Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_742/2025: Urteil über die Nichtigerklärung der Konkurseröffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin beantragte beim Bezirksgericht Frauenfeld die Feststellung der Nichtigkeit der Konkurseröffnung in der Betreibung Nr. xxx. Der Antrag wurde abgewiesen, ebenso die daraufhin eingelegten Rechtsmittel beim Obergericht des Kantons Thurgau. Die Beschwerdeführerin brachte schliesslich eine Beschwerde in Zivilsachen vor das Bundesgericht. Diverse Eingaben und Gesuche der Beschwerdeführerin, darunter um vorsorgliche Massnahmen und unentgeltliche Rechtspflege, wurden während des Verfahrens abgewiesen.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das ursprünglich vorliegende Verfahren umfasst zahlreiche frühere Rechtsmittel gegen die Konkurseröffnung, alle ohne Erfolg. Das Bundesgericht prüfte die derzeitige Beschwerde zur Nichtigerklärung und stellte fest, dass das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Die Beschwerdeführerin beantragte eine öffentliche Verhandlung und eine mündliche Anhörung, jedoch besteht laut Art. 57 und Art. 58 BGG kein Anspruch darauf. Das Obergericht hat fälschlicherweise eine zehn- anstelle der korrekten dreissigtägigen Beschwerdefrist des Art. 100 Abs. 1 BGG angegeben. Dem Bundesgericht zufolge ist der Beschwerdeführerin daraus kein Nachteil entstanden, da sie die lange Frist ausschöpfen konnte. Eingaben ausserhalb der Frist wurden nicht berücksichtigt. Das Bundesgericht betonte, dass eine substantiierte Auseinandersetzung mit der vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellung erforderlich ist, und appellatorische Kritik nicht geeignet ist, eine Beschwerde zu stützen. Es liegen keine Anhaltspunkte für Nichtigkeitsgründe der Konkurseröffnung vor. Die Rechtskraft des Verfahrens wurde mehrfach überprüft und bestätigt, eine erneute Prüfung der rechtskräftig beurteilten Sache ist ausgeschlossen. Die weiteren Rügen der Beschwerdeführerin, wie Verletzungen des rechtlichen Gehörs, angeblich ignorierte Beweismittel und Willkürrüge, wurden als unbegründet oder pauschal zurückgewiesen. Die Vorbringen zur angeblichen Nichtigkeit der Konkurseröffnung, etwa fehlender Zahlungsbefehl oder Begleichung der Forderung vor der Eröffnung, wurden nicht hinreichend belegt und blieben unbegründet.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgelehnt. Die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin einschließlich ihrer Geschäftsführerin auferlegt.
9C_715/2025: Nichteintretensentscheidung in Steuerangelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde für die Steuerperioden 2010 bis 2016 Nachsteuern und Bussen auferlegt. Seine Einsprache beim kantonalen Steueramt Zürich wurde abgewiesen. A.________ erhob daraufhin Rechtsmittel beim Steuerrekursgericht, das mangels Zuständigkeit nicht darauf eintrat. Ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich führte ebenfalls zu einem Nichteintretensentscheid. Das Bundesgericht befasste sich nun abschliessend mit der Beschwerde gegen die letzte Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Zulässigkeit neuer Unterlagen gemäss Art. 99 Abs. 1 BGG wird offengelassen, da dies für den Ausgang des Verfahrens nicht entscheidend ist. Ein Fristwiederherstellungsgesuch des Beschwerdeführers wird als rechtsmissbräuchlich beurteilt. Die Beschwerde entspricht nicht den Anforderungen an Begründung und Darlegung gemäss Art. 42 Abs. 1 BGG. Die vorgebrachten Argumente genügen nicht, um eine Rechtsverletzung konkret zu belegen, besonders bei einem Nichteintretensentscheid. Allgemeine und appellatorische Kritik des Beschwerdeführers ohne Bezug auf die vorinstanzlichen Erwägungen entspricht nicht den Begründungsanforderungen. Insbesondere bleibt die Frage der rechtskonformen Fristwiederherstellung ungenügend begründet, und weitere Grundrechtsrügen sind unsubstanziiert. Die Eingabe des Beschwerdeführers erfüllt die Mindestanforderungen nicht, weshalb auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten wird.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein und auferlegt dem Beschwerdeführer Gerichtskosten von CHF 3'000.-.
9D_25/2025: Urteil zur Nichteintretensfrage in einem Steuerverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Steuerpflichtige A.________ hatte bei der Veranlagungsbehörde des Kantons Bern erfolglos um Steuererlass für die Steuerperiode 2017 gebeten. Später stellte er ein Ausstandsgesuch gegen die Instruktionsrichterin der Steuerrekurskommission. Sowohl auf das Gesuch als auch auf die Rechtsmittel trat die Steuerrekurskommission nicht ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid, da die Eingaben des Steuerpflichtigen den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Der Steuerpflichtige wandte sich daraufhin mit einer weiteren Eingabe, die materielle Forderungen enthielt, an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass Beschwerden eine hinreichende Begründung enthalten müssen (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG). Es ist darzulegen, dass und inwiefern der angefochtene Entscheid Bundesrecht verletzt. Im Falle eines Nichteintretensentscheids beschränkt sich der Streitgegenstand darauf, ob die untergeordnete Instanz von Bundesrechts wegen auf die Beschwerde hätte eintreten müssen. Materiellrechtliche Fragen sind unbeachtlich (Art. 95 lit. a BGG; BGE 151 I 294 E. 4.1). Die Eingabe des Steuerpflichtigen enthielt keine Begründung, die sich auf den Streitgegenstand des Nichteintritts bezog. Sie bestand aus allgemeinen Äusserungen und materiellen Forderungen, die nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Die Kosten des Verfahrens sind dem Steuerpflichtigen aufzuerlegen. Sein sinngemäss gestelltes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird aufgrund der Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren abgewiesen (Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 64 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Die Verfahrenskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
9C_270/2025: Urteil zur Nachforderung von VOC-Lenkungsabgaben im Verpflichtungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG führte im Zeitraum 2016 bis 2020 mehrfach VOC-haltige Waren ein, wobei sie ihrer Pflicht zur korrekten Deklaration und deren Einbuchung in die VOC-Bilanzen teilweise nicht nachkam. Dies betraf insbesondere zwölf Einfuhren im Jahr 2016, für die weder die Zolldeklarationspflicht erfüllt wurde noch die VOC-Bilanz angepasst wurde. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) forderte auf Grundlage von Art. 12 VStrR VOC-Abgaben nach. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Nachforderungen teilweise auf, stützte sie jedoch mit Bezug auf die Vorgänge von 2016.
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5A_31/2026: Entscheid betreffend stationäre Begutachtung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ war seit Dezember 2021 einer Vertretungsbeistandschaft unterstellt, wobei ihr Zugriff auf sämtliche Vermögenswerte bis auf ein Unterhaltskonto entzogen wurde. Am 5. November 2025 ordnete die KESB Prättigau/Davos nach erfolgter Anhörung und Sachverhaltsabklärung eine stationäre Begutachtung durch die Psychiatrischen Dienste Graubünden an. Das Obergericht des Kantons Graubünden wies eine hiergegen geführte Beschwerde am 11. Dezember 2025 ab. Mit Eingabe vom 12. Januar 2026 reichte die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht ein, um die stationäre Begutachtung aufheben zu lassen.
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5A_919/2025: Entscheid betreffend Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft, Änderung des Aufenthaltsortes der Kinder und Unterhaltsbeiträge.
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ sind getrennt verheiratete Eltern dreier Kinder (C.________, D.________, E.________). Im Rahmen von Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft wurde die elterliche Sorge gemeinsam belassen. Streitpunkt war insbesondere die Zuteilung der Obhut und die Genehmigung eines Umzugs der Kinder nach Österreich. Die Vorinstanz entschied zugunsten des Vaters, indem dieser die Obhut und die Kinder in der Schweiz behielt. Die Mutter erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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7B_498/2023: Kosten und Entschädigung bei Einstellung eines Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelt eine Beschwerde betreffend Kosten und Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit der Einstellung eines Strafverfahrens gegen A.________. Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe wie ungetreue Geschäftsführung und andere finanzielle Unregelmässigkeiten im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer und Präsident von B.________ SA sowie E.________ SA, deren finanziellen Schwierigkeiten und letztendlich die Insolvenz von B.________ SA.
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2C_251/2025: Entscheid zur Beschwerdelegitimation betreffend Regulierung von Wolfsrudeln
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden (DIEM) verfügte mit Zustimmung des BAFU die Entnahme und Regulierung von Wolfsrudeln, was am Kantonsamtsblatt veröffentlicht wurde. Die Regulierung erfolgte bis Januar 2025. Die Beschwerdeführerinnen erhoben Beschwerde gegen die Abschussverfügungen, wobei das Obergericht des Kantons Graubünden auf die Beschwerde nicht eintrat und die unentgeltliche Rechtspflege verweigerte. Die Sache wurde ans Bundesgericht weitergezogen.
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9C_465/2025: Unzulässigkeit der direkten Rechtsbegehren der Pensionskasse Stadt Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war beim Kanton Zürich und später bei der Stadt Zürich angestellt und jeweils bei deren entsprechenden Pensionskassen für die berufliche Vorsorge versichert. Nach einer gesundheitlichen Dekompensation und anschliessender Arbeitsunfähigkeit ab August 2021 beantragte sie Leistungen der Invalidenversicherung, die ihr einen Invaliditätsgrad von mindestens 75 % bescheinigte und eine ganze Invalidenrente zusprach. Eine Streitfrage ergab sich daraus, welche Pensionskasse für die Invalidenleistungen zuständig ist. Die BVK verweigerte ihre Leistungspflicht mit der Begründung, der zeitliche Zusammenhang zwischen der früheren Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität sei unterbrochen.
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9C_684/2025: Urteil zur Nichtbehandlung einer mehrwertsteuerrechtlichen Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG erhob Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Steuernachforderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Steuerperioden 2016 bis 2019 bestätigte. Das Bundesgericht prüfte daraufhin die Beschwerde und stellte fest, dass diese den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung nicht genügte.
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1C_209/2025: Entscheid zur Festsetzung einer Planungszone am Seeufer Wollishofen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Baudirektion des Kantons Zürich setzte auf Antrag des Stadtrats Zürich eine Planungszone für das Gebiet Seeufer Wollishofen fest, welche das A.________-Areal und weitere Parzellen der Stadt umfasst. Ziel war die Sicherung einer möglichen Änderung der Nutzungsplanung. Dagegen erhob die betroffene Grundstückseigentümerin A.________ AG Rekurs, woraufhin das Baurekursgericht die Verfügung aufhob. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wiederum stellte die Planungszone wieder her. Vor dem Bundesgericht beanstandete die A.________ AG insbesondere die Verletzung des Grundsatzes der Planbeständigkeit und das Fehlen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Planungszone.
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7B_1031/2025: Entscheid zur Ablehnung der bedingten Entlassung aus einer therapeutischen Massnahme und zur Fortsetzung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde ursprünglich wegen Sexualdelikten an Kindern und Personen, die nicht urteils- oder widerstandsfähig waren, zu einer Freiheitsstrafe und anschliessend zur Verwahrung verurteilt. Diese Massnahme wurde später in eine therapeutische Massnahme umgewandelt. Er wurde in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht und eine psychiatrische Behandlung eingeleitet. Seitdem hat er verschiedene Instanzen kontaktiert, um die bedingte Entlassung oder eine Änderung des Massnahmenvollzugs zu erreichen, zuletzt in Form einer Beschwerde beim Bundesgericht.
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5A_35/2026: Unzulässigkeit der Beschwerde und Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG legte vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau Beschwerde gegen die Ablehnung einer Grundbuchänderung ein, leistete jedoch den einverlangten Kostenvorschuss nicht. Ein späteres Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt, mit der Begründung, dass juristische Personen grundsätzlich keinen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben. Die Beschwerdeführerin wandte sich an das Bundesgericht, beantragte die Aufhebung des Vorentscheids und begehrte die kostenfreie materielle Prüfung ihrer Beschwerde.
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2C_710/2025: Entscheid betreffend die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung UE/EFTA aus Gründen der öffentlichen Ordnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A., italienischer Staatsbürger, beantragte am 15. Januar 2024 eine Aufenthaltsbewilligung UE/EFTA, um seine getrennt lebende Ehefrau und den gemeinsamen Sohn in der Schweiz zu besuchen. Aufgrund zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen und eines früheren Einreiseverbots lehnte die zuständige kantonale Behörde den Antrag ab. Diese Ablehnung wurde vom Staatsrat des Kantons Tessin und später vom Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bestätigt.
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6B_851/2024: Abweisung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde in früheren Instanzen zunächst des Mordes, diverser Eigentumsdelikte inklusive verstärkter Raubhandlung und Verletzung der Totenruhe schuldig gesprochen. Es wurden sowohl Strafmass als auch die rechtliche Qualifikation seiner Taten angepasst und letztlich eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren sowie ein internierungsbezogenes Urteil ausgesprochen. Das Urteil thematisiert spezifische Vorwürfe und materielle sowie prozessuale Entgegnungen aus Sicht der Verteidigung.
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1C_11/2026: Urteil zum vorsorglichen Führerausweisentzug und zu den Folgen einer verspäteten Beschwerdeeinreichung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich entzog A.________ den Führerausweis vorsorglich und ordnete eine Fahreignungsabklärung an. Der daraufhin erhobene Rekurs bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich sowie die anschliessende Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wurden abgewiesen. A.________ legte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ein. Diese wurde jedoch verspätet eingereicht und das Bundesgericht trat darauf nicht ein.
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5A_796/2025: Urteil zur Beschwerde in einem Eheschutzverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien sind verheiratet und haben ein gemeinsames Kind. Sie leben seit dem 1. Dezember 2023 getrennt und befinden sich seit dem 31. Januar 2024 in einem Eheschutzverfahren. Mit Urteil des Bezirksgerichts Affoltern vom 24. März 2025 wurden das Getrenntleben festgestellt, die alternierende Obhut für das Kind angeordnet sowie Unterhaltsbeiträge des Vaters bestimmt. Die Mutter erhob hiergegen Berufung, die das Obergericht des Kantons Zürich am 14. Juli 2025 abwies, soweit darauf eingetreten wurde. Mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht machte die Mutter zahlreiche Begehren geltend, die stark von den relevanten Rahmenbedingungen des Eheschutzverfahrens abweichen.
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9C_538/2025: Urteil zur Besteuerung im interkantonalen Verhältnis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Ehegatten A.A. und B.A. wohnen in U. (Kanton Luzern) und sind in verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten involviert, darunter eine GmbH und ein Einzelunternehmen mit Sitz im Kanton Zug. Für das Steuerjahr 2020 reichten sie ihre Steuererklärungen bei den Behörden ein, wobei die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern verschiedene Steuergelder im Gegensatz zur Eingabe der Beschwerdeführer veranlagte. Nach einem abweisenden Einspracheentscheid erhoben die Beschwerdeführer Beschwerde an das Kantonsgericht Luzern, welches diese ebenfalls abwies. Mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten verlangten die Ehegatten Aufhebung der Steuerveranlagung, Festsetzung von Einkünften und Vermögen gemäss der Steuerverwaltung des Kantons Zug sowie Entschädigungen wegen überlanger Verfahrensdauer.
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5A_1101/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in einer Kindschaftssache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die nicht verheirateten Eltern A.________ und B.________ streiten über die Kindesschutzmassnahmen für ihr gemeinsames Kind C.________, geboren 2020. Die Vorinstanz, die Chambre des curatelles des Tribunal cantonal des Kantons Waadt, hatte entschieden, die elterliche Sorge vorläufig exklusiv der Mutter zu übertragen, die Verfügung der unteren Instanz teilweise anzupassen und ansonsten zu bestätigen. Gegen diese Entscheidung erhob die Mutter Beschwerde an das Bundesgericht.
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2C_402/2025: Regulierung von Wolfsrudeln und Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport des Kantons Wallis bewilligte die Regulierung von mehreren Wolfsrudeln durch Abschuss. Eine Beschwerde gegen diese Verfügung wurde vom Staatsrat des Kantons Wallis aufgrund fehlender Legitimation nicht behandelt. Das Kantonsgericht Wallis wies ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und subsidiär um Ratenzahlung wegen Aussichtslosigkeit ab. Die Beschwerdeführerin gelangte ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Ablehnungsentscheids des Kantonsgerichts sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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7B_1199/2025: Unzulässigkeit von Beschwerden in Strafsachen wegen verspäteter Einreichung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob gegen zwei separate Entscheide der Strafrekurskammer des Kantonsgerichts Waadt vom 4. September 2025 je eine Beschwerde ans Bundesgericht. Der erste Entscheid betraf die Ablehnung eines Gesuchs um Übernahme der Verfahrenskosten; der zweite die Abweisung einer Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung des Bezirksstaatsanwalts Lausanne. Die Beschwerden wurden verspätet eingereicht (Postaufgabe am 6. November 2025), sodass ihre Unzulässigkeit festgestellt wurde.
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6B_959/2025: Entscheid zur Rechtzeitigkeit der Berufungsanmeldung in einem strafrechtlichen Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich mittels Beschwerde an das Bundesgericht gegen eine Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, in welcher auf eine Berufung gegen ein vorangehendes Urteil des Bezirksgerichts Zürich nicht eingetreten wurde. Grund dafür war eine nicht rechtzeitig eingereichte Berufungsanmeldung. Das Bundesgericht prüfte lediglich die Rechtzeitigkeit der Berufungsanmeldung, wobei der Beschwerdeführer keine entsprechende Begründung vorlegte, sondern ausschliesslich inhaltliche Aspekte anführte, welche nicht Gegenstand des Verfahrens waren.
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7B_1020/2025: Verweigerung des elektronischen Überwachungsregimes
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde am 19. November 2024 vom Tribunal correctionnel des Arrondissements Lausanne unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Gefährdung des Lebens anderer, versuchter Nötigung, qualifiziertem Fahren in alkoholisiertem Zustand sowie Verstössen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, wovon 24,5 Monate bedingt. Die bedingte Entlassung aus einer früheren Verurteilung wurde widerrufen. Am 19. Juni 2025 verweigerte das Office d'exécution des peines (OEP) im Kanton Waadt die Gewährung des elektronischen Überwachungsregimes. Die Chambre des recours pénale des Gerichts des Kantons Waadt bestätigte diese Entscheidung am 7. August 2025.
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5A_6/2026: Unzulässigkeit des Ausstandsgesuchs gegen Mitarbeitende des Bezirksgerichts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer stellte ein Ausstandsgesuch gegen sämtliche Mitarbeitende des Bezirksgerichts Muri in allen Verfahren, was zur Zuständigkeit des Obergerichts des Kantons Aargau zur Entscheidung führte. Dort wurde darauf hingewiesen, dass ausschliesslich das Ausstandsgesuch bearbeitet werden könne und keine Zuständigkeit für andere Anliegen des Beschwerdeführers, wie die Überprüfung des Beistands oder Weisungen an die Mutter, bestehe. Der Beschwerdeführer erhob dagegen eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde.
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6B_766/2025: Abweisung der Beschwerde wegen fahrlässiger Körperverletzung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch das Polizeigericht des Bezirks Lausanne (Urteil vom 22. Oktober 2024) wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, nachdem er beim Abbiegen ohne Anzeige mit dem Blinker eine Kollision mit einem Motorrad verursachte, wodurch die Beifahrerin des Motorrads erhebliche Verletzungen erlitt. Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe und eine zusätzliche Busse, lehnte jedoch A.________s Forderung nach Entschädigung gemäss Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO ab und auferlegte ihm die Verfahrenskosten. Die Berufung vor der Strafappellationskammer des Kantonsgerichts Waadt (Urteil vom 21. März 2025) und schliesslich die vorliegende Beschwerde an das Bundesgericht führten nicht zum Erfolg.
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5A_1085/2025: Urteil zur Einsetzung einer Beistandsperson nach Art. 394 und 395 ZGB
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern des urteilsunfähigen Sohnes C.________, der an einer Autismus-Störung leidet, beantragten wiederholt die Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft oder ihre Einsetzung als Beistandspersonen. Durch Entscheidungen verschiedener KESB und kantonaler Gerichte wurde eine Berufsbeiständin für die Verwaltung der Einkünfte und Vermögenswerte des Sohnes eingesetzt, wohingegen die Bereiche \"Wohnen, Organisation einer Tagesstruktur und medizinische Vertretung\" aufgehoben wurden. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies die erneute Beschwerde der Eltern ab.
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7B_726/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit des Rechtsmittels bezüglich einer bedingten Entlassung aus einer therapeutischen Massnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch das Kollegium der Vollzugsrichter des Kantons Waadt bedingt aus einer therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB entlassen, dies unter der Voraussetzung, dass sein Wegweisungsvollzug aus der Schweiz erfolgt. Die therapeutische Massnahme wurde bis zur Vollstreckung der Wegweisung verlängert. Der Entscheid enthielt weitere Vollstreckungsmodalitäten. A.________ legte gegen diesen Entscheid Berufung ein, mit dem Ziel, die bedingte Entlassung abzulehnen, da er weiterhin therapeutische Betreuung benötigt. Die Berufung wurde von der Cour d'appel pénale des Kantons Waadt wegen fehlendem rechtlich geschützten Interesses für unzulässig erklärt.
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6B_960/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Kantonsgericht Wallis verurteilte den Beschwerdeführer wegen versuchter schwerer Körperverletzung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe. Zudem ordnete es eine fünfjährige Landesverweisung an. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen das Urteil, insbesondere gegen die Landesverweisung, mit der Begründung, dass ein Härtefall vorliege und dass Zeugen nicht korrekt einbezogen wurden.
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5A_873/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Revision
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ focht eine Entscheidung der Chambre de surveillance des Offices des poursuites und faillites der Cour de justice des Kantons Genf an, welche eine Revision in Bezug auf die Ungültigkeit einer Betreibung betraf. Nach Einreichung der Beschwerde wurde er vom Bundesgericht aufgefordert, eine Kostenkaution von CHF 1'500 zu leisten. Trotz mehrfacher Fristverlängerungen und der Setzung einer schlussendlichen, nicht verlängerbaren Frist, erfolgte keine Zahlung der Vorschussgebühr durch den Beschwerdeführer.
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5F_72/2025: Abweisung des Fristwiederherstellungsgesuchs und des Revisionsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin beantragte die Fristwiederherstellung im Verfahren 5A_821/2025 und gegebenenfalls die Revision des Urteils des Bundesgerichts vom 29. September 2025. Das ursprüngliche Verfahren betraf die verspätete Eingabe einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Die Gesuchstellerin begründete ihre Fristversäumnis mit einem Rechtsirrtum, der durch vermeintlich unklare Kommunikation und rechtliche Unsicherheiten verursacht worden sei.
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2C_250/2025: Beschwerde betreffend Regulierung von Wolfsrudeln
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden verfügte die Regulierung und Abschüsse mehrerer Wolfsrudel. Die Beschwerdeführerinnen, darunter eine minderjährige Tochter und ihre Mutter, erhoben in eigenem Namen sowie im Namen der betroffenen Wölfe und unter Berufung auf Natur- und Umweltrechte Beschwerde gegen diese Verfügung.
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6B_425/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend versuchte Nötigung und willkürliche Beweiswürdigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin (A.________) wurde durch das Bezirksgericht Zürich unter anderem wegen versuchter Nötigung verurteilt, basierend auf der Aussage ihres Ehemanns B.________, wonach sie ihm zwischen dem 1. und dem 22. Dezember 2020 gedroht habe, ihm das gemeinsame Kind zu entziehen, sollte er eine Strafanzeige gegen sie erstatten. Das Urteil wurde durch das Obergericht des Kantons Zürich bestätigt, wobei die Strafe leicht angepasst wurde. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht und beantragte die vollumfängliche Aufhebung des Urteils in den strittigen Punkten sowie ihren Freispruch.
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1F_22/2025: Revisionsverfahren betreffend Urteil 1C_442/2024
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ ersuchte um Revision des Bundesgerichtsurteils 1C_442/2024 vom 30. Juni 2025, das die Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich abgewiesen hatte. Im betreffenden Beschluss wurde die Ermächtigung zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen B.________ verweigert. Der Gesuchsteller beantragte die Aufhebung des Urteils, die Erteilung der Ermächtigung sowie die Einleitung von Strafverfahren gegen mehrere Amtspersonen.
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9C_708/2025: Nichteintreten bei verspäteter Beschwerde bezüglich Liegenschaftssteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ wandten sich gegen die Veranlagung der Liegenschaftssteuer des Kantons Bern für die Steuerperiode 2024. Sie erhoben Beschwerde gegen das Urteil der Vorinstanz, welche auf ihre Eingabe nicht eingetreten war, da diese verspätet eingereicht worden war.
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