Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_78/2026: Unzulässigkeit des Gesuchs um Anerkennung eines französischen Scheidungsurteils und Vorsorgeausgleich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegnerin verlangte die Anerkennung eines französischen Scheidungsurteils und dessen Ergänzung in Bezug auf den Vorsorgeausgleich, der die Überweisung eines Betrags vom Freizügigkeitskonto des Beschwerdeführers auf ihr Konto vorsah. Das Bezirksgericht Winterthur und das Obergericht des Kantons Zürich wiesen das Begehren des Beschwerdeführers um Abweisung der Klage ab, der daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht führte. Er machte insbesondere die Unanwendbarkeit des Lugano-Übereinkommens (LugÜ) sowie des per 1. Januar 2017 eingeführten Art. 64 Abs. 1bis IPRG auf das französische Urteil geltend.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde wurde in französischer Sprache eingereicht, das Urteil wurde jedoch in Deutsch erlassen (Art. 54 Abs. 1 BGG). - **E.2:** Für die Zulässigkeit der Beschwerde ist eine Begründung erforderlich, die darlegt, inwiefern das angefochtene Urteil Recht verletzt (Art. 42 Abs. 2 BGG). - **E.3:** Das Obergericht führte aus, dass der Vorsorgeausgleich nicht unter das LugÜ falle, da dieses auf güterrechtliche oder vorsorgerechtliche Ansprüche nicht anwendbar sei (Art. 1 Ziff. 2 lit. a LugÜ). Aufgrund von Art. 64 Abs. 1bis IPRG seien die Schweizer Gerichte für den Vorsorgeausgleich zuständig. Diese Bestimmung sei auch bei nach dem 1. Januar 2017 rechtskräftig gewordenen Entscheidungen anzuwenden. - **E.4:** Der Beschwerdeführer setzte sich nicht hinreichend mit den Erwägungen des Obergerichts auseinander. Insbesondere fehlte eine substanziierte Auseinandersetzung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 64 Abs. 1bis IPRG und Art. 1 Ziff. 2 lit. a LugÜ. - **E.5:** Mangels ausreichender Begründung wurde die Beschwerde als ungenügend erachtet. - **E.6:** Das Gesuch um aufschiebende Wirkung war gegenstandslos. - **E.7:** Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt. Das Urteil wird den betroffenen Parteien zugestellt.
1C_522/2025: Zugang zu Akten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, frühere Sekretärin des Strafgerichts des Kantons Tessin, fühlt sich von einer Kollegin gemobbt und verlangt Zugang zu den Akten eines gegen diese Kollegin abschliessenden Disziplinarverfahrens, einschliesslich eines externen Gutachtens. Die Kommission für Beschwerden über die Magistratur des Kantons Tessin (CrM) verweigerte den Zugang, was die Beschwerdeführerin vor Bundesgericht bringt.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde erfüllt die formellen Voraussetzungen (Art. 82 lit. a, Art. 86 Abs. 1 lit. d und Art. 90 BGG), insbesondere ist das Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin gegeben. - **E.2:** Das Bundesgericht erinnert an seine frühere Rechtsprechung, wonach auch Dritte ausserhalb eines Verfahrens Akteneinsicht verlangen können, sofern sie ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen und gewichtige Gegeninteressen dem nicht entgegenstehen. - Die CrM hat eine Interessenabwägung vorgenommen, die das Bundesgericht jedoch als ungenügend erachtet. Insbesondere wurden Intermediärlösungen wie ein eingeschränkter Zugang oder eine Anonymisierung der Akten nicht geprüft. - Das behördliche Argument, ein Zugriff der Beschwerdeführerin sei nur im Rahmen künftiger Zivil- oder Strafverfahren möglich, wird zurückgewiesen, da das Akteneinsichtsrecht nicht auf solche Verfahren beschränkt ist. - Die CrM hat erneut das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) der Beschwerdeführerin verletzt. - **E.3:** Das Bundesgericht hebt die Entscheidung der CrM erneut auf und weist die Sache zur erneuten umfassenden Beurteilung und Interessenabwägung zurück.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz auf, weist die Sache zur neuen Beurteilung zurück und spricht der Beschwerdeführerin eine Entschädigung zu, ohne Gerichtskosten zu erheben.
5A_40/2026: Stralciamento der Beschwerde infolge Rückzugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erbengemeinschaft A.________, bestehend aus C.________ und B.________, hatte am 12. Januar 2026 eine Beschwerde in Zivilsachen sowie eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen einen Entscheid der Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs des Kantonsgerichts des Kantons Tessin vom 15. Dezember 2025 erhoben. Diese Entscheidung wies ein Revisionsgesuch gegen einen früheren Entscheid vom 10. November 2025 teilweise ab. Am 20. Januar 2026 teilte die Beschwerdeführerin dem Bundesgericht jedoch mit, dass sie ihre Beschwerde zurückziehe.
Zusammenfassung der Erwägungen
Der Rückzug der Beschwerde wurde durch die Beschwerdeführerin schriftlich erklärt. Gemäss Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG sowie Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 ZPO ist der Präsident zuständig, das Verfahren als Einzelrichter zu behandeln und die Rechtssache infolge des Rückzugs als erledigt zu betrachten. Die Gerichtskosten wurden auf CHF 200.– festgelegt und gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG der Beschwerdeführerin auferlegt. Das reduzierte Kostenmass wurde nach Art. 66 Abs. 2 BGG berücksichtigt, da der Rückzug in einem frühen Verfahrensstadium erfolgte.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde als erledigt abgeschrieben, und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt. Zudem wurden die Verfahrensbeteiligten informiert.
8C_4/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde im Zusammenhang mit Arbeitslosentaggeldern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, erhob Beschwerde gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau (VBE.2025.94). Gegenstand des Verfahrens war die Verweigerung von Arbeitslosentaggeldern durch die Unia Arbeitslosenkasse aufgrund der Funktion der Beschwerdeführerin als Gesellschafterin und Geschäftsführerin bei zwei Gesellschaften.
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4A_17/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ begehrt im Rahmen eines Betreibungsverfahrens am Kanton Genf die definitive Rechtsöffnung. Das Betreibungsbegehren richtet sich gegen die Finanzdienste des Justizwesens des Kantons Genf und umfasst einen Betrag von CHF 64.35. Der Rechtsöffnungsantrag wurde in erster Instanz vom Tribunal de première instance des Kantons Genf abgelehnt. Daraufhin wurde die Berufung bei der Chambre civile der Cour de justice des Kantons Genf eingelegt, die ebenfalls abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer rügt vor Bundesgericht die Befangenheit der kantonalen Justizorgane.
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1C_481/2024: Entscheid zur Genehmigung der Pläne für die Erneuerung des Bahnhofs Sugiez
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Bahnhof Sugiez in Mont-Vully (FR) soll modernisiert und gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (LHand) umgebaut werden, was den Abriss des bestehenden, 1903 errichteten Bahnhofsgebäudes vorsieht. Nachdem das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Pläne genehmigt und die Einsprachen abgewiesen hatte, legten Pro Fribourg und Patrimoine Suisse Beschwerde ein, um die Genehmigung des Abrisses zu verhindern. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Der Streitpunkt betraf die ökonomische und kulturelle Abwägung der Interessen.
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9C_209/2025: Entscheid zur steuerrechtlichen Behandlung von Kapitalbeteiligungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Ingenieur A.________, wohnhaft im Kanton Tessin, hat für die Steuerperioden 2016–2018 die steuerliche Behandlung von Kapitalbeteiligungen in D.________ sowie die Imposition eines Einkommens aus Vermögen in der Höhe von CHF 764'573 (für 2016) angefochten. Er argumentierte, dass die Beteiligung zur Geschäftssubstanz gehören würde und nicht zur privaten Substanz. Sowohl die Steuerbehörden des Kantons Tessin als auch die Kamera für Steuerrecht des Appellationsgerichts des Kantons lehnten diese Argumentation ab. A.________ reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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1C_267/2025: Abweisung der Beschwerde gegen den Bauentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Baugesuch für die Erweiterung und Umbau eines bestehenden Wohngebäudes auf der Parzelle Nr. 879 in La Tour-de-Peilz führte zu mehreren Einsprachen, unter anderem seitens der Eigentümergemeinschaft PPE A.________. Die Einsprache beruhte vor allem auf einer angeblichen Verletzung der kantonalen Bauvorschriften (Art. 80 LATC). Trotz dieser Einsprachen erteilte die Gemeinde den Bauentscheid, was die Eigentümergemeinschaft dazu brachte, an die kantonale Instanz weiterzuziehen. Das kantonale Gericht wies danach die Beschwerde ab, weshalb die Eigentümergemeinschaft ihre Beschwerde vor das Bundesgericht brachte.
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2F_11/2025: Revisionsverfahren betreffend Aufenthaltsbewilligung und Art. 8 EMRK
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Sache betrifft A.________, einen kosovarischen Staatsbürger, der infolge zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen und aufgrund verwaltungsrechtlicher Entscheide seinen Aufenthaltsstatus in der Schweiz verlor. Nach einem Urteil der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde die Schweiz wegen einer Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) verurteilt, wodurch A.________ eine Revision der letztinstanzlichen schweizerischen Entscheidung vor dem Bundesgericht beantragte.
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1C_127/2025: Urteil zum Erlöschen einer Baubewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde der A.________ AG zu entscheiden, die geltend machte, dass die Baubewilligung der Personalvorsorgestiftung B.________ aus dem Jahr 2017 durch Zeitablauf erloschen sei. Die Baubewilligung betraf den Bau von fünf Mehrfamilienhäusern in Bülach. Zentrale Streitpunkte waren die Voraussetzungen für den Beginn der Verwirkungsfrist der Baubewilligung sowie die Frage, ob die Baubehörde befangen war. Die Vorinstanzen hatten die Verwirkung der Baubewilligung verneint.
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2C_741/2025: Nichteintreten im Zusammenhang mit einem Kantonswechsel
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der serbische Staatsangehörige A.________ reiste 2017 in die Schweiz ein und erhielt aufgrund einer Ehe im Kanton St. Gallen eine Aufenthaltsbewilligung, welche bis 2023 mehrmals verlängert wurde. Nach der Trennung verweigerte das Migrationsamt St. Gallen 2024 die Verlängerung dieser Bewilligung. A.________ liess sich daraufhin im Kanton Zürich nieder und beantragte die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bzw. Bewilligung für einen Kantonswechsel. Das Migrationsamt und die Sicherheitsdirektion Zürich lehnten dies ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich trat auf seine Beschwerde vom 1. Dezember 2025 wegen verspäteter Einreichung nicht ein.
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1C_539/2024: Bewilligung einer Mobilfunkanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Sunrise GmbH beantragte den Bau einer Mobilfunkanlage mit einem 30 m hohen Antennenmast in der Gemeinde Hefenhofen. Nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden, trotz Einsprachen durch Nachbarn (Beschwerdeführende), legten diese erfolglos Rechtsmittel ein. Insbesondere waren Fragen zur Einhaltung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung, spezifische Messmethoden und die Auswirkung adaptiver Antennen Gegenstand der Auseinandersetzung.
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8C_645/2025: Urteil zur Invalidenversicherung und zum Anspruch auf eine Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, Jahrgang 1974, meldete sich 2018 bei der IV-Stelle des Kantons Zürich zum Leistungsbezug aufgrund eines Bandscheibenvorfalls. Nachdem die IV-Stelle das Rentenbegehren nach umfangreichen medizinischen Abklärungen zweimal ablehnte, reichte die Beschwerdeführerin Beschwerde ein. Ihre Einwände bezüglich der polydisziplinären Begutachtung durch die MEDAS, der rechtlichen Grundlage zur Rentenablehnung und der Beurteilung ihres Invaliditätsgrads wurden von der Vorinstanz (Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich) nicht gestützt.
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8C_682/2024: Kausalzusammenhang bei Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein 1941 geborener, selbstständiger Arzt, war freiwillig bei der Baloise Versicherung AG unfallversichert. Nach einem Velounfall im Jahr 2017 wurden initial Leistungen anerkannt. In der Folge stellte die Versicherung jedoch ab Oktober 2019 die Taggeldleistungen ein. Die Frage des Kausalzusammenhangs zwischen dem Unfallereignis und Rücken- sowie Hüftbeschwerden war strittig. Der Fall durchlief mehrere Verwaltungs- und gerichtliche Instanzen.
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1C_668/2024: Baubewilligung für Mobilfunkanlage in Bubikon
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Swisscom (Schweiz) AG beantragte den Neubau einer Mobilfunkantenne in Bubikon. Das Baugrundstück ist Teil eines Denkmalschutzobjekts von \"regionaler\" Bedeutung. Die Gemeinde Bubikon erteilte die erforderliche Baubewilligung, gestützt auf eine zustimmende Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege. A.A., B.A. und C. erhoben Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, welches diesen abwies. Auch das Verwaltungsgericht Zürich wies die Beschwerde ab.
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5A_76/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen mangelhafter Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde mit ärztlicher Einweisung am 30. Oktober 2025 in der Klinik B.________ fürsorgerisch untergebracht. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Willisau-Wiggertal bestätigte diese Unterbringung am 9. Dezember 2025. Das Kantonsgericht Luzern wies eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde des Betroffenen am 22. Dezember 2025 ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 22. Januar 2026 Beschwerde ans Bundesgericht.
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8C_627/2025: Abweisung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Cassa cantonale di compensazione AVS/AI/IPG des Kantons Tessin (nachfolgend: Cassa) rechnete im Rahmen der Berechnung der Ergänzungsleistungen von A.________ ein hypothetisches Einkommen von CHF 8'320 an, da keine Gründe ersichtlich waren, die die Verwertung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit verhinderten. Das Versicherungsgericht des Kantons Tessin wies am 13. Oktober 2025 die Beschwerde von A.________ gegen die Einspracheentscheidung der Cassa ab. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
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9F_29/2024: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs betreffend Alters- und Hinterlassenenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war als Selbständigerwerbender bei der Ausgleichskasse Zug beitragspflichtig. Für das Jahr 2012 erliess die Kasse eine Beitragsverfügung basierend auf einem Einkommen von Fr. 1'770'305.-. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel wurde die Beitragsverfügung letztinstanzlich durch das Bundesgericht im Urteil vom 7. November 2022 bestätigt. Später machte A.________ ein Revisionsgesuch geltend und begründete dies mit einem neuen Urteil eines Finanzgerichts aus Deutschland, das ein verdecktes Treuhandverhältnis betraf. Er beantragte eine Neuberechnung des Einkommens.
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1C_607/2025: Ordentliche Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses aufgrund langandauernder Arbeitsunfähigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein ehemaliger Mitarbeiter der BLEs, leitete Rettungs- und Feuereinsätze und übernahm Beurteilungen der Mitarbeitenden. Aufgrund wiederholter und langfristiger krankheitsbedingter Abwesenheiten, die sich über mehrere Jahre hinweg zogen, kündigte ihm die Arbeitgeberin per 31. Oktober 2024. Der Beschwerdeführer erhebt gegen die Kündigung Vorwürfe, darunter Mobbing und mangelnde Integrationsmassnahmen.
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4A_189/2025: Legitimationsfrage bei einem Vermögensverwaltungsvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen einer Immobilienveräusserung in Italien beauftragte die Gesellschaft *E.________ SA*, basierend auf einem am 3. August 2012 abgeschlossenen \"Mandato d'amministrazione\", die Verwaltung des bei der *Bank F.________ Ltd, Singapore* hinterlegten Vermögens zugunsten des Mandanten. Der Kläger, A.________, war ökonomischer Berechtigter einer zwischengeschalteten Offshore-Gesellschaft (*G.________ Ltd*). Zahlungen vom fraglichen Konto führten zur Streitigkeit, bei der A.________ gestützt auf seine behauptete Aktivlegitimation die Rückerstattung von EUR 2'015'091.15 forderte.
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4D_107/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Kläger übergab im Februar 2011 ein Fahrzeug zur Reparatur an die Beklagte. Nach Erhalt der Arbeiten stellte die Beklagte 2017 eine Rechnung über CHF 34'661.20 aus, abzüglich CHF 19'000 an geleisteten Akontozahlungen, und leitete zur Beitreibung ein Zahlungsbefehlsverfahren ein. Der Kläger verlangte die Feststellung der Nichtbestehung der Forderung sowie die Aufhebung der Betreibung. Nach einem ersten Verfahren, das durch das Kantonsgericht beigelegt wurde, blieb die Frage der Rechtfertigung der Höhe der Rechnung umstritten.
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7B_71/2026: Entscheid zur unentgeltlichen Rechtspflege und Sicherheitsleistung im Rahmen eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft aufgefordert, gemäss Art. 383 Abs. 1 StPO bis zu einer bestimmten Frist eine Sicherheitsleistung von CHF 550.– zu erbringen. Auf Antrag um unentgeltliche Rechtspflege hin wies das Kantonsgericht diesen wegen Aussichtslosigkeit ab und verlängerte gleichzeitig die Frist zur Sicherheitsleistung bis zum 22. Januar 2026. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin mit Beschwerde ans Bundesgericht.
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1C_561/2025: Abweisung der Einbürgerungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, gebürtig aus dem Sudan, beantragte 2015 die ordentliche Einbürgerung, die ihm 2016 gewährt wurde. Diese Naturalisation wurde 2020 durch das Tribunal de police des Bezirks Littoral et Val-de-Travers strafrechtlich relevant, da A.________ u.a. wegen schweren Verstosses gegen die Sorgfaltspflichten im Finanzwesen und Vertrauensmissbrauch verurteilt wurde. Der Conseil d'État des Kantons Neuenburg annullierte daraufhin 2024 die Einbürgerung, was von der Cour de droit public des Tribunal cantonal bestätigt wurde.
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7B_1077/2024: Entscheid zur Beschwerdelegitimation eines Bruders im Zusammenhang mit der Einstellung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über die Beschwerde eines Bruders zu entscheiden, der gegen die Einstellung eines Strafverfahrens betreffend den Tod seiner Schwester Einspruch erhoben hatte. Die Vorinstanz (Obergericht des Kantons Aargau) war nicht auf die Beschwerde eingetreten, da es an der Beschwerdelegitimation des Bruders fehlte. Der Bruder machte geltend, dass er als Privatkläger anerkannt werden müsse und dass er engste familiäre Bindungen zur Verstorbenen gehabt habe.
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5A_72/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich wies ein Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege in einem Verfahren zu Kindesbelangen ab. Der Beschwerdeführer reichte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte erneut unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren.
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1D_17/2025: Urteil betreffend öffentliches Personalrecht und Arbeitszeugnis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin war von 2012 bis 2024 bei der Kantonspolizei Zürich angestellt. Nach der Kündigung wurden ihr ein Zwischenzeugnis und ein Schlusszeugnis ausgestellt, mit deren Inhalt sie nicht einverstanden war. Sie verlangte u.a. spezifische Textänderungen im Schlusszeugnis. Nachdem die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich ihre Rekurse abgewiesen hatte, gelangte sie an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, das ihre Beschwerde teilweise guthiess und Korrekturen des Schlusszeugnisses anordnete. Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde beantragte die Beschwerdeführerin beim Bundesgericht weitere Änderungen des Schlusszeugnisses.
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4A_11/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen unbegründeten Verzugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, deren Aktionär und Verwaltungsrat B.________ ist, betreibt Handel mit indigener Industriehanf. In einem Zivilverfahren vor dem Gericht des Saanebezirks forderte die A.________ SA von ihrem früheren Anwalt eine Zahlung von CHF 3'804'133.20 und beantragte Prozesskostenhilfe für die Befreiung von der Kostenvorschusspflicht von CHF 75'000. Das erstinstanzliche Gericht verweigerte diese am 08.01.2025. Das Kantonsgericht des Staates Freiburg (I. Zivilappellationshof) wies die Beschwerde von A.________ SA am 08.03.2025 ab. Nach Aufhebung dieser Entscheidung durch das Bundesgericht und Zurückweisung mit Entscheid vom 20.10.2025 beschwerte sich die A.________ SA am 09.01.2026 erneut beim Bundesgericht mit der Behauptung, die kantonale Instanz habe nach wie vor nicht entschieden, was einen \"unbegründeten Verzug\" darstelle.
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