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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 14.04.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_298/2025: Unzulässigkeit der Leistungsklage aufgrund fehlender gesundheitlicher Verschlechterung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt 2012 einen Unfall mit einer Knieverletzung. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) stellte die Leistungen ab November 2014 ein und verweigerte eine Invalidenrente sowie eine Integritätsentschädigung. Wiederholte medizinische Abklärungen bestätigten keine neurologischen Unfallfolgen. Im Jahr 2023 meldete A.________ eine gesundheitliche Verschlechterung (Rechute) an, die jedoch von der CNA nicht als Leistungstatbestand anerkannt wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde ist form- und fristgerecht eingereicht; sie ist somit zulässig. Streitgegenstand ist der Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung im Zusammenhang mit einer behaupteten gesundheitlichen Verschlechterung (Rechute). Das Gericht verweist auf die korrekte Darlegung der gesetzlichen Grundlagen und Rechtsprechung im kantonalen Entscheid. Die vorgelegten medizinischen Berichte belegen keine relevante Verschlechterung im Vergleich zum stabilisierten Zustand aus früheren Einschätzungen. Die aufgeführten Symptome wurden grossenteils als funktionelle Beschwerden ohne organischen Zusammenhang zum Unfall klassifiziert. Frühere medizinische Berichte und Gutachten wurden bereits rechtskräftig beurteilt und können nicht erneut überprüft werden. Auch die Kritik an der medizinischen Beurteilung durch den Arzt der CNA wird zurückgewiesen, da dieser auf einer hinreichenden Aktenlage basierte. Daraus ergibt sich, dass die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Rechute keine neuen Leistungsansprüche auslösen kann.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Gericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten von 800 CHF. Der Entscheid wurde den betroffenen Parteien mitgeteilt.


4A_98/2025: Missbräuchliche Kündigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein ehemaliger Angestellter der Beschwerdegegnerin, wurde 2016 angestellt und 2021 gekündigt. Er machte geltend, die Kündigung sei missbräuchlich gewesen, insbesondere aufgrund eines behaupteten Mobbings und übermässigen Drucks durch seinen Vorgesetzten. Das Obergericht des Kantons Genf hatte seine Forderung hinsichtlich missbräuchlicher Kündigung abgelehnt, weshalb er Beschwerde beim Bundesgericht erhob.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beschwerde wurden erfüllt. - **E.2:** Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung seines Beweisrechtes. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass die Vorinstanz in ihrer Beweiswürdigung keine Willkür begangen hatte. Ein zusätzlicher Beweisantrag hätte keine neuen Erkenntnisse gebracht. - **E.3:** Die Vorinstanz hatte korrekt beurteilt, dass kein Mobbing gemäss Art. 328 OR vorliegt. Einzelne Spannungen am Arbeitsplatz wurden nicht als hinreichend intensiv angesehen, um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Beschwerdeführers zu begründen. - **E.4:** Es wurde überprüft, ob die Kündigung gemäss Art. 336 OR missbräuchlich war. Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass die Krankheit des Beschwerdeführers nicht durch die Arbeitgeberin verursacht worden war. Eine Kündigung aufgrund dieser Krankheit war daher nicht missbräuchlich. Der Beschwerdeführer hatte zudem versäumt, in der Berufungsverhandlung die Missbräuchlichkeit weiterer Kündigungsgründe ausreichend geltend zu machen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten sowie eine Parteientschädigung wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


5A_758/2025: Abweisung der Beschwerde bezüglich des persönlichen Verkehrsrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eltern A.________ und B.________ haben zwei gemeinsame Kinder, C.________ (2016 geboren) und D.________ (2019 geboren), über die sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Im Sommer 2023 verliess die Mutter den gemeinsamen Haushalt mit den Kindern und zog in die Schweiz. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Monthey (APEA) traf diverse Massnahmen: Von zeitweiligen Aufenthaltsverboten für die Mutter bis hin zur Unterbringung der Kinder im Heim bzw. in einer Pflegefamilie (Absatz B.a und B.b). Ein sozialer Ermittlungsbericht (Mai 2024) hatte empfohlen, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter Schutzmassnahmen zurückzuerstatten. Die APEA entschied im Juli 2024, die Mutter mit Auflagen wieder in die elterlichen Rechte einzusetzen, behielt für den Vater ein beschränktes Besuchsrecht bei. Im August 2025 modifizierte die kantonale Rekursbehörde den Entscheid teilweise, namentlich im Bezug auf das Besuchsrecht, welches unter Beaufsichtigung erfolgte. Der Vater legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte eine Ausweitung seines persönlichen Verkehrs auf ein Wochenende pro Monat sowie die Hälfte der Schulferien.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Formelle Voraussetzungen der Beschwerde erfüllt; der subsidiäre verfassungsrechtliche Rekurs wird als unzulässig erklärt, da die Beschwerde in Zivilsachen primär anwendbar ist. E.2: Das Bundesgericht prüft das Recht von Amtes wegen (Art. 106 Abs. 1 BGG), verlangt jedoch eine detaillierte Begründung der Vorwürfe durch den Beschwerdeführer bzgl. Verletzung von Verfahrensgrundrechten (Art. 106 Abs. 2 BGG). E.3: Der Vater rügte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtannahme mehrerer Beweisanträge. Diese Ablehnung wurde jedoch von der Vorinstanz gestützt und war nicht willkürlich, da die Beweise für die Entscheidung irrelevant waren. E.4: Die Vorinstanz habe zurecht festgestellt, dass der Vater aufgrund seines Verhaltens – insbesondere Gewaltvorwürfen, bestätigt durch Zeugenaussagen und Berichte – dem Kindeswohl schaden könnte. Zudem sei die Begrenzung des persönlichen Verkehrs durch vorherige Missachtung der kindlichen Bedürfnisse gerechtfertigt. E.5: Das Bundesgericht bestätigte, dass die Vorinstanz den Anspruch des Vaters auf persönlicher Verkehr (Art. 273 ZGB in Verbindung mit Art. 8 EMRK) hinreichend geprüft habe. Die getroffenen Einschränkungen (überwachter Kontakt) seien im Interesse des Kindeswohls verhältnismässig.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde des Vaters wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt und ihm wurden Gerichtskosten auferlegt.


7B_204/2024: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beschuldigte am 23. März 2022 ihren Ehemann B.________ eines sexuellen Übergriffs in der Silvesternacht vom 1. Januar 2022. Nach der strafrechtlichen Untersuchung wurde das Verfahren durch den Staatsanwalt des Kantons Neuenburg am 14. November 2023 eingestellt. Die gegen die Einstellungsverfügung gerichtete Beschwerde bei der kantonalen Rechtsmittelinstanz wurde am 11. Januar 2024 abgewiesen. Daraufhin erhob A.________ Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


5A_1011/2025: Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Betreibungsbehörden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin leitete zwei Betreibungsbegehren gegen einen ausländischen Staat bei der mission diplomatique (ständige Mission) in Genf ein, basierend auf einer Forderung aus einem Schiedsspruch. Das Betreibungsamt wies die Begehren zurück, da der Betreibungsort nicht gegeben sei. Die kantonale Aufsichtsbehörde bestätigte die Abweisung.


7B_278/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid der Strafrechtlichen Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Waadt vom 20. Januar 2026 ein, mit welchem die von A.________ eingereichte Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts des Bezirks La Côte als unzulässig erklärt wurde. Grund für die Unzulässigkeit war die verspätete Einreichung der Beschwerde.


1F_21/2025: Revisionsgesuch gegen ein Urteil im Zusammenhang mit mehreren Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ reichten ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil vom 5. August 2025 ein, das mehrere Beschwerden der Gesuchsteller abwies. Sie beantragten die Aufhebung des genannten Urteils, die Reduktion der Gerichtskosten sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Zudem forderten sie den Ausstand verschiedener Bundesrichter. Das Hauptargument der Gesuchsteller war, das frühere Urteil sei fehlerhaft und verletze sowohl nationale Verfahrensvorschriften als auch die Europäische Menschenrechtskonvention.


8C_222/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Cour de justice de la République et canton de Genève (Chambre des assurances sociales) vom 10. Februar 2026 ein, mit der seine Beschwerde gegen eine Einspracheentscheidung der Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) vom 9. Juli 2024 abgewiesen wurde.


5A_908/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in einer Scheidungsangelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Sachverhalt betrifft eine streitige Scheidungsangelegenheit zwischen A.________ und B.________, beide russischer Nationalität. Zentral im Verfahren waren die Anwendung von Massnahmen gemäss Art. 178 ZGB sowie Auseinandersetzungen aus der Liquidation des ehelichen Güterstands. Im Zentrum standen Vorwürfe und Begehren von A.________, insbesondere eine Sicherstellung von Vermögenswerten sowie eine Expertise der Gesellschaft E.________ Ltd, die von B.________ kontrolliert wird. Die Vorinstanz hatte die Begehren von A.________ zurückgewiesen.


5A_381/2025: Urteil zur Grundbuchberichtigungsklage betreffend Schuldbriefe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft eine Grundbuchberichtigungsklage zur Löschung von Schuldbriefen im Betrag von CHF 2 Mio. auf einem Grundstück. Die Hintergrundgeschichte umfasst die Sicherungsübereignung dieser Schuldbriefe und die Zahlung eines Kaufpreises durch den Beschwerdeführer ohne abschliessenden Kaufvertrag. Der Beschwerdeführer fordert im Verfahren die Abweisung der Klage der Beschwerdegegnerin und beanstandet diverse Rechtsverletzungen im vorinstanzlichen Entscheid.


7B_77/2024: Abweisung der Beschwerde eines Polizisten auf Entschädigung der Verteidigungskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Genfer Polizist (A.________) wurde aufgrund einer Beschwerde eines Demonstrationsteilnehmers während einer \"Critical Mass\"-Veranstaltung beschuldigt, diesem durch unverhältnismässiges Einwirken Verletzungen zugefügt zu haben. Das Strafverfahren wurde jedoch eingestellt, wobei keine Entschädigung für die Verteidigungskosten von A.________ im Rahmen der Voruntersuchung zugesprochen wurde. A.________ verlangte vor dem Bundesgericht eine Entschädigung für seine Verteidigungskosten.


7B_235/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafrekurskammer des Kantonsgerichts Waadt vom 12.11.2025 ein, welcher eine Nichtanhandnahmeverfügung des zuständigen Staatsanwalts bestätigte. Der Beschwerdeführer reichte seine Beschwerde vor dem Bundesgericht am 19.02.2026 ein.


8C_434/2025: Verneinung eines Rentenanspruchs in der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ meldete sich 2005 erstmals für Leistungen der Invalidenversicherung an. Mehrere Neuanträge und Untersuchungen führten letztlich dazu, dass die IV-Stelle des Kantons St. Gallen auch nach diversen polydisziplinären Gutachten (Medaffairs-Gutachten 2018, 2022) einen Invaliditätsgrad von lediglich 37% feststellte und einen Rentenanspruch verneinte (Verfügung vom 13. September 2022). Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen wies seine Beschwerde ab.


5A_148/2026: Abweisung der Beschwerde in Konkursverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gläubigerin B.________ SA betrieb die Schuldnerin A.________ SA, in Liquidation, für mehrere Forderungen. A.________ SA erhob mehrfach Einspruch gegen Zahlungsbefehle und klagte auf Schuldbefreiung. Nach gescheiterten Rekurs- und Beschwerdeverfahren sowie rechtskräftigen Entscheidungen zur Aufhebung der Einsprüche beantragte die Gläubigerin die Konkurseröffnung über A.________ SA. Das Genfer Zivilgericht eröffnete daraufhin den Konkurs, wogegen A.________ SA erfolglos Beschwerde erhob und zuletzt das Bundesgericht anrief.


7B_280/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Luzern vom 11. November 2025. Das Kantonsgericht Luzern trat am 23. Januar 2026 auf die Beschwerde nicht ein, da diese ungenügend begründet war, und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. A.________ wandte sich daraufhin ans Bundesgericht und beantragte, seine Beschwerde als ausreichend zu akzeptieren oder zurückzuweisen an die Vorinstanz.


5A_414/2025: Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist im Betreibungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ verpasste die zehntägige Rechtsvorschlagsfrist nach Zustellung eines Zahlungsbefehls durch das Regionale Betreibungsamt Buchs. Er beantragte die Wiederherstellung der Frist, gestützt auf eine unverschuldete Krankheit. Die entsprechenden Begehren wurden erstinstanzlich vom Bezirksgericht Aarau und in der Folge vom Obergericht des Kantons Aargau als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde abgewiesen, da die eingereichten ärztlichen Zeugnisse deren Anforderungen nicht genügten.


5A_144/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) wurde durch den Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirks Greyerz am 23. Oktober 2025 zur Leistung eines Kostenvorschusses in Höhe von 15'000 CHF verpflichtet. Ihre dagegen gerichtete Beschwerde wurde vom Kantonsgericht Freiburg am 12. Januar 2026 abgewiesen. Die Angelegenheit betraf eine Klage auf Aufhebung oder Einstellung der Betreibung gegen die B.________ AG.


7B_1303/2024: Urteil über sexuelle Handlungen an urteils- oder widerstandsunfähigen Personen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Beschuldigter (A.________) wurde erstinstanzlich vom Vorwurf freigesprochen, sexuelle Handlungen an einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person gemäss Art. 191 StGB sowie weitere Delikte begangen zu haben. In zweiter Instanz wurde er teilweise schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Vor Bundesgericht machte er eine Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung, das Verbot der Willkür sowie Einwände gegen die Strafzumessung geltend.


8C_727/2025: Einstellung in der Anspruchsberechtigung in der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ meldete sich 2023 arbeitslos und stellte Antrag auf Arbeitslosenentschädigung. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau verfügte eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung für 38 Tage, da A.________ ein zumutbares Stellenangebot abgelehnt habe. Nach Abweisung der Einsprache gegen diesen Entscheid wurde die Beschwerde an das Versicherungsgericht des Kantons Aargau gerichtet, das die vorinstanzliche Entscheidung bestätigte.


1C_369/2025: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, seit 2014 bei den Hôpitaux B.________ tätig und seit 2017 dort als Beamter angestellt, wurde vorgeworfen, über Jahre hinweg gegenüber Kolleginnen und Kollegen mehrfach ungebührliche und sexistische Äusserungen getätigt zu haben. Dazu wurden ihn belastende Zeugenaussagen eingeholt. Nach mehrfacher Anhörung und Kommunikation wurde das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund mit Wirkung zum 30.04.2025 aufgelöst, eine Entscheidung, welche von der Vorinstanz (Verwaltungsgericht von Genf) bestätigt wurde.


1F_20/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch gegen die Urteile 1D_3/2025, 1D_4/2025, 1D_5/2025 und 1D_6/2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchsteller A.________ und B.________ beantragen die Revision des Urteils des Bundesgerichts vom 4. August 2025 (Verfahren 1D_3/2025, 1D_4/2025, 1D_5/2025, 1D_6/2025). In der Eingabe vom 23. Oktober 2025 verlangten sie die Aufhebung des damaligen Entscheids, eine Reduktion der auferlegten Gerichtskosten und den Ausstand mehrerer Bundesrichter. Zudem wurde unentgeltliche Rechtspflege für den zweiten Gesuchsteller beantragt.


4A_568/2025: Entscheid des Bundesgerichts 4A_568/2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verklagte B.________ auf Zahlung einer Entschädigung von CHF 50'000 wegen behaupteter Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Verjährung einer Forderung gegen die Versicherung des Notars C.________, der bereits 1988 einen fehlerhaften Kaufvertrag beurkundet haben soll. Die Vorinstanz wies die Klage und den dagegen gerichteten Berufung zurück.


4A_447/2025: Urteil betreffend Schuldnerverzug im Zusammenhang mit einem Rücktritt von einem Softwarelizenz- und Wartungsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) und die B.________ AG (Beschwerdegegnerin) schlossen einen Softwarelizenz- und Wartungsvertrag, bei dem der vereinbarte Produktivstarttermin am 1. Januar 2021 nicht eingehalten wurde. Nach mehrfacher Fristansetzung und Fristverstreichen trat die Beschwerdegegnerin am 29. März 2021 vom Vertrag zurück. Das Bezirksgericht Arbon sprach der Beschwerdegegnerin Schadenersatz und Rückzahlung des Werklohns zu, wies die Widerklage der Beschwerdeführerin ab, und das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte diesen Entscheid.


7B_1272/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte, vertreten durch seine Mutter, Beschwerde in Strafsachen gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern vom 7. Juli 2025 ein, welche sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte. Anlass war die Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau. Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die Beschwerde hinreichend begründet wurde.


9C_153/2026: Legitimation der Stadt zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Grundeigentümerbeiträgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Stadt Willisau erhob gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern Beschwerde beim Bundesgericht. Das Kantonsgericht hatte festgestellt, dass die Forderung auf Festsetzung von Grundeigentümerbeiträgen absolut verjährt sei. Die betroffenen Perimeter bezogen sich auf Bauprojekte ab 2003. Das Bundesgericht prüfte die Voraussetzungen der Beschwerdelegitimation der Stadt Willisau als öffentlich-rechtliche Körperschaft.


5A_276/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Genehmigung eines Schlussberichts und einer Schlussrechnung durch die KESB

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die KESB Bülach Süd genehmigte am 27. August 2025 den Schlussbericht und die Schlussrechnung im Zusammenhang mit einer aufgehobenen Beistandschaft der Beschwerdeführerin. Der dagegen erhobenen Beschwerde wurde vom Bezirksrat Bülach am 28. Januar 2026 nicht stattgegeben. Das Obergericht des Kantons Zürich trat am 17. März 2026 mangels konkreter Rechtsbegehren und Begründung ebenfalls nicht darauf ein. Eine erneute Eingabe der Beschwerdeführerin vom 20. März 2026 an das Obergericht wurde an das Bundesgericht übermittelt.


9C_205/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Schaffhausen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar, wollten die Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses für die Steuerperioden 2010–2013 durch Wiedereinsetzung wiederherstellen lassen, nachdem das Obergericht des Kantons Schaffhausen ihr Gesuch dazu abgewiesen hatte.


8C_176/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte ab dem 5. März 2025 Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Aufgrund unzureichender Stellenbewerbungen in den drei Monaten vor der Geltendmachung des Anspruchs wurde eine Sanktion in Form einer neuntägigen Einstellung des Bezugs von Arbeitslosenentschädigungen verfügt. Die Vorinstanz, das Tribunal cantonal des Kantons Waadt, wies die Beschwerde von A.________ ab. Gegen deren Entscheid erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.


5A_545/2025: Zuständigkeit der Behörden im Scheidungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.A.________) und die Beschwerdegegnerin (B.A.________) stritten im Rahmen eines Scheidungsverfahrens über elterliche Rechte, vor allem über die elterliche Sorge und die Regelung von Besuchen bezüglich ihres Kindes, welches seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordmazedonien hat. Zentrale Fragen waren die internationale Zuständigkeit der schweizerischen Behörden sowie die Anerkennung der Zuständigkeit der mazdonischen Behörden. Die Vorinstanz hatte erklärt, dass es den schweizerischen Gerichten an der Zuständigkeit fehle, und entscheide zur Regelung der Kinderbelange nicht getroffen werden könnten.


5D_52/2025: Eigentumsfreiheitsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ mietete 2013 vom Kanton Graubünden eine Fläche, bestehend aus einem Standplatz und zwei Parkplätzen. Streit entstand über die Nutzung von angrenzenden Flächen, die nicht Gegenstand des Mietvertrags waren. Nach der Kündigung des Mietvertrags durch den Kanton 2022 nutzte A.________ weiterhin unberechtigt das angrenzende Areal. Der Kanton reichte 2024 eine Eigentumsfreiheitsklage ein und verlangte die Räumung, die das Regionalgericht Viamala 2025 gutheiss.


4A_484/2025: Entscheid zur culpa in contrahendo

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________ SA, plante den Erwerb einer Immobilie und die Durchführung eines Bauprojekts auf Grundstücken des Beschwerdegegners, B.________. Dabei gab es insbesondere Differenzen bezüglich des Schicksals eines historischen Gebäudes (Mazot) auf einem der Grundstücke. Trotz fortgeschrittener Verhandlungen und Planungen kam kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande, was zu Streitigkeiten führte. A.________ SA klagte auf Schadenersatz wegen angeblicher culpa in contrahendo.


9C_167/2026: Zulässigkeit eines kantonalen Rechtsmittels im Steuerrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, A.A.________ und B.A.________, legten vor der Steuerrechtskammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin Rechtsmittel gegen eine kantonale Steuerveranlagung für das Steuerjahr 2019 ein. Aufgrund des ausstehenden Gerichtskostenvorschusses und eines offenen Steuerbetrags wies das Gericht ihre Beschwerde als unzulässig zurück. Mit einer Beschwerde ans Bundesgericht verlangten sie die Aufhebung dieses Entscheids und die Rücküberweisung der Angelegenheit zur Sachprüfung.


4A_158/2025: Streitigkeit über Pflicht zur umfassenden Herausgabe von Unterlagen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dieser Fall betrifft eine Streitigkeit zwischen A.________ Ltd und B.________ S.A. über die Pflicht zur umfassenden Herausgabe von Unterlagen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses gemäß Art. 400 OR (Reddition de compte). Ausgangspunkt war die Forderung von A.________ Ltd, dass die Bank alle relevanten Unterlagen bezüglich ihrer Geschäftsbeziehung vorlegt, einschließlich interner Dokumente und umfassender Korrespondenz. Dies erfolgte im Kontext einer Gegenklage im Rahmen eines Verfahrens über Zahlungsforderungen der Bank. Die Vorinstanz ordnete eine teilweise Herausgabe von Dokumenten durch die Bank für den Zeitraum 2017 bis März 2019 an.


7B_304/2026: Urteil betreffend Rechtsverzögerung und Gegenstandslosigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ befand sich seit dem 13. November 2025 in Untersuchungshaft infolge eines Strafverfahrens wegen mehrerer Delikte. Ein Gesuch, während der Haft Telefongespräche mit der Lebenspartnerin führen zu dürfen, wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau abgelehnt. Hiergegen erhob A.________ am 4. Dezember 2025 Beschwerde vor der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Aargau. Am 13. März 2026 erging ein Entscheid der Beschwerdekammer, woraufhin das Verfahren vor dem Bundesgericht am 10. März 2026 wegen behaupteter Rechtsverzögerung gegenstandslos wurde.


7F_42/2025: Urteil zum Revisionsgesuch betreffend die Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit Urteil 7B_791/2023 vom 19. Mai 2025 wies das Bundesgericht eine Beschwerde des Gesuchstellers A.________ ab und bestätigte die Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Raufhandels mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie einer Landesverweisung von fünf Jahren. Der Gesuchsteller beantragt die Revision dieses Urteils, gestützt auf ein angeblich neues und erhebliches Beweismittel, nämlich sein Scheidungsurteil vom 7. Juni 2023, welches nach dem vorinstanzlichen Urteil, aber vor dem Urteil des Bundesgerichts ergangen ist.


9C_162/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund ungenügender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hatte am 20. März 2025 eine Klage gegen Previs Prévoyance auf die Zusprechung einer Rente der beruflichen Vorsorge eingereicht. Das kantonale Gericht des Kantons Waadt wies diese Klage am 23. Januar 2026 ab. Dagegen erhob A.________ am 27. Februar 2026 Beschwerde an das Bundesgericht.