Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_560/2025: Abweisung der Beschwerde gegen Strafurteil und Ausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A., kosovarischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsbewilligung C, wurde vom Genfer Strafgericht am 28. August 2024 mehrfacher Delikte wie Vergewaltigung, Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Verletzung des Erziehungs- und Unterstützungspflichts für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde seine Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre angeordnet und im Schengener Informationssystem (SIS) signalisiert. Die Genfer Berufungsinstanz reduzierte einige Schuldsprüche, erhöhte jedoch die Freiheitsstrafe auf fünf Jahre und bestätigte die Ausweisung. A.A. legte Beschwerde ans Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht prüfte die Strafzumessung, insbesondere die Anwendung von Art. 47 StGB (Grundsätze der Strafzumessung). Es bestätigte die methodisch korrekte Festsetzung der Strafe durch die Vorinstanz, die die Schwere der Schuld und die Tatumstände hinreichend berücksichtigte. Die erhobenen Rügen bezüglich mangelnder Berücksichtigung angeblicher mildernder Umstände wurden als unbegründet zurückgewiesen. - **E.2**: Zur Ausweisung nach Art. 66a StGB führte das Bundesgericht aus, dass die Vorinstanz rechtsfehlerfrei entschieden habe, dass keine persönlichen Härtefälle bestehen, die eine Ausnahme von der obligatorischen Landesverweisung rechtfertigten. A.A.s Integration in die Schweiz sei nur durchschnittlich, er habe keine engen familiären Bindungen zu seinen Kindern mehr, und seine Rückkehr in den Kosovo sei zumutbar. Das überwiegende öffentliche Interesse an der Ausweisung sei aufgrund der Schwere der Delikte gerechtfertigt. - **E.3**: Die Eintragung der Ausweisung im SIS sei aufgrund der Schwere der begangenen Delikte und der erneuten Rückfallgefahr verhältnismässig und rechtens.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten von 3'000 CHF A.A. auferlegt.
1C_160/2025: Urteil betreffend Disziplinarrecht in der öffentlichen Funktion
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein höherer Beamter in Genf wurde wegen wiederholtem unangemessenem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden, darunter sexistische und diffamierende Äußerungen sowie ein Vorfall mit körperlichem Kontakt, beschuldigt. Nach einer Disziplinaruntersuchung entschied der Staatsrat des Kantons Genf auf sofortige Amtsenthebung. Die kantonale Gerichtsbarkeit annullierte diesen Entscheid und ordnete die Wiedereinsetzung des Beamten an, unter Hinweis auf das Fehlen eines vorhergehenden Warnschreibens und auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Der Staatsrat sowie die kantonale Justiz prüften den rechtlichen und disziplinarischen Rahmen der Amtsenthebung. Es wurde die Schwere der Vorwürfe sowie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Amtsenthebung betreffend den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit behandelt. - **E.2 und E.2.1**: Die rechtliche Grundlage für Disziplinarmaßnahmen bei Angestellten des öffentlichen Dienstes und die Kriterien für die Schwere von Verstößen gemäss dem Genfer Recht sowie Art. 16 LPAC wurden dargelegt. - **E.2.3**: Die kantonale Instanz hatte die Amtsenthebung für unverhältnismäßig befunden und auf weniger drastische Maßnahmen verwiesen. Das Bundesgericht entschied teilweise zugunsten des Staatsrats und verlangte eine präzisere Begründung und Bestimmung alternativer Disziplinarmaßnahmen durch die kantonale Instanz.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Urteil der kantonalen Instanz wird aufgehoben und zur neuen Entscheidung über alternative Disziplinarmaßnahmen an die kantonale Gerichtshierarchie zurückgewiesen. Die Kosten sind zwischen den Parteien zu teilen und eine reduzierte Entschädigung wird festgelegt.
9D_19/2025: Steuererlass der GmbH in Liquidation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH in Liquidation wurde für die Steuerperioden 2020 bis 2024 ermessensweise veranlagt, da sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen war. Nach der Eröffnung des Konkurses über die Gesellschaft am 21. August 2025 beantragte ihr Geschäftsführer im Rahmen zweier Beschwerden an das Bundesgericht den Erlass der Steuern. Die Vorinstanz hatte die Beschwerden bereits abgewiesen, da keine Nachweise zu einer finanziellen Notlage vorgelegt worden waren.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die Steuerpflichtige hat ein Steuererlassgesuch eingereicht, das von der Veranlagungsbehörde abgewiesen wurde. Die Vorinstanz wies die dagegen erhobenen Beschwerden ab, da keine substantiellen Nachweise für eine finanzielle Notlage vorgebracht wurden. Es wurde festgehalten, dass der ordentliche Rechtsweg über die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen ist. Das richtige Rechtsmittel ist die subsidiäre Verfassungsbeschwerde, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt und der Fall nicht als besonders bedeutsam gilt. Die Prozessführungsbefugnis liegt seit der Konkurseröffnung bei der Konkursverwaltung. Da keine Genehmigung zur Klageführung durch die Konkursverwaltung vorlag, fehlt der Steuerpflichtigen die Prozessführungsbefugnis. Ohne Zustimmung der Konkursverwaltung durften die Beschwerden nicht erhoben werden. Der Geschäftsführer handelte somit ultra vires.
Zusammenfassung des Dispositivs
Es wurde auf die Beschwerden nicht eingetreten, die Verfahren wurden vereinigt, und die Gerichtskosten wurden dem Geschäftsführer auferlegt.
9C_675/2025: Entscheid zur Prozessvoraussetzung im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen eine Verfügung des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich, welches auf seine ursprüngliche Eingabe wegen verspäteter Einreichung der Beschwerde nicht eingetreten war. Gegenstand des Verfahrens ist eine Nichteintretensverfügung betreffend persönliche AHV-Beiträge aus dem Jahr 2020.
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1C_500/2023: Entscheid zum kantonalen Planungs- und Bauentscheid für das Windparkprojekt \"Quatre Bornes\"
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einem kantonalen Planungsentscheid, der den Bau eines Windparks mit drei Windrädern im Bereich \"Quatre Bornes – La Joux-du-Plâne\" betrifft. Ursprünglich war ein grösseres Projekt mit zehn Windrädern (drei in Neuenburg, sieben im Kanton Bern) geplant, welches nach der Ablehnung des Projekts durch die Bevölkerung von Sonvilier auf die drei Anlagen im Kanton Neuenburg reduziert wurde. Gegen den Entscheid des Kantons Neuenburg und die Abweisung ihrer Beschwerden durch die kantonale Instanz erhoben mehrere betroffene Anwohner und Organisationen Beschwerde an das Bundesgericht. Hauptstreitpunkte sind die Umweltverträglichkeit, die Auswirkungen auf die Fauna (Vögel und Fledermäuse), der Schutz des Landschaftsbildes sowie technische und planerische Details beim Bau des Windparks.
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6B_936/2024: Urteil zur einfachen Körperverletzung und weiteren Tatbeständen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Kantonsgericht Luzern unter anderem wegen einfacher Körperverletzung, mehrfachen unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem, mehrfacher Verleumdung und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Zwischen Juni und Dezember 2019 nahm er systematisch Cyberstalking-Handlungen vor, durch die er in die Privatsphäre der Privatklägerin eindrang, intime Daten verbreitete und deren Umfeld gezielt informierte. Diese Handlungen führten zu ernsthaften psychischen Schäden bei der Privatklägerin. Das Kantonsgericht verhängte eine Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe, beide bedingt vollziehbar. Der Beschwerdeführer wollte vor dem Bundesgericht einen Freispruch oder eine Rückweisung zu neuer Beurteilung erreichen.
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2C_549/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, zwei Gesellschaften und eine natürliche Person, wandten sich gegen die Weigerung der zuständigen Behörden im Kanton Waadt, einer der Gesellschaften die Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu erteilen. In der Vorinstanz beantragten sie die Abweichung der zuständigen Richterin mit der Begründung eines Verdachts auf Voreingenommenheit. Die ablehnende Entscheidung der Vorinstanz zur Frage der Befangenheit wurde nun vor Bundesgericht angefochten.
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1C_376/2025: Urteil betreffend Ausstandsbegehren und öffentlich-rechtliche Angelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.A.________, als Eigentümer verschiedener Parzellen in der Gemeinde Walzenhausen, sowie die D.________ AG machten in mehreren Verfahren Ausstandsbegehren gegen den Gemeindepräsidenten Michael Litscher sowie Gemeinderätin Kathrin Steingruber geltend, die von den kantonalen Instanzen jeweils abgewiesen wurden. Die Verfahren betreffen Bauvorhaben und ein Entwidmungsverfahren für einen öffentlichen Fussweg. Die Beschwerden gegen die vorinstanzlichen Entscheide wurden an das Bundesgericht weitergezogen.
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2C_512/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Nichterneuerung einer Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Nichterneuerung einer Aufenthaltsbewilligung und der vom Beschwerdeführer nicht fristgerecht geleisteten Zahlung der verlangten Kostenvorschüsse. Der Beschwerdeführer hatte vor dem kantonalen Gericht mehrere Fristverlängerungen beantragt, von denen eine abgelehnt wurde. Die kantonale Instanz erklärte die Beschwerde wegen verspäteter Zahlung der Kostenvorschüsse für unzulässig.
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2C_562/2025: Entscheidung zur Unzulässigkeit eines kantonalen Entscheids wegen verspäteter Zahlung einer Kostenvorschussforderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der brasilianische Staatsangehörige A.________ focht beim Tribunal cantonal des Kantons Freiburg seinen am 14.07.2025 angeordneten Wegweisungsentscheid des kantonalen Migrationsdiensts an. Das kantonale Gericht setzte ihm eine Frist bis zum 12.08.2025, um einen Kostenvorschuss von CHF 1'000.– zu leisten. A.________ zahlte den Betrag verspätet, weshalb das Tribunal cantonal seinen Rekurs am 28.08.2025 für unzulässig erklärte. Dagegen reichte A.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht ein.
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1C_53/2025: Urteil zu Ausstandsbegehren im Zusammenhang mit Bau- und Planungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführenden, welche in der Nähe einer Gewerbezone in Wikon leben, wehrten sich gegen ein Bauvorhaben der M.________ AG. Gleichzeitig verlangten sie den Ausstand von drei Mitgliedern des Gemeinderats, der Gemeindeschreiberin sowie der Abteilungsleiterin Bau und Infrastruktur. Den Ausstandsbegehren wurde teilweise stattgegeben. Die übrigen wurden vom Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern und anschliessend vom Kantonsgericht Luzern abgewiesen. Die Beschwerdeführenden führen Beschwerde vor Bundesgericht.
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1C_227/2025: Entscheid betreffend nachträgliche Baubewilligung und Änderung der Zweckbestimmung ausserhalb der Bauzone
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, Eigentümer eines Grundstücks in der Landwirtschaftszone in Mendrisio, sowie die D.________ Sagl beantragten die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung für die Änderung der Zweckbestimmung eines bestehenden Gewerbebaus von einem Fahrzeugdepot zu einer Metallbauwerkstätte. Sowohl der Gemeinderat als auch der Staatsrat des Kantons Tessin verweigerten die Bewilligung, was vom Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bestätigt wurde.
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1C_732/2025: Urteile betreffend den Entzug des Kollektiv-Fahrzeugausweises und der Händlerschilder
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer A.________ wurde der Kollektiv-Fahrzeugausweis sowie die dazugehörigen Händlerschilder nach einer periodischen Kontrolle durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern entzogen (Entscheid vom 2. Juli 2024). Die dagegen erhobene Einsprache sowie die Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern und das Verwaltungsgericht des Kantons Bern blieben erfolglos. Der Beschwerdeführer ersuchte danach das Bundesgericht um Schutz.
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1C_52/2025: Ausstandsbegehren im Bau- und Planungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.A.________, A.A.________, C.C.________, D.C.________ und E.________, alle wohnhaft in der Nähe der Gewerbezone von Wikon, wehrten sich gegen Bauprojekte verschiedener Unternehmen, die übermässige Verkehrs- und Umweltbelastungen erzeugen könnten. Ein Verfahren zu einem solchen Projekt wurde im Dezember 2022 nach einem Urteil des Bundesgerichts zwecks Neubeurteilung an den Gemeinderat Wikon zurückgewiesen. Im erneut durchgeführten Verfahren beantragten sie den Ausstand des gesamten Gemeinderats sowie der Gemeindeschreiberin und der Abteilungsleiterin Bau & Infrastruktur. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement und das Kantonsgericht Luzern wiesen das Ausstandsbegehren ab.
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