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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 17.03.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_423/2024: Urteil zur Sozialhilfe/Nothilfe für Asylsuchende mit Mehrfachgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, eine sechsköpfige Familie aus Burundi, reisten 2022 erstmals in die Schweiz ein, wo ihr Asylgesuch im Dublin-Verfahren behandelt wurde. Nach der Überstellung nach Kroatien gemäss Dublin-Verordnung und Wiedereinreise in die Schweiz reichten sie ein weiteres Asylgesuch ein. Während dieses Verfahrens beantragten sie Sozialhilfe anstelle der gewährten Nothilfe, was die Behörden abwiesen. Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigte den Ausschluss von Sozialhilfeleistungen und die Gewährung von Nothilfe.

Zusammenfassung der Erwägungen

- E.1: Das Bundesgericht stellt die grundsätzliche Zuständigkeit zur Beurteilung der Beschwerde fest und bejaht das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen. - E.2: Die rechtliche Grundlage der Beschwerdeprüfung (Art. 95, 96 BGG) und der eingeschränkte Prüfungsumfang bei kantonalem Recht werden erläutert. - E.3: Das strittige Thema betrifft den Anspruch der Beschwerdeführer auf Sozialhilfe anstelle von Nothilfe. Die Vorinstanz hat den Anspruch der Beschwerdeführer auf Nothilfe gestützt und jeglichen Sozialhilfeanspruch ausgeschlossen. - E.4–E.5: Die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene (Art. 81, 82 AsylG) und kantonaler Ebene (Solothurner Sozialgesetz) sowie die Voraussetzungen für die Nothilfe anstatt der Sozialhilfe werden dargelegt. Beschwerdeführer mit Mehrfachgesuchen haben grundsätzlich nur Anspruch auf Nothilfe. - E.6: Das Mehrfachgesuch der Beschwerdeführer führt zu keinem Anspruch auf Sozialhilfe, da die Schweiz die Verpflichtungen aus dem ersten Dublin-Verfahren vollständig erfüllt hat. Der Ausschluss von Sozialhilfe ist gemäss den geltenden Regelungen rechtens. - E.7: Die Beschwerdeführer können auch keine Ansprüche aus der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU geltend machen, da diese in der Schweiz nicht anwendbar ist. Die gewährte Nothilfe genügt den verfassungsrechtlichen Vorgaben gemäss Art. 12 BV.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde der Familie wird abgewiesen, gleichzeitig erhalten sie die unentgeltliche Rechtspflege und die Gerichtskosten werden vorläufig von der Bundesgerichtskasse übernommen.


2C_723/2025: Ausschaffungshaft eines ukrainischen Staatsangehörigen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der ukrainische Staatsangehörige A.________, der aufgrund schwerer Straftaten zu 6,5 Jahren Freiheitsstrafe und einer zehnjährigen Landesverweisung verurteilt wurde, ist trotz erfolgter Ausschaffung 2024 wiederholt illegal in die Schweiz eingereist und erneut straffällig geworden. Er wurde im Oktober 2025 in Basel verhaftet und vom Migrationsamt des Kantons Zürich in Ausschaffungshaft genommen. Die gegen die Haftanordnung erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ab. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Eintretensvoraussetzungen von Amtes wegen und stellt fest, dass auf die Beschwerde einzutreten ist, insoweit sie die Ausschaffungshaft betrifft. Nicht Gegenstand des Verfahrens sind die Asylanträge oder der Antrag auf Weiterreise in ein anderes Land. Das Bundesgericht legt die Voraussetzungen für die Ausschaffungshaft nach Art. 76 AIG dar: ein rechtskräftiger Wegweisungs- oder Landesverweisungsentscheid, die Absehbarkeit des Vollzugs, ein Haftgrund sowie die Verhältnismässigkeit der Haft. Die Vorinstanz hat die Voraussetzungen für die Haft grundsätzlich als erfüllt betrachtet, insbesondere den Haftgrund gestützt auf die Landesverweisung. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Landesverweisung auch nach einer erfolgten Ausschaffung wirksam bleibt und Grundlage für eine erneute Haft sein kann. In Bezug auf das Asylgesuch wird festgestellt, dass dieses aufgrund der Landesverweisung keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit des Haftvollzugs hat. A.________ bringt vor, eine erneute Ausschaffung in die Ukraine sei nicht zulässig, da er dort Folter und unmenschliche Behandlung erleiden würde. Seine Vorbringen zu den individuellen Gefahren und seiner gesundheitlichen Lage wurden von den Vorinstanzen nicht hinreichend geprüft, was eine Verletzung seiner Rechte darstellt. Das Bundesgericht hebt das angefochtene Urteil auf und weist die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Eine sofortige Haftentlassung des Beschwerdeführers wird aufgrund seiner Gefährdung der öffentlichen Sicherheit abgelehnt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Sache wird zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.


4D_52/2025: Urteil zur definitiven Rechtsöffnung in einem familienrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin setzte die Unterhaltsforderungen für die Zwillinge und sich selbst in Betreibung, die auf dem Scheidungsurteil von 2017 basierten. Die Vorinstanz reduzierte die ursprünglich zugesprochene Summe durch die Erstinstanz und stellte lediglich eine definitive Rechtsöffnung über einen Restbetrag von CHF 2'392.-- aus.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass aufgrund des Streitwertes die Beschwerde als subsidiäre Verfassungsbeschwerde zu behandeln ist. Eine Überprüfung erfolgt ausschliesslich bei ausreichend begründeten Rügen (Art. 117 i.V.m. Art. 106 Abs. 2 BGG). Nach Art. 80 Abs. 1 SchKG kann der Gläubiger bei Vorlage eines vollstreckbaren Titels die definitive Rechtsöffnung verlangen. Die Tilgung einer Schuld muss der Schuldner durch Urkunden beweisen. Unterhalt für Kinder über die Mündigkeit hinaus bis zur Erstausbildung unterliegt der Bedingung des Abschlusses der Ausbildung. Die Vorinstanz hatte fälschlicherweise angenommen, dass die Unterhaltspflicht für das volljährige Kind mit dessen Mündigkeit endete. Das Bundesgericht stellte klar, dass die Unterhaltspflicht gemäss der Scheidungsvereinbarung bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung dauerte. Die Beschwerdeführerin durfte die Zahlungen des Beschwerdegegners in diesem Kontext teilweise als Tilgung von Beträgen für das volljährige Kind werten. Das Bundesgericht kritisierte, dass die Vorinstanz die tatsächliche Aufteilung der Zahlungen des Beschwerdegegners fehlerhaft würdigte und dadurch in Willkür verfiel. Die vom Beschwerdegegner geleistete Summe hätte auch Anteile für den Unterhalt des volljährigen Kindes enthalten.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht hob das Urteil der Vorinstanz auf und erteilte der Beschwerdeführerin eine definitive Rechtsöffnung über einen höheren Betrag sowie die Kostentragung durch den Beschwerdegegner.


8C_258/2025: Urteil bezüglich Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer meldete sich mehrmals bei der Invalidenversicherung (IV) zum Bezug von Leistungen an. Nachdem ihm zunächst Rentenleistungen zugesprochen worden waren (2008–2010), wurde ein späteres Gesuch (2018) abgelehnt. Am 5. Juni 2023 reichte der Beschwerdeführer ein weiteres Gesuch ein, unter anderem gestützt auf eine Krebserkrankung und Bandscheibenprobleme. Die IV-Stelle Bern lehnte den Anspruch mit Verfügung vom 20. September 2024 aufgrund eines Invaliditätsgrades von 33 % ab. Diese Verfügung wurde in der Folge durch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit Urteil vom 24. März 2025 bestätigt.


6B_686/2025: Urteil zur Landesverweisung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein afghanischer Staatsangehöriger, wurde vom Regionalgericht Oberland am 6. Juni 2023 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à CHF 10.– sowie einer Landesverweisung für acht Jahre verurteilt. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte am 29. August 2024 das Urteil. Mit Beschwerde in Strafsachen beantragte A.________, die Landesverweisung und deren Eintragung im Schengener Informationssystem (SIS) aufzuheben.


4A_97/2025: Streit um die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume

Zusammenfassung des Sachverhalts

Streit um die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume und die damit verbundene Pflicht, den Mietzins bis zum Ende der festen Mietdauer zu bezahlen. Kläger (A.________ und B.________) forderten von der Beklagten (C.________ AG) Schadensersatzzahlungen für Investitionen, die im Mietobjekt getätigt wurden, und bestritten Mietzinsforderungen nach vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes. Streitig war insbesondere, ob die Beklagte ihrer Schadenminderungspflicht gemäss Art. 264 Abs. 3 OR hinreichend nachgekommen ist.


7B_104/2026: Urteil betreffend Rechtsverweigerung und Nichteintreten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Aargau vom 13. Januar 2026. In der Vorinstanz wurden ihre Beweisanträge einstweilen abgewiesen und das Gesuch um Sistierung des Strafverfahrens sowie eine erneute Fristerstreckung für die Einreichung der Berufungsbegründung abgelehnt. Die Beschwerdeführerin rügt eine Rechtsverweigerung und verlangt die Sistierung der anberaumten Berufungsverhandlung.


7B_696/2025: Nichteintreten infolge Nichtleistung des Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 10. Juli 2025. Nach erfolgloser Zustellung und mehrfacher Aufforderung unter Fristsetzungen leisteten die Beschwerdeführer den verlangten Kostenvorschuss nicht.


5A_160/2026: Entscheid betreffend Gutachten im Eheschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens vor dem Bezirksgericht Zürich wurde ein kombiniertes erwachsenenpsychiatrisches und kinderpsychologisches Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Parteien angeordnet. Die Beschwerdeführerin erhob beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde gegen die Beauftragung der Sachverständigen, welche das Obergericht abwies. In der Folge wurde Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht erhoben.


1C_480/2025: Verweigerung des Transfers eines verurteilten französischen Staatsbürgers nach Frankreich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein in der Schweiz verurteilter französischer Staatsbürger (gestützt auf die Verurteilung wegen versuchten qualifizierten Raubes, Drohungen und weiterer Straftaten) beantragte seine Verlegung nach Frankreich zur Verbüssung der Reststrafe. Das Bundesamt für Justiz verweigerte den Antrag, da die Strafvollstreckung in der Schweiz seine Resozialisierung nicht gefährde. Die Beschwerde der verurteilten Person an die Vorinstanzen wurde wegen fehlender Beschwerdebefugnis nicht behandelt.


6B_653/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Verurteilung wegen Verletzung von Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer (A.________) wurde vom Bezirksgericht La Côte am 28. Januar 2025 der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen und zu einer Busse von CHF 400 verurteilt. Zudem wurden Verfahrenskosten von CHF 700 auferlegt und eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen festgelegt. Die Berufung beim Kantonsgericht Waadt blieb erfolglos. Gegen das Urteil des Kantonsgerichts vom 24. April 2025 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht, in der er seinen Freispruch beantragte.


1C_646/2025: Ausstandsbegehren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ ersuchte ursprünglich den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) um Zugang zu bestimmten Dokumenten über eine von der Y.________ AG betriebene Applikation. Aufgrund der Anonymisierung der Gegenparteien erhoben sowohl die Y.________ AG als auch A.________ Beschwerde. Im Laufe des Verfahrens beantragte A.________ den Ausstand des Richters Stephan Metzger und des Gerichtsschreibers Thomas Ritter sowie die Offenlegung der Identität der Y.________ AG. Diese Begehren wurden durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, ein Entscheid, der in Bezug auf das rechtliche Gehör zwischenzeitig vom Bundesgericht aufgehoben wurde. Nach erneuter Prüfung bestätigte die Vorinstanz jedoch den Entscheid.


5A_1102/2025: Urteil zu einer Beschwerde betreffend die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG führte gestützt auf einen Werkvertrag mit der B.________ AG Gipserarbeiten auf zwei im Eigentum der B.________ AG stehenden Grundstücken aus. Die A.________ AG beantragte die vorläufige Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten, was das Bezirksgericht Appenzell Innerrhoden mangels Substanziierung abwies. Die Berufung ans Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden wurde ebenfalls abgewiesen, und die superprovisorisch vorgemerkten Pfandrechte wurden gelöscht. Die A.________ AG erhob Beschwerde ans Bundesgericht.


8C_476/2025: Entscheid zur Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung und Rentenanspruch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, geboren 1978, meldete sich nach einer ersten Anmeldungsablehnung im Jahr 2014 im Juli 2019 erneut zur Invalidenversicherung an und beantragte Leistungen (berufliche Integration/Rente) aufgrund von Rücken- und Kopfschmerzen sowie einer Depression. Nach diversen medizinischen Abklärungen, darunter zwei polydisziplinäre Gutachten, kam die IV-Stelle des Kantons Zürich zum Schluss, dass A.________ keine erheblich eingeschränkte Erwerbsfähigkeit aufweist. Mit Verfügung vom 10. Dezember 2024 wies die IV-Stelle das Leistungsbegehren ab. Eine Beschwerde gegen diese Verfügung wurde vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich am 6. Juni 2025 abgewiesen.


8C_22/2026: Urteil zur Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Politische Gemeinde Hinwil hatte den Sozialhilfegrundbedarf für den Lebensunterhalt von A.________ um 30 % für sechs Monate ab 1. Oktober 2025 gekürzt. Dagegen erhob A.________ Beschwerde, welche das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 2. Dezember 2025 als verspätet eingereicht qualifizierte und darauf nicht eintrat. Gegen diese Verfügung reichte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_809/2025: Urteil des Bundesgerichts 6B_809/2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Bezirksgericht Broye und Nord-Vaudois teilweise verurteilt, unter anderem wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung, Beschimpfung, qualifizierter Drohung und Nötigung. Das Kantonsgericht Waadt als Berufungsinstanz änderte den Entscheid teilweise ab, bestätigte jedoch wesentliche Schuldsprüche. A.________ erhob dagegen beim Bundesgericht Beschwerde und beanstandete insbesondere die Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Beweiswürdigung sowie die Verletzung seiner Unschuldsvermutung.


7B_1080/2024: Beschwerde gegen die Einziehung beschlagnahmter Vermögenswerte bei Einstellung und Entschädigungsfolgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde bei der Einreise in die Schweiz mit EUR 101'150.-- Bargeld kontrolliert, wobei Drogenrückstände an verschiedenen Stellen des Fahrzeugs und an den Banknoten festgestellt wurden. Das Strafverfahren wegen Geldwäscherei, Hehlerei und Betäubungsmitteldelikten wurde eingestellt, jedoch EUR 100'000.-- beschlagnahmtes Bargeld eingezogen. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen wies die dagegen erhobene Beschwerde ab, nahm aber Anpassungen an Entschädigungsentscheidungen vor.


2C_449/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Suspendierung der Verwaltungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ war als Verantwortliche für zwei Massagesalons im Kanton Genf tätig, die von der Gesellschaft E.________ betrieben wurden. In der Vergangenheit wurde sie mehrfach vom zuständigen kantonalen Departement (Departement des Institutions et du Numérique) wegen Verstössen gegen gesetzliche Vorgaben, u. a. im Zusammenhang mit der Verwaltung der Salons und der Beschäftigung von Personen ohne gültige Arbeitsbewilligung, verwarnt und gebüsst. Während einer polizeilichen Untersuchung wurden in einem der Salons Drogen und verschreibungspflichtige Medikamente gefunden. Zudem gab es Hinweise auf unsichere sexuelle Praktiken sowie die Verstrickung der Gesellschaft in den Vertrieb dieser Substanzen. Das Departement entschied daraufhin die definitive Schliessung beider Salons und verhängte ein zehnjähriges Betriebsverbot für A.________.


6B_871/2024: Urteil betreffend qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, war am Abend des 17. August 2020 bei einer ausserorts mit mindestens 143 km/h festgestellten Geschwindigkeit (erlaubt: 80 km/h) in einen Selbstunfall verwickelt. Er kam mit seinem Fahrzeug von der Strasse ab, überquerte eine Wiese sowie eine Nebenstrasse, durchbrach eine Hecke und kollidierte schliesslich mit einem geparkten SUV. Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilte A.________ am 29. Februar 2024 wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 3 SVG zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Busse von CHF 2'000.–. Nach Bestätigung dieses Urteils durch das Obergericht des Kantons Thurgau beantragte der Beschwerdeführer vor Bundesgericht die vollständige Aufhebung der Strafe oder eine Rückweisung zur neuen Entscheidung.


6B_621/2025: Abweisung der Beschwerde gegen Freispruch von Diffamierungsvorwürfen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts des Wallis, durch welches das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Monthey bestätigt worden war. Dieses sprach B.B.________ und C.B.________ vom Vorwurf der Diffamierung frei und wies die zivilrechtlichen Ansprüche von A.________ vollumfänglich ab. Gegenstand der Diffamierungsvorwürfe waren Aussagen der Beschwerdegegner im Rahmen einer Opposition gegen ein Baugesuch des Beschwerdeführers.


6B_454/2024: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hatte 2018 eine Strafanzeige gegen B.________ wegen Urkundenfälschung eingereicht. Diese bezog sich auf ein umstrittenes Kostenvoranschlagsdokument, das B.________ zur Begründung der Eintragung einer Bauhandwerkerpfandrechtshypothek verwendet hatte. Die Vorinstanz (Ministerium der Staatsanwaltschaft) trat nicht auf die Strafanzeige ein, was bis zum Bundesgericht (Urteil 6B_510/2020) bestätigt wurde. 2024 reichte A.________ ein Revisionsgesuch gegen das Urteil der Vorinstanz (vom 14.02.2020) ein, gestützt auf ein neues Beweismittel. Die kantonale Instanz erklärte die Revision jedoch für unzulässig, da die Rechtsmittelvoraussetzungen nicht erfüllt waren.


6B_7/2024: Verurteilung wegen Schändung und mehrfach versuchter Schändung sowie Fragen der amtlichen Verteidigung und des Tätigkeitsverbots

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde beschuldigt, zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 in drei Vorfällen die Widerstandsunfähigkeit eines minderjährigen Opfers ausgenutzt zu haben, um sexuelle Handlungen an diesem vorzunehmen bzw. zu versuchen. Das Bezirksgericht Meilen verurteilte ihn u.a. wegen Schändung (aArt. 191 StGB) und mehrfacher versuchter Schändung zu einer bedingten Geldstrafe sowie einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das Urteil in der Berufung. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht, u.a. mit der Forderung nach einem Freispruch und der rückwirkenden Einsetzung seines Verteidigers als amtlicher Verteidiger.


2C_300/2023: Dispensation vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________ als Mitglieder der Palmarianischen Kirche beantragten beim Schulrat ihres Sohnes D.A.________ (geb. 2016) die Dispensation vom Schwimmunterricht der Primarschule aus religiösen Gründen. Nach Abweisung des Gesuchs durch den Schulrat und nach erfolglosen kantonalen Rechtsmitteln, vertrat das Obergericht Uri, dass das öffentliche Interesse am verpflichtenden Schwimmunterricht Vorrang gegenüber privaten religiösen Gründen habe. Die Beschwerdeführer gelangten daraufhin ans Bundesgericht.


2D_22/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Staatsangehöriger der Republik Kongo, erhielt 2021 eine Aufenthaltsbewilligung für das Studium an der Universität Lausanne, die bis Dezember 2023 gültig war. Nach Abschluss seines Masterstudiums wurde ein Antrag auf Erteilung einer Arbeitsbewilligung abgelehnt, und folglich lehnte der Kanton Waadt eine Aufenthaltsbewilligung für unselbständige Erwerbstätigkeit ab. Ein späterer Antrag auf Verlängerung der Studienbewilligung im Jahr 2025 wurde ebenfalls abgelehnt, da der Zweck seines Aufenthalts in der Schweiz bereits durch den gewonnenen Abschluss erreicht sei. Dagegen erhob A.________ Beschwerde, die vom kantonalen Gericht abgewiesen wurde.


9C_328/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die unbeschränkte Steuerpflicht im Kanton Tessin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Steuerpflichtige A.________ meldete am 16. Dezember 2018 den Wohnortswechsel von U.________ (TI) nach V.________ (GR). Die Steuerbehörden des Kantons Tessin gingen weiterhin von einer unbeschränkten Steuerpflicht im Kanton aus. Der Steuerpflichtige focht diese Annahme zunächst mit Rekursen und später mit einer Beschwerde beim Bundesgericht an. Er beantragte die Anerkennung des Kantons Graubünden als Hauptsteuerdomizil und rügte dabei mehrere Verfahrens- und Tatbestandsfragen.


6B_1007/2024: Abweisung der Beschwerde wegen unrechtmässiger Aneignung und Waffengesetzverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Streitigkeit zwischen A.________ und ihrem ehemaligen Lebenspartner B.________ betraf die angebliche Entwendung einer Sammlung von Schusswaffen im Wert von ca. 30'000 CHF, die zuvor in einer geheimen Versteckstelle im gemeinsamen Haus aufbewahrt worden waren. A.________ wurde von der Vorinstanz wegen unrechtmässiger Aneignung sowie der fahrlässigen Übertretung des Waffengesetzes verurteilt, weswegen sie Beschwerde beim Bundesgericht führte.


6B_842/2025: Verletzung des Anklageprinzips und des rechtlichen Gehörs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Polizeigericht des Bezirks La Côte teilweise für schuldig befunden, gegen die Regeln der Verkehrsordnung verstossen zu haben (Art. 90 Abs. 2 SVG), und zu einer Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. Die daraufhin erhobene Berufung beim Strafappellationsgericht des Kantonsgerichts Waadt blieb erfolglos, wobei die Busse reduziert wurde. A.________ legte Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht ein und rügte insbesondere die Verletzung des Anklageprinzips (Art. 9 StPO) und des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV).


8C_14/2026: Prozessvoraussetzung im Bereich der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde von der Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich zur Rückerstattung von zu viel bezogenen Taggeldern in Höhe von 5'390.30 CHF verpflichtet. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Es stellte fest, dass die Tätigkeit der Beschwerdeführerin bei der B.________ GmbH nicht als Nebenerwerbstätigkeit zu qualifizieren sei und die Berechnung des versicherten Verdienstes aufgrund eines Zwölf-Monatszeitraums korrekt war. Gegen dieses Urteil erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht.


6B_680/2025: Urteil über die Beschwerde gegen ein Urteil der Strafappellationsinstanz des Kantons Waadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht hat sich mit der Beschwerde von A.________ gegen ein Urteil der Strafappellationsinstanz des Kantons Waadt auseinandergesetzt. A.________ wurde unter anderem wegen Vergewaltigung sowie verschiedener weiterer Sexualstraftaten wie sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, 30 Monate davon bedingt. Er bestritt seine Verurteilung insbesondere wegen Vergewaltigung und die Bemessung der Strafe.


8C_37/2026: Urteil zur Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, welches die Verweigerung von Sozialhilfeleistungen durch das Sozialamt Lindau bestätigte. Das Verwaltungsgericht hatte kantonales Recht angewendet und festgestellt, dass keine Bedürftigkeit nachgewiesen worden sei.


8C_637/2025: Rückforderung unrechtmässig bezogener Leistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, geboren 1958, bezog ab 2007 eine ganze Invalidenrente sowie ab 2015 Ergänzungsleistungen und Vergütungen für Krankheits- und Behinderungskosten. Nach einem rechtskräftigen Strafurteil des Obergerichts des Kantons Zürich von 2025 wegen Betrugs und unrechtmässigen Bezugs von Sozialversicherungsleistungen forderte die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) insgesamt CHF 85'638.75 an unrechtmässig bezogenen Leistungen zurück. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich reduzierte diese Summe im vorinstanzlichen Urteil auf CHF 75'113.75. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht.


8C_464/2025: Urteil zur Invalidenrente und Einkommensvergleich nach einem Unfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Arbeitnehmer (A.________) erlitt während seiner Tätigkeit 2022 einen Unfall mit einer Radiusfraktur. Die Suva erbrachte zunächst gesetzliche Leistungen und sprach eine Integritätsentschädigung von 15 %, schloss jedoch einen Anspruch auf eine Invalidenrente aus. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diesen Entscheid. Der Beschwerdeführer beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils.


6B_103/2026: Abschreibung eines Beschwerdeverfahrens wegen Rückzugs der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Rechtsanwalt B.________ erhob im Namen von A.________ Beschwerde in Strafsachen gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. A.________ bestritt jedoch, den Anwalt zur Einreichung der Beschwerde bevollmächtigt zu haben, und beantragte die Abschreibung des Verfahrens ohne Kostenfolgen.


9C_28/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ richtete sich gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 1. Dezember 2025, welches das Fristwiederherstellungsgesuch abwies und auf ihre Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der CSS Kranken-Versicherung AG vom 9. Oktober 2025 nicht eintrat. Gegenstand der Beschwerde war die Kostenbeteiligung im Betrag von CHF 1'294.85.


6F_8/2024: Unzulässigkeit der Revision

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils 6B_510/2020 vom 15.09.2020. Er führte an, dass ein neuer Beweis, nämlich ein zivilrechtliches Urteil vom 14.12.2023, vorliege, welches die Bedeutung eines früheren Dokumentes (eines Kostenvoranschlags) für sein Strafverfahren belegen würde. Die Vorinstanzen hatten sowohl die ursprüngliche Strafanzeige als auch die Beschwerde und Revision abgewiesen, insbesondere, da keine hinreichenden neuen Tatsachen vorgebracht wurden.


5A_158/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde in einer betreibungsrechtlichen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Betreibungsamt St. Gallen pfändete das Einkommen des Beschwerdeführers, soweit es sein Existenzminimum übersteigt. Gegen die Pfändungsurkunde erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Kreisgericht St. Gallen, welches diese abwies, soweit es darauf eintrat. In der Folge reichte er beim Kantonsgericht St. Gallen Beschwerde ein; dieses trat aufgrund von Unzuständigkeit und unzureichender Begründung nicht darauf ein. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_969/2025: Abus de confiance; rechtliches Gehör; Willkür

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde vom Bezirksgericht La Côte am 31.03.2023 wegen Vertrauensmissbrauchs zum Nachteil seiner Mutter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Mutter, die gesundheitlich eingeschränkt war, wurde zwischen Januar und Mai 2019 durch ihren Sohn in finanziellen und administrativen Angelegenheiten vertreten. Er überschritt sein Mandat, indem er Gelder in der Höhe von CHF 203'228.90 von den Konten seiner Mutter ohne deren Zustimmung auf eigene Konten überwies und ein Fahrzeug kaufte. Das Strafurteil wurde durch die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt am 24.07.2025 bestätigt. A.A.________ reichte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.


2C_631/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die portugiesische Staatsangehörige A.________, seit 2011 in der Schweiz, beantragte die Erneuerung ihrer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA sowie deren Umwandlung in eine Niederlassungsbewilligung. Aufgrund unzureichender finanzieller Mittel, des Fehlens der Qualität als \"Arbeitnehmer\" gemäss dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe wurden beide Anträge abgelehnt. Zudem wurde ein Wegweisungsentscheid verfügt. Die Vorinstanz (Kantonsgericht Waadt, Verwaltungs- und strafrechtliche Abteilung) bestätigte diese Entscheide.


7B_1275/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidung des Staatsanwalts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte gegen eine Entscheidung des Genfer Staatsanwalts Beschwerde ein. Dieser hatte seine Beweisanträge abgelehnt, im Besonderen die Anhörung einer Zeugin (D.________), mit Hinweis darauf, dass eine Nichtanhandnahmeverfügung zu Sachverhaltsangaben des Beschwerdeführers bereits rechtskräftig sei. Die Vorinstanz bestätigte diesen Entscheid und erklärte den Rekurs von A.________ als unzulässig.


6B_518/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.A.________, wurde vom Bezirksgericht des Bezirks Est Vaudois am 28. Juni 2024 unter anderem wegen versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie zu einer fünfjährigen Landesverweisung verurteilt. Diese Strafe wurde auch in der Berufungsverhandlung der Strafkammer des Kantonsgerichts Waadt am 2. April 2025 bestätigt. A.A.________, kosovarischer Staatsangehöriger, wurde ausserdem die Eintragung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) und die Beschlagnahmung von Tatwerkzeugen auferlegt.


5A_93/2026: Entscheidung über die Nichtzulässigkeit einer Beschwerde betreffend vorsorgliche Maßnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die unverheirateten, getrennt lebenden Eltern eines im Jahr 2024 geborenen Kindes stritten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Biel/Bienne entzog der Mutter am 26. September 2025 vorsorglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und brachte das Kind in einer Heimeinrichtung unter. Das Obergericht des Kantons Bern wies die gegen diese Maßnahmen gerichtete Beschwerde der Mutter am 16. Januar 2026 ab, soweit es darauf eintrat. Die Mutter beantragte beim Bundesgericht die Überprüfung des Falls, ohne jedoch hinreichend begründete Verfassungsrügen vorzulegen.