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Bundesgericht neue Urteile vom 03.04.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

1C_676/2024: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Zwischenverfügung des TAF

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte eine erleichterte Einbürgerung, die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) aufgrund fehlender Erfüllung der Anforderungen an öffentliche Sicherheit und Ordnung abgelehnt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht (TAF) bestätigte den Entscheid unter neuen Begründungen, insbesondere bezüglich der Stabilität der Ehe. Das Bundesgericht wies die Sache zur erneuten Prüfung an das TAF zurück. Zwischenzeitlich wurde ein Strafverfahren gegen A.________ eröffnet, und das TAF entschied durch eine Zwischenverfügung, dieses Verfahren in die Prüfung einzubeziehen. A.________ legte Beschwerde gegen diese Zwischenverfügung ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1.1) Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde grundsätzlich zulässig ist, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit handelt (Art. 82 lit. a BGG). (1.2) Die angefochtene Verfügung ist eine Zwischenverfügung. Um dagegen Beschwerde zu führen, muss sie entweder einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil verursachen oder eine sofortige endgültige Entscheidung ermöglichen (Art. 93 Abs. 1 BGG). Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. (1.2) A.________ argumentiert, dass das TAF seine funktionelle Zuständigkeit überschritten habe, indem es das Strafverfahren weiter berücksichtige, obwohl es lediglich eine Aufsichtsbehörde sei und die Instruktion dem SEM obliege. Das Bundesgericht stellt jedoch klar, dass die Beschwerde nicht eine Frage der Zuständigkeitsverteilung betrifft, sondern die Anwendung des materiellen Rechts (Art. 4 Abs. 5 OLN). Deshalb ist die Rechtsmittelbeschwerde gemäss Art. 92 Abs. 1 BGG nicht zulässig. (2) Aufgrund der Unzulässigkeit der Beschwerde wird diese abgewiesen, und die Kosten werden der unterliegenden Partei auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.


4F_3/2025: Entscheid zur Revision eines Urteils betreffend Arbeitsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 4. Februar 2025, welches einen früheren Arbeitsvertragsstreit betraf und gegen ihn entschied. Laut A.________ habe das Bundesgericht entscheidende Beweise übersehen und eine fehlerhafte Faktenbewertung vorgenommen. Das Gericht prüfte die Anfrage auf Revision sowie eine Unterstützungsgesuch (unentgeltliche Rechtspflege).

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Das Bundesgericht prüft von Amts wegen seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit der vorgelegten Begehren. Es wurde festgestellt, dass Revision nur wegen spezifischer Gründe gemäss Art. 121–123 LTF zulässig ist. (2) A.________ führte an, das Bundesgericht habe einen wesentlichen Beweis übersehen und den Sachverhalt fehlerhaft gewürdigt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die vorgetragenen Argumente nicht in den Anwendungsbereich der angeführten gesetzlichen Bestimmungen fallen und mangelhaft präzisiert sind. Ferner seien die geltend gemachten Beweise bereits ordnungsgemäss geprüft worden. Das ursprüngliche Urteil sei auf die unzureichende Begründung des Rekurses gestützt und nicht korrigierbar durch ein Revisionsverfahren. (3) Da die Revision aussichtslos war, wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben von Art. 64 Abs. 1 LTF abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden A.________ auferlegt, ohne Zusprache von Parteientschädigungen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Anfrage auf Revision und der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen und die Gerichtskosten dem Antragsteller auferlegt.


1D_1/2024: Urteil betreffend ein Disziplinarverfahren im öffentlichen Dienst

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, ist seit 2004 als Pflegekraft bei B.________ tätig und hatte mehrfach Funktionen als Personalvertreter. Er traf sich 2022 mit einem Journalisten der RTS ohne Zustimmung seines Arbeitgebers, was zu einem Disziplinarverfahren führte. Sein Verhalten wurde als Verletzung der Loyalitätspflichten gewertet, und ihm wurde ein formelles schriftliches Warnschreiben erteilt.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (Abs. 1) Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des subsidiären Verfassungsbeschwerde. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, da es sich um ein nicht-päcuniäres öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis handelt. 2. (Abs. 2) Der Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung verfassungsmässiger Rechte, insbesondere der Willkür (Art. 9 BV). Gemäss Art. 116 BGG müssen solche Vorwürfe detailliert begründet werden. 3. (Abs. 3) Es wird geprüft, ob die Vorinstanz die Tatsachen willkürlich festgestellt hat: - (3.2) Die Vorinstanz hat nicht willkürlich entschieden, dass sich der Beschwerdeführer gegenüber dem Journalisten nicht als Gewerkschaftsvertreter, sondern als Angestellter des Arbeitgebers geäussert hat. - (3.3) Es wird keine Beweisführung verlangt, da der Kontext des Gesprächs zeigt, dass der Beschwerdeführer Informationen über interne Abläufe weitergab. - (3.4) Das Gespräch fand ohne vorherige Information des Arbeitgebers statt, sodass die Vorinstanz korrekt eine Verletzung der Transparenzpflicht feststellte. 4. (Abs. 4) Die Vorinstanz hat ausreichende Gründe für ihren Entscheid angegeben und keine Verletzung des rechtlichen Gehörs begangen. Die Argumente zur freien Meinungsäusserung und Gewerkschaftsfreiheit wurden rechtmässig nicht detailliert geprüft, da sie auf einer fehlerhaften Prämisse beruhten. 5. (Abs. 5) Eine Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit wird verneint, da das Gespräch nicht im Rahmen gewerkschaftlicher Tätigkeit stattfand. Es gab keine allgemeine Einschränkung solcher Tätigkeiten durch den Arbeitgeber.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Beschwerdeführer trägt die Gerichtskosten und der subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen.


6B_1005/2023: Urteil zu einer Beschwerde betreffend vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen, da bei einem Überholmanöver ausserorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 30 km/h überschritten wurde. Die Vorinstanzen begründeten den Schuldspruch objektiv mit der Geschwindigkeitsüberschreitung und subjektiv mit einem mindestens eventualvorsätzlichen Handeln. Der Beschwerdeführer rügte vor Bundesgericht die Unzuverlässigkeit der Lasermessung, die rechtliche Würdigung der Geschwindigkeitsüberschreitung sowie das Nichtvorliegen eines entschuldbaren Notstands.


5A_209/2025: Konkursandrohung im Rahmen der Schuldbetreibung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte sich gegen eine Konkursandrohung des Betreibungsamtes Basel-Landschaft in der Betreibung Nr. xxx gewandt, da er die Höhe der geltend gemachten Forderung bestritt. Die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft trat auf seine Beschwerde nicht ein, da diese weder klare Rechtsbegehren noch Begründung gegen die Vollstreckbarkeit enthielt. Anschliessend reichte der Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht ein und verlangte unter anderem die Aufhebung des Entscheids sowie ein Gesuch um aufschiebende Wirkung.


5A_284/2024: Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin in einem Berufungsverfahren betreffend Kindesbelange

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, verlangte eine Honorierung von CHF 27'352.85 für ihre Tätigkeit als unentgeltliche Rechtsbeiständin der Kindsmutter in einem Berufungsverfahren betreffend die Kinderbelange von deren Tochter. Das Kantonsgericht St. Gallen setzte das Honorar auf CHF 11'861.20 fest, was die Beschwerdeführerin mit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde vor Bundesgericht anfocht.


5D_14/2025: Urteil betreffend Nichteintreten auf eine Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Kollokationsklage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte zunächst beim Bezirksgericht Hinwil eine Klage gegen die Konkursmasse ein, die als Kollokationsklage gegen einen Kollokationsplan von 2014 behandelt wurde. Das Bezirksgericht trat nicht auf die Klage ein. Später legte der Beschwerdeführer Berufung beim Obergericht des Kantons Zürich ein, die ebenfalls abgewiesen wurde. Daraufhin erhob er Beschwerde beim Bundesgericht.


9C_31/2025: Nichteintreten auf Beschwerde betreffend offene Prämienforderungen in der Krankenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden, welches ihn verpflichtete, der Sanitas Grundversicherungen AG offene Prämienforderungen sowie Kosten zu bezahlen und der Beschwerdegegnerin die definitive Rechtsöffnung erteilte. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde hinsichtlich formeller und inhaltlicher Anforderungen gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG.


6B_154/2025: Urteil betreffend Probezeit bei bedingt vollziehbarer Geldstrafe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Thurgau wegen mehrfacher Drohung und mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 30.– unter einer Probezeit von 4 Jahren verurteilt und mit einer Busse von CHF 500.– belegt. Die staatsanwaltschaftlich beschlagnahmte Munition wurde eingezogen. Der Beschwerdeführer rügte vor Bundesgericht die Dauer der Probezeit als willkürlich und unverhältnismässig.


8C_98/2025: Urteil zur Zulässigkeit eines Rekurses betreffend Ergänzungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, A.________, hatte Anspruch auf eine volle Invalidenrente ab dem 1. Januar 2012. Ergänzungsleistungen wurden ihr rückwirkend gewährt, wobei ihr Vermögen, einschliesslich Ersparnisse, beruflicher Vorsorgekapitalien und Mittel aus diesen, berücksichtigt wurde. In späteren Bescheiden wurden die Ergänzungsleistungen ebenfalls unter Berücksichtigung dieser Vermögensbestandteile festgelegt. Die Beschwerdeführerin beantragte eine Überprüfung und Korrektur dieser Berechnungen, einschliesslich einer Neubewertung der ursprünglichen Entscheidungen, was vom zuständigen Dienst abgelehnt und mehrfach gerichtlich bestätigt wurde.


5A_677/2024: Entscheid zu Eheschutzmassnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, verheiratet seit 2019 und getrennt seit 2023, streiten über die Zuweisung der ehelichen Wohnung sowie über die Höhe und Dauer des Unterhaltsbeitrags. Erstinstanzlich wurde die eheliche Liegenschaft A.________ zur alleinigen Nutzung zugesprochen und die Unterhaltszahlungen auf monatlich CHF 1'858.-- festgelegt. Das Kantonsgericht Luzern änderte den Entscheid und sprach die Wohnung B.________ zu; der Unterhalt wurde bis Juli 2024 auf CHF 4'205.-- und ab August 2024 auf CHF 2'375.-- erhöht. A.________ wandte sich daraufhin ans Bundesgericht.


6B_168/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde gegen die Nichteintretensverfügung des Obergerichts Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde durch das Statthalteramt Bezirk Winterthur mittels Strafbefehl wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung bestraft. Nach Einsprache gegen den Strafbefehl erschien er nicht zur angesetzten Einvernahme, was die Fiktion des Rückzugs der Einsprache zur Folge hatte gemäss Art. 355 Abs. 2 StPO. Das Statthalteramt trat auf die Einsprache nicht ein und erklärte den Strafbefehl für rechtskräftig. Das Obergericht Zürich bestätigte diesen Entscheid und der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5A_356/2024: Entscheid betreffend unentgeltliche Rechtspflege für Widerspruchsverfahren einer Aktiengesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG beantragte die unentgeltliche Rechtspflege für zwei Widerspruchsverfahren vor dem Bezirksgericht Kriens, um die Eigentümerschaft an gepfändeten Vermögenswerten geltend zu machen. Nach Abweisung der Gesuche durch die kantonalen Instanzen gelangte die Beschwerdeführerin ans Bundesgericht, das die Beschwerde ebenfalls abwies.


4D_24/2025: Entscheid betreffend subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen einen Entscheid der kantonalen Beschwerdeinstanz zur definitiven Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ widersetzte sich einem Zahlungsbefehl der Steuerbehörde des Kantons Waadt. Die Friedensrichterin des Bezirks Aigle gewährte dem Kanton die definitive Rechtsöffnung für die streitgegenständlichen Beträge. Die kantonale Beschwerdeinstanz erklärte die gegen diese Entscheidung erhobene Beschwerde von A.________ als unzulässig. Daraufhin reichten A.________ und B.________ eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein.


2C_160/2025: Nichteintreten auf Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH stellte ein Gesuch beim Migrationsamt des Kantons Solothurn, um den aus Sri Lanka stammenden B.________ als Koch anzustellen. Das Gesuch wurde aufgrund nicht erfüllter Zulassungsvoraussetzungen nach den Artikeln 21–23 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) abgelehnt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn bestätigte diese Ablehnung. Die A.________ GmbH erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.


1C_18/2025: Entscheid zur Nicht-Eintretensfrage bei erleichterter Einbürgerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht behandelte den Rekurs von A.________, die beantragte, das Staatssekretariat für Migration anzuweisen, ihre Gesuche zur erleichterten Einbürgerung zu bearbeiten. Das Staatssekretariat hatte zuvor entschieden, nicht auf das Gesuch einzutreten. Die Vorinstanz, das Bundesverwaltungsgericht, hatte diese Entscheidung bestätigt.


5A_214/2025: Entscheid betreffend Unentgeltliche Rechtspflege, Prozesskostenvorschuss und Ausstand

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin ist in einem Scheidungsverfahren vor dem Bezirksgericht Höfe involviert. Das Bezirksgericht verweigerte ihr die unentgeltliche Rechtspflege aufgrund mangelnder Mitwirkung bei der Offenlegung ihrer finanziellen Verhältnisse. Zudem trat das Bezirksgericht nicht auf das Gesuch um Prozesskostenvorschuss durch den Ehemann ein. Das Kantonsgericht Schwyz wies die Beschwerde und die Berufung der Beschwerdeführerin gegen diese Entscheide sowie ein sinngemäss formuliertes Ausstandsbegehren ab. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_674/2023: Urteil betreffend Anrufung von Art. 177 StGB und Bewertung von Beweisthemen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Verurteilung von A.________ wegen eines Vergehens der Ehrverletzung gegenüber B.________. Es wird geprüft, ob die Bestimmungen von Art. 177 Abs. 2 und 3 StGB Anwendung finden. Zudem behandelt das Gericht die Rüge des Sachverhaltsirrtums und die Frage der Beweisbewertung.


1C_601/2023: Verfahrensabschluss betreffend Rückzug eines Rechtsmittels gegen Kostenbeiträge für landwirtschaftliche Wegsanierung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eigentümer A.B.________ und C.B.________, deren Grundstücke an den privaten Weg D.________ grenzen, wurden zur anteiligen Kostentragung für die zweite Etappe der Wegsanierung herangezogen. Sie reichten beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Entscheidung der kantonalen Verwaltungsgerichtsbarkeit des Kantons Waadt vom 6. Oktober 2023 ein. Nachdem eine Einigung zwischen den Parteien erzielt wurde, zogen A.B.________ und C.B.________ ihre Beschwerde zurück.


5A_138/2025: Entscheid des Bundesgerichts zur Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Kostenfolgen nach Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH wehrte sich gegen die Kostenregelung eines kantonsgerichtlichen Entscheids, nachdem das Bezirksgericht ursprünglich den Konkurs eröffnet hatte und das Kantonsgericht diesen Entscheid wieder aufgehoben hatte. Das Bundesgericht beurteilte die Eingabe der A.________ GmbH als ungenügend begründet und trat auf die Beschwerde nicht ein.


6B_354/2024: Urteil betreffend versuchten vorsätzlichen Tötung, Raufhandel, Strafzumessung und Willkür

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüft Beschwerden gegen ein kantonales Urteil, in dem der Beschwerdeführer A.________ wegen versuchten vorsätzlichen Tötung, Raufhandel und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt wurde. Die Handlung ereignete sich am 8. Oktober 2022, als A.________ zusammen mit seinem Mittäter C.________ das Opfer B.________ durch wiederholte Gewalteinwirkungen schwer verletzte. Die kantonale Revision entschied über die Strafzumessung und hob die von der ersten Instanz verfügte Landesverweisung auf. Der Beschwerdeführer bestreitet die Vorwürfe und behauptet, er sei in Notwehr gehandelt und habe den Tod des Opfers nicht in Kauf genommen.


8C_207/2024: Urteil zur Invalidenversicherung im Zusammenhang mit einer Neuanmeldung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin meldete sich wiederholt bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug, zuletzt am 8. November 2017 unter Hinweis auf einen Rückfall in ihrem Gesundheitszustand. Die IV-Stelle lehnte ihren Antrag auf berufliche Massnahmen und Invalidenrente ab, da keine relevante Verschlechterung des Gesundheitszustandes festgestellt werden konnte. Diese Ablehnung wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht bestätigt. Dagegen legte die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_438/2024: Entscheid betreffend die Qualifikation eines Ereignisses als Unfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte A.________ meldete am 20. September 2022 ein Ereignis vom 13. September 2022 bei der AXA Assurances SA. Er behauptete, durch das Auffangen einer plötzlich herabfallenden Steinplatte Rückenschmerzen erlitten zu haben. Die AXA lehnte den Anspruch auf Versicherungsleistungen ab, da das Ereignis als weder Unfall noch unfallähnliche Körperschädigung qualifiziert werden könne. Die kantonale Instanz qualifizierte das Ereignis als Unfall und wies AXA an, weitere Schritte zur Prüfung und Berechnung der Leistungen vorzunehmen.


6B_44/2025: Unzulässigkeit eines Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde von der Strafkammer des Bezirks Lausanne im Jahr 2022 u.a. wegen schwerer Körperverletzungen, sexuellen Handlungen mit Kindern, versuchter Vergewaltigung und anderer Sexualdelikte zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt und des Landes verwiesen. Die Berufung sowie ein erster beim Bundesgericht eingelegter Beschwerde wurden abgewiesen. Im Jahr 2024 beantragte A.________ die Revision des Urteils mittels neuer Zeugenaussagen, doch erklärte die kantonale Berufungsinstanz diese Revision als unzulässig.


7B_177/2025: Unzulässigkeit eines Strafrekurses betreffend die Verweigerung der bedingten Entlassung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ erhob Beschwerde gegen eine Entscheidung der kantonalen Strafvollzugskammer des Kantons Vaud, welche die bedingte Entlassung verweigerte. Diese Verweigerung basierte auf einem negativen Zukunftsprognose, insbesondere wegen schwerer Sexualdelikte und fehlender Einsicht des Beschwerdeführers. Das Bundesgericht wies den Rekurs ab, da er die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllte.


8C_94/2025: Entscheid zur unentgeltlichen Prozessführung im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die unentgeltliche Prozessführung im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau. Das kantonale Gericht wies das Gesuch aufgrund von Aussichtslosigkeit ab und sah keine veränderten Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten. Das Bundesgericht hat die folgende Beschwerde wegen mangelnder Begründung nicht zur Prüfung zugelassen.


2C_493/2024: Härtefallmassnahmen gemäss Sonderverordnung 2 zur COVID-19-Pandemie

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG beantragte mit Gesuch aus dem Jahr 2021 Härtefallmassnahmen gemäss der kantonalen Sonderverordnung des Kantons Aargau zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die jedoch abgelehnt wurden. Eine spätere Rechtsverweigerungsbeschwerde und die dazugehörigen Rechtsmittel blieben erfolglos. Das Bundesgericht prüft nun die von der Beschwerdeführerin eingereichte subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau.


4D_29/2025: Bundesgerichtsurteil betreffend subsidiären Verfassungsrekurs im Zusammenhang mit einer provisorischen Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Schuldner A.________ widersetzte sich einem Zahlungsbefehl über CHF 7'886 von B.________ SA. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirks Saane erteilte am 30. September 2024 die provisorische Rechtsöffnung. Die II. Zivilberufungskammer des Kantonsgerichts Freiburg erklärte am 22. Januar 2025 den dagegen gerichteten Rekurs von A.________ für unzulässig. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ am 17. Februar 2025 einen subsidiären Verfassungsrekurs ans Bundesgericht.


4A_120/2025: Rückzug des Rechtsmittels in einer mietrechtlichen Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ haben Beschwerde in Zivilrechtssachen gegen einen Entscheid der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Kantons Waadt vom 11. Februar 2025 eingebracht. Mit Schreiben vom 18. März 2025 informierte der Rechtsbeistand der Beschwerdeführer das Bundesgericht über den Rückzug der Beschwerde.


5D_15/2025: Entscheid zu einer Kollokationsklage und Verfassungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin reichte zunächst eine Kollokationsklage gegen die Konkursmasse der B.________ ein, auf welche das Bezirksgericht Hinwil nicht eintrat. Die darauf folgende Berufung wurde vom Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen. Gegen dieses Urteil erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde ans Bundesgericht. Im Verfahren 5D_15/2025 wurde die Beschwerde als subsidiäre Verfassungsbeschwerde behandelt.


1C_66/2025: Entscheid betreffend Baubewilligung und Rekurslegitimation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ erhob am 3. Februar 2025 Beschwerde beim Bundesgericht gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Zürich. Diese betrafen die Abschreibung eines Rekurses und einen Nichteintretensentscheid des Baurekursgerichts in Zusammenhang mit einer Baubewilligung und einem Farb- und Materialkonzept eines Umbauvorhabens. Aufgrund der Kündigung ihres Mietverhältnisses wurde ihre Legitimation als weggefallen beurteilt. Das Bundesgericht vereinigt die beiden Verfahren und weist die Beschwerden ab, da die Beschwerdebegründung den Anforderungen nicht genügte.


2C_110/2025: Beschwerde gegen Stromabschaltung — Entscheid über Zwischenverfügungen und vorsorgliche Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wehrt sich gegen die Abschaltung der Elektrizitätsversorgung in ihrer Wohnung und beantragt unter anderem superprovisorische Massnahmen zur Wiederherstellung der Stromversorgung. Zudem fordert sie die Aufhebung mehrerer Verfügungen und Rechtsschutzmassnahmen, darunter unentgeltliche Rechtspflege. Der Streit betrifft insbesondere Rechtsmittel gegen Zwischenverfügungen der Behörden.


4A_329/2024: Verfahren zur Liquidation einer einfachen Gesellschaft und Verfahrensfragen zur Passivlegitimation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Vier Geschwister gründeten eine einfache Gesellschaft, um ein geschenktes Grundstück gemeinsam zu verwalten. Nach Streitigkeiten erhob eine Gesellschafterin Klage auf Auflösung und anschliessende Liquidation der Gesellschaft. Ein darauf folgendes Erläuterungsgesuch führte zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere zur Frage der Passivlegitimation der Parteien im Berufungsverfahren.


7B_18/2025: Nichtanhandnahme einer Strafanzeige im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erstattete eine Strafanzeige gegen Mitarbeitende der KESB im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit. Die Staatsanwaltschaft nahm die Strafuntersuchung nicht an Hand, was das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte. Der Beschwerdeführer richtete sich mit einer Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht, beantragte die Aufhebung des Vorinstanzentscheides und verlangte die Durchführung einer Strafuntersuchung.


1C_247/2024: Abschreibung des Verfahrens aufgrund Beschwerderückzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob am 25. April 2024 beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil der Rekurskommission des Kantons Bern, welches den vorsorglichen Entzug seines Führerausweises bestätigte. Die Beschwerde wurde jedoch am 5. März 2025 zurückgezogen, wodurch das Verfahren abgeschlossen wurde.