Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_1137/2025: Entscheid über eine Nichtanhandnahmeverfügung und Nichteintreten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis beschloss am 17. April 2025, eine Strafuntersuchung betreffend Datenbeschädigung gegen Unbekannt nicht an die Hand zu nehmen. Eine von A.A.________ dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Zürich mit Verfügung vom 17. September 2025 wegen nicht geleisteter Prozesskaution abgewiesen. A.A.________ wandte sich daraufhin mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1: Die Beschwerde an das Bundesgericht muss gemäss Art. 42 Abs. 1 und Abs. 2 BGG ein Begehren und eine detaillierte Begründung enthalten, welche die Verletzung von Bundesrecht darlegt. Für die Rüge von Grundrechtsverletzungen gelten qualifizierte Anforderungen (Art. 106 Abs. 2 BGG). Unzureichend begründete Rügen führen zu einem Nichteintreten auf die Beschwerde (vgl. u. a. BGE 147 IV 73 E. 4.1.2). E.3.1: Die Vorinstanz verpflichtete den Beschwerdeführer gemäss Art. 383 StPO zur Leistung einer Prozesskaution von Fr. 1'800.--. Diese wurde trotz korrekter Zustellung der Verfügung nicht innert der gesetzten Frist geleistet, und es wurde weder ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt noch auf dessen mögliche Voraussetzungen eingegangen. E.3.2: Der Beschwerdeführer beanstandet die Prozesskaution als Verletzung des Zugangs zur Justiz, begründet allerdings nicht, inwiefern die vorinstanzliche Verfügung fehlerhaft sei. Die Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen des Bundesgerichts offensichtlich nicht. E.4: Die Beschwerde ist offensichtlich aussichtslos. Das Bundesgericht lehnt daher ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab (Art. 64 Abs. 1 BGG) und auferlegt reduzierte Gerichtskosten von Fr. 500.-- (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein, wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und auferlegte Gerichtskosten in Höhe von Fr. 500.--.
2C_660/2023: Neutralität des Unterrichts und Organisation von Debatten im Schulumfeld
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Streitigkeit betrifft die \"Directive d'application DGEO/DGEP sur les débats\" (Richtlinie zu Debatten im Schulumfeld) des Kantons Waadt, die politische Neutralität im Unterricht und das Verbot von Wahlkampfdebatten in Schulen thematisiert. A.________ und 56 weitere Beschwerdeführende beantragten die Aufhebung der Richtlinie und reichten dazu beim Bundesgericht Beschwerde ein, nachdem die Vorinstanz (die Cour constitutionnelle des Kantons Waadt) ihre Beschwerde für unzulässig erklärt hatte. Die Richtlinie sei keine anfechtbare Regelung im Sinne des kantonalen Rechts, da sie nicht in der Feuille des avis officiels veröffentlicht wurde und lediglich eine verwaltungsinterne Weisung darstelle.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen seine Zuständigkeit und die Beschwerdezulässigkeit. Nach Art. 82 lit. b BGG ist der abstrakte Rechtsschutz gegen normative Akte grundsätzlich möglich, jedoch nicht gegen verwaltungsinterne Weisungen, es sei denn, diese hätten externe Wirkungen und könnten nicht mittelbar über individuelle Verfügungen angefochten werden. Die Richtlinie untersagt die Durchführung von Wahlkampfdebatten in Schulen während der zehn Wochen vor einer Wahl. Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung der Neutralität im Unterricht. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung von Bundes- und Verfassungsrecht, insbesondere der Garantie des Zugangs zum Gericht. Diese Garantie statuiert jedoch keinen Anspruch auf eine kantonale Normenkontrolle. Die Ausgestaltung des abstrakten Normenkontrollverfahrens obliegt den Kantonen, die Regelungen der LTF sind subsidiär. Die Richtlinie ist eine verwaltungsinterne Weisung, da sie lediglich für Schulverwaltungen bestimmt ist und sich auf die Auslegung bestehender gesetzlicher Vorschriften stützt. Externe Wirkungen der Richtlinie ergeben sich durch die Absage bereits organisierter Wahlkampfdebatten, was eine mittelbare Beeinflussung der Rechtsposition der Schüler darstellt. Dennoch können solche Auswirkungen im Rahmen einer konkreten Entscheidung angefochten werden. Die Zulässigkeit der direkten abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesgericht wurde mit der Frage verknüpft, ob ein effektiver individualrechtlicher Rechtsschutz besteht. Da es zumutbar ist, Entscheidungen auf Basis der Richtlinie direkt anzufechten, ist kein direkter Zugang zum Bundesgericht gegeben.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden den Beschwerdeführenden auferlegt. Es wurden keine Parteientschädigungen gesprochen.
1C_502/2025: Entscheidung zu einer Baubewilligung nachträglich ausserhalb der Bauzone
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine nachträgliche Baubewilligung für ein erweitertes und renoviertes Gebäude in der landwirtschaftlichen Zone sowie für externe Bauwerke (Pergola, Grill, Pavimentierungen usw.) ein, die er teilweise selbst ausgeführt hatte. Die zuständigen Behörden lehnten die Baubewilligung ab, da die Bauten nicht zonenkonform sind. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bestätigte diese Entscheidung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist zulässig, da es sich um eine endgültige Entscheidung der kantonalen Instanz handelt und die Legitimationsvoraussetzungen trotz Verkauf der Grundstücke erfüllt sind. - **E.2:** Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen die Anwendung des Bundesrechts mit eingeschränkter Befugnis zur Überprüfung der Sachverhaltsfeststellung durch die Kantonsgerichte (Art. 97 und 105 BGG). - **E.3:** Die Beschwerde bezüglich der Verletzung des rechtlichen Gehörs wird abgewiesen. Das Verwaltungsgericht konnte die Beweisanträge mangels Relevanz rechtskonform ablehnen und aufgrund der vorhandenen Akten hinreichend über die Sachlage urteilen. - **E.4:** Der Antrag des Beschwerdeführers, das neue Bundesgesetz über die Raumplanung (revidiertes RPG, Art. 25 Abs. 5 RPG) zum Problem der Verjährung der Missstände anzuwenden, wird ebenfalls abgewiesen, da die Revision noch nicht in Kraft ist und in der vorliegenden Verfahrensart nicht relevant ist. Voraussetzung für eine nachträgliche Bewilligung bleibt die Zonenkonformität, welche nicht vorhanden ist. - **E.5:** Die Verletzung des Grundsatzes der \"Treu und Glauben\" wird zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer konnte nicht schlüssig darlegen, dass das Verhalten der Behörden ein berechtigtes Vertrauen in die Rechtmässigkeit der Bauten begründete. Die bloße Untätigkeit der Gemeinde genügt nicht, um die Bauarbeiten zu legitimieren.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, weil die nachträgliche Baubewilligung und der Anspruch auf Treu und Glauben nicht erfolgreich waren. Die Kosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
5F_74/2025: Entscheid betreffend Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.A.________ ersuchte um Revision des bundesgerichtlichen Entscheids vom 8. September 2025 (5A_169/2025). Dieser Entscheid betraf den Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts zu einem Scheidungsfall, in welchem A.A.________ und B.A.________ involviert waren.
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9C_692/2024: Abweisung der Rückerstattungsforderung der A.________ SA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ SA verlangte vom Departement für Gesundheit und soziale Angelegenheiten des Kantons Waadt die Rückerstattung von CHF 4'384'439, die sie von 2016 bis 2020 aufgrund einer angeblich rechtswidrigen kantonalen Spitalplanung zu Unrecht getragen habe. Nach Abweisung durch das Departement und das kantonale Gericht wies das Bundesgericht die Beschwerde von A.________ ab.
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7B_1052/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung bezüglich vorläufiger Massnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das vorliegende Verfahren betrifft eine im Jahr 2018 eingereichte Strafanzeige wegen Verdachts auf Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäscherei und Datenentwendung. Im Verlauf der anschliessenden Verfahren haben die Beschwerdeführer zusätzliche Strafanzeigen gegen Beteiligte des ursprünglichen Verfahrens eingereicht. Diese zweite Sache (P_2) wurde durch das Ministerium des Kantons Genf ausgesetzt, um den Ausgang der ersten Untersuchung (P_1) abzuwarten. Die Beschwerdeführer verlangten Massnahmen zur Sicherstellung verschiedener Konten und Dokumentationen sowie andere vorläufige Massnahmen. Die Präsidentin der kantonalen Beschwerdeinstanz lehnte die Anordnung dieser Massnahmen ab. Hiergegen erheben die Beschwerdeführer Beschwerde.
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1C_667/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend die Aufhebung der erleichterten Einbürgerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein guineischer Staatsbürger, beantragte nach einer Heirat mit einer Schweizerin im Jahr 2012 die erleichterte Einbürgerung, die ihm 2017 gewährt wurde. Nach der späteren Trennung und Scheidung leitete das Staatssekretariat für Migration eine Verfahren zur Aufhebung der Einbürgerung ein, welches zu einer Entscheidung am 30. März 2023 führte, dass die Einbürgerung wegen Täuschung aufgehoben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen diese Entscheidung am 8. Oktober 2025 ab. A.________ erhob daraufhin am 8. November 2025 Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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6B_712/2025: Urteil über sexuelle Gewalt und Pornographie
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Angeklagte wurde in einem Urteil vom 17. September 2024 des Sexualdelikts, darunter sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, sowie der Verherrlichung von Gewalt und Pornografie für schuldig befunden. Am 6. und 7. Januar 2024, während A.________ und B.________ in einem technischen Raum einer Einrichtung waren, kam es zu Übergriffen. A.________ hielt B.________ gegen ihren Willen fest und führte sexuelle Handlungen an ihr aus, obwohl sie wiederholt \"nein\" sagte und sie auf ihre Menstruation hinwies. Darüber hinaus besaß er nachweislich Videos mit gewalttätigem und pornographischem Inhalt auf seinem Smartphone. Im Urteil vom 2. Juli 2025 wurde das Berufungsverfahren abgelehnt, und das ursprüngliche Urteil wurde bestätigt. Der Angeklagte legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_470/2025: Urteil zum Ausstandsbegehren gegen einen Polizeirichter
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG wurde aufgrund der Abtrags- und Entsorgung von belastetem Boden in Verletzung der Baubewilligungsbedingungen mit einem Strafbefehl vom 4. November 2024 gebüsst und erhob dagegen Einsprache. Der Polizeirichter des Seebezirks, Peter Stoller, wurde mit der Angelegenheit betraut. Im Verlauf des Verfahrens beantragte die A.________ AG seinen Ausstand, da sie ihn als befangen ansah. Das Kantonsgericht Freiburg wies das Ausstandsgesuch mit Urteil vom 4. April 2025 ab. Die A.________ AG reichte daraufhin Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.
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6B_737/2025: Urteil zu mehrfacher Gehilfenschaft zu Betrug, Landesverweisung und rechtfertigendem Notstand
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Kantonsgericht Schwyz des mehrfachen Gehilfenschaft zu Betrug und der mehrfachen Widerhandlung gegen das AHVG schuldig gesprochen. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 200 Tagessätzen à CHF 40, einer Verbindungsbusse von CHF 1'600 sowie zu einer Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht, verlangte seinen Freispruch oder zumindest eine mildere Strafe und wollte von der Landesverweisung befreit werden.
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6B_72/2025: Anwendung von Art. 52 StGB bei rechtswidriger Einreise
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner wurde zunächst wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts bestraft, was später in eine bedingte Freiheitsstrafe umgewandelt wurde. Im Berufungsverfahren entschied das Appellationsgericht, von einer Bestrafung gemäss Art. 52 StGB abzusehen, da die Schuld und die Tatfolgen geringfügig seien.
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7B_1189/2025: Nichteintreten auf eine Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte am 7. Dezember 2024 eine Strafanzeige ein, basierend auf dem Verdacht, dass die Beschwerdegegnerin B.________ seine Unterschrift gefälscht und zwischen 2016 und 2019 Fr. 17'640.– unrechtmässig von seinem Konto bezogen habe. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen stellte das Strafverfahren gegen B.________ am 26. Juni 2025 ein. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Thurgau am 30. September 2025 ab, soweit es darauf eintrat.
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8F_13/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch in einer Angelegenheit der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über ein Revisionsgesuch von A.________ gegen ein früheres Urteil des Bundesgerichts (8C_290/2025 vom 2. Juni 2025) zu entscheiden. Der Gesuchsteller beantragte gleichzeitig die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, was abgewiesen wurde. A.________ wurde zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert Frist verpflichtet. Da der Vorschuss auch nach Ablauf einer Nachfrist nicht geleistet wurde, entschied das Gericht im vereinfachten Verfahren.
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6B_923/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 6. Oktober 2025, das seine Beschwerde gegen eine Verfügung des Regionalgerichts Oberland vom 4. Dezember 2024 abgewiesen hatte. Streitgegenstand ist eine Übertretung gegen das Abfallgesetz.
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9C_412/2025: Urteil zur interkantonalen Doppelbesteuerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH, mit Sitz in Luzern und einer früheren Niederlassung in U.________ (Tessin), wurde von den Steuerbehörden des Kantons Tessin mit einer Entscheidung vom November 2022 unbegrenzt steuerpflichtig für die Steuerperioden 2020–2022 erklärt. Diese Entscheidung wurde auf Rekurs hin durch die kantonale Steuerrekursinstanz (Tribunale d'appello) am 1. Juli 2025 bestätigt. Die Gesellschaft bestritt diese Steuerpflicht in Bezug auf den Kanton Tessin und reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_1150/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen verspäteter Einreichung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte gegen den Entscheid der Strafbeschwerdekammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin vom 15. September 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Vorinstanz hatte einen Rekurs von A.________ abgewiesen und damit die Einstellungsverfügung in einem Strafverfahren gegen B.________ bestätigt. Die Beschwerdeführerin ersuchte zudem um Wiederherstellung der Frist zur Einreichung der Beschwerde, da diese verspätet eingereicht worden war, und beantragte die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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4A_77/2025: Urteil zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ LLC und B.________ LLC schlossen am 24. November 2023 zwei Kaufverträge betreffend 500 Tonnen Fischmehl und 100 Tonnen Fischöl ab, deren Erfüllung später durch Importprobleme in Griechenland aufgrund eines Produktemangels und rechtlicher Zulassungsprobleme scheiterte. Eine internationale Schiedsgerichtsklage führte zur Verurteilung von A.________ LLC zur Rückzahlung des Kaufbetrags samt Zinsen an B.________ LLC. A.________ LLC erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht zur Annullierung der Schiedsspruchs.
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7B_877/2025: Urteil betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Nichtanhandnahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin warf dem Beschuldigten, einem Arzt, unlauteres Verhalten gemäss UWG und strafrechtlich relevantes Handeln vor, insbesondere falsche Verrechnung von Leistungen. Frühere Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Anzeigen wurden bereits abgelehnt. Die neuen Vorwürfe betrafen angeblich nicht erbrachte medizinische Leistungen, sowie mutmassliches Vermögensdelikt (Betrug) bezogen auf geringfügige Beträge.
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5A_722/2025: Konkurs ohne vorgängige Betreibung
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ beantragte beim Gericht in Genf den Konkurs ohne vorgängige Betreibung über die A.________ SA, wegen ausstehender Mietzinsforderungen seit Februar 2022. Die Höhe dieser Forderungen wurde von B.________ als glaubhaft angegeben und betrug zuletzt CHF 228'138.30 für die Zeit ab dem 8. April 2024. A.________ SA bestritt die Forderung und behauptete, diese durch eine Gegenforderung zu kompensieren. Das erstinstanzliche Gericht wies die Konkursanfrage ab. Die zweite Instanz (Kammer für Zivilsachen der Cour de justice Genf) kehrte die Entscheidung um und eröffnete den Konkurs ohne vorgängige Betreibung. A.________ SA reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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5A_279/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde bezüglich Unterhaltszahlungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.A.________, seit August 1988 verheiratet, haben vier mittlerweile volljährige Kinder und leben seit Mai 2018 getrennt. Im Mai 2024 wurde das Scheidungsverfahren abgeschlossen. Strittig war die Höhe der Unterhaltsbeiträge, wobei die Vorinstanz den Ehemann verpflichtete, 10'000 CHF monatlich an die Ehefrau bis zu seiner Pensionierung im Februar 2026 zu zahlen. Die Beschwerdeführerin verlangt eine rückwirkende Anpassung der Unterhaltszahlungen.
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5A_994/2025: Urteil zur Wiederaufnahme eines Verfahrens betreffend Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde von der B.________ AG betrieben. Sein Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist wurde durch das Kreisgericht St. Gallen abgewiesen. Das Kantonsgericht St. Gallen trat nicht auf eine Beschwerde dagegen ein. Ein später eingereichtes Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens wurde durch das Kantonsgericht abgewiesen. Hiergegen reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein.
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5A_1006/2025: Urteil zum Persönlichkeitsrecht und vorsorglichen Massnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, bestehend aus einer kulturell tätigen GmbH und deren Geschäftsführer, verlangten vorsorgliche Massnahmen gegen eine Zeitung, die einen Artikel über Unregelmässigkeiten im Budget der GmbH publiziert hatte. Das Bezirksgericht Zürich wies das Gesuch ab, und das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid. Vor dem Bundesgericht beantragten die Beschwerdeführer die Aufhebung des obergerichtlichen Urteils sowie die Prüfung aller Rügen und Belege. Sie führten an, das Zitieren aus vertraulichen Unterlagen sei unzulässig.
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4D_118/2025: Entscheid zur definitiven Rechtsöffnung und zum subsidiären Verfassungsbeschwerdeverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im vorliegenden Fall beantragte A.________ (Beschwerdeführerin) die Aufhebung der definitiven Rechtsöffnung einer Forderung über CHF 1'130.– inklusive Zinsen, welche durch das Bezirksgericht Lausanne und in zweiter Instanz durch die Cour des poursuites et faillites des Waadtländer Kantonsgerichts bestätigt wurde. Die Beschwerdeführerin argumentierte, eine höhere Zahlung vorgenommen zu haben, konnte jedoch keinen Beleg dafür vorlegen.
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5A_1012/2025: Urteil zur Beistandschaft eines Kindes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde der Mutter gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 13. August 2025 (KES.2025.42). Inhaltlich geht es um die Beistandschaft des am 6. Dezember 2012 geborenen Sohnes der Parteien, die durch die KESB Kreuzlingen eingerichtet und vom Obergericht bestätigt wurde. Die Mutter verlangt die Aufhebung der Beistandschaft, den Verzicht auf ihre Entschädigungspflicht gegenüber dem Beistand, die Feststellung, dass keine Fremdbetreuung mehr nötig sei, und die Prüfung des Verhaltens des Vaters.
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6B_850/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen verspäteter Eingabe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Zürich trat mit Verfügung vom 15. September 2025 aufgrund einer verspätet eingereichten Beschwerde nicht darauf ein. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und machte geltend, dass seine Eingabe fristgerecht eingereicht worden sei.
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5A_1017/2025: Massnahmen im Scheidungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Vorinstanz (Einzelrichterin der Cour d’appel civile des Kantonsgerichts Waadt) hatte das Sorgerecht für die beiden Kinder der Parteien der Mutter übertragen und das Besuchsrecht des Vaters ausgesetzt. Zudem wurde jede Kontaktaufnahme des Vaters mit den Kindern untersagt und ihm die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen auferlegt. Eine superprovisorische Maßnahme, die der Vater beantragt hatte, wurde abgelehnt. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht unter anderem die Wiedereinführung eines geregelten Besuchsrechts sowie die Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge.
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1C_413/2024: Entscheid betreffend kantonale Volksinitiative \"Für eine progressive Steuer auf unangemessene Werbeausgaben\"
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Initiativkomitee und weitere Beschwerdeführer verlangten die Validierung einer kantonalen Volksinitiative im Kanton Waadt, welche eine progressive Steuer auf bestimmte Werbeausgaben vorsah, um die Bevölkerung und die Umwelt vor Werbeeinflüssen zu schützen. Die Initianten erhoben die Beschwerde gegen einen Entscheid der Verfassungsgerichtsbarkeit des Kantons Waadt, die Nichtigkeit der Initiative festgestellt hatte. Das Bundesgericht musste überprüfen, ob die Initiative mit übergeordnetem Recht vereinbar sowie ausführbar sei und ob sie die Freiheit der Wirtschaft verletzt.
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5A_563/2025: Platzierungseingriff bei schwerer neurokognitiver Störung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die betroffene Person, geboren 1943, leidet an schweren neurokognitiven Störungen und einer symptomatischen Angststörung. Nach mehrfachen gesundheitlich bedingten Hospitalisierungen wurde 2024 ein medizinisch begründeter Platzierungseingriff zu ihrer Betreuung beschlossen. Der anschliessende Aufenthalt in einem Pflegeheim führte zu wiederkehrenden Meinungsverschiedenheiten mit den Angehörigen, die einen häuslichen Betreuungsansatz befürworteten. Die Vorinstanzen bestätigten den Platzierungsentscheid aufgrund der Schwere der Erkrankung, der Angewiesenheit auf eine rund-um-die-Uhr-Betreuung sowie der Unmöglichkeit, diese häuslich zu gewährleisten.
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9C_645/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Nachsteuern 2010-2013
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Entscheid betrifft Nachsteuern und damit verbundene Zahlungen der Steuerperiode 2010-2013 im Kanton Schaffhausen. Nach Abweisung ihres Gesuchs um unentgeltliche Prozessführung durch das Obergericht des Kantons Schaffhausen ersuchten A.A.________ und B.A.________ das Bundesgericht um Aufhebung der Verfügung des Obergerichts, welches ihnen eine neue Zahlungsfrist für den Kostenvorschuss angesetzt hatte.
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9C_536/2025: Abweisung der Beschwerde gegen die Steuerveranlagung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Steuerpflichtigen A.A.________ und B.A.________ wurden für die Steuerperiode 2010 durch die Kantonale Steuerverwaltung Genf veranlagt. Aufgrund einer verspäteten Einsprache wurde die ursprüngliche Einschätzung rechtskräftig. Eine später eingeleitete Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren führte zu angepassten Steuerforderungen sowie erheblichen Bussen, gegen die die Steuerpflichtigen Einsprache und Beschwerden einlegten. Nach Teiladmission durch das erstinstanzliche Verwaltungsgericht und einer Abweisung durch die kantonale Justiz reichten sie Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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6B_521/2025: Urteil über eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit einem tödlichen Arbeitsunfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 26. September 2018 ereignete sich bei der Firma D.________ AG ein tödlicher Arbeitsunfall, als ein Stahl-Chassis herabstürzte und einen Mitarbeiter tötete. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg warf A.________, dem Geschäftsführer, und B.________, dem Sicherheitsbeauftragten, vor, ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, indem sie keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen und Schulungen sicherstellten.
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7B_916/2025: Urteil zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens und Ausstandsgründen gegen eine Kantonsrichterin
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ verlangte die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen B.________, in dem er im Jahr 2021 vom Kantonsgericht Luzern der qualifizierten Vergewaltigung und der versuchten qualifizierten Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde. Er brachte unter anderem vor, dass ein Foto, welches eine Schnitt- oder Stichverletzung zeigen sollte, nicht als Beweis dienen könne. Zudem rügte er die Befangenheit einer Kantonsrichterin.
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9C_543/2024: Urteil zur Streitfrage betreffend kantonale Planungen im Bereich der Spitalkostenfinanzierung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine private Versicherungsgesellschaft, verlangte vom Kanton Genf die Rückerstattung von CHF 9'455'710.--. Sie argumentierte, dass sie kantonale Anteile der stationären Pflegekosten für die Jahre 2016 bis 2020 zu Unrecht übernommen habe, weil die zugrundeliegenden kantonalen Planungen für die Spitäler bundesrechtswidrig seien. Das kantonale Departement erklärte diese Forderung mit der Begründung für unzulässig, dass die Versicherung keine Aktivlegitimation besitze und die Forderung zudem verjährt sei. Die Vorinstanz, die Cour de justice des Kantons Genf, wies die Beschwerde der Versicherung ab.
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8C_426/2025: Urteil zur Prozessvoraussetzung eines Kostenvorschusses in der Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern im Bereich der Arbeitslosenversicherung ein. Nachdem er sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt wurde, wurde er wiederholt aufgefordert, einen Kostenvorschuss zu leisten. Trotz Fristverlängerung (Nachfrist) erfolgte keine Bezahlung.
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5A_1002/2025: Urteil betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Zahlungsbefehl
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen einen Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Flawil. Die Vorinstanz (Kantonsgericht St. Gallen) wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.
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8C_486/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde betreffend Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 23. Juli 2025 betreffend Arbeitslosenversicherung (Prozessvoraussetzung). Nachdem eine Verfügung des Bundesgerichts über die Kostenvorschusspflicht nicht abgeholt wurde, gilt sie als am 10. November 2025 zugestellt. Der Beschwerdeführer kam seiner Pflicht zur Zahlung des Kostenvorschusses auch nach Ablauf der Nachfrist nicht nach.
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9C_19/2025: Anspruch auf Invalidenrente im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, geboren 1965, war als Büglerin tätig und beantragte insbesondere aufgrund körperlicher und psychischer Beschwerden eine Invalidenrente. Das Amt für Versicherung-Invalidität des Kantons Genf (office AI) lehnte nach umfassender medizinischer Abklärung und unter Berücksichtigung diverser Gutachten den Anspruch auf eine über eine zeitlich begrenzte Rente hinausgehende Leistung ab. Die Vorinstanz, die Cour de justice de Genève, wies die Beschwerde gegen die Entscheidung des office AI ab.
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5A_1027/2025: Berichts- und Rechnungsprüfung und Festsetzung einer Beistandsentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin war bis zum 31. März 2021 Beiständin einer Person unter Vertretungsbeistandschaft. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Weinfelden (KESB) genehmigte Berichte und Rechnungen und setzte die Entschädigung der Beschwerdeführerin für die Jahre 2016 bis 2018 fest. Da die Beschwerdeführerin unzufrieden mit der Höhe der Entschädigung war, erhob sie Beschwerde beim Obergericht des Kantons Thurgau. Das Gericht trat wegen Versäumung der Beschwerdefrist und unzureichender Fristwiederherstellungsgründe nicht darauf ein. Daraufhin reichte die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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9D_22/2025: Urteil betreffend Abgabebefreiung und Abgabeerlass
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ ersuchte um Erlass der ihr vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich auferlegten Kosten eines früheren Verfahrens. Dieses Ersuchen wurde abgelehnt, und die dagegen erhobene subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht beanstandete in pauschaler Weise verschiedene verfassungsmässige Rechte.
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9C_183/2025: Entscheidung betreffend Versicherungsleistungen der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, geboren 1987, beantragte am 15. Januar 2018 Leistungen der Invalidenversicherung unter Berufung auf gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Dysphagie, Untergewicht, Anfälligkeit für Erschöpfung sowie kardiologische und andere medizinische Beschwerden, die auf frühere Operationen zurückzuführen seien. Das zuständige kantonale Amt für berufliche Vorsorge und Invalidenversicherung lehnte ihren Antrag am 18. Januar 2022 auf Basis von Gutachten ab, die keine arbeitsbezogene Einschränkung feststellten. Die Vorinstanz hob diese Entscheidung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an das Amt zurück. Nach ergänzenden medizinischen Untersuchungen und einer Gesamtbegutachtung durch CEMEDEX S.A. wurde die ursprüngliche Ablehnung der Leistungen aufrechterhalten.
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5D_53/2025: Urteil betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Berufungsverfahren einer Eigentumsfreiheitsklage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, hälftige Miteigentümerin eines Grundstücks, wurde in einem Nachbarschaftsstreit zur Entfernung eines Zauns und übergreifender Gegenstände durch das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verpflichtet. Gegen diesen Entscheid legte sie Berufung ein und beantragte unentgeltliche Rechtspflege. Das Kantonsgericht St. Gallen lehnte dieses Gesuch wegen nicht nachgewiesener Mittellosigkeit und Aussichtslosigkeit der Berufung ab. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin beim Kantonsgericht Einsprache, welche an das Bundesgericht weitergeleitet wurde.
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7B_1153/2025: Urteil betreffend Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit Massnahmenvollzug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ befindet sich im Massnahmenvollzug. Er wandte sich gegen eine Verfügung des Amts für Justizvollzug des Kantons Aargau und reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau ein. Das Verwaltungsgericht forderte die Verfahrensbeteiligten zu einer Beschwerdeantwort auf, beschränkte dies jedoch auf den Antrag des Beschwerdeführers zur (bedingten) Entlassung. Der Beschwerdeführer rügte daraufhin die Verfügung des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht.
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5A_1035/2025: Entscheidung zur aufschiebenden Wirkung in einem Pfändungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hat am 15. November 2025 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerden in einem Pfändungsverfahren eingereicht. Mit Verfügung vom 17. November 2025 wurde die aufschiebende Wirkung teilweise gewährt: Verwertungshandlungen der Pfändungsgruppe wurden ausgesetzt, das Gesuch um vollständige aufschiebende Wirkung jedoch abgelehnt, da keine nicht wieder gutzumachenden Nachteile erkennbar seien. Der Beschwerdeführer erhob dagegen am 28. November 2025 Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
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