Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_804/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend ungetreue Geschäftsbesorgung und Gläubigerschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte grösstenteils das Urteil des Bezirksgerichts Meilen, das A.________ der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Gehilfenschaft dazu, der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, der Gehilfenschaft dazu sowie der Urkundenfälschung schuldig gesprochen hatte. A.________ wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, wobei der Vollzug von 18 Monaten aufgeschoben wurde. Weiter wurde die Einziehung von Vermögenswerten angeordnet und ihm eine Ersatzforderung von 3'207'703 Franken auferlegt. Zudem wurden Kosten- und Entschädigungsfolgen geregelt.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Die Beschwerde in Strafsachen setzt gemäss den Vorgaben von Art. 42 und Art. 95 ff. BGG eine hinreichende Begründung voraus. Das Bundesgericht ist an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt gebunden, ausser es wird eine offensichtliche Unrichtigkeit nachgewiesen. - **E.2**: Die Abweisung eines Gesuchs um freies Geleit verletzt nicht das rechtliche Gehör, wenn ein faires Verfahren gewährleistet bleibt. Die Abwesenheit des Beschwerdeführers bei der Berufungsverhandlung war selbstverschuldet. Sein damaliger Rechtsanwalt hat die Verteidigung ausreichend wahrgenommen. - **E.3**: Der Anklagegrundsatz wurde nicht verletzt. Die wesentlichen Sachverhaltspunkte und Pflichtverletzungen waren in der Anklageschrift hinreichend präzise dargestellt, um eine Verteidigung zu ermöglichen. - **E.4 und E.5**: Die Vorinstanz stellte keine Willkür in der Sachverhaltsfeststellung fest. Die Schuldsprüche wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung sowie Gehilfenschaft dazu wurden aufgrund der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Liquidator der geschädigten Gesellschaft bestätigt. - **E.6**: Die Rüge betreffend den Vorwurf der Urkundenfälschung ist unbegründet, da sich der Beschwerdeführer nicht substanziiert mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandergesetzt hat.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt. Das Urteil wird dokumentiert und mitgeteilt.
9C_72/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
28 Versicherer als Beschwerdeführerinnen hatten beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Teilurteil des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern erhoben. Während des Verfahrens erzielten die Beteiligten eine aussergerichtliche Einigung und beantragten, das Verfahren als gegenstandslos abzuschreiben.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde wird gemäss Art. 71 BGG i.V.m. Art. 72 BZP aufgrund der aussergerichtlichen Einigung und des sinngemässen Beschwerderückzugs als gegenstandslos behandelt. - **E.2:** Die Verteilung der Prozesskosten richtet sich grundsätzlich nach dem mutmasslichen Ausgang des Verfahrens, kann jedoch auch nach zivilprozessrechtlichen Kriterien erfolgen, wobei reduzierte Gerichtskosten festgesetzt werden (Art. 66 Abs. 2 BGG). - **E.3:** Angesichts der konkreten Umstände und übereinstimmenden Anträge haften die Beschwerdeführerinnen gemeinsam und solidarisch für die Hälfte der Gerichtskosten, die andere Hälfte trägt die Beschwerdegegnerin. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen (Art. 66 Abs. 1 und 5 sowie Art. 68 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben und die Gerichtskosten werden je zur Hälfte den Parteien auferlegt, ohne Parteientschädigung.
9C_33/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegenstand des Verfahrens war eine Beschwerde gegen ein Teilurteil des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern vom 13. Dezember 2024. Die ursprüngliche Streitigkeit betraf die Krankenversicherung, wobei die Beschwerdeführerin A.________ AG und 30 Beschwerdegegnerinnen involviert waren. Nach Einleitung des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesgericht kam es zu einer aussergerichtlichen Einigung, welche zur Gegenstandslosigkeit des Verfahrens führte.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde aufgrund einer aussergerichtlichen Einigung gegenstandslos geworden ist. Gemäss Art. 71 BGG i.V.m. Art. 72 BZP ist das Verfahren daher abzuschreiben. Zur Kostenverlegung wurde auf das zivilprozessuale Kriterium des mutmasslichen Verfahrensausgangs verwiesen (Art. 66 Abs. 2 BGG). Gerichtskosten in Höhe von CHF 1'000.- wurden erhoben. Die Verteilung der Gerichtskosten erfolgte je zur Hälfte (CHF 500.-) zwischen der Beschwerdeführerin und den Beschwerdegegnerinnen, wobei Letztere solidarisch haften (Art. 66 Abs. 1 und 5 BGG). Eine Parteientschädigung wurde keiner Seite zugesprochen (Art. 68 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. Die Gerichtskosten werden hälftig zwischen den Parteien aufgeteilt, und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
6B_122/2026: Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend Strafzumessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde zunächst vom Bezirksgericht verurteilt, unter anderem wegen Verleumdung, Verletzung einer Unterhaltspflicht und falscher Anschuldigung. Nach einer teilweisen Gutheissung seiner Berufung im Kostenpunkt bestätigte das Kantonsgericht Waadt im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht forderte A.________ insbesondere eine mildere Bestrafung und stellte mehrere Anträge zur Reduktion der Strafmassnahme.
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7B_1096/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ausstandsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch das Amtsgericht Solothurn-Lebern wegen mehrerer Straftaten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten und einer bedingten Geldstrafe verurteilt sowie für fünf Jahre des Landes verwiesen. Im anschliessenden Berufungsverfahren reichte A.________ ein Ausstandsgesuch gegen die erstinstanzliche Amtsgerichtspräsidentin ein, da diese in einem früheren zivilrechtlichen Verfahren mit Bezug auf ähnliche Vorwürfe beteiligt war. Das Obergericht des Kantons Solothurn trat auf dieses Gesuch nicht ein, wogegen A.________ Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht erhob.
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8C_528/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Unfallkausalität in der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erlitt am 3. September 2022 infolge einer tätlichen Auseinandersetzung eine Nasenbeinfraktur sowie weitere Beschwerden. Die Suva übernahm initial die Heilbehandlung und Taggelder, stellte jedoch sämtliche Leistungen per 13. September 2023 ein, da sie keine Unfallkausalität für weiterhin geklagte Beschwerden sah. Eine Einsprache bei der Suva und eine Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich blieben erfolglos. A.________ verlangte vor Bundesgericht die Weiterführung der Leistungen, Integritätsentschädigung und Invalidenrente, sowie die Rückweisung zur ergänzenden Begutachtung.
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9C_401/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unzulässige Beschwerde wegen fehlendem Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Beschwerde von A.________ gegen die Verfügung des Office de l'assurance-invalidité für die im Ausland versicherten Personen vom 17.02.2026 für unzulässig. Grund dafür war die Nichtleistung des verlangten Kostenvorschusses innert Frist. A.________ legte daraufhin eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass A.________ die Beschwerde nicht ausreichend motiviert hat.
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8C_732/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenrente und Arbeitsunfähigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, erlitt nach einem Velounfall im Jahr 2013 schwere Verletzungen, darunter ein Schädelhirntrauma. Die ihn versichernde AXA gewährte erst eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 33 %, erhöhte diesen später auf 40 % und sprach eine Integritätsentschädigung von 20 % zu. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich sprach ihm eine Integritätsentschädigung von 35 % zu, wies jedoch die übrigen Beschwerden ab. A.________ verlangte vor Bundesgericht eine höhere Invalidenrente.
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7F_24/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller verlangte die Wiedererwägung des Urteils 7B_1297/2025, das seine frühere Beschwerde abgelehnt hatte. Nachdem sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen worden war, setzte das Bundesgericht ihm eine nicht erstreckbare Nachfrist für die Leistung des Kostenvorschusses (Art. 62 Abs. 3 BGG).
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9C_533/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Tourismusförderungstaxe
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Eigentümer einer Ferienwohnung in der Einwohnergemeinde U.________/VS, wurde für die Tourismusförderungstaxe von Fr. 150.- pro Periode veranlagt. Nachdem er frühere Abgaben mit einer vor Bundesgericht erfolglosen Beschwerde angefochten hatte, wurden erneut solche Abgaben für die Perioden 2022/2023 und 2023/2024 verfügt. Der Staatsrat des Kantons Wallis trat auf die Beschwerde von A.________ nicht ein. Das Kantonsgericht Wallis wies eine dagegen gerichtete Beschwerde ab.
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7B_493/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, welche eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich bestätigte. Die Beschwerde richtete sich auch gegen die von ihm angezeigt Staatsanwältin.
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2C_605/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Einreiseverbot und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, kroatischer Staatsbürger, wurde 2004 aufgrund wiederholter schwerer Straftaten aus der Schweiz für 10 Jahre weggewiesen. Im Juli 2025 wurde gegen ihn, nach erneuter Verurteilung wegen qualifizierter Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahrens ohne Berechtigung, ein zweijähriges Einreiseverbot verhängt. Seine Beschwerde gegen dieses Verbot richtete sich unter anderem gegen die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege durch das Bundesverwaltungsgericht.
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7B_645/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerden gegen die Verfügungen des Obergerichts des Kantons Zürich, mit denen zwei Nichtanhandnahmen entschieden worden waren. Die Beschwerden wurden nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfrist eingereicht. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass ihm aufgrund des Verlusts seiner Ausweispapiere das Abholen der Postsendung nicht möglich gewesen sei.
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6B_123/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Entschädigung des amtlichen Verteidigers
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die Höhe der dem amtlichen Verteidiger für das Berufungsverfahren zugesprochene Entschädigung. Die Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt hatte die Entschädigung deutlich unter den vom Verteidiger geltend gemachten Betrag festgesetzt.
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2C_354/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wendet sich gegen eine Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung I, vom 4. Juni 2026, in welcher er unter Androhung des Nichteintretens aufgefordert wurde, einen Kostenvorschuss von 1'000 CHF zu leisten. A.________ beantragte, dass ihm keine Kosten aufzuerlegen seien, und reichte mehrere Eingaben beim Bundesgericht ein.
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9C_429/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Steuerveranlagung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wurde von der Steuerverwaltung des Kantons Appenzell Ausserrhoden nach Ermessen veranlagt, da sie ihre Steuererklärung für die Steuerperiode 2023 trotz Mahnungen nicht eingereicht hatte. Eine Einsprache gegen diese Veranlagung wurde verworfen. Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden wies eine anschliessende Beschwerde ebenfalls ab.
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5A_677/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Beistandschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich ordnete für die Beschwerdeführerin A.________ eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung an. Die Beschwerdeführerin ersuchte mehrmals erfolglos um deren Aufhebung. In den vorinstanzlichen Verfahren wurde unter anderem entschieden, dass die Beistandschaft aufrechtzuerhalten sei. Mit ihrer Beschwerde ans Bundesgericht rügte die Beschwerdeführerin unter anderem die Zustellungspraxis und machte pauschale Vorwürfe gegenüber den kantonalen Instanzen und dem Beistand.
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2C_412/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Amtshilfe im Steuerrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die ersuchende Behörde in Deutschland wandte sich gestützt auf das Doppelbesteuerungsabkommen CH-DE mit einem Amtshilfeersuchen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Gegenstand waren Informationen zur Verrechnungspreispolitik und dem Funktions- und Risikoprofil der A.________ SA, einer schweizerischen Konzerngesellschaft. Die ESTV verfügte Amtshilfe. Dagegen erhob die A.________ SA Beschwerde, welche das Bundesverwaltungsgericht teilweise guthiess. Die Gesellschaft verlangte vor Bundesgericht, dass auf das Amtshilfeersuchen nicht eingetreten bzw. die Amtshilfe verweigert werde.
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4F_19/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revision eines Entscheids zur Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin hatte eine Beschwerde gegen eine Entscheidung in Bezug auf die definitive Rechtsöffnung eingereicht. Mangels ordnungsgemässer Unterschrift und gültiger Vertretung wurde die Beschwerde vom Bundesgericht mit Entscheid 4A_128/2026 vom 28. April 2026 als offensichtlich unzulässig erklärt. Die Beschwerdeführerin beantragte eine gerichtliche Revision dieses Entscheids, verbunden mit einem Antrag auf Ablehnung des Präsidenten der zuständigen Kammer.
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8C_183/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revision eines kantonalen Urteils in der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasste sich mit der Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 21. Januar 2026. Der Beschwerdeführer beantragte die Revision des kantonalen Urteils, das eine weitergehende Arbeitsunfähigkeit mangels eines erheblichen neuen Beweismittels ablehnte. Die zentrale Streitfrage war, ob die zwischenzeitliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Beschwerdeführers als erhebliches neues Beweismittel eine Neubeurteilung des Rentenanspruches rechtfertigt.
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6B_137/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Gefährdung des Lebens und Strafzumessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte A.________ ursprünglich wegen mehrerer Delikte, darunter versuchte vorsätzliche Tötung, und ordnete unter anderem eine stationäre Massnahme sowie eine achtjährige Landesverweisung an. Das Obergericht reduzierte die Landesverweisung auf sechs Jahre und sprach den Beschwerdeführer lediglich u.a. der Gefährdung des Lebens schuldig. Auf Beschwerde hin hatte das Bundesgericht die Angelegenheit bereits einmal an das Obergericht zurückgewiesen. Nach Ergänzung der Anklage bestätigte das Obergericht die Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens. Der Beschwerdeführer focht diesen Entscheid vor Bundesgericht an und verlangte einen Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung sowie den Verzicht auf die Landesverweisung.
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4D_103/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend mietrechtlichen Streit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob am 10. Juni 2026 eine Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen Entscheid der Chambre des baux et loyers der Cour de justice des Kantons Genf vom 27. April 2026 im Zusammenhang mit einem mietrechtlichen Streit.
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7B_598/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Prüfungslegitimation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer legte gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn eine Beschwerde beim Obergericht des Kantons Solothurn ein. Das Obergericht wies die Beschwerde ab. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen vor dem Bundesgericht.
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9C_281/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.A.________ haben für die Steuerperiode 2021 trotz mehrfacher Mahnungen keine Steuererklärung eingereicht. Das Kantonale Steueramt Zürich führte eine Ermessensveranlagung durch und setzte die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf CHF 0.- fest. Die nachträglich eingereichte Steuererklärung führte zu einem Nachsteuerverfahren und einem Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Höhe von CHF 16'989.70, der abgewiesen wurde. Sowohl das kantonale Steueramt als auch das Steuerrekursgericht verneinten den Rückerstattungsanspruch.
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7F_34/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht entschied über ein Revisionsgesuch von A.________ und B.________ gegen den Entscheid 7B_524/2025 vom 12. Juni 2025, mit welchem ihre Beschwerden wegen Rechtsverweigerung und -verzögerung als unzulässig erklärt und an die Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf weitergeleitet wurden. Die Gesuchsteller argumentierten insbesondere mit ihrer Situation bezüglich des Aufenthaltsrechts in der Schweiz sowie einem mietrechtlichen Streit, ohne jedoch einen relevanten Revisionsgrund im Sinne von Art. 121 BGG hinreichend zu begründen.
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7B_491/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Prozesskaution
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich mit Beschwerden an das Bundesgericht gegen zwei Verfügungen des Obergerichts des Kantons Zürich, welche ihn verpflichteten, Prozesskautionen von je CHF 1’800.– zu leisten. Diese Beschwerden betreffen Verfahren, die sich gegen Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl richten.
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2C_651/2024: Gutheissung der Beschwerde betreffend Amtshilfeersuchen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft ein Amtshilfeersuchen des niederländischen Belastingdienstes, gestützt auf das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Niederlande (DBA CH-NL). Die beschwerdeführende Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) angewiesen, in Bankunterlagen bestimmte Informationen wie Versionsdaten der Bankformulare, das Ausstellungs- und Ablaufdatum von Pässen sowie das Errichtungsdatum eines Trusts zu schwärzen. Die ESTV erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Schwärzungsanweisungen.
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6B_458/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, wurde vom Appellationsgericht Basel-Stadt wegen einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand verurteilt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Genugtuung von Fr. 5'000.-- zzgl. Zinsen verpflichtet. Der Vorfall ereignete sich am 21. Dezember 2019, als eine Auseinandersetzung zwischen A.________ und B.________ in einem Pub in Basel eskalierte.
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1C_28/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Baubewilligung (Umnutzung)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die beschwerdeführende Stiftung A.________ beantragte die Umnutzung der ursprünglich gewerblich bewilligten Flächen eines Mehrfamilienhauses in der Wohn- und Arbeitszone WA4 in Zofingen zu Wohnraum. Der Stadtrat wies das Gesuch ab und ordnete den Rückbau der unbewilligten Wohnnutzung an. Diese Entscheidung wurde sowohl vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau als auch vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bestätigt.
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8C_562/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Pflegeentschädigungen nach Arbeitsunfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft die Entschädigung von Pflegeleistungen zu Hause gemäss Art. 18 UVV nach einem Arbeitsunfall im Jahr 2013, der zu einer vollständigen Invalidität des Versicherten führte. Gegen eine Verfügung und einen Einspracheentscheid der SWICA Versicherungen AG betreffend Pflegeentschädigungen ab 2015 wandten sich die Erben des 2025 Verstorbenen. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft kam den Forderungen teilweise nach und verpflichtete die SWICA zu höheren Leistungen ab 2017. Die SWICA legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_1412/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ablehnung der Staatsanwältin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft die Ablehnung des Antrags auf Ablehnung der Staatsanwältin Victoria Roth durch A.________. In diesem Zusammenhang beantragte A.________ die Aufhebung der gegen ihn gerichteten Verfahren sowie die Aufhebung der Beschlagnahmungen seiner Vermögenswerte.
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7B_830/2026: Gutheissung der Beschwerde betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird einer Vielzahl von Vergehen und Verbrechen verdächtigt, welche von gewerbsmässigem Diebstahl und Sachbeschädigung bis hin zu Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz reichen. Nach einer Serie von Festnahmen und Untersuchungshaftepisoden entschied das Obergericht des Kantons Zürich, die Haft wegen Fluchtgefahr zu verlängern, während die ursprünglich angenommene Wiederholungsgefahr verneint wurde. A.________ gelangte erneut ans Bundesgericht und beantragte seine Freilassung unter Ersatzmassnahmen, unter anderem einer Therapie, Rayonverboten und weiteren Vorschlägen.
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4A_367/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend superprovisorische und provisorische Massnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, in Liquidation (Beschwerdeführerin), ersuchte vor dem Tribunal de première instance in Genf um superprovisorische und provisorische Massnahmen, darunter die Verpflichtung der B.________ SA zur Zahlung von CHF 501'347.47. Das Tribunal de première instance wies dieses Gesuch am 18.06.2026 ab. Die Beschwerdede gegen diese Verfügung wurde von der Chambre civile de la Cour de justice de Genève am 29.06.2026 als unzulässig erkannt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_680/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich an das Bundesgericht gegen eine Verfügung der Aufsichtsbehörde der Justiz im Kanton Genf, die ihr eine Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 400 auferlegte. Diese Entscheidung bezog sich auf ein Verfahren betreffend die Errichtung einer Vertretungs- und Vermögensverwaltung-Beistandschaft. Die Beschwerdeführerin führte das Rechtsmittel am 14. Juli 2026 ein.
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7B_515/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahmeverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 18. März 2026, mit dem ihre Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 8. Dezember 2025 abgewiesen wurde.
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7B_542/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Solothurn, das auf seine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung nicht eingetreten war.
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7B_1105/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend strafrechtliche Beschwerden gegen Magistratspersonen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob mehrere strafrechtliche Beschwerden gegen verschiedene Magistratspersonen und Institutionen, die sich mit seinen rechtlichen Angelegenheiten befassten. Das zuständige kantonale Gericht erklärte die Beschwerden als unbegründet und irreführend. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin ans Bundesgericht mit der Forderung, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben, den Kanton Waadt zu Schadenersatzzahlungen zu verurteilen und die Angelegenheit an das Bundesstrafgericht zu überweisen.
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5A_520/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Berechnung des Existenzminimums
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde von A.________ zu entscheiden. Gegenstand war die Berechnung des betreibungsrechtlich geschützten Existenzminimums (Art. 92 und 93 SchKG). Konkret ging es um die Frage, ob Krankenkassenprämien, Transportkosten für die Kinder und medizinische Auslagen in die Berechnung des Existenzminimums einzubeziehen sind. Die Beschwerdeführerin rügte mehrere Verstösse gegen Verfassungsrechte und Grundprinzipien des Bundesrechts, nachdem die kantonalen Instanzen ihre Anträge abgewiesen hatten.
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7B_981/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug bei Verwahrung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, der zwischen 2005 und 2007 mehrfach schwerwiegende Raubüberfälle und Morde beging, wurde 2015 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit Verwahrung verurteilt. Sein Gesuch um bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug wurde von den Vorinstanzen, zuletzt vom Obergericht des Kantons Glarus, abgelehnt.
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8C_131/2026: Gutheissung der Beschwerde betreffend Unfallversicherung – Stabilisierung des Gesundheitszustands
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, geboren 1985, erlitt am 13. März 2021 einen Unfall, bei dem sie sich am linken Fuss verletzte. Obwohl die Unfallversicherung (CNA) zunächst die Behandlungskosten übernahm, stellte sie diese zum 31. Juli 2024 ein, lehnte den Anspruch auf eine Invalidenrente sowie eine Integritätsentschädigung ab und wies die dagegen erhobene Einsprache ab. Das kantonale Gericht bestätigte diese Entscheidungen. Die Beschwerdeführerin beantragte beim Bundesgericht die Weitergewährung der Leistungen über den 31. Juli 2024 hinaus.
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1C_323/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Parzelle
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, Eigentümerin einer landwirtschaftlichen Parzelle in der Gemeinde Siviriez, stellte nach Abschluss eines im Jahr 2020 durchgeführten Zusammenlegungsverfahrens (Remaniement parcellaire) verschiedene Gesuche: insbesondere um Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ihrer Parzelle, Rückgabe einer ehemaligen Scheune und Revisionsgesuche bezüglich der neuen Zuweisung. Die zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden wiesen ihre Gesuche jeweils aufgrund formeller und materieller Mängel zurück, so auch das kantonale Verwaltungsgericht. Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde an das Bundesgericht unter Berufung auf persönliche Gründe (u.a. Krankheit, Trauerfall), blieb aber auch hier erfolglos.
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7B_565/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenerlass
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Uri, Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte, vom 25. März 2026 betreffend Kostenerlass.
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