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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 15.04.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_279/2025: Abweisung der Beschwerde bezüglich der Zuweisung der Kinderrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Vater eines 2011 geborenen Kindes, erhielt eine vollständige Invalidenrente rückwirkend ab dem 1. Juli 2022, deren Betrag an das Hospice général überwiesen wurde. Zudem wurde eine rückwirkende Invaliden-Kinderrente für den gemeinsamen Sohn festgesetzt, wobei der Hauptbetrag an die Mutter, B.________, ging. Die Eltern leben getrennt, haben aber das gemeinsame elterliche Sorgerecht. A.________ beantragte, dass ihm die rückwirkende Kinderrente sowie die monatlichen Beiträge zukünftig direkt überwiesen werden, scheiterte jedoch vor der Vorinstanz.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde ist zulässig, da alle formellen Anforderungen an einen Rechtsmittelgang erfüllt sind. Die Streitfrage ist, an wen die Kinderrente zu zahlen ist. Anspruch auf die Kinderrente richtet sich gemäß Art. 35 Abs. 4 LAI und Art. 71ter RAVS nach dem Wohnort und der Betreuung durch den Anspruchsberechtigten. Bei Trennung steht ein Vorrang für den Elternteil mit Betreuung. A.________ konnte für den Zeitraum des Heimaufenthalts keine substantiierten Belege für eigene Unterhaltsleistungen erbringen. Dagegen übernahm die Mutter entscheidende Kosten. Die Kinderrente dient primär dem realen Unterhalt des Kindes, was hier gegeben ist. Die Beschwerde ist in allen Belangen unbegründet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Gerichtskosten wurden A.________ auferlegt und er wurde zur Zahlung einer Parteientschädigung an B.________ verpflichtet.


5A_869/2025: Festsetzung des Kindesunterhalts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eltern von A.________, geboren 2021, sind nicht verheiratet und haben sich zwischen Dezember 2021 und Januar 2022 getrennt. Die Mutter, B.________, reichte für das Kind eine Klage auf Festsetzung des Unterhalts und elterlicher Rechte gegen den Vater, C.________, ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde wurde form- und fristgerecht eingereicht, die Voraussetzungen gemäss Bundesgerichtsgesetz (BGG) sind erfüllt. Das Bundesgericht prüft die Anwendung des Rechts von Amtes wegen, ist jedoch an die vorgebrachten Argumente und die festgestellten Tatsachen der Vorinstanz gebunden, es sei denn, diese seien offensichtlich unhaltbar. Der Beschwerdeführer rügt die Nichtberücksichtigung von Betreuungskosten für eine Nanny sowie die Höhe der Unterhaltsbeiträge. Die Vorinstanz hat entschieden, dass die Betreuung durch die Krippe und den Vater ausreichend ist. Betreuungskosten für eine Nanny wurden zu Recht abgelehnt, da keine Notwendigkeit ersichtlich war. Die Vorinstanz berücksichtigte die Schulkosten (Mittagessen und Nachmittagsbetreuung) und setzte die Unterhaltsbeiträge altersgerecht in verschiedenen Stufen fest. Die Argumente des Beschwerdeführers waren nicht ausreichend, um die Feststellungen zu ändern. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Beschwerde unbegründet ist. Die gewährten Unterhaltsregelungen entsprechen dem Angemessenen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde des Vaters wurde abgewiesen und die Gerichtskosten auferlegt. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt.


4A_305/2025: Urteil zum Rechtsöffnungsverfahren und Finanzsanktionen gemäss Ukraine-Verordnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin A.________ vertrieb Diamanten und andere Mineralien weltweit. Sie betrieb den Beschwerdegegner für CHF 368'207.06, was auf einem Schiedsurteil beruhte. Das Obergericht des Kantons Aargau wies ihr Gesuch um definitive Rechtsöffnung ab, da die Forderung infolge rechtlicher Unmöglichkeit durch die Ukraine-Verordnung erloschen sei.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht ist zuständig und prüft frei, ob die Beschwerdeführerin ein Rechtsmittel vorbringt. Das Gericht legt das Recht von Amtes wegen aus; es verpflichtet die Parteien zur präzisen Geltendmachung allfälliger Rechtsverletzungen. Die Ukraine-Verordnung untersagt gemäss Art. 15 Abs. 2 Zahlungen an sanktionierte Personen. Diese Regelung stellt eine gesetzliche Stundung gemäss Art. 81 Abs. 1 SchKG dar. Die Vorinstanz berücksichtigte die rechtlichen Einschränkungen korrekt und verweigerte die Rechtsöffnung in rechtmässiger Weise. Der Vorwurf der Befangenheit der Vorinstanz wurde zurückgewiesen. Die Ähnlichkeit der Begründung mit einem anderen Verfahren begründet keine Befangenheit. Die Vorinstanz hat im Ergebnis die Rechtsöffnung zu Recht verweigert.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten sowie Parteientschädigungen wurden festgelegt.


5A_289/2026: Urteil zur Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Beistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, für die seit 2021 eine Vertretungsbeistandschaft mit umfassender Vermögensverwaltung besteht, verlangte am 23. Oktober 2025 bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Graubünden deren Aufhebung. Die KESB lehnte dies am 19. Dezember 2025 ab, bestätigte die Beistandschaft und erweiterte sie, indem sie der Beschwerdeführerin die Handlungsfähigkeit in den Bereichen Vermögensverwaltung, Administration und Wohnen entzog. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Graubünden mit Entscheid vom 24. Februar 2026 ab. Hiergegen wandte sich die Beschwerdeführerin mit Beschwerde an das Bundesgericht.


5A_373/2025: Urteil zum Kindesunterhalt und zur Kostenmaterie nach Rückweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ (Beschwerdeführer) und B.A.________ (Beschwerdegegnerin) waren seit 2012 verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Nach der Scheidung im Jahr 2022 wurde die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten, die alternierende Obhut mit einem leicht stärkeren Betreuungsanteil der Mutter festgelegt und Kindesunterhalt vom Vater zugesprochen. Unterhaltsfragen und Kostenregelungen wurden mehrfach durch die Instanzen und das Bundesgericht geprüft und teilweise neu beurteilt.


7B_81/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte am 19. Januar 2026 eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein gegen eine Entscheidung der Präsidentin der Strafrechtlichen Rekurskammer des Kantonsgerichts Waadt vom 13. Januar 2026. Die Vorinstanz hatte vorherige Entscheidungen zu provisorischen Massnahmen in Verbindung mit beschlagnahmten elektronischen Daten bestätigt. A.________ beantragte unter anderem die Feststellung eines formellen Justizverweigerungsvorwurfs und einen Entscheid unter bestimmten verfahrensrechtlichen Auflagen. Ein Antrag auf superprovisorische Massnahmen wurde abgelehnt.


5A_189/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Zahlungsbefehl und Vorladung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Betreibungsamt Bad Ragaz erliess am 8. September 2025 einen Zahlungsbefehl gegen die Beschwerdeführerin. Am 1. Dezember 2025 erhob die Beschwerdeführerin eine Beschwerde vor dem Kantonsgericht St. Gallen bezüglich der Zustellung des Zahlungsbefehls und zweier Vorladungen. Diese wurde an das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland weitergeleitet, welches die Beschwerde am 19. Januar 2026 abwies, soweit es darauf eintrat. Die Beschwerdeführerin reichte darauf Beschwerde beim Kantonsgericht St. Gallen ein, welches am 12. Februar 2026 auf diese nicht eintrat. Am 23. Februar 2026 gelangte die Beschwerdeführerin zum Bundesgericht.


8C_644/2025: Streit um Versicherungsdeckung für Nichtberufsunfall bei Teilzeitbeschäftigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt während eines Ferienaufenthalts in Bolivien am 16. September 2023 einen schweren Nichtberufsunfall, war jedoch zum Unfallzeitpunkt aufgrund ihres teilzeitlichen Arbeitsverhältnisses bei der B.________ GmbH (20 %, vom 16. bis zum 31. August 2023) gemäss der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert. Diese Entscheidung wurde bis hin zum kantonalen Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigt.


4A_442/2025: Urteil zum Mietrecht in einem Landwirtschaftsbetrieb

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien stritten über die Gültigkeit einer Kündigung des Mietrechts für die untere Wohnung eines Wohnhauses auf einem Landwirtschaftsbetrieb, die 2004 vertraglich geregelt worden war. Der Beschwerdegegner, Sohn der Beschwerdeführer, hatte das Mietverhältnis gekündigt. Die Beschwerdeführer machten geltend, das Mietrecht sei unkündbar und gelte auf Lebzeiten.


5D_6/2026: Nichteintreten auf eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde in einem Kostenverfahren (Eheschutz)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin reichte im Rahmen eines Eheschutzverfahrens beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein Gesuch ein. Die daraus resultierende Kostenregelung wurde später durch eine Beschwerde vor dem Obergericht des Kantons Bern angefochten, jedoch ohne Erfolg, da das Obergericht mangels hinreichender Begründung und Anträgen nicht auf die Beschwerde eintrat. Mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde wandte sich die Beschwerdeführerin hiergegen an das Bundesgericht, jedoch ausserhalb der gesetzlichen Frist.


6B_297/2023: Urteil zur Blockadeaktion von Klimaaktivisten vor der Credit Suisse in Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Sechs Klimaaktivisten blockierten am 8. Juli 2019 im Rahmen einer organisierten und unbewilligten Protestaktion mehrere Eingänge zum Hauptsitz der Credit Suisse AG in Zürich. Ziel war es, auf Investitionen der Bank in fossile Energieträger aufmerksam zu machen. Die Polizei räumte die Blockade nach zweimaliger Abmahnung zwischen 9.40 Uhr und ca. 12 Uhr. Die Beteiligten wurden erstinstanzlich wegen Nötigung (Art. 181 StGB) und Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB) verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Schuldsprüche und erhöhte teilweise die Tagessatzhöhe.


4A_478/2025: Urteil zur internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit und zur Zuständigkeit der FIFA

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der ungarische Fussballclub A.________ (Beschwerdeführer) stritt mit dem ukrainisch-ungarischen Trainer B.________ über die fristlose Beendigung eines Arbeitsvertrages. Nach einem Entscheid der FIFA Player’s Status Chamber vom 29. März 2024, der zugunsten des Trainers ausfiel, erhob der Club Berufung beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS). Der Einzelschiedsrichter des TAS trat am 8. September 2025 jedoch nicht auf die Berufung ein, da der Club die Begründung des FIFA-Entscheids nicht fristgerecht verlangt hatte. Gegen das Nichteintreten des TAS wandte sich der Beschwerdeführer mit einer Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht.


4D_45/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern, das am 16. Februar 2026 wegen mangelnder Begründung auf ihre vorangehende Beschwerde gegen einen Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichts Willisau nicht eingetreten war.


7B_199/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Ministère public de la République et canton de Genève Beschwerde ein, welche von der Chambre pénale de recours der Cour de justice de la République et canton de Genève am 12. Januar 2026 abgewiesen wurde. Anschliessend reichte A.________ eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, leistete jedoch nicht die verlangte Kostenvorschusszahlung, obwohl ihm zwei Zahlungsfristen eingeräumt wurden.


5A_637/2025: Abschreibung eines Beschwerdeverfahrens wegen Rückzugs im Zusammenhang mit Eheschutz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die verheirateten Parteien, Eltern von zwei gemeinsamen Töchtern, sowie jeweils einem vorehelichen Kind, stritten um Eheschutzmassnahmen. Das Bezirksgericht Aarau übertrug in erster Instanz die Obhut der gemeinsamen Kinder der Mutter und regelte die Unterhaltszahlungen. In zweiter Instanz ordnete das Obergericht alternierende Obhut an, änderte die Betreuung und setzte die Unterhaltszahlung des Vaters neu fest. Die Beschwerdeführerin erhob eine Beschwerde ans Bundesgericht, zog diese jedoch später zurück.


6B_447/2025: Nichteintreten auf Berufung wegen fehlender Berufungserklärung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Regionalgericht Landquart wegen Übertretung des Waffengesetzes (Art. 26 Abs. 1 WG i.V.m. Art. 34 Abs. 1 lit. e WG) zu einer Busse von CHF 200.– und einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen verurteilt. Er meldete Berufung an, reichte jedoch nach Zustellung des begründeten Urteils keine schriftliche Berufungserklärung ein. Das Obergericht des Kantons Graubünden trat daher auf die Berufung nicht ein. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht, in welcher er die Verletzung des Vertrauensprinzips und eine Missverständlichkeit der Rechtsmittelbelehrung rügte.


5A_41/2026: Vollstreckung in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwischen den Parteien besteht eine erbrechtliche Auseinandersetzung über den Nachlass der Eltern. Die Parteien schlossen am 25. August 2023 vor der Schlichtungsbehörde eine Vereinbarung. Die Beschwerdeführerin erhob mehrere Rechtsmittel, welche erfolglos blieben. Mit Entscheid vom 23. September 2025 hiess das Regionalgericht ein Vollstreckungsgesuch der Beschwerdegegnerin gut. Das Obergericht des Kantons Bern trat am 4. Dezember 2025 mangels genügender Begründung auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin nicht ein, woraufhin diese Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.


4A_105/2026: Verfügung betreffend Rückzug der Beschwerde in einem Werkvertragsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) hatte gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 7. Januar 2026 Beschwerde eingereicht. Die Beschwerde richtete sich gegen ein Werkvertragsverfahren mit der Einwohnergemeinde Strengelbach (Beschwerdegegnerin). Die Beschwerdeführerin zog die Beschwerde mit Schreiben vom 23. März 2026 zurück.


8C_149/2025: Urteil zur Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine ehemalige Pflegefachfrau, beantragte im Jahr 2019 Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund eines Verdachts auf Multiple Sklerose. Nach mehreren medizinischen und beruflichen Abklärungen wies die IV-Stelle des Kantons Aargau das Leistungsbegehren (Invalidenrente und berufliche Massnahmen) mit Verfügung vom 11. März 2024 ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid am 21. Januar 2025. Vor Bundesgericht focht die Beschwerdeführerin den Entscheid an, unter anderem mit Verweis auf ein neues medizinisches Gutachten.


8C_525/2025: Überprüfung der Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, Opfer eines Arbeitsunfalls im Jahr 2004, erlitt körperliche und psychische Beeinträchtigungen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) gewährte ihm ab Dezember 2010 eine Invalidenrente auf Basis eines Invaliditätsgrades von 36 %. Später beantragte er eine Revision der Rentenberechnung, da psychische Leiden in Zusammenhang mit dem Unfall eine vollständige Erwerbsunfähigkeit seit Januar 2016 verursacht hätten. Die CNA lehnte zunächst eine Erhöhung ab, nahm jedoch nach gerichtlicher Rückweisung eine Korrektur vor und gewährte eine Rente auf Basis von 100 % ab Juni 2018. Die Vorinstanz wies die Klage des Beschwerdeführers auf Ausweitung des Bezugszeitraums zurück, was zur vorliegenden Beschwerde führte.


6B_587/2025: Einspruch gegen mehrfachen Freispruch von Sachbeschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 20. Mai 2025, welches die Beschwerdegegnerin B.________ vom Vorwurf der mehrfachen Sachbeschädigung freisprach und die Zivilforderungen der Beschwerdeführerin abwies. A.________ beantragte die Verurteilung von B.________ sowie die Gutheissung ihrer Zivilforderungen oder die Zurückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz.


8C_514/2025: Urteil zur Beendigung von Versicherungsleistungen durch die Suva aufgrund fehlender Unfallkausalität

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, 1963 geboren und bei der Suva gegen Unfallfolgen versichert, erlitt am 19. November 2022 einen Bagatellunfall, bei dem er sich das linke Knie verdrehte. Nach einer Operation und weiteren Untersuchungen sah die Suva mit Verfügung vom 21. November 2023 ihre Leistungspflicht aufgrund fehlender Unfallkausalität als beendet an. Nach Einsprache von A.________ hielt die Suva mit Entscheid vom 17. Dezember 2024 an ihrer Leistungsterminierung fest. Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wies das Kantonsgericht Luzern am 27. August 2025 ab.


4A_552/2025: Entscheid zum Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit Lohn- und Ferienansprüchen sowie Nebentätigkeiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (Arbeitgeberin) kündigte zwei Arbeitsverträge, woraufhin die Arbeitnehmer gegen sie Lohn- und Ferienentschädigungen geltend machten. Die Arbeitnehmerin 2 übte zudem Nebentätigkeiten aus, die von der Arbeitgeberin als vertragswidrig und konkurrenzierend beanstandet wurden.


5A_104/2026: Entscheid zur Konkurseröffnung über die A.________ AG in Liquidation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Zivilgericht Basel-Stadt eröffnete am 1. Dezember 2025 den Konkurs über die A.________ AG aufgrund einer betreibungsrechtlichen Forderung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die A.________ AG focht diesen Entscheid vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt an, welches die Beschwerde abwies und den Konkurs aufrechterhielt (Entscheid vom 23. Dezember 2025). Mit Beschwerde in Zivilsachen verlangte die A.________ AG die Aufhebung dieses Entscheids sowie eine Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung der Tilgung ihrer Schuld.


5A_161/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die verheirateten Eltern A.A.________ und B.A.________ trennten sich im Jahr 2016. Im Rahmen der Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft wurde vereinbart, dass die Mutter das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter C.A.________ erhält, während der Vater ein mediatisiertes Besuchsrecht ausübt. Im August 2025 stellte die Mutter bei der Erstinstanz einen Antrag, den Wohnsitz des Kindes nach Italien zu verlegen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, ebenso wie ein Antrag auf aufschiebende Wirkung im Berufungsverfahren. Die Mutter brachte das Kind dennoch nach Italien, was von den kantonalen Behörden nicht genehmigt wurde.


9C_212/2025: Überprüfung der Aufnahmebedingungen eines Medikaments in die Spezialitätenliste

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Arzneimittel \"Ialugen\" des Herstellers IBSA Institut Biochimique SA ist seit den 1990er Jahren in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüfte im Rahmen der dreijährlichen Überprüfung die Aufnahmebedingungen und setzte auf Basis eines Auslandpreisvergleichs (APV), jedoch ohne therapeutischen Quervergleich (TQV), die Preise herab. Die IBSA focht dies beim Bundesverwaltungsgericht an, das die Preisfestsetzung bestätigte. Mit Beschwerde ans Bundesgericht verlangte die IBSA die Neubestimmung der Preise.


4D_19/2026: Nichteintreten bei fehlender Kostenvorschussleistung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau, Einzelrichterin, vom 4. Dezember 2025, das seinerseits das Rechtsmittel gegen einen Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichts Kreuzlingen abgewiesen hatte. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4D_44/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH reichte gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug, II. Beschwerdeabteilung, vom 17. März 2026 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Der angefochtene Entscheid war im Rahmen eines kantonalen Aufsichtsbeschwerdeverfahrens ergangen.


4A_141/2026: Unzulässigkeit verspätet eingereichter Beschwerden und Anforderungen an die Beschwerdebegründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte im Zusammenhang mit einem Aberkennungsklageverfahren die unentgeltliche Rechtspflege vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Dieses wies das Gesuch am 18. November 2025 ab. Eine dagegen erhobene Beschwerde an das Obergericht des Kantons Thurgau wurde mit Entscheid vom 11. Februar 2026 wegen versäumter Frist nicht behandelt. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 8. März 2026 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, die dort am 25. März 2026 eintraf.


5D_45/2025: Abweisung einer Forderung in einem Kollokationsstreit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) wandte sich gegen die Abweisung einer in einem Kollokationsstreit geltend gemachten Forderung in der Insolvenzmasse der succession répudiée von D.________. Die Vorinstanzen hatten festgestellt, dass die Beschwerdeführerin ihre Forderung weder auf ein Urteil noch auf einen gültigen Titel stützen konnte.


8C_608/2025: Urteil zur Invalidenversicherung (Invalidenrente und berufliche Massnahmen)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die 1972 geborene A.________ beantragte am 3. April 2022 Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund körperlicher und psychischer Beschwerden. Die IV-Stelle des Kantons Aargau lehnte den Antrag am 3. Oktober 2024 ab, einschliesslich weiterer beruflicher Eingliederungsmassnahmen. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies eine dagegen gerichtete Beschwerde am 8. September 2025 ab. A.________ legte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ein mit dem Antrag auf Zusprache einer Invalidenrente bzw. subsidiär auf Rückweisung zur erneuten Abklärung.


5A_42/2026: Urteil betreffend die Eröffnung eines öffentlichen Testaments

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bezirksgericht Meilen eröffnete ein öffentliches Testament des am 9. November 2025 verstorbenen B.________ und stellte fest, dass C.________ als gesetzliche Erbin erscheine. Die Beschwerdeführerin, eine Nichte des Erblassers, erhob Berufung gegen dieses Urteil, welche vom Obergericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 22. Dezember 2025 abgewiesen wurde. Gegen diesen Entscheid reichte die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_29/2026: Urteil zur Verleumdung, Hausfriedensbruch und mehrfachen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin diffamierte ihren Ehemann und dessen Partnerin öffentlich mit der Behauptung u.a. von pädophilem Missbrauch und Gewalt sowie in Video-Blogs und über Social-Media-Auftritte, verbreitete Aufkleber mit ehrverletzendem Inhalt und verletzte mehrere gerichtliche Anordnungen.


6B_888/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend versuchte vorsätzliche Tötung und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde beschuldigt, in der Nacht vom 9. September 2021 mit einer Machete die Wohnung eines Mannes, B.________, aufgesucht und ihn unvermittelt angegriffen zu haben. B.________ konnte den Angriff abwehren und erlitt Verletzungen. Erstinstanzlich und im Berufungsverfahren wurde A.________ u.a. der versuchten vorsätzlichen Tötung, des unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Der Beschwerdeführer bestritt unter anderem den subjektiven Tatvorsatz sowie die Rechtmässigkeit der ausgesprochenen Landesverweisung.


4D_37/2026: Urteil zu einer Beschwerde betreffend definitive Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________ AG, legte Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich ein, mit dem ihre Beschwerde gegen den Rechtsöffnungsentscheid des Einzelgerichts Audienz am Bezirksgericht Zürich abgewiesen worden war. Gegenstand war die definitive Rechtsöffnung.


6B_323/2024: mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A., dem Beschwerdeführer, wird vorgeworfen, die damals 18-jährige B. im September 2020 in ihrem Studio mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Dabei habe er Drohungen ausgesprochen, um ihren Willen zu brechen. Das Kreisgericht Oberwallis sprach ihn von den Vorwürfen frei, verurteilte ihn jedoch wegen versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe. Auf Berufung hin sprach das Kantonsgericht Wallis A. wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren, einer bedingten Geldstrafe sowie einer Landesverweisung für fünf Jahre.


7B_96/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte am 21. Januar 2026 beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Vorinstanz ein, welche einen Rekurs gegen einen Nichtanhandnahmebeschluss des Ministeriums des Kantons Tessin abgewiesen hatte.


7B_1261/2024: Entsiegelung und Durchsuchung technischer Geräte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 23. September 2024 führte die Organisation \"B.________\" einen begleiteten Suizid durch, bei dem E.________ sel. verstarb. Im Zusammenhang mit den Vorfällen stellte die Polizei technische Geräte der Journalistin A.________ sicher, die am Tatort angetroffen wurde. Diese wurden auf Antrag versiegelt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen beantragte am 14. Oktober 2024 die Entsiegelung und Durchsuchung der Geräte, was das Kantonsgericht Schaffhausen als Zwangsmassnahmengericht am 15. November 2024 guthiess. A.________ erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht und machte u.a. eine Verletzung des Quellenschutzes geltend.


7B_418/2024: Entscheid zur Anfechtung einer Einstellungsverfügung in einer Strafuntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft die strafrechtliche Anklage gegen D.D.________ wegen sexueller Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung. Das Regionalbüro der Staatsanwaltschaft Bas-Valais stellte das Verfahren am 7. August 2023 ein. Einen dagegen erhobenen Rekurs von A.A.________, vertreten durch seine Eltern, wies der Einzelrichter der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis am 7. März 2024 ab. Daraufhin erhob A.A.________ Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.


4A_440/2024: Abschreibung eines Beschwerdeverfahrens wegen Gegenstandslosigkeit infolge Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine in Liquidation befindliche Aktiengesellschaft, erhob Beschwerde gegen eine Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zug. Gegenstand des Verfahrens war die provisorische Rechtsöffnung nach SchKG. Während des Verfahrens wurde über die Beschwerdeführerin der Konkurs eröffnet, was zur Aufhebung der Betreibung führte.


5A_112/2026: Urteil betreffend Ungültigkeitsklage, Erbunwürdigkeit und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen eine obergerichtliche Entscheidung, die seine Beschwerde und Berufung aufgrund von Verspätung bzw. fehlender Begründung abgelehnt hatte, und forderte unter anderem die Sistierung des Verfahrens aufgrund gesundheitlicher Probleme.


9C_348/2025: Revision einer Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte A.________, geboren 1986, beantragte nach einem Unfall im März 2018 Leistungen der Invalidenversicherung. Eine volle Invalidenrente wurde ab April 2019 und eine halbe Rente ab März 2020 zugesprochen. Aufgrund einer behaupteten Verschlechterung des Gesundheitszustandes stellte der Versicherte im November 2021 einen neuen Antrag, woraufhin das Amt für Invalidenversicherung die halbe Rente per Juli 2023 widerrief, da eine volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit seit Januar 2021 angenommen wurde. Der Versicherte gelangte bis vor das Bundesgericht.


5A_258/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren zur Verwertung von Sicherungspfändern des Schuldners A.________, setzte das Betreibungsamt Mendrisio für die Versteigerung von Miteigentumsanteilen an einer Stockwerkeigentumsgemeinschaft Mindestgebote fest. Bereits zuvor wurden diesbezügliche Bedingungen des Betreibungsamts von der kantonalen Aufsichtsbehörde bestätigt. Nachdem A.________ weder die vorangegangene Entscheidung angefochten noch glaubhaft gemacht hatte, dies tun zu wollen, beantragte er die Aufhebung der durchgeführten Versteigerung, was von der kantonalen Behörde mangels schutzwürdigen Interesses abgewiesen wurde.


8C_362/2025: Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die 1970 geborene Versicherte A.________ meldete sich am 9. Dezember 2021 zur Arbeitsvermittlung an und beantragte Arbeitslosenentschädigung ab demselben Datum. Die Unia Arbeitslosenkasse stellte die Versicherte ab dem 4. Dezember 2021 für 42 Tage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit in der Anspruchsberechtigung ein. Nach verschiedenen Verfahrensschritten wies die Arbeitslosenkasse die Einsprache der Versicherten im Juli 2024 ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau änderte diesen Entscheid teilweise ab, indem die Frist erst auf den 8. Dezember 2021 statt auf den 4. Dezember 2021 festlegte. A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.


5A_109/2026: Urteil zur Frage der Zuständigkeit zur Überprüfung der Gültigkeit von Klagebewilligungen im Schlichtungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte als Prozessstandschafter der Erbengemeinschaft B.________ bei der Schlichtungsbehörde die Zahlung eines Betrags von Fr. 30'732.47 durch C.________. Da die Beklagte der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt fernblieb, stellte die Behörde dem Beschwerdeführer eine Klagebewilligung aus. Später beantragte A.________ die Wiederholung der Schlichtungsverhandlung, da die Vorladung der Beklagten angeblich nicht korrekt erfolgt sei. Die Schlichtungsbehörde verweigerte dies. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Rechtsverweigerungsbeschwerde, welche vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen wurde. Dagegen legte A.________ Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein.


5A_170/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin reichte beim Zivilgericht Basel-Stadt eine als aufsichtsrechtliche Anzeige betitelte Eingabe ein, ergänzt mit mehreren Nachträgen. Das Appellationsgericht wies die aufsichtsrechtliche Anzeige ab, soweit es darauf eintrat, und stellte fest, dass keine Hinweise auf ein pflichtwidriges Verhalten von Mitarbeitenden des Zivilgerichts vorlagen. Es wurde zudem festgestellt, dass bestimmte Vorwürfe in andere Verfahren (Schlichtungs- bzw. Klageverfahren) gehörten.


1C_593/2025: Urteil zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ war in einem befristeten Anstellungsverhältnis als Rechtspraktikant am Verwaltungsgericht des Kantons Aargau angestellt. Nach Konflikten am Arbeitsplatz wurde sein Anstellungsverhältnis während der Probezeit gekündigt. A.________ focht die Kündigung an, mit der Begründung, sie sei widerrechtlich und missbräuchlich. Ein Entschädigungsanspruch sowie Forderungen für angebliche Überstunden wurden ebenfalls geltend gemacht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, woraufhin A.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht erhob.


9D_4/2026: Entscheid zur Verfassungsbeschwerde betreffend Steuererlasse für die Steuerperioden 2023 und 2024

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Beschwerdeführer) ersuchte um Erlass der Kantons- und Gemeindesteuern des Kantons Bern sowie der direkten Bundessteuern für die Steuerperioden 2023 und 2024. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern trat am 5. Februar 2026 auf die von A.________ erhobenen Beschwerden nicht ein, da die gesetzliche Beschwerdefrist nicht eingehalten wurde. Zudem wurden ihm Verfahrenskosten von CHF 500.– auferlegt. Am 3. März 2026 erhob A.________ beim Bundesgericht Verfassungsbeschwerde. Er beantragte die Wiederherstellung der Frist, beanstandete die Verfahrenskosten der Vorinstanz und ersuchte um unentgeltliche Prozessführung. A.________ begründete im Wesentlichen, dass die Vorinstanz keinen Kostenvorschuss verlangt habe, was ihn daran gehindert habe, ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Zudem machte er geltend, dass ihm die finanziellen Mittel fehlen würden.


8C_601/2025: Streit um Anspruch auf Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer meldete sich 2009 sowie 2022 bei der IV-Stelle des Kantons Aargau an. Nach umfangreichen medizinischen und berufskundlichen Abklärungen wurde die Gewährung einer Invalidenrente wegen eines Invaliditätsgrades von nur 2 % abgelehnt. Das kantonale Versicherungsgericht bestätigte diese Entscheidung.