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Bundesgericht neue Urteile vom 24.11.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_901/2025: Entscheid betreffend Entsiegelung von Datenträgern

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen schwerer Sexualdelikte und Verstosses gegen das Waffengesetz. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden mehrere Mobiltelefone sichergestellt, die A.________ versiegeln liess, unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis. Die Staatsanwaltschaft beantragte später die Entsiegelung der Geräte. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern hiess das Entsiegelungsgesuch gut. A.________ erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht, die Daten ausserhalb eines bestimmten Zeitraums sowie bestimmte Chatprotokolle betreffend von der Entsiegelung auszunehmen.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Eintretensvoraussetzungen von Amtes wegen. Es handelt sich um einen Zwischenentscheid, bei dem ein nicht wieder gutzumachender Nachteil nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG vorliegen muss. Persönliche Daten auf Mobiltelefonen sind nicht absolut geschützt. Nur dann, wenn das Interesse am Schutz der Persönlichkeit das Strafverfolgungsinteresse überwiegt, könnte ein solcher Nachteil vorliegen. In Anbetracht der Schwere der ihm vorgeworfenen Straftaten ist dies nicht der Fall, sodass die Eintretensvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Das Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht ist offensichtlich aussichtslos. Entsprechend wird das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ebenfalls, und A.________ wurden Gerichtskosten auferlegt.


2C_15/2025: Streit über die Höhe einer Entschädigung für unentgeltliche Rechtsvertretung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen widerrief im Jahr 2018 die Niederlassungsbewilligung von B.________. Der Rekurs gegen diese Verfügung wurde vom Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen abgewiesen; das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen bestätigte diesen Entscheid. Im vorliegenden Verfahren beschwerte sich der Rechtsanwalt von B.________ beim Bundesgericht über die Höhe der ihm zugesprochenen Entschädigung als unentgeltlicher Rechtsvertreter.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht stellt fest, dass auf die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingetreten werden kann. Die gleichzeitig erhobene subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist hingegen unzulässig, da der Fall bereits dem ordentlichen Rechtsweg zugänglich ist. - **E.2:** Es wird erklärt, dass das Bundesgericht das Recht von Amtes wegen anwendet, jedoch kantonales Recht nur daraufhin prüft, ob es Bundesrecht verletzt. Willkürlichkeit ist hierbei ein zentraler Massstab. - **E.3:** Das Bundesgericht befasst sich mit der Höhe der zugesprochenen Entschädigung und bestätigt, dass die Vorinstanz die Entschädigung nach der kantonalen Honorarordnung korrekt und nicht willkürlich festgelegt hat. - **E.4:** Die Rüge des rechtlichen Gehörs und Willkür wird abgewiesen, da die Vorinstanz keine Pflicht zur Einholung einer Honorarnote verletzte. Der Abschluss des Verfahrens war für den Beschwerdeführer absehbar. - **E.5:** Das Gericht betont, dass die Pauschalentschädigung gemäss der kantonalen Honorarordnung rechtmässig ist und die Höhe der Entschädigung nicht ausserhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zum geleisteten Aufwand steht.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und es wurden Gerichtskosten von CHF 2'000.-- auferlegt.


7B_165/2025: Urteil zum Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland entschied, ein Verfahren wegen Drohung, versuchter Nötigung und anderer Delikte nicht an die Hand zu nehmen. A.________, B.________ und C.________ erhoben Beschwerde gegen diesen Entscheid, die vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen wurde. Sie brachten den Fall an das Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Das Bundesgericht prüft die Eintretensvoraussetzungen für die Beschwerde (Art. 29 Abs. 1 BGG). Es hält fest, dass die Privatklägerschaft ihre Legitimation gemäss den Anforderungen von Art. 81 Abs. 1 BGG darlegen muss. Besonders strenge Anforderungen bestehen, wenn die Beschwerde sich gegen die Einstellung oder Nichtanhandnahme eines Verfahrens richtet. Hierbei müssen konkrete zivilrechtliche Forderungen aus der Straftat genau substanziiert werden.
**E.1.3**: Die Beschwerdeführer legen nicht hinreichend dar, wie konkrete Zivilforderungen aus der behaupteten Straftat resultieren sollen. Es fehlt eine detaillierte Darstellung des Schadens, der Kausalität sowie der Voraussetzungen für Genugtuungsansprüche. Auch mögliche Ansprüche auf Beseitigung oder Kontaktverbot werden nicht genügend begründet.
**E.2**: Aufgrund fehlender Substantiierung der Beschwerdelegitimation tritt das Gericht auf die Beschwerde nicht ein. Zudem werden keine formellen Rügen vorgebracht, die eine Ausnahme nach der \"Star-Praxis\" rechtfertigen würden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Gericht tritt auf die Beschwerde nicht ein und auferlegt Gerichtskosten.


2C_532/2025: Entscheid zur Ablehnung einer Richter-Récusation

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Sachverhalt betrifft den Entscheid des Bundesgerichts über die Ablehnung eines Gesuchs zur Richter-Récusation. Die Beschwerdeführer, eine Vereinigung sowie deren Präsident, hatten gegen einen Beschluss des Genfer Staatsrats, der einen Jagdabschuss von Hirschen autorisierte, sowie die nachfolgende Entscheidung der Genfer Justizbehörde Beschwerde eingereicht. Im weiteren Verfahren rügten sie Vorwürfe der Befangenheit gegen einen Bundesrichter aufgrund dessen Äusserungen während einer früheren öffentlichen Verhandlung.


8C_151/2025: Streit um Integritätsentschädigung im Unfallversicherungsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________, bei der Suva unfallversichert, erlitt 2022 eine Radiusfraktur. Die Suva stellte nach der Heilbehandlung die Leistungen ein, lehnte eine Invalidenrente ab und sprach eine Integritätsentschädigung von 5 % zu. A.________ beantragte eine höhere Integritätsentschädigung von 10 % sowie die Kostenübernahme für medizinische Stellungnahmen eines Privatgutachters. Die kantonale Vorinstanz wies die Beschwerde ab; A.________ erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.


4A_491/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und Ablehnung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdegegner 1 und 2 verlangten die Ausweisung der Beschwerdeführer aus ihrem Einfamilienhaus. Das Kantonsgericht des Kantons Glarus ordnete dies an. Im weiteren Verfahren setzte die Obergerichtspräsidentin des Kantons Glarus den Beschwerdeführern die Leistung eines Kostenvorschusses an. Die Beschwerdeführer liessen sowohl die ursprüngliche Frist als auch eine Nachfrist ungenutzt verstreichen und wandten sich mit einer Beschwerde ans Bundesgericht, um die Kostenvorschussverfügung aufzuheben.


6B_669/2024: Urteil zur Landesverweisung und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland wegen qualifizierter und einfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und einer Busse von CHF 200 verurteilt. Eine Landesverweisung wurde nicht angeordnet. Die Staatsanwaltschaft erhob Berufung, beschränkte sich jedoch auf die Forderung nach Anordnung einer Landesverweisung von sechs Jahren und deren Ausschreibung im SIS. Das Obergericht des Kantons Bern gab diesem Antrag statt. A.________ reichte Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht ein.


4A_473/2025: Entscheid betreffend Ausweisung aus einer Liegenschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.A. und B.A. wurden durch das Kantonsgericht des Kantons Glarus zur Ausweisung aus einer Liegenschaft in U.________ verpflichtet. Die Beschwerdeführer erhoben Einsprache und später Beschwerde beim Obergericht des Kantons Glarus und dem Bundesgericht. Das Bundesgericht entschied, nicht auf die Beschwerden einzutreten, da sie entweder von einer unzulässigen Vorinstanz stammen oder den Begründungsanforderungen nicht genügen.


6F_29/2025: Urteil zu einem Fristwiederherstellungsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ ersucht um Wiederherstellung der Frist zur Leistung des Kostenvorschusses, der im Verfahren vor dem Bundesgericht (6B_554/2025) erforderlich war, und um Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens. Er begründet die Fristversäumnis mit einer Krankheit und legt dazu einen ärztlichen Bericht vor.


6B_551/2023: Bundesgerichtsurteil zur lebenslangen Tätigkeitsverbot für Kontakt mit Minderjährigen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde aufgrund von zwei Meldungen des Bundesamts für Polizei am 27. August 2020 einer strafrechtlichen Untersuchung unterzogen. In der Folge stellte sich heraus, dass er zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 21. August 2020 über seinen Mobiltelefon, insbesondere über Snapchat und Skype, Pornografisches verbreitet hatte, wobei Kinder und Jugendliche in sexuellen Positionen zu sehen waren. Bei seiner Festnahme am 2. Oktober 2020 wurden bei ihm zahlreiche Dateien gefunden, die er aus dem Internet heruntergeladen hatte, um sie zu sexuellen Zwecken zu betrachten. Das zuständige Gericht verurteilte ihn am 18. März 2021 wegen Pornografie und erlegte ihm eine Geldstrafe sowie ein lebenslanges Tätigkeitsverbot auf. Sein Versuch, gegen diese Entscheidung vorzugehen, wurde von der Strafkammer des Kantons Valais am 14. März 2023 abgewiesen. A.________ reichte daraufhin am 27. April 2023 beim Bundesgericht eine Beschwerde ein.


2C_602/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen angeblichen Justizverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein französischer Staatsbürger, wurde durch den Service de la population et des migrations des Kantons Wallis am 2. Mai 2025 die Niederlassungsbewilligung entzogen, verbunden mit der Ausweisung aus der Schweiz. Eine daraufhin eingereichte Anfrage auf unentgeltliche Rechtspflege beim Staatsrat des Kantons Wallis blieb ohne abschliessende Entscheidung, was den Beschwerdeführer zu einer Beschwerde wegen angeblicher Justizverweigerung und Verletzung von Art. 29 BV beim Bundesgericht bewog.


2C_641/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit einer Beschwerde im Asylverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein 1997 geborener türkischer Staatsangehöriger kurdischer Ethnie, hat am 9. Oktober 2022 ein Asylgesuch eingereicht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verneinte am 18. März 2025 seine Flüchtlingseigenschaft, wies das Asylgesuch ab, verfügte die Wegweisung aus der Schweiz und ordnete den Vollzug an. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht, Abteilung V, mit Urteil vom 9. September 2025 abgewiesen. A.________ legte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Einstellung der Vollzugsmassnahmen bis zur Klärung seiner rechtlichen Situation.


5A_445/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Zwischenverfügung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________ heirateten 2007 in Brasilien und trennten sich im Oktober 2014. In der Folge wurden diverse Eheschutz- und vorsorgliche Massnahmen betreffend Unterhaltsbeiträge erlassen. Eine Verfügung eines Einzelrichters des Waadtländer Kantonsgerichts reduzierte 2025 den monatlichen Unterhaltsbeitrag zugunsten der Ehefrau. Diese beantragte im Rahmen eines Berufungsverfahrens, dass der ursprüngliche Unterhaltsbeitrag von CHF 90'200.– bis zum Abschluss des Verfahrens aufrechterhalten bleibe (Effektensperre). Die entsprechende kantonale Entscheidung wies ihren Antrag jedoch ab.


4A_537/2024: Entscheid zum Arbeitsvertrag und variabler Vergütung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft einen Streit zwischen der A.________ AG (Arbeitgeberin) und B.________ (Arbeitnehmer) hinsichtlich ausstehender Zahlungen im Zusammenhang mit einer variablen Vergütung, einem Festgehalt sowie der Erstattung von Lagerkosten. Der Arbeitnehmer hat für die Jahre 2018 und 2019 die vereinbarte Zielerreichung nicht vollständig erfüllt, wodurch vermeintlich nur anteilige Zahlungen der variablen Gehaltsanteile geleistet wurden. Weiter strittig sind Mietkosten für ein Lager, das der Arbeitnehmer für Möbelproben angemietet hatte.


4A_414/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in einem Rechtsöffnungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen eine Rechtsöffnungsverfügung des Bezirksgerichts Muri vom 16. Juni 2025. Das Obergericht des Kantons Aargau (Zivilgericht, 4. Kammer) trat am 25. Juli 2025 auf dessen Beschwerde gegen diesen Entscheid nicht ein. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin am 4. September 2025 eine Beschwerde an das Bundesgericht ein, die jedoch nicht eigenhändig unterzeichnet war.


5A_660/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Konkurseröffnung einer in Nachlassstundung befindlichen Aktiengesellschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, eine Tochtergesellschaft der deutschen C.________ AG, geriet in finanzielle Schwierigkeiten und beantragte provisorische Nachlassstundung gemäß Art. 293 SchKG. Das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden verlängerte dieselbe, bevor der Verwaltungsratspräsident mitteilte, dass jegliche Sanierung hoffnungslos sei. Der provisorische Sachwalter empfahl daraufhin die Konkurseröffnung, die vom Kantonsgericht am 19. Februar 2025 beschlossen wurde. Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden bestätigte diesen Entscheid. Die A.________ AG legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


7F_33/2025: Nichteintreten auf das Revisionsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ verlangte die Revision des bundesgerichtlichen Urteils 7B_1428/2024 vom 23. Januar 2025, mit welchem das Bundesgericht auf seine Beschwerde gegen einen Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen nicht eingetreten war. Der Gesuchsteller machte unter anderem geltend, gesundheitlich beeinträchtigt zu sein und vorsätzlich vergiftet worden zu sein.


6B_665/2024: Entscheid zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und zur Anordnung einer Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland unter anderem wegen qualifizierter und einfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Gericht verzichtete auf eine Landesverweisung. Nach Berufung der Staatsanwaltschaft ordnete das Obergericht des Kantons Bern zusätzlich eine Landesverweisung für acht Jahre an. Es befand A.________ insbesondere des illegalen Drogenhandels von rund 1'343 Gramm reinem Kokain für schuldig. A.________ legte Beschwerde ein und beantragte Freispruch bezüglich der Hauptanschuldigung sowie die Aufhebung der Landesverweisung.


4F_41/2025: Entscheid über ein Revisionsgesuch betreffend bundesgerichtliches Urteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller reichte ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil 4D_135/2025 vom 21. August 2025 ein. In diesem Urteil trat das Bundesgericht auf eine Beschwerde des Gesuchstellers gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich nicht ein. Der Gesuchsteller wollte das Verfahren erneut überprüfen lassen.


2C_639/2024: Urteil zur Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die kosovarische Staatsangehörige A.________ heiratete 2019 einen in der Schweiz niedergelassenen Mann, erhielt 2020 eine Aufenthaltsbewilligung und liass sich später scheiden. Nach Ablauf der Bewilligung verweigerte das Amt für Migration des Kantons Aargau eine Verlängerung und ordnete die Wegweisung an. Vor der Einreichung der Beschwerde ans Bundesgericht blieben Rechtsmittel vor kantonalen Instanzen erfolglos.


7B_760/2024: Einstellung von Strafverfahren und Ausstandsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte aufgrund einer Revision ihrer Invaliditätsrente Strafanzeigen gegen verschiedene medizinische Begutachter und deren Institutionen ein. Aus der daraus resultierenden Strafuntersuchung folgten mehrere Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, die teils von kantonalen Gerichten aufgehoben und zur weiteren Untersuchung angewiesen wurden. A.________ stellte zudem wiederholt Ausstandsgesuche gegen die verantwortliche Staatsanwältin, die von den kantonalen Gerichten abgewiesen wurden.


4A_136/2025: Abweisung der Beschwerde im Mietrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, A.A. und B.A., sowie ihre Kinder bewohnen als Untermieter eine Wohnung und zwei Garagen, deren Hauptmietvertrag durch die Vermieterin, die Genossenschaft C., per 31. Januar 2024 rechtsgültig beendet wurde. Sie weigerten sich jedoch, die Räumlichkeiten zu verlassen. Die Vermieterin beantragte daraufhin eine Räumung gestützt auf die Verfahren für die Fälle klarer Rechtslage (Art. 257 ZPO). Die Vorinstanz (Kammer für Mietrecht und Pacht) bestätigte die Räumungsanordnung.


5A_270/2025: Urteil zur Überprüfung einer Ordnungsbusse im kantonalen betreibungsrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte im Kontext eines Grundpfandverwertungsverfahrens eine Neuschätzung von drei Grundstücken beim Bezirksgericht Aarau. Nach Vorlage eines Gutachtens und Ablehnung der Einwände seitens A.________ wurden die Schätzwerte im Verfahren festgelegt, und diesem wurden Kosten auferlegt. Gegen diesen Entscheid gelangte A.________ an das Obergericht des Kantons Aargau, welches die Beschwerde abwies und A.________ eine Busse von CHF 800 auferlegte. Mit Beschwerde ans Bundesgericht begehrt A.________ die Aufhebung dieser Busse.


5A_934/2025: Nichtigkeit der Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin verlangt die Aufhebung der Konkurseröffnung durch das Bezirksgericht Baden vom 7. Januar 2025 und weiterer darüber hinausgehender Verfahren. Frühere Beschwerden gegen die Konkurseröffnung blieben erfolglos. Im vorliegenden Fall beanstandet sie vor Bundesgericht, dass sie am Tag der Konkurseröffnung krankheitsbedingt verhandlungsunfähig gewesen sei und dadurch ihr rechtliches Gehör verletzt worden sei. Das Obergericht des Kantons Aargau hatte ihre Beschwerde gegen die Nichtigkeit der Konkurseröffnung vorfrageweise geprüft, stellte jedoch keine Nichtigkeitsgründe fest und wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.


2D_1/2025: Urteil zur subsidiären Verfassungsbeschwerde eines Weggewiesenen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein iranischer Staatsangehöriger, reiste 1992 in die Schweiz ein und wurde als Flüchtling anerkannt. Nach der Ermordung seiner Ehefrau wurde er vom Obergericht des Kantons Bern zu Zuchthaus und Landesverweisung verurteilt. Seine Flüchtlingseigenschaft und sein Asyl wurden 2006 widerrufen. Spätere Gesuche um Wiedererwägung und eine Aufenthaltsbewilligung blieben erfolglos. Das Migrationsamt hielt den Vollzug der Wegweisung in den Iran für zulässig und zumutbar. Nachfolgende Beschwerden wurden durch kantonale Instanzen abgelehnt.


6B_756/2025: Urteil betreffend Nichteintreten auf eine Strafrechtsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hatte mehrere Revisionsgesuche eingereicht, um ihre Verurteilung wegen mehrfachen Betrugs mit einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je CHF 30– anzufechten und ein verhängtes Berufsverbot als Dolmetscherin aufzuheben. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt trat auf das letzte Revisionsgesuch nicht ein, da die eingereichten Beweismittel nicht geeignet waren, die relevanten Sachverhaltsfeststellungen zugunsten der Beschwerdeführerin zu erschüttern. Eine dagegen gerichtete Beschwerde an das Bundesgericht wurde nicht genügend begründet.


9C_161/2024: Abweisung der Rückforderung für delegierte Psychotherapie

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, ein Spezialist für Psychiatrie und Psychotherapie, betrieb ein Zentrum für delegierte Psychotherapie. Es wurde festgestellt, dass er in den Jahren 2017 und 2018 wöchentlich mehr als die tarifliche Begrenzung von 100 Stunden für delegierte Psychotherapie abgerechnet hatte. Die Krankenkassen, vertreten durch Tarifsuisse SA, forderten eine Rückerstattung von 120'719 Fr. für das Jahr 2018. Der Streitfall landete vor dem Tribunal arbitral des assurances des Kantons Waadt, welches eine teilweise Rückforderung in Höhe von 72'729 Fr. 90 bewilligte. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die vollständige Aufhebung der Rückforderung.


2C_633/2023: Familiennachzug im Zusammenhang mit Art. 8 EMRK

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin 2 (B.________), eine in der Schweiz wohnhafte Person mit Niederlassungsbewilligung, beantragte für ihre an Demenz erkrankte Mutter (Beschwerdeführerin 1, A.________) den Familiennachzug, da diese auf Pflege angewiesen sei. Das Migrationsamt des Kantons Solothurn wies das Gesuch ab, da eine häusliche Betreuung der Mutter auch in Russland weiterhin möglich sei. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn bestätigte den Entscheid. Die Beschwerdeführerinnen gelangten daraufhin ans Bundesgericht.


2C_568/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf Ausschaffungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein deutscher Staatsangehöriger, A.________, hat ein Gesuch um Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA eingereicht, welches von der Dienststelle für Bevölkerung und Migration des Kantons Wallis abgewiesen wurde. Nach Rechtskraft des Entscheids wurde er aufgefordert, die Schweiz zu verlassen. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde gegen ihn eine Ausschaffungshaft angeordnet. Das Kantonsgericht Wallis bestätigte diesen Entscheid, worauf A.________ eine Beschwerde ans Bundesgericht erhob, die verspätet eingereicht wurde.


2C_6/2025: Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen wiederholter Straffälligkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der kosovarische Staatsangehörige A.________, geboren und wohnhaft in der Schweiz, verlor aufgrund wiederholter schwerwiegender Straftaten, darunter Körperverletzungen, Nötigungen und Tätlichkeiten, sowie seiner mangelhaften wirtschaftlichen Integration die Niederlassungsbewilligung. Zusätzlich belastet ihn eine hohe Schuldenlast. Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen ordnete 2018 den Widerruf der Bewilligung an, welcher von allen nachfolgenden Instanzen letztlich gebilligt wurde.


6B_294/2024: Urteil zur Verwertbarkeit von Verteidigungsleistungen und Einvernahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vorgeworfen, mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz und weitere Straftatbestände verstossen zu haben. Ihm wurden unter anderem Drogenhandel und Körperverletzung zur Last gelegt. Die Vorinstanz verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten sowie einer Landesverweisung von 9 Jahren. Der Beschwerdeführer machte beim Bundesgericht die Unverwertbarkeit von Beweisen geltend, welche unter Beisein seines Verteidigers bei einer angeblichen Interessenkollision erhoben wurden.


4A_542/2024: Gerichtliche Zuständigkeit in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ war bei der B.________ AG angestellt, zunächst an seinem Wohnsitz in U.________ tätig, und verlegte diesen am 1. August 2019 nach V.________. Kurz darauf, am 5. August 2019, kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis. Eine mehrfache krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führte dazu, dass das Arbeitsverhältnis erst am 31. März 2020 endete. Der Arbeitnehmer bestritt die Kündigung und erhob Klage beim Tribunal civil de l’arrondissement de Lausanne, welches ihm teilweise zustimmte und die Arbeitgeberin verurteilte. Die Berufung der Arbeitgeberin vor dem kantonalen Berufungsgericht führte zur Abweisung der Klage wegen mangelnder örtlicher Zuständigkeit.