Neuigkeiten

Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 17.04.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_293/2026: Unzulässigkeit einer verspäteten Opposition gegen einen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob verspätet Opposition gegen einen am 4. September 2025 erlassenen Strafbefehl des Staatsanwalts des Kantons Tessin betreffend wiederholte heimliche Aufzeichnung von Gesprächen. Die Präsidentin der Strafgerichtskammer erklärte die Opposition mit Entscheid vom 21. Oktober 2025 aufgrund der Fristversäumnis als unzulässig. Die kantonale Beschwerdeinstanz, die Rekurskammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin, wies die Beschwerde von A.________ mit Urteil vom 23. Januar 2026 im Rahmen der Zulässigkeit ab.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen, ob eine Beschwerde zulässig ist. Gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG müssen die Beschwerdegründe klar dargelegt werden. Dies gilt auch für Beschwerdeführer ohne Rechtsvertretung. Die Beschwerde von A.________ erfüllt diese Anforderungen nicht. Die Vorinstanz stellte fest, dass die Einsprachefrist von zehn Tagen am 7. September 2025 begann und am 16. September 2025 endete. Die am 22. September 2025 versandte Opposition war daher verspätet. A.________ befasste sich in seiner Beschwerde nicht substantiiert mit der Begründung der Vorinstanz und versäumte es, die Verletzung von Verfahrensrechten ausreichend darzulegen. Die Beschwerde ist offensichtlich unzulässig. Ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt, da die Beschwerde von vornherein keine Erfolgsaussichten hatte. Die Gerichtskosten in Höhe von 500 CHF werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


4A_64/2026: Urteil zu vorsorglichen Massnahmen und unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer ersuchte das Bundespatentgericht um superprovisorische und vorsorgliche Massnahmen sowie um unentgeltliche Rechtspflege. Es ging insbesondere darum, die Emotach-Erfassungsgeräte aus Fahrzeugen der Beschwerdegegnerin 1 (B.________ AG) auszubauen, um Beweismittel zur technischen Abklärung von Patentverletzungen zu sichern. Die Geräte hätten nach dem 31. Dezember 2025 entsorgt werden sollen. Das Bundespatentgericht wies die Gesuche ab bzw. trat darauf nicht ein, unter anderem wegen fehlender Dringlichkeit und unbezahltem Kostenvorschuss. In der Folge legte der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass hinsichtlich der Abweisung der Gesuche um superprovisorische Massnahmen (29. Dezember 2025) kein Anfechtungsgegenstand vorlag, da Entscheide über superprovisorische Massnahmen gemäss Rechtsprechung nicht angefochten werden können. Hingegen stellte das Nichteintreten auf die Gesuche um vorsorgliche Beweisführung (19. Januar 2026) einen anfechtbaren Endentscheid dar. Das Bundesgericht prüfte, ob eine Verletzung von verfassungsmässigen Rechten vorlag. Es führte aus, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers, ihm sei der Zugang zum Gericht verwehrt worden, unbegründet war. Die angebliche Dringlichkeit sei durch das Zuwarten des Beschwerdeführers selbst verursacht worden. Hinsichtlich des Vorwurfs der Verletzung des Willkürverbots (Art. 9 BV) wurde ausgeführt, dass dieser sich ebenso als unbegründet erwies. Insbesondere befasst sich das Bundesgericht nicht mit der Abweisung der superprovisorischen Massnahmen, da diese nicht anfechtbar war. Eine Verletzung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV) wurde nicht genügend substantiiert. Das Bundespatentgericht hatte die Aussichtslosigkeit des Verfahrens glaubhaft dargelegt, weshalb der Kostenvorschuss zu Recht verlangt wurde. Insgesamt war die Beschwerde offensichtlich unbegründet und genügte den Begründungsanforderungen nicht.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen und dem Beschwerdeführer wurden die Gerichtskosten auferlegt, ohne Parteientschädigungen.


7B_258/2026: Nichtanhandnahme einer Strafanzeige; Nichteintreten auf eine Beschwerde ans Bundesgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erstattete Strafanzeige gegen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft sowie weitere nicht näher genannte Medien. Er warf diesen unter anderem \"systematische mediale Zerstörung\" seines Privatlebens und Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte vor. Die Staatsanwaltschaft Luzern nahm die Angelegenheit nicht an die Hand, und das Kantonsgericht Luzern trat auf die dagegen gerichtete Beschwerde nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht stellt fest, dass die Eingabe des Beschwerdeführers die gesetzlichen Anforderungen an die hinreichende Begründung gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht erfüllt. Insbesondere fehlt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der angefochtenen Verfügung des Kantonsgerichts Luzern. - **E.2:** Aufgrund der fehlenden Begründung ist auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten. Der Beschwerdeführer hätte darlegen müssen, inwiefern die Vorinstanz eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung vorgenommen oder gegen das Recht verstossen hätte. - **E.3:** Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, da die Beschwerde aussichtslos ist (Art. 64 Abs. 1 BGG). Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein, wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegte die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer.


1F_4/2026: Revision des Bundesgerichtsurteils im vereinfachten Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersuchte um Revision des Bundesgerichtsurteils 1C_110/2026 vom 10. März 2026, das im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG auf seine Beschwerde nicht eingetreten war. Ausgangspunkt war ein Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 4. Februar 2026, die die Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung verweigert hatte.


2C_153/2026: Rechtsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine Studentin der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich, rügte eine formelle Rechtsverweigerung durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (Beschwerdegegner). Sie war der Ansicht, das Verwaltungsgericht habe im Zusammenhang mit angeblich bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen hängigen Verfahren und ihrem Antrag auf vorläufigen Zugang zu Lehrveranstaltungen des 3. Studienjahres eine formelle Rechtsverweigerung begangen. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten wurde. Die Beschwerdeführerin zog das Urteil an das Bundesgericht weiter.


8C_551/2025: Urteil zur Wiedererwägung einer Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, geboren 1967, erhielt seit 2012 eine halbe Invalidenrente. Nach einer erneuten Überprüfung durch die IV-Stelle Glarus im Jahr 2023 wurde festgestellt, dass er seit der Rentenzusprache in einem 70 %-Pensum tätig war und der Invaliditätsgrad lediglich 32 % betrage. Die IV-Stelle hob deshalb die halbe Invalidenrente per Ende März 2025 auf. Das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus wies die Beschwerde gegen diese Verfügung ab. A.________ wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.


4A_28/2026: Urteil betreffend vorsorgliche Massnahmen und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer ersuchte das Bundespatentgericht um superprovisorische Massnahmen zur vorsorglichen Sicherstellung von Erfassungsgeräten der Beschwerdegegnerin 1 auf der Grundlage von Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO, Art. 77 PatG und Art. 265 ZPO, um die technische Ausgestaltung dieser Geräte für eine patentrechtliche Prüfung zu klären. Gleichzeitig beantragte er die unentgeltliche Rechtspflege. Das Bundespatentgericht wies das Gesuch ab, da die Voraussetzungen für eine glaubhafte Darlegung eines Anspruchs sowie die Dringlichkeit des Antrags nicht gegeben seien. Zudem wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht.


8C_605/2025: Urteil zur Beitragspflicht in der Unfallversicherung bei unselbstständiger Akkordarbeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH war von 2018 bis 2021 bei der Suva für die obligatorische Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung versichert. Nach einer Betriebsrevision stellte die Suva fest, dass Zahlungen von Fr. 1'457'856.05, die an die B.________ GmbH (in Liquidation) geleistet wurden, als Lohnsumme für unselbstständige Erwerbstätigkeit zu qualifizieren waren. Auf dieser Basis verlangte die Suva zusätzliche Prämien in Höhe von Fr. 83'065.30. Der dagegen erhobene Einspracheentscheid wurde vom Versicherungsgericht des Kantons Aargau aufgehoben. Die Suva reichte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.


7B_112/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland stellte ein Strafverfahren betreffend einen aussergewöhnlichen Todesfall ein. Der Beschwerdeführer (Vater des Verstorbenen) beantragte die Durchführung weiterer Beweiserhebungen, was vom Obergericht des Kantons Bern abgelehnt wurde. Mit Beschwerde in Strafsachen verlangte der Beschwerdeführer unter anderem die Aufhebung des Beschlusses des Obergerichts vom 9. Dezember 2025 und die Rückweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung weiterer Untersuchungen.


1C_402/2025: Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen Amtsmissbrauchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch einen Schlag mit einem Laptop verletzt und erstattete später Strafanzeige gegen den Polizisten B.________ wegen Amtsmissbrauchs. Der Beschwerdegegner soll Fotos und einen ärztlichen Bericht nicht korrekt weitergeleitet und parteiisch gehandelt haben. Die kantonalen Behörden verwiesen die Untersuchung zur Ermächtigung zur Strafverfolgung an das Obergericht Zürich, das die Ermächtigung verweigerte. A.________ legte dagegen Beschwerde ein.


1C_185/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen ein, mit welchem die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen zwei Staatsanwälte verweigert wurde. Die Beschwerde enthält keine konkreten Begehren.


2C_107/2025: Verantwortung der öffentlichen Körperschaften und ihrer Organe, rechtswidrige Handlung und guter Glaube

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA (nachfolgend: die Gesellschaft), die im Erwerb von Grundstücken und im Bau von Gebäuden tätig ist, erwarb im Jahr 2018 eine Parzelle (RF 929) in der Gemeinde Torny (Kanton Freiburg). Diese Parzelle wurde aufgrund einer fehlerhaften Bescheinigung der Gemeinde als vollständig der Bauzone zugehörig ausgewiesen, obwohl sie zu einem grossen Teil in der Landwirtschaftszone lag. Nachdem der Gesellschaft ein Baugesuch negativ beurteilt wurde, versuchte sie vergeblich, den Schaden durch die Gemeinde ersetzt zu bekommen. Die Vorinstanzen wiesen die Entschädigungsansprüche der Gesellschaft mit der Begründung ab, dass der Schutz des guten Glaubens nicht greifen könne, da die Gesellschaft selbst die Unrichtigkeit der Auskunft hätte erkennen müssen.


1C_622/2025: Anordnung einer Tempo-30-Zone auf dem Seeweg

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Seeweg in Uttwil (TG), der Teil des internationalen Bodenseeradwegs ist. Ursprünglich war dort eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h signalisiert. Nach Forderungen von Anwohnenden empfahl ein verkehrstechnischer Bericht die Herabsetzung auf 30 km/h zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Das zuständige Tiefbauamt genehmigte diese Änderung, während das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau die Tempo-30-Anordnung aufhob, worauf die Entscheidung an das Bundesgericht weitergezogen wurde.


8C_418/2025: Urteil zur Verweigerung weiterer Versicherungsleistungen durch die Suva nach einem Unfallereignis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein 1985 geborener Mann, war bei der Suva gegen Unfallfolgen versichert. Nach einem tätlichen Angriff im Jahr 2022 erlitt er gemäss Diagnosen unter anderem ein Schädel-Hirntrauma. Die Suva erbrachte Heilbehandlung und Taggeld, stellte jedoch die Leistungen ab Dezember 2023 ein, da sie einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen den Beschwerden und dem Unfall verneinte. Die Einsprache und die Beschwerde der betroffenen Person wurden in der Folge abgewiesen.


7B_157/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde (Nichtanhandnahme)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 12. Januar 2026. In der Folge versäumte sie die fristgerechte Leistung des verlangten Kostenvorschusses, trotz Mahnung und Ansetzung einer nicht erstreckbaren Nachfrist.


8C_190/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Versicherter (A.________) legte Beschwerde gegen einen Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Februar 2026 ein. Die Vorinstanz hatte die Verfügung der IV-Stelle des Kantons St. Gallen bestätigt, mit der festgestellt wurde, dass kein Anspruch auf eine Invalidenrente bestehe, und sich dabei auf ein polydisziplinäres Gutachten gestützt. Der Beschwerdeführer machte geltend, verschiedene Verfahrensfehler und eine falsche Würdigung seines Gesundheitszustandes hätten zu Unrecht zur Verneinung seines Rentenanspruchs geführt.


2F_4/2026: Urteil zur Revision eines Nichteintretensentscheids

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, B.________ GmbH und C.________S.A. hatten im Mai 2023 beim Eidgenössischen Finanzdepartement ein Staatshaftungsgesuch eingereicht, welches abgewiesen wurde. Dagegen erhoben die Gesuchstellerinnen Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, woraufhin das Bundesgericht in den Verfahren 2C_330/2025 und 2F_30/2025 bereits Entscheidungen fällte. In der vorliegenden Angelegenheit reichten sie ein Revisionsgesuch gegen das Urteil 2F_30/2025 ein und beantragten u.a. die Gutheissung der im ursprünglichen Beschwerdeverfahren 2C_330/2025 gestellten Feststellungsbegehren.


7B_415/2024: Urteil zur Beschwerde der A.________ GmbH gegen die Einstellung eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH mietete eine Lagerhalle und errichtete darin eine Produktionsanlage für CBD-Hanf. Nach dem Einsturz eines ungenügend geplanten und errichteten Raumes (\"Growbox\"), der zu Schäden und einem Brand führte, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen u.a. gegen den Inhaber und einen Angestellten der A.________ GmbH sowie gegen den an der Errichtung beteiligten B.________ auf. Das Verfahren gegen B.________ wurde nach Einsprache mehrmals eingestellt. Die A.________ GmbH erhob Beschwerde und verlangte eine Fortführung des Strafverfahrens sowie die Einholung eines Obergutachtens.


7B_176/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte zusammen mit seiner Mutter, D.________, eine Strafanzeige wegen einfacher Körperverletzung ein, nachdem es zu einer Auseinandersetzung mit B.________ im Dezember 2022 gekommen war. Der Staatsanwalt des Kantons Neuenburg trat nicht auf die Anzeigen ein. Die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte diesen Entscheid. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, um die Aufhebung des kantonalen Entscheids und die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen B.________ zu erreichen.


1C_611/2025: Abweisung der Beschwerde wegen Pflichtverletzungen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisse der A.________ mit den Établissements B.________ wurden aufgrund diverser Pflichtverletzungen beendet. Der betroffenen ehemaligen Mitarbeiterin wurde vorgeworfen, unrechtmässig sensible Personaldaten ihrer Kollegen eingesehen sowie ihre Pflichten wiederholt nicht erfüllt zu haben. Ihr Antrag auf Wiedereinsetzung in ihre alte Position beziehungsweise Zahlung einer Entschädigung wurde von den kantonalen Instanzen abgewiesen, was sie mit einer Beschwerde vor das Bundesgericht brachte.


1C_553/2025: Autorisation von Bauarbeiten, Mietkontrolle und Rückerstattung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Stiftung, die Eigentümerin eines Wohnhauses ist, führte 2014/2015 umfangreiche Renovationsarbeiten durch. Nach Abschluss weiterer Arbeiten im Jahr 2020 erhöhte sie die Miete erheblich. Das kantonale Amt für Bautätigkeiten qualifizierte die Arbeiten von 2020 als transformationspflichtige Renovation und leitete entsprechende Massnahmen ein (u.a. Mietkontrolle, Rückerstattung von Mietzinsdifferenzen). Das genferische Verwaltungsgericht lehnte diese Auffassung ab, während die Verwaltungsgerichtskammer die Entscheidung wieder korrigierte. Die Stiftung bestritt vor dem Bundesgericht die Einstufung der Arbeiten von 2020 als transformationspflichtig.


7B_103/2026: Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis entschied am 28. November 2025, keine Strafuntersuchung gegen drei kantonale Beamte wegen des Vorwurfs der Nötigung einzuleiten. A.________ und B.________ erhoben dagegen Beschwerde. Das Obergericht des Kantons Zürich forderte sie auf, eine Prozesskaution von insgesamt CHF 2'500.-- zu hinterlegen, mit der Androhung des Nichteintretens bei Nichtleistung der Kaution. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht und rügte insbesondere die Höhe der Kaution.


2C_263/2024: Zugang zu Informationen über elektronische Lotteriesysteme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Loterie Romande betreibt elektronische Lotterieanlagen und verweigert einer Anfrage der Radio Télévision Suisse (RTS) aus dem Jahr 2019, die Standorte dieser Lotteriesysteme offenzulegen. Streitgegenstand ist die Anwendbarkeit der Transparenzvorschriften der Bundesgesetzgebung (LTrans) und des neuen interkantonalen Glücksspielkonkordats (CJA) auf begehrte Informationen. Nach mehreren Instanzenentscheiden wandte sich die Loterie Romande mit einer Beschwerde ans Bundesgericht, um eine abschlägige Entscheidung zu Gunsten der RTS aufzuheben.


1C_592/2025: Fristwahrung bei Zustellungen per A-Post Plus

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob eine kantonale Beschwerdefrist im Zusammenhang mit einer Baubewilligung korrekt gewahrt wurde, obwohl die Zustellung des angefochtenen Entscheids per A-Post Plus an einem Samstag erfolgte. Die Beschwerdeführenden hatten die Frist überschritten und verlangten die Wiederherstellung.


7B_152/2026: Rückzug einer Beschwerde im Zusammenhang mit einer Entsiegelung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, vertreten durch einen Rechtsanwalt, hatte eine Beschwerde ans Bundesgericht erhoben, mit welcher eine Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Bezirks Dielsdorf vom 12. Januar 2026 angefochten wurde. Gegenstand der ursprünglichen Verfügung war eine Entsiegelung. Die Beschwerde wurde in der Folge durch eine Eingabe des Beschwerdeführers vom 16. März 2026 zurückgezogen.


2D_15/2025: Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung zur Beweiserhebung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, die ein Geschäft in Châtel-St-Denis betreibt, und das Réseau B.________ hatten eine Vereinbarung über die unentgeltliche Medikamentenlieferung bei ärztlichem Auftrag. Nach Kündigung dieser Vereinbarung durch A.________ SA kam es zu Streitigkeiten bezüglich des Verhaltens des Réseau B.________, das Patienten zur Nutzung anderer Apotheken ermuntert haben soll. Der Schadenersatzanspruch von 20'000 CHF für unlauteres Verhalten und Rufschädigung wurde vom Réseau B.________ und in der Folge vom Kantonsgericht Fribourg abgelehnt, jedoch mit Reduzierung der Verfahrenskosten für A.________ SA.


4A_399/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Sachverhalt betrifft einen Franchisevertrag zwischen der Beschwerdeführerin A.________ SA und den Beschwerdegegnern B.________ Sàrl, C.________, und D.________. Streitgegenstand war die Durchsetzung von im Franchisevertrag enthaltenen Konkurrenzverbotsklauseln sowie damit verbundene Massnahmen. Die kantonale Vorinstanz wies das Begehren der Beschwerdeführerin auf superprovisorische und vorsorgliche Massnahmen ab. Gegen diese Abweisung erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_171/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen den Beschluss des Kantonsgerichts Luzern, welches ihre Beschwerde gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Abteilung 3 Sursee abwies, soweit es darauf eintrat. Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


7B_115/2026: Nichtanhandnahme und Nichteintreten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erstattete Strafanzeige gegen eine Drittperson wegen verschiedener Vorwürfe, darunter Ehrverletzung und Nötigung. Die zuständige Staatsanwaltschaft entschied, die Strafsache nicht an die Hand zu nehmen. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde, auf welche das Obergericht des Kantons Aargau infolge ungenügender Begründung nicht eintrat. Der Beschwerdeführer focht dieses Urteil beim Bundesgericht an.


9C_135/2025: Teileweise Gutheissung der Beschwerde zur Übernahme der Pflegekosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Versicherter, geboren 1969, leidet an Trisomie 21, verbunden mit autistischem Verhalten und schwerer Angststörung. Er bezieht seit 2017 Pflegeleistungen zu Hause, die seit April 2023 von B.________ Sàrl erbracht werden. Die Krankenversicherung Mutuel Assurance Maladie SA reduzierte die finanziellen Leistungen für die Pflegestunden im April 2023, da diese nicht den gesetzlichen Anforderungen an Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprachen. Nach erfolgloser Anfechtung dieser Entscheidung beim Tribunal cantonal du canton de Vaud gelangte der Versicherte ans Bundesgericht.


7F_49/2025: Urteil betreffend ein Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ stellte ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 22. Oktober 2025 (Verfahren 7B_965/2025, 7B_966/2025, 7B_967/2025, 7B_968/2025), in welchem das Bundesgericht nicht auf seine Beschwerden eingetreten war. Er beantragte die Aufhebung des Urteils und die Feststellung, dass in den ursprünglichen Beschwerden formelle Rügen erhoben worden seien. Ausserdem verlangte er die unentgeltliche Rechtspflege für das Revisionsverfahren.


1C_75/2026: Urteil betreffend Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde nach einem Vorfall in der Familienwohnung, bei dem es zu Sachbeschädigungen und Bedrohungen seines Sohnes B.A.________ kam, mittels einer Verfügung der Kantonspolizei Zürich nach dem Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich aus der Wohnung weggewiesen und erhielt Rayon- und Kontaktverbote. Die Maßnahmen waren befristet bis zum 8. Dezember 2025. Nach deren Bestätigung durch das Bezirksgericht Bülach gelangte A.A.________ ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, welches die Beschwerde abwies und die Kosten zu Lasten des Beschwerdeführers auferlegte. A.A.________ focht den Entscheid mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor Bundesgericht an.


7B_190/2026: Entsiegelung von Datenträgern im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, gegen den ein Strafverfahren wegen mehrfachen Betrugs, versuchten Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Gehilfenschaft zu Betrug läuft, beantragte die Siegelung seines Mobiltelefons und Notebooks. Nach mehrfacher Behandlung der Entsiegelung durch die Vorinstanzen hiess das Haftgericht des Kantons Solothurn die Entsiegelung teilweise gut. Dagegen reichte A.________ erneut Beschwerde beim Bundesgericht ein.


1C_630/2025: Nichteintreten auf eine Stimmrechtsbeschwerde sowie Ausstandsgesuche

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob gegen eine Teilrevision der Ortsplanung Thierachern eine Stimmrechtsbeschwerde und stellte Ausstandsgesuche gegen verschiedene Entscheidungsträger. Die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern trat auf die Stimmrechtsbeschwerde und die Ausstandsgesuche nicht ein. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Dieses trat auf die Beschwerde nicht ein, weil ein erforderlicher Kostenvorschuss trotz Nachfrist nicht geleistet wurde. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin mit Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_217/2026: Urteil zu einer Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, da diese seine Strafanzeige vom 31. Januar 2025 nicht behandelt habe. Nach der Weiterleitung der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben folgte eine Nichtanhandnahmeverfügung. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Bern, wies die Rechtsverweigerungsbeschwerde sowie damit verbundene Anträge des Beschwerdeführers ab.


2C_497/2025: Urteil zur Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die russische Staatsbürgerin B.________ reiste 2023 mit einem Touristenvisum in die Schweiz ein, woraufhin ihre schweizerische Tochter A.________ die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung beantragte. Das Amt für Migration verweigerte diese im Jahr 2024. Der Regierungsrat und das Kantonsgericht Basel-Landschaft wiesen die entsprechenden Beschwerden ab. Vor Bundesgericht beantragen die Beschwerdeführerinnen die Aufhebung des kantonalen Urteils und die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung.


1C_429/2024: Urteil zur Baubewilligung ausserhalb der Bauzone

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Eigentümer eines ausserhalb der Bauzone gelegenen Gebäudes in Elm, führte ohne Baubewilligung umfangreiche Bauarbeiten durch, trotz vorheriger Ablehnung einer Ausnahmebewilligung und eines ausdrücklich verfügten Baustopps. Nach Abschluss der Bauarbeiten verweigerte die zuständige Behörde die Baubewilligung und ordnete den Rückbau der unbewilligten Baute an. Die gegen diese Entscheidungen gerichteten Beschwerden beim Regierungsrat und beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus wurden abgewiesen.


7B_1072/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Rückweisung einer Strafanzeige

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 11.04.2024 reichte A.________ eine Strafanzeige wegen Verletzung einer Unterhaltspflicht gegen B.________ ein und erklärte sich als Privatkläger. Mit Entscheid vom 15.04.2024 wies die Staatsanwaltschaft Lausanne die Anzeige als verspätet zurück. Am 23.04.2024 erhob A.________, vertreten durch seinen Bruder C.________, Beschwerde gegen diesen Entscheid. Am 07.06.2024 informierte der Präsident der Strafrekurskammer des Kantonsgerichts Waadt C.________, dass gemäss kantonalem Recht nur zugelassene Anwälte Parteien vertreten dürfen, und forderte A.________ auf, die Beschwerde eigenhändig zu unterzeichnen. Der Beschwerdeführer kam dem nicht nach. Mit Entscheid vom 13.06.2024 erklärte die Strafrekurskammer des Kantonsgerichts Waadt die Beschwerde für unzulässig. A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid der Strafrekurskammer ein.


8C_457/2025: Gutheissung des Anspruchs auf maximal 260 Taggelder der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte, geboren 1960, arbeitete seit dem 1. Juni 2016 bei B.________ Sàrl. Aufgrund einer wirtschaftlich begründeten Kündigung wurde sein Arbeitsverhältnis auf den 31. Dezember 2022 beendet. Ab dem 6. Dezember 2022 war er vollständig arbeitsunfähig, und diese Arbeitsunfähigkeit dauerte bis zum 28. März 2024 an. Am 27. März 2024 meldete er sich bei der Arbeitslosenversicherung an und beantragte Taggelder. Die Kasse gewährte ihm aufgrund einer Befreiung von der Beitragspflicht maximal 90 Taggelder. Vor den Vorinstanzen machte der Versicherte geltend, ihm stünden 260 Taggelder zu, da sein Arbeitsverhältnis aufgrund der Sperrfrist gemäss Art. 336c OR bis zum 31. März 2023 verlängert worden sei.


2C_739/2025: Urteil zur unentgeltlichen Rechtspflege im Zusammenhang mit einem Studienausschluss

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Student an der Hochschule Luzern, wurde nach dreimaligem Nichtbestehen der Prüfung im Modul \"Mathematik 1B\" vom Studiengang ausgeschlossen. Die gegen die Entscheidungen der Hochschule erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos, ebenso wie sein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege im kantonsgerichtlichen Verfahren. Das Kantonsgericht Luzern verweigerte diese mit Zwischenverfügung vom 18. November 2025. Dagegen erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sowohl für das Hauptverfahren als auch vor Bundesgericht.


4A_124/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Krankentaggeldversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 19. Dezember 2025 Beschwerde beim Bundesgericht. Das kantonale Gericht hatte die B.________ AG verpflichtet, Krankentaggeldleistungen von CHF 3'059.90 nebst Zins zu zahlen, aber die Klage im Mehrbetrag abgewiesen.