Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_461/2025: Entscheid zur Nichterneuerung einer Aufenthaltsbewilligung eines ausländischen Staatsangehörigen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der ägyptische Staatsangehörige A.________ hielt sich seit 2004 in der Schweiz auf, nachdem er eine Italienerin geheiratet hatte. Nach der Scheidung erhielt er mehrfach verlängerte Aufenthaltsbewilligungen aufgrund eines nachehelichen Härtefalls. Er bezog bis April 2024 Sozialhilfe in Höhe von rund 250'000 Franken und wurde seit 2009 mehrfach auf die ausländerrechtlichen Konsequenzen eines fortgesetzten Sozialhilfebezugs hingewiesen. Das Migrationsamt Zürich verweigerte 2024 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wurde als zulässig betrachtet, insbesondere, da sich der Beschwerdeführer auf eine langjährige Anwesenheit und Art. 8 EMRK beruft. Das Bundesgericht prüft frei Bundesrecht und verlangt eine detaillierte Begründung von Grundrechtsverletzungen. Der Widerruf der Bewilligung ist gestützt auf Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG gerechtfertigt, da eine erhebliche und fortdauernde Sozialhilfeabhängigkeit vorliegt. Gründe wie langjährige Anwesenheit und Alter des Beschwerdeführers mit wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schwierigkeiten wurden detailliert geprüft; die Rückkehr nach Ägypten wurde unter Würdigung der sozialen und kulturellen Verhältnisse für zumutbar erklärt. Die Vorinstanz beanstandete die Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zu Recht. Die Beschwerde wird als unbegründet eingestuft und abgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen. Zudem wurden Gerichtskosten auferlegt.
2F_2/2026: Nichteintreten auf ein Revisionsgesuch bezüglich Flugtauglichkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin, eine ehemalige Flugbegleiterin, streitet über die Verweigerung der Flugtauglichkeit durch den Aeromedical Examiner sowie über den Ablauf der daraufhin angestossenen Verfahren. Vorinstanzen hatten ihre Beschwerden und Revisionsgesuche abgewiesen. Mit einem erneuten Revisionsgesuch begehrt sie die Überprüfung des Urteils 2F_22/2025 des Bundesgerichts.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Flugtauglichkeit der Gesuchstellerin wurde anlässlich turnusmässiger Überprüfungen wiederholt verneint. Dagegen gerichtete Rechtsmittel führten nicht zum Erfolg, zuletzt wurde auf ein Revisionsgesuch des Urteils 2F_22/2025 wegen Verspätung und fehlender Revisionsgründe nicht eingetreten. - **E.2:** Revisionsgesuche beim Bundesgericht kommen nur im Rahmen der abschliessend in Art. 121 ff. BGG genannten Gründe in Betracht. Dabei sind strikte Begründungsanforderungen einzuhalten. Bereits vorgebrachte oder unzulässige Revisionsgründe rechtfertigen kein erneutes Verfahren. - **E.3:** Die Gesuchstellerin bringt keine fristgerechten oder neuen Revisionsgründe vor. Ihre Argumentation wiederholt Einwände, die bereits in früheren Verfahren berücksichtigt und verworfen wurden. Das Vorbringen zielt vielmehr auf eine unzulässige Wiedererwägung der Rechtslage ab. - **E.4:** Dem Gesuch fehlen rechtlich relevante und genügende Begründungen für einen zulässigen Revisionsgrund. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass künftig weitere gleichartige Eingaben unbeantwortet abgelegt werden könnten. - **E.5:** Gerichtskosten werden ausnahmsweise nicht erhoben.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Revisionsgesuch wird abgewiesen und es werden keine Gerichtskosten erhoben. Zudem erfolgt eine Mitteilung an die Verfahrensbeteiligten und zuständigen Behörden.
9C_9/2025: Urteil zur zeitlichen Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die 1992 geborene Beschwerdeführerin A.________ ist bei der Concordia obligatorisch krankenpflegeversichert. Sie begehrte die Vergütung von Pflegeleistungen, die ihre Mutter in Anstellung bei einem Leistungserbringer erbrachte. Die Concordia verfügte ab dem 16. März 2023 Leistungen für 35 Stunden monatlich und hielt daran auch im Einspracheentscheid fest. Das Verwaltungsgericht Glarus bejahte die Leistungspflicht jedoch erst ab dem 27. April 2023, dem Datum der ärztlichen Anordnung, und wies die Beschwerde ab.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht prüft die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu Sachverhaltsfeststellung und Rechtsanwendung. - **E.2**: Streitig ist allein der Beginn der Leistungspflicht. Massgeblich für die Beurteilung sind die bis Juni 2024 gültigen Rechtsgrundlagen unter Einbezug der relevanten Vorschriften (Art. 25a KVG, Art. 7-8a KLV). - **E.3-4**: - Eine Leistungspflicht der OKP besteht nur für ärztlich angeordnete Massnahmen nach hinreichend dokumentierter Bedarfsermittlung. Diese Anordnung muss vorgängig zur Durchführung der Pflegemassnahmen erfolgen. - Eine rückwirkende ärztliche Genehmigung von Leistungen ist nicht ausreichend. Die ärztliche Anordnung vom 27. April 2023 stellt den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Leistungspflicht dar, da eine vorgängige ordnungsgemässe Anordnung nicht belegt wurde. - Administrativ-Verträge oder wahrgenommene Usanzen können die gesetzlichen zeitlichen Anforderungen nicht aushebeln. - Ärztinnen und Ärzte müssen nach Vorlage der Bedarfsabklärung umgehend eine Anordnung erteilen, doch es gibt in diesem Fall keine Hinweise auf ein ungebührliches Zuwarten. - **E.5**: Die Vorinstanz hat die Leistungspflicht von Concordia entsprechend korrekt erst ab dem 27. April 2023 angenommen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt, ohne dass eine Parteientschädigung gewährt wurde.
6B_927/2025: Urteil betreffend mehrfachen geringfügigen Diebstahl und rechtliches Gehör
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein zehnjähriger Beschwerdeführer wurde vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls zu einem Verweis verurteilt. Die Vorinstanz bestätigte damit das Urteil des Jugendgerichts Basel-Stadt. Er soll zusammen mit einem neunjährigen Kind elf Spielwaren gestohlen haben. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde in Strafsachen ein und beantragte, die vorinstanzlichen Urteile aufzuheben oder ihn freizusprechen. Zudem beantragte er die unentgeltliche Rechtspflege.
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5A_330/2025: Unzulässigkeit der Beschwerden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Rechtsstreit betrifft die Erbfolge nach der verstorbenen E.________. Zentraler Streitpunkt ist die Berechnung der Pflichtteilquote der Erbin B.________ sowie die mögliche Verletzung dieser Pflichtteilquote. Die Klägerin (B.________) hat u.a. geltend gemacht, dass durch Schenkungen und Verzichtsvereinbarungen, welche die Erblasserin zu Lebzeiten mit ihren Kindern abgeschlossen hat, ihre Pflichtteilsrechte verletzt wurden. C.________ und A.________, die ebenfalls am Nachlass beteiligt sind, hatten die Erbschaft ausgeschlagen. Das Kantonsgericht hatte den Fall an das erstinstanzliche Gericht zurückgewiesen, um weiteren Sachverhaltsklärungen und einer neuen Entscheidung über die Pflichtteilsverletzung nachzukommen.
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7B_265/2025: Zulassung als Privatkläger im Strafverfahren wegen Wuchers und Betrugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wollte im Strafverfahren gegen B.________ wegen Wuchers und Betrugs als Privatkläger zugelassen werden, nachdem er dies zuvor durch ein unterzeichnetes Formular abgelehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft liess ihn zunächst als Privatkläger zu, was jedoch vom Obergericht des Kantons Bern auf Beschwerde von B.________ hin aufgehoben wurde. Die Zulassung als Privatkläger war daher der Streitgegenstand.
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1C_650/2023: Planungsrecht - PPA \"En Clémenty\" in Nyon
Zusammenfassung des Sachverhalts
Gegenstand des Verfahrens ist die Planung des Planungsgebiets \"En Clémenty\" in der Gemeinde Nyon. Die betroffene Parzelle Nr. 511, welche bisher zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wurde, betrifft mögliche Umnutzungen im Rahmen eines Plan partiel d’affectation (PPA). Diverse Anwohnergemeinschaften legten gegen die Planungen bei der Vorinstanz und anschliessend beim Bundesgericht Beschwerde ein. Sie beanstandeten unter anderem die mangelnde Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten, den Schutz der Oberflächen und den Verkehrszuwachs.
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9C_274/2024: Urteil betreffend Mehrwertsteuer auf Managed Care-Leistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, ein Betreiber von Managed Care-Praxen mit über 100'000 Patienten, erbrachte in den Jahren 2017-2019 Dienstleistungen im Rahmen von Managed Care-/HMO-Versicherungsmodellen. Ursprünglich wurden diese Leistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen, doch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) änderte ihre Praxis und forderte für den genannten Zeitraum entsprechende Steuerzahlungen. Nach einer Einsprache und einem Sprungbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zog die A.________ AG das Verfahren weiter vor das Bundesgericht.
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1C_119/2026: Entscheid betreffend Unzulässigkeit bei einem Beschwerdeverfahren wegen angeblichen Rechtsverweigerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Informant (A.________) verlangte eine Belohnung für seine 14-jährige Zusammenarbeit mit der Polizei nach Art. 7 Abs. 2 des vaudoises Polizeigesetzes (LPol). Seine Anträge auf förmliche Entscheidungen und Offenlegung der rechtlichen Grundlagen sowie des Entscheidungsverfahrens wurden durch das zuständige Departement des Kantons Waadt abgewiesen. Der Beschwerdeführer legte daraufhin eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung beim Bundesgericht ein und beantragte gleichzeitig unentgeltliche Rechtspflege.
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7B_75/2026: Verfahren betreffend Nichtanhandnahme und unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erstattete mehrere Strafanzeigen gegen Mitarbeitende der Hochschule Luzern wegen mutmasslicher Manipulationen von Prüfungsleistungen und digitalen Prüfungsurkunden. Die Staatsanwaltschaft Emmen verfügte eine Nichtanhandnahme, und das Kantonsgericht Luzern trat auf die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht ein. Der Beschwerdeführer beantragte die Aufhebung der Verfügung vor dem Bundesgericht.
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6B_428/2025: Abweisung der Beschwerde wegen Betäubungsmittel- und Waffengesetzverletzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde nach einer Hausdurchsuchung wegen des Betriebs einer Indoor-Hanfanlage mit 146 Hanfpflanzen, Besitzes weiterer Betäubungsmittel und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach ihn schuldig wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das Waffengesetz und verhängte Freiheits- und Geldstrafen. A.________ focht dieses Urteil an und beantragte einen Freispruch und eine Rückweisung an die Vorinstanz.
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7B_1415/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Zürich aufgefordert, für ein Beschwerdeverfahren bezüglich einer Einstellungsverfügung der Jugendanwaltschaft Winterthur eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde vor dem Bundesgericht. Ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wurde beim Obergericht eingereicht, war aber zum Zeitpunkt der Verfügungserlassung noch nicht entschieden.
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2D_17/2025: Abweisung der Beschwerde im Zusammenhang mit der Projektarbeit Bachelor
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eingeschrieben im Bachelorstudiengang Ergotherapie an der HES-SO, scheiterte am Modul \"Projektarbeit Bachelor\", was die Note F nach sich zog. Ihr Rechtsweg führte über die Hochschule, den Kanton Waadt und die HES-SO Beschwerdekommission schliesslich vor das Bundesgericht. Sie beantragte insbesondere, den Entscheid der Vorinstanz aufzuheben und ihren Abschluss nachträglich zu validieren oder eine alternative Lösung zu ermöglichen.
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1C_482/2024: Abweisung der Beschwerde gegen den Bau einer Mobilfunkantenne
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Le Vaud hatte einer Telekommunikationsfirma die Nutzung einer Parzelle zur Errichtung einer Mobilfunkantenne erlaubt. Dieses Bauprojekt wurde von zahlreichen Anwohnern angefochten, da die Anlage eine Beeinträchtigung der Landschaft, der Ästhetik und des Charakters des umliegenden Naturparks darstelle. Nachdem das Baugesuch von der Gemeinde abgelehnt wurde, führte die kantonale Verwaltungsjustiz eine Überprüfung durch und verpflichtete die Gemeinde zur Bewilligung des Bauvorhabens. Die betroffenen Anwohner legten Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_78/2026: Nichteintreten auf das Ausstandsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erstattete diverse Strafanzeigen gegen Mitarbeitende der Hochschule Luzern wegen mutmasslicher Manipulationen von Prüfungsleistungen und Prüfungsurkunden. Die Staatsanwaltschaft Emmen nahm die Sache nicht an die Hand. Dagegen beantragte der Beschwerdeführer beim Kantonsgericht Luzern unter anderem ein Ausstandsgesuch und unentgeltliche Rechtspflege. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2025 trat das Kantonsgericht auf das Ausstandsgesuch nicht ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Gegen diese Verfügung erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht.
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9C_69/2026: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen vorinstanzlichen Rückweisungsentscheid im Bereich Krankenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen einen Rückweisungsentscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich, der die Angelegenheit betreffend seinen Anspruch auf Grundpflege für eine erneute Abklärung an die Beschwerdegegnerin (eine Kranken- und Unfallversicherung) zurückwies. Er machte geltend, dass durch die Aufhebung dieses Urteils ein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder eine Verfahrensersparnis im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG erzielt werden könnte.
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9C_466/2025: Unzulässigkeit der Rente aus beruflicher Vorsorge
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ forderte eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge von der CIEPP oder, subsidiär, der Caisse de pension Vigier, für die Zeit ab dem 1. Januar 2017. Nachdem die kantonale Instanz des Kantons Waadt die Klage abgewiesen hatte, wandte sich A.________ mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.
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7B_1382/2024: Urteil zur Beschwerde eines Verurteilten wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und Verletzung des Anklagegrundsatzes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) wurde vorgeworfen, im Zeitraum von 2015 bis etwa September 2018 sexuelle Handlungen an B.B.________ und E.________ vorgenommen zu haben. Während das Regionalgericht Berner Jura-Seeland ihn teilweise freisprach und zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilte, bestätigte das Obergericht des Kantons Bern eine Verurteilung wegen zwei Fällen sexueller Handlungen mit einem Kind und verhängte eine bedingte Geldstrafe. Der Beschwerdeführer gelangte mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen diesen Entscheid an das Bundesgericht.
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