Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 08.04.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_282/2024: Überprüfung der Baubewilligung und der Zufahrtswege in Neuchâtel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bauherrin B.________ hatte eine Baubewilligung für die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 24 Wohnungen und einer Garage mit 27 Parkplätzen beantragt. Das Projekt führte zu zahlreichen Einsprachen benachbarter Stockwerkeigentümergemeinschaften (A.________ und andere). Die Einsprachen wurden vom Gemeinderat der Stadt Neuchâtel und nachfolgend vom Staatsrat des Kantons Neuchâtel zurückgewiesen. Die Beschwerdeführenden rügten insbesondere eine unzureichende Breite der Zufahrtswege sowie eine mangelnde Sicherheitsgarantie.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Die Beschwerde ist zulässig, da es sich um eine letzte kantonale Entscheidung im Bereich des öffentlichen Baurechts handelt. Die Kläger haben gestützt auf ihre Stellung als Nachbarn die Qualität zur Beschwerde. (2) Die Beschwerdeführenden machen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung geltend. Sie monieren, dass die Zufahrtsstraße zu schmal sei und weitere Untersuchungen notwendig gewesen wären. Das Bundesgericht verweist darauf, dass die damalige Untersuchung ausreichend war und die Zufahrtsstraße den Anforderungen der Raumplanungsgesetzgebung (Art. 22 Abs. 2 und Art. 19 LAT) genügt. (3) Die Beschwerdeführenden bemängeln insbesondere die methodischen Ansätze der Verkehrsanalyse des Büros C.________ SA. Das Bundesgericht argumentiert, dass die Analyse detailliert und zuverlässig war und keine konkrete Widerlegung durch den Bericht des Dr. D.________ vorliegt. (3.3) Nach einer Prüfung der Straßenbreite, der Verkehrsdynamik und der Sicherheit der Nutzenden kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Zufahrt den Anforderungen entspricht, einschließlich der Gewährleistung der Rettungsdienste.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten sowie eine Entschädigung auferlegt.


1C_644/2023: Beurteilung zur zonenrechtlichen Einordnung von Grundstücken im Kanton Waadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eigentümerin A.________ beantragte die Errichtung von drei neuen Wohneinheiten auf ihren Grundstücken in der Gemeinde Mies. Während der Baupublikation wurde von der kantonalen Direktion für Gebiet und Wohnen (DGTL) eine opposition erhoben, da eine kantonale Zone reserviert vorgesehen sei, welche eine vorübergehende Nicht-Bebaubarkeit der Grundstücke sicherstellen sollte, um eine Anpassung der Bauzonenplanung an Rechtvorgaben zu ermöglichen. Nach der Genehmigung der Zone reserviert durch das kantonale Departement DITS legte A.________ Berufung beim Kantonsgericht ein, welches ihren Antrag ablehnte. Mit dem vorliegenden Bundesgerichtsentscheid wurde der kantonale Entscheid überprüft.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (Abschnitt 1) Der Beschwerdegegenstand betrifft die Nutzungsplanung und ist als öffentlich-rechtlicher Streitfall gemäss Art. 82 Abs. a LTF zulässig. A.________ ist aufgrund ihrer Eigentümerposition und Interessen betroffen und beschwerdeberechtigt. 2. (Abschnitt 2) A.________ beanstandet die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und die Verhältnismässigkeit der angeordneten Zone reserviert. Das Bundesgericht prüft die rechtlichen Grundlagen gemäss Art. 27 LAT sowie das kantonale Recht (Art. 46 LATC) und stellt fest: - (Abschnitt 2.1) Die Zone reserviert dient dazu, eine geordnete Bauzonenplanung sicherzustellen und entspricht dem öffentlichen Interesse sowie dem Verhältnismässigkeitsprinzip. - (Abschnitt 2.2) Angesichts des signifikanten Überhangs der Bauzonen in Mies von 1'180 Einwohnern besteht eine klare rechtliche Notwendigkeit für die Planungsanpassung. Die genehmigte Zone reserviert ist ein legitimes Planungsinstrument zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und zur Wahrung der Planungsfreiheit. - (Abschnitt 2.3) Die kantonale Instanz hat nachvollziehbar und rechtlich korrekt aufgezeigt, dass die Beanstandungen von A.________ die rechtsmässigkeit des Planungsprozesses nicht beeinträchtigen. 3. (Abschnitt 3) Der Beschwerde von A.________ wird nicht entsprochen, da weder rechtliche Mängel noch eine willkürliche Anwendung der relevanten Vorschriften ersichtlich sind.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten auferlegt.


9C_495/2024: Urteil zur Nichtberücksichtigung einer Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, dessen Anspruch auf eine ganze Invalidenrente im Jahr 2018 aufgehoben wurde, meldete sich im November 2022 erneut bei der Invalidenversicherung unter Hinweis auf eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes an. Die IV-Stelle Schaffhausen trat nicht auf das neue Leistungsbegehren ein. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde, die sowohl vor dem Obergericht des Kantons Schaffhausen als auch vor dem Bundesgericht abgewiesen wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Es wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für das Eintreten auf die Neuanmeldung gegeben sind. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz die massgebenden rechtlichen Grundlagen korrekt angewendet hat. (2) Die Prüfung der vorgelegten Berichte und der geltend gemachten Gesundheitsverschlechterung erfolgte. Es wurde keine ausreichende Glaubhaftmachung einer erheblichen Verschlechterung festgestellt, weder psychisch noch somatisch. Die Berichte und Diagnosen waren nicht hinreichend objektiv und fundiert, um eine Neuanmeldung zu begründen. (3) Es wurde festgelegt, dass der Beschwerdeführer die Schwelle der Glaubhaftmachung einer Gesundheitsveränderung nicht erreicht hat, weshalb keine weiteren medizinischen Abklärungen erforderlich sind.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


9C_504/2024: Entscheid zur interkantonalen Doppelbesteuerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA mit Sitz in U.________ (GR) betreibt Vermögensverwaltung und Finanztreuhand. Die Steuerbehörde des Kantons Tessin unterstellte die A.________ SA ab dem Steuerjahr 2019 einer unbegrenzten Steuerpflicht, da die effektive Verwaltung der Gesellschaft angeblich im Kanton Tessin erfolge. Die Gesellschaft focht die Entscheidung vor Gericht an und beantragte die Rückerstattung bereits erfolgter kantonaler Steuerzahlungen an den Kanton Graubünden.


7B_117/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, welche die Rückweisung einer Anklage betraf. Das Bundesgericht forderte sie auf, einen Kostenvorschuss von CHF 800 zu leisten. Trotz Nachfrist und entsprechender Hinweise unterblieb die Zahlung, weshalb das Bundesgericht gemäss Art. 62 Abs. 3 und Art. 108 BGG auf die Beschwerde nicht eintrat.


6B_707/2024: Urteil zur unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Beschwerde des Beschwerdeführers A.________, der vom Obergericht des Kantons Zürich gemäss Art. 141bis StGB wegen unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt wurde. A.________ verlangt Freispruch und beanstandet die Parteientschädigung zugunsten der Beschwerdegegnerin B.________ GmbH sowie den Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege durch die Vorinstanz.


4A_453/2024: Urteil zum anwendbaren Recht einer Schenkung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verlangt die Feststellung der Nichtschuld gegenüber B.________ für eine Schenkung von vier Millionen Euro, die er in einem handschriftlichen Dokument zugesagt hat. Das kantonale Gericht hat die Klage abgewiesen und festgestellt, dass belgisches Recht anzuwenden ist und die Verpflichtung trotz formeller Mängel gültig ist.


1C_274/2024: Entscheidung zur Verfahrensbeendigung aufgrund des Rückzugs eines Rechtsmittels

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte vor dem Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid der Genfer Verwaltungsjustiz (Chambre administrative der Cour de justice) ein, der den Rückweisungsentscheid des Genfer Departements des Territoriums bestätigte. Die Streitigkeit betraf die Frage der Reconsideration von Baugesuchen aus den Jahren 2018 und 2019, die B.________ SA beantragt hatte. Aufgrund eines zwischen den Parteien erzielten Vergleichs zog A.________ die Beschwerde zurück.


9C_465/2024: Urteil zur steuerlichen Behandlung von geldwerten Leistungen und Kostenvorschüssen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Ehegatten A.A.________ und B.A.________, Alleinaktionär verschiedener Gesellschaften, beanstanden Aufrechnungen von geldwerten Leistungen in Höhe von insgesamt CHF 771'095.–, die die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft für die Steuerperiode 2015 vorgenommen hatte. Streitpunkte betreffen Zahlungen der C.________ AG an eine deutsche Schwestergesellschaft, Rechtsberatungskosten und Personalaufwand des Vereins M.________. Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde sowie die Richtigkeit der steuerlichen Korrekturen. Im Verfahren zur Staatssteuer wurde der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt.


1C_164/2025: Entscheidung zu Parteistellung im internationalen Rechtshilfeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die ukrainischen Behörden ersuchten die Schweiz um internationale Rechtshilfe in Strafsachen im Zusammenhang mit einem Korruptionsverfahren gegen B.________. Dabei sollten Bankunterlagen von Konten einer aufgelösten Gesellschaft (C.________ Ltd) übermittelt werden. Der Beschwerdeführer A.________ beantragte, als wirtschaftlich Berechtigter dieser Konten Parteistellung im Rechtshilfeverfahren zu erhalten. Die Bundesanwaltschaft verweigerte ihm die Parteistellung, und das Bundesstrafgericht bestätigte diese Entscheidung.


8C_87/2025: Entscheid über die Zulässigkeit eines verspäteten Rechtsmittels im Bereich Sozialhilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich gegen Entscheidungen zur Kürzung seines Revenu d'Insertion (RI). Nach einem Entscheid von CSR und einer teilweisen Abänderung durch die DGCS reformierte das kantonale Verwaltungsgericht diese Entscheidung und legte den Zeitpunkt der Leistungsbeendigung neu auf den 17. September 2024 fest. A.________ erhob verspätet Beschwerde an das Bundesgericht.


5A_164/2025: Urteil zum Konkursschluss und Beschwerdezulässigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kreisgericht Rorschach erklärte den Konkurs über den Beschwerdeführer für geschlossen. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde an das Kantonsgericht St. Gallen, welches die Beschwerde abwies. Eine weitere Beschwerde an das Bundesgericht wurde eingereicht. Gegenstand des Verfahrens ist die Zulässigkeit der Beschwerde sowie die Zuständigkeit des Konkursrichters und die Durchführung des Konkursschlusses.


4A_139/2024: Auseinandersetzung über Vertrag zur Vermittlung des Verkaufs einer Ferrari Daytona

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es handelt sich um eine Auseinandersetzung zwischen einem Mandanten (A.________, Kläger) und einer Courtagengesellschaft (B.________ SA, Beklagte) über einen Vertrag, der die Vermittlung des Verkaufs einer Ferrari Daytona betraf. Dabei ist strittig, ob Provisionen und Kosten zu zahlen sind und ob Täuschung vorliegt. Beide Parteien legten gegen ein Urteil der kantonalen Instanz Berufung ein.


6B_1108/2023: Urteil zur Landesverweisung und Ausschreibung im Schengener Informationssystem

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der brasilianische Staatsbürger A.________ wurde in erster Instanz wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Urteil umfasste eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, einen fünfjährigen Landesverweis sowie eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS). Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht, von der Landesverweisung und der SIS-Ausschreibung abzusehen.


6B_176/2025: Wiederherstellung der Einsprachefrist gegen einen Strafbefehl (Betäubungsmittelgesetz)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde durch einen Strafbefehl wegen mehrmaliger Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Busse von CHF 200 bestraft. Er beantragte die Wiederherstellung der Einsprachefrist mit der Begründung, er sei aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage gewesen, rechtzeitig Einsprache zu erheben. Das Gesuch und die anschliessende Beschwerde wurden auf kantonaler Ebene abgewiesen, worauf sich der Beschwerdeführer an das Bundesgericht wandte.


9C_317/2024: Bundesgerichtsentscheid zur Verrechnungssteuer, Steuerperioden 2010–2015

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, eine Holdinggesellschaft mit Sitz in Basel-Land, war im Zeitraum 2010–2015 Teil des niederländischen B.________-Konzerns. Im Rahmen einer Buchprüfung stellte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) fest, dass die A.________ AG Lohnkosten und Reisespesen für eine Person übernommen hatte, die nicht für sie tätig gewesen war. Auf dieser Basis erhob die ESTV Verrechnungssteuern und Verzugszinsen, die die A.________ AG zunächst vorbehaltlos entrichtete. Später beantragte die Gesellschaft die Rückerstattung der geleisteten Verrechnungssteuer, da sie ihre Steuerpflicht durch Meldung des Sachverhalts hätte erfüllen können. Die ESTV trat auf das Gesuch nicht ein, und das Bundesverwaltungsgericht wies die darauf folgende Beschwerde ab.


1C_151/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels betreffend Abbruchanordnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Château-d'Oex ordnete am 30. August 2024 die Entfernung zweier Fahrzeuge und eines Bootes auf einer Parzelle im Chaletgebiet. Die Entscheidung basierte auf einem kantonalen Reglement zur Abfallbewirtschaftung. Der Eigentümer der parkierten Gegenstände, A.________, reichte am 3. Oktober 2024 Beschwerde gegen den Entscheid ein. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde mit Entscheid vom 14. Februar 2025 ab, worauf A.________ das Bundesgericht anrief.


6F_3/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit eines Revisionsgesuchs im Strafrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 20. November 2024 (6B_1292/2023), welches ihn wegen strafrechtlicher Vergehen zu einer Freiheitsstrafe und Geldstrafe verurteilte. Er macht eine mögliche Befangenheit der Vorsitzenden des Gerichts geltend und fordert eine Neupositionierung des Falles sowie die Übersetzung wesentlicher Teile des Urteils in deutscher Sprache. Zudem beantragte er die Gewährung von aufschiebender Wirkung und unentgeltlicher Rechtspflege.


4D_62/2025: Beschwerde gegen Mieterausweisung - Urteil über die subsidiäre Verfassungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer haben gegen die Kündigung ihres Mietverhältnisses durch die Vermieterin, die Beschwerdegegnerin, Rechtsmittel ergriffen, jedoch ohne Erfolg. Nach Ablauf der Kündigungsfrist veranlasste die Beschwerdegegnerin ein Ausweisungsverfahren. Das Bezirksgericht ordnete die Räumung der Wohnung und die Zahlung von Verfahrenskosten an. Das Obergericht wies die Berufungen der Beschwerdeführer ab, woraufhin diese mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht gelangten.


9C_267/2024: Urteil zur neuen Anmeldung bei der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil des Bundesgerichts betrifft eine neue Anmeldung für Leistungen der Invalidenversicherung durch A.________, der an verschiedenen körperlichen und psychischen Beschwerden leidet. Strittig waren sein Anspruch auf eine Invalidenrente, Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und die Übernahme bestimmter Arztkosten. Die Vorinstanzen hatten die Ansprüche des Versicherten abgelehnt.


1C_581/2024: Entscheid über die Anfechtung einer Richterwahl im Kanton Freiburg

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg wählte am 3. September 2024 eine Richterin für das Jugendstrafgericht. Der Beschwerdeführer, der nicht zur Wahl vorgeschlagen wurde, focht diese Entscheidung mit der Behauptung an, er sei aufgrund seines Geschlechts diskriminiert worden und verlangte Schadensersatz sowie die Aufhebung der Wahl.


8C_175/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte mit Urteil vom 30. Januar 2025 einen Entscheid der Stadt Zürich, welcher die Rückerstattung von zu Unrecht bezogenen Sozialhilfeleistungen im Betrag von CHF 20'617.40 anordnete. Diese Rückerstattung sollte während zwölf Monaten durch eine Verrechnung von 15 % des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt erfolgen. Der Beschwerdeführer, der gesundheitliche Gründe geltend macht, erhob eine Beschwerde, ohne jedoch detailliert auf eine Verletzung von Bundesrecht hinzuweisen.


4A_506/2023: Arbeitsrechtliche Ansprüche

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Arbeitnehmer (A.________), der für zwei verschiedene Gesellschaften tätig war, wurde gekündigt im Zuge eines angeblichen Transfers von Unternehmensaktivitäten an eine dritte Gesellschaft. Er macht Ansprüche geltend, unter anderem wegen eines angeblich missbräuchlichen Kündigungsprozesses, nicht gezahlter Bonuszahlungen und fehlender Entschädigung für Urlaubstage.


6B_484/2024: Urteil des Bundesgerichts 6B_484/2024

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) wurde wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung, Sachbeschädigung, Ehrverletzung, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderen Straftaten vom Bezirksgericht des östlichen Waadtlands zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Zudem wurde eine zehnjährige Landesverweisung ausgesprochen. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde vom kantonalen Berufungsgericht vollständig abgewiesen. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin einen Beschwerdeantrag beim Bundesgericht ein, dessen Entscheidung Gegenstand des Urteils ist.