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Kompakte Einordnung von Bundesgerichtsentscheiden mit klaren Quellen und Kontext.

Bundesgericht neue Urteile vom 04.03.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_39/2026: Urteil zur unentgeltlichen Rechtspflege im Berufungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersucht in einem hängigen Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Bern betreffend Vorwürfe der sexuellen Nötigung und Ausnützung einer Notlage um unentgeltliche Rechtspflege. Die Vorinstanz wies das Gesuch ab, da A.________ trotz Aufforderung unvollständige Unterlagen zu ihrer wirtschaftlichen Situation eingereicht habe.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde in Strafsachen ist zulässig gegen den letztinstanzlichen kantonalen Zwischenentscheid über die unentgeltliche Rechtspflege, da ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Die Vorinstanz wies das Gesuch ab, da A.________ ihre finanzielle Bedürftigkeit nicht hinreichend nachgewiesen habe, insbesondere fehlten Steuerunterlagen und Kontoauszüge, was ihre Mitwirkungspflichten verletze. Nach Art. 136 StPO setzt die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege Mittellosigkeit und Nicht-Aussichtslosigkeit der Klage voraus. Die Antragstellerin muss umfassend mitwirken, und besonders komplexe Verhältnisse erfordern eine gründlich dokumentierte Darstellung der finanziellen Situation. Der Vorinstanz wird entgegengehalten, dass ihre Aufforderung an A.________ zur Einreichung der Unterlagen allgemein gehalten war und keine konkreten Angaben zu den notwendigen Dokumenten machte. Dies ist problematisch, da A.________, eine juristische Laiin, ohne anwaltliche Vertretung operierte. A.________ hat sich in einer fristgerechten Eigenleistung bemüht, ihre wirtschaftliche Lage darzulegen, indem sie relevante Unterlagen wie die Lohnabrechnung ihres Ehegatten und Angaben zu Miet- und Krankheitskosten vorlegte. Unter den gegebenen Umständen hätte die Vorinstanz eine Nachfrist zur Ergänzung setzen müssen. Bei einem Strafverfahren mit schwerwiegenden Vorwürfen ist die unentgeltliche Rechtspflege besonders wichtig, um die Opferrechte zu wahren und ein strukturelles Ungleichgewicht zu vermeiden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Dispositiv erteilt der Beschwerde statt und hebt die Verfügung der Vorinstanz auf. Die Angelegenheit wird zur Nachprüfung und Entscheidung hinsichtlich der unentgeltlichen Rechtspflege zurückgewiesen, ohne dass Kosten erhoben werden.


8C_223/2025: Unfallversicherung: Revision der Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte, A.________, beantragte eine Revision seiner Invalidenrente, welche ihm aufgrund eines Motorradunfalls im Jahr 2012 und des daraus resultierenden Invaliditätsgrades von 17 % zugesprochen wurde. Der Versicherte argumentierte, dass sein hypothetischer Verdienst ohne Invalidität im Jahr 2022 bei CHF 110'000 gelegen hätte. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) lehnte die Revision ab und bestätigte den Invaliditätsgrad und die Berechnung des hypothetischen Einkommens. Die kantonale Vorinstanz wies die Beschwerde des Versicherten zurück.

Zusammenfassung der Erwägungen

- E.1: Der Rechtsweg und die Zulässigkeit der Beschwerde werden geprüft und als formell korrekt eingestuft. - E.2.1-2.3: Der rechtliche Rahmen bzgl. der Revision einer Invalidenrente wird dargelegt. Ein hypothetisches Einkommen ohne Invalidität ist nur dann revisionsfähig, wenn konkrete und glaubwürdige Nachweise über eine mögliche Gehaltsentwicklung vorgelegt werden können. - E.3.1-3.2: Die Berechnung des hypothetischen Einkommens ohne Invalidität erfolgte auf Basis von statistischen Daten und dem letzten bekannten Einkommen vor dem Unfall. Eine spekulative Gehaltssteigerung kann nicht anerkannt werden, wenn konkrete Beweise fehlen. - E.4: Die kantonale Vorinstanz berücksichtigte ausführlich, dass der Versicherte seine Master-Studien aus Gründen, die nicht an den Unfall gebunden waren, abbrach. Die hypothetische Möglichkeit einer Promotion basiert auf spekulativen Annahmen. - E.5-6.4: Der Versicherte kritisierte die Beweiserhebung, insbesondere die ignorierte Stellungnahme eines zweiten Unterzeichners einer hypothetischen Gehaltsbescheinigung. Das Bundesgericht befand jedoch, dass die bestehende Beweislage und die eingeholten Auskünfte ausreichend seien und keine zusätzliche Beweisaufnahme erforderlich sei.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde vollständig abgewiesen, und es wurden Gerichtskosten auferlegt, ohne Zusprache von Parteientschädigungen.


8G_1/2026: Erläuterungs-/Berichtigungsgesuch betreffend Parteientschädigung im Urteil des Bundesgerichts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reicht ein Erläuterungs-/Berichtigungsgesuch ein, da ihm im Urteil des Bundesgerichts vom 19. Januar 2026 (8C_166/2025) trotz anwaltlicher Vertretung keine Parteientschädigung zugesprochen wurde. Das Gesuch wird gutgeheissen, und das Dispositiv-Ziffer 3 des ursprünglichen Urteils wird entsprechend korrigiert.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Das Bundesgericht legt dar, dass gemäss Art. 129 Abs. 1 BGG unklare, unvollständige oder widersprüchliche Dispositive berichtigt werden können. - **E.2**: Eine fehlerhafte Entscheidung bezüglich der Parteientschädigung im Urteil vom 19. Januar 2026 wird festgestellt und korrigiert, da der Beschwerdeführer anscheinend anwaltlich vertreten war. - **E.3**: Gerichtskosten werden nicht erhoben (Art. 66 Abs. 1 BGG), und der Gesuchsteller erhält eine Entschädigung aus der Gerichtskasse gemäss Art. 68 Abs. 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 3 BGG.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Gericht hat das Berichtigungsgesuch gutgeheissen, die ursprüngliche Entscheidung zur Parteientschädigung korrigiert und eine Entschädigung zugewiesen. Zudem wurden keine Gerichtskosten erhoben.


5A_54/2024: Entscheid betreffend Scheidung und Liquidation des Güterstands

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ sind seit 2006 verheiratet und leben seit 2013 getrennt. Der Ehemann reichte 2016 eine einseitige Scheidungsklage ein. Im Rahmen der Scheidungsfolgen waren unter anderem Unterhaltsbeiträge, die Aufteilung eines Miteigentums an einer Immobilie sowie die Liquidation des Güterstands streitig.


6B_997/2025: Nichteintreten bei einem Revisionsgesuch betreffend Strafbefehl

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen einen nichtrechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 24. April 2019, den er ursprünglich durch Rückzug seiner Einsprache anerkannt hatte. Mit einem späteren Revisionsgesuch beantragte er die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Feststellung mehrerer unzulässiger Umstände. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf das Revisionsgesuch nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht und rügte unter anderem die Unverhältnismässigkeit der Massnahmen und eine Verletzung seiner Grundrechte.


6B_670/2025: Entscheid betreffend Verurteilung wegen Beleidigung, versuchter Nötigung und Nötigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Polizeigericht des Bezirkes Saane und von der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg in mehreren Strafpunkten verurteilt, darunter Beleidigung, versuchte Nötigung und Nötigung. Anlass waren Konflikte um die Nutzung eines mit einer Durchgangsservitut belasteten Weges, wobei A.________ durch verschiedene Handlungen den Durchgang erschwerte oder verhinderte. Im Berufungsverfahren wurde ein Teil der Vorwürfe gegen A.________ fallengelassen, die Strafe jedoch bestätigt und angepasst. Gegen dieses Urteil erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht.


1C_491/2025: Entscheid betreffend die Unzulässigkeit von Beschwerden gegen die Expropriationsentscheide des Staatsrates des Kantons Genf

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerden richten sich gegen die Entscheide des Staatsrates des Kantons Genf vom 25. Juni 2025, mit denen zugunsten mehrerer Parteien die Expropriation einer Servitut sowie die Dringlichkeit von Bauarbeiten auf bestimmten Parzellen angeordnet wurden. Die Beschwerdeführer verlangten primär die Aufhebung der fraglichen Entscheide und hilfsweise deren Rückweisung an die Verwaltungsgerichtskammer des Kantons Genf. Die Beschwerden wurden vom Bundesgericht zusammengelegt, da sie denselben Sachverhalt betreffen und identische rechtliche Fragen aufwerfen.


9C_457/2025: Kostenpflicht im Beschwerdeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob am 27. August 2025 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Tessin vom 21. Juli 2025 betreffend Entschädigungsleistungen bei Erwerbsausfall und Mutterschaft. Nach erfolgtem Zahlungsaufschub blieb die Beschwerdeführerin weiterhin die vorgeschriebene Vorschusszahlung der Gerichtskosten schuldig und beantragte später eine Reduktion oder Ratenzahlung. Dies wurde jedoch abgelehnt, und ein endgültiger Zahlungsaufschub von zehn Tagen gewährt.


2C_458/2025: Urteil zum Familiennachzug (Art. 47 Abs. 4 AIG)

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A., ein libanesischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz, beantragte 2024 den Familiennachzug für seine Ehefrau B. und die beiden gemeinsamen Kinder C.A. und D.A., die seit 2015 im Libanon leben. Der Antrag wurde aufgrund der Fristüberschreitung durch das Migrationsamt Zürich sowie durch die Sicherheitsdirektion und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgelehnt. A.A. begründete dies mit der Betreuungssituation für die Eltern seiner Ehefrau und brachte den Fall ans Bundesgericht.


9D_2/2026: Urteil zum Steuererlass im Kanton Aargau

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Steuerpflichtige A.________ beantragte den Erlass von unbezahlten Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Aargau für die Steuerperioden 2022 bis 2024. Ihr Gesuch wurde von der Steuerkommission Buchs abgewiesen. Die Beschwerdeführerin rekurrierte beim Spezialverwaltungsgericht des Kantons Aargau, dessen Abteilungsentscheid den Rekurs zurückwies. Sie erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten sowie subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht.


5A_145/2026: Urteil zu einer unbegründeten Beschwerde im Kindesunterhaltsstreit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien haben ihre Ehe vor dem Bezirksgericht Bülach scheiden lassen, wobei die Nebenfolgen der Scheidung, insbesondere der Kindesunterhalt, geregelt wurden. Gegen das Urteil erhoben der Beschwerdeführer Berufung und die Beschwerdegegnerin Anschlussberufung. Das Obergericht des Kantons Zürich änderte das Urteil teilweise und regelte den Kindesunterhalt neu. Der Beschwerdeführer gelangte persönlich mit Beschwerde an das Bundesgericht und machte Vorwürfe gegen seine Frau und diverse Personen geltend, ohne die rechtlichen Erwägungen des angefochtenen Urteils hinreichend zu begründen.


9C_65/2025: Entscheid zur Frage der verspäteten oder verweigerten Rechtsprechung sowie zu Verfahrenskosten im Kontext der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Versicherte, A.________, reichte im Februar 2014 beim UAI (Invalidenversicherungsstelle des Kantons Tessin) ein Gesuch um eine Invalidenrente wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ein. Nach weiteren medizinischen Abklärungen wurde ihr eine halbe Rente für einen begrenzten Zeitraum zugesprochen, aber eine volle Invalidenrente verweigert. Mehrere Instanzen, darunter das kantonale Gericht, leiteten Rückweisungen und Fortschritte bei den Abklärungen ein. Die Versicherte reichte zuletzt ein Bundesgerichtsbeschwerde ein, wobei sie eine verweigerte oder verspätete Rechtsprechung sowie die Abschaffung von Gerichtskosten in der kantonalen Instanz beanstandete.


5A_362/2025: Urteil zur Anfechtung von Beschlüssen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer (Eigentümer von Stockwerkeinheiten der Überbauung D.________) fechten Beschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft D.________ an, die die Durchführung von 1. August-Festen und eine generelle Regelung der Nutzung der Spiel- und Liegewiese betreffen. Die Vorinstanzen entschieden teilweise nicht auf die Klagen einzutreten bzw. sie abzuweisen, insbesondere aufgrund eines fehlenden aktuellen Rechtsschutzinteresses.


2C_7/2026: Entscheid zur Verlängerung der administrativen Haft in einem Wegweisungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein algerischer Staatsangehöriger, wurde für mehrere strafrechtliche Delikte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie einer Landesverweisung für fünf Jahre verurteilt. Nach seiner Freilassung auf Bewährung wurde seine administrative Haft aufgrund der Vorbereitung seiner Wegweisung in sein Herkunftsland Algerien mehrfach verlängert. Da die algerischen Behörden zuletzt einen für ihn vorgesehenen Laissez-passer verweigerten, dauern die Bemühungen für seine Rückführung weiter an.


7B_1115/2024: Beschwerde des Staatsanwalts des Kantons Waadt gegen ein Urteil zur Kosten- und Entschädigungsregelung nach einer Einstellungsverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft die Kosten- und Entschädigungsregelung nach einer Einstellungsverfügung, die vom waadtländischen Staatsanwalt am 13. März 2024 erlassen wurde und in der eine Strafanklage wegen Verletzung des Hausrechts eingestellt wurde. Nach einer Beschwerde des Beschwerdegegners (A.________) wurde das Urteil teilweise abgeändert. Die Frage, die dem Bundesgericht vorgelegt wurde, betrifft insbesondere die Kostenübernahme durch den Staat und die Entschädigung des Beschwerdegegners.


9C_592/2025: Entscheid betreffend die Nichteinhaltung der Frist zur Zahlung des Prozesskostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hatte beim zuständigen Amt für Invalidenversicherung aufgrund einer Gesundheitsverschlechterung eine Anpassung seiner IV-Rente beantragt. Unzufrieden mit den Entscheiden des Amtes wandte er sich an das Bundesverwaltungsgericht, das ihn aufforderte, einen Prozesskostenvorschuss zu leisten. Nachdem dieser Vorschuss nicht fristgerecht bezahlt wurde, erklärte das Gericht die Beschwerde als unzulässig. A.________ richtete daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht und bestritt unter anderem die Anwendung von Verfahrensvorschriften durch das Bundesverwaltungsgericht.


7B_612/2025: Entscheid betreffend die Rechtmässigkeit der Verwertung von Überwachungsdaten aus Frankreich

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde mittels geheimer Überwachungsmassnahmen auf dem Gebiet der Schweiz und Frankreich (GPS-Tracking und akustische Überwachung) im Zusammenhang mit mutmasslichem Drogenhandel überwacht. Die Daten aus der französischen Überwachung wurden in das Verfahren in der Schweiz eingebracht. A.________ beantragte den Rückzug und die Zerstörung dieser Daten. Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob diese Daten unter Berücksichtigung des Territorialitätsprinzips und der internationalen Rechtshilferegelungen verwertbar sind.


9C_449/2025: Entscheidung zur Versicherungspflicht bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Krankenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, wohnhaft in der Schweiz und danach in Frankreich, war bei der Helsana Assurances SA (Helsana) für die obligatorische Krankenpflegeversicherung versichert. Helsana forderte die Rückerstattung von Leistungen, die in der Zeit vom 1. August bis 14. November 2022 erbracht wurden, da sie meinte, A.________ sei in diesem Zeitraum nicht versichert gewesen. Die Vorinstanz entschied jedoch, dass A.________ aufgrund der während dieses Zeitraums erhaltenen Krankentagegelder weiterhin der Schweizer Krankenversicherung unterliege.


1C_614/2025: Entscheidung zu Kostenauflage im Zusammenhang mit Schutzmassnahmen nach dem zürcherischen Gewaltschutzgesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kantonspolizei Zürich hatte gegen A.A.________ gestützt auf das Gewaltschutzgesetz (GSG) Schutzmassnahmen wegen Tätlichkeiten angeordnet. Diese wurden später durch das Bezirksgericht Bülach teilweise verlängert. Die Kosten dieser Verlängerung wurde grösstenteils A.A.________ auferlegt. A.A.________ beanstandete die Kostenauflage und verlangte deren vollständige Übernahme durch die Staatskasse oder deren Reduktion. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies seine Beschwerde ab. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gelangte A.A.________ an das Bundesgericht, um diesen Kostenentscheid anzufechten.


5A_5/2026: Entscheidung zum Kostenvorschuss bei Beschwerde im Pfändungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die B.________ AG leitete gegen A.________ eine Betreibung ein. Der Betreibungskreis Benken-Kaltbrunn-Schänis pfändete den Betrag des Einkommens von A.________, der das Existenzminimum von CHF 490.15 übersteigt. Gegen die Pfändung erhob A.________ Beschwerde beim Kreisgericht See-Gaster, welche abgewiesen wurde. Eine erneute Beschwerde beim Kantonsgericht St. Gallen wurde nicht behandelt, da auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, kam jedoch seiner Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses trotz Nachfrist nicht nach.


7B_1127/2025: Nichteintreten auf ein Revisionsgesuch: Formvorschriften und Fristwahrung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersuchte um revisionsweise Aufhebung der verwahrungsanordnenden Entscheide des Kantonsgerichts, gestützt auf einen Freispruch durch das Appellationsgericht Basel-Stadt. Das Kantonsgericht trat auf das Revisionsgesuch nicht ein, u.a. wegen formellen Mängeln und angeblicher Fristversäumnis. A.________ legte Beschwerde ans Bundesgericht ein.


5A_772/2024: Unterhaltsbeiträge im Rahmen von Scheidungs-Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________, verheiratet seit 1988, leben seit 2019 getrennt. Im Rahmen der Massnahmen zur Trennung und zur später beantragten einseitigen Scheidung stellten sich Rechtsfragen bezüglich der Berechnung und Anpassung der Unterhaltsbeiträge an die Ehefrau. Vor der Vorinstanz wurde die Unterhaltsbeitragshöhe geändert, was der Ehemann vor Bundesgericht anfocht.


8C_182/2025: Entscheid zur Invalidenversicherung – Prüfung der Rentenberechnung und Arbeitsfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erlitt 2018 eine Schulterverletzung und litt zusätzlich an einer Akne inversa/Hidradenitis suppurativa. Nach beruflichen Eingliederungsmassnahmen und einer medizinischen Begutachtung durch die IV-Stelle Bern wurde ihm keine Invalidenrente gewährt, da der Invaliditätsgrad bei 33 % lag. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern sprach ihm jedoch rückwirkend ab Juli 2021 eine Viertelsrente zu und leitete spätere Eingaben als Revisionsgesuch weiter. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht eine ganze Invalidenrente oder eine höhere Teilrente.


5A_159/2026: Urteil zur aufschiebenden Wirkung einer Kontosperre

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte im Rahmen eines Betreibungsverfahrens beim Obergericht des Kantons Bern die superprovisorische bzw. vorsorgliche Aufhebung einer Kontosperre und beantragte aufsichtsrechtliche Massnahmen. Das Obergericht wies diese Anträge ab, worauf der Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht erhob.


7B_1159/2025: Entscheid zur Ablehnung der Anträge auf Rückweisung des Genfer Staatsanwalts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, beantragte in mehreren Verfahren die Rückweisung des Genfer Staatsanwalts Olivier Jornot. Diese Anträge gingen aus drei Hauptumständen hervor: dem Verhalten des Staatsanwalts während einer Anhörung am 26. Mai 2025, der vermeintlich unbegründeten Verzögerung bei der Genehmigung eines Besuchs seines Rechtsanwalts im Gefängnis und dem ungewollten Öffnen eines Anwaltsbriefes durch eine Gerichtsschreiberin. Die kantonale Strafkammer wies die Rückweisungsanträge ab, woraufhin A.________ Beschwerde beim Bundesgericht einlegte.