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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 08.04.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_564/2025: Gutheissung der Beschwerde zur Prüfung der Leistungsansprüche

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein gelernter Pâtissier-Confiseur, erlitt am 5. August 2018 bei einem Velounfall Verletzungen an der rechten Schulter und am linken Handgelenk. Die Helsana Accidents SA übernahm die Behandlung zunächst bis zum 5. Februar 2019. Danach verweigerte sie die weitere Leistungserbringung wegen vorbestehender degenerativer Veränderungen. Nach einem kantonalen Gerichtsverfahren wurde Helsana verpflichtet, die Unfallfolgen vorübergehend bis zum 31. August 2022 weiter zu übernehmen. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht unter anderem eine weitergehende Leistungsüberprüfung, insbesondere hinsichtlich Rente und Integritätsentschädigung.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Beschwerde ist zulässig. - **E.2:** Der Beschwerdeführer fordert eine Prüfung des Anspruchs auf eine Rente und eine Integritätsentschädigung, was im kantonalen Urteil nicht behandelt wurde. - **E.3:** Der Streitgegenstand umfasst die gesamten gesetzlichen Unfallversicherungsleistungen über den 5. Februar 2019 hinaus. Das kantonale Gericht ist seiner Pflicht zur umfassenden Prüfungsbefugnis nicht nachgekommen. - **E.4:** Gemäss einem zentralen Grundsatz der Rechtsprechung müssen eine Sistierung der vorläufigen Leistungen und die Prüfung dauerhafter Leistungen untrennbar behandelt werden. Die kantonale Instanz hat hiergegen verstossen. - **E.5:** Der Fall wird an Helsana zurückgewiesen, damit diese über den möglichen Anspruch auf Rente und Integritätsentschädigung ab 1. September 2022 entscheidet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, und die Entscheidung der Helsana wurde aufgehoben. Die Rückweisung zur Beurteilung zusätzlicher Leistungsansprüche und die Kostenauflage an die Helsana wurden angeordnet.


7B_607/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund fehlender Parteirechte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Autolenker (A.________) meldete am 12. Oktober 2022 bei der Gendarmerie, dass sein Fahrzeug in einem Stau durch ein vorbeifahrendes Motorrad beschädigt wurde. Nach Ermittlung durch die Polizei konnte keine eindeutige Identität des Fahrers festgestellt werden. Das Motorrad, welches einen Minderjährigen als Fahrer hatte, wurde jedoch identifiziert. Das Verfahren wurde vom Ministerium des Kantons Tessin eingestellt, da keine relevante Straftat vorlag. Die Beschwerde von A.________ gegen den Einstellungsentscheid wurde von der Vorinstanz unter anderem wegen fehlender Parteirechte des Beschwerdeführers als unzulässig erklärt.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen, ob die Beschwerde zulässig ist, und stellt fest, dass die Eingabe von A.________ grundsätzlich form- und fristgerecht ist. A.________ argumentierte nicht sachgerecht, indem er vor allem die Sachlage und Beweismittel interpretierte, ohne klare Rechtsverletzungen aufzuzeigen. Das Bundesgericht bestätigt, dass es lediglich um die Frage der Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei der Vorinstanz geht, da die Vorinstanz den Fall aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht materiell prüfte. Die Vorinstanz wies zutreffend darauf hin, dass die Position des Beschwerdeführers nicht mit derjenigen eines durch Rechtsgüter direkt Verletzten („danneggiato“) gemäss Art. 115 StPO vergleichbar ist. Das Verhalten des mutmasslichen Schädigers erfüllt nur die Kriterien einer leichten Verletzung von Strassenverkehrsvorschriften, was lediglich zu einem indirekten Sachschaden führt. A.________ könne daher keine Rechte als Privatkläger geltend machen. Die Vorinstanz handelte unter Berücksichtigung der relevanten gerichtlichen und verfahrensrechtlichen Regeln, indem sie die Rechtsmittel von A.________ ablehnte, da er keine neuen Beweise oder formalen Fehler überzeugend darlegte. Das Bundesgericht weist die Beschwerde insgesamt ab, da keine Rechtsverletzungen festgestellt werden konnten. Die Einschätzung der Vorinstanz wurde im vollen Umfang bestätigt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt. Es wurde nicht auf die Beschwerde eingetreten, da die Unzulässigkeit festgestellt wurde.


2C_483/2025: Widerruf der Niederlassungsbewilligung EU/EFTA und Wiederherstellung der Rekursfrist

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung EU/EFTA, erhob verspätet Rekurs gegen den Widerruf seiner Bewilligung. Die Vorinstanzen wiesen den Rekurs sowie das Gesuch um Wiederherstellung der Rekursfrist ab.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist zulässig, da ein Anspruch auf die Weitergeltung der Niederlassungsbewilligung besteht. Die Eingabe war form- und fristgerecht. Eine Überprüfung der kantonalen Rechtsanwendung erfolgt auf Willkürbasis. Willkür liegt nur vor, wenn der angefochtene Entscheid offensichtlich unhaltbar ist und das Ergebnis nicht tragbar erscheint. Die Vorinstanz legte die Fristen korrekt aus und wies nach, dass die Rekursfrist am 30. Dezember 2024 endete. Der Rekurs, erst am 6. Januar 2025 eingereicht, war verspätet. Gründe für eine Fristwiederherstellung gemäss Art. 11 VRG/SH lagen nicht vor, da das verspätete Einreichen auf grober Nachlässigkeit beruhte. Die Argumente des Beschwerdeführers überzeugten nicht: Die Eigenheit, Eingaben nur persönlich an Behörden zu überbringen, sowie fehlende Rechtskenntnisse entbanden ihn nicht von der Pflicht, die Rekursfrist einzuhalten. Die Vorinstanz handelte nicht willkürlich.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt, und es gibt keine Parteientschädigungen.


8C_210/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde bezüglich Kursfinanzierung durch die Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin beantragte, dass die Arbeitslosenversicherung die Kosten eines Kurses der Schweizerischen Roten Kreuzes (\"Collaboratrice sanitaria CRS\") übernimmt, um im Gesundheitssektor tätig zu werden. Das kantonale Versicherungsgericht wies die Beschwerde ab, da die Beschwerdeführerin bereits in anderen Branchen, insbesondere im Hotel- und Empfangsbereich, über umfangreiche berufliche Erfahrung und Anstellungsangebote verfügte. Zudem seien keine konkreten Anstellungsperspektiven im Gesundheitssektor nachgewiesen worden.


1C_167/2026: Internationale Rechtshilfe an die Ukraine: Nichteintreten auf die Beschwerde gegen die Herausgabe von Beweismitteln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (NABU) führt ein Strafverfahren gegen B.________ wegen ungetreuer Amtsführung und Geldwäscherei. Es ersuchte die Schweiz um Übermittlung von Geschäfts- und Bankunterlagen der A.________ AG. Die Bundesanwaltschaft gab einer Herausgabe der Unterlagen an die Ukraine statt. Eine von der A.________ AG dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesstrafgericht ab. Dagegen führte die A.________ AG Beschwerde beim Bundesgericht.


2C_606/2025: Weigerung der Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Entscheid betrifft die Weigerung des Service de la population des Kantons Waadt, dem nigerianischen Staatsangehörigen A.________, der mit einer Schweizer Staatsangehörigen verheiratet ist, eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs zu erteilen. A.________ war zuvor aufgrund wiederholter Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (LStup) sowie seiner illegalen Anwesenheit in der Schweiz strafrechtlich verurteilt worden. Nach seiner Heirat im Ausland stellte das Ehepaar einen Antrag auf Familiennachzug, der von den kantonalen und föderalen Behörden abgelehnt wurde.


7B_1386/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen einen Entscheid der Juge unique der Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis vom 17.11.2025 ein. Der angefochtene Entscheid erklärte die Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Regionalen Staatsanwaltschaftlichen Amts des Mittelwallis für unzulässig. Der Hintergrund des Falles waren Unterhaltsbeiträge für die Töchter C.________ (geboren 2008) und D.________ (geboren 2014), deren Bezahlung B.________, der getrennt von A.________ lebt, verweigert haben soll.


9C_393/2025: Gutheissung der Beschwerde gegen die Steuerpflicht im Kanton Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA verlegte ihren Sitz 2008 von Genf nach Schwyz. Nach einer Steuerprüfung im Jahr 2018 eröffnete die Steuerverwaltung des Kantons Genf im Jahr 2020 ein Verfahren wegen Nach- und Steuerhinterziehung gegen die Gesellschaft. Für das Steuerjahr 2016 wurde eine steuerbare Gewinnzuweisung vorgenommen. Die Steuerpflicht für das Jahr basierte auf einem wirtschaftlichen Anknüpfungspunkt (Art. 21 StHG), der aus einer Betriebsstätte im Kanton Genf abgeleitet wurde. Die Vorinstanzen bestätigten die Steuerpflicht, was von der Beschwerdeführerin angefochten wurde.


7B_93/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 27. November 2025. Das Obergericht des Kantons Solothurn wies diese Beschwerde am 7. Januar 2026 ab. Gegen diesen Beschluss gelangte der Beschwerdeführer mit einer Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.


5A_869/2024: Gutheissung der Beschwerde zur Gültigkeit eines Testaments

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Erblasser (J.________) hinterliess unterschiedliche Versionen von Testamenten (manuskript, maschinengeschrieben, Kopien mit Anpassungen), die an einen Notar zur Verwahrung übergeben wurden, aber teils nicht die Formvorschriften eines eigenhändigen Testaments erfüllten. Hauptsächliche Erbin gemäß den gesetzlichen Erbregelungen war seine Schwester, B.________. B.________ klagte auf Ungültigkeit der testierten Verfügungen, da sie formale Mängel geltend machte. Die Vorinstanzen befanden die Testamente für ungültig.


2C_553/2025: Entscheid betreffend die Zuweisung eines Kindes mit besonderen Bildungsbedürfnissen zu einer spezialisierten Schule

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein 2012 im Sudan geborener Schüler, der 2024 in der Schweiz in das Schulsystem integriert wurde, zeigt erhebliche Lern-, Kommunikations- und Verhaltensprobleme, die durch eine formalisierte Evaluation bestätigt wurden. Ein früher gestellter Befund einer Autismusdiagnose wird durch aktuelle Berichte gestützt. Die Bildungsbehörden des Kantons Genf entschieden sich für eine Zuweisung in den spezialisierten Unterricht. Die Eltern forderten hingegen die weitere Beschulung in einer regulären Schule mit verstärkten Begleitmassnahmen.


7B_186/2026: Frage des Kostenvorschusses und der Rechtsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ richtete sich mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 6. Januar 2026, den er als rechtsverweigernd betrachtete (E. 1).


5A_493/2025: Entscheidung zu zwei Beschwerden in einer erbrechtlichen Streitigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Streitigkeiten betreffen die Nachlassverwaltung der verstorbenen A.________, deren Nachlass komplexe erbrechtliche Aspekte beinhaltet, darunter Exhäridationen, die Frage der erblichen Unwürdigkeit eines Erben (I.________), Eigentums- und Nutzungsrechte an Immobilien sowie die Zuweisung von Vermögen und Erträgen aus der Nachlassmasse. I.________ wurde wegen Mordes und anderer Straftaten rechtskräftig verurteilt, was erhebliche Auswirkungen auf die erbrechtlichen Fragen hat. Zwei parallele Beschwerden (5A_493/2025 und 5A_499/2025) wurden eingereicht, um verschiedene Klärungsfragen bezüglich der Rechtsfolgen und Verteilung des Nachlasses von A.________ und den Immobilien des Nachlasses von Y.________ überprüfen zu lassen.


5D_10/2026: Kostenfestsetzung im Zusammenhang mit Kindesschutzmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien sind geschiedene Eltern von drei Kindern. Die KESB wies 2025 den Antrag des Vaters auf Schutzmassnahmen und ein Kontaktverbot ab und regelte den persönlichen Verkehr zwischen Vater und den Kindern. Der Vater erhob Beschwerde gegen die Kosten- und Entschädigungsregelung beim Bezirksrat Bülach, welcher die Beschwerde 2026 abwies. Eine weitere Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich führte ebenfalls zu einer Abweisung. Der Vater gelangte daraufhin ans Bundesgericht, um die ihm auferlegten Kosten aufheben oder reduzieren zu lassen.


1C_62/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen internationalen Rechtshilfeentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde von A.________ und der panamaischen Gesellschaft B.________ SA gegen einen Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Streitgegenstand war die internationale Rechtshilfe im Strafverfahren mit Peru, insbesondere die Frage der hinreichenden diplomatischen Garantien im Zusammenhang mit Menschenrechten. Die Beschwerdeführer beanstandeten, dass die peruanischen Behörden nicht die erforderlichen Garantien geleistet hätten, sodass die Rechtshilfe nicht bewilligt werden dürfe.


8C_508/2025: Anspruch auf eine höhere Integritätsentschädigung in der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erlitt 2021 eine Fraktur des lateralen Tibiaplateaus nach einem Unfall mit einem E-Bike. Die Unfallversicherung sprach ihr daraufhin eine Integritätsentschädigung von 10 % zu. Sie verlangte eine Erhöhung des Prozentsatzes unter Berufung auf mögliche zukünftige gesundheitliche Verschlechterungen, darunter das Risiko einer schweren Arthrose.


7B_1122/2024: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von B.________ strafrechtlich angezeigt wegen Körperverletzung, Zwang, Menschenhandel, Förderung der Prostitution sowie sexueller Gewalttaten, einschliesslich Vergewaltigung. Im Zuge der polizeilichen Befragung erhob A.________ seinerseits Strafanzeige gegen B.________ wegen eines nicht einvernehmlichen sexuellen Aktes (Fellatio). Das zuständige Staatsministerium des Kantons Genf eröffnete gegen A.________ ein Strafverfahren, trat jedoch mit Bezug auf die von ihm eingebrachte Anzeige gegen B.________ nicht auf die Sache ein. Diese Entscheidung wurde von der kantonalen Beschwerdeinstanz bestätigt.


7B_42/2026: Beschwerde betreffend die Qualität zur Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung in einem Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Finanzberater (A.________) wurde in der Tschechischen Republik einer Immobilieninvestition beschuldigt, bei der die Investoren ihre Eigentumsrechte verloren. Die Strafuntersuchung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit Genf gegen die Mitbeteiligte (B.________) wurde aufgrund fehlenden Verdachts eingestellt. Der Beschwerdeführer wollte diese Einstellung anfechten und die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Vernehmung von B.________ verlangen. Dieser Antrag wurde von der Vorinstanz als unzulässig erklärt, da er kein rechtlich geschütztes Interesse habe.


1C_297/2024: Urteil zum Gestaltungsplan \"Gumi\"

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die K.________ AG beantragte 2022 den Erlass des Gestaltungsplans \"Gumi\" für Grundstücke in Ingenbohl. Gegen den Beschluss des Gemeinderats Ingenbohl, der die Einsprachen abwies und den Gestaltungsplan erliess, legten mehrere Anwohnende Rekurs beim Regierungsrat des Kantons Schwyz ein, der dieses Gesuch abwies. Daraufhin erhoben die Anwohnenden Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, welche ebenfalls abgewiesen wurde. Die Beschwerdeführenden gelangten schliesslich an das Bundesgericht, das sich mit verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Fragen zur Umsetzbarkeit des Gestaltungsplans, insbesondere in Bezug auf Naturgefahren, Gewässerschutz und Erschliessung, befasste.


5A_142/2026: Beschwerdeverfahren betreffend aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit der Konkurseröffnung – Verfahrenserledigung durch Rückzug der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bezirksgericht Zurzach eröffnete am 20. Januar 2026 über die A.________ GmbH in Liquidation den Konkurs. Dagegen wandte sich die Beschwerdeführerin mit einer Beschwerde an das Obergericht des Kantons Aargau, welches ihr Gesuch um aufschiebende Wirkung am 6. Februar 2026 abwies. Eine anschliessende Beschwerde vor dem Bundesgericht mit Gesuch um aufschiebende Wirkung blieb ebenfalls erfolglos. Das Verfahren wurde schliesslich infolge Rückzugs der Beschwerde durch die Beschwerdeführerin am 25. März 2026 abgeschlossen.


7B_1414/2025: Urteil zur Nichtleistung eines Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob am 26. Dezember 2025 Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 25. November 2025. Ihm wurde eine Nachfrist bis zum 16. März 2026 zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 800.– gesetzt, zusammen mit dem Hinweis, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten werde, falls der Kostenvorschuss nicht geleistet wird.


6B_378/2025: Urteil des Bundesgerichts 6B_378/2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

Keine inhaltlichen Angaben zum Entscheid, da das Dokument nicht verfügbar ist.


7B_847/2025: Gutheissung der Beschwerde gegen die Anordnung zur Erstellung eines DNA-Profils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein guineischer Staatsangehöriger, wurde am 2. Juni 2025 bei einer Polizeikontrolle wegen illegalen Aufenthalts in der Schweiz festgenommen. Gegen ihn war bereits ein Strafregisterauszug mit mehreren Verurteilungen, unter anderem wegen Verstosses gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung, vorhanden. Am gleichen Tag ordnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf die Erstellung eines DNA-Profils an, um mögliche andere begangene Straftaten aufzuklären. Diese Anordnung wurde in der Folge von der Vorinstanz bestätigt. Der Beschwerdeführer gelangte mit Beschwerde ans Bundesgericht.


6B_827/2025: Urteil betreffend Kosten- und Entschädigungsfragen sowie überspitzten Formalismus

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Strafanzeige gegen B.________ wegen Sachentziehung. B.________ wurde erstinstanzlich freigesprochen, was zur Kostenübernahme durch die Staatskasse führte, die Entschädigung der Beschwerdeführerin wurde abgelehnt. Vor dem Obergericht bestritt A.________ diese Regelung hinsichtlich der Kosten und Parteientschädigung, jedoch ohne Erfolg. Dagegen legte sie Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


5A_267/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Ehescheidung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien heirateten 2014 in Sarajevo und haben zwei Kinder (geb. 2012 und 2017). Der Vater stellte 2022 ein Gesuch um Rückführung der Kinder nach Bosnien und Herzegowina, welches abgewiesen wurde. Die Mutter reichte am 4. Januar 2023 die Scheidungsklage ein. Der Vater blieb trotz öffentlicher Zustellung im Scheidungsverfahren säumig. Das Kantonsgericht Zug schied die Ehe am 29. November 2025 und beließ die Kinder unter der elterlichen Sorge der Mutter. Hiergegen erhob der Vater Berufung, welche das Obergericht des Kantons Zug am 13. Januar 2026 mangels hinreichender Begründung nicht behandelte. Der Vater wandte sich anschließend mit Beschwerde ans Bundesgericht.


5A_898/2025: Urteil zur Sicherstellung der Parteientschädigung im Auskunftsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Nach dem Tod von C.________ im Jahr 2023 entstand Streit zwischen seiner Ehefrau A.________ (Beschwerdeführerin) und seinem Sohn B.________ (Beschwerdegegner). Streitpunkt war, ob der Beschwerdegegner zur Sicherstellung der Parteientschädigung im Zusammenhang mit einer von ihm eingereichten Klage auf Auskunft verpflichtet werden kann. Die Vorinstanzen hatten einen entsprechenden Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.