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Bundesgericht neue Urteile vom 16.01.2026

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

4A_432/2025: Urteil zum Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend aktienrechtliche Verantwortlichkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer klagten ursprünglich beim Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair auf Zahlung von Fr. 100'000.-- nebst Zinsen. Das Regionalgericht hiess die Klage teilweise gut und sprach ihnen Fr. 20'000.-- nebst Zinsen zu. Mit Urteil vom 11. August 2025 bestätigte das Obergericht des Kantons Graubünden diesen Entscheid und wies sowohl die Berufung der Beschwerdeführer als auch die Anschlussberufung der Beschwerdegegner ab, soweit es auf diese eintrat. Die Beschwerdeführer erhoben daraufhin Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Die Eingabe der Beschwerdeführer genügt den gesetzlichen Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht, weshalb die Beschwerde im vereinfachten Verfahren abgestützt auf Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht zu behandeln ist. Es wird zudem auf die kurze Begründung des Unzulässigkeitsgrundes gemäss Art. 108 Abs. 3 BGG verwiesen. - **E.2**: Die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auferlegt (Art. 66 Abs. 1 und Abs. 5 BGG). - **E.3**: Die Beschwerdegegner erhalten keine Parteientschädigung, da ihnen kein entschädigungspflichtiger Aufwand entstanden ist (Art. 68 Abs. 2 BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Es wird nicht auf die Beschwerde eingetreten und die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern auferlegt. Zudem wird keine Parteientschädigung zugesprochen.


5A_350/2025: Abänderung eines Ehescheidungsurteils bezüglich Kindesunterhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Beschwerdeführerin) und B.________ (Beschwerdegegner) waren ehemals verheiratet und Eltern zweier minderjähriger Kinder. Nach der Scheidung wurde die Obhut zunächst der Mutter zugewiesen, später aber auf Antrag des Vaters teilweise und schliesslich vollständig verändert. Das Bezirksgericht verpflichtete A.________ zur Zahlung von Unterhalt für ein Kind, was sie vor dem Kantonsgericht Basel-Landschaft teilweise angefochten hat. Nach Berücksichtigung von Lehrlingeinkünften wurde der Unterhaltsbetrag angepasst.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Beschwerde in Zivilsachen ist formell und materiell zulässig (Art. 90, 75, 72 Abs. 1 und Art. 74 Abs. 1 Bst. b BGG). Auf sie ist begrenzt einzutreten, da die Beschwerdeführerin nicht alle relevanten Aspekte vor der Vorinstanz eingebracht hatte. - **E.2:** Die Vorinstanz und das Bundesgericht wenden das Bundesrecht von Amtes wegen an. Weiter wird der Sachverhalt nur eingeschränkt überprüft, soweit keine Willkür nachgewiesen ist. - **E.3:** Die Voraussetzungen für die Abänderung des Scheidungsurteils nach Art. 286 Abs. 2 ZGB sind erfüllt, und die Beschwerdeführerin ist zum Kindesunterhalt verpflichtet, insbesondere da hypothetisches Einkommen angerechnet werden darf. - **E.4:** Mängel bei der Ermittlung des Bedarfs der Parteien und die Überschussverteilung über die Volljährigkeit hinaus wurden nicht ausreichend vorgebracht, weshalb auf diese Punkte nicht eingetreten wird. - **E.5:** Die Beschwerdeführerin ist gemäss kantonaler Feststellungen gesundheitlich voll arbeitsfähig, weswegen ihr ein hypothetisches Einkommen anzurechnen ist. Die Rüge der Willkür und Gehörsverletzung wurde nicht ausreichend belegt. - **E.6:** Die Anrechnung des Lehrlingseinkommens der Tochter wurde in sachlicher Weise begründet, und die Beschwerde war hinsichtlich einer angeblich falschen Unterhaltsberechnung unbegründet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Zusätzlich hat die Beschwerdeführerin den Beschwerdegegner für das Verfahren zu entschädigen.


5A_925/2025: Urteil zum Obhutsentscheid und persönlichem Verkehr betreffend ein minderjähriges Kind

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall geht es um die alleinige Zuteilung der Obhut über die 2023 geborene Tochter C.________ an einen ihrer Elternteile. Nach der Trennung zog die Mutter (A.________) mit dem Kind nach Österreich und verweigerte ab Oktober 2024 die zuvor angeordnete alternierende Obhut. Es folgten zwei internationale Rückführungsverfahren und mehrere kantonale Entscheide der KESB. Letztlich entschied die KESB im April 2025, die Obhut dem Vater (B.________) zu übertragen. Die Mutter beantragte vor dem Obergericht Bern die Übertragung der alleinigen Obhut und die Zustimmung zum Wohnortswechsel nach Österreich. Das Obergericht wies ihre Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Sie wandte sich daraufhin ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. **(E.1)** Zulässigkeit der Beschwerde: Die Beschwerde ist statthaft und wurde fristgerecht eingereicht. 2. **(E.2)** Prüfung der Rechtsverletzungen: Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Sachverhaltsfeststellungen und Beweiswürdigung des Obergerichts und bringt vor, die Zuteilung der Obhut an den Vater sei willkürlich sowie unverhältnismässig. 3. **(E.4)** Zuteilung der Obhut: - Das Bundesgericht anerkennt die Einschätzung des Obergerichts, dass die Bindungstoleranz und Kooperationsfähigkeit der Mutter beeinträchtigt sind und dies einer angemessenen Beziehung zwischen Kind und Vater entgegensteht. - Kritik an der Beweiswürdigung bezüglich der Hauptbetreuung durch die Mutter und ihrer Bindungstoleranz wird zurückgewiesen. Die Interessen des Kindes, insbesondere eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen, haben Vorrang. - Die Übertragung der Obhut an den Vater ist verhältnismässig und entspricht dem Kindeswohl. 4. **(E.5)** Persönlicher Verkehr: Das Bundesgericht bestätigt die Kritik des Obergerichts, dass die Mutter keine konkreten Vorschläge zur Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen sich und der Tochter vorbrachte. 5. **(E.6)** Unentgeltliche Rechtspflege: Die wirtschaftliche Lage der Mutter wurde vom Obergericht aufgrund fehlender Nachweise nachvollziehbar beurteilt. Das Gesuch wurde zurecht abgewiesen. 6. **(E.7)** Kosten: Aufgrund der Abweisung der Beschwerde sind die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird ebenfalls abgewiesen.


7B_946/2025: Urteil betreffend Nichteintreten auf die Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 11. Juli 2025. Das Bundesgericht wies sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und setzte ihm die Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses. Trotz mehrfacher Fristansetzungen und Nachfrist leistete der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss nicht.


8C_177/2025: Entscheid zur Frage einer Körperverletzung als Unfall im Sinne des UVG

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt am 14. Juli 2022 während eines Boxtrainings eine Verletzung der sagittalen Bandstreifen der rechten Finger. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) verneinte später das Bestehen eines Anspruchs auf Versicherungsleistungen, da die Bedingungen eines Unfalls oder einer körperlichen Verletzung, die einem Unfall gleichgestellt ist, nicht erfüllt seien. Die Vorinstanz, das Tribunal cantonal des Kantons Waadt, verpflichtete die CNA zur Übernahme der Unfallfolgen.


6B_740/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen einfacher Verkehrsregelverletzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen eines Geschwindigkeitsüberschreitungsfalls am 12. Mai 2023 angeklagt, bei dem er in einer auf 30 km/h begrenzten Zone mit einer Geschwindigkeit von 64 km/h fuhr (29 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug der Sicherheitsmarge). Die Begrenzung von 30 km/h, die durch das Genfer Departement für Infrastruktur im Jahr 2020 eingeführt wurde, diente ausschliesslich dem Zweck des Lärmschutzes. Die Bedingungen am Tag der Tat waren verkehrsflussfreundlich. Das Erstgericht verurteilte A.________ zu einer Busse von 800 CHF; die Berufungskammer erhöhte die Busse auf 1'000 CHF, bestätigte jedoch eine einfache Verkehrsregelverletzung.


5A_271/2025: Urteil zur Kostenverteilung bei einem erbrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ hatte gegen die Beschwerdegegner B.________ und C.________ aufgrund eines Erbvertrags seines Vaters, der ihn enterbte, eine Klage erhoben. Die Klage wurde im erstinstanzlichen Verfahren durch Anerkennung der Ansprüche erledigt. Streitpunkt ist die Kostenverteilung in den kantonalen Instanzen. A.________ verlangte sowohl die Kostenauflage an die Beschwerdegegner als auch Parteientschädigungen für sich, was von den Vorinstanzen anders entschieden wurde.


8C_179/2025: Beschwerde gegen Entscheid zur Einstellung von Unfallversicherungsleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Versicherte, ein ehemaliger Chefprojektleiter und Informatiker, erlitt 2017 einen Unfall und wurde mehrfach medizinisch untersucht sowie operiert. Streitpunkt ist die Einstellung der Taggelder und der medizinischen Behandlung durch die Unfallversicherung per 31. Oktober 2019. Es geht um die Stabilisierung des Gesundheitszustands im Bereich der Lendenwirbelsäule sowie die Frage eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Unfall und einer Knieverletzung.


4A_599/2025: Nicht-Eintreten auf die Beschwerde betreffend Auflösung der Gesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt löste die A.________ GmbH auf und ordnete ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an. Die Berufung der Beschwerdeführerin gegen diesen Entscheid wurde vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt abgewiesen. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht, die jedoch mangels hinreichender Begründung nicht behandelt wurde.


7B_945/2025: Entscheidung über Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte am 15. September 2025 eine Beschwerde in Strafsachen gegen eine Verfügung und einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich ein. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, und der Beschwerdeführer wurde zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 1'200.-- aufgefordert. Trotz gewährter Nachfrist bis zum 15. Dezember 2025 wurde der Kostenvorschuss nicht geleistet, weshalb das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eingetreten ist.


1C_464/2025: Entscheidung betreffend ordnungswidriges Bauwerk und Aufforderung zur Rückführung der Grundstückssituation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bauwerk eines Fahrzeugunterstands auf einem Grundstück in der Gemeinde Vétroz wurde ohne Bewilligung errichtet. Nach Feststellung von Sicherheitsrisiken (Sichtbehinderungen im Verkehr) wurde eine Rückführung der Grundstückssituation angeordnet, einschliesslich der Demontage des Unterstands. Die Eigentümer A.A.________ und B.A.________ haben gegen diese Verfügung in mehreren Instanzen erfolglos Rechtsmittel eingelegt.


8C_263/2025: Urteil zur Prüfung eines Rentenanspruchs in der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der 1980 geborene Beschwerdeführer meldete sich 2022 bei der Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug unter Berufung auf psychische Gesundheitsprobleme wie Soziophobie, Depression und Angststörungen. Die IV-Stelle Bern verneinte nach medizinischen Abklärungen, insbesondere gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten, einen invalidisierenden Gesundheitsschaden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies die Beschwerde gegen diese Verfügung ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde vor dem Bundesgericht.


8C_719/2025: Urteil zur Ergänzungsleistung zur AHV/IV und Prozessvoraussetzungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Überprüfung und Festlegung seines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie kantonale Beihilfe ab 1. Januar 2024. Zudem machte er im Verfahren Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend, auf welche die kantonale Vorinstanz nicht eintrat. Das Bundesgericht prüfte die Eingabe und stellte fest, dass die Beschwerde unzulässig begründet wurde.


7B_479/2025: Entscheid zur Verteidigung in der Voruntersuchung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein französischer Staatsangehöriger, war in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt, bei der B.________ schwer verletzt wurde. In einem späteren Verfahren wurde ihm vorgeworfen, mehrere Straftaten begangen zu haben, darunter Brigandage und Körperverletzung. B.________ zog seine Strafanzeige jedoch zurück. Der Beschwerdeführer ersuchte darum, während der Voruntersuchung von einem Verteidiger vertreten zu werden, was abgelehnt wurde. Der Fall wurde vor der Chambre pénale de recours behandelt, die seine Beschwerde teilweise berücksichtigte und ihm die Verteidigung für den Revisionsprozess gewährte, jedoch nicht für die Voruntersuchung.


4D_210/2025: Entscheid zur Nichtleistung des Kostenvorschusses in einem arbeitsrechtlichen Beschwerdeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH erhob Beschwerde gegen eine Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zug betreffend einen arbeitsrechtlichen Streitfall. Das Bundesgericht forderte die Beschwerdeführerin zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 500.– auf, der innerhalb der gesetzten Fristen nicht bezahlt wurde. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist trat das Bundesgericht gestützt auf Art. 62 Abs. 3 und Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht ein.


6B_617/2025: Urteil zur Frage des Sexualdelikts und der Beweiswürdigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde in der ersten Instanz vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen, aber des Vergewaltigungsdelikts für schuldig befunden. Das Kantonsgericht bestätigte die Schuld hinsichtlich der Vergewaltigung und erhöhte die Strafe auf eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, gewährte jedoch weiterhin einen Strafaufschub von zwei Jahren sowie eine Entschädigung an B.________ von 10'000 CHF für immaterielle Unbill. Der Beschwerdeführer focht diesen Entscheid vor dem Bundesgericht an und beantragte insbesondere seine vollständige Freisprechung.


7B_931/2025: Urteil zur Nichtanhandnahmeverfügung in einem strafrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vereinigung C.________ erstattete Strafanzeige gegen B.________, CEO der D.________ AG und der E.________ AG, wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Aufgrund der fraglichen Legitimation der Privatklägerin sowie fehlenden Substanzen in den Vorwürfen wurden diverse Beschwerden und Verfahren nicht an die Hand genommen. Im konkreten Fall hatte A.________ einen Strafantrag gegen B.________ wegen Verleumdung und übler Nachrede eingereicht, welcher von der Staatsanwaltschaft nicht an die Hand genommen wurde. Dies führte zu einem nicht weiter behandelten Rechtsmittel beim Kantonsgericht Schwyz.


4A_577/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen unzureichender Motivation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte unentgeltliche Rechtspflege, um eine Zahlungsklage gegen B.________ SA einzureichen. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Broye und Nordwaadt wies seine Anfrage mit der Begründung zurück, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Dagegen legte er Beschwerde beim Kantonsgericht Waadt, Kammer für Zivilrechtliche Beschwerden, ein, welche dieses jedoch als unzulässig deklarierte. In der Folge erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.


4A_640/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen ein obergerichtliches Urteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte in einer Klage vor dem Bezirksgericht Baden von der Beschwerdegegnerin die Zahlung eines Betrags von Fr. 222'391.--, das Gericht wies die Klage vollumfänglich ab. Eine Berufung gegen diesen Entscheid wurde vom Obergericht des Kantons Aargau nicht behandelt, da auf diese nicht eingetreten wurde. Gegen die obergerichtliche Entscheidung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde vor dem Bundesgericht, welches darauf nicht eintrat.


8C_748/2024: Einsprache gegen verweigerte unentgeltliche Rechtsvertretung im kantonalen Beschwerdeverfahren der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1981, bezieht seit dem Jahr 2000 aufgrund eines angeborenen Herzfehlers eine Invalidenrente. Seit April 2021 wurde ihm eine ganze Rente zugesprochen, die die IV-Stelle im Mai 2024 vorsorglich einstellte, weil er Meldepflichten verletzt und unwahre Angaben zu Arbeitsverhältnissen getätigt haben soll. Im anschliessenden kantonalen Verfahren beantragte A.________ die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsvertretung, was das Sozialversicherungsgericht Zürich teilweise abwies beziehungsweise darauf nicht eintrat.


1C_286/2024: Entscheid betreffend öffentlich-rechtliches Notwegrecht und Baubewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Streit um die Zufahrtsregelung und Erschliessung des Grundstücks Nr. 1371 über das Nachbargrundstück Nr. 1325. Nach mehreren Instanzenentscheidungen wurde letztlich ein öffentlich-rechtliches Notwegrecht verfügt, das von einer Entschädigung begleitet wird. Beschwerde an das Bundesgericht gegen den Entscheid des Obergerichts.


6B_565/2024: Entscheid zur Prozessentschädigungspflicht im Berufungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien stritten über die Prozessentschädigung im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Berufungsverfahren: A.________ wurde verpflichtet, der Privatklägerin B.________ eine Entschädigung in Höhe von CHF 7'579.85 zu bezahlen, nachdem er die Berufung zurückgezogen hatte. Vor Bundesgericht beanstandete A.________ die Höhe und Notwendigkeit der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigung sowie die ungenügende Begründung des vorinstanzlichen Entscheids.


6B_612/2025: Entscheid zur Fixierung der Strafe, Ausschaffung und Registrierung im SIS

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Strafgericht des Kantons Genf unter anderem wegen gewerbsmässigem Diebstahl, gewerbsmässiger Urkundenfälschung, erschwerter Geldwäscherei, widerrechtlicher Einreise und Ausübung einer nicht bewilligten Tätigkeit verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Schweizer Franken sowie eine Busse von 500 Schweizer Franken. Zudem wurde eine Ausschaffung für sieben Jahre und die Registrierung der Massnahme im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. Die Vorinstanz bestätigte das Urteil und wies seine Berufung ab.