Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_37/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme und Nichteintreten in einem strafrechtlichen Beschwerdeverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer stellte eine Strafanzeige wegen einfacher Körperverletzung, welche das Untersuchungsamt St. Gallen am 27. September 2024 nicht an Hand nahm. Das Kantonsgericht St. Gallen wies daraufhin am 12. Dezember 2024 eine Beschwerde des Beschwerdeführers ab. Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (E. 1) Das Bundesgericht befasst sich nur mit dem Entscheid des Kantonsgerichts vom 12. Dezember 2024 und prüft keine darüber hinausgehenden Anliegen oder Themen. 2. (E. 2) Der Beschwerdeführer legte keine ausreichende Beschwerdebegründung vor. Seine Eingabe erfüllt die Anforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, da sie keine substantielle Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen enthält und lediglich appellatorische Kritik vorbringt. 3. (E. 3) Der Beschwerdeführer äusserte sich nicht zur Beschwerdelegitimation sowie zu möglichen Zivilansprüchen nach Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG, die Voraussetzung für die Behandlung der Beschwerde wären. 4. (E. 4) Es liegt keine Rüge einer Verletzung von Verfahrensrechten vor. 5. (E. 5) Aufgrund der Aussichtslosigkeit der Eingabe wird das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. 6. (E. 6) Das Bundesgericht tritt im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG nicht auf die Beschwerde ein, und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird nicht behandelt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, und die Gerichtskosten werden auferlegt.
5A_451/2024: Entscheid zu Scheidungsfolgen und Liquidation des Güterstandes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien A.________ (geboren 1970) und B.________ (geboren 1964) heirateten 1997 und lebten unter ordentlichem Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung). Nach der Trennung im Jahr 2018 reichte der Ehemann 2021 ein einseitiges Scheidungsbegehren ein. Streitpunkte betrafen unter anderem die Veräusserung der gemeinsamen Immobilie, die Teilung des Veräusserungsgewinns und die Liquidation des Güterstandes. Der Ehemann bestritt die vom Kantonsgericht festgelegten Anteile und die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht erklärt den Rechtsmittelantrag als formell und materiell zulässig gemäss Art. 100 Abs. 1, 42 Abs. 1, 90 und 75 Abs. 1 BGG. Der Ehemann konnte nicht nachweisen, dass er aus seinem Eigengut 45'000 Euro in den Hauskauf investierte. Das Bundesgericht bestätigt die Feststellung der Vorinstanz, wonach der Immobilienkauf vorwiegend durch Errungenschaften beglichen wurde und der Ehemann keinen Anspruch auf eine erhöhte Beteiligung am Gewinn hat. Die Ehefrau formulierte ihre Ansprüche bezüglich Errungenschaften und übrigen Vermögensgegenständen nicht hinreichend detailliert und verstösst gegen Art. 84 Abs. 2 ZPO. Das Bundesgericht reduziert die dem Ehemann auferlegte Zahlung an die Ehefrau von 60'665 CHF auf 10'000 CHF. Ein separater Rückforderungsanspruch über eine \"provisio ad litem\" i. H. v. 10'000 CHF wird von der Summe abgezogen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht reduzierte die Zahlung des Ehemanns an die Ehefrau auf 10'000 CHF und legte die Gerichtskosten gleichmässig auf beide Parteien.
2C_109/2025: Auferlegung von Verfahrenskosten an Rechtsvertreterinnen im kantonalen Haftverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine tunesische Person wurde in Ausschaffungshaft genommen, allerdings verzögerten die tunesischen Behörden die Ausstellung des erforderlichen Reisepapiers für den Vollzug der Ausschaffung. Die kantonale Haftrichterin wies die Haftentlassungsgesuche ab und legte die Verfahrenskosten von CHF 2'000 den Rechtsvertreterinnen der Person solidarisch auf. Diese Rechtsvertreterinnen erhoben eine Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Kostenauflage und rügten eine Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie des Willkürverbots.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. Das Bundesgericht erklärt die Beschwerde als zulässig. Die Rechtsvertreterinnen sind als besonders berührt anzusehen und haben ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des kantonalen Entscheids (Art. 89 Abs. 1 BGG). 2. Das Bundesgericht beurteilt die Anwendung des Bundesrechts und kantonaler verfassungsmässiger Rechte frei, prüft jedoch einfache kantonale Rechtsnormen lediglich auf Willkür. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein Teilaspekt eines fairen Verfahrens, welcher vor Erlass eines belastenden Entscheids berücksichtigt werden muss. 4. Die Vorinstanz gewährte den Beschwerdeführerinnen durch ihre Vertretung bei der mündlichen Anhörung am 22. Januar 2025 rechtliches Gehör. Es bestanden keine offensichtlichen Mängel im Ablauf der Anhörung, weshalb die formelle Rüge unbegründet ist. 5. Die Kostenauflage an die Rechtsvertreterinnen erweist sich als willkürlich. Das kantonale Gericht begründete die Kostenauflage mit einer angeblich unsorgfältigen und missbräuchlichen Prozessführung, stützte dies jedoch nicht hinreichend mit konkreten Sachverhaltsfeststellungen. Das eingereichte Haftentlassungsgesuch wurde falsch qualifiziert und beruhte nicht auf unsauberen oder unzutreffenden Informationen. Formale Mängel des Gesuchs waren von untergeordneter Bedeutung und rechtfertigten keine Kostenauflage.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Kostenauflage aufgehoben, es entstehen keine Gerichtskosten und keine Parteientschädigung.
7B_968/2024: Entscheidung zur Anfechtung eines Grundstückssequesters im Rahmen eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegen A.B.________ und C.B.________, die als Ehepartner eine Immobilie gemeinschaftlich besitzen, wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Die Beschuldigungen beinhalten unter anderem Betrug, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Verstösse gegen COVID-19-Kreditregelungen. Der Vorwurf betrifft die missbräuchliche Verwendung von COVID-Krediten, die ihnen unter anderem als Firmeninhaber gewährt wurden. Im Zuge der Ermittlungen wurde ein Grundstück, das ihnen gehört, vom Staatsanwalt des Kantons Freiburg beschlagnahmt. Beide legten gegen diese Massnahme beim kantonalen Gericht Beschwerde ein, welche jedoch abgewiesen wurde. A.B.________ wandte sich daraufhin ans Bundesgericht.
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2C_108/2025: Urteil zur Ausschaffungshaft und unentgeltlichen Rechtsverbeiständung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der tunesische Staatsangehörige A.________ reiste 2022 in die Schweiz ein und beantragte Asyl. Nach dem rechtskräftigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wurde er 2024 in Ausschaffungshaft genommen. Die Haft wurde zunächst bis Februar 2025 genehmigt, später verlängert. Sein Haftentlassungsgesuch sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeiständung wurden vom Verwaltungsgericht des Kantons Zug abgewiesen. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.
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7B_167/2025: Unzulässigkeit eines strafrechtlichen Rechtsmittels aufgrund ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht gegen einen Entscheid der Strafrechtlichen Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Waadt vom 16.12.2024, welcher seine kantonale Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des zuständigen Staatsanwalts für unzulässig erklärte.
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5F_16/2025: Nichteintretensentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ als Vater wendet sich mit einem Revisionsgesuch an das Bundesgericht gegen dessen früheres Nichteintretensurteil (5A_741/2024). Im Mittelpunkt steht ein Abänderungsgesuch hinsichtlich seines begleiteten Besuchsrechts zu seinen Kindern D.________ und E.________. Die Revision wird mit der Begründung beantragt, seine Grund- und Verfahrensrechte seien verletzt worden sowie Rechtsfehler seitens des Bundesgerichts ließen das Urteil fehlerhaft erscheinen.
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5A_148/2025: Unzulässigkeit eines Rekurses bei Betreibung
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ leitete ein Betreibungsverfahren gegen A.________ zur Einforderung von CHF 70'000 plus Zinsen ein. Das Betreibungsamt Mendrisio pfändete eine Miteigentumsparzelle von A.________. Diese beantragte die Aussetzung oder Aufhebung der Betreibung, da sie behauptete, das Verfahren sei durch strafbare Handlungen des Gläubigers begründet. Die kantonale Aufsichtsbehörde wies den Rekurs als unzulässig ab, da die Gültigkeit der Forderung nicht in deren Zuständigkeit falle und A.________ keine formal gültige Strafanzeige vorgelegt habe.
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8C_114/2025: Entscheid betreffend Ergänzungsleistung zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Ergänzungsleistungen zur AHV wurden aufgrund eines Vermögensverzichts und eines übermässigen Vermögensverbrauchs der Beschwerdeführerin abgelehnt. Die Vorinstanz stellte fest, dass die Vermögensschwelle gemäss Art. 9a Abs. 1 lit. a ELG überschritten war. Die Beschwerdeführerin argumentierte, sie sei urteilsunfähig gewesen, was von der Vorinstanz mit Verweis auf ärztliche Berichte verneint wurde.
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1C_695/2023: Rechtsstreit betreffend Zone réservée im Kanton Waadt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die betroffenen Grundstücke liegen innerhalb eines überarbeiteten Perimeters der kommunalen Planung. Die Einführung der \"Zone réservée\" ist Teil einer Massnahme, den rechtlichen Vorgaben der Bundesgesetzgebung zu entsprechen und die überdimensionierten Bauzonen zu reduzieren.
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7B_1180/2024: Nichtanhandnahme und Nichteintreten bei strafrechtlicher Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin hatte im Jahr 2023 Strafanzeige gegen einen Staatsanwalt erstattet, der ein Strafverfahren gegen einen Zahnarzt in einer früheren Angelegenheit geführt hatte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau nahm die Strafanzeige nicht an die Hand. Eine Beschwerde dagegen vor dem Obergericht des Kantons Aargau wurde mit Entscheid vom Oktober 2024 nicht behandelt. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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7B_131/2024: Beschwerde gegen den Vollzug einer obligatorischen Landesverweisung gemäss Art. 66d StGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, ein in der Schweiz geborener Staatsangehöriger von Sri Lanka, wurde aufgrund diverser Straftaten zu einer Freiheitsstrafe, Geldstrafe und einer obligatorischen Landesverweisung von sieben Jahren verurteilt. Er ersuchte darum, die Landesverweisung aufzuschieben, stützt sich insbesondere auf gesundheitliche und menschenrechtliche Aspekte sowie angebliche persönliche Risiken bei einer Rückkehr nach Sri Lanka. Nachdem der Antrag auf Aufschub abgelehnt wurde, wandte er sich erneut an das Bundesgericht.
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6B_712/2024: Verurteilung wegen schwerer Verstösse gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung und zur Ausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen schwerer und einfacher Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz für seine Beteiligung an einem Drogennetzwerk verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 39 Monaten und wurde für zehn Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Das Berufungsgericht reduzierte seine Strafe nicht, gewährte ihm jedoch eine Entschädigung für rechtswidrige Haftbedingungen von 5'750 CHF. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein mit der Forderung nach einer erheblichen Strafreduktion, einer höheren Entschädigung und der Aufhebung der Ausweisung.
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9C_693/2024: Verfahren zur Rücknahme eines Rechtsmittels in einer Versicherungssache
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Wallis betreffend die Invalidenversicherung (vom 4. November 2024) am 5. Dezember 2024 Beschwerde erhoben. Mit Schreiben vom 7. März 2025 erklärte A.________ jedoch, den eingelegten Rechtsmittel zurückzuziehen.
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8C_188/2024: Rentenrevision und Leistungseinstellung in der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin war seit einem Unfall im Jahr 1994 im Rahmen der Unfallversicherung bezugsberechtigt für eine Invalidenrente (Invaliditätsgrad 60 %) und eine Integritätsentschädigung (35 %). Die Rentenzusprache wurde mehrmals revisionsweise bestätigt. Im Jahr 2020 leitete die zuständige Versicherung aufgrund einer polydisziplinären Begutachtung ein erneutes Revisionsverfahren ein, das zu einer totalen Einstellung der Rente per Ende Februar 2021 führte. Die dagegen erhobene Beschwerde der Versicherten wurde vom Kantonsgericht Luzern abgewiesen.
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7F_2/2025: Unzulässigkeit einer Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die Revision eines früheren Entscheids des Bundesgerichts (7B_1164/2024). Das Bundesgericht erklärte das Revisionsgesuch aufgrund der Nichtzahlung einer geforderten Prozesskostenvorschuss und weiterer Fristverletzungen für unzulässig.
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1C_167/2025: Beschwerde gegen die Verweigerung der Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erstattete im Dezember 2024 Strafanzeige gegen zwei Richter des Kreisgerichts See-Gaster. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte mit Entscheid vom 10. Februar 2025 die erforderliche Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht.
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9C_704/2024: Anspruch auf Invalidenrente und Verfahrenszulässigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Chauffeur, versichert bei der Personalvorsorgestiftung B.________, bezog ab Januar 2004 eine Invalidenrente, welche 2014 aufgrund einer festgestellten Verbesserung seines Gesundheitszustandes eingestellt wurde. Nach gescheiterten beruflichen Wiedereingliederungsmassnahmen beantragte der Versicherte im Februar 2017 erneut Leistungen. Das zuständige kantonale Amt gewährte ihm ab März 2017 erneut eine ganze Invalidenrente. Die Stiftung focht diesen Entscheid an, wobei das kantonale Gericht ihren Rekurs aufgrund fehlenden rechtlichen Interesses für unzulässig erklärte.
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5A_166/2025: Urteil zur Anfechtung einer Konkursentscheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ Sagl, vertreten durch ihren Präsidenten, reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil der kantonalen Beschwerdekammer ein, welche eine frühere Entscheidung bestätigte, mit der der Konkurs über die Gesellschaft am 12. Dezember 2024 eröffnet wurde. Die Beschwerde stützte sich auf die Behauptung, dass die Schuld vollständig beglichen sei und konnte nach Ansicht der A.________ Sagl aufgehoben werden.
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1C_48/2025: Entscheid zur Löschung von Daten aus einem Polizei–Dossier
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ verlangte die Löschung von Daten aus seinem Polizeidossier des Kantons Waadt. Die Daten betreffen Ereignisse aus den Jahren 2020 und 2023, darunter ein Vorfall mit Sachbeschädigung und ein Vorfall, bei dem er Schülern Informationen gegen Bezahlung anbot. Die kantonalen Behörden lehnten die vollständige Löschung ab, liessen jedoch zeitlich überholte Daten betreffend eine andere Angelegenheit löschen. Gegen diese Entscheidung legte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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8C_171/2025: Entscheid betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, vertreten durch B.A.________, rügte die Rechtmässigkeit der Bedarfsbemessung durch das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Zürich. Streitgegenstand waren die Berechnung der Zusatzleistungen für Januar 2024 sowie die Rückforderung eines zu viel ausgerichteten Betrags. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte weitgehend den Einspracheentscheid und wies das Amt an, die Leistungen für die Zeit ab Februar 2024 neu festzulegen.
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5A_119/2025: Entscheid zur Vergütung des privaten Mandats eines Curators
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde als Curator zum Schutz von B.________ eingesetzt, welcher freiwillig eine Curatelle beantragte. Die Vergütung des Curators und die korrekte Buchführung wurden über mehrere Jahre hinweg vom zuständigen Gericht überprüft. Das Tribunal de protection verlangte Rückzahlungen von A.________ für überhöhte Entnahmen, die nicht rechtzeitig genehmigt wurden. Der Curator beantragte die Feststellung, dass diese Forderungen verjährt seien.
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4A_88/2024: Sachverhalt betreffend Mietvertragsstreitigkeit und Kündigung eines Mietobjekts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Klägerin (Mieterin) und der Beklagte (Vermieter) stritten über die angemessene Zustandsveränderung der Mietobjekte, eine Mietzinsreduktion aufgrund Mängeln, die Konsignation der Mietzinsen sowie die angebliche Kündigung durch den Vermieter. Streitpunkt war vor allem der Zustand der elektrischen Anlagen im Mietobjekt. Der Vermieter kündigte den Mietvertrag im Jahr 2020 und rechtfertigte dies durch angeblichen Eigenbedarf. Die Mieterin unterstellte jedoch eine missbräuchliche Kündigung (sog. Kongé-Représailles), ausgelöst durch ihre Forderungen im Zusammenhang mit Mängeln der elektrischen Anlagen.
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1C_58/2024: Rechtsstreit über Qualität für Rekurs bei Zonenplan in Montreux
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Montreux plante, um den überdimensionierten Bauzonen entgegenzuwirken, die Einführung eines Plans für reservierte Zonen. Der Gemeinderat verabschiedete diesen Plan, und der zuständige kantonale Departement genehmigte ihn. Eine Organisation namens Helvetia Nostra erhob Rekurs gegen diese Entscheidungen, welcher vom kantonalen Gericht mangels Rekurslegitimation abgewiesen wurde. Die Angelegenheit gelangte vor das Bundesgericht.
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