Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
5A_385/2024: Unzulässigkeit des Rechtsmittels gegen eine Entscheidung zur Erbteilungsklage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Zulässigkeit einer Erbteilungsklage. A.________, die Beschwerdeführerin, hatte vor dem Bundesgericht argumentiert, dass die Klage nicht mehr zulässig sei und die Verjährung eingetreten sei. Zuvor hatte die Genfer Kantonsgerichtsbarkeit entschieden, dass die Klage zulässig und nicht verjährt sei. Das Bundesgericht erklärt, dass keine ausreichenden Gründe vorgebracht wurden, um eine sofortige Anfechtung der Entscheidung zu ermöglichen.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit und Natur des Rechtsmittels und klassifiziert die angefochtene Entscheidung als Zwischenentscheid. Eine unmittelbare Anfechtung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG möglich. Die Beschwerdeführerin argumentiert, dass eine lange und kostspielige Beweisführung notwendig wäre, falls die Klage weiter zugelassen würde. Sie führt insbesondere aus, dass komplexe Beweismittel wie eine graphologische Expertise und Zeugenvernehmungen im Ausland erforderlich sein könnten. Die Argumentation der Beschwerdeführerin wird vom Bundesgericht abgelehnt, da sie keine ausreichenden Details zu den streitigen Sachverhalten und keine vertiefte Ausführung zu den Kosten und dem Umfang der Beweisführung vorlegt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Rechtsmittel wird als unzulässig erklärt und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
2C_244/2022: Urteil zur Sanktionierung im Bereich der Marktbeherrschung bei Medikamenteninformationen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft die Kommerzialisierung von veredelten, elektronischen Medikamenteninformationen durch die HCI Solutions AG, welche bis 2017 Teil der Galenica-Gruppe und ab diesem Zeitpunkt unter Einfluss der Vifor Pharma AG stand. Es geht um Vorwürfe eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf den Märkten für veredelte, maschinenlesbare Daten sowie für die Aufnahme und den Erhalt solcher Informationen in elektronischen Datensätzen.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht berücksichtigt das vorinstanzliche Urteil samt den Anträgen in zulässiger Weise, jedoch ohne die Möglichkeit, direkt die WEKO-Verfügung aufzuheben. Es wird geprüft, ob bestimmte Verhaltensweisen der Beschwerdeführerin 2, insbesondere Klauseln in Verträgen mit Softwarehäusern sowie die Kopplung von Leistungen gegenüber Zulassungsinhaberinnen, unzulässigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG darstellen. Die XML-Strukturen der HCI Solutions AG geniessen urheberrechtlichen Schutz. Die Rüge einer unvollständigen Sachverhaltsfeststellung und Verletzung des rechtlichen Gehörs wird abgewiesen. Die Vifor Pharma Participations AG wird als zulässige Sanktionsadressatin anerkannt, da sie eine wirtschaftliche Kontinuität zur früheren Vifor Pharma AG darstellt. Die Beschwerdeführerin 2 wird auf beiden relevanten Märkten als marktbeherrschend eingestuft. Es fehlen ausreichende Hinweise auf einen potentiellen Wettbewerb oder disziplinierende Wirkung durch die Marktgegenseite. Der Missbrauch prüft mehrere konkrete Tathandlungen, wovon einzig ein Teil der Klausel B als kartellrechtswidrig erkannt wird, da sie den Wettbewerb durch Einschränkung der Strukturähnlichkeit von Drittdaten behindert. Die ursprüngliche Sanktion wurde aufgrund falscher Annahmen über mehrere wettbewerbswidrige Handlungen aufgehoben. Es wird festgestellt, dass nur eine begrenzte Wettbewerbsbehinderung vorliegt, weshalb die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen wird.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und das vorinstanzliche Urteil teilweise aufgehoben; es erfolgt eine Rückweisung zur Sanktionsbemessung.
8C_628/2024: Streit um Höhe der Invalidenrente im Kanton Genf
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegnerin, A.________, leidet unter einem bipolaren Störung Typ 2 und einem somatoformen Schmerzsyndrom und beantragte im Januar 2020 Invaliditätsleistungen. Nach einer umfassenden ärztlichen Beurteilung und wirtschaftlichen Abklärungen erkannte das kantonale Amt für Invalidenversicherung ihr eine volle Invalidenrente ab Juli 2020 zu, die ab März 2022 in eine halbe Rente umgewandelt wurde. In einem kantonalen Gerichtsverfahren wurde diese Entscheidung teilweise aufgehoben und die volle Invalidenrente auch nach März 2022 zugesprochen. Das Amt für Invalidenversicherung reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (1 – 1.2): Die Beschwerde ist zulässig, da die Voraussetzungen des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) erfüllt sind. Die Vorinstanz hat als letzte kantonale Instanz entschieden.
2. (2 – 2.2): Der Streitpunkt betrifft die Höhe der Invalidenrente, wobei der Invaliditätsgrad unter Anwendung der Methoden zur Einkommensvergleichung gemäss Art. 16 LPGA zu bestimmen ist. Das Bundesgericht betont, dass es sich bei der Feststellung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und Arbeitsfähigkeit um Tatsachenfragen handelt, die nur eingeschränkt überprüfbar sind.
3. (3 – 3.3): Mit Inkrafttreten der Revision der Invalidenversicherung (LAI) am 1. Januar 2022 gelten neue Regelungen, wenn der Invaliditätsgrad sich nach diesem Datum verändert, was hier nach Ansicht der Vorinstanz zutrifft.
4. (4): Die Vorinstanz zweifelte an der Aussagekraft der medizinischen Gutachten, insbesondere bezüglich der psychischen und somatischen Belastungen der Beschwerdegegnerin. Dennoch entschied sie, den Invaliditätsgrad auf Basis der Invalideneinkünfte ohne weitere Abklärung festzulegen, wofür die Methode des Einkommensvergleichs angewandt wurde.
5. (5): Der Beschwerdeführer rügt diese Vorgehensweise als widersprüchlich und die Anwendung der Gehaltstabellen der ESS durch die Vorinstanz als fehlerhaft.
6. (6 – 6.2): Das Bundesgericht beurteilt das Vorgehen der Vorinstanz als willkürlich, da Zweifel an der Beweiswürdigung bestanden, ohne diese durch weitere medizinische Begutachtungen auszuräumen. Es fordert eine neue Expertise, um die genaue Arbeitsfähigkeit der Beschwerdegegnerin zu klären.
7. (7): Die Kosten des Verfahrens werden zu Lasten der Beschwerdegegnerin gelegt, die unterliegt. Die Vorinstanz wird zudem erneut über die Kosten des kantonalen Verfahrens entscheiden.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, die Vorinstanz und die vorherige Entscheidung des Amtes werden aufgehoben, und es wird eine neue medizinische Expertise angeordnet.
7B_1114/2024: Entscheid zur Frage der Ablehnung von Strafverfolgungsbeamten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Ausstandspflicht des Leitenden Staatsanwaltes Adrian Holloway und des gesamten Genfer Staatsanwaltes (Ministerium) im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Untersuchung einer gegen ihn erhobenen Klage wegen versuchter Nötigung. Der Beschwerdeführer behauptete, der mutmassliche Kläger habe 2017 im Zusammenhang einer anderen Untersuchung unwahre Angaben gemacht – argumentierte mangelnde Glaubwürdigkeit u/o Voreingenommens des veranwortlichorts.
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1C_87/2025: Beschwerde gegen Rückweisungsentscheid des Appellationsgerichts Basel-Stadt im Zusammenhang mit einer Baubewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
E.________ beantragte eine Baubewilligung für die Sanierung und den Umbau eines Mehrfamilienhauses. Einsprachen gegen das Projekt führten zu Entscheiden durch das Bau- und Gastgewerbeinspektorat sowie die Baurekurskommission Basel-Stadt. Die Baurekurskommission hob die Baubewilligung teilweise auf und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück. Das Appellationsgericht hob diesen Entscheid wiederum ebenfalls teilweise auf und wies die Sache zurück. Die Beschwerdeführenden erhoben daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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2C_67/2024: Entscheid zur Berufsausübungsbewilligung als Treuhänder im Kanton Tessin
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die Bewilligung zur Ausübung der Berufe des Treuhänders im Handels- und Immobilienbereich. Die kantonale Aufsichtsbehörde wies den Antrag ab, da einerseits die vorgelegten Bildungsabschlüsse nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen und andererseits Zweifel an der absolvierten Praxis bestanden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bestätigte diese Entscheidung. A.________ reichte daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde ein.
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6F_10/2025: Revisionsgesuch zu einem früheren Entscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils vom 20. Januar 2025 (6B_908/2024), welches ihre damals eingereichten Beschwerden gegen ein Urteil der Genfer Justiz vom 24. September 2024 für unzulässig erklärte. Sie verlangte ausserdem die absolute Nichtigkeit des angefochtenen Urteils sowie ihrer Verurteilungen.
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1C_463/2024: Entscheid zu einer Baubewilligung in Genf
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Streitigkeit betrifft eine Baubewilligung, welche die Umgestaltung und Erweiterung einer Villa sowie die Errichtung eines Poolhauses, einer Wärmepumpe und von Solarzellen in der Gemeinde Veyrier (Genf) umfasst. Die Bewilligung wurde zunächst erteilt, jedoch auf Rekurs von Nachbarn wiederholt von kantonalen Instanzen geprüft. Umstritten sind insbesondere die Einhaltung von Bauvorschriften bezüglich der zulässigen Distanz zu Grundstücksgrenzen, der Bauordnung für Gebäude in Ordnung contigu sowie der Klassifikation von Bauelementen als \"Constructions de peu d'importance\" (CDPI).
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5A_89/2025: Entscheid betreffend Rückzug eines Rechtsmittels in einer Scheidungssache
Zusammenfassung des Sachverhalts
In einer Scheidungssache zwischen A.A.________ und B.A.________, die vor der II. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts verhandelt wurde, zogen die Parteien den durch A.A.________ eingelegten Rechtsmittels wegen einer einvernehmlichen Vereinbarung zurück. Die Angelegenheit betrifft die Scheidung, insbesondere die Teilung der beruflichen Vorsorge sowie die gerechte Entschädigung gemäss Art. 124e Abs. 1 ZGB.
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6B_302/2025: Unzulässigkeit eines Strafrechtsrekurses wegen verspäteter Einreichung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte gegen einen Entscheid der Chamber pénale d'appel et de révision der Republik und Kanton Genf vom 27. Dezember 2024 einen Rekurs beim Bundesgericht ein. Der Rekurs wurde aufgrund verspäteter Einreichung als unzulässig erklärt.
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4D_8/2025: Nichtleistung des Kostenvorschusses und Begründungsmängel bei einer Beschwerde an das Bundesgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen die Rechtsöffnung durch das Bezirksgericht Zürich an das Obergericht des Kantons Zürich, welches auf die Beschwerde mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 nicht eintrat. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer am 14. Januar 2025 eine Beschwerde an das Bundesgericht ein.
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9D_4/2025: Urteil über die Zulässigkeit einer subsidiären Verfassungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, das sein Gesuch um Wiederherstellung der Frist aufgrund Verspätung abgewiesen hatte und auf sein Rechtsmittel nicht eingetreten war. Der Streit betrifft den Erlass einer Ersatzabgabe im Zusammenhang mit einem nachträglichen Baugesuch. Das Bundesgericht hatte die Frage zu beurteilen, ob die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten oder eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde zulässig ist.
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6B_922/2024: Urteil zur groben Verkehrsregelverletzung und zum Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde beschuldigt, am 13. Mai 2023 mit ungenügendem Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug gefahren zu sein, dieses gefährlich überholt zu haben und ein Fahrzeug mit defektem Schlusslicht sowie defekter Kontrollschildbeleuchtung geführt zu haben. Das Obergericht des Kantons Solothurn verurteilte ihn zweitinstanzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu Fr. 10.--, einer Busse von Fr. 40.-- sowie der Übernahme der Verfahrenskosten von Fr. 3'600.--.
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4D_18/2025: Nichteintreten mangels Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wehrte sich gegen die vom Regionalgericht Bern-Mittelland auf Antrag der Stadt Freiburg in der Betreibung für Fr. 80.-- gewährte definitive Rechtsöffnung. Das Obergericht des Kantons Bern wies ihre Beschwerde gegen diesen Entscheid ab. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht, wobei technische Mängel bei der Vertretung zunächst behoben werden mussten.
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8C_734/2024: Entscheid zur Unzulässigkeit eines Rechtsmittels aufgrund ungenügender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin bezog finanzielle Sozialhilfe vom Hospice général. Aufgrund zusätzlicher Einkünfte (Rente der brasilianischen Armee, brasilianische Altersrente, AHV-Rente) wurde ihr Sozialhilfebezug per Juni 2024 eingestellt, da ihre verfügbaren Mittel die anerkannten Ausgaben überschritten. Zudem verlangte das Hospice général die Rückerstattung von CHF 1'931.41, die als Vorschuss für rückwirkend gewährte brasilianische Rentenzahlungen aus der Zeit vom 1. September 2023 bis 30. April 2024 ausbezahlt worden waren. Der kantonale Rechtsmittelweg blieb erfolglos.
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4A_71/2025: Entscheid bezüglich unentgeltlicher Rechtspflege in einem Zivilverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________) hatte im Kontext einer Betreibung ein Rechtsmittel eingelegt und beantragte dafür unentgeltliche Rechtspflege, welches von den kantonalen Instanzen abgelehnt wurde. Er erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht, mit dem Ziel, die Ablehnungsentscheidungen aufzuheben und ihm unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren.
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2C_406/2024: Urteil zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________, brasilianischer Staatsbürger, erhielt nach der Eintragung seiner Partnerschaft mit einem Schweizer Staatsbürger B.A.________ eine Aufenthaltsbewilligung. Nach der Trennung der Partner im April 2023 wurde sein Gesuch zur Verlängerung der Bewilligung vom Migrationsamt des Kantons Zürich aufgrund des Nichtvorliegens eines Härtefalls abgelehnt. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos, sodass der Beschwerdeführer eine Beschwerde ans Bundesgericht führte.
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1C_184/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Nichtigerklärung einer erleichterten Einbürgerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer (A.________), gambischer Staatsangehöriger, wurde am 26. April 2017 erleichtert eingebürgert. Nach der Trennung von seiner Ehefrau und der späteren Scheidung leitete das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Verfahren zur Nichtigerklärung der Einbürgerung ein und erklärte diese mit Verfügung vom 21. August 2024 für nichtig. Eine von A.________ dagegen erhobene Beschwerde wurde am 21. Februar 2025 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vom 1. April 2025 beantragte A.________ die Aufhebung dieses Urteils und die Belassung seiner schweizerischen Staatsbürgerschaft.
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8C_439/2024: Entscheid zur Invalidenrente und Arbeitsfähigkeit nach Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein 1972 geborener Mann, beantragte erstmals 2011 eine Invalidenrente wegen Diabetes und Kniebeschwerden, welche von der IV-Stelle aufgrund eines niedrigen Invaliditätsgrades abgelehnt wurde. Nach mehreren Eingliederungsmassnahmen und Abklärungen wurde sein Rentenanspruch auch in späteren Verfahren verneint. Nach einer erneuten Anmeldung im Jahr 2021, diesmal aufgrund psychischer Beschwerden, wurde 2023 der Anspruch auf eine Invalidenrente abermals wegen eines Invaliditätsgrades von lediglich 21 % abgelehnt. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheidung, worauf der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
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7B_194/2025: Abschreibung eines Verfahrens aufgrund Gegenstandslosigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wendet sich gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft mit Bezug auf Verlängerung der Untersuchungshaft. In der Beschwerde wird jedoch versehentlich ein Entscheid betreffend Kostenerlass als Grundlage beigelegt. Das Bundesgericht leitete zunächst ein Verfahren zum Thema Kostenerlass ein. Nach Klärung stellte sich heraus, dass die Beschwerde einzig gegen den Entscheid zur Untersuchungshaft gerichtet war.
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4A_476/2024: Urteil zur Verrechnung und Forderungsansprüchen aus Bauprojekten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien stritten im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Realisierung von Bauprojekten über Rückerstattungen von Akontozahlungen und weitere Forderungen. Die A.________ AG verlangte Rückerstattungen von zu viel gezahlten Beträgen, während die B.________ AG in Liquidation zusätzliche Honorar- und Vergütungsansprüche geltend machte. Vorinstanzlich wurden beide Forderungen teilweise anerkannt, wogegen die Beschwerdeführerin beim Bundesgericht eine Beschwerde führte.
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6B_58/2025: Urteil zur Nichtbefolgung von Beschwerdeanforderungen im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Kantonsgericht Graubünden am 7. März 2024 wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe und weiteren Massnahmen verurteilt. Er legt Beschwerde ans Bundesgericht ein, wobei der Vater des Beschwerdeführers zunächst die Vertretung übernimmt, später jedoch die fehlende persönliche Unterschrift durch den Beschwerdeführer nachgereicht wird. Der Beschwerdeführer bemängelt die Sachverhaltsfeststellungen und beanstandet die Höhe der Tagessätze.
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2C_194/2025: Urteil zur Anerkennung der Staatenlosigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ursprünglich Ajnabi und später syrischer Staatsangehöriger, lebt seit 2012 in der Schweiz in vorläufiger Aufnahme. Nachdem er mehrere Asylgesuche erfolglos eingereicht hatte, ersuchte er im Januar 2024 beim SEM um Anerkennung seiner Staatenlosigkeit. Das SEM lehnte dieses Gesuch mit Verfügung vom Juli 2024 ab, was vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. A.________ erhob Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_135/2025: Entscheid betreffend Wohnsitzwechsel des Kindes und elterliche Verantwortlichkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die nicht verheirateten Eltern A.________ und B.________ sind die gemeinsamen gesetzlichen Vertreter ihrer Tochter C.________ (geb. 2022). Nach ihrer Trennung im November 2023 und der getrennten Wohnsitznahme ab März 2024 unterlag die Betreuung des Kindes einem alternierenden Modell. Im Rahmen eines Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen beantragte B.________, die alleinige Obhut und eine Erlaubnis zum Wohnsitzwechsel des Kindes nach W.________ (VS) sowie die Festlegung der Unterhaltsbeiträge. A.________ widersetzte sich und beantragte unter anderem die Beibehaltung des Wohnsitzes in V.________ (VD). Das Kantonsgericht Vaud bewilligte den Wohnsitzwechsel nach Valais und setzte eine Regelung zum Besuchsrecht sowie Unterhaltszahlungen fest.
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2F_19/2024: Revisionsgesuch bezüglich Urteil betreffend Ausweisungsentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, portugiesischer Staatsangehöriger, wurde aufgrund von Vergehen vom Bezirksgericht Weinfelden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und verlor schliesslich durch Verfügung des Migrationsamtes des Kantons Thurgau seine Niederlassungsbewilligung. Diverse Rechtsmittel und Revisionsgesuche gegen diese Entscheide blieben ohne Erfolg. Im vorliegenden Verfahren reichte A.________ ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts ein, welches mangels schutzwürdigem Interesse schliesslich als gegenstandslos abgeschrieben wurde.
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6B_301/2025: Unzulässigkeit des Strafrechtsbeschwerdeverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Beschwerde in Strafsachen gegen ein Urteil der Cour d'appel pénale des Kantons Waadt vom 20. November 2024 ein. Dieses hatte ihn der \"qualifizierten Drohung\" schuldig erklärt, ihn zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 100 CHF mit zweijährigem Aufschub sowie einer Busse von 900 CHF mit Ersatzfreiheitsstrafe von neun Tagen bei Nichtzahlung verurteilt.
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4D_30/2025: Entscheid zu zwei Beschwerden betreffend Rechtsöffnungen in Steuerangelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht im Zusammenhang mit zwei Rechtsöffnungsverfahren bezüglich Steuerforderungen des Kantons Zürich und einer politischen Gemeinde. Die vorinstanzlichen Entscheide blieben für den Beschwerdeführer erfolglos. Er erhob Beschwerde sowie Anträge auf Verfahrenssistierung und Vereinigung der Verfahren. Nachdem der Beschwerdeführer den angeforderten Kostenvorschuss auch nach Fristverlängerung nicht leistete, entschied das Bundesgericht, die Verfahren aus prozessualen Gründen nicht weiter zu behandeln.
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4D_35/2025: Urteil zu Rechtsöffnung und Verfassungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Dietikon erteilte den Beschwerdegegnern im Zusammenhang mit einer Betreibung definitive Rechtsöffnung. Der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich ein, welches diese sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abwies. Daraufhin wandte sich der Beschwerdeführer an das Bundesgericht, das die Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen aufgrund des geringen Streitwerts sowie mangelnder Darstellung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung verneinte. Es prüfte stattdessen die Eingabe als subsidiäre Verfassungsbeschwerde.
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8C_555/2024: Urteil betreffend Invalidenversicherung und Verneinung des Rentenanspruchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, arbeitete seit Oktober 2020 als Pflegehelferin. Am 8. November 2021 meldete sie sich bei der IV-Stelle des Kantons Zürich zum Leistungsbezug an. Nach medizinischen Abklärungen verneinte die IV-Stelle mit Verfügung vom 18. September 2023 einen Rentenanspruch. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies ihre Beschwerde am 16. August 2024 ab. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten verlangte die Beschwerdeführerin die Zusprache einer Invalidenrente ab 1. Mai 2022 oder eine Rückweisung an die Vorinstanz.
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2C_193/2025: Nicht-Eintreten auf die Beschwerde in einem ausländerrechtlichen Verfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die argentinische Staatsangehörige A.________, die früher mit einem Schweizer Bürger verheiratet war und bis 2012 in der Schweiz lebte, beantragte zusammen mit ihren zwei argentinischen Kindern die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen unter Berufung auf Härtefälle und den Schutz des Familien- und Privatlebens. Die wiedererwägungsweise gestellten Anträge wurden von allen kantonalen Instanzen abgelehnt. Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob auf die Eingabe der Beschwerdeführer eingetreten werden kann.
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2C_99/2025: Abschreibung eines Verfahrens infolge Rückzugs der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war unbefristet als Revisionsexpertin zugelassen und operativ bei der B.________ AG tätig. Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) entzog ihr am 5. Mai 2023 die Zulassung als Revisionsexpertin für drei Jahre. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte in seinem Entscheid vom 13. Dezember 2024 diese Massnahme auf 24 Monate. Die RAB erhob Beschwerde an das Bundesgericht, zog diese jedoch später zurück.
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7B_325/2025: Nichteintreten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde in der Schweiz in Untersuchungshaft gesetzt, da gegen ihn ein Verfahren wegen Mordes läuft. Das Zwangsmassnahmengericht verlängerte die Untersuchungshaft mehrfach, zuletzt bis zum 6. April 2025. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. A.________ verlangte in seiner Beschwerde an das Bundesgericht die sofortige Haftentlassung.
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2C_272/2024: Entscheidung betreffend Bewilligung des ununterbrochenen Betriebs einer Schichtarbeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG beantragte beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Verlängerung der Bewilligung eines ununterbrochenen Betriebs an ihrem Standort in U.________, in dem ein besonderes Schichtmodell angewandt wird. Das SECO verweigerte die Bewilligung mit der Begründung, dass dieses Modell gegen die aktuelle Behördenpraxis verstosse. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde ab. Die A.________ AG erhob Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.
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6B_273/2025: Unzulässigkeit eines Strafrechtsrekurses gegen ein Urteil der Genevanischen Justiz
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ rekurrierte gegen ein Urteil der kantonalen Genevanischen Strafrechtskammer, das ihn wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt verurteilte, ihm eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten auferlegte und seine Ausweisung aus der Schweiz für sieben Jahre anordnete. Zudem wurde die bedingte Strafentlassung widerrufen und sein Name im Schengener Informationssystem gemeldet. Das Bundesgericht wies seinen Rekurs wegen ungenügender Begründung ab.
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9C_430/2024: Entscheid betreffend Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit eines Vereins
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Verein, der sich gemäss seinen Statuten für Demokratie und politischen Diskurs einsetzt, beantragte eine Steuerbefreiung, welche jedoch von der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern abgelehnt wurde. Die Vorinstanz verweigerte ebenfalls die Steuerbefreiung und nahm auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung Bezug, wonach politischen Organisationen keine Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinn zukommt.
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6B_189/2025: Beschwerde gegen Nichteintretensverfügung des Kantonsgerichts Luzern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ wurden mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Sursee vom 18. April 2024 verschiedener Widerhandlungen gegen Umwelt- und Bauvorschriften für schuldig erklärt und bestraft. Nach Einsprache gegen diese Strafbefehle schrieb das Bezirksgericht Willisau die Verfahren wegen unentschuldigtem Nichterscheinen zur Hauptverhandlung als erledigt ab und stellte die Rechtskraft der Strafbefehle fest. Das Kantonsgericht Luzern trat am 27. Januar 2025 auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht ein, da die gesetzliche Beschwerdebegründung gemäss Art. 385 Abs. 1 StPO nicht erfüllt sei und keine Nachfrist gesetzt wurde. Die Beschwerdeführer legten daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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6B_329/2024: Entscheid zu einer Strafsache betreffend sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einem Rechtsmittel in einer Strafsache betreffend die Vorwürfe der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Der Beschwerdeführerin wurde vor den kantonalen Instanzen kein Recht gegeben, und die Beschwerde richtet sich gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Waadt.
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4A_108/2025: Unzulässigkeit eines zivilrechtlichen Rechtsmittels
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA (in Liquidation) ersuchte beim Bundesgericht um die Aussetzung der Vollstreckbarkeit eines Urteils des Genfer Zivilgerichts vom 6. Januar 2025, das die definitive Rechtsöffnung in einem Zahlungsbefehl zugunsten von B.________ anordnete. Die Vorinstanz hatte die Aussetzung am 24. Januar 2025 verweigert. Während des hängigen Bundesgerichtverfahrens wurde am 13. März 2025 die Konkursöffnung über die A.________ SA beschlossen.
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2C_81/2023: Sanktionsverfügung der WEKO über Abreden im Bereich Luftfracht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen mehrere Luftfahrtunternehmen, darunter die A.________ und B.________, eine Sanktionsverfügung erlassen. Die Verfügung betraf Abreden zu Treibstoffzuschlägen und zur Nicht-Kommissionierung von Zuschlägen. Nach einer Beschwerde der betroffenen Unternehmen hat das Bundesverwaltungsgericht die Sanktionen teilweise reduziert und die Dispositiv-Ziffern der Verfügung in Bezug auf die Beschwerdeführerinnen angepasst. Gegen dieses Urteil reichten die A.________ und B.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein, u.a. mit der Forderung, sie vollständig zu entlasten und die Sanktionen aufzuheben.
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6B_197/2025: Formelle Unzulässigkeit eines strafrechtlichen Rechtsmittels wegen unzureichender Begründung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich am 21. Februar 2025 mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Cour d'appel pénal des Kantonsgerichts Freiburg vom 9. Januar 2025. Diese hatte festgestellt, dass A.________ sein angekündigtes Rechtsmittel gegen ein Urteil vom 19. September 2024 nicht innerhalb der Frist von 20 Tagen nach Zustellung des begründeten Urteils (gemäss Art. 399 Abs. 3 StPO) eingereicht hatte und die Sache folgenlos vom Protokoll gestrichen.
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5A_186/2025: Entscheid über die Revision eines Scheidungsurteils
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ führten ein Verfahren zur Abänderung des ursprünglichen Scheidungsurteils, das in Frankreich ergangen war. Das kantonale Gericht hatte das Urteil teilweise abgeändert: B.________ wurde das alleinige Sorgerecht und die alleinige Obhut über die gemeinsamen Kinder zugesprochen, das Besuchsrecht des Vaters aufgehoben und die Unterhaltsbeiträge angepasst. Der Rekurs von A.________ gegen das kantonale Urteil wurde aufgrund formaler Mängel als unzulässig erklärt. Daraufhin wandte sich A.________ ans Bundesgericht.
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7B_1149/2024: Entscheidung zur Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für eine Privatklägerpartei
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein albanischer Staatsbürger, wurde aufgrund falscher Angaben bei seiner Regularisierungsanfrage gemäss der Operation Papyrus vom Ministerium des Kantons Genf strafrechtlich verfolgt. Anschliessend wurde A.________ angewiesen, mit seiner Familie die Schweiz zu verlassen. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch eingestellt. A.________ ersuchte als Privatkläger in einem Parallelverfahren gegen eine andere Person (B.________) um unentgeltliche Rechtspflege. Das Ministerium sowie die kantonale Justiz lehnten diesen Antrag ab.
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5A_159/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Verwertung eines Fahrzeuges
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob eine Beschwerde gegen die geplante Verwertung eines gepfändeten Fahrzeuges (Ford Transit), welche sich aus einer Forderung im Zusammenhang mit Alimenten ergab. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass das Fahrzeug unpfändbar sei, da es für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit unabdingbar sei. Die kantonale Beschwerdeinstanz wies seine Beschwerde aus formellen Gründen als unzulässig zurück.
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6B_311/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde in den kantonalen Instanzen teilweise verurteilt für qualifizierte Tätlichkeiten, qualifizierte Drohungen, versuchte qualifizierte Körperverletzungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er legte Beschwerde vor dem Bundesgericht ein, insbesondere mit der Forderung nach Freispruch in Bezug auf bestimmte Anklagepunkte, Kürzung der verhängten Sanktionen und Neuverteilung der Verfahrenskosten.
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4D_36/2025: Verfügung im Verfahren betreffend provisorische Rechtsöffnung und Rückzug der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, welches die provisorische Rechtsöffnung zugunsten der Beschwerdegegnerin für Fr. 10'000.-- bestätigte. Während des bundesgerichtlichen Verfahrens zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück.
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4A_25/2025: Urteil zum Thema Kündigung und Subvermietung im Mietrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA mietete Geschäftsräume und schloss hierzu 2024 einen Mietvertrag mit der damaligen Vermieterin. Später wurden die Mietbedingungen 2020 modifiziert, unter anderem hinsichtlich der zulässigen Bedingungen für Subvermietung. 2023 erwarb die B.________ SA das Mietobjekt und stellte eine Überschreitung der vereinbarten Subvermietungszahlungen durch die A.________ SA fest, was zur Kündigung des Mietvertrags führte. Die A.________ SA focht die Kündigung an, wurde jedoch letztlich zur Räumung verpflichtet.
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4D_31/2025: Urteil über die definitive Rechtsöffnung und die Zulässigkeit einer Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft eine Beschwerde gegen eine definitive Rechtsöffnung für einen Betrag von CHF 200, die durch das Regionalgericht Emmental-Oberaargau erteilt wurde. Das Obergericht des Kantons Bern trat auf die Beschwerde nicht ein, und das Bundesgericht prüfte die Eingabe des Beschwerdeführers hinsichtlich Fristeinhaltung, Streitwert und Begründungsanforderungen für Verfassungsbeschwerden. Die Beschwerde wurde letztlich als unzulässig und unbegründet erklärt.
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4A_87/2025: Verfahrensabschluss aufgrund Rückzugs der Beschwerde im Rechtsöffnungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, die A.________ AG, hatte Beschwerde gegen den zweitinstanzlichen Entscheid des Kantonsgerichts Wallis erhoben, welches dem Beschwerdegegner, dem Staat Wallis, definitive Rechtsöffnung für eine Forderung in Höhe von Fr. 1'586'856.35 nebst Zins und Verwaltungsgebühren erteilte. Die Beschwerde wurde am 26. März 2025 von der Beschwerdeführerin zurückgezogen.
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4A_496/2024: Kauf- und Verkaufsversprechen betreffend Grundstück
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Erbengemeinschaft B.B.________ und D.B.________ schlossen gemeinsam mit D.________ und C.________ ein Kauf- und Verkaufsversprechen am 16. Juli 2014 betreffend ein neu zu gründendes Grundstück nArt. www ab. Die endgültige Vereinbarung war an die Erteilung einer definitiven und vollstreckbaren Baubewilligung bis spätestens 15. Februar 2020 geknüpft. C.________, nun vertreten durch die A.________ Sàrl, machte geltend, die Beschwerdegegnerinnen hätten durch ihr Verhalten schuldhaft die Fristerfüllung verhindert. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab und stellten fest, dass das Kauf- und Verkaufsversprechen wegen Zeitablaufs keine Wirkung mehr entfalte.
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7B_692/2024: Einstellungsverfügung und Verkehrssicherungspflicht bei Schlittenunfall auf Skipiste
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 31. Dezember 2017 ereignete sich ein Schlittenunfall, bei dem A.________ schwer verletzt und dauerhaft invalid wurde, während B.________ ebenfalls Verletzungen erlitt. Der Unfall geschah auf einem Schlittelweg, der formell gesperrt gewesen sein soll, aber aufgrund möglicher widersprüchlicher Umstände von den Betroffenen dennoch genutzt wurde. Das Strafverfahren gegen den damaligen Pisten- und Rettungschef wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung durch Unterlassen wurde eingestellt, wogegen die Betroffenen Beschwerde führten.
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7B_764/2024: Entscheidung über den Wechsel der amtlichen Verteidigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ befindet sich in Untersuchungshaft wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Die Staatsanwaltschaft ernannte Rechtsanwältin Jennifer Rickenbach als amtliche Verteidigerin. A.________ beantragte später den Wechsel zur Wahlverteidigerin Ivo Harb, da kein Vertrauen in die amtliche Verteidigung bestand. Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Wechsel ab, was vom Obergericht des Kantons Thurgau bestätigt wurde. Dagegen erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.
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4D_33/2025: Entscheid betreffend definitive Rechtsöffnung und Zulässigkeit einer Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die definitive Rechtsöffnung für einen Betrag von CHF 500.– gegenüber dem Kanton Basel-Stadt, was das Regionalgericht Emmental-Oberaargau teilweise gewährte. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern ein, welches auf die Beschwerde nicht eintrat. Gegen diesen Entscheid wandte sich der Beschwerdeführer an das Bundesgericht, das jedoch ebenfalls auf die Beschwerde nicht eintrat.
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5A_132/2025: Konkurs ohne vorgängige Betreibung bei fehlendem bekanntem Wohnsitz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wurde von der B.________ SA aufgrund einer Schuld von 38'254 CHF, darunter ausstehende Krankenversicherungsprämien, auf Konkurs ohne vorgängige Betreibung gemäss Art. 190 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG eingeklagt. Es konnte kein Wohnsitz der Schuldnerin ermittelt werden. Der Konkurs wurde zunächst vom Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirks Sarine und später vom Kantonsgericht Freiburg bestätigt. A.________ legte erfolglos Beschwerde beim Bundesgericht ein und behauptete, ihren Wohnsitz im Ausland zu haben.
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9C_550/2024: Entscheidung zur Invalidenversicherung und retrospektiven Rentenprüfung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte C.________ meldete sich erstmals 2006 bei der Invalidenversicherung an. Ein Leistungsanspruch wurde damals rechtskräftig verneint. Nach einem Wohnsitzwechsel nach Ungarn stellte sie 2012 erneut ein Rentengesuch, das nach umfangreichen Abklärungen und Gutachten zur Zusprache einer ganzen Invalidenrente ab Mai 2020 führte. Die Versicherte verstarb während des Verfahrens, worauf ihre Erben den Rechtsstreit weiterführten, mit dem Ziel, die Rente rückwirkend ab April 2013 zu erhalten.
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2C_65/2023: Urteil zur Anwendung kartellrechtlicher Normen im Bereich Luftfracht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelt die Beschwerde der A.________ gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches sich mit zwei unzulässigen Preisabreden im Bereich der Luftfracht befasst. Diese betreffen Treibstoffzuschläge und die Nicht-Kommissionierung von Zuschlägen. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hatte A.________ eine Sanktion sowie anteilige Verfahrenskosten auferlegt. In einem mehrjährigen Verfahren war die Frage der massgeblichen Rechtsnormen und Berechnungsgrundlagen umstritten.
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1C_252/2023: Lärmschutzmassnahmen für eine Strassenparzelle in Gland
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Urteil hat das Bundesgericht über den Rekurs der Gemeinde Gland entschieden, die sich gegen eine kantonale Entscheidung zur Durchführung von Lärmschutzmassnahmen durch die zuständige kantonale Behörde und die Gemeinde aussprach. Der Streit dreht sich um die Sanierungsmassnahmen zur Reduzierung von Verkehrslärm auf einem Abschnitt der Route Suisse, die die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte (VLI) überschreiten.
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8C_110/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte gegen die Entscheidung der Präfektur Biel, die ihn betreffende Ablehnung eines Sozialhilfebudgets nicht zu überprüfen, zuerst beim Verwaltungsgericht, dann beim Bundesgericht Beschwerde ein. Beide Instanzen erklärten seine Beschwerden für unzulässig.
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1C_525/2024: Fristenlauf bei Zustellung eines Bauentscheids mit A-Post Plus
Zusammenfassung des Sachverhalts
Es wird die Frage geprüft, ob die Zustellung eines Bauentscheids per A-Post Plus zulässig ist. Die Beschwerdeführenden machen eine Verletzung des Willkürverbots und des Grundsatzes von Treu und Glauben geltend. Nach Ansicht des Kantonsgerichts ist für den Fristenlauf die tatsächliche Zustellung massgebend, unabhängig von der Versandart. Das Bundesgericht hält diese Auffassung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung und dem geltenden Recht für korrekt.
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4D_26/2025: Zulässigkeit einer Beschwerde in einer Rechtsöffnungsfrage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ GmbH legte Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern ein, welches auf ihre Beschwerde gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland nicht eintrat. Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des Rechtsmittels und die Erfüllung der Begründungsanforderungen nach dem Bundesgerichtsgesetz (BGG).
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9C_773/2023: Urteil zur dritten Eingabe einer Invaliditätsversicherungsgesuchstellerin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte A.________ reichte beim kantonalen Invalidenversicherungsamt dreimal Anträge auf Invaliditätsleistungen ein. Die ersten beiden Gesuche wurden abgelehnt, und die ablehnenden Entscheidungen wurden durch kantonale und letztlich bundesgerichtliche Urteile bestätigt. Am 3. August 2020 stellte A.________, unter Berufung auf eine Verschlimmerung ihres Gesundheitszustands, einen dritten Antrag auf Leistungen, der vom Invalidenversicherungsamt abgelehnt wurde, da eine relevante Änderung des Gesundheitszustands nicht plausibel gemacht wurde. Das kantonale Gericht von Waadt bestätigte diese Entscheidung, worauf A.________ vor Bundesgericht rekurrierte.
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8C_205/2025: Prozessvoraussetzung in der Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid des Amtes für Arbeit Zürich ein, welcher die Vermittlungsfähigkeit und somit den Anspruch auf Arbeitslosentaggelder ab dem 01.08.2024 verneinte. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte den Entscheid. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde ans Bundesgericht.
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8C_395/2024: Entscheid betreffend Gerichtskosten für monodisziplinäres Gutachten im Zusammenhang mit Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde der IV-Stelle Basel-Landschaft gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, welches die Kosten für ein monodisziplinäres Gerichtsgutachten in der Höhe von Fr. 24'171.65 der IV-Stelle auferlegt hatte. Diese hatte die Kostenüberbindung sowie deren Bemessung beanstandet.
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4A_58/2025: Urteil zur Vertragsbeendigung einer Krankentaggeldversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Versicherte A.________, Inhaber eines Automobil-Einzelunternehmens, schloss mit der B.________ AG eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ab. Die Versicherung erklärte am 11. März 2022 den rückwirkenden Rücktritt vom Vertrag aufgrund der behaupteten Betriebsaufgabe des Versicherten per 1. September 2018. Nach erfolgter Klage des Versicherten auf Krankentaggeldleistungen und nach Widerklage der Versicherung auf Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen entschied das Versicherungsgericht des Kantons Aargau zugunsten der Versicherung. A.________ focht den Entscheid beim Bundesgericht an.
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8C_776/2023: Taggeldberechnung im Rahmen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte A.________ erlitt eine Erschöpfungsdepression und meldete sich bei der Invalidenversicherung wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit an. Nach beruflichen Massnahmen, darunter Jobcoaching und ein Aufbautraining, wurde ihr ein Taggeld von Fr. 180.- pro Tag zugesprochen, basierend auf einem jährlichen Einkommen von Fr. 81'926.-. Die Versicherte beantragte eine höhere Taggeldhöhe und machte ein höheres Einkommen geltend. Ihre Beschwerde wurde vom kantonalen Gericht abgewiesen, woraufhin sie Beschwerde ans Bundesgericht führte.
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1C_135/2024: Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit betreffend Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte beim Gemeinderat Steinhausen eine Verlängerung der Frist zur Rückführung einer gewerblich genutzten Scheune zu landwirtschaftlichen Zwecken. Der Gemeinderat bewilligte den Vollstreckungsaufschub unter Auflagen. Das Amt für Raum und Verkehr verweigerte seine Zustimmung. Daraufhin übermittelte die kantonale Baudirektion eine Beschwerde von A.________ an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug weiter. Dieses erklärte sich zuständig. A.________ focht diesen Zwischenentscheid vor dem Bundesgericht an.
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1C_326/2023: Entscheid zu Baugesetzgebung und Nachträgen bei Baugenehmigungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eigentümer A.B. und B.B. legten einen Rekurs beim Bundesgericht ein, um eine kantonale Entscheidung anzufechten. Diese betrifft die Bauweise und die Anforderungen an Parkplätze auf ihren Grundstücken in der Gemeinde Val-de-Charmey. Streitpunkte waren die Verpflichtung, Parkplätze durch Markierungen zu kennzeichnen, und die Verkehrsregelung, die ein Parkverbot an einem bestimmten Grundstücksbereich einschliesst.
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6B_240/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend versuchte Drohung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen das Urteil des Kantonsgerichts Schwyz, welches ihn der versuchten Drohung schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse bestraft hatte. Zudem wurde das Verfahren wegen Beschimpfung mangels Strafantrags eingestellt. Der Beschwerdeführer focht das Urteil an, verlangte einen Freispruch und eine hohe Entschädigung. Seine Argumentation stützt sich auf allgemeine Kritik am kantonalen Rechtssystem sowie persönliche Umstände, ohne eine substantielle Begründung zur Rechtsverletzung vorzulegen.
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2C_75/2023: Urteil betreffend kartellrechtliche Preisabreden im Bereich Luftfracht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersagte mehreren Luftfahrtunternehmen, Preisabsprachen im Bereich Luftfracht durchzuführen, und verhängte Sanktionen in Höhe von insgesamt rund CHF 11'000'000. Die A.________ war Teil dieser Unternehmen und wurde sanktioniert. Die Verfügung der WEKO wurde teilweise vom Bundesverwaltungsgericht korrigiert, das die Sanktion für A.________ reduzierte. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, um die Sanktion und Verfahrenskosten vollständig aufzuheben.
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9C_607/2022: Urteil zur interkantonalen Doppelbesteuerung im Zusammenhang mit der Steuerhoheit und Veranlagung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH wurde in den Steuerperioden 2014-2018 sowohl vom Kanton Luzern als auch vom Kanton Zürich als steuerpflichtig behandelt. Der Kanton Zürich beanspruchte die Steuerhoheit aufgrund des Wohnsitzes des Alleingesellschafters. Eine Einsprache der Steuerpflichtigen gegen die Veranlagungsverfügungen wurde vom Steueramt Zürich mit Verweis auf die formelle Rechtskraft eines früheren Steuerhoheitsentscheids nicht zugelassen.
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7B_181/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte Beschwerde gegen eine Verfügung des Freiburger Staatsanwalts ein, mit der eine Nichtanhandnahme beschlossen wurde. Die Beschwerde wurde vom Kantonsgericht Fribourg nicht materiell behandelt. A.________ wendet sich daraufhin ans Bundesgericht.
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2C_522/2024: Unzulässigkeit wegen Interessenkonflikt nach Art. 12 lit. c BGFA
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Rechtsanwalt, wurde wegen eines Interessenkonflikts im Sinne von Art. 12 lit. c BGFA gebüsst. Er hatte im Auftrag der E.________ AG, die von einem früheren langjährigen Klienten seiner Kanzlei Darlehensforderungen einforderte, ein Schreiben verfasst. Die Aufsichtskommission und das Verwaltungsgericht Zürich erkannten darin eine Verletzung der Berufsregeln. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht.
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4A_568/2024: Fristwahrung im Zusammenhang mit der Zustellung während der Betreibungsferien
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelte die Frage, ob die Fristwahrung für eine Beschwerde gewahrt war, nachdem eine gerichtliche Zustellung während der Betreibungsferien erfolgte. Gegenstand war die provisorische Rechtsöffnung im Umfang von CHF 2'128'855.60 sowie der Entscheid des Kantonsgerichts Luzern, welches die Beschwerde aufgrund angeblicher Verspätung nicht behandelte.
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2C_68/2023: Urteil zum Sanktionsverfahren im Bereich Luftfracht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Wettbewerbskommission (WEKO) führte ab 2006 eine Untersuchung gegen diverse Luftfahrtunternehmen wegen Abreden über Zuschläge im Bereich Luftfracht durch. Sie erliess am 2. Dezember 2013 eine Sanktionsverfügung, in welcher sie den Unternehmen untersagte, sich über Preise und Preiselemente abzusprechen, und sanktionierte mehrere Unternehmen. Drei betroffene Unternehmen erhoben dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, welches die Sanktionen reduzierte und die Verfahrenskosten teilweise neu regelte. Die Unternehmen erhoben gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht.
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4A_460/2024: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Zuständigkeitsschiedsspruch betreffend Drittpartei
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine zypriotische Gesellschaft im Transportwesen, klagte gegen zwei lettische Gesellschaften. Gegenstand des Schiedsverfahrens waren Ansprüche basierend auf einem Aktionärsvertrag, der eine Schiedsklausel beinhaltete. Die Beklagte 2 bestritt in einem lettischen Gerichtsverfahren deren Berechtigung aus dem Vertrag und verweigerte die Anerkennung der Schiedsklausel. Das Schiedsgericht verneinte seine Zuständigkeit gegenüber der Beklagten 2. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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4D_38/2025: Zulässigkeit einer Beschwerde in vermögensrechtlicher Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde des Beschwerdeführers, welche gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen betreffend die definitive Rechtsöffnung erhoben wird. Die Beschwerde betrifft eine vermögensrechtliche Angelegenheit mit einem Streitwert von Fr. 130.--.
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4A_170/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Kündigung vor Arbeitsantritt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin klagte gegen ihre Arbeitgeberin, die B.________ AG, wegen einer angeblich missbräuchlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsantritt. Das Arbeitsgericht Uster trat in erster Instanz nicht auf die Klage ein. Das Obergericht des Kantons Zürich wies sowohl ein Gesuch der Beschwerdeführerin zur Fristverlängerung als auch ihre Berufung ab. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht, welche jedoch verspätet eingereicht wurde.
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2C_271/2024: Eintragung in die EU/EFTA-Anwaltsliste im Kanton St. Gallen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein österreichischer Rechtsanwalt, der hauptsächlich in Liechtenstein tätig ist, beantragte die Eintragung in die EU/EFTA-Anwaltsliste des Kantons St. Gallen, nachdem er dort eine Kanzlei eröffnet hatte. Sein Antrag wurde durch die Anwaltskammer und die Vorinstanz abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, dass er nicht überwiegend in der Schweiz tätig sei und dass seine Aufenthaltsbewilligung ihn zur Berufsausübung nicht berechtige. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit und rechtlichen Anforderungen dieser Eintragung.
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1C_688/2023: Parteikostenentschädigungsanspruch im Zusammenhang mit Führerausweis-Auflagen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht überprüft einen Fall, bei dem A.________ gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug Beschwerde führte. Dieses hatte ihm eine Parteientschädigung von Fr. 5'000.-- für das vorinstanzliche Verfahren zugesprochen. Der Beschwerdeführer A.________, dem zuvor Auflagen zur Belassung seines Führerausweises gemacht wurden, hatte in der Vorinstanz obsiegt, aber die zugesprochene Parteientschädigung als zu niedrig angefochten.
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5A_95/2024: Beschwerde über die Abweisung eines Gesuchs um Ausstand der Präsidentin des Zivilgerichts im Rahmen von Schutzmassnahmen der Ehe und einer Zahlungsklage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, beantragte den Ausstand der Präsidentin des Zivilgerichts im Amtsbezirk Broye in zwei Verfahren: einer Kindesangelegenheit im Rahmen von Schutzmassnahmen der Ehe und einer Zahlungsklage. Die Präsidentin des Gerichts lehnte das Ausstandsgesuch ab, ebenso wie die kantonale Berufungsinstanz. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_1427/2024: Entscheid zur Nichtanhandnahme einer Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen, unterlag mehrfach vor dem Obergericht des Kantons Thurgau und dem Bundesgericht. Im vorliegenden Fall richtete sich seine Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts vom 6. Dezember 2024, welches auf seine Beschwerde aufgrund mangelhafter Einhaltung von Fristen und formellen Anforderungen nicht eingetreten war.
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7B_179/2025: Urteil zur Ablehnung der bedingten Entlassung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein algerischer Staatsangehöriger, der ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz lebt, wurde mehrfach strafrechtlich verurteilt, zuletzt im Jahr 2023 wegen Delikten wie Geldwäscherei, Verstössen gegen das Ausländergesetz sowie Betäubungsmittelvergehen. Trotz des Verbüssens von zwei Dritteln seiner Haftstrafe und eines Antrags auf bedingte Entlassung wurde diese von der zuständigen kantonalen Strafvollzugsbehörde und den Gerichten bis hin zur Vorinstanz abgelehnt.
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6B_272/2025: Unzulässigkeit eines Beschwerdeverfahrens im Strafrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ legte am 18. März 2025 vor dem Bundesgericht Beschwerde ein, um ein Urteil der kantonalen Strafrekursbehörde des Kantons Neuenburg vom 7. Februar 2025 anzufechten. Diese kantonale Entscheidung wies eine Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen eine Verfügung vom 8. Januar 2025 zurück, welche ihre Opposition gegen eine Strafbefehlverfügung des 13. August 2024 als verspätet erachtete und das Dossier an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung einer möglichen Fristwiederherstellung weiterleitete.
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6B_969/2023: Urteil zur strafrechtlichen Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten, Geldwäscherei und Waffenrechtsverletzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde in erster Instanz wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und teilweise versuchten Geldwäschereiverstössen sowie des Besitzes einer Pistole auf sieben Jahre Freiheitsstrafe und einer zwölfjährigen Landesverweisung verurteilt. In zweiter Instanz wurde das Strafmass auf acht Jahre erhöht und der Schuldspruch auf weitere Tatvorwürfe ausgeweitet. A.________ reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, mit der er primär eine Reduktion des Strafmasses und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanzen beantragte sowie eine unentgeltliche Rechtspflege ersuchte.
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4D_27/2025: Zulässigkeit der Beschwerde in einem Zwischenentscheid im Rechtsöffnungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob gegen eine Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt, die auf eine schriftliche Entscheidung ohne mündliche Anhörung hinweist, Einspruch und reichte zudem eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Streitfrage betrifft einen selbständig eröffneten Zwischenentscheid im Rahmen eines Rechtsöffnungsverfahren.
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1C_584/2024: Entscheid zur Ausführung von Ersatzmassnahmen im Bauwesen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betraf die Ersatzmassnahmen eines eingestürzten Stützmauers auf der Parzelle 3519 in Montreux, deren Eigentümerin A.________ ist. Die Gemeinde Montreux führte im Nachgang an den Einsturz im Jahr 2016 Arbeiten zur Wiederherstellung durch und verlangte von der Eigentümerin die Kostendeckung. Zusatzlich entschied die Gemeinde, die Arbeiten zur Neuerrichtung eines Mauers und weiteren Massnahmen auf Kosten von A.________ durchzuführen. Die kantonale Verwaltungsgerichtsbarkeit (CDAP) teilweise annullierte diese Entscheidung und wies die Gemeinde an, den Mangel an Tatsachenfeststellungen zu ergänzen.
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8C_211/2025: Urteil zur Prozessvoraussetzung im Bereich der Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid der Syna Arbeitslosenkasse. Das kantonale Versicherungsgericht trat jedoch nicht auf die Beschwerde ein, da die gesetzte Nachfrist zur Verbesserung der unzureichenden Beschwerdeschrift unbeachtet verstrich.
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6B_250/2025: Einsprache gegen einen Strafbefehl und unentschuldigtes Fernbleiben
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach einer Einsprache gegen den Strafbefehl blieb er der Einvernahme unentschuldigt fern, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Einsprache als zurückgezogen deklarierte. Der Strafbefehl wurde rechtskräftig. Eine Beschwerde gegen die Abschreibungsverfügung der Staatsanwaltschaft wurde vom Obergericht des Kantons Graubünden abgewiesen. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin ans Bundesgericht.
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2F_18/2024: Revisionsgesuch bezüglich eines bundesgerichtlichen Nichteintretensentscheids
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Flüchtling mit Aufenthaltsbewilligung, beschwerte sich über die Ablehnung eines Aufenthaltsgesuchs zur Vorbereitung der Eheschliessung durch kantonale Behörden. Die kantonalen Entscheide waren Gegenstand einer Bundesgerichtsbeschwerde, auf welche mangels rechtsgenügender Begründung nicht eingetreten wurde (Urteil 2C_487/2024). A.________ reichte ein Revisionsgesuch ein und kritisierte das Bundesgericht sowie die beteiligten kantonalen Behörden.
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6B_309/2024: Urteil zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Strafzumessung im Zusammenhang mit Betrug und weiteren Straftaten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht überprüfte Schuldsprüche und die Strafbemessung des Amtsgerichts Dorneck-Thierstein sowie des Obergerichts Solothurn. Die Verfahren betraf A.________ und B.B.________, die unter anderem wegen Betrugs, Erschleichung einer falschen Beurkundung und mehrfacher Unterlassung der Buchführung belangt wurden. B.B.________ wurde den Schuldspruch betreffend Betrug gegenüber C.________ bestätigt, jedoch wurden Freisprüche aus erster Instanz bestätigt. Die Freiheitsstrafe wurde unter Berücksichtigung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots auf 42 Monate festgelegt. A.________ wurde vom Vorwurf mehrfacher Misswirtschaft freigesprochen, jedoch bezüglich des Betrugs gegenüber D.________ zusätzlich schuldig gesprochen und mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe bestraft.
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6B_781/2024: Urteil zum Vorwurf von Sexualdelikten und zur Ausweisung eines Ausländers
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A., ein französischer Staatsangehöriger, wurde vom erstinstanzlichen Gericht wegen mehrfacher Straftaten, darunter sexueller Handlungen mit Minderjährigen, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Tätlichkeiten, zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten und weiteren Nebenstrafen verurteilt. Dazu gehören seine Ausweisung aus der Schweiz, ein lebenslanges Tätigkeitsverbot sowie eine Schadenersatzzahlung. Die Vorinstanz bestätigte dieses Urteil. A.A. legte beim Bundesgericht Berufung ein und stellte verschiedene Anträge, darunter eine Reduktion seiner Strafe und das Ausbleiben der Ausweisung. Diese wurden im letztinstanzlichen Urteil abgelehnt.
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4D_14/2025: Entscheid betreffend definitive Rechtsöffnung und Nichtleistung des Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, erhob eine Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, welches die definitive Rechtsöffnung zugunsten der Beschwerdegegner bestätigte. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da der Kostenvorschuss trotz einer angesetzten Nachfrist nicht geleistet wurde und die Begründungsanforderungen des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) nicht erfüllt waren.
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2C_149/2025: Entscheid zur Beschwerde gegen einen Kreditbeschluss des Kantonsrats Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein Mitglied des Kantonsrats Zürich, focht den Beschluss des Kantonsrats über die Bewilligung eines Rahmenkredits von CHF 300'000'000 für die anerkannten Religionsgemeinschaften für die Periode 2026–2031 beim Bundesgericht an. Er beantragte die Aufhebung des Beschlusses und die Rückweisung zur Berichtigung oder Neubeurteilung.
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4A_414/2024: Urteil betreffend Massnahmen zur Herausgabe von Dokumenten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die ukrainische Gesellschaft A.________, vertreten durch ihre Mehrheitseigentümerin B.________, hat im Zusammenhang mit einer laufenden zivilrechtlichen Klage in der Ukraine eine schweizerische Massnahmenanordnung beantragt, um Dokumente von C.________ SA und D.________ zu erhalten. Ziel war es, mögliche Vermögenswerte für die spätere Vollstreckung eines möglichen ukrainischen Urteils zu identifizieren. Das erstinstanzliche Genfer Gericht wies die Massnahmeregelung zurück, die kantonale zweite Instanz erklärte die Berufung für unzulässig. Die Revisionsmöglichkeit des Bundesgerichts wurde angerufen.
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9C_380/2024: Steuerrechtliche Auseinandersetzung über die Abzugsfähigkeit von Provisionen und Rückstellungen im Kanton Genf
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein im Kanton Genf wohnhaftes und beruflich tätiges Individuum, legte im Jahr 2018 eine Selbstanzeige bei der kantonalen Steuerverwaltung vor, in welcher es nicht deklarierte Einkünfte und Vermögen aus den Steuerjahren 2012 bis 2017 offenbarte. Die Streitpunkte umfassen insbesondere die steuerliche Abzugsfähigkeit von angeblich geschäftsbezogenen Rückstellungen für Risiken sowie Vergütungen ('Rückvergütungen') aus einer parallelen selbstständigen Tätigkeit. Die kantonalen Behörden verweigerten diese Abzüge, was zu einem Verfahren vor dem Bundesgericht führte.
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9C_710/2024: Urteil zur Steuernachfolge im Mehrwertsteuerrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die \"B.________ AG\" führte bis zu ihrer Umfirmierung im Jahr 2020 ein Begegnungszentrum mit umfangreichen Aktivitäten. Nach der Gründung der \"A.________ AG\" unter ähnlichem Zweck am selben Standort, sah die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) diese als Steuernachfolgerin der \"B.________ AG\". Die ESTV machte Steuernachforderungen für die Steuerperioden 2014-2017 geltend. Die \"A.________ AG\" bestritt die Steuernachfolge und verlangte die Feststellung der Verjährung.
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8C_203/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen das Verwaltungsgericht des Kantons Bern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin legte Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern ein, welches auf ihr Revisionsgesuch hinsichtlich eines früheren Urteils nicht eingetreten war. Der Streitgegenstand betrifft die Frage der Sozialhilfe und die Einhaltung von Prozessvoraussetzungen.
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4D_25/2025: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Rechtsöffnungsentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin beantragte die Anfechtung eines obergerichtlichen Entscheids, welcher die definitive Rechtsöffnung für Fr. 1'560.– sowie Nebenforderungen erteilte. Im vorinstanzlichen Verfahren wurde der Beginn des Verzugszinses angepasst. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und entschied, aufgrund des geringen Streitwerts sei diese nicht als Beschwerde in Zivilsachen zulässig, sondern als subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Die Eingabe der Beschwerdeführerin genügte jedoch den Begründungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde nicht.
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4A_583/2024: Urteil zur Forderung aus einem Architekturvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH (Beklagte) und die Einfache Gesellschaft B.________ (bestehend aus den Beschwerdegegnern C.B.________ und D.B.________) schlossen einen Vertrag über Architekturleistungen, wobei die SIA-Norm 102 (2003) zur Anwendung kommen sollte. Es kam zu Streitigkeiten über Rechnungen sowie zur Kündigung des Vertrags durch die Beklagte. Die kantonalen Gerichte entschieden zu Gunsten der Beschwerdegegner, so dass die Beklagte die Beschwerde ans Bundesgericht erhob.
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2C_338/2024: Urteil zum nachträglichen Familiennachzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein kosovarischer Staatsangehöriger, D.B., ersuchte für seine Ehefrau A.B. und gemeinsame Tochter C.B. um nachträglichen Familiennachzug in die Schweiz. Nach Ablehnungen der kantonalen Behörden aufgrund verspäteter Gesuche und fehlender Mitwirkung sowie der konfliktbeladenen Situation im Heimatland wandten sich die Beschwerdeführerinnen an das Bundesgericht. Das Gericht beurteilte, ob wichtige familiäre Gründe für den Familiennachzug vorliegen und ob eine Rückkehr nach Kosovo zumutbar ist.
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7B_1148/2024: Unzulässigkeit der Rechtsverweigerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerinnen A.________ SA, B.________ Ltd, C.________ Ltd und D.________ Ltd führten im Zusammenhang mit einer Strafsache ein Verfahren wegen Rechtsverweigerung vor dem Bundesgericht. Ausgangspunkt war, dass die Vorladung zu Berufungsverhandlungen nicht an die angegebene schweizerische Adresse der Gesellschaften zugestellt wurde. Es wurde ein angeblicher „vorsätzlicher Rechtsverweigerungsvorwurf“ gegenüber der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts geltend gemacht.
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2C_494/2024: Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Familiennachzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der serbische Staatsbürger A.A.________ reiste im Jahr 2015 erneut in die Schweiz ein und heiratete die hier niedergelassene Landsfrau B.________. Aufgrund dieser Ehe erhielt er zunächst eine Aufenthaltsbewilligung und später eine Niederlassungsbewilligung. Nach der Scheidung und Verdachtsmomenten auf eine Scheinehe, die durch anonym eingegangene Schreiben und die Zeugung eines ausserehelichen Kindes während seiner Ehe untermauert wurden, widerrief das Migrationsamt die Niederlassungsbewilligung. Es wies zudem die Gesuche seiner späteren Ehefrau C.A.________ und seines Sohnes D.A.________ um Familiennachzug ab. Die kantonalen Instanzen bestätigten den Widerruf, worauf A.A.________ an das Bundesgericht gelangte.
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5A_219/2023: Entscheidung zur Verantwortlichkeit als Familienhaupt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Klägerin, C.________, erlitt im Jahr 2004 schwere Verletzungen durch D.________, den adoptierten Sohn der Beklagten A.________ und B.________, während eines Aufenthalts in der Schweiz. Nachdem D.________ bereits strafrechtlich verurteilt wurde, forderte C.________ zivilrechtlich Schadenersatz von ihm sowie eine solidarische Haftung seiner Eltern. Vorinstanzen beurteilten die Anwendbarkeit sowie die Verantwortlichkeit unterschiedlich: Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage gegen die Eltern basierend auf Schweizer Recht ab, während das kantonale Berufungsgericht die Anwendung italienischen Rechts bestätigte und die Eltern haftbar machte.
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1C_349/2023: Entscheid zum Bauprojekt auf der Parzelle Nr. 6587 in Lausanne
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bauprojekt betrifft die Errichtung von drei Gebäuden mit insgesamt 27 Wohnungen auf der Parzelle Nr. 6587 in Lausanne. Das Gebiet unterliegt einem Plan de Quartier (PQ) aus dem Jahr 1985, welcher bei seiner Integration ins allgemeine Zonenplan Lausanne (PGA) im Jahr 2006 nicht verändert wurde. Der PQ ermöglicht eine bauliche Verdichtung, wobei grüne Freiflächen erhalten bleiben sollen. Das Projekt löste mehrere Einsprachen aus, insbesondere von Eigentümern benachbarter Parzellen. Auf kantonaler Ebene wurden Teile des Bauvorhabens geändert, insbesondere mit Bezug auf den Schutz der Fauna. Der vorliegende Rechtsstreit vor dem Bundesgericht betrifft eine Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts, welches den Bau zuließ, jedoch Anpassungen forderte.
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2C_185/2025: Nichteintretensentscheid betreffend Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen ein kantonales Gesundheitsamt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Arzt A.________ wandte sich an das Amt für Gesundheit des Kantons Basel-Landschaft mit Fragen zu Covid-19-Impfstoffen und möglichen Impfschäden bei Jugendlichen und Schwangeren. Nachdem auf seine Nachfragen keine Antworten folgten, erhob er beim Kantonsgericht Basel-Landschaft eine Rechtsverweigerungsbeschwerde. Die Vorinstanz trat auf die Beschwerde nicht ein. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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4D_40/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in vermögensrechtlicher Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH (Beschwerdeführerin) wendet sich gegen die Erteilung einer definitiven Rechtsöffnung zugunsten des Beschwerdegegners B.________ in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamts Zürich 1 über einen Betrag von Fr. 7'900.-- nebst Zins. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass ihre Forderung von Fr. 1'950'000.-- die Schuld tilge. Nachdem das Obergericht des Kantons Zürich ihre Beschwerde abgewiesen hatte, erhob sie Beschwerde an das Bundesgericht.
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6B_887/2024: Entscheidung bezüglich Strafverfahren und Landesverweis
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom regionalen Gericht Jura bernois-Seeland wegen mehrfacher Diebstähle, versuchten Diebstahls, mehrfacher Verletzungen des Hausrechts, Sachbeschädigung, Gewalt gegen Beamte, Nutzung eines Gegenstands ohne Berechtigung, sowie weiteren Verstössen gegen das Straf- und Verwaltungsrecht verurteilt. Das Urteil beinhaltete eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, eine bedingte Geldstrafe und eine Busse sowie eine Landesverweisung für fünf Jahre. Die kantonale Berufungsinstanz reduzierte die Verurteilungen in einigen Fällen, bestätigte jedoch die Landesverweisung. A.________ legte dagegen beim Bundesgericht Beschwerde ein, die auf Freispruch, Entschädigung für erlittenes Unrecht und Verzicht auf die Landesverweisung zielte.
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8C_369/2024: Urteil zur Ablehnung eines Revisionsgesuchs im Bereich Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer begehrte die Revision seiner Beiträge für bestimmte Jahre (2011, 2012, 2013 und 2015) sowie deren Berücksichtigung bei der Berechnung einer Invalidenrente. Die Vorinstanz hatte sein Anliegen abgelehnt, da keine neuen Tatsachen oder Beweise vorlagen, die eine prozessuale Revision rechtfertigen würden. Die Beschwerde ans Bundesgericht richtete sich gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich sowie die ursprüngliche Verfügung der IV-Stelle des Kantons Zürich. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass die Beiträge teilweise im individuellen Kontoauszug fehlerhaft seien, was erst durch spätere Überprüfungen entdeckt worden sei.
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2C_515/2023: Widerruf einer Niederlassungsbewilligung und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, italienischer Staatsbürger, in der Schweiz geboren und seit Jahrzehnten ansässig, wurde wiederholt und teils schwerwiegend strafrechtlich verurteilt. Trotz Warnungen und einer \"letzten Chance\" seitens der Behörden setzte er sein delinquentes Verhalten fort, unter anderem durch Drogenhandel und Verkehrswidrigkeiten. Seine Niederlassungsbewilligung wurde vom Migrationsamt Solothurn widerrufen, und das Verwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid. A.________ richtete sich gegen diese Urteile vor Bundesgericht.
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4A_84/2025: Entscheid zum Mietvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte gegen ein Urteil der Cour d'appel civile des Kantonsgerichts Waadt Berufung ein. Es ging um Streitigkeiten bezüglich eines Mietvertrags. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, eine Kostenvorschusszahlung zu leisten, was er trotz eines Nachfristgewährungsprozesses nicht ausführte. Aufgrund dieser Unterlassung wurde die Beschwerde als unzulässig erklärt.
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4A_121/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend definitive Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Einzelgericht am Bezirksgericht Zürich erteilte dem Kanton Zürich im Rahmen eines Zahlungsbefehls definitive Rechtsöffnung über CHF 32'313.65. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Beschwerde, zuerst ans Obergericht des Kantons Zürich und schliesslich ans Bundesgericht. Das Obergericht wies die Beschwerde des Beschwerdeführers und sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Der Beschwerdeführer beantragte auch vor dem Bundesgericht unentgeltliche Rechtspflege.
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7B_19/2025: Entscheid über die Aufrechterhaltung und Aufhebung des Strafrechtlichen Arrests auf Kunstgegenstände
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung wegen eines mutmasslichen Einbruchdiebstahls in die Wohnung eines Verstorbenen ging es um Kunstgegenstände und andere Wertgegenstände, welche bei einer Durchsuchung im Besitz des Beschuldigten gefunden wurden. Während ein Teil der Kunstgegenstände mit der vermuteten Straftat in Verbindung gebracht wurde, wurden andere vom Kanton auf Antrag nicht als Teil des Diebstahls anerkannt und der Arrest aufgehoben. Eine Erbin des Verstorbenen focht diese Entscheidung an und suchte eine umfassendere Sicherung aller Kunstgegenstände. Zudem beanstandete sie die Ablehnung einer Kostenentschädigung für die kantonale Verfahren.
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1C_277/2024: Entscheid betreffend die Verlängerung einer kantonalen Reservezone im Kanton Waadt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA, Eigentümerin einer in der Bauzone gelegenen und unbebauten Parzelle (Nr. 1455) im Kanton Waadt, hat einen Rekurs gegen die Verlängerung einer kantonalen Reservezone eingereicht. Die ursprüngliche Reservezone wurde 2018 für fünf Jahre festgelegt und nun gemäss kantonalem Recht um drei Jahre bis 2026 verlängert. Ziel der Reservezone ist die Sicherstellung einer zukünftigen Anpassung der Bau- und Mischzonenplanung. Die Verlängerung wurde von der kantonalen Behörde genehmigt und von der Rekurrentin beanstandet, jedoch durch das Kantonsgericht bestätigt. Mit dem vorliegenden Rechtsmittel beantragte A.________ SA, die Verlängerung rückgängig zu machen oder die Sache zur neuen Prüfung zurückzuweisen.
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2C_242/2024: Entscheid zur Parteiqualität in einer arbeitsrechtlichen Verwaltungsstreitigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht behandelte eine Streitigkeit über die Parteiqualität im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Verfahrens. A.________, ein Gewerkschaftsvertreter, wollte als Partei in eine Verwaltungsstreitigkeit zwischen B.________ SA und dem kantonalen Arbeitsamt von Genf (Office cantonal de l'inspection et des relations du travail) einbezogen werden. Diese Parteiqualität wurde ihm zunächst von der Genfer Justiz verweigert, obwohl sein Status als Partei in der ursprünglichen Verwaltungsverfahren festgelegt war. Im Rahmen einer späteren Entscheidung vom November 2024 wurde der Punkt zugunsten von A.________ geklärt, was den vorliegenden Rechtsstreit gegenstandslos machte.
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9C_602/2024: Urteil zur interkantonalen Doppelbesteuerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, deren Geschäftssitz zunächst in Zürich und ab 2023 in Luzern lag, wurde vom Kanton Tessin als unbeschränkt steuerpflichtig erklärt, da ihre tatsächliche Verwaltung sich dort befand. Für das Steuerjahr 2021 kam es zu einer Auseinandersetzung über die Doppelbesteuerung zwischen den Kantonen Tessin und Zürich, wobei die Gesellschaft höhere Steuerforderungen durch den Kanton Tessin bestritt und eine Rückerstattung früherer Zahlungen verlangte.
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6B_100/2025: Urteil zum Nichteintreten infolge nicht bezahltem Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern. Das Bundesgericht verlangte die Zahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 3'000.--. Trotz einer Nachfrist versäumte es der Beschwerdeführer, den Vorschuss fristgerecht zu leisten.
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5A_377/2024: Entscheid zu den Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft und der Zuweisung der ehelichen Wohnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft zwischen A.________ und B.________, welche seit 2013 verheiratet sind und ein gemeinsames Kind, C.________ (geboren 2007), haben. Strittig ist insbesondere die Zuweisung der ehelichen Wohnung und das festzulegende legale Domizil des Kindes. Der Vater erhob Beschwerde gegen die direkt vorhergehenden Entscheide der unteren Instanzen, mit welchem die Wohnung der Mutter zugewiesen und das legale Domizil der Tochter bei der Mutter festgelegt wurde.
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4D_11/2025: Entscheid zur Nichtleistung eines Kostenvorschusses in einer Rechtsöffnungsangelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte eine Beschwerde gegen den Entschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, welches auf die von ihm erhobene Eingabe nicht eingetreten war. Streitgegenstand war die definitive Rechtsöffnung für eine Forderung von Fr. 130.-- gegenüber dem Beschwerdegegner. Das Bundesgericht verlangte die Einzahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 500.--. Nachdem weder die ursprüngliche Frist noch eine gesetzte Nachfrist eingehalten wurde, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.
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4D_54/2025: Entscheid betreffend definitive Rechtsöffnung und Zulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob eine Beschwerde gegen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung über einen Forderungsbetrag von Fr. 700.-- durch das Bezirksgericht Andelfingen. Das Obergericht des Kantons Zürich trat auf die Beschwerde nicht ein. A.________ reichte daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht ein.
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4A_626/2024: Entscheid betreffend nationale Schiedsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Bank A.________ SA (Klägerin) unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der B.________ Ltd (Beklagte) mit einer Selbstbehaltsregelung. Nach durch eine Kundenberaterin verursachten Schäden verlangte die Klägerin Deckung für Schadenersatzansprüche ihrer Kunden. Streitpunkt war, ob jede Klage einzeln als separates Schadenereignis zu behandeln sei, was den Selbstbehalt mehrfach zur Anwendung bringen würde. Ein Schiedsgericht wies die Klage der Klägerin ab und hiess die Widerklage der Beklagten gut, mit der die Klägerin zur Rückerstattung geleisteter Vorschüsse verpflichtet wurde.
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6B_206/2025: Unzulässigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Strafgericht des Kantons Jura unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 20 Tagessätzen à 60 Franken (mit einer zweijährigen Bewährungsfrist) verurteilt. Hintergrund des Vorfalls ist ein Unfall zwischen dem Motorradfahrer B.________, der korrekt unterwegs war, und der Hündin des Beschwerdeführers, die sich auf die Strasse begab. A.________ hatte keinen Einspruch eingelegt, sodass die Kausalität nicht unterbrochen wurde. Er legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein mit dem Antrag auf Freispruch bzw. Rückweisung an die kantonale Instanz, welche neue Beweise prüfen sollte.
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2C_222/2024: Zulässigkeit von Ausstandsbegehren gegen Kontrollpersonen bei tierärztlichen Apothekenkontrollen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Veterinäramt Appenzell Ausserrhoden führte am 9. August 2021 eine Kontrolle der tierärztlichen Privatapotheke der A.________ AG durch. Die Beschwerdeführerin stellte später Ausstandsbegehren gegen den Kantonstierarzt B.________ und die externe Fachperson Dr. C.________, die an der Kontrolle teilgenommen hatten, sowie weitere rechtliche Anträge, darunter die Aufhebung von Verfahrenskosten und Parteientschädigungen. Diese Begehren wurden von den kantonalen Instanzen abgelehnt. Die A.________ AG zog das Verfahren zur Apothekenkontrolle zurück und beantragte vor Bundesgericht letztinstanzlich erneut den Ausstand der Kontrolleure sowie weitere zur Verfügung stehende Rechtsmittel.
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1C_189/2024: Entscheid zu Kompetenzfragen bei Kostenübernahme nach einem Mureinsturz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Mauerteil auf der Parzelle von A.________ stürzte auf die kommunale Strasse in Montreux, was Sicherheitsmassnahmen und Reparaturen nach sich zog, die durch die Gemeinde durchgeführt wurden. Die Gemeinde stellte A.________ die Kosten in Rechnung. A.________ verweigerte die Zahlung. Das Kantonale Gericht Vaud entschied, dass die Gemeinde keine Kompetenz zur kostenpflichtigen Verbindlichkeitserklärung per Verwaltungsentscheid hat und A.________ nur durch eine Zivilklage zur Kostenübernahme verpflichtet werden könnte.
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