweisung der Angelegenheit zur Eröffnung eines Strafverfahrens oder zur erneuten Beurteilung.
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8C_148/2025: Entscheidung zu einer Beschwerde betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen einen Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau. Das kantonale Gericht hatte einen Einspracheentscheid der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau bestätigt, welcher den Erlass einer Rückforderung von Ergänzungsleistungen in Höhe von CHF 26'082.- ablehnte. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass Art. 25 Abs. 2 ATSG anzuwenden sei, obwohl im früheren Verfahren abschliessend über den Rückforderungsanspruch entschieden wurde.
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6B_1020/2024: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Revisionsverfahren betreffend Ausländergesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte die Revision eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat von 2016 wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung). Das Obergericht des Kantons Zürich trat am 28. November 2024 nicht auf das Revisionsbegehren ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht, die ebenfalls nicht zur Behandlung zugelassen wurde.
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2C_139/2025: Entscheid über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels betreffend eine disziplinarische Geldstrafe
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein marokkanischer Staatsbürger, befand sich seit August 2024 in Ausschaffungshaft. Sein Vertreter, Ange Sankieme Lusanga, erhob im Februar 2025 beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Rekurs, welcher jedoch aufgrund formaler Fehler für unzulässig erklärt wurde. Zudem wurde ihm eine disziplinarische Geldstrafe von CHF 500 auferlegt. Daraufhin reichte A.________, vertreten durch Ange Sankieme Lusanga, beim Bundesgericht einen Rekurs gegen diese Entscheidung ein.
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7B_178/2025: Entscheid betreffend die Unzulässigkeit eines Strafrechtsrekurses wegen fehlender Fristwahrung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Rechtsanwältin B.________ beantragte als amtliche Verteidigerin von A.________ die Zuerkennung einer Entschädigung für ihre Tätigkeit. Der Antrag wurde vom Bezirksgericht Sion am 28. Mai 2024 abgelehnt; die Beschwerde dagegen wies die Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis mit Entscheid vom 22. Januar 2025 ab. A.________ legte am 24. Februar 2025 durch ihre Anwältin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die dafür erforderliche Vollmacht wurde erst nach Ablauf der gesetzten Frist eingereicht.
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7B_1295/2024: Zugang zu telefonischem Verkehr mit der Verteidigung während Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der sich seit dem 19. Oktober 2023 in Untersuchungshaft befindet, beantragte eine Dauertelefonbewilligung für Gespräche mit seiner Verteidigung, da er sich in einem Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung und anderer Delikte befindet. Die Staatsanwaltschaft und das Obergericht Bern verweigerten diese Bewilligung unter Berufung auf die Hausordnung und betriebliche Einschränkungen. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht.
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9C_104/2025: Entscheid zur Beschwerde gegen die Kostenvorschussverfügung im Zusammenhang mit der Haushaltabgabe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer reichte beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein, die sich auf eine Verfügung der Serafe AG bezog, jedoch weder auf eine konkrete behördliche Anordnung verwies noch begründete Anträge enthielt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte ihm eine Nachfrist zur Präzisierung der Beschwerde und forderte einen Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht, wobei er geltend machte, durch die Kostenvorschussverfügung in seinen Rechten beeinträchtigt zu sein.
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