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Bundesgericht neue Urteile vom 02.04.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_861/2024: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels zur Curatelle eines Erwachsenen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einem Rechtsmittel gegen die Entscheidung der kantonalen Justizorgane (Genf), welche eine erweiterte Vertretungs- und Verwaltungs-Curatelle für A.________ bestätigten und eine neue Curatorin ersetzten. Der Beschwerdeführer machte unter anderem Verschwörung, Verfahrensunregelmässigkeiten und Verletzungen seiner Grundrechte geltend.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (3.1) Der genannte Anfechtungsantrag, teils auf Schadensersatz gerichtet, wurde mangels genauer Bezifferung und aufgrund des vom Streitgegenstand abweichenden Inhalts als unzulässig erklärt. 2. (3.2) Nach Fristablauf eingereichte ergänzende Eingaben des Beschwerdeführers wurden aufgrund von Verspätung ebenfalls als unzulässig betrachtet. 3. (4.1) Die kantonalen Entscheidungsträger lehnten ein Fristverlängerungsgesuch des Beschwerdeführers ab und setzten die Massnahme fort. Eine Sprachbarriere zwischen dem Betroffenen und der Curatorin wurde als unerheblich gewertet, da die Kommunikation auf Französisch möglich war. 4. (4.2) Die Beschwerdepunkte bezüglich der lokalen Zuständigkeit und angeblicher beruflicher Mängel der Curatorin sowie einer behaupteten Verschwörung wurden mangels Relevanz und Belegen als unbeachtlich eingestuft. 5. (5) Die Forderung nach einem amtlichen Anwalt wurde abgelehnt, da der Beschwerdeführer als fähig beurteilt wurde, selbstständig vorzugehen und eine anwaltliche Vertretung zu organisieren.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Rechtsmittel wurde abgewiesen und die Gerichtsgebühren dem Beschwerdeführer auferlegt.


1C_565/2024: Urteil zur Revision des Luzerner Steuergesetzes und zu den Abstimmungsinformationen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Simone Brunner und David Roth (SP Kanton Luzern) reichten eine Beschwerde gegen den Regierungsrat des Kantons Luzern ein. Sie beanstandeten die Abstimmungsvorbereitung zur kantonalen Volksabstimmung über die Änderung des Steuergesetzes und forderten eine Korrektur der Abstimmungsbotschaft sowie eine Verschiebung der Abstimmung. Kritisiert wurden insbesondere unvollständige und teilweise als irreführend erachtete Informationen, die ihrer Meinung nach die Meinungsbildung der Stimmberechtigten beeinträchtigt hätten. Der Regierungsrat wies die Einsprache ab, woraufhin die Beschwerdeführenden eine Beschwerde beim Bundesgericht führten.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Zulässigkeit der Beschwerde Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 82 lit. c BGG ist grundsätzlich zulässig. Einzelne Punkte wurden jedoch aufgrund ungenügender Begründung oder fehlender Zuständigkeit nicht weiterbehandelt (E. 1.1 – 1.4). 2. Prüfungsumfang Das Bundesgericht überprüft die Anwendung des kantonal relevanten Stimmrechts auf Verletzungen der politischen Rechte. Andere kantonale Vorschriften prüft es lediglich auf Willkür (E. 2). 3. Vorwurf der mangelhaften Abstimmungserläuterungen Die Abstimmungsfreiheit gemäss Art. 34 Abs. 2 BV setzt korrekte und zurückhaltende behördliche Informationen voraus. Die Erläuterungen müssen den Argumenten gegen die Vorlage ausreichend Raum geben und dürfen nicht einseitig sein. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Abstimmungserläuterungen der Gegenargumente in ausreichender und sachgerechter Weise Rechnung getragen hätten (E. 3 – E. 4). 4. Intransparenz zu finanziellen Auswirkungen Die Kritik der Beschwerdeführenden bezüglich unvollständiger Angaben zu finanziellen Folgen der Steuergesetzrevision wurde als unbegründet zurückgewiesen. Wesentliche Aspekte seien in den Abstimmungsunterlagen transparent ausgewiesen worden (E. 5). 5. Irreführende Kommunikation durch Medienmitteilungen Die vom Regierungsrat veröffentlichte Mitteilung vom 28. August 2024 wurde als teilweise intransparent bewertet. Die aktualisierten Zahlen zu Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung wurden zu spät und ungenügend konkret veröffentlicht. Eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit wurde festgestellt, jedoch wurde die Erheblichkeit dieser Unregelmässigkeit relativiert (E. 6). 6. Verhältnis der Steuerentlastung bei juristischen und natürlichen Personen Die Information bezüglich der Verteilung der Entlastungen wurde als sachgemäss und transparent beurteilt, da eine detailliertere Kontextualisierung nicht erforderlich sei (E. 7). 7. Unklarheiten zu nichtfiskalischen Massnahmen Die Kritik der Beschwerdeführenden wurde zurückgewiesen, da die Regierung diese Kritikpunkte bereits in den Abstimmungserläuterungen aufgeführt hatte (E. 8). 8. Unregelmässigkeiten bei der Abstimmung und Folgen Das Bundesgericht entschied, dass die festgestellte Verletzung der Abstimmungsfreiheit weder eine Aufhebung der Abstimmung noch eine Feststellung rechtfertigte. Angesichts des deutlichen Abstimmungsresultats sei eine entscheidende Beeinflussung des Ergebnisses nicht ernsthaft zu befürchten (E. 9).

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, es wurden keine Gerichtskosten erhoben und Parteientschädigungen sind nicht geschuldet.


5A_429/2024: Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien (A.________ und B.________), verheiratet seit 2009 und Eltern von zwei minderjährigen Kindern, leben seit 2020 getrennt. Die Ehefrau beantragte vorerst Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft. Im erstinstanzlichen Verfahren wurden verschiedene Unterhaltsbeiträge, Wohnregelungen und schulische Entscheidungen festgelegt. Beide Parteien legten gegen das Urteil Berufung ein, welche teilweise von der kantonalen Berufungsinstanz angenommen wurde. Der Ehemann reichte daraufhin eine Beschwerde ans Bundesgericht ein.

Zusammenfassung der Erwägungen

(1) Die Beschwerde erfüllt die formellen Voraussetzungen und kann behandelt werden. (2.1–2.2) Das Bundesgericht überprüft nur die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten, wobei der Beschwerdeführer detailliert darlegen muss, inwiefern diese verletzt wurden. (3.1–3.4) Hinsichtlich der Kindessorgerechtsfrage stellte das Bundesgericht fest, dass die kantonale Entscheidung sich auf die Stabilität und Wünsche der Kinder sowie die bisherigen Betreuungssituationen stützt und nicht als willkürlich anzusehen ist. (4.1–4.2) Der Antrag des Beschwerdeführers auf eine neue Psychologin für die Kinder wurde zu Recht von der Vorinstanz als nicht zulässig erachtet. (5.1–5.4) Die Feststellung des Einkommens des Beschwerdeführers durch die Vorinstanz wird als fehlerhaft beurteilt. Das Bundesgericht fordert eine ergänzende Prüfung und Beschlussfassung. (6.1–6.3) Die Anrechnung von Nebeneinkünften der Ehefrau wird als gerechtfertigt und nicht willkürlich angesehen. (7) Die Frage der schulischen Eingliederung der Kinder bleibt offen und bedarf einer Neubeurteilung nach Feststellung des korrekten Einkommens des Beschwerdeführers. (8) Die Berücksichtigung der Steuerlast der Parteien wird nicht als willkürlich angesehen, kann aber unter Berücksichtigung neuer Feststellungen überprüft werden. (9) Die rückwirkende Festsetzung der Unterhaltsbeiträge ist von der Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit abhängig und soll ebenfalls überprüft werden. (10.1–10.4) Die Zuschüsse für die Rechtsvertretung der Ehefrau (Provisio ad litem) wurden als rechtens bestätigt, da der Ehefrau entsprechende Mittel fehlen und der Ehemann über ausreichend Liquidität verfügt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht hob den angefochtenen Entscheid teilweise auf und forderte eine Neubeurteilung des Einkommens, während die restlichen Aspekte der Beschwerde abgewiesen wurden.


8C_143/2025: Nichtbehandlung einer Beschwerde im Bereich Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau, welches die Einstellung seiner Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung für 36 Tage gestützt auf Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG bestätigt hatte. Das Bundesgericht entschied, die Beschwerde nicht zu behandeln.


8C_385/2024: Entscheidung zur Hilflosenentschädigung bei sensomotorischer inkompletter Paraplegie

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt nach einem Autounfall eine sensomotorische inkomplette Paraplegie. Er beantragte bei der IV-Stelle des Kantons Aargau eine Hilflosenentschädigung, welche mit Verfügung vom 21. September 2023 lediglich in leichtem Grade ab 1. Mai 2022 gewährt wurde. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau erhöhte den Anspruch auf mittleren Grad. Die IV-Stelle erhob Beschwerde beim Bundesgericht.


7B_1454/2024: Urteil betreffend Nichtanhandnahme, Sicherheitsleistung und Nichteintreten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte beim Obergericht des Kantons Thurgau Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Bischofszell ein. Das Obergericht forderte die Leistung einer Sicherheit gemäss Art. 383 Abs. 1 StPO und leitete den Fall zuständigkeitshalber ans Bundesgericht weiter. Der Beschwerdeführer versäumte es, den vom Bundesgericht verlangten Kostenvorschuss innert der vorgesehenen Frist zu zahlen. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein.


1C_692/2024: Urteil zur Stimmrechtsbeschwerde betreffend Abstimmung in der Stadt Chur

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer Walter Schmid erhob eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung vom 9. Juni 2024 in der Stadt Chur über die Neuvergabe eines Baurechts bezüglich einer bestimmten Parzelle. Er machte geltend, die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats sei unzureichend gewesen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden trat auf die Beschwerde nicht ein, da diese verspätet eingereicht worden sei. Gegen diesen Nichteintretensentscheid legte Walter Schmid Beschwerde beim Bundesgericht ein.


5A_183/2025: Entscheid über die Zulässigkeit eines zivilrechtlichen Rechtsmittels in einer Namensänderungssache

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ hatte eine Namensänderung beantragt, welche durch den zuständigen kantonalen Dienst des Kantons Waadt abgelehnt wurde. Daraufhin gelangte A.________ an das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt, welches die Entscheidung des Departements teilweise aufhob und die Angelegenheit zur weiteren Prüfung zurückverwies. Der Service de la population (stellt für das Departement des Kantons Waadt den juristischen Bereich des Zivilstandswesens) erhob daraufhin Beschwerde vor Bundesgericht.


6B_295/2024: Urteil betreffend qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung und Beweisverwertung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Beschwerdeführer, A.________, wurde vorgeworfen, am 25. Juli 2020 mit einem gemieteten Motorrad die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 63 km/h überschritten zu haben. Das Regionalgericht Oberland sowie das Obergericht des Kantons Bern verurteilten ihn wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 SVG zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Beschwerde von A.________ gegen das vorinstanzliche Urteil richtet sich insbesondere gegen die Verwertbarkeit eines Polizeirapports und die Beweiswürdigung.


5A_774/2024: Entscheid im Verfahren betreffend Beschwerde zur Pfändung und Weiterführung einer Betreibung

Zusammenfassung des Sachverhalts

In einer Betreibung gegen den Beschwerdeführer (A.________) erliess das Amt für Betreibungswesen Genf zwei Verlustscheine, von denen einer am 9. Oktober 2024 persönlich zugestellt wurde. Der Beschwerdeführer erhob am 11. Oktober 2024 Beschwerde gegen den Verlustschein, welche von der kantonalen Aufsichtsbehörde am 24. Oktober 2024 abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein.


9C_52/2024: Unzulässigkeit der Ansprüche aus der Freizügigkeitspolice

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall geht es um Streitigkeiten hinsichtlich der beruflichen Vorsorge und der Ansprüche der Klägerin (A.________) auf Leistungen aus der Freizügigkeitspolice des verstorbenen Ehemanns B.________. Die Klägerin macht geltend, dass ihre Unterschrift auf dem Formular zur Auszahlung des Kapitals der Freizügigkeitspolice gefälscht wurde. Die beklagte Stiftung (Retraites Populaires) habe ihre Überprüfungspflichten verletzt. Das kantonale Gericht gab der Klage teilweise statt, wogegen die Beklagte ans Bundesgericht rekurrierte.


1C_658/2023: Beschluss zur Frage der Wiederaufnahme einer Entscheidung zur erleichterten Einbürgerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein marokkanischer Staatsangehöriger, wurde 2013 erleichtert eingebürgert. 2021 wurde diese Einbürgerung sowie die schweizerische Staatsbürgerschaft seines minderjährigen Sohnes B.________ vom Staatssekretariat für Migration (SEM) aufgrund von falschen Angaben bezüglich einer ehelichen Lebensgemeinschaft annulliert. Der Versuch von A.________, eine Wiederaufnahme dieser Entscheidung zu erwirken, wurde vom SEM und später vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. A.________ und sein Sohn haben daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.


1C_152/2025: Entscheid zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung an Kroatien

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einem Rekurs gegen die Auslieferungsentscheidung des Bundesamtes für Justiz, die von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bestätigt wurde. Der Beschwerdeführer, ein kroatischer Staatsbürger, soll aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung und eines laufenden Strafverfahrens wegen Betrugs, Mordversuchs und schwerer Körperverletzung nach Kroatien ausgeliefert werden. Der Beschwerdeführer argumentiert gegen die Auslieferung, unter anderem unter Berufung auf das Prinzip der doppelten Strafbarkeit sowie das Vorliegen eines \"unmöglichen Versuchs.\"


9C_559/2023: Streit um steuerliche Behandlung eines Grundstückgewinns

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Steuerpflichtiger, wohnhaft im Kanton Waadt, erwarb im Jahr 2016 eine Parzelle im Kanton Wallis. Strittig ist die steuerliche Behandlung des Gewinns aus dem Verkauf dieser Parzelle im Jahr 2017, der vom Kanton Wallis als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert wurde. Der Steuerpflichtige argumentierte, die Parzelle sei nur treuhänderisch erworben und der Gewinn sei zwischen zwei weiteren Parteien verteilt worden. Er machte ebenfalls eine verbotene Doppelbesteuerung geltend, da die Gewinnanteile bereits im Kanton Waadt besteuert worden seien.


5A_989/2023: Entscheid betreffend Rückzug der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Es geht um die unentgeltliche Rechtspflege für die Beschwerdegegnerin C.________, die einen Prozess gegen A.________ und B.________ führt. Die ursprüngliche Entscheidung des Kantonsgerichts von Freiburg, die unentgeltliche Rechtspflege zurückzuziehen, wurde von der kantonalen Berufungsinstanz aufgehoben. A.________ und B.________ wandten sich an das Bundesgericht mit der Forderung, dass die Entscheidung der Berufungsinstanz aufgehoben und der unentgeltlichen Rechtspflege der Rückzug bestätigt werde.