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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 30.03.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

9C_443/2025: Urteil über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rückbau- und Wiederaufbaukosten eines Wintergartens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eheleute A.A.________ und B.A.________ bauten in den Jahren 2021-2022 den Wintergarten ihres Einfamilienhauses vollständig zurück und errichteten einen neuen Wintergarten. Die entstandenen Kosten von CHF 49'047.- wurden in der Steuererklärung 2021 als Liegenschaftsunterhaltskosten deklariert. Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau gewährte nur die Pauschalabzüge und wies die Einsprache der Steuerpflichtigen ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau entschied später, dass eine proportionale Ausscheidung der Arbeiten in werterhaltende und wertvermehrende Aufwendungen erforderlich sei, und wies die Sache zur Sachverhaltsergänzung und Neubeurteilung an die Steuerverwaltung zurück.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) und bejaht diese, da durch den Rückweisungsentscheid ein nicht wieder gutzumachender Nachteil für die Steuerverwaltung entstehen könnte. Die Beschwerde ist form- und fristgerecht eingereicht. Streitig ist, ob die Kosten für den Rück- und Wiederaufbau des Wintergartens teilweise als werterhaltende Unterhaltskosten steuerlich abzugsfähig sind. Das Bundesgericht wiederholt die geltende Praxis zur Abzugsfähigkeit von Liegenschaftskosten, wobei zwischen werterhaltenden (abzugsfähigen) und wertvermehrenden (nicht abzugsfähigen) Aufwendungen unterschieden wird. Der Rückbau und Wiederaufbau des Wintergartens umfasst sowohl werterhaltende als auch wertvermehrende Arbeiten. Der Wintergarten ist keine eigenständige Baute, sondern ein Gebäudebestandteil (Annex), der ausschliesslich in Verbindung mit dem Hauptgebäude genutzt werden kann. Analog zu früheren Urteilen schliesst das Bundesgericht, dass eine Differenzierung der Aufwendungen (werterhaltend oder wertvermehrend) erforderlich ist. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht eine Rückweisung zur Sachverhaltsergänzung angeordnet. Die Erwägungen zur direkten Bundessteuer gelten auch für die Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Thurgau, da das harmonisierte Steuerrecht analog anwendbar ist.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde in Bezug auf die direkte Bundessteuer sowie die Staats- und Gemeindesteuern wurde abgewiesen, und die Kosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt. Auch die Entschädigung für die Beschwerdegegner wurde geregelt.


7F_13/2026: Unzulässigkeit der Revision eines Bundesgerichtsurteils

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht erklärte am 6. Januar 2026 eine von A.________ erhobene Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafrekurskammer des Waadtländer Kantonsgerichts vom 7. Oktober 2025 als unzulässig (Urteil 7B_1205/2025). Mit Eingabe vom 18. Februar 2026 beantragte A.________ die Revision dieses Bundesgerichtsurteils, indem er geltend machte, es seien relevante Tatsachen unberücksichtigt geblieben.

Zusammenfassung der Erwägungen

Gemäss Art. 61 BGG erlangen Bundesgerichtsurteile Rechtskraft mit ihrer Ausfällung und können grundsätzlich nicht mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden. Eine Revision ist in Ausnahmefällen gemäss Art. 121–123 BGG möglich, beispielsweise wenn wesentliche Aktenstücke aus Versehen unberücksichtigt geblieben sind (Art. 121 lit. d BGG). Der Revisionsgesuchsteller machte geltend, das Bundesgericht habe zu Unrecht relevante Tatsachen aus dem kantonalen Verfahren ausser Acht gelassen, die seine Beschwerdebefugnis hätten belegen können. Das Bundesgericht führte aus, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die kantonalen Akten durchsuchen, um die Beschwerdebefugnis des Beschwerdeführers nachträglich zu begründen. Zudem entspreche das Vorgehen des Gesuchstellers nicht den Anforderungen an eine genügende Begründung gemäss Art. 42 BGG. Der Gesuchsteller rügte weiter, das Bundesgericht habe fälschlicherweise angenommen, er habe die kantonalen Instanzenzüge nicht erschöpft. Dieser Vorwurf sei unbegründet, da der Gesuchsteller die notwendigen Anträge nicht vor der kantonalen Instanz gestellt habe und kein durchsetzbarer Anspruch erkennbar sei. Die vorgebrachten Argumente enthielten kein zulässiges Revisionsgesuch, da keinerlei Aktenstücke oder wesentliche Tatsachen übersehen worden seien.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht wies das Revisionsgesuch ab und auferlegte dem Gesuchsteller die Gerichtskosten von CHF 3'000.–. Das Urteil wurde den betroffenen Parteien schriftlich mitgeteilt.


9C_134/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend die steuerliche Qualifikation von Einkünften aus dem Verkauf von Stockwerkeigentums-Anteilen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Steuerpflichtige A.________, wohnhaft im Kanton Luzern, erzielte im Jahr 2020 Einnahmen aus dem Verkauf von Eigentumswohnungen und Parkplätzen in Stockwerkeigentums-Anteilen in W.________/VS. Die Steuerverwaltung des Kantons Wallis rechnete diese Einkünfte sowie die zugehörigen Vermögenswerte dem Geschäftsvermögen zu und unterstellte sie der Besteuerung als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Die Vorinstanzen, darunter das Kantonsgericht Wallis, bestätigten diese Steuerveranlagung. Der Steuerpflichtige focht den Entscheid des Kantonsgerichts beim Bundesgericht an und beantragte eine Neuveranlagung ohne Zurechnung der Einkünfte zur selbständigen Erwerbstätigkeit.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanzen den Steuerpflichtigen als selbständig erwerbstätig qualifizierten, da er systematisch über verschiedene Phasen des Bauprojekts hinweg tätig war und die Voraussetzungen eines Liegenschaftenhändlers erfüllte. Es wird auf die Anforderungen von Art. 42 BGG hingewiesen, wonach eine qualifizierte Begründungspflicht für Beschwerden besteht, insbesondere bei Rügen betreffend Bundesrechtsverletzungen. Der Steuerpflichtige erfüllte diese Voraussetzungen in keiner Weise. Die Beschwerde des Steuerpflichtigen wurde summarisch analysiert: Sie enthielt lediglich appellatorische Kritik, persönliche Behauptungen und keine substanziierte rechtliche Argumentation. Das Bundesgericht trat daher auf die Beschwerde nicht ein. Der Entscheid wurde im vereinfachten Verfahren gefällt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer.


9C_442/2025: Urteil betreffend steuerliche Abzugsfähigkeit von Dachsanierungskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eheleute A.A.________ und B.A.________ sanierten 2018 den Dachstock ihres Einfamilienhauses vollständig, erhöhten den Kniestock, änderten die Dachneigung und installierten eine Photovoltaikanlage. Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau lehnte den steuerlichen Abzug von CHF 70'000.– für diese Massnahmen mit der Begründung ab, es handle sich um wertvermehrende Kosten, da diese Kategorie von Arbeiten als \"Ersatzneubau\" zu qualifizieren sei. Die Steuerrekurskommission bestätigte die Beurteilung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau auferlegte der Steuerverwaltung jedoch eine proportionale Ausscheidung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Anteilen und wies die Sache zur neuen Beurteilung zurück.


5A_202/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde im Eigentumsstreit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ verlangte im Rahmen eines Eigentumsstreits Sicherungsmassnahmen, die vom erstinstanzlichen Gericht (Pretore des Bezirks Lugano) zugunsten des Beschwerdeführers verfügt wurden. Die Vorinstanz (I. Zivilkammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin) hob diese Maßnahmen jedoch auf. Der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte deren Wiederherstellung oder die Rückweisung zur neuen Entscheidung.


6B_280/2024: versuchte Gefährdung des Lebens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde vom Kreisgericht Rorschach wegen versuchter Gefährdung des Lebens seiner Tochter B.A.________ zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer Landesverweisung von sieben Jahren (inkl. SIS-Ausschreibung) verurteilt. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte dieses Urteil in sämtlichen Punkten. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht eine vollständige Aufhebung des Urteils.


7B_1263/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen die Verfügung des Nichtanhandenkommens vom 11. Juli 2025, die durch die Staatsanwaltschaft des Arrondissements Lausanne ergangen war. Die Vorinstanz, die Strafrechtliche Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Waadt, erklärte die Beschwerde am 7. Oktober 2025 für unzulässig, da A.________ die Kostenvorschusszahlung nicht fristgerecht eingereicht hatte.


2C_138/2026: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend arbeitsrechtliche Angelegenheiten und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hatte im Kanton Genf im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit unentgeltliche Rechtspflege erhalten, jedoch wurde sie verpflichtet, eine Rückerstattung von 28'000 CHF zu leisten (E.1). Ihr Beschwerdeversuch betreffend diese Entscheidung wurde von der Vorinstanz wegen verspäteter Einreichung als unzulässig erklärt (E.1). Ein behaupteter Beschwerdeeingang beim Bundesgericht wurde nicht nachgewiesen (E.2).


6B_76/2026: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelt die Beschwerde von A.________ gegen ein Urteil der I. Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis vom 9. Dezember 2025. A.________ wurde wegen sexueller Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung zu 42 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde ihm untersagt, für fünf Jahre Tätigkeiten als Sozialpädagoge oder vergleichbare Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen auszuüben. Die Vorinstanz regelte zusätzlich die Prozesskosten, Entschädigungsansprüche sowie zivilrechtliche Forderungen. A.________ verlangte einen Freispruch, die Ablehnung der zivilrechtlichen Forderungen und eine Entschädigung für ungerechtfertigte Haft.


6B_460/2025: Mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Hinderung einer Amtshandlung sowie verdeckte Fahndung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Zürich am 7. März 2025 mehrheitlich der mehrfachen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Hinderung einer Amtshandlung für schuldig befunden. Der Beschuldigte hatte unter anderem Kokain zum Verkauf besessen und verkauft sowie Betäubungsmittel zum Eigenkonsum mitgeführt. Ausserdem hatte er sich polizeilichen Amtshandlungen entzogen. Die Vorinstanz stützte sich unter anderem auf Ergebnisse einer verdeckten Fahndung und einer Hausdurchsuchung. A.________ beantragt beim Bundesgericht insbesondere die Unverwertbarkeit dieser Beweise und eine Neubeurteilung.


1C_499/2025: Entscheid betreffend den kommunalen Antennenstandortplan

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gemeinderat von Balerna änderte am 21. Juni 2021 den Zonenplan, um Mobilfunkantennenstandorte zu regulieren, insbesondere durch Einführung eines Prioritätsmodells (Art. 27bis NAPR). Die Telefoniebetreiber Sunrise, Salt und Swisscom bekämpften diese Änderungen in Bezug auf die dritte Prioritätsstufe und spezifische weitere Regelungen, zuletzt vor Bundesgericht. Sie beriefen sich auf Verletzungen des Eigentumsrechts, der Wirtschaftsfreiheit, der Informationsfreiheit sowie des Vorrangs des Bundesrechts.


9C_593/2025: Entscheid betreffend Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (geboren 1968) beantragte 2020 erneut Leistungen der Invalidenversicherung, nachdem eine frühere Anfrage im Jahr 2017 abgelehnt wurde. Das Office de l'assurance-invalidité für im Ausland wohnhafte Versicherte (OAIE) erkannte ihm daraufhin ab Juni 2023 eine Invalidenrente von 53 % einer vollen Rente zu. A.________ verlangte eine volle Rente, wurde aber vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Dagegen legte er Beschwerde ans Bundesgericht ein.


5A_34/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine am 20. Januar 2026 eingereichte Beschwerde der A.________ SA gegen eine durch die Chambre civile der Cour de justice des Kantons Genf am 8. Januar 2026 ausgesprochene Nichteintretensentscheidung wurde vom Bundesgericht als unzulässig erklärt. Vorausgegangen war die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit der B.________ SA, deren Firmierung inzwischen in A.________ SA geändert worden war. Wesentlicher Streitpunkt war die Nichtleistung des verlangten Kostenvorschusses.


6B_675/2025: Urteil zur Geschwindigkeitsüberschreitung und Verletzung des Beschleunigungsgebots

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 17. November 2022 überschritt A.________ die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach Toleranzabzug um 27 km/h. Zusätzlich führte er ein nicht gesichertes Kind unter 12 Jahren im Auto mit. Nach einem Strafbefehl und einer erstinstanzlichen Verurteilung legte A.________ Berufung ein, beschränkt auf die grobe Verkehrsregelverletzung, die Sanktion und Kostenverteilung. Das Obergericht des Kantons Solothurn bestätigte die Verurteilung.


5A_120/2025: Pflichten zur Festlegung des hypothetischen Einkommens bei Kindesunterhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ sind die nicht verheirateten Eltern eines im Jahr 2012 geborenen Kindes. Nach der Trennung im Jahr 2020 wurde die elterliche Sorge auf beide Eltern verteilt, die Obhut der Mutter zugewiesen und ein Besuchsrecht für den Vater bestimmt. Das Bezirksgericht verfügte eine Alimentenpflicht des Vaters. Die Unterhaltsbeiträge wurden im Laufe des Verfahrens angepasst. A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Vorinstanz ein, gestützt auf die Festlegung eines hypothetischen Einkommens durch die Gerichte.


2C_128/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, britische Staatsangehörige, war seit 2016 Inhaberin einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA für eine Ausbildung ohne Erwerbstätigkeit, die sie jährlich verlängern liess. Im März 2025 verweigerte der kantonale Bevölkerungsdienst des Kantons Waadt die weitere Verlängerung ihrer Bewilligung mangels Nachweises einer Erwerbstätigkeit oder ausreichender finanzieller Mittel. Die Beschwerdeführerin legte verspätet Einsprache gegen diese Verfügung ein, welche für unzulässig erklärt wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt bestätigte diesen Entscheid.


2C_137/2026: Wegweisung eines österreichischen Staatsbürgers

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein österreichischer Staatsbürger, wurde von der Einwohnergemeinde Bern per Verfügung vom 3. September 2025 gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. a und b AIG aus der Schweiz weggewiesen, was durch die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern und später durch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigt wurde. Mit Beschwerde ans Bundesgericht beantragte A.________ unter anderem die Anerkennung eines Aufenthaltsrechts gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) sowie die Feststellung eines hängigen Asylverfahrens.


7B_1187/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt am 31. Mai 2018 einen Unfall, als sie auf dem Weg zur Schule auf eine locker sitzende Metallgitterabdeckung trat, die unter ihrem Gewicht nachgab. Dies führte zu einem Sturz in die darunterliegende Lüftungsschachtöffnung sowie zu Verletzungen im Gesichtsbereich. Ihre Mutter erstattete am 13. Juni 2018 Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Verfahren wurde durch eine Einstellungsverfügung des Staatsanwalts des Kantons Genf beendet, was von der Vorinstanz (Chambre pénale de recours der Cour de justice Genf) bestätigt wurde.


6B_134/2026: Nichteintreten auf eine verspätete Einsprache gegen einen Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde mittels Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 24. September 2025 wegen Veruntreuung und mehrfachen Überlassens eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne erforderlichen Ausweis verurteilt und mit einer bedingt ausgefällten Geldstrafe von 60 Tagessätzen (à CHF 120.-- insgesamt CHF 7'200.--) bestraft. Die Einsprachefrist gegen den Strafbefehl verstreicht am 13. Oktober 2025 ungenutzt, wobei der Beschwerdeführer dennoch am 20. Oktober 2025 eine Einsprache einreichte und gleichzeitig ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist stellte. Die Erstinstanz erklärte die Einsprache für verspätet, was von der Vorinstanz (Obergericht des Kantons Solothurn) bestätigt wurde.


9C_268/2025: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (geb. 1970) hatte bereits früher Anspruch auf eine ganze Invalidenrente in einem begrenzten Zeitraum (1. April bis 30. Juni 2020). Nach einer erneuten Rentenanmeldung im Juni 2021 führte das zuständige kantonale Invalidenversicherungsamt (Office de l’assurance-invalidité des Kantons Freiburg) mehrere medizinische Expertisen durch und wies den Anspruch auf eine weitere Rente mit Verfügung vom 24. Oktober 2023 ab. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde beim Kantonsgericht Freiburg, welches diese am 27. März 2025 abwies. Anschliessend verlangte er beim Bundesgericht die Aufhebung der Verfügung sowie die Anerkennung eines Rentenanspruchs oder die erneute Überprüfung seiner psychiatrischen Einschränkungen.


1C_443/2025: Regulierung von Standorten für Mobilfunkantennen in Arbedo-Castione

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegenstand des Verfahrens war eine Regelung im Planungsrecht des Gemeindegebiets von Arbedo-Castione bezüglich der Standorte und der Prioritätensetzung für Mobilfunkantennen. Die Planungsregelung wurde von den Mobilfunkbetreibern Sunrise, Salt und Swisscom vor dem Bundesgericht angefochten. Sie rügten eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit, der Eigentumsgarantie, der Informationsfreiheit sowie des Vorrangs des Bundesrechts, insbesondere hinsichtlich der Priorisierung von Zonen für den Standort von Mobilfunkantennen (Art. 15bis NAPR).


6B_1000/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Nichtleistung der Prozesskostenvorschusszahlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte am 18. Dezember 2025 Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid der Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt vom 5. November 2025 ein. Die Beschwerde richtete sich gegen die formelle Unzulässigkeit einer Opposition zu einem Strafbefehl aufgrund des Nichterscheinens der Partei an einer Verhandlung.


2C_45/2026: Abweisung der Beschwerde gegen die Verwaltungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, äthiopischer Staatsangehöriger, war wiederholt strafrechtlich verurteilt und sollte aus der Schweiz ausgeschafft werden. Trotz seiner Zusammenarbeit mit den schweizerischen Behörden zog sich das Verfahren zur Umsetzung der Rückführung durch unterschiedliche Faktoren in die Länge, etwa durch wechselnde Angaben zu seiner Staatsangehörigkeit (Äthiopien/Eritrea) und gesundheitliche Probleme. Seine gegen die wiederholte Verlängerung der Verwaltungshaft gerichteten Beschwerden wurden in den kantonalen Instanzen abgewiesen.


9C_165/2026: Unzulässigkeit von Abzügen für Unterhaltskosten in der Steuerperiode 2018

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz im Kanton Thurgau deklarierte in der Steuererklärung für 2018 Unterhaltskosten für minderjährige Kinder, welche bei der geschiedenen Mutter im Ausland leben. Die Steuerverwaltung Thurgau erkannte nur einen Teil der geltend gemachten Abzüge an und erachtete die Kosten für Kinderflüge und Anwaltskosten als nicht abzugsfähig. Der Steuerpflichtige zog den Entscheid durch alle kantonalen Instanzen und erhob Beschwerde vor Bundesgericht.


7B_1099/2025: Einstellung eines Strafverfahrens und Sistierung eines Berufungsverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erstattete Strafanzeige gegen vier Polizisten der Stadtpolizei Zürich wegen eines Vorfalls vom 29. Oktober 2022, bei dem er während einer Verhaftung Verletzungen erlitten haben soll. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl stellte die Strafuntersuchung ein, was durch das Obergericht des Kantons Zürich bestätigt wurde. Zusätzlich führte A.________ eine Berufung gegen eine Verurteilung durch das Bezirksgericht Zürich, das ihn unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte für den gleichen Vorfall schuldig erklärte. A.________ beantragte die Sistierung des Berufungsverfahrens bis zum Abschluss des Verfahrens gegen die Polizisten, welches jedoch eingestellt wurde.


5A_240/2026: Unzulässigkeit des Gesuchs um aufschiebende Wirkung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Gesuchsteller (A.________) beantragte vorsorgliche Massnahmen, um den Beschwerdegegnern (B.________ SA, C.________, D.________) zu untersagen, Informationen über ihn zu veröffentlichen, die ihm unangemessenes Verhalten gegenüber Frauen unterstellen. Diese Schutzmassnahmen wurden durch den Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirks La Côte abgelehnt, und diese Entscheidung wurde durch den Einzelrichter der Zivilkammer des Kantonsgerichts Waadt am 9. März 2026 bestätigt. Daraufhin reichte der Gesuchsteller ein Gesuch um aufschiebende Wirkung bezüglich des kantonalen Entscheids ein.


2C_528/2025: Urteil betreffend Entbindung vom Anwaltsgeheimnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

Rechtsanwalt B.________ ersuchte die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis, um seine Honoraransprüche gegenüber A.________ durchzusetzen. Die Aufsichtskommission genehmigte dies, worauf A.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde führte, die abgewiesen wurde. A.________ legte dagegen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.


8C_755/2025: Urteil zur Rückerstattung von Ergänzungsleistungen und zur Verspätung der Einsprache

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ meldete sich im Jahr 2019 als Bezüger von Ergänzungsleistungen bei der SVA Aargau. Später erwarb er mit seiner Ehefrau eine Liegenschaft. Aufgrund einer Meldepflichtverletzung sowie einer Neubewertung der Leistungsansprüche forderte die SVA Aargau mit zwei Verfügungen Rückforderungen in der Gesamthöhe von CHF 79'212.-. Die Einsprache von A.________ gegen die Verfügungen wurde am 25. November 2024 verspätet eingereicht. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde von A.________ ab.


6B_895/2025: Unzulässigkeit der Berufung gegen Urteil des Genfer Polizeigerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde am 29. Oktober 2024 durch das Genfer Polizeigericht wegen unrechtmässiger Beanspruchung von Leistungen einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1 StGB) zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen (à 30 CHF, mit Bewährung für drei Jahre) verurteilt. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde durch die Genfer Berufungs- und Revisionskammer des Strafgerichts am 15. September 2025 als unzulässig erklärt, weil die Berufungserklärung keine hinreichenden Anträge enthielt. A.________ legte Beschwerde vor dem Bundesgericht ein.


5A_255/2026: Entscheid zur aufschiebenden Wirkung im Zusammenhang mit einem Pfändungsvollzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hat gegen die Ankündigung eines Pfändungsvollzugs Beschwerde erhoben und die aufschiebende Wirkung beantragt. Das Obergericht des Kantons Zug (II. Beschwerdeabteilung) als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs hat am 11. März 2026 den Antrag auf aufschiebende Wirkung abgewiesen. Der Pfändungsvollzug fand am 12. März 2026 statt, offenbar in Abwesenheit des Beschwerdeführers. Gegen die Abweisung des Gesuchs um aufschiebende Wirkung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.


2C_359/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlendem aktuellen und praktischen Interesse

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betraf den Entzug von Zulassungen eines Expertenrevisors und eines Auditors im Bereich der Finanzmarktgesetze durch die Aufsichtsbehörde. Nach mehrfacher Überprüfung der Entscheidungen durch mehrere Instanzen wurde die Frage der Dauer des Entzugs streitig.


6B_64/2026: Urteil des Bundesgerichts über die Ausschaffung und Schwerverbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, portugiesische Staatsangehörige, wurde vom Tribunal correctionnel de Genève am 8. Mai 2024 wegen schwerer Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 lit. b, c und d, Abs. 2 lit. a BetmG) und Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Zudem wurde ihre Ausschaffung aus der Schweiz für fünf Jahre angeordnet. In zweiter Instanz vom 28. November 2025 bestätigte die Cour de justice de Genève weitgehend das Urteil und passte die Freiheitsstrafe geringfügig an.


6B_56/2026: Urteil zur Strafzumessung, Landesverweisung und Ausschreibung im Schengener Informationssystem

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte den Beschwerdeführer unter anderem wegen mehrfacher Erpressung, versuchter Nötigung, gewerbsmässigen Diebstahls und Betrugs, Sachbeschädigung sowie weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten und einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen. Zudem wurde für sieben Jahre eine Landesverweisung mit Ausschreibung im SIS angeordnet. Der Beschwerdeführer rügte insbesondere die Strafzumessung und die Landesverweisung und beantragte deren Aufhebung oder zumindest Reduktion.


1C_436/2024: Geplanter Bau einer Photovoltaikanlage in einem geschützten Bereich

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. und B.A. beantragten die Baubewilligung für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes, das sich innerhalb eines Schutzperimeters eines geschützten Ortsbildes in der Gemeinde Mont-Vully befindet. Der Antrag wurde von der Gemeindeverwaltung und später durch die kantonale Instanz verweigert. Die Gründe lagen in der mangelhaften Berücksichtigung der Architekturvorschriften sowie der Ästhetik und Schutzwürdigkeit des Standortes. Das Bundesgericht wurde mit einer Beschwerde im Rahmen des öffentlichen Rechts angerufen, um die vorhergehenden kantonalen Entscheide aufzuheben.


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