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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 17.06.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_995/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Protokollberichtigung im Nachlassverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Erblasserin D.________ verstarb im Jahr 2021 und hinterliess zwei Kinder, A.________ und C.________. Im Nachlass befanden sich unter anderem Grundstücke in der Schweiz und den USA sowie ein Bankguthaben von über CHF 2 Mio. Ein öffentlicher Vergleich wurde während einer Instruktionsverhandlung geschlossen, welcher die Verteilung des Nachlasses regelte. Streit über die Korrektheit einer Passage im Protokoll dieser Verhandlung führte zu einem Protokollberichtigungsbegehren seitens A.________ und B.________, das abgelehnt wurde. Der Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich bezüglich dieses Berichtigungsbegehrens wurde an das Bundesgericht weitergezogen.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde richtet sich gegen einen Zwischenentscheid, der ein Protokollberichtigungsbegehren betrifft. Gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ist eine Anfechtung nur möglich, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil rechtlicher Natur droht. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass der Vergleich irreversibel sei und die Protokollberichtigung im laufenden Revisionsverfahren relevant sei. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerdeführer die Korrektheit des Protokolls auch im Revisionsverfahren selbst vorbringen könnten oder den Zwischenentscheid mit dem Endentscheid anfechten könnten. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil liege daher nicht vor. Die Voraussetzungen für eine Anfechtbarkeit des Zwischenentscheids gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG seien somit nicht erfüllt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte den Beschwerdeführern die Gerichtskosten von CHF 3'000.-- ohne Parteientschädigung.


5A_219/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend nachbarrechtliche Streitigkeiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, Miteigentümer der Parzelle Nr. 4220 in X.________, haben gegen die Nachbarin C.________ geklagt. Letztere hatte Änderungen an ihrer Parzelle Nr. 4101 vorgenommen, darunter eine Erweiterung der Garage bis nahe an die gemeinsame Grenze. Die Kläger verlangten unter anderem die Entfernung eines überhängenden Daches und die Rückversetzung der Garage um 3–4 Meter. Der Zusatzrichter von Locarno Stadt hiess die Klage teilweise gut und verpflichtete C.________, das Dach zu entfernen. In der Folge legten beide Parteien Berufung ein. Das Tessiner Appellationsgericht verpflichtete zusätzlich C.________, eine Sichtschutzbarriere zu errichten, wies aber das weitere Begehren der Kläger ab.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Zulässigkeit des Rechtsmittels (E.1–1.2): Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des Rechtsmittels von Amtes wegen. Im vorliegenden Fall war der Streitwert von CHF 30'000.– gemäss Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG nicht nachweislich erreicht, da die Beschwerdeführer keine ausreichenden Angaben zur Wertveränderung der betroffenen Grundstücke gemacht hatten. Der Rekurs konnte daher nicht als Beschwerde in Zivilsachen behandelt werden. 2. Prüfung als subsidiäre Verfassungsbeschwerde (E.2): Aufgrund der fehlenden substantiellen Begründung einer Verletzung verfassungsmässiger Rechte (Art. 116 BGG) war das Rechtsmittel auch als subsidiäre Verfassungsbeschwerde unzulässig.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt. Zudem wurden die Gerichtskosten den Beschwerdeführern auferlegt, ohne Zusprechung von Parteientschädigungen.


9C_178/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Steuerkorrekturen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Steuerpflichtige, ein Einzelunternehmer im Immobilienbereich und Inhaber mehrerer Beteiligungen im Baugewerbe sowie weiterer Vermögenswerte, wurde von der kantonalen Steuerverwaltung Wallis für die Steuerperioden von 2013 bis 2016 veranlagt. Dabei wurden diverse Korrekturen vorgenommen. Sowohl Einsprache als auch die kantonale Beschwerdeebene führten zu teilweisen Anpassungen und Bestätigungen der Steuerkorrekturen. Der Steuerpflichtige gelangte schliesslich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Beschwerde richtet sich gegen einen letztinstanzlichen Endentscheid sowie einen früheren Zwischenentscheid. Der Zwischenentscheid ist im Zusammenhang mit der vorliegenden Beschwerde zu berücksichtigen. Die Eintretensvoraussetzungen gemäss BGG sind erfüllt. - **E.2:** Das Bundesgericht wendet Bundesrecht von Amtes wegen an (Art. 106 Abs. 1 BGG), prüft jedoch kantonales Recht nur auf Bundesrechtsverletzungen. Der Beschwerdeführer muss die Verletzung verfassungsmässiger Rechte spezifisch rügen und begründen. - **E.3:** Auf mehrere Rügen des Beschwerdeführers, darunter jene zu Fahrzeugkosten und Einlagen in die Einzelfirma, trat die Vorinstanz wegen ungenügender Begründung nicht ein. Das Bundesgericht bestätigt diesen Nichteintretensentscheid. - **E.4:** Bezüglich Mieteinnahmen auf ein Privatkonto, geldwerten Leistungen, Kapitalgewinnen aus Kunst- und Fahrzeugverkauf sowie der Bewertung einer Darlehensforderung stellt das Bundesgericht fest, dass der Beschwerdeführer weder hinreichende Beweise noch überzeugende rechtliche Argumente gegen die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen vorgelegt hat. Es bestätigt die Einschätzungen der Vorinstanz.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, und die Gerichtskosten von CHF 4'000 werden dem Beschwerdeführer auferlegt, ohne Parteientschädigung.


2C_289/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ begehrte die Verlängerung seiner abgelaufenen Aufenthaltsbewilligung. Diese wurde vom Migrationsamt des Kantons St. Gallen am 14. August 2024 verweigert. Nach erfolglosen Rechtsmitteln stellte A.________ am 15. April 2026 beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen ein Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Verwaltungsgericht trat darauf nicht ein.


2D_9/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend öffentliche Beschaffung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft einen Streit um die öffentliche Beschaffung im Kanton Neuenburg, konkret die Ausschreibung für die Erneuerung von Fahrkartenautomaten. Nach der Vergabe des Auftrags an die C.________ AG gelangte die unterlegene A.________ GmbH an das Bundesgericht und beantragte unter anderem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des kantonalen Rechtsmittels. Der Auftraggeber, die B.________ SA, argumentierte, dass technische und planerische Hindernisse die dringende Umsetzung des Projekts nötig machten.


9C_106/2025: Gutheissung der Beschwerde betreffend Sicherstellungsverfügungen des Steueramtes

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonale Steueramt Solothurn verfügte Sicherstellungen in Höhe von Fr. 613'787.50 und weiteren Beträgen gegen A.A.________ und B.A.________ aufgrund mutmasslich gefährdeter Steuerforderungen und Bussen der Steuerperioden 2012–2015. Diese wurden bereits durch eine strafrechtliche Beschlagnahme der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Umfang von Fr. 4'337'222.– abgedeckt. Das Steuergericht Solothurn wies die dagegen erhobene Beschwerde ab.


1C_748/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Bebauungsplan Tennisclub Old Boys

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erklärte am 11. Dezember 2024 den Bebauungsplan Nr. 14'413 für das \"Areal Tennisclub Old Boys, Schützenmatte West\" verbindlich. Vorgesehen ist eine Erweiterung der Tennisanlage mit einer Freiluft-Tennisanlage sowie einer Tennishalle. Gegen diesen Entscheid wandten sich A.A. und weitere Einsprecher an das Appellationsgericht Basel-Stadt, das die Beschwerde abwies. Daraufhin reichten A.A. und B.A. am 12. Dezember 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.


2C_288/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wegen einer behaupteten Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung durch das Migrationsamt des Kantons Zürich. Das Verwaltungsgericht trat auf die Beschwerde mangels funktioneller Zuständigkeit nicht ein. A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Verfügung sowie die Rückweisung zur materiellen Behandlung. Er ersuchte zudem um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung.


4A_91/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Schuldanerkennung im Vergleiche

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ SA hatte sich in einem \"Abkommen\" vom 10. Mai 2024 gegenüber der B.________ AG zur Zahlung von 79'676.05 Franken in monatlichen Raten verpflichtet. Nach einem Zahlungsverzug leitete B.________ AG die Betreibung ein und erwirkte die provisorische Rechtsöffnung, welche sowohl vom erstinstanzlichen Gericht als auch von der Vorinstanz bestätigt wurde. A.________ SA wandte sich gegen letztere Entscheidung ans Bundesgericht.


9C_83/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Ordnungsbusse im Steuerverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragener Steuerpflichtiger, erhielt vom Steuerrekursgericht des Kantons Zürich im Zusammenhang mit einem steuerrechtlichen Verfahren Vorakten zur Einsicht. Trotz mehrfach verlängerter Frist retournierte er diese nicht fristgerecht, worauf ihm das Steuerrekursgericht eine Ordnungsbusse von 500.- CHF auferlegte. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies seine Beschwerde dagegen ab. Vor Bundesgericht verlangte A.________ die Aufhebung der Ordnungsbusse.


8C_694/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Entschädigungssperre

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, ein gelernter Koch, war arbeitslos und bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet. Er war verpflichtet, monatlich mindestens 14 Stellensucheaktivitäten nachzuweisen. Im Dezember 2024 unterliess er die erforderlichen Stellensucheaktivitäten, da er angenommen hatte, aufgrund eines vermeintlichen mündlich geschlossenen Arbeitsvertrags ab Januar 2025 wieder arbeiten zu können. Dieser Arbeitsbeginn wurde jedoch auf April 2025 verschoben. Die zuständige kantonale Behörde (OCE) verfügte eine fünftägige Entschädigungssperre, die durch die kantonale Instanz bestätigt wurde.


5A_519/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege in einem Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, eine Gesellschaft (A.________) sowie deren geschäftsführende Partner (B.________ und C.________), legten gegen eine kantonale Entscheidung Beschwerde ein, mit der ihre Gesuche auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege in einem Konkursverfahren abgelehnt worden waren.


1C_771/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Datenänderung im SYMIC-System

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein beninischer Staatsangehöriger, gab bei seinem Asylgesuch in der Schweiz als Geburtsdatum den 25. Dezember 2009 an. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) änderte dieses Geburtsdatum im SYMIC-System zunächst auf den 1. Januar 2006 und später auf den 1. Januar 2007, mit dem Vermerk, dass das Datum umstritten sei. Nach zwei negativen Entscheidungen des SEM hob das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) diese teilweise auf und verlangte eine weitere Abklärung inklusive einer medizinisch-legalen Expertise. Der Befund dieser Expertise deutete auf ein Mindestalter von 17.57 Jahren und ein Höchstalter von 24 Jahren hin, schloss aber eine Geburt am 25. Dezember 2009 aus. Das BVGer hielt daraufhin die Datenänderung des SEM für rechtmässig.


5A_453/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Ausführung eines Arrests

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 18. Mai 2026 eine Beschwerde gegen den Entscheid der Chambre de surveillance des Offices des poursuites et faillites der Cour de justice des Kantons Genf vom 7. Mai 2026 ein, betreffend die Ausführung eines Arrests. A.________ beantragte die Gewährung der aufschiebenden Wirkung. Am 3. Juni 2026 erklärte A.________ den Rückzug der Beschwerde, was am 4. Juni 2026 dem Bundesgericht zugegangen ist. Der Beschwerdegegner B.________ reichte am 4. Juni 2026 seine Stellungnahme zur aufschiebenden Wirkung ein.


8C_189/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (geb. 1964) meldete sich am 19. Januar 2023 bei der IV-Stelle des Kantons Thurgau aufgrund mehrerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an. Nach Einholung medizinischer Gutachten und Durchführung einer polydisziplinären Begutachtung verneinte die IV-Stelle mit Verfügung vom 24. Juni 2025 sowohl einen Anspruch auf eine Invalidenrente als auch auf berufliche Massnahmen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wies eine dagegen gerichtete Beschwerde am 21. Januar 2026 ab.


9D_24/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kostenerlass und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte nach der Abweisung ihrer vorherigen Beschwerde, dass ihr die in der Vorinstanz auferlegten Gerichtskosten erlassen werden. Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich das Gesuch ablehnte, erhob sie subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht und rügte unter anderem die Verletzung von Art. 29 Abs. 3 BV und Art. 6 EMRK.


7B_206/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahmeverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden vom 26. Februar 2026 eine Beschwerde beim Obergericht des Kantons Graubünden ein. Dieses trat mit Verfügung vom 24. März 2026 wegen ungenügender Begründung auf die Beschwerde nicht ein. A.________ gelangte hierauf mit Beschwerde an das Bundesgericht.


12T_4/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsverzögerung beim Bundesverwaltungsgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Familie A.________, bestehend aus Eltern und drei Kindern aus Aserbaidschan, stellte 2017 in der Schweiz ein Asylgesuch, das 2021 abgelehnt wurde, wobei eine vorläufige Aufnahme wegen Gefahr für den Vater angeordnet wurde. Eine daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht erhobene Beschwerde gegen die Verfügung des Staatssekretariats für Migration (SEM) blieb über Jahre unbehandelt. Bereits 2024 hatte die Familie eine Aufsichtsanzeige wegen Rechtsverzögerung eingereicht, welche erfolglos blieb. Am 25. November 2025 reichte sie erneut eine Aufsichtsanzeige bei der Verwaltungskommission des Bundesgerichts ein. Die Familie bemängelt die lange Verfahrensdauer beim Bundesverwaltungsgericht.


5A_354/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Vorlage von Beweismitteln im Widerspruchsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin stellte am 27. April 2026 eine Beschwerde ans Bundesgericht gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, in welchem ihre Beschwerde betreffend die Aufforderung des Betreibungsamts Winterthur-Stadt, Beweismittel im Widerspruchsverfahren vorzulegen, abgewiesen worden war. Das Betreibungsamt hatte die Beschwerdeführerin aufgefordert, ihre Beweismittel bis zum Stichtag 22. September 2025 einzureichen, um Eigentumsrechte zu belegen. Das Bundesgericht entschied nicht auf die Sache einzutreten.


5A_611/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Abschreibungsbeschluss in einem Erbteilungs- und Herabsetzungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Streit um die Teilung des Nachlasses der 2021 verstorbenen D.________ führte zu einem gerichtlichen Vergleich, in dem die Parteien sich einigten, das Nachlassvermögen teilweise aufzuteilen. Der Vergleich wurde durch die Rechtsanwälte der Beklagten unterzeichnet, da diese während der Verhandlung abwesend waren. Das Verfahren wurde somit durch einen Abschreibungsbeschluss des Bezirksgerichts abgeschlossen. Die beiden Beklagten (A.________ und B.________) akzeptierten den Vergleich und den Abschreibungsbeschluss nicht und leiteten mehrere Verfahren ein, unter anderem ein Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht des Kantons Zürich. Dieses trat auf das Rechtsmittel nicht ein.


5A_456/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend unzulässigen Rechtsmittel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung der III. Zivilkammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin vom 9. April 2026. In diesem Zusammenhang sieht sich der Beschwerdeführer A.________ mit der Frage konfrontiert, ob ein Entscheid, der ihn auffordert, sich innerhalb von 20 Tagen einen rechtlichen Vertreter zu suchen, rechtens war. Die Vorinstanz hatte das Rechtsmittel als unzulässig erklärt, da kein schwerer Nachteil im Sinne von Art. 319 lit. b ZPO vorlag.


9C_89/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückerstattung von VOC-Lenkungsabgaben

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG beantragte eine Rückerstattung von VOC-Lenkungsabgaben für die Steuerperiode 2023/2024. Während das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine Rückerstattung von CHF 220'269 gewährte, reichte die Beschwerdeführerin später eine korrigierte VOC-Bilanz nach und forderte zusätzlich eine Rückerstattung von CHF 83'727.60. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, da die geltend gemachte zusätzliche Rückerstattung wegen Ablauf der Verwirkungsfrist von Art. 19 Abs. 1 VOCV als verwirkt betrachtet wurde. Dagegen erhob die A.________ AG Beschwerde vor Bundesgericht.


8C_727/2024: Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (geb. 1969) beantragte ursprünglich 2013 Leistungen der Invalidenversicherung, was die IV-Stelle Solothurn ablehnte. Nach durchgeführten Gutachten lehnte die IV-Stelle am 7. November 2017 erneut den Anspruch auf berufliche Massnahmen und eine Invalidenrente ab. Im Juli 2020 stellte A.________ einen neuen Antrag, welcher durch die Verfügung der IV-Stelle vom 11. Mai 2023 wiederum abgelehnt wurde. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn gab der Beschwerde von A.________ teilweise statt, sprach ihr eine befristete Invalidenrente zu und wies die Angelegenheit zur Prüfung des Anspruchs auf berufliche Massnahmen an die IV-Stelle zurück. Die IV-Stelle legte dagegen Beschwerde ans Bundesgericht ein.


9D_8/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Steuernachlassgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Steueramt der Bezirke Lausanne und West-Lausanne verweigerte A.________ mit Entscheid vom 5. April 2023 eine Steuernachlassgesuch für Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer für die Steuerperiode 2020. Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Waadt wies eine nachfolgend gegen diesen Entscheid erhobene Einwendung am 28. Januar 2025 ab. Der vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Rekurs wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Waadt mit Entscheid vom 18. März 2026 ebenfalls abgewiesen. A.________ gelangte daraufhin mit Beschwerde an das Bundesgericht mit dem Anliegen der Steuererlassbewilligung und einem Gesuch um unentgeltliche Prozessführung.


5A_356/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Zustellung eines Zahlungsbefehls

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hat gegen die Mitteilung des Betreibungsamts Winterthur-Stadt zur Zustellung eines Zahlungsbefehls und deren Widerruf Beschwerde erhoben. Die kantonalen Instanzen, das Bezirksgericht Winterthur und das Obergericht des Kantons Zürich, traten auf die jeweilige Beschwerde nicht ein. Das Obergericht schrieb das Verfahren ab, da die Beschwerdeeingabe als nicht erfolgt galt. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin an das Bundesgericht.


1C_233/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Entzug des Fahrzeugausweises

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch den Entscheid des Dienstes für Strassenverkehr und Schifffahrt des Kantons Wallis der Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder entzogen. Ein gegen diese Massnahme beim Staatsrat eingereichter Rekurs wurde wegen Nichtleistens des verlangten Kostenvorschusses als unzulässig erklärt. Diese Entscheidung wurde vom Präsidenten der öffentlich-rechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts Wallis bestätigt. A.________ ficht den kantonsgerichtlichen Entscheid vor Bundesgericht an.


5A_353/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Fristansetzung zur Widerspruchsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin focht die vom Betreibungsamt Winterthur-Stadt angeordnete Fristansetzung zur Klage zur Feststellung ihres Eigentumsrechts am Pfandgrundstück an. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Zürich (Urteil vom 7. April 2026), gab der Beschwerde teilweise statt und wies das Betreibungsamt an, die Frist neu anzusetzen. Gegen dieses Urteil erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht. Im Parallelverfahren wurde bekannt, dass über die Schuldnerin des Betreibungsverfahrens ein Konkurs eröffnet wurde, wodurch die Betreibung auf Grundpfandverwertung dahinfiel.


5A_993/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtigkeit eines gerichtlichen Vergleichs in einer Erbteilung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Erblasserin D.________ verstarb 2021 und hinterliess zwei Kinder, A.________ und C.________, sowie diverse Grundstücke und ein erhebliches Bankguthaben. Ein gerichtlicher Vergleich vom 13. Mai 2025, der unter anderem die Vermögensverteilung regelte, brachte Streit zwischen den Erben. A.________ und B.________, der Lebenspartnerin des Sohnes, verlangten anschliessend die Nichtigerklärung des Vergleichs und des gestützt darauf ergangenen Abschreibungsbeschlusses. Diese Forderungen wurden in verschiedenen Verfahren vor dem Bezirksgericht Winterthur und dem Obergericht des Kantons Zürich behandelt. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den Entscheid der Rekurskommission des Obergerichts des Kantons Zürich, das auf die eingereichten Aufsichtsbeschwerden zur Nichtigkeit des Vergleichs und zur Disziplinierung des Bezirksrichters nicht eintrat.


1C_93/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend die Baubewilligung für den Neubau in Lausanne

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer (darunter Patrimoine Suisse und weitere Einzelpersonen) wenden sich gegen die Erteilung einer Baubewilligung durch die Stadt Lausanne, die nach der Ablehnung ihrer Einsprache im Kanton Waadt bewilligt wurde. Der Projektgegenstand umfasst den Abbruch einer historischen Villa mit einer Note *4* im architektonischen Inventar Waadt und den Neubau eines Mehrzweckgebäudes. Die Beschuldigten machen unter anderem Planungsfehler und eine unzureichende Berücksichtigung des kulturellen Erbes geltend.


7B_1379/2024: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Amtsgeheimnisverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

B.________, ehemaliger Leiter des Rechtsdienstes des Gesundheitsdepartements St. Gallen, wurde vorgeworfen, in zwei Fällen das Amtsgeheimnis verletzt zu haben, indem er Akten eines Disziplinarverfahrens gegen A.________ unbefugt weitergegeben und einem Journalisten telefonisch Auskünfte erteilt haben soll. Der Beschwerdeführer A.________, zugleich Straf- und Zivilkläger, verlangte die Verurteilung von B.________ sowie Genugtuung, Zinszahlungen und Entschädigungen. Die Vorinstanzen sprachen B.________ frei und wiesen die Zivilklage ab, das Kantonsgericht stellte jedoch eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest.


4D_40/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rechtsöffnung und Ausstandsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte über zwei Beschwerden zu entscheiden, die von Alfred Wüst sowie der B.________ AG gegen Entscheide des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 5. Februar 2026 (BR.2025.107/BR.2025.105) erhoben wurden. Die Beschwerden betreffen Verfahren zur definitiven Rechtsöffnung für Gebühren des Obergerichts in Höhe von je CHF 250.– und die Abweisung von Ausstandsgesuchen gegen das Bezirksgericht Arbon und das Obergericht Thurgau.


2C_179/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend administrative Haft und Wegweisung eines türkischen Staatsangehörigen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein türkischer Staatsangehöriger (geb. 1997), dessen Asylgesuch vom Staatssekretariat für Migration am 20.08.2025 abgelehnt und dessen Wegweisung aus der Schweiz rechtskräftig beschlossen wurde, wurde am 12.03.2026 in administrative Haft genommen. Der Beschwerdeführer weigerte sich, die Schweiz zu verlassen, und versuchte, durch mehrere Schreiben an das Bundesgericht, seine Wegweisung anzufechten. Er berief sich dabei auf Gefahren in der Türkei, seinen psychischen Zustand und das Risiko der Verbüssung einer Freiheitsstrafe in seinem Herkunftsland.


5A_439/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Verfahrenskosten und nicht erfolgte Eingabe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich per E-Mail mit einer Eingabe vom 30. April 2026 an das Betreibungsamt Dorneck-Thierstein, die dieses an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn weiterleitete. Die Aufsichtsbehörde wertete die Eingabe gemäss Art. 132 Abs. 1 ZPO als nicht erfolgt, sprach von offensichtlicher Mutwilligkeit und auferlegte dem Beschwerdeführer Verfahrenskosten. Gegen diesen Beschluss legte der Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde ein, die jedoch keine hinreichende Begründung enthielt.


7B_377/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend DNA-Analyse

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen das Urteil des Kantonsgerichts Freiburg, das seine Beschwerde gegen die Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Analyse seiner DNA-Probe abgewiesen hatte. Die DNA-Analyse steht im Zusammenhang mit einem Straftatverdacht, insbesondere im Hinblick auf eine mutmassliche Beteiligung an einem Diebstahl und Vorbereitungshandlungen zum Raub.


5A_351/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Fristansetzung zur Widerspruchsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin machte Eigentumsrechte an einem Pfandgrundstück geltend. Das Betreibungsamt Winterthur-Stadt setzte ihr gemäss Art. 107 SchKG eine Frist zur Klageeinreichung gegen die Bank C.________ AG, welche den Anspruch bestritt. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen mehrfach Beschwerde bei verschiedenen Instanzen, zuletzt beim Obergericht des Kantons Zürich, das die Frist erneut ansetzen liess. Mit der Eröffnung des Konkurses über die B.________ AG als Schuldnerin wurde die Betreibung auf Grundpfandverwertung gegenstandslos, wodurch das Bundesgericht das schutzwürdige Interesse der Beschwerdeführerin an der Beschwerde verneinte.


4A_214/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Arbeitsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob beim Arbeitsgericht des Sensebezirks eine Forderungsklage gegen die Beschwerdegegnerin B.________ AG. Das Arbeitsgericht wies die Klage am 18. September 2025 ab. Gegen dieses Urteil legte der Beschwerdeführer Berufung beim Kantonsgericht Freiburg, II. Zivilappellationshof, ein. Das Kantonsgericht trat am 16. März 2026 auf die Berufung nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht und reichte am 30. Mai 2026 eine ergänzende Begründung nach.


2C_469/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Eintragung ins Architektenregister

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein spanischer Staatsangehöriger (A.________) mit einem in Spanien erworbenen Diplom als «Ingeniero Industrial», das in der Schweiz durch das SEFRI teils äquivalent anerkannt wurde, beantragte im Kanton Neuenburg die Eintragung in das Register der Architekten und Architektinnen sowie Landschaftsarchitekten und -architektinnen. Diese Eintragung wurde verweigert, da er weder ein entsprechendes Diplom oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation besitzt. Vorinstanzlich bestätigte das Verwaltungsgericht die ablehnende kantonale Entscheidung. A.________ legte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht ein.


7B_283/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme und Einstellung von Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen fünf Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern (Beschwerdekammer in Strafsachen), welche die Abweisung seiner Beschwerden gegen Nichtanhandnahmen oder Einstellungen von Strafverfahren sowie Ausstandsentscheide beinhalteten.


4D_76/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Mieterausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde vom Bezirksgericht Hochdorf mit Entscheid vom 1. Dezember 2025 verpflichtet, einen Lagerraum zu räumen, zu reinigen und dem Beschwerdegegner die Schlüssel zurückzugeben. Das Kantonsgericht Luzern wies am 7. April 2026 eine dagegen erhobene Beschwerde ab und bestätigte den Entscheid des Bezirksgerichts. Die Beschwerdeführerin wandte sich am 5. Mai 2026 mit einer Beschwerde an das Bundesgericht.


8C_273/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Anspruch auf Krankentaggelder

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 9. April 2026 ein. Streitgegenstand war die Verneinung eines Anspruchs auf Krankentaggelder durch das Amt für Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern ab dem 10. September 2025.


5A_461/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Pfändungsanfechtung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer war in zwei Pfändungsgruppen des Betreibungsamtes Emmental-Oberaargau betrieben. In der ersten Gruppe erfolgte die Pfändungsurkunde und Existenzminimumsberechnung am 8. Dezember 2025, während in der zweiten Gruppe mehrere Pfändungsankündigungen im Januar und Februar 2026 ergingen. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern ein. Dieses trat am 27. April 2026 nicht auf die Beschwerde ein bzw. schrieb es sie teilweise als gegenstandslos ab. Am 21. Mai 2026 gelangte der Beschwerdeführer an das Bundesgericht.


5A_355/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Widerspruchsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Auseinandersetzung über eine Liegenschaft führte nach einem Verkauf und anschliessender Rückabwicklung des Kaufvertrags zu Widerspruchsfragen betreffend Eigentum und grundbuchrechtlicher Vormerkung. Im Rahmen eines Grundpfandverwertungsverfahrens machte die Beschwerdeführerin ihr Alleineigentum an der Liegenschaft geltend. Das Betreibungsamt ordnete ein Widerspruchsverfahren an, da die Beschwerdeführerin lediglich als vorläufige Eigentümerin vorgemerkt war. Es trat jedoch nicht auf ihre weiteren Ansprüche ein.


7B_1077/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend den Widerruf der gemeinnützigen Arbeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde am 11. Mai 2020 durch das Kantonsgericht Waadt wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, wovon 6 Monate unbedingt zu vollziehen waren. Er erhielt die Möglichkeit, die Freiheitsstrafe in Form von gemeinnütziger Arbeit zu leisten. Dieses Vollzugsregime wurde mit Verfügung des Amts für Sanktionen und Begleitmassnahmen (OSAMA) des Kantons Wallis am 11. Juni 2024 widerrufen. A.________ focht diesen Entscheid an, letztlich jedoch ohne Erfolg, da das Kantonsgericht Wallis auf seine Beschwerde nicht eintrat.


2C_323/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Asylgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte die Asylgesuche der ukrainischen Staatsangehörigen A.________ und B.________ ab, verneinte ihre Flüchtlingseigenschaft und ordnete ihre Wegweisung an. Das Bundesverwaltungsgericht wies ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das vorinstanzliche Verfahren ab und forderte die Beschwerdeführerinnen auf, einen Kostenvorschuss zu bezahlen. A.________ und B.________ gelangten an das Bundesgericht mit dem Antrag, die Wegweisung auszusetzen und ihnen unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren.


5A_352/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Beweismittel in einem Widerspruchsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen eine Anordnung des Betreibungsamts Winterthur-Stadt, Beweismittel in einem Widerspruchsverfahren vorzulegen. Nach zweimaligem Beschwerdeweg (Bezirksgericht Winterthur und Obergericht des Kantons Zürich) wandte sie sich an das Bundesgericht.


1C_537/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Kündigung aus dem Staatsdienst

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein ehemaliger Beamter, wurde aufgrund eines Vorfalls im Notfalldienst aus dem Staatsdienst entlassen. Ihm wurde vorgeworfen, ohne Kompetenz, Erfahrung oder Delegation eine Intubation vorgenommen zu haben, die nicht korrekt durchgeführt wurde und möglicherweise den Tod eines Kindes beeinflusste. Er war gegen seine Kündigung vorgegangen, unter anderem wegen behaupteter Verletzung des rechtlichen Gehörs und einer nicht durchgeführten Reintegrationsprüfung. Die Vorinstanz erklärte die Kündigung grundsätzlich für rechtens, stellte die Verletzung des Verfahrensrechts jedoch fest und nahm zu einer möglichen Wiedereingliederung oder Entschädigung Stellung.


4A_433/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Versicherungsdeckung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ GmbH war bei der A.________ SE in den Jahren 2017 und 2018 gegen Anlage-, Betriebs- und Produkthaftpflichtrisiken versichert. Ein Anspruch auf Versicherungsdeckung in einem Class-Action-Verfahren in Australien wurde aufgrund des Einbaus defizitärer \"aluminium composite panels\" (ACP) gegen die Versicherte geltend gemacht. Die Versicherung verweigerte die Leistung unter Verweis auf eine Klausel zur Vorrisikodeckung. Das Handelsgericht Zürich gewährte der Klägerin einen Teilbetrag der geforderten Summe, woraufhin die Beklagte Beschwerde ans Bundesgericht erhob.


12T_3/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Aufsichtsanzeige über das Bundesverwaltungsgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und deren Kinder rügten mit einer Aufsichtsanzeige vom 7. November 2025, dass ihre am 22. Oktober 2021 beim Bundesverwaltungsgericht eingereichte Beschwerde bis zum Zeitpunkt der Eingabe noch nicht entschieden worden war. Sie verlangten, dass das Bundesverwaltungsgericht strukturelle Mängel beheben und schneller entscheiden solle. Das Verfahren untersucht die administrative Aufsicht des Bundesgerichts über das Bundesverwaltungsgericht gemäss Art. 1 Abs. 2 BGG.


8C_484/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückforderung von Kinderrenten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ (geb. 1970) erhielt von der IV-Stelle des Kantons Zürich ab Juli 2013 eine Invalidenrente, inklusive Kinderrenten für seine drei Kinder. Nach der Trennung von seiner Ehefrau im August 2017 wurden die Kinderrenten direkt an sie ausbezahlt. Mit Verfügungen vom 22. Januar 2020 änderte die IV-Stelle diese Regelung rückwirkend für den Zeitraum ab Juli 2013 und wies die Nachzahlung der Kinderrenten A.________ zu. Anschliessend forderte die IV-Stelle die zuvor an die Kindsmutter ausbezahlten Beträge zurück; das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich entschied jedoch, dass sie diese nicht zurückerstatten müsse. Daraufhin verlangte die IV-Stelle Ende 2021 eine Rückerstattung vom Beschwerdeführer selbst, was dieser mit Beschwerde beim kantonalen Sozialversicherungsgericht anfocht. Dieses wies die Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer erhob nachfolgend Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.


8C_732/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Leistungsanspruch der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein gelernter Maurer, stellte im Juni 2021 wegen Schmerzen in der linken Hand einen Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung. Die IV-Stelle des Kantons Wallis wies den Antrag im September 2023 ab, da keine invalidisierende Gesundheitsbeeinträchtigung vorliege. Die kantonale Instanz (Tribunal cantonal du Valais) bestätigte diese Entscheidung im November 2025. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht u. a. eine aktualisierte medizinische Begutachtung.


9C_171/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend Rückzug der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde von A.A.________ gegen einen Beschluss des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 29. Januar 2026 zu entscheiden. Die Beschwerde wurde am 18. Mai 2026 durch den Beschwerdeführer zurückgezogen.


7B_1373/2024: Urteil gegen A.________ wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ kontaktierte am 20. April 2017 die mutmaßlich 13-jährige 'Sara' im Chatroom 'Chatmania', wobei hinter dem Pseudonym Angehörige der Kantonspolizei des Kantons Bern steckten. In den folgenden Monaten chattete A.________ unter einem Alias mit 'Sara' und forderte sie immer wieder dazu auf, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Zudem schilderte er ihr diverse sexuelle Handlungen, die er mit ihr vornehmen wolle. Mit Urteil vom 28. Juli 2021 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland A.________ der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach untauglich versucht, sowie der Pornografie, mehrfach begangen, schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen. A.________ erhob daraufhin Berufung, die vom Obergericht bestätigt wurde, mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 260.—. Gegen dieses Urteil führte A.________ Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte, das Urteil des Obergerichts teilweise aufzuheben.