Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_111/2025: Urteil zur Legitimation bei der Unterschutzstellung anthroposophisch geprägter Bauten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ beantragten beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Unterschutzstellung bestimmter anthroposophischer Bauten und Anlagen sowie deren Aufnahme in das kantonale Kulturdenkmälerinventar. Der Regierungsrat trat nicht auf das Gesuch ein, da die Gesuchstellerinnen kein schutzwürdiges Interesse nachwiesen. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies die Beschwerde gegen diese Nicht-Eintretensentscheidung ab. Daraufhin erhoben die Gesuchstellerinnen eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E. 1:** Das Bundesgericht prüft die Sachurteilsvoraussetzungen und tritt grundsätzlich auf die Beschwerde ein. Der Streitgegenstand ist auf die Frage der Legitimation der Beschwerdeführerinnen beschränkt. - **E. 2:** Es wird festgehalten, dass eine Verletzung von Bundesrecht, kantonalem Verfassungsrecht oder von begründeten Grundrechtsrügen in der Beschwerde klar darzulegen ist. - **E. 3:** Das Bundesgericht überprüft, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör der Beschwerdeführerinnen verletzt wurde. Es stellt fest, dass die Vorinstanz ihre Erwägungen nachvollziehbar dargelegt hat, und verneint einen Gehörsanspruchsverstoß. - **E. 4:** Die Beschwerdeführerinnen weisen kein schutzwürdiges Interesse im Sinne von § 25 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Basel-Landschaft (VwVG/BL) und Art. 33 RPG nach. Ihre Argumentation zur Wohn- und Siedlungsqualität ihrer Umgebung begründet kein persönliches und unmittelbares Interesse, das über allgemeine gesellschaftliche Anliegen hinausgeht. Die völkerrechtlichen Bestimmungen des Granada-Übereinkommens sind zudem keine direkt anwendbaren Normen für die Frage der Legitimation. - **E. 5:** Da die Beschwerde aus den dargelegten Gründen abzuweisen ist, erübrigt sich eine Prüfung der Koordinationsrüge (Art. 25a RPG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden den Beschwerdeführerinnen auferlegt.
4A_73/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Mieterausweisung und Prozesskostenverteilung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner reichte ein Ausweisungsgesuch gegen die Beschwerdeführer beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein, welches dieses am 13. Januar 2026 guthiess und die Räumung einer 5-Zimmer-Wohnung an U.________ binnen zehn Tagen anordnete. Die Beschwerdeführer erhoben Berufung beim Obergericht des Kantons Bern, das diese am 4. Februar 2026 abwies und die Ausweisungsfrist neu festsetzte. Die Beschwerdeführer erklärten mit Eingabe vom 10. Februar 2026, den Entscheid des Obergerichts mit Beschwerde beim Bundesgericht anzufechten. Ein Gesuch um aufschiebende Wirkung wurde durch Verfügung vom 12. Februar 2026 abgewiesen.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Beschwerde genügt offensichtlich nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG. Auf diese ist im vereinfachten Verfahren mangels hinreichender Begründung nicht einzutreten (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). Das Gesuch der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, da die Beschwerde von vornherein aussichtslos erscheint (Art. 64 Abs. 1 BGG). Die Gerichtskosten von CHF 800.00 werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt (Art. 66 Abs. 1 und 5 BGG). Dem Beschwerdegegner wird keine Parteientschädigung zugesprochen, weil ihm aus dem Verfahren kein entschädigungspflichtiger Aufwand entstanden ist (Art. 68 Abs. 2 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Im Dispositiv wird festgestellt, dass nicht auf die Beschwerde eingetreten wird, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt wird und die Gerichtskosten den Beschwerdeführern auferlegt werden.
2C_43/2026: Zuchtverbot und Kennzeichnungspflicht von Katzen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, eine Katzenzüchterin, wendet sich gegen ein vom Veterinäramt des Kantons Zürich ausgesprochenes schweizweites Zuchtverbot und die Verpflichtung, alle Katzen älter als acht Wochen mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und zu registrieren. Die ergriffenen Massnahmen erfolgten aufgrund von Mängeln in der Bestandeskontrolle und Hinweisen auf eine nicht rechtskonforme Behandlung kranker Tiere. Die Vorinstanzen bestätigten die Massnahmen, und A.________ legte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E. 1:** Darstellung der Vorgeschichte, insbesondere der Kontrollen durch das Veterinäramt und der Entscheid der Gesundheitsdirektion.
**E. 2:** Streitgegenstand vor dem Bundesgericht ist das Zuchtverbot und die Kennzeichnungspflicht.
**E. 3:** Die Beschwerdeschrift genügt den Anforderungen gemäss Art. 42 BGG nicht, da A.________ keine substanziierte und rechtlich relevante Begründung liefert. Die Vorinstanz habe keine offensichtlich unrichtige Sachverhaltsfeststellung getroffen und keine Bundesrechtsnormen verletzt.
**E. 4:** Auf die Beschwerde wird mangels rechtsgenügender Begründung nicht eingetreten. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und auferlegte der Beschwerdeführerin die Gerichtskosten, ohne Parteientschädigungen zuzusprechen.
7B_1043/2023: Urteil zur Beschwerde gegen ein Urteil betreffend mehrfache Förderung der Prostitution und Freiheitsberaubung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Zürich wegen mehrfacher Förderung der Prostitution und mehrfacher Freiheitsberaubung sowie weiterer Delikte verurteilt. Das Urteil umfasste eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, eine Geldstrafe und eine Busse sowie Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen. A.A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte unter anderem Freisprüche in Bezug auf die ihm zur Last gelegten Hauptdelikte und die Herabsetzung der verhängten Strafen.
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5A_154/2026: Entscheid zur fürsorgerischen Unterbringung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde aufgrund einer paranoiden Schizophrenie vorsorglich in der Klinik B.________ untergebracht. Die KESB Thun ordnete eine stationäre Begutachtung und schliesslich die fürsorgerische Unterbringung in der Klinik B.________ an. Die vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen Beschwerden vor dem Obergericht des Kantons Bern sowie vor dem Bundesgericht blieben erfolglos.
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7B_833/2025: Verfügung betreffend Rückzug einer Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob eine Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Kantonsgerichts Schwyz, das eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz abwies. Später zog A.________ seine Beschwerde beim Bundesgericht zurück.
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2C_656/2025: Weigerung der unentgeltlichen Rechtspflege aufgrund fehlender Erfolgsaussichten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasste sich mit einer Beschwerde von A.________ gegen einen Beschluss des Freiburger Kantonsgerichts, die unentgeltliche Rechtspflege zu verweigern. Im Kern geht es um eine zehnjährige schweizweit geltende Tierhaltungs-, Handels- und Zuchtverbotsverfügung gegen A.________, ausgesprochen wegen schwerwiegender und wiederholter Verletzungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich mehrfacher rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen. Das Kantonsgericht hatte die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege abgelehnt, da der Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg beigemessen wurde.
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6B_264/2024: Entscheidung zu Vorwürfen der Vergewaltigung und Willkürrügen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde von der Privatklägerin B.________ beschuldigt, sie am 12. Februar 2021 in seiner Wohnung unter Anwendung von Gewalt und gegen ihren ausdrücklichen Willen mehrfach vaginal penetriert und weitere sexuelle Handlungen an ihr vollzogen zu haben. Das Regionalgericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten und sprach eine Genugtuung sowie Schadenersatz zu. Auf Berufung hin sprach das Obergericht von Bern A.________ frei und wies die Zivilklage von B.________ ab. Gegen diesen Freispruch erhoben sowohl die Privatklägerin als Zivilklägerin als auch die Generalstaatsanwaltschaft eine Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.
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5A_1018/2025: Entscheid betreffend Konkurseröffnung aufgrund Überschuldung einer AG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG geriet in Überschuldung, woraufhin die C.________ AG als Revisionsstelle eine entsprechende Anzeige beim Bezirksgericht Höfe einreichte. Das Konkursgericht eröffnete den Konkurs, was vom Kantonsgericht Schwyz bestätigt wurde. Die A.________ AG erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht, verlangte die Aufhebung des Konkurses und führte mehrere Sanierungsmassnahmen an.
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1C_14/2026: Entscheid zur Ermächtigung einer Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erstattete Strafanzeige gegen Verantwortliche der KESB Dübendorf und Zürich, insbesondere Frau B.________, wegen angeblichem Amtsmissbrauch und systematischem Fehlverhalten. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl beantragte, die Ermächtigung zur Strafuntersuchung nicht zu erteilen. Das Obergericht des Kantons Zürich verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung mit Beschluss vom 22. Dezember 2025.
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1C_8/2026: Unzulässigkeit zur Eröffnung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erstattete Strafanzeige gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei St. Gallen, basierend auf einem Vorfall vom 18. Juni 2024, bei dem Waffen und Munition beschlagnahmt wurden. Die Beschlagnahme erfolgte superprovisorisch aufgrund eines Suizidversuchs von A.________ und einer angenommenen akuten Selbst- oder Drittgefährdung. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Kantonspolizei.
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6B_940/2025: Urteil über eine Beschwerde betreffend Revision eines Strafurteils und den Anspruch auf rechtliches Gehör
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch das Tribunal pénal de l'arrondissement de la Veveyse (2022) rechtskräftig wegen verschiedener Delikte, darunter sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, zu Freiheitsstrafe verurteilt. Nach mehreren Berufungs- und Beschwerdeverfahren bei der Cour d'appel pénal des Kantons Freiburg und dem Bundesgericht (bis 2025) hat A.________ eine Revision beantragt, gestützt auf ein neues Beweismittel: ein Instagram-Datei (JSON-Format). Das neue Beweismittel wurde nicht zur Prüfung zugelassen, da es bereits früher hätte eingebracht werden können. Die letzte Berufungsinstanz entschied, auf das Revisionsgesuch nicht einzutreten und A.________ die Kosten aufzuerlegen. A.________ reichte daraufhin eine Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Bundesgericht ein.
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2C_156/2025: Aufenthaltserlaubnis zur Ehevorbereitung und Familiennachzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein türkischer Staatsangehöriger, rechtskräftig in Schweden wegen Vergewaltigung verurteilt und mit einem Schengen-Einreiseverbot bis 2030 belegt, beantragt in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Ehevorbereitung mit seiner Schweizer Partnerin und für Familiennachzug zu seiner Schweizer Tochter. Die kantonalen Behörden und Vorinstanzen verweigern den Antrag, unter anderem aufgrund des Fernhalteinteresses und der Schwere der begangenen Straftat. Der Beschwerdeführer führt Beschwerde an das Bundesgericht, wobei er ein Recht auf Ehe und Familie geltend macht.
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4A_617/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer erhoben eine Beschwerde gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 19. November 2025. Sie mussten gemäss Präsidialverfügung vom 4. Dezember 2025 einen Kostenvorschuss von CHF 10'000 leisten, welchen sie innerhalb der gesetzten Fristen (inklusive Nachfrist bis zum 26. Januar 2026) nicht zahlten. Mangels Vorschussleistung trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.
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2D_18/2025: Abweisung der Beschwerde bezüglich Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Inhaber der russischen und israelischen Staatsbürgerschaft, beantragte im April 2024 beim Office cantonal de la population et des migrations des Kantons Genf eine Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke, um einen Französischkurs und anschliessend ein Bachelorstudium in Wirtschaft und Management zu absolvieren. Das Gesuch wurde durch das Office cantonal im Oktober 2024 abgewiesen, verbunden mit einer Wegweisungsverfügung. Nach erfolglosen Rechtsmitteln bei kantonalen Instanzen gelangte A.________ mit einem subsidiären Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht, um die vorinstanzliche Entscheidung aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
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1C_258/2025: Prüfung der gebundenen Ausgabe durch den Regierungsrat des Kantons Zürich für den Betrieb einer Fachstelle
Zusammenfassung des Sachverhalts
Artur Terekhov erhob Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 9. April 2025. Mit diesem wurde eine zusätzliche, jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von CHF 459'000 für den Betrieb der Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management (FFA) bewilligt. Der Beschwerdeführer beantragte die Aufhebung des Beschlusses und verlangte dessen Unterstellung unter das fakultative Referendum. Der Regierungsrat führte an, es handle sich um eine gebundene Ausgabe, da diese zwingend erforderlich sei.
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1C_335/2024: Baubewilligung und rechtliches Gehör
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.B.________ und C.B.________ reichten ein Baugesuch für den An- und Umbau eines Einfamilienhauses in der Gemeinde Schwyz ein. Die Baukommission bewilligte den Umbau, obwohl Einsprachen durch eine Drittperson erfolgt waren. Der Rechtsnachfolger dieser Drittperson (A.________) verlangte unter anderem Einsicht in historische Bauakten, die der Bewilligung zugrunde lagen. Diese Einsicht wurde von der Baukommission sowie den nachfolgenden Instanzen verweigert. Der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz wiesen die Beschwerde und den Anspruch auf Akteneinsicht ab. A.________ reichte schliesslich Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht ein.
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5A_172/2025: Arresteinsprache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die angolanische Gesellschaft A.________ Lda. stellte ein Arrestgesuch gegen den Beschwerdegegner B.________, das vom Bezirksgericht Aarau bewilligt wurde. Nach Einsprache hob das Obergericht des Kantons Aargau den Arrest auf, da es die Forderung aufgrund der Ukraine-Verordnung als nicht vollstreckbar ansah. A.________ Lda. erhob Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
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6B_733/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte eine Beschwerde gegen den Entscheid der Strafrekurskammer des Kantonsgerichts Waadt ein. Diese wies zuvor, soweit darauf eingetreten wurde, die Beschwerde des Beschwerdeführers ab und bestätigte eine Verfügung der Polizei vom 7. April 2025. Die Verfügung nahm den Rückzug der Opposition gegen einen Strafbefehl vom 27. Februar 2025 zur Kenntnis und erklärte diesen für rechtskräftig. Der Strafbefehl ordnete eine Busse von CHF 60 für unsachgemässes Parkieren an.
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2C_709/2025: Aufenthaltsbewilligungsrecht nach ALCP
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die portugiesische Staatsangehörige A.________, seit 2017 mit Aufenthaltsbewilligung UE/AELE in der Schweiz, beantragte die Verlängerung ihrer Bewilligung. Nach einer Phase der Sozialhilfeabhängigkeit seit 2019 sowie fehlender nachhaltiger beruflicher Perspektiven verweigerte das Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Genf die Erneuerung der Bewilligung von A.________ und ihres Kindes. Die Vorinstanzen bestätigten diese Verfügung.
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8C_440/2025: Entscheid zur Gewährung einer IV-Entschädigung für Hilflosigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (A.A.________), geboren 1965 und als selbstständige Kinesiologin tätig, beantragte eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung für einen leichten Hilfsbedarf ab Februar 2022. Die Beschwerde richtet sich gegen einen Entscheid der kantonalen Vorinstanz, die den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung verweigerte. Die Versicherte machte geltend, aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auf wiederkehrende Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen angewiesen zu sein, darunter beim Ankleiden, der Körperpflege und dem Haushalt.
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7B_1200/2025: Entscheid bezüglich Verfahrenskosten und Entschädigungen bei Verfahrenseinstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war faktischer Geschäftsführer der am 2013 in Konkurs gefallenen B.________ Sagl. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen unzureichender Buchhaltung und Misswirtschaft. Das Verfahren wurde am 20. März 2024 eingestellt. Gleichzeitig wurden die Verfahrenskosten A.________ auferlegt und eine Entschädigung gemäss Art. 429 ff. StPO abgelehnt. A.________ legte Beschwerde bei der kantonalen Beschwerdeinstanz ein, die jedoch mit Entscheid vom 8. September 2025 abgewiesen wurde. Mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung dieses Entscheids und die Ansetzung einer Entschädigung.
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2C_567/2025: Widerruf der Betriebsbewilligung und den Rechtsvoraussetzungen der Gegenstandslosigkeit des Verfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH, Eigentümerin einer Parzelle in Sigriswil, betrieb das Restaurant C.________. Die Betriebsbewilligung des Restaurants wurde teilweise widerrufen, da baubewilligungspflichtige Aussensitzplätze nicht bewilligt waren. Aufgrund weiterer Entwicklungen wurde eine neue Betriebsbewilligung für eine andere verantwortliche Person erteilt, die die alte Bewilligung ersetzte. Die Frage der Baubewilligungspflicht wurde schliesslich im Parallelverfahren letztinstanzlich durch das Bundesgericht geklärt. Das Beschwerdeverfahren betreffend Teilwiderruf der alten Betriebsbewilligung wurde durch die kantonalen Behörden als gegenstandslos erklärt.
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6F_30/2025: Entscheid zur Revision eines früheren Urteils und Rückerstattung des Fristenablaufs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragt die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 22. Mai 2025, das eine frühere Beschwerde abwies. Er argumentiert, dass gesundheitliche Probleme ihn daran gehindert hätten, innerhalb der vorgesehenen Frist die Revision einzureichen. Er beantragt ausserdem die Rückerstattung der Frist und die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege.
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6B_664/2025: Urteil zur Strafzumessung und zum Verbot der reformatio in peius
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Obergericht des Kantons Aargau zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt. Dabei berücksichtigte die Vorinstanz frühere Straftaten, jedoch stellte sie fest, dass ein Widerruf der Vorstrafen aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr zulässig sei. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde geltend, das angefochtene Urteil verletze das Verbot der reformatio in peius, indem die Vorinstanz eine höhere Strafe als die Erstinstanz ausgesprochen habe, obwohl nur er das Urteil angefochten habe.
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2C_60/2025: Verweigerung des Familiennachzugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die kosovarische Staatsangehörige A.A.________, die durch Heirat mit dem in der Schweiz niedergelassenen serbischen Staatsangehörigen C.A.________ einen Aufenthaltstitel anstrebte, und ihr gemeinsamer Sohn B.A.________ beantragten beim Migrationsamt des Kantons Zürich eine Aufenthaltsbewilligung. Die Gesuche wurden aufgrund der Gefahr einer Sozialhilfeabhängigkeit abgewiesen. Die Beschwerdeführer riefen sämtliche kantonale Instanzen bis hin zum Bundesgericht an.
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2C_462/2025: Saläre im Bereich Haushaltsarbeit und Sanktionen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ hatten von 2013 bis 2022 eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuerin namens C.________ angestellt. Im Rahmen eines seitens des kantonalen Amtes für Arbeitsinspektion und Arbeitsbeziehungen Genf eingeleiteten Kontrollverfahrens wurde festgestellt, dass die gezahlten Saläre unterhalb der durch den kantonalen Vertragstyp für Haushaltsarbeit festgelegten Mindestlöhne lagen. Trotz mehrfacher Aufforderungen zur Korrektur der Saläre und aufgedeckter Unterbezahlung in Höhe von CHF 128'975.47 verweigerten die Beschwerdeführer eine Anpassung. Die kantonalen Behörden verhängten daraufhin eine Busse von CHF 20'000, welche von der Cour de justice des Kantons Genf bestätigt wurde.
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6B_953/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen versäumtem Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob am 28. November 2025 Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung des Kantonsgerichts Luzern, die ihre Einsprache gegen eine Verurteilung wegen Ruhestörung und unanständigem Benehmen betraf. Im vorinstanzlichen Verfahren hatte sie eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses sowie eine Nachfrist versäumt.
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6B_314/2025: Landesverweisung eines Straftäters afghanischer Staatsangehörigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, wurde vom Bezirksgericht Aarau am 23. Mai 2024 unter anderem der versuchten schweren Körperverletzung (Art. 122 StGB) schuldig gesprochen und zu 22 Monaten Freiheitsstrafe, einer Busse von CHF 300 und einer fünfjährigen Landesverweisung (mit Ausschreibung im Schenger Informationssystem, SIS) verurteilt. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte am 24. Januar 2025 diese Landesverweisung. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht die Aufhebung der Landesverweisung und die unentgeltliche Rechtspflege.
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5A_35/2025: Urteil zur Neuschätzung eines Grundstücks im Rahmen eines Zwangsverwertungsverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Betreibungsamt Zug schätzte im Rahmen eines Grundpfandverwertungsverfahrens eine Liegenschaft der Beschwerdeführerin (12-Zimmer-Maisonettewohnung mit mehreren Autoeinstellplätzen) auf CHF 13'215'000.–. Auf Antrag der Beschwerdeführerin wurde eine Neuschätzung durch einen weiteren Sachverständigen vorgenommen, der den Verkehrswert auf CHF 13'485'000.– ansetzte. Das Obergericht des Kantons Zug setzte den Schätzwert in den Steigerungsbedingungen mit CHF 13'350'000.– fest und auferlegte der Beschwerdeführerin die Verfahrenskosten und die Kosten der Neuschätzung. Diese erhob Beschwerde in Zivilsachen, wobei sie unter anderem die Schätzung und die Verfahrenskosten beanstandete.
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8C_170/2025: Entscheid über die Validität der Invalidenrenten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (A.A.), geboren 1965, arbeitete seit 2007 als selbständige Kinesiologin, Therapeutin und Masseurin. Sie stellte am 25.09.2018 einen Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung, gestützt auf ihre Diagnosen einer Polyarthritis von Lyme und einer rheumatoiden Arthritis. Das zuständige IV-Stelle des Kantons Waadt gewährte der Beschwerdeführerin eine ganze Invalidenrente im Zeitraum vom 01.03. bis 31.08.2019 sowie eine halbe Rente ab dem 01.09.2019. Zudem wurden Kinderrenten für die Kinder B.A. und C.A. für bestimmte Zeiträume zugesprochen. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Beschwerde u.a. die unbefristete Zuerkennung einer ganzen Invalidenrente ab 01.03.2019 sowie dauerhafte Zuerkennung der Kinderrenten. Die Vorinstanz wies die Beschwerde ab.
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7B_145/2026: Verfahren betreffend Rückzug der Beschwerde im Zusammenhang mit der Erstellung eines DNA-Profils
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte zwei Beschwerden in Strafsachen beim Bundesgericht gegen denselben Entscheid der Chambre pénale de recours der Cour de justice der Republik und des Kantons Genf vom 16. Dezember 2025 (ACPR/1061/2025 - P/25521/2025) ein. Nach Aufforderung des Bundesgerichts teilte A.________ am 11. Februar 2026 schriftlich mit, dass er die am 2. Februar 2026 eingereichte Beschwerde zurückzieht. Entsprechend wurde das Verfahren 7B_145/2026 eingestellt und von der Geschäftsübersicht gestrichen.
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5D_3/2026: Urteil zur subsidiären Verfassungsbeschwerde betreffend eine Eigentumsfreiheitsklage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Streitigkeit betrifft zwei angrenzende Grundstücke, deren hälftige Miteigentümer die jeweiligen Parteien sind. Die Ehegatten B.________ und C.________ verlangten die Entfernung eines Zaunes sowie diverser Gegenstände durch D.________ und A.________, die wiederum Gegenforderungen wie die Neuausmessung des Grundstückes und Schadenersatz erhoben. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland gab der Klage von B.________ und C.________ teilweise statt. Auf die Berufung von A.________ trat das Kantonsgericht St. Gallen nicht ein, da der Kostenvorschuss nicht geleistet wurde. Mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde begehrt A.________ eine fehlerfreie Neubeurteilung des Falles durch einen anderen Richter.
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1C_29/2026: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde gegen die Mitteilung einer Ersatzvornahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ erhoben eine Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid des Bau- und Raumentwicklungsdepartements des Kantons Obwalden betreffend die Mitteilung des Einwohnergemeinderats Sarnen über den Beginn von Rückbauarbeiten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Das Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden schrieb das Verfahren ab, weil die Beschwerdeführenden den geforderten Kostenvorschuss nicht fristgerecht leisteten. Zudem wurde ihr Antrag auf Erlass des Kostenvorschusses und unentgeltliche Rechtspflege von der Vorinstanz abgelehnt.
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6B_15/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen einen kantonalen Entscheid des Tribunal cantonal des Kantons Neuchâtel, Autorité de recours en matière pénale, welches seine Rechtsmittel wegen verspäteter Einreichung zurückgewiesen und die unentgeltliche Rechtspflege verweigert hatte. Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass seine Opposition gegen eine Strafbefehl vom 16. Juni 2025 als verspätet bewertet wurde. Er beantragte die Entgegennahme seiner Opposition und die Weiterleitung des Verfahrens an die zuständige Stelle sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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7B_1039/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
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A.________ erhob Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts des Kantons Freiburg. Die Beschwerde wurde am 22. August 2025 durch die Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg abgewiesen. A.________ reichte hierauf Beschwerde an das Bundesgericht ein, verbunden mit einem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.
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5A_569/2025: Entscheid zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege in einem Kindesschutzverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Mutter der Tochter C.________, wandte sich gegen die Verfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg (KESB), wonach sie keine identitätsbezogenen Beiträge über ihre Tochter veröffentlichen durfte, und beantragte unentgeltliche Rechtspflege in diesem Zusammenhang. Sowohl die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen als auch das Kantonsgericht St. Gallen wiesen das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit ihrer Beschwerde ab. Im vorliegenden Verfahren verlangt A.________ vom Bundesgericht die Aufhebung der entsprechenden Entscheide und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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6B_897/2024: Urteil betreffend lebenslanges Tätigkeitsverbot und rechtliches Gehör
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Bezirksgericht Broye und Nord Vaudois wegen Kinderpornografie verurteilt und mit einer Geldstrafe sowie einem lebenslangen Tätigkeitsverbot für Aktivitäten, die regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen beinhalten, belegt. Dies erfolgte aufgrund des Versands von kinderpornografischem Videomaterial und weiteren relevanten Dateien. Er legte Berufung gegen das Urteil ein, welche von der Berufungskammer des Kantonsgerichts Waadt abgewiesen wurde. Daraufhin erhob er Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte insbesondere die Aufhebung des Tätigkeitsverbots.
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9C_34/2025: Schadenersatz aufgrund Arbeitgeberhaftung nach Art. 52 AHVG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft die Arbeitgeberhaftung gemäss Art. 52 AHVG. A.________, ehemaliges Organ der inzwischen aufgelösten B.________ AG, wird zur Bezahlung von Schadenersatz in Höhe von CHF 54'203.22 für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge und damit verbundene Kosten verpflichtet. Streitig sind die Haftungsvoraussetzungen wie Widerrechtlichkeit, Verschulden und der adäquate Kausalzusammenhang. Die Vorinstanz hat für die drei Schadenspositionen die Haftbarkeit des Beschwerdeführers festgestellt, und das Bundesgericht bestätigt diese Feststellungen.
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5A_117/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen einen Ausstandsantrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin beantragte am Bezirksgericht Muri den Ausstand des Gerichtspräsidenten Markus Koch im Zusammenhang mit einer Abänderungsklage des Kinderunterhalts. Der Ausstandsantrag wurde abgewiesen, was die Beschwerdeführerin dazu veranlasste, gegen diese Entscheidung beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde zu erheben. Das Obergericht trat auf die Beschwerde nicht ein, wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegte der Beschwerdeführerin Gerichtskosten. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin ans Bundesgericht.
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4A_659/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Handelsgericht des Kantons Zürich verpflichtete den Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Organisationsmangels, ein schriftliches Angebot für die Übernahme von Namenaktien der Beschwerdeführerin einzureichen. Die Beschwerdeführerin erhob hiergegen Beschwerde an das Bundesgericht.
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2C_23/2026: Widerruf der Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ erhielt eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA basierend auf einem angeblich slowenischen Ausweisdokument und Arbeitsverträgen. Später stellte er ein Familiennachzugsgesuch für seine Ehefrau und Kinder, das bewilligt wurde. Nach einer Überprüfung kam jedoch ans Licht, dass A.A.________ falsche Angaben gemacht hatte, u.a. bezüglich seiner Staatsangehörigkeit, und ein Einreiseverbot in den Schengen-Raum gegen ihn besteht. Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau widerrief 2024 die Aufenthaltsbewilligungen von ihm und seiner Familie und ordnete ihre Wegweisung an. Die Vorinstanz bestätigte dies. Gegen das Urteil erhoben A.A.________ und seine Familie Beschwerde an das Bundesgericht.
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9C_222/2025: Entschädigungsstreit über kommunale Ausrüstungstaxe im Kanton Waadt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft eine kommunale Ausrüstungstaxe, welche die Gemeinde Prilly gemäss ihrem Regelwerk von den Eigentümergemeinschaften zweier Grundstücke erhoben hat. Die Grundlage der Taxe ist eine potenzielle Wertsteigerung aufgrund der Änderungen des Plans von allgemeinen Nutzungen (PGA). Die betroffenen Eigentümergemeinschaften haben die Taxierung vor der kantonalen Instanz erfolglos angefochten und argumentieren vor Bundesgericht, dass diese Taxe ungerecht und unverhältnismässig sei.
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2C_216/2025: Entscheid des Bundesgerichts über die Überprüfung der Verwaltungsbusse im Bereich Mindestlohn
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, eine Gesellschaft im Bereich Versicherungs- und Finanzprodukte, wurde vom kantonalen Amt für Arbeitsinspektion und Arbeitsbeziehungen des Kantons Genf (im Folgenden: Amt) für Verstösse gegen das kantonale Mindestlohnrecht gemäss der Genfer Gesetzgebung überprüft. Infolge der Feststellung einer Unterschreitung des Mindestlohns bei mehreren Angestellten verhängte das Amt eine Verwaltungsbusse in Höhe von CHF 21'700 und ordnete die Eintragung der Gesellschaft auf einer Sanktionsliste an. Nach Einspruch der Gesellschaft reduzierte die Vorinstanz (Genfer Verwaltungsgericht) die Busse auf CHF 16'000, bestätigte die übrigen Punkte und auferlegte der Gesellschaft Verfahrenskosten. Die Gesellschaft zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter.
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5A_81/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Existenzminimumsberechnungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer werden für Steuerforderungen betrieben, und es wurden Einkommenspfändungen angeordnet. Gegen diese Massnahmen reichten sie beim Obergericht des Kantons Bern als Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Beschwerden ein, die abgewiesen wurden. Dagegen erhoben sie Beschwerde ans Bundesgericht.
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9C_74/2025: Abweisung der Beschwerde bezüglich Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (Jahrgang 1974), tätig als Empfangs- und Sicherheitsangestellter, beantragte am 20. November 2018 eine Invalidenrente aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen (u.a. Schulterverletzungen, Diskopathien, Meniskusprobleme). Die IV-Stelle des Kantons Genf gewährte eine ganze Rente für die Zeit vom 1. August 2020 bis 31. Mai 2021, was nach Anordnung zusätzlicher medizinischer Abklärungen durch das kantonale Gericht überarbeitet wurde. Mit Entscheid vom 27. Mai 2024 gewährte die IV-Stelle erneut eine ganze Rente, jedoch nur für die Dauer vom 1. August 2020 bis 31. Januar 2021. Der Kantonsgericht wies die Beschwerde des Versicherten gegen diese Entscheidung ab.
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7B_1403/2025: Nichtantrittsentscheid betreffend Ausstandsfrage
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 16. Dezember 2025 betreffend den Ausstand. Er kam jedoch den Aufforderungen zur Leistung eines Kostenvorschusses nicht nach, obwohl ihm eine nicht erstreckbare Nachfrist gewährt wurde.
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8C_555/2025: Urteil zur Prämienforderung der Suva gegenüber der A.________ AG
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG führte Arbeiten im Bauwesen aus und war mit einem Geschäftsführer bei der Suva versichert. Nach einer Arbeitgeberkontrolle für die Jahre 2020 und 2021 verlangte die Suva Prämien von insgesamt Fr. 61'920.85 aufgrund aufgerechneter Lohnsummen aus Zahlungen für Fremdarbeiten. Diese Zahlungen wurden an Gesellschaften erbracht, die nach Ansicht der Vorinstanz sozialversicherungsrechtlich als unselbstständige Arbeitnehmende der A.________ AG zu qualifizieren seien.
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9C_619/2024: Entscheid bezüglich Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Versicherter, geboren 1966, stellte am 8. Februar 2018 eine neue (dritte) Anmeldung auf Leistungen der Invalidenversicherung. Ein orthopädisches Gutachten wies eine Arbeitsfähigkeit von 50 % in einer angepassten Tätigkeit aus. Das entsprechende Amt sprach ihm eine halbe Invalidenrente ab dem 1. September 2018 zu. Der Versicherte war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und zog vor das kantonale Gericht, welches seine Beschwerde abwies. Anschliessend erhob er Beschwerde vor Bundesgericht und beantragte primär eine ganze Rente; spätestens aber die Aufhebung der früheren Entscheide und die Rückweisung zur neuen Beurteilung.
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5A_125/2026: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Verteilungsplan und Akteneinsicht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer haben im Zusammenhang mit der Versteigerung ihres Grundstücks sowie einem erstellten Verteilungsplan und der Akteneinsicht mehrfach Beschwerden bis vor Bundesgericht erhoben. Nachdem das Bezirksgericht Arbon ihre Beschwerde teilweise abgewiesen und das Obergericht des Kantons Thurgau ebenfalls ihre Beschwerde abgewiesen hatte, gelangten die Beschwerdeführer erneut ans Bundesgericht.
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9C_537/2025: Urteil betreffend Steuerabzüge für Personenunterhalt in den Steuerperioden 2012 sowie 2014 bis 2018
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Steuerpflichtigen A.A.________ und B.A.________, wohnhaft im Kanton Waadt, beantragten in ihren Steuererklärungen für die Jahre 2012 sowie 2015 bis 2018 die Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an die Mutter des Steuerpflichtigen, die allein im Ausland lebt. Die Steuerbehörde des Kantons Waadt hat diese Abzüge verweigert, da keine ausreichenden Nachweise über die finanzielle Bedürftigkeit der Mutter sowie die tatsächlichen Zahlungen vorlagen. Nach erfolglos eingelegten Rechtsmitteln vor der kantonalen Steuerverwaltung und dem Kantonsgericht erhoben die Steuerpflichtigen Beschwerde an das Bundesgericht.
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