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Bundesgericht neue Urteile vom 01.12.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_527/2025: Abweisung der Ernennung eines amtlichen Verteidigers

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein nigerianischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich, wurde mehrfach wegen illegalen Aufenthalts und anderen Delikten im Zusammenhang mit dem Ausländerrecht und der Nichtbefolgung amtlicher Anordnungen verurteilt. Im März 2025 wurde er erneut wegen illegalen Aufenthalts und anderer Delikte durch das Polizeigericht des Kantons Genf sowie durch eine Strafbefehl des Genfer Staatsanwalts rechtskräftig verurteilt. A.________ beantragte die Ernennung eines amtlichen Verteidigers, welche durch das Polizeigericht des Kantons Genf und anschliessend durch die Strafrechtliche Rekurskammer der Genfer Justizkammer verweigert wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht befasst sich mit der Zulässigkeit der Beschwerde aufgrund einer Zwischenverfügung (§ 78, § 93 Abs. 1 lit. a BGG) und stellt fest, dass ein nicht wieder gutzumachender Nachteil gegeben ist. A.________ rügt eine Verletzung von Bundesrecht (§ 132 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 StPO) sowie internationalem Recht (§ 6 Abs. 3 lit. b und c EMRK), da ihm trotz der Schwere der Sanktion ein amtlicher Verteidiger verweigert wurde. Das Bundesgericht führt aus, dass gemäss § 132 Abs. 1 lit. b StPO eine amtliche Verteidigung nur vorgesehen ist, wenn die betroffene Person mittellos ist und ihrer Interessenwahrung eine amtliche Verteidigung gerechtfertigt erscheint, etwa aufgrund der Schwere der Sache oder rechtlicher und faktischer Komplexitäten (§ 132 Abs. 2-3 StPO). Die Strafrechtliche Rekurskammer habe korrekt geprüft, dass die Kriterien der Komplexität der Sache (§ 132 Abs. 2 StPO) im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren. Der Einwand, dass aufgrund der Schwere der Sanktion ein amtlicher Verteidiger unabhängig von der Komplexität hätte ernannt werden müssen, wurde als nicht überzeugend angesehen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt und A.________ trägt die Verfahrenskosten.


8C_141/2025: Entscheid zur Parteientschädigung im Verfahren der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ meldete sich bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell Innerrhoden zum Leistungsbezug an. Diese sprach ihm eine ganze Invalidenrente zu. Das Kantonsgericht erhöhte diese auf 133 1/3% des Minimalbetrages und verpflichtete die Beschwerdegegnerin zur Zahlung einer ausseramtlichen Parteientschädigung von Fr. 1'500.-. A.________ brachte dagegen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ein, mit dem Ziel einer höheren Parteientschädigung.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1:** Es handelt sich um einen Endentscheid nach Art. 90 BGG. **E.2.1-2.2:** Beschwerdegründe können Rechtsverletzungen nach Art. 95 BGG sein; Willkür liegt vor, wenn ein Entscheid offensichtlich unhaltbar ist. **E.3:** Der Beschwerdeführer kritisiert die Höhe der Parteientschädigung und beruft sich auf das Willkürverbot gemäss Art. 9 BV. Er behauptet einen Aufwand von 16,5 Stunden, der nicht durch den zugesprochenen Betrag gedeckt sei. **E.4.1-4.3:** Die Parteientschädigung wird nach Art. 61 lit. g ATSG bemessen. Die Festsetzung liegt im Ermessen des Gerichts, solange kein Verstoss gegen das Willkürverbot erfolgt. Die Vorinstanz begründete ihre Festlegung ausführlich und nachvollziehbar. **E.5.1-5.4:** Die Vorinstanz berücksichtigte den geringen Aufwand der Rechtsschriften und den fehlenden Nachweis höherer Kosten. Der Beschwerdeführer konnte keine willkürliche Überschreitung des Ermessensspielraums nachweisen. **E.6:** Die Beschwerde ist unbegründet. **E.7:** Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


5F_66/2025: Urteil betreffend Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller beantragte eine Revision des Bundesgerichtsurteils 5F_52/2025 vom 1. Oktober 2025. Das Revisionsgesuch basiert auf behaupteten Ausstandspflichten sowie Gehörsverletzungen und Mängeln bei der Behandlung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege. Es wurden zudem zusätzliche Beschwerden über die Beurteilung von Beweismitteln und eine allgemeine Kritik an angeblich formelhaften Urteilsbegründungen erhoben. Das Bundesgericht wies die Vorwürfe zurück und erklärte bestimmte Teile des Gesuchs als rechtsmissbräuchlich und querulatorisch.

Zusammenfassung der Erwägungen

- E.1: Bezugnahme auf die Vorgeschichte des Revisionsgesuchs und allgemeine Voraussetzungen für eine Revision. - E.2: Der Gesuchsteller rügt die Beteiligung von Bundesrichter Bovey am früheren Urteil; ein Ausstandsgrund konnte nicht festgestellt werden, auch im Falle eines hypothetischen Ausstandsgesuchs. - E.3.1: Das Bundesgericht beurteilte die Kritik zur Besetzung des Gerichts und zur Anzeige bei der Verwaltungskommission als unbegründet und zielte auf eine unzulässige Wiedererwägung. - E.3.2: Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde geprüft und abgelehnt, weil das Revisionsgesuch aussichtslos war, nicht wegen Bedürfnismängeln. - E.3.3: Eingereichte Beweismittel wie eine Sozialhilfebestätigung und ein ärztliches Attest wurden für die Entscheidungen als irrelevant beurteilt. - E.3.4: Vorwürfe betreffend Verletzung der Begründungspflicht und des rechtlichen Gehörs wurden als nicht substantiell erachtet. - E.3.5: Rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Gesuchstellers wurde festgestellt; das Bundesgericht behält sich vor, weitere Eingaben dieser Art unbeantwortet abzulegen. - E.4: Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt, da das Revisionsgesuch aussichtslos ist; Gerichtskosten werden verhängt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Revisionsgesuch wurde abgewiesen und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgewiesen. Zudem wurden Gerichtskosten auferlegt.


2C_530/2025: Dauer der administrativen Haft bei der Vorbereitung des Wegweisungsvollzugs: Überprüfung durch das Bundesgericht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der marokkanische Staatsangehörige A.________ stellte 2017 einen Asylantrag in der Schweiz, der abgelehnt wurde. Es wurde eine Wegweisungsverfügung erlassen. Aufgrund zahlreicher Straftaten wurde A.________ mehrfach gerichtlich ausgewiesen. Seit Dezember 2024 befand er sich in administrativer Haft zur Vorbereitung auf den Wegweisungsvollzug. Mehrere Haftverlängerungen und Anträge auf Haftentlassung wurden durch kantonale Behörden abgelehnt, zuletzt durch die Cour de justice des Kantons Genf am 12. August 2025. A.________ macht gesundheitliche Gründe geltend und beanstandet die Haftbedingungen.


1C_223/2025: Entscheid betreffend Kündigung der Anstellungsverhältnisse während der Probezeit im Rahmen des öffentlichen Dienstrechts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Lancy kündigte das Arbeitsverhältnis von A.________, das während der Probezeit bestand. Die Gemeinde begründete dies mit unzureichenden Qualifikationen und Leistungsmängeln der Angestellten für die Stelle als Buchhaltungsanalystin. Die Kündigung erfolgte formell nach Ablauf der Probezeit, jedoch unter Berücksichtigung einer Krankheits-Frist von 90 Tagen, wodurch die Kündigung gemäss kantonaler Praxis als während der Probezeit erfolgt betrachtet wurde. Die Vorinstanz bestätigte die Kündigung.


4A_366/2025: Definitive Rechtsöffnung für eine Forderung aus einer öffentlichen Urkunde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hatte eine öffentliche Urkunde unterzeichnet, in der er sich zur bedingungslosen Zahlung des Betrag von CHF 3'500'000.- nebst Verzugszinsen bis spätestens 31. Januar 2023 verpflichtete und die direkte Vollstreckung anerkannte. Nach Zustellung eines Zahlungsbefehls erhob er Rechtsvorschlag. Die Erstinstanz erteilte dem Gläubiger definitive Rechtsöffnung. Der Beschwerdeführer machte unter anderem Willensmängel und eine angebliche Bedingung des Vertrages geltend, scheiterte jedoch mit diesen Einreden vor der Vorinstanz, die seine Beschwerde abwies. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein.


7B_366/2025: Entscheidung zum Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein nigerianischer Staatsbürger, wurde wiederholt wegen illegalen Aufenthalts in der Schweiz sowie wegen Drogenhandels und anderen Straftaten verurteilt. Die Verfahren wurden zusammengeführt, und er forderte die Ernennung eines Pflichtverteidigers. Das Gericht erster Instanz und die kantonale Beschwerdekammer lehnten diese Ernennung ab, da sie die Notwendigkeit eines Verteidigers nicht als gegeben sahen. A.________ reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9F_13/2025: Urteil zu einem Revisionsgesuch betreffend Staats- und Gemeindesteuern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin, wohnhaft im Ausland und Eigentümerin einer Liegenschaft in V.________, reichte ein Revisionsgesuch betreffend das bundesgerichtliche Urteil vom 12. Mai 2025 (9F_4/2025) ein. Sie machte unter anderem geltend, bereits geleistete Gerichtskosten seien auf alle Verfahren anzurechnen und beantragte ferner den Ausstand verschiedener Gerichtspersonen. Das Bundesgericht verfügte die Leistung eines Kostenvorschusses, welcher jedoch nicht erbracht wurde.


7B_1012/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen Terminverschiebung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob am 29. September 2025 Beschwerde gegen einen Beschluss des Kantonsgerichts Luzern betreffend Terminverschiebung.


5F_67/2025: Revision des Bundesgerichtsurteils 5F_53/2025

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller ersucht um Revision des Bundesgerichtsurteils 5F_53/2025 vom 1. Oktober 2025. Er bringt unter anderem vor, Bundesrichter Bovey hätte wegen eines angeblichen Ausstandsgrundes nicht am ursprünglichen Urteil mitwirken dürfen, und kritisiert die Nichtberücksichtigung seiner Bedürftigkeit sowie die angeblich formelhafte Begründung des vorherigen Urteils. Das Bundesgericht prüft die vorgebrachten Argumente und bewertet das Gesuch als querulatorisch und unbegründet.


4F_45/2025: Urteil betreffend ein Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ reichte am 12. Oktober 2025 ein Revisionsgesuch gegen das Bundesgerichtsurteil 4F_24/2025 vom 24. September 2025 ein. Es wurde auf das Einholen von Vernehmlassungen zum erneuten Revisionsgesuch verzichtet.


4A_368/2025: Urteil zur definitiven Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hatte durch eine öffentliche Urkunde eine Zahlungspflicht aus Kaufverträgen über Kunstwerke und Einrichtungsgegenstände anerkannt. Nach Nichterfüllung des vereinbarten Kaufpreises trat der Willensvollstrecker vom Vertrag zurück und verlangte Schadenersatz gemäß der Urkunde. Das Betreibungsamt stellte daraufhin einen Zahlungsbefehl aus, dem der Beschwerdeführer widersprach. Die Vorinstanzen erteilten der Erbengemeinschaft definitive Rechtsöffnung.


7B_935/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde betreffend amtliche Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich mit einer Beschwerde betreffend die amtliche Verteidigung an das Obergericht des Kantons Aargau, das die Beschwerde abwies. Gegen diesen Entscheid erhob sie Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Im Verfahren beantragte Rechtsanwalt Gübeli die unentgeltliche Rechtspflege für A.________, machte jedoch klar, dass kein Mandatsverhältnis zwischen ihm und der Beschwerdeführerin besteht.


9C_568/2025: Entscheid betreffend aufschiebende Wirkung in Zollabgabesache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Genossenschaft A.________, tätig im landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehr, widersetzt sich einer geplanten Praxisänderung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), die ab dem 1. Januar 2028 gelten soll. Sie ersuchte vergeblich um eine Feststellungsverfügung, welche die Weitergeltung der bisherigen zollfreien Einfuhrpraxis für rohen Bodenerzeugnisse bis über die Frist hinaus sichern solle. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht feststellte, dass der Beschwerde von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zukomme, brachte die Genossenschaft den Fall vor das Bundesgericht.


1C_249/2024: Entscheid betreffend Baubewilligung und Rückbau einer Anlage

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Eigentümer einer Parzelle in Épalinges, wandte sich gegen einen Entscheid des kantonalen Gerichts, welches die Entfernung eines ohne Baubewilligung errichteten Bouleplatzes und die Wiederherstellung der ursprünglichen Geländeoberfläche innerhalb von 60 Tagen angeordnet hatte. Diese Anlage wurde von Nachbarn, B.________ und C.________, aufgrund der Nähe zur Grenze und der Lärmbelastung beanstandet.


8C_531/2025: Urteil zur Reduktion der Hilflosenentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der aufgrund einer angeborenen Epilepsie und weiterer Geburtsgebrechen seit früher Kindheit Leistungen der Invalidenversicherung bezieht, stellte bei der IV-Stelle des Kantons Aargau ein Revisionsgesuch betreffend die Hilflosenentschädigung für Minderjährige. Nach mehreren Abklärungen reduzierte die IV-Stelle den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades ab 1. Dezember 2024. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau wies die von A.________ erhobene Beschwerde gegen diese Reduktion ab, woraufhin A.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht erhob.


7B_432/2024: Entscheid betreffend die Verweigerung des Eintretens aufgrund verspäteter Zahlung der Sicherheiten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt die Beschwerde von A.________, der gegen die Entscheidung der Präsidentin der Strafkammer des kantonalen Gerichts der Republik und des Kantons Jura vorgeht. Diese hatte eine von A.________ gegen eine Einstellungsverfügung wegen Verleumdung und Ehrverletzung eingelegte Beschwerde als unzulässig erklärt, da die Zahlung der angeforderten Sicherheitsleistung (700 CHF) nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgte.


5F_68/2025: Urteil zum Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ beantragt die Revision des Urteils 5F_54/2025 des Bundesgerichts unter anderem wegen angeblicher Verfahrensmängel, insbesondere mangelnder Berücksichtigung eines Ausstandsgrunds und seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege. Zudem rügt er die Behandlung von Beweismitteln und formelhafte Entscheidungsgründe.


2C_585/2025: Entscheid zur Verweigerung der Fristwiederherstellung und Nichteintreten auf die Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte die Wiederherstellung der kantonalen Beschwerdefrist zur Anfechtung einer Verfügung des Departements für Beschäftigung und soziale Kohäsion des Kantons Neuenburg vom 7. März 2025 betreffend das Aufenthaltsrecht von Ausländern. Das Kantonsgericht Neuenburg wies diesen Antrag mit Entscheid vom 11. September 2025 ab, da die Voraussetzungen für eine Fristwiederherstellung nicht erfüllt waren. Insbesondere reichte ein vorgelegtes medizinisches Zeugnis nicht aus, um eine gesundheitliche Verhinderung zur rechtzeitigen Einreichung der Beschwerde nachzuweisen.


5F_65/2025: Abweisung eines Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller beantragte eine Revision des Urteils des Bundesgerichts (5F_51/2025), in welchem bereits ein früheres Revisionsbegehren abgewiesen worden war. Er machte unter anderem die Verletzung von Vorschriften bezüglich Gerichtszusammensetzung, Ausstand und unentgeltlicher Rechtspflege geltend. Die Revision wurde erneut abgewiesen, unter anderem weil die vorgebrachten Rügen unbegründet und die Eingaben teilweise querulatorisch waren.


5F_27/2025: Entscheid über eine Revision im Betreibungsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ beantragte die Revision des bundesgerichtlichen Entscheids 5A_814/2024 vom 26. Februar 2025. Dieser ursprüngliche Entscheid hatte die Beschwerde von A.A.________ gegen eine Entscheidung der Chambre de surveillance des Offices des poursuites und faillites der Cour de justice des Kantons Genf vom 7. November 2024 als unzulässig erklärt. A.A.________ machte verschiedene Revisionsgründe geltend, insbesondere angebliche Fehler bei der Beurteilung der \"Prokurationsfrage\" der Gegenpartei sowie Vorwürfe bezüglich der Nichtberücksichtigung bestimmter neuer Tatsachen und rechtlicher Aspekte.


9C_512/2025: Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung der Haushaltabgabe nach RTVG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, verweigerte die Zahlung der Haushaltabgabe gemäss Art. 69 ff. RTVG für die Jahre 2019–2022 in der Höhe von CHF 1'319.60. Nach erfolglosen Rechtsmitteln gegenüber der Serafe AG und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gelangte er ans Bundesverwaltungsgericht, welches seine Beschwerde abwies und teilweise nicht darauf eintrat. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht.


2C_622/2025: Beschwerde gegen die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung aus Härtefallgründen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der kosovarische Staatsangehörige A.________, der seit 2005 in der Schweiz lebt, stellte 2023 ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung aus Härtefallgründen gemäss Art. 30 Abs. 1 lit. b LEI. Das Gesuch wurde vom zuständigen kantonalen Amt und später von der kantonalen Justizbehörde abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine Härtefallregelung nach Ansicht der Behörden nicht erfüllt waren. Der Beschwerdeführer wurde zudem für schwere Straftaten in Italien verurteilt, und seine Integration in die Schweiz wurde als unzureichend beurteilt.


2C_63/2025: Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der türkische Staatsangehörige A.________, der seit 1985 in der Schweiz lebt und seit 1993 über eine Niederlassungsbewilligung verfügt, wurde wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren verurteilt. Das Amt für Migration widerrief daraufhin seine Niederlassungsbewilligung und ordnete seine Wegweisung aus der Schweiz an. Nach erfolglosen kantonalen Rechtsmitteln gelangte A.________ ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Widerrufs und der Wegweisung sowie im Eventualstandpunkt die Rückweisung zur Neubeurteilung.


4D_205/2025: Beschwerde betreffend Mieterausweisung und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Bezirksgericht Luzern mit Entscheid vom 5. September 2025 verpflichtet, eine Wohnung innerhalb von zehn Tagen zu räumen, zu reinigen und die Schlüssel an die Beschwerdegegnerin zurückzugeben. Das Kantonsgericht Luzern wies am 13. Oktober 2025 die vom Beschwerdeführer erhobene Berufung ab und auferlegte ihm die Gerichtskosten. Mit Beschwerde vom 17. Oktober 2025 wandte sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Kantonsgerichts Luzern an das Bundesgericht. Das Gesuch um aufschiebende Wirkung und vorsorgliche Massnahmen wurde am 23. Oktober 2025 vom Bundesgericht abgelehnt.


7B_1144/2024: Urteil zum Ausstandsbegehren gegen einen Staatsanwalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt eine Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, welcher im Zusammenhang mit einem Ausstandsbegehren gegen Staatsanwalt Marc Dellsperger gefällt wurde. A.________ verlangte den Ausstand des Staatsanwalts in mehreren ihn betreffenden Strafverfahren. Das Ausstandsbegehren wurde kantonal letztinstanzlich abgewiesen.


6B_844/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen betreffend Behandlung institutionell und Zustände der Urteilsunfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von der Cour de justice de Genève (Kammer für Strafberufung und Revision) am 8. September 2025 teilweise freigesprochen und verpflichtet, sich aufgrund von festgestelltem Zustand der Urteilsunfähigkeit einem institutionellen Behandlungssystem zu unterstellen. Zudem wurde festgestellt, dass er mehrere Tatsachen begangen hat, die eine versuchte vorsätzliche Brandstiftung von geringer Bedeutung darstellen. A.________ ficht diese Entscheidung beim Bundesgericht mittels einer Beschwerde an.


7B_530/2025: Ablehnung der Ernennung eines amtlichen Verteidigers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde am 3. April 2025 wegen Verdachts des Verkaufs von Kokain und Cannabis sowie zweier Verstösse gegen das Ausländerrecht in Genf verhaftet. Am selben Tag entschied der Staatsanwalt in einer Strafbefehlsverfügung über eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen und die Verlängerung eines bestehenden Strafaufschubs. A.________ beantragte, ab dem 4. April 2025 einen amtlichen Verteidiger zu ernennen, was der Staatsanwalt und die kantonale Gerichtsinstanz ablehnten, da die Voraussetzungen nicht erfüllt seien.


9C_598/2025: Urteil zur Krankenversicherungspflicht eines Grenzgängers

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, wohnhaft in Frankreich und mit Grenzgängerbewilligung in der Schweiz erwerbstätig, beantragte die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz und die Anerkennung seines Wahlrechts, bei der französischen CPAM versichert zu sein. Seine Einsprache gegen die entsprechende Verfügung der Gesundheitsdirektion Zürich wurde von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich aufgrund verspäteter Einreichung zurückgewiesen. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid, worauf der Beschwerdeführer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht erhob.


7B_957/2025: Entscheid betreffend die Ablehnung eines Gesuchs um Ausstand einer Staatsanwältin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde ans Bundesgericht ein gegen einen Entscheid der Strafkammer des Waadtländer Kantonsgerichts, welche seinen Antrag auf Ausstand der Staatsanwältin Marjorie Moret abgewiesen hatte. A.________ stützt seinen Antrag auf die angebliche Zweifelhaftigkeit der Unparteilichkeit der Staatsanwältin im Zusammenhang mit der Behandlung seiner Beschwerden gegen B.________ und die ihm vorgeworfenen Straftaten.


7B_1011/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde gegen Beschluss des Kantonsgerichts Luzern betreffend Terminverschiebung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH erhob Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegen den Beschluss des Kantonsgerichts Luzern vom 21. August 2025 bezüglich Terminverschiebung. Das Bundesgericht wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass sie als juristische Person keinen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege habe und forderte die Zahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 800.-- bis zum 17. Oktober 2025. Nach Säumnis wurde eine nicht erstreckbare Nachfrist bis zum 3. November 2025 gewährt, jedoch ebenfalls nicht eingehalten.