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Bundesgericht neue Urteile vom 20.02.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_351/2025: Gutheissung der Beschwerde zur Unzulässigkeit der Opposition

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegnerin, 1961 geboren, erlitt 1991 einen Verkehrsunfall, worauf ihr ein Invaliditätsgrad von 100% und eine entsprechende Rente zugesprochen wurden. Nach einer revisionsweisen Neubeurteilung durch die Unfallversicherung Vaudoise wurde 2024 festgestellt, dass sich ihr psychischer Zustand verbessert habe, der Invaliditätsgrad auf 25% reduziert und die Rente angepasst. Die Beschwerdegegnerin erhob Opposition, die von der Versichererin wegen mangelnder Begründung und ausbleibender Nachreichung eines angekündigten medizinischen Berichts als unzulässig erklärt wurde. Das kantonale Gericht hob diese Entscheidung auf und wies die Versichererin an, die Opposition zu behandeln.

Zusammenfassung der Erwägungen

Die Beschwerde ist zulässig und die Vorinstanz hätte das Vorliegen eines irreparablen Nachteils für die Beschwerdeführerin korrekt anerkannt. Der Streitfall betrifft die Frage der Zulässigkeit der Opposition der Beschwerdegegnerin zur Rentenrevision. Das Bundesgericht ist an die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz gebunden, sofern keine willkürliche Sachverhaltsfeststellung vorliegt. Gemäss Art. 52 LPGA und Art. 10 OPGA muss eine Opposition Begriffe wie \"Begründung\" und \"formale Anforderungen\" erfüllen. Die Beschwerdegegnerin konnte diese Anforderungen nicht innert Frist erfüllen, da die angekündigten Beweismittel nicht rechtzeitig beigebracht wurden. Das Vorgehen der Versichererin war daher korrekt. Die Vorinstanz hatte die Unzulässigkeit der Opposition aufgrund eines vermeintlichen übermässigen Formalismus verworfen. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass der Formalismus der Versichererin gerechtfertigt und korrekt war.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen und die Unzulässigkeit der Opposition durch die Unfallversicherung wurde bestätigt. Die Kosten wurden der Beschwerdegegnerin auferlegt.


4D_11/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch das Tribunal des baux et loyers des Kantons Genf mit Urteil vom 28. August 2025 verpflichtet, eine Mietwohnung zu räumen und eine Geldsumme an B.________ zu zahlen, da sie ihrer Zahlungspflicht aus dem Mietvertrag nicht nachkam. Die Vorinstanz, die Chambre des baux et loyers der Cour de justice des Kantons Genf, bestätigte am 5. Dezember 2025 die Gültigkeit der Kündigung nach Art. 257d OR und wies das Rechtsmittel von A.________ ab. Am 19. Januar 2026 erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte unter anderem die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde von Amtes wegen. Aufgrund des geringen Streitwerts (unter 15'000 CHF) war lediglich der subsidiäre Verfassungsbeschwerdeweg eröffnet. Die Beschwerde genügte den gesetzlichen Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 116-117 BGG nicht, da die Rechtsrügen nicht hinreichend substanziiert wurden. Es wurde auch nicht nachgewiesen, dass die Vorinstanz den Sachverhalt willkürlich festgestellt hatte. Eine Prüfung der faktischen Feststellungen der Vorinstanz war aufgrund der mangelhaften Begründung nicht möglich. Das Bundesgericht wies die Beschwerde gestützt auf die Verfahrenserleichterung nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG als offensichtlich unzulässig zurück. Die unentgeltliche Rechtspflege wurde aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit der Beschwerde verweigert. Angesichts der Umstände wurden jedoch keine Gerichtskosten erhoben, und es wurden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, und es wurden keine Gerichtskosten erhoben sowie keine Parteientschädigung zugesprochen.


7B_1311/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte über die Organisation \"B.________\" eine Strafanzeige gegen C.________ ein. Gegenstand war die Veröffentlichung von Fotos erlegter Wildtiere und Aufrufe zur Einsendung weiterer Jagdbilder, was als Verletzung der Tierwürde und als Gewaltdarstellung gemäss Art. 135 StGB gerügt wurde. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden verfügte die Nichtanhandnahme des Verfahrens. Das Obergericht Graubünden trat auf eine dagegen erhobene Beschwerde nicht ein, da A.________ keine Privatklägerstellung habe. A.________ führte Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde ein, weil die Frage der Eintretensvoraussetzungen unabhängig von der in der Sache selbst gegebenen Beschwerdeberechtigung geprüft werden kann. - **E.2:** Die Beschwerde muss hinreichend begründet sein. Pauschale oder repetierte Argumentationen aus kantonalen Verfahren reichen nicht. Auch Laien müssen konkrete Rechtsverletzungen nachvollziehbar darlegen. - **E.3:** Die Vorinstanz hat zutreffend festgestellt, dass A.________ keine Geschädigtenstellung nach Art. 115 Abs. 1 StPO beanspruchen kann. Die Publikationen verletzen weder unmittelbar seine Rechte noch handelt es sich bei den angezeigten Delikten (Verletzung der Tierwürde, Gewaltdarstellungen) um Normen, die Individualrechtsgüter primär schützen. Der Anzeigeerstatter hat somit keine Legitimation zur Anfechtung der Nichtanhandnahmeverfügung. - **E.3.3:** Die Berufung auf seine Rolle als Leiter einer Tierschutzorganisation ist nicht geeignet, eine persönliche Betroffenheit nachzuweisen. Auch das Vorbringen eines Parallelverfahrens ändert nichts an der fehlenden Legitimation. - **E.4:** Die Rüge der Gehörsverletzung wird als unbegründet abgewiesen, da die Staatsanwaltschaft ihrer Verpflichtung nach Art. 301 Abs. 2 StPO genügt hat. - **E.5:** Mangels Erfolgsaussichten wird die unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren verweigert.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde zurückgewiesen. A.________ wurde zudem mit Gerichtskosten von Fr. 1'200.-- belastet.


5A_89/2026: Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen im Bereich von Obhut und Besuchsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Vater einer 2019 geborenen Tochter, beantragte beim Obergericht des Kantons Bern im Rahmen eines hängigen Verfahrens auf Neuregelung der Kindesbelange vorsorglich die Anordnung eines alternierenden Wochenmodells. Das Obergericht wies diesen Antrag ab und passte lediglich die Besuchsregelung an. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde ans Bundesgericht.


6B_885/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft die Anfechtung eines Urteils der Chambre pénale d'appel et de révision des Kantons Genf. Diese hatte das erstinstanzliche Urteil aufgehoben, mit welchem B.________ der versuchten Nötigung für schuldig befunden wurde, und ihn freigesprochen. Der Beschwerdeführer A.________ verlangte vor dem Bundesgericht die Aufhebung und Abänderung des kantonalen Urteils, insbesondere die Verurteilung von B.________ sowie die Bestätigung zivilrechtlicher Ansprüche bzw. deren Vorbehalt.


8C_659/2024: Urteil zur Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, erlitt 2018 einen Sturz mit intracerebraler Einblutung und meldete sich im Mai 2018 bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Nach mehreren medizinischen Abklärungen sprach die IV-Stelle des Kantons Aargau ihm eine halbe Rente ab 1. Januar 2019 und ab 1. Januar 2024 eine Rente bei einem Invaliditätsgrad von 61 % zu. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau erhöhte letzteren auf 63 %. Mit seiner Beschwerde an das Bundesgericht verlangte A.________ rückwirkend ab 2019 eine ganze Invalidenrente.


5A_256/2025: Urteil zur vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts und der Herausgabe einer Bankgarantie

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es ging um die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu Gunsten der B.________ AG auf einem Grundstück in U.________ (ZH) und die Frage der Herausgabe einer während des Prozesses gestellten Bankgarantie. Die Vorinstanz, das Handelsgericht Zürich, hatte festgestellt, dass für die Forderung der B.________ AG eine hinreichende Sicherheit geleistet worden sei, und das Bauhandwerkerpfandrecht gelöscht. Sie ordnete jedoch an, die Bankgarantie nach Ablauf der Rechtsmittelfrist herauszugeben. Die A.________ AG focht diese Anordnung an.


8C_125/2025: Entscheid zur Leistungseinstellung der Unfallversicherung und zur Adäquanz des Kausalzusammenhangs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erlitt bei einem Autounfall im Jahr 2022 ein HWS-Distorsionstrauma und bezog von der Suva Leistungen nach UVG. Nach einer medizinischen Begutachtung stellte die Suva die Leistungen per 29. Mai 2024 ein und lehnte einen Anspruch auf Rente und Integritätsentschädigung ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid, worauf die Beschwerdeführerin dagegen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht erhob.


7B_99/2023: Entscheid zur Beschwerdelegitimation einer Staatsanwaltschaft in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Freiheitsberaubung und Entführung wurde von der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen eingestellt. Dennoch wurden ihm die Verfahrenskosten auferlegt und weder Entschädigung noch Genugtuung zugesprochen. Dies wurde vom Obergericht des Kantons Thurgau teilweise abgeändert: Die Verfahrenskosten wurden dem Staat auferlegt, und A.________ wurde entschädigt. Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4D_14/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund verspäteter Einreichung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob am 21. Januar 2026 eine Beschwerde gegen ein Urteil der Cour des poursuites et faillites des Kantonsgerichts Waadt vom 19. Februar 2024. Dieses wurde ihr per Einschreiben zugestellt, das sie jedoch nicht innert der Abholfrist abgeholt hatte. Gemäss Art. 44 Abs. 2 BGG gilt eine solche Kommunikation nach sieben Tagen als zugestellt. Der angefochtene Entscheid wurde gemäss dieser Fiktion am 1. März 2024 als zugestellt betrachtet, somit lief die Beschwerdefrist Ende März 2024 ab. Die Beschwerde wurde demnach fast zwei Jahre zu spät eingereicht.


7B_623/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsbürger, stellte 2015 in der Schweiz ein Asylgesuch, das bewilligt wurde. 2021 wurde er wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt, und es wurde seine obligatorische Landesverweisung für 5 Jahre angeordnet. Nach seiner bedingten Entlassung aus der Haft im Oktober 2024 beantragte er, die Ausführung der Landesverweisung aufgrund der Sicherheitslage in Afghanistan zu verschieben. Der Antrag wurde vom zuständigen Kantonalen Amt und den Genfer kantonalen Instanzen abgelehnt. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ans Bundesgericht.


5A_56/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde wegen Gegenstandslosigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gegenstand des Verfahrens war die Anordnung des Schutzmassnahme-Organs zur Aufrechterhaltung eines bereits unter superprovisorischer Anordnung erfolgten Aufenthalts zur Unterstützung (retrozessiv untergebracht) von A.________ in einer spezifischen Institution, wogegen die betroffene Person Beschwerde eingelegt hatte, die jedoch abgewiesen worden war. Die betroffene Person legte am 16. Januar 2026 Beschwerde ans Bundesgericht ein.


8C_704/2024: Urteil betreffend Invalidenrente in der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1991, leidet an angeborener Epilepsie und beantragte 2010 medizinische und berufliche Massnahmen der IV. Eine Rente wurde 2011 abgelehnt, die Entscheidung blieb unangefochten. Eine Neuanmeldung 2016 führte 2024 erneut zur Abweisung des Rentenanspruchs, da ein Invaliditätsgrad von 25 % festgestellt wurde.


6B_785/2025: Beschwerde gegen Nichteintreten auf ein Revisionsgesuch bezüglich eines Strafbefehls wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde mittels Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern vom 25. Oktober 2024 wegen Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand gemäss Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG verurteilt. Der Beschwerdeführer beantragte am 13. Januar 2025 die Revision des Strafbefehls, insbesondere bezüglich der Höhe des Tagessatzes, welche seiner Ansicht nach aufgrund falscher Grundlagen bemessen wurde. Das Kantonsgericht Luzern trat mit Beschluss vom 9. Juli 2025 nicht auf das Revisionsgesuch ein. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.


4A_566/2025: Unzulässigkeit der Eingabe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wurde durch Entscheid der Chambre des assurances sociales der Cour de justice des Kantons Genf vom 16. Oktober 2025 verpflichtet, der Beschwerdegegnerin B.________ SA Beträge von CHF 34'131.30 und CHF 2'340.69, zuzüglich Zinsen, zu bezahlen. Statt einer formellen Beschwerde ans Bundesgericht reichte C.________, der gesetzliche Vertreter von A.________, ein Schreiben ein, in welchem er Anmerkungen zum kantonalen Entscheid machte und erklärte, die Angelegenheit werde dem Bundesgericht unterbreitet.


4D_196/2025: Nichteintreten bei Rückzug der Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hatte gegen zwei Entscheide der Cour des poursuites et faillites des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 1. September 2025 Beschwerde erhoben. Mit ihrer Eingabe vom 8. Januar 2026 beantragte sie den Rückzug der Beschwerden. Das Verfahren betrifft definitive Rechtsöffnung und gerichtliche Rückzüge.


5A_1005/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Nichterfüllung der Prozessvoraussetzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, erhob am 17. November 2025 eine Beschwerde in einer Angelegenheit der Lohnpfändung gegen die Entscheidung der Chambre de surveillance des Offices des poursuites et faillites der Cour de justice des Kantons Genf vom 6. November 2025. Das Bundesgericht forderte sie in mehreren Verfügungen dazu auf, verschiedene Vorschriften zu erfüllen, insbesondere die Zahlung eines Kostenvorschusses und die Einreichung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege. Diesen Aufforderungen kam sie nicht nach.


6B_3/2024: Urteil wegen mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Dietikon am 19. Januar 2023 wegen mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sowie mehrfacher Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 130.– und einer Busse von CHF 2'000.– verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe und Geldstrafe wurde bei 4 Jahren Probezeit aufgeschoben. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte am 16. Oktober 2023 im Wesentlichen das Urteil, nahm jedoch Veränderungen in der Höhe der Geldbusse (CHF 600.–) vor. A.________ zog das Urteil mittels Beschwerde in Strafsachen vor das Bundesgericht.


5A_1114/2025: Abweisung eines Gesuchs um Ablehnung einer Gerichtssachverständigen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte im Rahmen eines Scheidungsverfahrens die Ablehnung der Gerichtssachverständigen F.________ beantragt. Die Sachverständige wurde beauftragt, ein Gutachten zu den elterlichen Fähigkeiten und zur psycho-emotionalen Situation der Kinder C.________ und D.________ zu erstellen. Das Bezirksgericht Mendrisio Nord sowie die kantonalen Gerichte hatten diesen Antrag bereits mehrfach abgelehnt. Der Beschwerdeführer brachte vor, dass die Sachverständige wegen ihrer früheren beruflichen Kontakte zur Gutachterin einer anderen familienrechtlichen Angelegenheit befangen sein könnte.


4D_198/2025: Nichteintreten auf die Beschwerden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ reichte am 9. und 21. Oktober 2025 drei Beschwerden gegen Urteile der Vorinstanz, der Cour des poursuites et faillites des Tribunal cantonal des Kantons Waadt, vom 1. und 8. September 2025 ein. Diese Streitigkeiten betrafen die Vollstreckung gegenüber dem Beschwerdegegner, dem Kanton Waadt, vertreten durch das Steueramt der Bezirke Lausanne und Westlausanne. Nach der Aufforderung zur Vorauszahlung der Gerichtskosten gab die Beschwerdeführerin am 20. Januar 2026 an, dass die betreffenden Vollstreckungen vollständig erledigt und die Angelegenheiten abgeschlossen seien, und ersuchte um Rückzug der Beschwerden.


1C_599/2025: Entscheid zur Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Aufforderung zur verkehrsmedizinischen Begutachtung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde nach einem Vorfall vom 17. Oktober 2024, bei dem er mutmasslich unter Betäubungsmitteleinfluss ein Fahrzeug geführt hatte, der Führerausweis vorsorglich entzogen. Ein definitiver Entzug auf unbestimmte Zeit folgte, da A.________ sich nicht der angeordneten verkehrsmedizinischen Begutachtung unterzog. Die Beschwerde gegen diese Verfügung wurde vom Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau sowie dem Verwaltungsgericht abgewiesen. A.________ beantragte vor Bundesgericht die unentgeltliche Rechtspflege und stützte seine Begründung auf sogenannte Ungültigkeit der Drognachweise sowie eine ablehnende Einschätzung des Beweiswerts eines Tests.


4A_324/2025: Arbeitsrechtlicher Streit zwischen einem Fussballclub und einem Profifussballspieler

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft einen arbeitsrechtlichen Streit zwischen dem russischen Fussballclub Football Club A.________ (Beschwerdeführer) und einem norwegischen Profifussballspieler (Beschwerdegegner 1), der nach Beginn des Ukraine-Krieges seinen Arbeitsvertrag gekündigt hatte. Die FIFA und die UEFA hatten aufgrund der Konfliktsituation russische Teams von ihren Wettbewerben ausgeschlossen. Die Auseinandersetzung beinhaltet auch den italienischen Club Football Club C.________, bei dem der Spieler nach der Kündigung unter Vertrag genommen wurde. Nach vorinstanzlichen Entscheidungen wandte sich der Football Club A.________ wegen einer internationalen Schiedssprache gegen den Beschluss des Court of Arbitration for Sport (CAS).


5A_92/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Revisionsgesuch bezüglich eines Erbscheins und Personenstands

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich ein, das die Ungültigkeit eines Erbscheins betraf. Das Obergericht trat auf das Gesuch nicht ein, da der Beschwerdeführer keine Revisionsgründe nachwies, sondern lediglich die Unrichtigkeit des Urteils behauptete. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, die ebenfalls unbegründet blieb.


6B_924/2025: Unzulässigkeit des Rechtsmittels wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Regionalgericht Maloja am 30.11.2023 wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Veruntreuung verurteilt. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten, teilweise bedingt, und eine siebenjährige Landesverweisung. Das Obergericht des Kantons Graubünden sprach A.________ vom Vorwurf der Veruntreuung frei, bestätigte die Verurteilung wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, reduzierte die Strafe auf 24 Monate Freiheitsstrafe, einschließlich 12 Monate bedingt, und verkürzte die Landesverweisung auf fünf Jahre. A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte Freispruch oder neue Beurteilung.


2C_67/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Verweigerung eines Aufenthaltstitels

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein italienischer Staatsbürger beantragte im Juli 2021 einen Aufenthaltstitel UE/AELS im Kanton Tessin, um dort eine selbständige Erwerbstätigkeit im juristischen Bereich aufzunehmen. Die zuständige kantonale Behörde verweigerte den Antrag im Mai 2022. Sowohl der Staatsrat des Kantons Tessin als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bestätigten diesen Entscheid. Gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil vom 16. Dezember 2024 legte der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht ein.


2C_367/2025: Verweigerung der Einreise- und Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der kosovarische Staatsangehörige B.A.________ und seine Ehefrau A.A.________ ersuchten um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für B.A.________ im Rahmen des Familiennachzugs. B.A.________ war in der Vergangenheit wiederholt straffällig geworden, weswegen seine Niederlassungsbewilligung widerrufen wurde, gefolgt von seiner Ausschaffung aus der Schweiz im Jahr 2016. Trotz seines seitherigen Wohlverhaltens wurde sein Gesuch um erneute Zuzugserlaubnis von den kantonalen Behörden sowie den Vorinstanzen abgelehnt.


7B_94/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wandte sich mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid des Präsidenten der Beschwerdekammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin vom 12. Dezember 2025, der eine frühere Beschwerde gegen einen Nichtanhandnahmebeschluss für unzulässig erklärte. Der Beschwerdeführer beantragte die Aufhebung der kantonalen Entscheidung und eine Rückweisung zur Prüfung der Sache. Hilfsweise verlangte er die Feststellung der Nichtigkeit des Nichtanhandnahmebeschlusses sowie die Gewährung von Prozesskostenhilfe.


5A_789/2025: Entscheid zur Zuteilung der elterlichen Sorge und Unterhaltsbeitrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Entscheid betrifft die Zuteilung der elterlichen Sorge und die Regelung des Unterhaltsbeitrags für ein nicht-eheliches Kind. Die kantonalen Instanzen hatten die elterliche Sorge ausschliesslich der Mutter zugesprochen. Gegen diese Entscheidung und die Höhe der festgelegten Unterhaltsbeiträge führte der Vater Beschwerde.


8C_47/2026: Urteil zur Sozialhilfe und Mitwirkungspflichten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte Sozialhilfeleistungen ab 1. Februar 2025. Die Einwohnergemeinde Bern (Sozialamt) trat angesichts unzureichender Mitwirkung des Beschwerdeführers auf sein Gesuch nicht ein. Insbesondere wurden angeforderte Unterlagen wie Lohn- und Kontoauszüge sowie ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular nicht eingereicht. Diese Verfügung wurde in der Folge vom Regierungsstatthalteramt und vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigt. Der Beschwerdeführer reichte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.


2C_17/2026: Urteil betreffend die Verlängerung der Durchsetzungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, kenianischer Staatsbürger, wurde in der Schweiz wegen mehrfacher Straftaten rechtskräftig verurteilt. Seine Niederlassungsbewilligung wurde widerrufen, und er wurde zu einer Ausreise aufgefordert, welcher er nicht nachkam. Aufgrund seines Verhaltens wurde mehrfach Durchsetzungshaft angeordnet, zuletzt verlängert bis zum 24. Dezember 2025. Er beantragte vor Bundesgericht seine Freilassung und rügte eine Verletzung von Bundes- und Völkerrecht.


6B_387/2025: Widerhandlung gegen das Waldgesetz und kantonales Baugesetz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Beschwerdeführer A.________ wird unter anderem vorgeworfen, auf einer Parzelle in Schüpfen zwei Wege gebaut bzw. umgestaltet zu haben, ohne dafür die erforderlichen Bewilligungen (Bau- und Rodungsbewilligungen) eingeholt zu haben. Zudem soll er ohne wasserbaupolizeiliche Bewilligung Aushubarbeiten im Gewässerbereich vorgenommen haben. Das Regionalgericht sprach ihn 2023 von den Vorwürfen der Widerhandlung gegen das Baugesetz und das Waldgesetz frei, verurteilte ihn jedoch wegen Widerhandlung gegen das Wasserbaugesetz zu einer Übertretungsbusse. Das Obergericht revidierte das Urteil und verhängte eine bedingte Geldstrafe sowie eine Übertretungsbusse. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


7B_117/2026: Erlass von Verfahrenskosten und Nichteintreten auf Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersuchte das Obergericht des Kantons Solothurn um Erlass von Verfahrenskosten in Höhe von CHF 300.--, die ihm in einem vorangegangenen Ausstandsverfahren auferlegt wurden. Dieses Gesuch wurde am 11. November 2025 abgelehnt, und eine dagegen erhobene Beschwerde an das Bundesgericht blieb erfolglos. A.________ stellte am 9. Dezember 2025 ein erneutes Erlassgesuch, das wiederum abgelehnt wurde. Gegen die entsprechende Verfügung des Obergerichts vom 19. Dezember 2025 erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_12/2024: Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, B.________, C.________, D.________ und E.________, nahe Angehörige des verstorbenen F.________, hatten eine Strafanzeige gegen G.________ und die Stiftung H.________ eingereicht. Sie machten geltend, dass G.________ durch eine fehlerhafte Handhabung des Rollstuhls einen Unfall verursacht habe, bei dem F.________ stürzte, sich verletzte und später verstarb. Zudem wurde der Stiftung H.________ vorgeworfen, kein geeignetes Fahrzeug für den Transport bereitzustellen. Die Staatsanwaltschaft lausannischen Arrondissements stellte das Verfahren ein. Diese Einstellung wurde durch die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigt. Die Angehörigen erhoben daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


6B_854/2025: Versuchte schwere Körperverletzung und Honorarfestsetzung für amtliche Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ stach zweimal mit einem Küchenmesser in den Bauch seines Bruders, was als Versuch einer schweren Körperverletzung gewertet wurde. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft stellte die Schuldunfähigkeit fest und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an. Zudem entschied es über eine Vergütung für die amtliche Verteidigung. Sowohl der Beschuldigte (6B_854/2025) als auch der amtliche Verteidiger (6B_855/2025) legten Beschwerde an das Bundesgericht ein.


5A_100/2026: Gesuch um Wechsel des unentgeltlichen Rechtsvertreters in einem Verfahren betreffend Eheschutzmaßnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hatte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt, welches im Rahmen von Schutzmaßnahmen der ehelichen Gemeinschaft sowie eines Scheidungsverfahrens bewilligt wurde. Dazu wurde ihr eine unentgeltliche Rechtsvertreterin beigeordnet. Später ersuchte die Beschwerdeführerin um einen Wechsel des zugewiesenen Anwalts mit der Begründung eines gestörten Vertrauensverhältnisses, was in letzter Instanz durch die Cour de justice des Kantons Genf abgelehnt wurde. Gegen diese Entscheidung erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde vor Bundesgericht.


6B_461/2025: Urteil betreffend Beschwerde über mehrfachen Betrug, Urkundenfälschung und Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Aargau u.a. des mehrfachen Betrugs, der mehrfachen Misswirtschaft, der mehrfachen Unterlassung der Buchführung, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Geldwäscherei schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Konkret hatte er sich durch falsche Angaben Covid-19-Kredite verschafft und diese für geschäftsfremde Zwecke verwendet sowie weitere rechtspflichtwidrige Handlungen, darunter Urkundenfälschungen, begangen. Zudem stellte das Obergericht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest. A.________ erhob Beschwerde beim Bundesgericht, worin er u.a. eine mildere Strafe beantragte und den Freispruch in einem Punkt der Urkundenfälschung ebenfalls geltend machte. Parallel beantragte er beim Obergericht eine Berichtigung des vorinstanzlichen Urteils, welche gewährt wurde.


7B_1276/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen einen Entscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts des östlichen Waadtlands vom 20. Oktober 2025 ein, welche von der Strafrechtlichen Rekurskammer des Kantonsgerichts Waadt am 10. November 2025 als unzulässig erklärt wurde. Anschliessend reichte A.________ am 5. November 2025 eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.


4A_648/2024: Abweisung der Beschwerde zur Verjährung von Ansprüchen aufgrund pränataler Schäden

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein 2001 geborenes Kind klagte gegen eine pharmazeutische Firma und einen Arzt auf Schadenersatz und Genugtuung wegen schwerer Gesundheitsprobleme, die auf die pränatale Anwendung von Valproat durch seine Mutter während der Schwangerschaft zurückgeführt wurden. Die Vorinstanzen lehnten die Klage mit der Begründung ab, die Ansprüche seien verjährt.


5A_130/2026: Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte beim Bezirksgericht Aargau ausserordentliche Beiträge gemäss Art. 163 ZGB, einschliesslich unentgeltlicher Rechtspflege. Das Bezirksgericht wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und verpflichtete den Beschwerdeführer zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 9'130.--. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte die Verfügung des Bezirksgerichts. Der Beschwerdeführer erhob mit Beschwerde in Zivilsachen am Bundesgericht Einwände gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Kostenvorschusses, u.a. unter Berufung auf Art. 6 EMRK und Art. 29a BV.


5A_127/2026: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Dispositiventscheid im Eheschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Luzern entschied über die Obhut zweier Kinder ab 1. Januar 2026 und wies ein Aufschubgesuch des Beschwerdeführers (Vater) für die Vollstreckbarkeit ab. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht die Aufhebung dieses Entscheids sowie die aufschiebende Wirkung für die noch einzureichende Berufung.


7B_91/2026: Entscheid betreffend Anordnung von Untersuchungshaft (Fluchtgefahr)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen des Verdachts des Raubes. A.________ wurde zunächst am 26. November 2025 und nach zwischenzeitlicher fürsorgerischer Einweisung in eine psychiatrische Klinik erneut am 4. Dezember 2025 verhaftet. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich ordnete Untersuchungshaft an, was vom Obergericht des Kantons Zürich bestätigt wurde. A.________ gelangte ans Bundesgericht und beantragte seine sofortige Haftentlassung.


5A_116/2026: Aufhebung einer Beistandschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte am 15. Juli 2025 die Aufhebung einer Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung, die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreuzlingen am 20. Oktober 2015 angeordnet worden war. Die KESB wies diesen Antrag am 18. Dezember 2025 ab. Das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte diesen Entscheid am 28. Januar 2026. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_662/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, legte Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 20. Oktober 2025 ein. Sie stellte gleichzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, welches abgelehnt wurde. In der Folge wurde sie zweimal aufgefordert, einen Kostenvorschuss zu leisten, was sie auch nach Gewährung einer Nachfrist nicht tat.


4A_439/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, ein in der Schweiz ansässiges medizinisches Unternehmen, und ihr ehemaliger Aktionär sowie Arbeitnehmer B.________ stritten über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die Gültigkeit von Massnahmen zur Beendigung seiner Aktionärsstellung. Dabei ging es insbesondere um die Auslegung und Anwendung der Aktionärsvereinbarung von 2019 sowie die darauf basierenden Exklusionsbestimmungen. Der Konflikt wurde in einem internationalen Schiedsverfahren behandelt, dessen endgültiges Urteil für teilweise gutgeheissen wurde. A.________ SA erhob dagegen eine Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_97/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob Beschwerde gegen die Erklärung der Unzulässigkeit ihres Rekurses beim Präsidenten der Beschwerdekammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin vom 22. Dezember 2025. Dieser Präsident hatte ihren Rekurs gegen einen Nichtanhandnahmeverfügung vom 16. Oktober 2025 als unzulässig erklärt, da dieser verspätet eingereicht worden sei. Die Beschwerde an das Bundesgericht beantragte die Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidung, die Feststellung der Rechtzeitigkeit des Rekurses und die Rückweisung der Akten zur materiellen Prüfung sowie Gewährung des unentgeltlichen Rechtsbeistands.


7B_1283/2025: Rechtmässigkeit der Sicherheitshaft im Nachverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vorinstanzen hatten in einem langwährenden Verfahren die stationäre therapeutische Massnahme des Beschwerdeführers aufgrund von Aussichtslosigkeit aufgehoben. Nach rechtskräftiger Aufhebung wurde Sicherheitshaft angeordnet, während das Nachverfahren die Möglichkeit einer Verwahrung oder ambulanten Massnahme prüft.


2C_78/2026: Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Einreiseverbot und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verhängte am 11. November 2025 gegen den Beschwerdeführer, A.________, ein vierjähriges Einreiseverbot in die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und den Schengen-Raum. Der Beschwerdeführer ersuchte im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht um unentgeltliche Rechtspflege und einen unentgeltlichen Rechtsvertreter. Mit Zwischenverfügung vom 18. Dezember 2025 wies das Bundesverwaltungsgericht das Gesuch ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht.


5A_603/2025: Entscheidung zur Obhut und Zuweisung der ehelichen Liegenschaft im Eheschutzverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Beschwerdeführerin) und B.________ (Beschwerdegegner) sind seit 2024 getrennt. Sie haben zwei Kinder, C.________ (geb. 2008) und D.________ (geb. 2004). Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West ordnete die alleinige Obhut über C.________ B.________ zu und wies diesem die eheliche Liegenschaft inklusive Hausrat zur Nutzung zu. Die von A.________ erhobene Berufung wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft abgewiesen.


6B_165/2025: Urteil betreffend vorsätzliche Tötung und versuchte vorsätzliche Tötung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte das Urteil des Regionalgerichts Oberland, das den Beschwerdeführer der vorsätzlichen Tötung und der versuchten vorsätzlichen Tötung für schuldig befand. Der Beschwerdeführer wurde zu 17 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe, Schadenersatz und Genugtuung verurteilt. Die Taten betrafen den tödlichen Sturz eines Mannes in eine Schlucht am 24./25. Mai 2019 sowie den Sturz eines weiteren Mannes am 4. November 2019, der überlebte. Der Beschwerdeführer argumentierte u.a., es liege Willkür bei der Sachverhaltsfeststellung vor und der Grundsatz \"in dubio pro reo\" sei verletzt.


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